Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

Antworten
Nachricht
Autor
Moriuntur
Beiträge: 39
Registriert: Samstag 13. November 2010, 12:55

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#121 Beitrag von Moriuntur » Freitag 19. November 2010, 12:37

Heute kam die Antwort vom LG-Köln auf meine Anfrage zur Akteneinsicht.

Leider bekomme ich meine Akten nicht zugesandt. Ich darf zwar wohl hin kommen zum anschauen, aber das ist halt leider fast am andere Ende von Deutschland.
Das nenn' ich mal Datenschutz - wenn man seine eigenen Daten nicht bekommt. :(

Dann wird es wohl nix mit dem erfahren was die bei mir geloggt haben, denn nur dafür jetzt einen Anwalt nehmen?
Wenn ich die Tips hier beherzige brauche ich ja erstmal noch keinen.

Zwickmühle, mist.

Monschy
Beiträge: 24
Registriert: Sonntag 7. November 2010, 22:15

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#122 Beitrag von Monschy » Freitag 19. November 2010, 12:53

Moin Moin

Den Weg werde ich fahren. Ich habe auch Akteneinsicht verlangt. Nun weis ich jedenfalls das ich frei brauche für den Tag.

Allein schon die möglichkeit sich effektiv zu wehren ist es Wert.

MFG

Monschy

Moriuntur
Beiträge: 39
Registriert: Samstag 13. November 2010, 12:55

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#123 Beitrag von Moriuntur » Freitag 19. November 2010, 19:35

Grazer57 hat geschrieben:@ Moriuntur

kannst Du Dein und das Antwortschreiben des LGs einmal einscannen und
an Steffen mailen?
Erledigt


Moriuntur
Beiträge: 39
Registriert: Samstag 13. November 2010, 12:55

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#125 Beitrag von Moriuntur » Freitag 19. November 2010, 19:44

Steffen hat geschrieben:auch an: steffen.steinwiesen@t-online.de?
Ja, allerdings wenige Sekunden vor dem Post - evtl. hat sich der E-Postbote verlaufen und es dauert noch ein wenig bis es ankommt :)

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#126 Beitrag von Steffen » Freitag 19. November 2010, 20:05

Ok, danke. Habe es gerade erhalten und werde noch heute Nacht
etwas dazu schreiben.

VG Steffen

froggle
Beiträge: 4
Registriert: Dienstag 16. November 2010, 18:03

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#127 Beitrag von froggle » Freitag 19. November 2010, 22:12

Hallo,

nachdem ich jetzt viel gelesen habe, sind immer noch einige offene Fragen, die ich gerne beantwortet haben möchte. Vll wiederhol ich auch einige Fragen, aber ich kann mir nicht allen input hier merken ;)

1)
Wie lange dauert der Schriftverkehr - nachdem man eine Abmahnung bekommen hat - auch bei Mahnbescheiden und dem darausfolgenden Widerspruch etc.?
Wenns schlecht läuft, geht der Hickhack 3 Jahre lang bis es Verjährt ist? Wenn man Pech hat landet man vor Gericht? Wenn man zahlt ist es ein Schuldanerkenntnis und die Abmahenr haben allen Grund weiter zu mahnen? Stimmt das, dass die Provider die Logs nur 7 Tage speichern?

2)
Anschlussinhaber ist ein Elternteil. Sehe ich das richtig, dass alle Unterschriften (mod. UE) vom Anschlussinhaber geleistet werden müssen (ala "Du hast das verbockt, kümmer dich drum!") -> klar mach ich das, nur rechtlich gesehen ist der Anschlussinhaber verantwortlich, obwohl ich "Schuld" daran bin (Anschlussinhaber unterschreibt ich bin das Sprachrohr für den Anwalt) - korrekt?

3)
Wenn man am 01.11. ne Abmahnung bekommen hat, am 08.11. die mod. UE abgibt und dann am 10.11. eine weitere Abmahnung bekommt - hat man dann automatisch gegen den Vertrag verstoßen?
Ich meine gilt die Unterlassung ab dem Datum der Abgabe der UE?
Sonst kommt man aus dem Sumpf ja gar nicht mehr raus!

