Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Heute kam die Antwort vom LG-Köln auf meine Anfrage zur Akteneinsicht.
Leider bekomme ich meine Akten nicht zugesandt. Ich darf zwar wohl hin kommen zum anschauen, aber das ist halt leider fast am andere Ende von Deutschland.
Das nenn' ich mal Datenschutz - wenn man seine eigenen Daten nicht bekommt. :(
Dann wird es wohl nix mit dem erfahren was die bei mir geloggt haben, denn nur dafür jetzt einen Anwalt nehmen?
Wenn ich die Tips hier beherzige brauche ich ja erstmal noch keinen.
Zwickmühle, mist.
Leider bekomme ich meine Akten nicht zugesandt. Ich darf zwar wohl hin kommen zum anschauen, aber das ist halt leider fast am andere Ende von Deutschland.
Das nenn' ich mal Datenschutz - wenn man seine eigenen Daten nicht bekommt. :(
Dann wird es wohl nix mit dem erfahren was die bei mir geloggt haben, denn nur dafür jetzt einen Anwalt nehmen?
Wenn ich die Tips hier beherzige brauche ich ja erstmal noch keinen.
Zwickmühle, mist.
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Moin Moin
Den Weg werde ich fahren. Ich habe auch Akteneinsicht verlangt. Nun weis ich jedenfalls das ich frei brauche für den Tag.
Allein schon die möglichkeit sich effektiv zu wehren ist es Wert.
MFG
Monschy
Den Weg werde ich fahren. Ich habe auch Akteneinsicht verlangt. Nun weis ich jedenfalls das ich frei brauche für den Tag.
Allein schon die möglichkeit sich effektiv zu wehren ist es Wert.
MFG
Monschy
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
ErledigtGrazer57 hat geschrieben:@ Moriuntur
kannst Du Dein und das Antwortschreiben des LGs einmal einscannen und
an Steffen mailen?
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
auch an: steffen.steinwiesen@t-online.de?
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Ja, allerdings wenige Sekunden vor dem Post - evtl. hat sich der E-Postbote verlaufen und es dauert noch ein wenig bis es ankommtSteffen hat geschrieben:auch an: steffen.steinwiesen@t-online.de?
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Ok, danke. Habe es gerade erhalten und werde noch heute Nacht
etwas dazu schreiben.
VG Steffen
etwas dazu schreiben.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Hallo,
nachdem ich jetzt viel gelesen habe, sind immer noch einige offene Fragen, die ich gerne beantwortet haben möchte. Vll wiederhol ich auch einige Fragen, aber ich kann mir nicht allen input hier merken
1)
Wie lange dauert der Schriftverkehr - nachdem man eine Abmahnung bekommen hat - auch bei Mahnbescheiden und dem darausfolgenden Widerspruch etc.?
Wenns schlecht läuft, geht der Hickhack 3 Jahre lang bis es Verjährt ist? Wenn man Pech hat landet man vor Gericht? Wenn man zahlt ist es ein Schuldanerkenntnis und die Abmahenr haben allen Grund weiter zu mahnen? Stimmt das, dass die Provider die Logs nur 7 Tage speichern?
2)
Anschlussinhaber ist ein Elternteil. Sehe ich das richtig, dass alle Unterschriften (mod. UE) vom Anschlussinhaber geleistet werden müssen (ala "Du hast das verbockt, kümmer dich drum!") -> klar mach ich das, nur rechtlich gesehen ist der Anschlussinhaber verantwortlich, obwohl ich "Schuld" daran bin (Anschlussinhaber unterschreibt ich bin das Sprachrohr für den Anwalt) - korrekt?
3)
Wenn man am 01.11. ne Abmahnung bekommen hat, am 08.11. die mod. UE abgibt und dann am 10.11. eine weitere Abmahnung bekommt - hat man dann automatisch gegen den Vertrag verstoßen?
Ich meine gilt die Unterlassung ab dem Datum der Abgabe der UE?
Sonst kommt man aus dem Sumpf ja gar nicht mehr raus!
4)
Die Verjährungfrist ist mir noch nicht 100% klar. Sagen wir man wird beschuldigt am 20.11.2007 etwas heruntergeladen zu haben, dann nehme ich davon am 20.11. Kenntnis und habe Pech gehabt oder?
Alles was von dem gestrigen Datum 3 Jahre in die Vergangenheit geht - nachdem ich davon in Kenntnis gesetzt wurde - interessiert mich nicht mehr?
