Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Hi,
ich habe mach Monaten wieder Post von den Nervensägen bekommen.
Bitte keine Ungeschwärzte und nicht entpersonalisierte
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Danke Steffen (Site-Admin)
Ist das noch eine leere Drohung? Sie sagen ja nicht, dass sie klagen werden, sondern, dass sie ihrem Mandanten eine Klage empfehlen. Oder machen die jetzt ernst? Sie haben ja einen vor das AG Wittenberg gebracht.
edit: Mod. UE habe ich fristgerecht abgeschickt und die wurde auch angenommen. Siehe ältere Posts.
ich habe mach Monaten wieder Post von den Nervensägen bekommen.
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Ist das noch eine leere Drohung? Sie sagen ja nicht, dass sie klagen werden, sondern, dass sie ihrem Mandanten eine Klage empfehlen. Oder machen die jetzt ernst? Sie haben ja einen vor das AG Wittenberg gebracht.
edit: Mod. UE habe ich fristgerecht abgeschickt und die wurde auch angenommen. Siehe ältere Posts.
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Wer weiss... aber der Wortlaut ist doch identisch mit dem Schreiben davor. Warum also nicht schon nach dem ersten Nichtzahlen, vor ein paar Monaten?Crazy Ed hat geschrieben:Hi,
Ist das noch eine leere Drohung? Sie sagen ja nicht, dass sie klagen werden, sondern, dass sie ihrem Mandanten eine Klage empfehlen. Oder machen die jetzt ernst? Sie haben ja einen vor das AG Wittenberg gebracht.
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Die Schreiben sind nicht ganz wortgleich, aber sinngemäß gleich. Im Januar wollten sie bis zum 11.02. 650,-€ haben, aber sie haben schon damals gesagt, dass das ihr letztes Angebot vor einer gerichtlichen Geltendmachung ist. Die Frist ging bis zum 11.02, danach sähen sie sich gezwungen div. Kosten einzuklagen.qwerte hat geschrieben: Wer weiss... aber der Wortlaut ist doch identisch mit dem Schreiben davor. Warum also nicht schon nach dem ersten Nichtzahlen, vor ein paar Monaten?
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Danke Steffen (Site-Admin)
Oder wollen die mit der höheren Summe eine größere Drohkulisse aufbauen? Das sie fünf Monate lang nicht von sich haben hören lassen, wundert mich. Letzter Versuch oder haben die jetzt ein williges Gericht gefunden?
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
@ Crazy Ed, habe genau dieselben Briefe erhalten. (Alle Beide) Der eine mit den knapp 1300 eus Forderung kam heute.
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Das ist ein Vordruck in den die nur die Namen ändern. Lagen bei dir auch zig Monate zw. den beiden Schreiben?gejagte hat geschrieben:@ Crazy Ed, habe genau dieselben Briefe erhalten. (Alle Beide) Der eine mit den knapp 1300 eus Forderung kam heute.
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Habe heute auch einen netten Brief bekommen, der gleiche Wortlaut und die gleiche Summe.Crazy Ed hat geschrieben:Das ist ein Vordruck in den die nur die Namen ändern. Lagen bei dir auch zig Monate zw. den beiden Schreiben?gejagte hat geschrieben:@ Crazy Ed, habe genau dieselben Briefe erhalten. (Alle Beide) Der eine mit den knapp 1300 eus Forderung kam heute.
der letzte Brief kam im Februar 2011.
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Fünf Monate Funkstille und dann bekommen alle am gleichen Tag das gleiche Schreiben. Hat ev. einer der Mods Ahnung, warum U+C das so macht?paul62 hat geschrieben: Habe heute auch einen netten Brief bekommen, der gleiche Wortlaut und die gleiche Summe.
der letzte Brief kam im Februar 2011.
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Hallo @ Crazy Ed + Alle,
bekam heute auch 2 Bettelbriefe aus Regensburg. Letzter Schriftverkehr mit den Abzockern war zuvor im Februar 2011.
In einer durchorganisierten Anwaltskanzlei werden doch die nicht erledigten Fälle auf Wiedervorlage gelegt.
Bei der U+C Maschinerie heißt das wohl alle 5 Monate einen Bettelbrief.
Sollen Sie machen, ich habe einen schönen größen Leitz Ordner in dem viel Platz ist.
Anstatt Tausende Vordrucke in die Republik zu versenden sollten es die Damen und Herren von U+C vielleicht mal
- wie Millionen andere rechtschaffene Bürger - mit Arbeiten probieren.