4)
Die Verjährungfrist ist mir noch nicht 100% klar. Sagen wir man wird beschuldigt am 20.11.2007 etwas heruntergeladen zu haben, dann nehme ich davon am 20.11. Kenntnis und habe Pech gehabt oder?
Alles was von dem gestrigen Datum 3 Jahre in die Vergangenheit geht - nachdem ich davon in Kenntnis gesetzt wurde - interessiert mich nicht mehr?

5)
Letzte Frage:
Kann man iwo nachforschen/nachfragen, ob man iwelche Abmahnung in Zukunft zu befürchten hat?

Würde mich freuen, wenn ihr mir die Fragen alle beantworten könntet, dann kann man besser schlafen ;)

Danke schonmal

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#128 Beitrag von Steffen » Freitag 19. November 2010, 23:14

Bild

Nach Absprache und dem zur Verfügung Stellen des Schriftsatzes, durch @Moriuntur (danke), zeichnet sich beim LG Köln,
folgende Prozedur der Akteneinsicht ab:

1. Akteneinsicht durch Privatpersonen nur nach Absprache mit und auf der Geschäftsstelle des Landgerichtes in Köln.

2. Aktenübersendung nur an einen bevollmächtigten Rechtsanwalt (Kosten ca. 60 €).

Ich kann trotzdem nur jeden empfehlen, die Akteneinsicht vorzunehmen, da bei fehlerhaften Ermittlungen und daraus
resultierender Beschwerde gegen den Auskunftsbeschluss, ein Beweismittelverbot für den gesamten Beschluss erwirkt
werden kann (neben der Strafanzeige wegen dem Tatverdacht eines möglichen Meineid).

VG Steffen


Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
........................................................................................................
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.

........................................................................................................

  • 3. Akteneinsicht
  • Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit sie das Aktenzeichen für den jeweiligen LG Beschluss
    zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.
    Wenn nicht im Abmahnschreiben thematisiert.

    Hinweis
    Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt.
....................................................
  • 3.1. Akteneinsicht durch Privatpersonen nur nach Absprache mit und auf der Geschäftsstelle des
    jeweiligen Landgericht.
  • Geschäftsstelle des jeweiligen LG anschreiben.
  • Mustertext:
    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht <Name>
    <Straße Nr.>
    <PLZ Ort>
    Fax: <Nummer>


    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO
    Akteneinsicht in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>, Aktenzeichen <Nummer>. Mein Abmahnschreiben
    lege ich als Kopie anbei.

    Ich erbitte um Übersendung von Kopien, was folgt
    1. Antragsschrift
    2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme der ermittelten IP - Adressen, die dem Antragsteller nicht
    zugeordnet wurden
    3. Beschluss im Volltext
    4. Zustellungsurkunden.

    Bitte kopieren Sie nur den vorbenannten Inhalt sowie beachten Sie eine Kostenobergrenze von 35,00 €.


    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)



    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>
....................................................
  • 3.2. Aktenübersendung nur an einen - durch Sie - bevollmächtigten Rechtsanwalt (Kosten der Beauftragung
    ca. 60,- €).

........................................................................................................

  • 4. Man kontrolliert nach dieser Vorlage,

    Link: Aktuell AW3Page
    ob die jeweilige Log-Firma ordentlich gearbeitet hat.

    Hash Control:
    ed2K: Ed2k.Shortypower
    Torrent: Torrentz.com

    (a) Wenn nicht, wird Strafanzeige erstattet und Beschwerde gegen den Auskunftsbeschluss eingereicht.
    (b) Wenn, dann gilt: Aussitzen

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#129 Beitrag von Steffen » Freitag 19. November 2010, 23:30

@ froggle

zu 1.)
Es kommt auf den Einzelfall an.

zu 2.)
Der abgemahnte AI, muss in jeden Fall, die mod. UE unterzeichnen, wenn man ohne Anwalt reagiert.

zu 3.)
Eine mod. UE gilt salopp gesagt mit Abgabedatum. Sie entfaltet ihre Wirkung auf alles, was bis Abgabedatum
vorgefallen ist. Aber nur auf den thematisierten Streitgegenstand.

Bsp.
Gebe ich eine mod. UE am 11.11. ab, für eine Log des Filmes A vom 10.03., entfaltet die mod. UE ihre Wirkung,
auch auf alle weiteren Logs, wie z.B. 11.04., 11.05. sowie 11.10.. Aber nur dem Film A betreffend.
Werde ich gelogt für Film B. Bekomme ich eventuell eine neue Abmahnung und muss eine neue mod. UE abgeben.

zu 4.)
Wichtig ist, wenn der Geschädigte letzedlich Kenntnis hat (Klarnamen+Anschrift).
Log: 20.11.2007
Abmahnung: 02.020.2008
Beginn Verjährung: 31.12.2008/24:00
Ende Verjährung: 31.12.2011/24:00

zu 5.)
Nein!