5)
Letzte Frage:
Kann man iwo nachforschen/nachfragen, ob man iwelche Abmahnung in Zukunft zu befürchten hat?
Würde mich freuen, wenn ihr mir die Fragen alle beantworten könntet, dann kann man besser schlafen
Danke schonmal
nachdem ich jetzt viel gelesen habe, sind immer noch einige offene Fragen, die ich gerne beantwortet haben möchte. Vll wiederhol ich auch einige Fragen, aber ich kann mir nicht allen input hier merken
1)
Wie lange dauert der Schriftverkehr - nachdem man eine Abmahnung bekommen hat - auch bei Mahnbescheiden und dem darausfolgenden Widerspruch etc.?
Wenns schlecht läuft, geht der Hickhack 3 Jahre lang bis es Verjährt ist? Wenn man Pech hat landet man vor Gericht? Wenn man zahlt ist es ein Schuldanerkenntnis und die Abmahenr haben allen Grund weiter zu mahnen? Stimmt das, dass die Provider die Logs nur 7 Tage speichern?
2)
Anschlussinhaber ist ein Elternteil. Sehe ich das richtig, dass alle Unterschriften (mod. UE) vom Anschlussinhaber geleistet werden müssen (ala "Du hast das verbockt, kümmer dich drum!") -> klar mach ich das, nur rechtlich gesehen ist der Anschlussinhaber verantwortlich, obwohl ich "Schuld" daran bin (Anschlussinhaber unterschreibt ich bin das Sprachrohr für den Anwalt) - korrekt?
3)
Wenn man am 01.11. ne Abmahnung bekommen hat, am 08.11. die mod. UE abgibt und dann am 10.11. eine weitere Abmahnung bekommt - hat man dann automatisch gegen den Vertrag verstoßen?
Ich meine gilt die Unterlassung ab dem Datum der Abgabe der UE?
Sonst kommt man aus dem Sumpf ja gar nicht mehr raus!
4)
Die Verjährungfrist ist mir noch nicht 100% klar. Sagen wir man wird beschuldigt am 20.11.2007 etwas heruntergeladen zu haben, dann nehme ich davon am 20.11. Kenntnis und habe Pech gehabt oder?
Alles was von dem gestrigen Datum 3 Jahre in die Vergangenheit geht - nachdem ich davon in Kenntnis gesetzt wurde - interessiert mich nicht mehr?
5)
Letzte Frage:
Kann man iwo nachforschen/nachfragen, ob man iwelche Abmahnung in Zukunft zu befürchten hat?
Würde mich freuen, wenn ihr mir die Fragen alle beantworten könntet, dann kann man besser schlafen
Danke schonmal
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Nach Absprache und dem zur Verfügung Stellen des Schriftsatzes, durch @Moriuntur (danke), zeichnet sich beim LG Köln,
folgende Prozedur der Akteneinsicht ab:
1. Akteneinsicht durch Privatpersonen nur nach Absprache mit und auf der Geschäftsstelle des Landgerichtes in Köln.
2. Aktenübersendung nur an einen bevollmächtigten Rechtsanwalt (Kosten ca. 60 €).
Ich kann trotzdem nur jeden empfehlen, die Akteneinsicht vorzunehmen, da bei fehlerhaften Ermittlungen und daraus
resultierender Beschwerde gegen den Auskunftsbeschluss, ein Beweismittelverbot für den gesamten Beschluss erwirkt
werden kann (neben der Strafanzeige wegen dem Tatverdacht eines möglichen Meineid).
VG Steffen
Der Abgemahnte sollte:
........................................................................................................
........................................................................................................
- 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben
Versand: - 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
- 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
- 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
Versand beeiden kann.
- 2. Nichtzahlen
Reaktion auf weitere Post - vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
- vom Gericht:
(a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
(b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.
........................................................................................................
- 3. Akteneinsicht
- Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit sie das Aktenzeichen für den jeweiligen LG Beschluss
zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.
Wenn nicht im Abmahnschreiben thematisiert.
Hinweis
Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt.
- 3.1. Akteneinsicht durch Privatpersonen nur nach Absprache mit und auf der Geschäftsstelle des
jeweiligen Landgericht.
- Geschäftsstelle des jeweiligen LG anschreiben.
