Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#161 Beitrag von Steffen » Dienstag 23. November 2010, 23:28

Der Link müsste weiterhelfen:
Gulli, Filesharing-Panne, Staatsanwaltschaft Köln prüft Akte

Da der STA noch prüft, kann ich nichts genaues sagen.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#162 Beitrag von Steffen » Mittwoch 24. November 2010, 12:47

Akteneinsicht in die Beschlussakte nur mit Anwalt?


Mittwoch, den 24.11.2010


Resultierend aus der aktuellen Lage im Abmahnwesen, wurde der Weg eingeschlagen, dass der Betroffenen einer
Abmahnung wegen eines vermeintlichen Verstoß gegen das Urheberrecht, eine Akteneinsicht in seine Beschlussakte
beim jeweiligen Landgericht beantragt. Nach einer schriftlichen formlosen Beantragung + beigelegter Kopie der
eigenen Abmahnung erteilte das LG Köln nachfolgende Antwort:

Auszug:
[…]dass eine Akteneinsicht erfolgen kann, auf der hiesigen Geschäftsstelle (nach telefonischer Absprache)[…]
[…]Eine Aktenübersendung kann an eine Privatperson selbst nicht erfolgen. Eine Übersendung kann nur an einen
von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt erfolgen.[…]

In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Volker Küpperbusch fragten wir diesbezüglich beim LG Köln nach. Ich möchte
mich auch recht herzlich beim LG Köln bedanken, dass auf jede Anfrage schnell reagiert und geantwortet wurde.

Initiative AW3Page:


Wir sind hier der Auffassung, dass diese Antwort zwar dem Gesetzeswortlaut entspricht, aber kritisch zu beurteilen
ist. Es ist nicht ersichtlich, aus welcher Berechtigung heraus nach § 13 Abs. 3 FamFG zwingend nur dem Rechtsanwalt
die Akteneinsicht gewährt werden sollte. Es besteht in diesen Verfahren keine Anwaltspflicht für den Betroffenen.

Wenn ein Betroffener aus dem Bundesland Hamburg eine Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle gewährt bekommt, muss
dieser, wenn er keinen eigenen Anwalt beauftragen will, ca. 425 km quer durch die Bundesrepublik fahren. Nach der
Argumentation hinsichtlich § 147 Abs. 7 StPO, wäre eine Akteneinsicht, auch ohne anwaltliche Vertretung gewährleisten.
Hier stehen auch keine schutzwürdigen Interessen entgegen. Anderseits ist die Beschlussakte sicherlich entbehrlich,
da sie anderseits ja einem selbst beauftragten Rechtsanwalt dann übersendet wird.

Für den Betroffenen selbst wären ja auch nur von Interesse ...

... weiterlesen

Moriuntur
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#163 Beitrag von Moriuntur » Donnerstag 25. November 2010, 09:38

Danke für die Info.

Mein 2. Anschreiben wie in der Vorlage ist gerade raus gegangen.

Möglichkeit der Anforderung von Kopien in Einzelfällen versehentlich nicht hingewiesen worden ist.“
Aha... Bei mir trifft der "Einzelfall" leider bei den 2 Fällen mit unterschiedlichen Sachbearbeitern zu 100% zu.
Will mich das LG schützen? Weil zu viel Wissen macht ja unglücklich.

Ich bin jetzt mal auf die Reaktion gespannt.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#164 Beitrag von Steffen » Donnerstag 25. November 2010, 12:20

Ok, bitte uns au dem Laufenden halten!

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#165 Beitrag von Steffen » Donnerstag 25. November 2010, 12:23

Vorgehensweisen eines Abgemahnten:

  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (Einwurf oder mit Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.

........................................................................................................

  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.

........................................................................................................

  • 3. Akteneinsicht in die Beschlussakte
-----------------------------------------------------

  • 3.1. Ohne Anwalt:

-----------------------------------------------------

  • 3.1.1. Einsichtnahme bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts am Wohnort des Betroffenen

    Mustertext:
    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht <Name>
    <Straße Nr.>
    <PLZ Ort>
    Fax: <Nummer>


    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, wohnhaft in <Ortsname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG
    i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO den Antrag auf Einsichtnahme in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>,
    Aktenzeichen <Nummer> bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts meines Wohnortes. Mein Abmahnschreiben lege ich
    als Kopie bei.