Würde mich freuen, wenn ihr mir die Fragen alle beantworten könntet, dann kann man besser schlafen

Gute Nacht!

VG Steffen

goodbyeing
Beiträge: 300
Registriert: Montag 3. August 2009, 14:59

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#130 Beitrag von goodbyeing » Samstag 20. November 2010, 10:27

Steffen hat geschrieben:Bild

Nach Absprache und dem zur Verfügung Stellen des Schriftsatzes, durch @Moriuntur (danke), zeichnet sich beim LG Köln,
folgende Prozedur der Akteneinsicht ab:

1. Akteneinsicht durch Privatpersonen nur nach Absprache mit und auf der Geschäftsstelle des Landgerichtes in Köln.

2. Aktenübersendung nur an einen bevollmächtigten Rechtsanwalt (Kosten ca. 60 €).

Ich kann trotzdem nur jeden empfehlen, die Akteneinsicht vorzunehmen, da bei fehlerhaften Ermittlungen und daraus
resultierender Beschwerde gegen den Auskunftsbeschluss, ein Beweismittelverbot für den gesamten Beschluss erwirkt
[/b][/list][/textarea]
Ich halte die Antwort des LG für zwar dem Gesetzeswortlaut entsprechend, aber dennoch kritisch. Es ist nicht ersichtlich, aus welcher Berechtigung heraus nach § 13 FamFG zwingend nur dem Rechtsanwalt die Akteneinsicht gewährt werden sollte. Es besteht in diesen Verfahren keine Anwaltspflicht für den Betroffenen.

Ich rege daher an, das Gericht unter Verweis auf § 13 FamFG ZPO zur Aktenübersendung nochmals aufzufordern und gleichzeitig die Anfertigung von Kopien (§ 13 Abs. 3 FamFG) zu erbitten, wenn die Akte nicht entbehrt werden kann (was aber wohl kaum sein kann, wenn sie einem Anwalt geschickt würde).

Als Kopien sollten aber (aus Kostengründen) nur übersandt werden:

1. Antragsschrift
2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme der Liste der ermittelten IP - Adressen
3. Beschluss im Volltext
4. Zustellungsurkunden

Beachte: Jede Kopie kann mit 0,50 € berechnet werden, so dass man auch da mit nicht unerheblichen Kosten rechnen muss. Daher ist die Versendung gegen eine Versendungspauschale eigentlich vorzuziehen.

Aber dem Gericht unbedingt schreiben, dass nur die obigen Sachen kopiert werden sollen und ggf. Kostenobergrenze (30 € ?) setzen

Es gab die Diskussion der Rechtmässigkeit einer Akteneinsicht nur für den Rechtsanwalt schon im Strafrecht, das Ergebnis war die Erkenntnis, dass die entsprechende Norm verfassungswidrig war und jetzt auch dem Beschuldigten selbst das Einsichtsrecht zusteht.

Wie gesagt, § 13 Abs. 4 FamFG sieht die Akteneinsicht durch Versendung der Akte nur für Behörden, Rechtsanwälte und Notare vor. Ich halte das für verfassungsrechtlich bedenklich, aber es steht im Gesetz.
Mittel der Wahl dürfte nicht hinfahren, sondern Kopieanfertigung sein.

goody

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#131 Beitrag von Steffen » Samstag 20. November 2010, 10:34

Mir machen es einmal ganz einfach und schreiben das LG Köln an.

Schaun wir mal.


VG Steffen

Moriuntur
Beiträge: 39
Registriert: Samstag 13. November 2010, 12:55

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#132 Beitrag von Moriuntur » Samstag 20. November 2010, 11:49

Hallo,

inzwischen habe ich ein 2. Schreiben vom LG Köln erhalten.
Anderer Wortlaut, gleicher Sinn.
Scheinbar sind für meine beiden Fälle verschiedene Sachbearbeiter zuständig.