- Mustertext:
- 3.2. Aktenübersendung nur an einen - durch Sie - bevollmächtigten Rechtsanwalt (Kosten der Beauftragung
ca. 60,- €).
........................................................................................................
- 4. Man kontrolliert nach dieser Vorlage,
Link: Aktuell AW3Page
ob die jeweilige Log-Firma ordentlich gearbeitet hat.
Hash Control:
ed2K: Ed2k.Shortypower
Torrent: Torrentz.com
(a) Wenn nicht, wird Strafanzeige erstattet und Beschwerde gegen den Auskunftsbeschluss eingereicht.
(b) Wenn, dann gilt: Aussitzen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
@ froggle
zu 1.)
Es kommt auf den Einzelfall an.
zu 2.)
Der abgemahnte AI, muss in jeden Fall, die mod. UE unterzeichnen, wenn man ohne Anwalt reagiert.
zu 3.)
Eine mod. UE gilt salopp gesagt mit Abgabedatum. Sie entfaltet ihre Wirkung auf alles, was bis Abgabedatum
vorgefallen ist. Aber nur auf den thematisierten Streitgegenstand.
Bsp.
Gebe ich eine mod. UE am 11.11. ab, für eine Log des Filmes A vom 10.03., entfaltet die mod. UE ihre Wirkung,
auch auf alle weiteren Logs, wie z.B. 11.04., 11.05. sowie 11.10.. Aber nur dem Film A betreffend.
Werde ich gelogt für Film B. Bekomme ich eventuell eine neue Abmahnung und muss eine neue mod. UE abgeben.
zu 4.)
Wichtig ist, wenn der Geschädigte letzedlich Kenntnis hat (Klarnamen+Anschrift).
Log: 20.11.2007
Abmahnung: 02.020.2008
Beginn Verjährung: 31.12.2008/24:00
Ende Verjährung: 31.12.2011/24:00
zu 5.)
Nein!
Würde mich freuen, wenn ihr mir die Fragen alle beantworten könntet, dann kann man besser schlafen
Gute Nacht!
VG Steffen
zu 1.)
Es kommt auf den Einzelfall an.
zu 2.)
Der abgemahnte AI, muss in jeden Fall, die mod. UE unterzeichnen, wenn man ohne Anwalt reagiert.
zu 3.)
Eine mod. UE gilt salopp gesagt mit Abgabedatum. Sie entfaltet ihre Wirkung auf alles, was bis Abgabedatum
vorgefallen ist. Aber nur auf den thematisierten Streitgegenstand.
Bsp.
Gebe ich eine mod. UE am 11.11. ab, für eine Log des Filmes A vom 10.03., entfaltet die mod. UE ihre Wirkung,
auch auf alle weiteren Logs, wie z.B. 11.04., 11.05. sowie 11.10.. Aber nur dem Film A betreffend.
Werde ich gelogt für Film B. Bekomme ich eventuell eine neue Abmahnung und muss eine neue mod. UE abgeben.
zu 4.)
Wichtig ist, wenn der Geschädigte letzedlich Kenntnis hat (Klarnamen+Anschrift).
Log: 20.11.2007
Abmahnung: 02.020.2008
Beginn Verjährung: 31.12.2008/24:00
Ende Verjährung: 31.12.2011/24:00
zu 5.)
Nein!
Würde mich freuen, wenn ihr mir die Fragen alle beantworten könntet, dann kann man besser schlafen
Gute Nacht!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Ich halte die Antwort des LG für zwar dem Gesetzeswortlaut entsprechend, aber dennoch kritisch. Es ist nicht ersichtlich, aus welcher Berechtigung heraus nach § 13 FamFG zwingend nur dem Rechtsanwalt die Akteneinsicht gewährt werden sollte. Es besteht in diesen Verfahren keine Anwaltspflicht für den Betroffenen.Steffen hat geschrieben:
Nach Absprache und dem zur Verfügung Stellen des Schriftsatzes, durch @Moriuntur (danke), zeichnet sich beim LG Köln,
folgende Prozedur der Akteneinsicht ab:
1. Akteneinsicht durch Privatpersonen nur nach Absprache mit und auf der Geschäftsstelle des Landgerichtes in Köln.
2. Aktenübersendung nur an einen bevollmächtigten Rechtsanwalt (Kosten ca. 60 €).
Ich kann trotzdem nur jeden empfehlen, die Akteneinsicht vorzunehmen, da bei fehlerhaften Ermittlungen und daraus
resultierender Beschwerde gegen den Auskunftsbeschluss, ein Beweismittelverbot für den gesamten Beschluss erwirkt
[/b][/list][/textarea]
Ich rege daher an, das Gericht unter Verweis auf § 13 FamFG ZPO zur Aktenübersendung nochmals aufzufordern und gleichzeitig die Anfertigung von Kopien (§ 13 Abs. 3 FamFG) zu erbitten, wenn die Akte nicht entbehrt werden kann (was aber wohl kaum sein kann, wenn sie einem Anwalt geschickt würde).