    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)



    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>

-----------------------------------------------------

  • 3.1.2. Einsichtnahme durch Anforderungen von Kopien der Beschlussakte oder Aktenbestandteilen

    Anfallende Kosten: 50 Cent pro Blatt, ab der 51. Seite von 15 Cent pro Blatt!

    Mustertext:
    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht <Name>
    <Straße Nr.>
    <PLZ Ort>
    Fax: <Nummer>


    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO
    Akteneinsicht in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>, Aktenzeichen <Nummer>. Mein Abmahnschreiben
    lege ich als Kopie bei.

    Ich erbitte um Übersendung von Kopien, was folgt
    1. Antragsschrift
    2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme der ermittelten IP - Adressen, die dem Antragsteller nicht
    zugeordnet wurden
    3. Beschluss im Volltext
    4. Zustellungsurkunden.

    Bitte kopieren Sie nur den vorbenannten Inhalt sowie beachten Sie eine Kostenobergrenze von 35,00 €.


    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)



    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>

-----------------------------------------------------

  • 3.2. Mit Anwalt

    Wenn ein Betroffener einen Anwalt, für die Bearbeitung seiner Abmahnung beauftragt hat, kann dieser, bei der
    Geschäftsstelle des Beschluss-Landgerichtes die Akte zur Einsichtnahme sich zusenden lassen.

    Kosten: ca. 60,- €

........................................................................................................

  • Was, wenn kein Aktenzeichen des LG Beschlusses in der Abmahnung enthalten ist?

    Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit sie das Aktenzeichen für den jeweiligen LG Beschluss zur
    Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.

    [„Hallo, mein Name ist <Vor- und Zuname>. Ich wurde von Ihnen abgemahnt am <Datum> mit dem <Aktenzeichen>.
    Bitte teilen Sie mir Aktenzeichen/Datum des Auskunftsbeschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach
    Paragraf 101 Absatz 9 Urheberrechtsgesetz mit. Danke
    .“]

    Beachte:
  • Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt.
  • Auf alle weiteren Anfragen der Kanzlei, sagen Sie höflich, dass Sie keine Aussagen zum Sachverhalt am
    Telefon tätigen.

........................................................................................................


Moriuntur
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#166 Beitrag von Moriuntur » Donnerstag 25. November 2010, 13:38

Mal ein Seiteneffekt der ganzen Aktion hier:
Ich habe mir ein neues Notebook gekauft und wollte mir die aktuelle Ubuntu runterladen. Da das per Torrent am schnellsten geht natürlich auf diesem weg.
Ich hatte echt kurz Hemmungen Transmission (torrent Client unter Linux) zu starten... So weit ist es schon gekommen. :(

somebody100
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#167 Beitrag von somebody100 » Freitag 26. November 2010, 11:10

Hallo Leute,

erstmal ein gr0ßes Lob und danke für dieses Forum. Damit habt ihr sicher unzähligen Personen (auch mir) eine gewisse Sicherheit und vor allem Aufklärung gegeben.
Auch ich habe inzwischen zwei Abmahnungen von U+C Anfang November erhalten und je eine mod. Unterlassungserklärung abgegeben und Akteneinsicht beim zuständigen Landgericht beantragt.
Bin mir nicht zu 100% sicher, ob ich die beanstandeten Datein nicht vielleicht doch geladen habe bzw. gleich wieder gelöscht habe. Aber auf auf der Festplatte sind sie definitiv nicht (oder nicht mehr). Denn downgeloaded habe ich in der Vergangenheit schon mal etwas.
Die angegeben IP-Adressen stammen auch aus meiner Region (südlich von Frankfurt am Main).
Was mich bei aber echt stutzig macht, ist die Tatsache, daß ich gerade jetzt aktuell (geprüft unter diesem link http://www.ip-adress.com/IP_adresse/) eine IP-Adresse in München zugeordnet bekomme. Also rund 400 Km südlich von mir. Wie kann das sein? Hat da jemand eine Erklärung. Mein Provider ist Alice.