Hier heisst es nur Lapidar:
In der Zivilsache XXX kann Akteneinsicht auf der hiesigen Geschäftsstelle des Landgerichts Köln eingenommen werden.
Eine Übersendung von Akten an eine anwaltlich nicht vertetene Partei kommt nicht in Betracht.
Wie gesagt, andere Sachbearbeiter(in).

Eure Ausführung, dass ich ja nicht gezwungen bin einen Anwalt zu nehmen, ist interessant. Das würde bedeuten, dass mich das LG Köln entweder dazu zwingt einen RA zu nehmen oder ich, was die Beweislage angeht, bei einer Selbstverteidigung Informell benachteiligt wäre.

Sollte ich es nochmal mit einem Schreiben mit o.g. Verweis versuchen?

Räudiger Hund
Beiträge: 12
Registriert: Dienstag 16. November 2010, 07:35

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#133 Beitrag von Räudiger Hund » Samstag 20. November 2010, 13:05

Hallo,

ich habe jetzt drei (!) weitere Abmahnungen bekommen. Erst einmal noch drei Fragen, um sicherzugehen wie das richtige Vorgehen ist:

Bei einem Film bin ich mir sehr sicher, dass ich ihn nicht runtergeladen habe (bei englischen Titeln könnte es unter Umständen sein, da bin ich, sagen wir, nur zu 80% sicher, bei deutschen Titeln vielleicht zu 99%). Dann auch eine mod. UE abgeben?

Ich schicke für jede einzelne Abmahnung eine mod. UE?

Ab wann sollte eine vorbeugende mod. UE abgegeben werden?

Jetzt kömmts: Eine Abmahnung ist doppelt, d. h. der gleiche Film, gleiche Logg-Zeit etc. Muss ich jetzt trotzdem zwei mod. UE für diesen Film abgeben?

Danke nochmal.

Viele Grüße



Bitte die betreffenden Schreiben einscannen und mir zusenden:
E-Mail: steffen.steinwiesen@t-online.de
oder ruf einmal an: 09262-974217

VG Steffen (Site Admin)

`

goodbyeing
Beiträge: 300
Registriert: Montag 3. August 2009, 14:59

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#134 Beitrag von goodbyeing » Samstag 20. November 2010, 13:10

Beide Schreiben einscannen und zur Prüfung vorlegen. Da könnte eine wunderbare Sache draus werden. Man stelle sich vor, hier stehen verschiedene Hash- Werte, verschiedene Ips oder was sonst noch alles daneben liegen könnte.

Also unbedingt prüfen lassen.

goody

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#135 Beitrag von Steffen » Samstag 20. November 2010, 13:20

Ich habe gerade das Fax an die Pressestelle LG Köln losgeschickt.
Schaun wir mal, was die antworten.

Du kannst Dich eventuell erst einmal ungefähr an das Muster halten.
Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
Landgericht Köln
Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Fax: 0221 477-3333


Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO
Akteneinsicht in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>, Aktenzeichen <Nummer>. Mein Abmahnschreiben
lege ich als Kopie anbei.

Ich erbitte um Übersendung von Kopien, was folgt
1. Antragsschrift
2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme der ermittelten IP - Adressen, die dem Antragsteller nicht
zugeordnet wurden
3. Beschluss im Volltext
4. Zustellungsurkunden.

Bitte kopieren Sie nur den vorbenannten Inhalt sowie beachten Sie eine Kostenobergrenze von 35,00 €.


<Ort>, den <Datum>

Mit freundlichen Grüßen


____________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)



Anlage
Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>

nomerci
Beiträge: 14
Registriert: Samstag 25. September 2010, 18:22

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#136 Beitrag von nomerci » Samstag 20. November 2010, 13:43

Hallo für alle die eine Abmahnung bekommen haben und es nicht waren.
Es gibt große Hoffnung bei allen die bei der T-Com sind!

Das AG Köln hat ein Gutachten erstellen lassen.
Und nach dem kann es bei der T-Com bis zu einer Sekunde nicht klar sein wer die IP zu der Zeit hatte!

Sucht mal auf Youtube "gutachten köln ag"

[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=BkKlqCz_Zwc[/youtube]

Das lässt hoffen, dür alle die bei T-Com sind und keiner Schuld bewusst.

Also NICHT zahlen...

EDIT by Grazer57
siehe auch Beitrag von Steffen Verfasst: Dienstag 16. November 2010, 18:12
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum ... start=7660
+ anschliessende Diskussion im Forum ... Danke.