Als Kopien sollten aber (aus Kostengründen) nur übersandt werden:
1. Antragsschrift
2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme der Liste der ermittelten IP - Adressen
3. Beschluss im Volltext
4. Zustellungsurkunden
Beachte: Jede Kopie kann mit 0,50 € berechnet werden, so dass man auch da mit nicht unerheblichen Kosten rechnen muss. Daher ist die Versendung gegen eine Versendungspauschale eigentlich vorzuziehen.
Aber dem Gericht unbedingt schreiben, dass nur die obigen Sachen kopiert werden sollen und ggf. Kostenobergrenze (30 € ?) setzen
Es gab die Diskussion der Rechtmässigkeit einer Akteneinsicht nur für den Rechtsanwalt schon im Strafrecht, das Ergebnis war die Erkenntnis, dass die entsprechende Norm verfassungswidrig war und jetzt auch dem Beschuldigten selbst das Einsichtsrecht zusteht.
Wie gesagt, § 13 Abs. 4 FamFG sieht die Akteneinsicht durch Versendung der Akte nur für Behörden, Rechtsanwälte und Notare vor. Ich halte das für verfassungsrechtlich bedenklich, aber es steht im Gesetz.
Mittel der Wahl dürfte nicht hinfahren, sondern Kopieanfertigung sein.
goody
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Mir machen es einmal ganz einfach und schreiben das LG Köln an.
Schaun wir mal.
VG Steffen
Schaun wir mal.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Hallo,
inzwischen habe ich ein 2. Schreiben vom LG Köln erhalten.
Anderer Wortlaut, gleicher Sinn.
Scheinbar sind für meine beiden Fälle verschiedene Sachbearbeiter zuständig.
Hier heisst es nur Lapidar:
Eure Ausführung, dass ich ja nicht gezwungen bin einen Anwalt zu nehmen, ist interessant. Das würde bedeuten, dass mich das LG Köln entweder dazu zwingt einen RA zu nehmen oder ich, was die Beweislage angeht, bei einer Selbstverteidigung Informell benachteiligt wäre.
Sollte ich es nochmal mit einem Schreiben mit o.g. Verweis versuchen?
inzwischen habe ich ein 2. Schreiben vom LG Köln erhalten.
Anderer Wortlaut, gleicher Sinn.
Scheinbar sind für meine beiden Fälle verschiedene Sachbearbeiter zuständig.
Hier heisst es nur Lapidar:
Wie gesagt, andere Sachbearbeiter(in).In der Zivilsache XXX kann Akteneinsicht auf der hiesigen Geschäftsstelle des Landgerichts Köln eingenommen werden.
Eine Übersendung von Akten an eine anwaltlich nicht vertetene Partei kommt nicht in Betracht.
Eure Ausführung, dass ich ja nicht gezwungen bin einen Anwalt zu nehmen, ist interessant. Das würde bedeuten, dass mich das LG Köln entweder dazu zwingt einen RA zu nehmen oder ich, was die Beweislage angeht, bei einer Selbstverteidigung Informell benachteiligt wäre.
Sollte ich es nochmal mit einem Schreiben mit o.g. Verweis versuchen?
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- Beiträge: 12
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Hallo,
ich habe jetzt drei (!) weitere Abmahnungen bekommen. Erst einmal noch drei Fragen, um sicherzugehen wie das richtige Vorgehen ist:
Bei einem Film bin ich mir sehr sicher, dass ich ihn nicht runtergeladen habe (bei englischen Titeln könnte es unter Umständen sein, da bin ich, sagen wir, nur zu 80% sicher, bei deutschen Titeln vielleicht zu 99%). Dann auch eine mod. UE abgeben?
Ich schicke für jede einzelne Abmahnung eine mod. UE?
Ab wann sollte eine vorbeugende mod. UE abgegeben werden?