Vielen Dank im Voraus für Eurer Antworten.
somebody100

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#168 Beitrag von Steffen » Freitag 26. November 2010, 11:39

[quoteemsomebody100]Auch ich habe inzwischen zwei Abmahnungen von U+C Anfang November erhalten und je eine mod. Unterlassungserklärung
abgegeben und Akteneinsicht beim zuständigen Landgericht beantragt.[/quoteem]
Großes Lob, halte uns bitte auf den Laufenden.

[quoteemsomebody100]Die angegeben IP-Adressen stammen auch aus meiner Region (südlich von Frankfurt am Main). Was mich bei aber echt
stutzig macht, ist die Tatsache, daß ich gerade jetzt aktuell
(geprüft unter diesem link http://www.ip-adress.com/IP_adresse/&#41; eine IP-Adresse in München zugeordnet bekomme.
Also rund 400 Km südlich von mir. Wie kann das sein? Hat da jemand eine Erklärung. Mein Provider ist Alice.[/quoteem]
Man sollte einmal beachten, dass solche Website, sagen wir grobe Anhaltspunkte sind.
Ich wohne in Steinwiesen, die Seite verweist aber auf Naila. Das sind immerhin auch schon 29,35 km Differenz. Ich
kann mir vorstellen, dass es noch ungenauer wird bei den Reseller-Providern oder bei Zusammenschlüssen. Es ist
aber kein Indiz, dass die Abmahnung ungültig damit ist oder Boden von Verschwörungs-Theorien. :D

VG Steffen

Störti
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#169 Beitrag von Störti » Freitag 26. November 2010, 18:22

Moin
bin auch abgemahnt worden, modUE hingeschickt und abwarten. Nun ist mir aufgefallen, dass die angeblich von der Telekom stammende Adresse nicht zu 100% mit der Kundenadresse, die ich bei der Telekom habe und die entsprechend z.B. auch auf meinen Rechnungen erscheint, übereinstimmt.
Ist diese Abmahnung dann überhaupt ernst zu nehmen? Ich ärgere mich, dass mir das erst nach dem Absenden der UE aufgefallen ist (Hektik)

Moriuntur
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#170 Beitrag von Moriuntur » Freitag 26. November 2010, 19:20

[quoteemGrazer57]Dieser Effekt ist von der Industrie auch so beabsichtigt.
FreeSoftware ist von dieser Industrie genauso gehasst, wie "illegales"
filesharng.[/quoteem]

Ein Grund mehr erst recht legale und freie Software zu nutzen und zu verbreiten.
Bin gespannt wann die nächsten Briefe kommen. :/

Störti
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#171 Beitrag von Störti » Freitag 26. November 2010, 23:09

Ja, schon. Da fehlt ein Name.

Moriuntur
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#172 Beitrag von Moriuntur » Samstag 27. November 2010, 12:32

Juhuuu! Endlich! Ich hab noch 3 weitere Abmahnungen bekommen.... *gnampf*

Langsam wird es absurd. Gibt es denn wirklich keine Instanz vor solchen Machenschaften schützt? Ist man denn wirklich als Bürger so Hilf- und Machtlos in diesem Staat?
(Alles rhetorische Fragen, die Antworten gibt es in diesem Forum zu genüge)

Ich schicke dann mal wieder mUE's los.
:/

54321
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#173 Beitrag von 54321 » Sonntag 28. November 2010, 15:09

Servus,

meine Freundin hat wg eines Downloads auch eine Abmahnung von U+C bekommen. Sie soll einen Porno runtergeladen haben. Als wenn das nicht schon lächerlich genug wäre, kann sie sogar beweisen, dass sie zu diesem Zeitpunkt sogar im Ausland war (Flugbestätigung haben wir schon rausgesucht). Haben gestern erst einmal das WLAN-Passwort geändert und von WEP auf WAP gestellt. Und nun?

Weiteres Problem: Ich habe da auch noch meinen Hauptwohnsitz, bin nun blöderweise auch vor Ort gewesen - jedoch in der Unibib, um meine drei Hausarbeiten, die Ende Oktober/Mitte November fällig wurden, zu schreiben. Aber wie beweise ich nun, dass ich einer von Hunderten in der Unibibliothek war?

Die Fälle hier passen ja eher auf diejenigen, die tatsächlich irgendwas geladen haben. Außer ein paar US-Serien laden wir aber nix - keine Musik, keine Filme, egal welche Art...