Es würde mich - ehrlich - freuen wenn die Anwälte sich mal mit gleicher Akribie Kinderschändern widmen würde.
Nur mal so ein Gedanke.
bekam heute auch 2 Bettelbriefe aus Regensburg. Letzter Schriftverkehr mit den Abzockern war zuvor im Februar 2011.
In einer durchorganisierten Anwaltskanzlei werden doch die nicht erledigten Fälle auf Wiedervorlage gelegt.
Bei der U+C Maschinerie heißt das wohl alle 5 Monate einen Bettelbrief.
Sollen Sie machen, ich habe einen schönen größen Leitz Ordner in dem viel Platz ist.
Anstatt Tausende Vordrucke in die Republik zu versenden sollten es die Damen und Herren von U+C vielleicht mal
- wie Millionen andere rechtschaffene Bürger - mit Arbeiten probieren.
Es würde mich - ehrlich - freuen wenn die Anwälte sich mal mit gleicher Akribie Kinderschändern widmen würde.
Nur mal so ein Gedanke.
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Habe heute exakt den gleichen Brief bekommen....... den ersten damals im April........ abheften und......
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Bei mir das gleiche!!!
Erstes Brief mit forderung von 650,- € Ende Januar. ModUe ausgefühlt und per Mail, Fax und einschreiben gesendet.
Im März erneuerte forderung von 650,- € und Annahme der ModUE!
Heute neue schreiben mit neue forderung von 1286,80 €.
Und jetzt... weiter abwarten...das weg habe ich gewählt...
Aber ich habe etwas angst wie es weiter geht da sie jetzt erfolgreich geklagt haben!
Erstes Brief mit forderung von 650,- € Ende Januar. ModUe ausgefühlt und per Mail, Fax und einschreiben gesendet.
Im März erneuerte forderung von 650,- € und Annahme der ModUE!
Heute neue schreiben mit neue forderung von 1286,80 €.
Und jetzt... weiter abwarten...das weg habe ich gewählt...
Aber ich habe etwas angst wie es weiter geht da sie jetzt erfolgreich geklagt haben!
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Nachdem mir U+C im Februar ein Schreiben zusandten, in dem sie meine modUEs akzeptierten, kam heute gleich ein Fünferpack Briefe mit dem nächsten, teureren Agebot von jeweils € 1.286,80.
Interessant an diesen Schreiben finde ich die Zeile:
Schadensersatz gem. Lizenzanalogie 250,00 €
Demnach wären die Rechteinhaber bereit, eine Lizenz für beliebige Weiterverbreitung eines Filmes für nur 250,00 € zu gewähren?
Bitte sachlich bleiben.
Danke Steffen (Site-Admin)
Interessant an diesen Schreiben finde ich die Zeile:
Schadensersatz gem. Lizenzanalogie 250,00 €
Demnach wären die Rechteinhaber bereit, eine Lizenz für beliebige Weiterverbreitung eines Filmes für nur 250,00 € zu gewähren?
Bitte sachlich bleiben.
Danke Steffen (Site-Admin)
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Hallo zusammen,
jetzt bin ich (leider) auch im Club... Ohne lange Erklärung. Ich haben, wie die meisten viel - zu viel - gelesen. Und bin gelinde gesagt erschüttert, was in diesem Land abgeht. Das diese Massenabmahnungen rechtens sein sollen ist mir immmer noch unbegreiflich. Danke für die viele Tipps! Nur eines wüsste ich noch gerne, evlt. hab ich das einfach überlesen: Muss das Einschreiben unbedingt mit Rückschein verschickt werden? Oder geht auch eins per Einwurf und Tracking-Nummer?
Danke für eine kurze info.
jetzt bin ich (leider) auch im Club... Ohne lange Erklärung. Ich haben, wie die meisten viel - zu viel - gelesen. Und bin gelinde gesagt erschüttert, was in diesem Land abgeht. Das diese Massenabmahnungen rechtens sein sollen ist mir immmer noch unbegreiflich. Danke für die viele Tipps! Nur eines wüsste ich noch gerne, evlt. hab ich das einfach überlesen: Muss das Einschreiben unbedingt mit Rückschein verschickt werden? Oder geht auch eins per Einwurf und Tracking-Nummer?
Danke für eine kurze info.
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Versandarten mod. UE:
Folgeschreiben:
Man sollte hier einmal etwas ruhiger werden. Wir haben eine
eindeutige empfohlene Vorgehensweise.