Jetzt kömmts: Eine Abmahnung ist doppelt, d. h. der gleiche Film, gleiche Logg-Zeit etc. Muss ich jetzt trotzdem zwei mod. UE für diesen Film abgeben?
Danke nochmal.
Viele Grüße
Bitte die betreffenden Schreiben einscannen und mir zusenden:
E-Mail: steffen.steinwiesen@t-online.de
oder ruf einmal an: 09262-974217
VG Steffen (Site Admin)
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ich habe jetzt drei (!) weitere Abmahnungen bekommen. Erst einmal noch drei Fragen, um sicherzugehen wie das richtige Vorgehen ist:
Bei einem Film bin ich mir sehr sicher, dass ich ihn nicht runtergeladen habe (bei englischen Titeln könnte es unter Umständen sein, da bin ich, sagen wir, nur zu 80% sicher, bei deutschen Titeln vielleicht zu 99%). Dann auch eine mod. UE abgeben?
Ich schicke für jede einzelne Abmahnung eine mod. UE?
Ab wann sollte eine vorbeugende mod. UE abgegeben werden?
Jetzt kömmts: Eine Abmahnung ist doppelt, d. h. der gleiche Film, gleiche Logg-Zeit etc. Muss ich jetzt trotzdem zwei mod. UE für diesen Film abgeben?
Danke nochmal.
Viele Grüße
Bitte die betreffenden Schreiben einscannen und mir zusenden:
E-Mail: steffen.steinwiesen@t-online.de
oder ruf einmal an: 09262-974217
VG Steffen (Site Admin)
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Beide Schreiben einscannen und zur Prüfung vorlegen. Da könnte eine wunderbare Sache draus werden. Man stelle sich vor, hier stehen verschiedene Hash- Werte, verschiedene Ips oder was sonst noch alles daneben liegen könnte.
Also unbedingt prüfen lassen.
goody
Also unbedingt prüfen lassen.
goody
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Ich habe gerade das Fax an die Pressestelle LG Köln losgeschickt.
Schaun wir mal, was die antworten.
Du kannst Dich eventuell erst einmal ungefähr an das Muster halten.
Schaun wir mal, was die antworten.
Du kannst Dich eventuell erst einmal ungefähr an das Muster halten.
Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
Landgericht Köln
Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Fax: 0221 477-3333
Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO
Akteneinsicht in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>, Aktenzeichen <Nummer>. Mein Abmahnschreiben
lege ich als Kopie anbei.
Ich erbitte um Übersendung von Kopien, was folgt
1. Antragsschrift
2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme der ermittelten IP - Adressen, die dem Antragsteller nicht
zugeordnet wurden
3. Beschluss im Volltext
4. Zustellungsurkunden.
Bitte kopieren Sie nur den vorbenannten Inhalt sowie beachten Sie eine Kostenobergrenze von 35,00 €.
<Ort>, den <Datum>
Mit freundlichen Grüßen
____________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Anlage
Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>
Landgericht Köln
Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Fax: 0221 477-3333
Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO
Akteneinsicht in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>, Aktenzeichen <Nummer>. Mein Abmahnschreiben
lege ich als Kopie anbei.
Ich erbitte um Übersendung von Kopien, was folgt
1. Antragsschrift
2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme der ermittelten IP - Adressen, die dem Antragsteller nicht
zugeordnet wurden
3. Beschluss im Volltext
4. Zustellungsurkunden.
Bitte kopieren Sie nur den vorbenannten Inhalt sowie beachten Sie eine Kostenobergrenze von 35,00 €.
<Ort>, den <Datum>
Mit freundlichen Grüßen
____________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Anlage
Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Hallo für alle die eine Abmahnung bekommen haben und es nicht waren.
Es gibt große Hoffnung bei allen die bei der T-Com sind!
Das AG Köln hat ein Gutachten erstellen lassen.
Und nach dem kann es bei der T-Com bis zu einer Sekunde nicht klar sein wer die IP zu der Zeit hatte!
Sucht mal auf Youtube "gutachten köln ag"
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=BkKlqCz_Zwc[/youtube]
Das lässt hoffen, dür alle die bei T-Com sind und keiner Schuld bewusst.
Also NICHT zahlen...
EDIT by Grazer57
siehe auch Beitrag von Steffen Verfasst: Dienstag 16. November 2010, 18:12
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum ... start=7660
+ anschliessende Diskussion im Forum ... Danke.