Räudiger Hund
Beiträge: 12
Registriert: Dienstag 16. November 2010, 07:35

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#137 Beitrag von Räudiger Hund » Samstag 20. November 2010, 14:23

Ich bin bei Versatel.

Die gescannten Dateien sind unterwegs.

fu+c
Beiträge: 127
Registriert: Sonntag 14. November 2010, 16:31

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#138 Beitrag von fu+c » Samstag 20. November 2010, 15:41

goodbyeing hat geschrieben:Beide Schreiben einscannen und zur Prüfung vorlegen. Da könnte eine wunderbare Sache draus werden. Man stelle sich vor, hier stehen verschiedene Hash- Werte, verschiedene Ips oder was sonst noch alles daneben liegen könnte.
Ich habe auch dasselbe Abmahnschreiben in dreifacher Ausfertigung erhalten, unter separater Post, aber das waren einfach nur Kopien desselben Schreibens, mit demselben Aktenzeichen und denselben Daten. Hashwerte nennen U+C ohnehin nicht, zumindest nicht in "meinen" Schreiben – bedauerlicherweise.

Räudiger Hund
Beiträge: 12
Registriert: Dienstag 16. November 2010, 07:35

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#139 Beitrag von Räudiger Hund » Samstag 20. November 2010, 16:03

Ist bei mir dasselbe. Nur Kopien desselben Schreibens.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#140 Beitrag von Steffen » Samstag 20. November 2010, 18:19

Ich weiß nicht, warum, aber die Kanzlei U+C (KUW) ist, schon berühmt durch seine technischen Pannen. Ende 2008,
gab es schon eine Beschwerde durch den Verein gegen den Abmahnwahn e.V. bei der RAK Nürnberg. Es gab zwar
kein Ergebnis, aber man lernt nicht aus Kritiken.

Beschwerde durch den Verein gegeben den Abmahnwahn e.V.

Was gilt, für einen Betroffenen, der ohne Anwalt reagiert?
Bei Erhalt mehrerer identischer Abmahnungen, wo ersichtlich ist, dass einfach ein und dasselbe Schreiben
mehrmals kopiert und versendet wurde, ist zu beachten:
  • 1. es gilt rechtlich natürlich nur ein Schreiben,
    2.man gibt nur eine mod. UE ab!
    3. es werden alle Schreiben mit Kuvert archiviert!
VG Steffen

Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
........................................................................................................
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.

........................................................................................................

  • 3. Akteneinsicht
  • Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit sie das Aktenzeichen für den jeweiligen LG Beschluss
    zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.
    Wenn nicht im Abmahnschreiben thematisiert.

    Hinweis
    Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt.
....................................................
  • 3.1. Akteneinsicht durch Privatpersonen nur nach Absprache mit und auf der Geschäftsstelle des
    jeweiligen Landgericht.
  • Geschäftsstelle des jeweiligen LG anschreiben.
  • Mustertext:
    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht <Name>
    <Straße Nr.>
    <PLZ Ort>
    Fax: <Nummer>


    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO
    Akteneinsicht in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>, Aktenzeichen <Nummer>. Mein Abmahnschreiben
    lege ich als Kopie anbei.

    Ich erbitte um Übersendung von Kopien, was folgt
    1. Antragsschrift
    2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme der ermittelten IP - Adressen, die dem Antragsteller nicht
    zugeordnet wurden
    3. Beschluss im Volltext
    4. Zustellungsurkunden.

    Bitte kopieren Sie nur den vorbenannten Inhalt sowie beachten Sie eine Kostenobergrenze von 35,00 €.


    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)



    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>
....................................................
  • 3.2. Aktenübersendung nur an einen - durch Sie - bevollmächtigten Rechtsanwalt (Kosten der Beauftragung
    ca. 60,- €).

........................................................................................................

  • 4. Man kontrolliert nach dieser Vorlage,

    Link: Aktuell AW3Page
    ob die jeweilige Log-Firma ordentlich gearbeitet hat.

    Hash Control:
    ed2K: Ed2k.Shortypower
    Torrent: Torrentz.com

    (a) Wenn nicht, wird Strafanzeige erstattet und Beschwerde gegen den Auskunftsbeschluss eingereicht.
    (b) Wenn, dann gilt: Aussitzen

Antworten