Vorgehensweisen eines Abgemahnten
Wer sich für mod. UE + nicht zahlen entscheidet, muss mit dem
Risiko leben, das man auf die Kosten der Abmahnung verklagt
werden kann. Dass Risiko ist sehr gering, aber eben gegeben.
Entweder man hat die Nerven zum Aussitzen oder muss zahlen.
VG Steffen
- 1. Einschreiben (Einwurf oder mit Rückschein - wie es beliebt)
2. E-Mail und/oder/bzw. Fax
Folgeschreiben:
Man sollte hier einmal etwas ruhiger werden. Wir haben eine
eindeutige empfohlene Vorgehensweise.
Vorgehensweisen eines Abgemahnten
Wer sich für mod. UE + nicht zahlen entscheidet, muss mit dem
Risiko leben, das man auf die Kosten der Abmahnung verklagt
werden kann. Dass Risiko ist sehr gering, aber eben gegeben.
Entweder man hat die Nerven zum Aussitzen oder muss zahlen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Danke Steffen,
"Einschreiben / Einwurf oder Rückschein - wie es beliebt" hieße also: Einwurf wäre ok. Ich habe allerdings in diversen Rechtsforen
gelesen, dass Einwurf / OHNE RS vor Gericht nicht anerkannt wird. Daher meine Verwirrung. Sorry fürs Nachhaken...
"Einschreiben / Einwurf oder Rückschein - wie es beliebt" hieße also: Einwurf wäre ok. Ich habe allerdings in diversen Rechtsforen
gelesen, dass Einwurf / OHNE RS vor Gericht nicht anerkannt wird. Daher meine Verwirrung. Sorry fürs Nachhaken...
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
So, ich hab gestern auch nach 6 Monaten Ruhe ein zweites "Angebot" für 1286,80€ erhalten. Mich würde mal interessieren, ob man nach einem gewonnenen Gerichtsverfahren die Truppe eigentlich auf Schmerzensgeld verklagen kann. Erstens entstehen einem Kosten durch die verlorene Zeit, die man für deren "Spam" aufbringen muss und zweitens könnte der Haussegen zu Hause nachhaltig beschädigt werden. Aber in unserer Bananenrepublik kann ich das wohl kaum geltend machen.
-
- Beiträge: 350
- Registriert: Donnerstag 24. September 2009, 17:59
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Es scheint sich also bei U+C um genau dieselbe Verfahrensweise wie bei ihren Vorgängern KUW zu handeln. Damals ging's los mit 250,- Euro und steigerte sich dann nach 3 oder 4 Bettelschreiben auf ca. 1100,- Euro. Passierte alles so in der zweiten Hälfte 2007. Danach war dann Schluss.
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
[quoteemhimpel]"Einschreiben / Einwurf oder Rückschein - wie es beliebt" hieße also: Einwurf wäre ok. Ich habe allerdings
in diversen Rechtsforen gelesen, dass Einwurf / OHNE RS vor Gericht nicht anerkannt wird. Daher meine
Verwirrung. Sorry fürs Nachhaken ...[/quoteem]
Keine Sorge, wir sind doch hier da um Fragen zu beantworten (so weit wir können).
Von Juristen werden wir regelmäßig ausgelacht. Denn hier sagt man, das Versenden der mod. UE mittels normaler
Briefpost reicht aus. Da wir aber mehr Sicherheit wollen, ist anfänglich 2007 der Versand nur mittels Einschreiben
mit Rückschein empfohlen worden.
Hier gibt es aber eine unterschiedliche Rechtsprechung. Einmal reicht ein Einschreiben mittels Einwurf, dann
wieder auf einmal nicht, dann reicht einer mit Rückschein, dann wieder auf einmal nicht - und alles wieder
von vorn.
Es gilt aber der Grundsatz, derjenige, der sich auf etwas beruft, dem obliegt die Beweislast. Das heißt, behaupte
ich, dass ich die mod. UE versendet habe, muss ich es nachweisen können. Deshalb die sichere “Methode der 2 Versandformen“
- die leider nicht überall einheitlich ist -. Immer kommen so naive Argumentationen wie, dann hat der Abmahner meine
E-Mail-Adresse oder meine Faxnummer usw. Was soll er denn damit bitte schön anfangen?
Deshalb Safety 1st!