Es gibt große Hoffnung bei allen die bei der T-Com sind!
Das AG Köln hat ein Gutachten erstellen lassen.
Und nach dem kann es bei der T-Com bis zu einer Sekunde nicht klar sein wer die IP zu der Zeit hatte!
Sucht mal auf Youtube "gutachten köln ag"
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=BkKlqCz_Zwc[/youtube]
Das lässt hoffen, dür alle die bei T-Com sind und keiner Schuld bewusst.
Also NICHT zahlen...
EDIT by Grazer57
siehe auch Beitrag von Steffen Verfasst: Dienstag 16. November 2010, 18:12
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum ... start=7660
+ anschliessende Diskussion im Forum ... Danke.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Ich bin bei Versatel.
Die gescannten Dateien sind unterwegs.
Die gescannten Dateien sind unterwegs.
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Ich habe auch dasselbe Abmahnschreiben in dreifacher Ausfertigung erhalten, unter separater Post, aber das waren einfach nur Kopien desselben Schreibens, mit demselben Aktenzeichen und denselben Daten. Hashwerte nennen U+C ohnehin nicht, zumindest nicht in "meinen" Schreiben – bedauerlicherweise.goodbyeing hat geschrieben:Beide Schreiben einscannen und zur Prüfung vorlegen. Da könnte eine wunderbare Sache draus werden. Man stelle sich vor, hier stehen verschiedene Hash- Werte, verschiedene Ips oder was sonst noch alles daneben liegen könnte.
-
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Ist bei mir dasselbe. Nur Kopien desselben Schreibens.
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Ich weiß nicht, warum, aber die Kanzlei U+C (KUW) ist, schon berühmt durch seine technischen Pannen. Ende 2008,
gab es schon eine Beschwerde durch den Verein gegen den Abmahnwahn e.V. bei der RAK Nürnberg. Es gab zwar
kein Ergebnis, aber man lernt nicht aus Kritiken.
Beschwerde durch den Verein gegeben den Abmahnwahn e.V.
Was gilt, für einen Betroffenen, der ohne Anwalt reagiert?
Bei Erhalt mehrerer identischer Abmahnungen, wo ersichtlich ist, dass einfach ein und dasselbe Schreiben
mehrmals kopiert und versendet wurde, ist zu beachten:
gab es schon eine Beschwerde durch den Verein gegen den Abmahnwahn e.V. bei der RAK Nürnberg. Es gab zwar
kein Ergebnis, aber man lernt nicht aus Kritiken.
Beschwerde durch den Verein gegeben den Abmahnwahn e.V.
Was gilt, für einen Betroffenen, der ohne Anwalt reagiert?
Bei Erhalt mehrerer identischer Abmahnungen, wo ersichtlich ist, dass einfach ein und dasselbe Schreiben
mehrmals kopiert und versendet wurde, ist zu beachten:
- 1. es gilt rechtlich natürlich nur ein Schreiben,
2.man gibt nur eine mod. UE ab!
3. es werden alle Schreiben mit Kuvert archiviert!
Der Abgemahnte sollte:
........................................................................................................
........................................................................................................
- 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben
Versand: - 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
- 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
- 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
Versand beeiden kann.
- 2. Nichtzahlen
Reaktion auf weitere Post - vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
- vom Gericht:
(a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
(b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.
........................................................................................................
- 3. Akteneinsicht
- Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit sie das Aktenzeichen für den jeweiligen LG Beschluss
zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.
Wenn nicht im Abmahnschreiben thematisiert.
Hinweis
Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt.
- 3.1. Akteneinsicht durch Privatpersonen nur nach Absprache mit und auf der Geschäftsstelle des
jeweiligen Landgericht.
- Geschäftsstelle des jeweiligen LG anschreiben.
- Mustertext:
- 3.2. Aktenübersendung nur an einen - durch Sie - bevollmächtigten Rechtsanwalt (Kosten der Beauftragung
ca. 60,- €).
........................................................................................................
- 4. Man kontrolliert nach dieser Vorlage,
Link: Aktuell AW3Page
ob die jeweilige Log-Firma ordentlich gearbeitet hat.
Hash Control:
ed2K: Ed2k.Shortypower
Torrent: Torrentz.com
(a) Wenn nicht, wird Strafanzeige erstattet und Beschwerde gegen den Auskunftsbeschluss eingereicht.
(b) Wenn, dann gilt: Aussitzen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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