Versandarten einer mod. UE:
in diversen Rechtsforen gelesen, dass Einwurf / OHNE RS vor Gericht nicht anerkannt wird. Daher meine
Verwirrung. Sorry fürs Nachhaken ...[/quoteem]
Keine Sorge, wir sind doch hier da um Fragen zu beantworten (so weit wir können).
Von Juristen werden wir regelmäßig ausgelacht. Denn hier sagt man, das Versenden der mod. UE mittels normaler
Briefpost reicht aus. Da wir aber mehr Sicherheit wollen, ist anfänglich 2007 der Versand nur mittels Einschreiben
mit Rückschein empfohlen worden.
Hier gibt es aber eine unterschiedliche Rechtsprechung. Einmal reicht ein Einschreiben mittels Einwurf, dann
wieder auf einmal nicht, dann reicht einer mit Rückschein, dann wieder auf einmal nicht - und alles wieder
von vorn.
Es gilt aber der Grundsatz, derjenige, der sich auf etwas beruft, dem obliegt die Beweislast. Das heißt, behaupte
ich, dass ich die mod. UE versendet habe, muss ich es nachweisen können. Deshalb die sichere “Methode der 2 Versandformen“
- die leider nicht überall einheitlich ist -. Immer kommen so naive Argumentationen wie, dann hat der Abmahner meine
E-Mail-Adresse oder meine Faxnummer usw. Was soll er denn damit bitte schön anfangen?
Deshalb Safety 1st!
Versandarten einer mod. UE:
- 1. Einschreiben (als “Einwurf“ oder “mit Rückschein“ ist jedem selbst überlassen)
2. E-Mail und/oder/bzw. Fax (wer ein Fax-Gerät hat, per E-Mail + Fax).
3. Inhalt, Eintüten, korrekte Adressierung, Versand muss beeidet werden von einem Zeugen (ab 18 Jahren, Bruder, Kollege,
Sprössling, Frau, Oma usw.)
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Ok - dann bin ich zumind. halbwegs beruhigt.
Rückschein hab ich nicht. Aber Fax + E-mail + Einschreiben / Einwurf. Dann eben ohne Rückschein. War ja immerhin das bililger... Hoch lebe unsere Rechtsprechung. Ich bin echt fast soweit, dass ich noch eins mit Rückschein hinterher schicke - zur Sicherheit. Das ist doch alles lächerlich. Am besten noch einen Gerichtsvollzieher für die ordnungsgemäße Zustellung beauftragen...ja wo leben wir denn?
Im umgekehrten Fall aber reicht ein einfacher Brief für die Zustellung der Abmahnung. Und wehe, man ist verreist und lässt die Frist verstreichen... Logik? Nicht in juristischen Fragen... So viel musste ich lernen
Rückschein hab ich nicht. Aber Fax + E-mail + Einschreiben / Einwurf. Dann eben ohne Rückschein. War ja immerhin das bililger... Hoch lebe unsere Rechtsprechung. Ich bin echt fast soweit, dass ich noch eins mit Rückschein hinterher schicke - zur Sicherheit. Das ist doch alles lächerlich. Am besten noch einen Gerichtsvollzieher für die ordnungsgemäße Zustellung beauftragen...ja wo leben wir denn?
Im umgekehrten Fall aber reicht ein einfacher Brief für die Zustellung der Abmahnung. Und wehe, man ist verreist und lässt die Frist verstreichen... Logik? Nicht in juristischen Fragen... So viel musste ich lernen
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
himpel,
immer mit der Ruhe. Ich vermute mal du bist noch beim 1. Schreiben von U+C? Ich hab damals auch kein Einschreiben geschickt, nur einen normalen Brief und eine Mail mit einem pdf. Den Erhalt und die Annahme der mod.UE haben sie wenige Tage später schriftlich bestätigt, aber auf der Zahlung von 650,-€ bestanden.
immer mit der Ruhe. Ich vermute mal du bist noch beim 1. Schreiben von U+C? Ich hab damals auch kein Einschreiben geschickt, nur einen normalen Brief und eine Mail mit einem pdf. Den Erhalt und die Annahme der mod.UE haben sie wenige Tage später schriftlich bestätigt, aber auf der Zahlung von 650,-€ bestanden.
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Die Herren von U&C haben wohl Neueinstellungen getätigt und durch ein "positives" Urteil Morgenluft gewittert. Habe heute nach 7 Monaten wieder Post gehabt. Das "Tages-Angebot" sollte 300,- hart verdiente Euronen pro Aktenzeichen in die Portokasse schwemmen. Mein Anwalt rät zum abheften.