Kann man irgendwie überprüfen, welcher Rechner genau das war? Freunde haben mich nun darauf hingewiesen, dass die Standardeinstellungen des Routers gleich zu Beginn der Inbetriebnahme geändert werden sollten und WEP eigentlich eher eine Einladung ins eigene WLAN als einen Schutz darstellt.

Besten Dank bereits für Eure Hilfe.

Silke
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#174 Beitrag von Silke » Sonntag 28. November 2010, 15:25

Ich habe mehrere Abmahnungen dieser Firma erhalten. Alles im Zeitraum eines Wochenendes, davon waren weder mein Mann noch ich die Hälfte der angegebenen Zeiten nicht im Haus und die PC's auch nicht an. Wir haben gesichertes W-Lan und sonst hat hier niemand Zugriff. Es handelt sich fast nur um Pornos, die wir angeblich geladen haben.

Ich habe eines mit der mod. UE noch nicht verstanden. Ändere ich den Text direkt auf dem Original durch Streichungen und daneben schreiben, oder erstelle ich ein eigenes Schreiben angelehnt an dieses? Mich verwirren die eingestellten Zitate, sorry. Bin gerade mächtig durch den Wind.

Und dankbar für eine schnelle Antwort.

VG
Silke

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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#175 Beitrag von Steffen » Sonntag 28. November 2010, 15:36

Servus @54321,

Wenn Sie beweisen kann, mittels Zeugen (nicht sie selbst), belegen usw.
  • 1. das sie zum Log-Zeitpunkt i Ausland war
    2. der Internetzugang + Gerätschaften ausgeschaltet und vom Strom genommen,
gibt es keinerlei Probleme für die Anschlussinhaberin.

Weiterführender Link: … klick mich!

Dann - ein muss - Akteneinsicht!
Link: 1, 2

Wichtig!
U+C mahnt seit 2006 ab, hat aber noch niemand verklagt!

Fazit: Mod. UE + nicht zahlen + Akteneinsicht!

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#176 Beitrag von Steffen » Sonntag 28. November 2010, 15:47

@Silke,

1. Wer unschuldig ist - zahlt nicht, muss aber trotzdem eine mod. UE abgeben!
2. Akteneinsicht beim LG beantragen. Hier ist alles beschrieben:
Link: 1, 2
3. mod. UE
Was ist nicht zu verstehen? Die erste Seite ist die Entscheidende. Alles andere ist im Link beschrieben.
mod. UE
Voraussetzung (kein Spott) man liest die Nutzungsbestimmungen.
4. Oder Du beauftragst einen Fachanwalt.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#177 Beitrag von Jodler » Sonntag 28. November 2010, 15:59

Nö ich nicht

Hallo an alle leidgeprüften Abgemahnten und freundlichen Ratgeber,


Ich bedanke mich das es dieses Forum überhaupt gibt und möchte auch mal einige Fragen stellen.
Doch zuvor zu meinen Abmahnungen.
1-mal Waldorf Frommer, mehrmals U+C (diese Angaben sind hier im Thread ausreichend, Gegenseite liest mit! - Steffen [Site Admin])

Dank dieses Forums und auch einem Telefonat mit kostenloser erstmaligen Beratung von Dr.Wachs(nochmals vielen Dank)
habe ich für alle Abmahnungen jeweils eine mod.Unterlassungserklärung Per Fax und Einschreiben abgegeben.

Ich habe diese Daten nie und nimmer heruntergeladen und möchte dieses hier auch nicht diskutieren sondern eine andere bisher noch von mir nicht gefundene Frage stellen.
Mit einer Fritz Box 7170 gehe ich in das Internet.
Der Wlan Netzwerkschlüssel ist vorgegeben und kann so weit ich weiß auch nicht geändert werden.
Der Schlüssel ist auf jeder Box auf der Rückseite vorhanden.
Bei einer Party und anderen Festen hat man ja in der Regel Freunde, Bekannte und Freunde die es vorgeben zu sein, eingeladen.
Die Fritzbox ist ja nun für mehrere Peronen sichtbar.Wenn es einer der Gäste darauf anlegt an die Zugangsdaten der Box zu kommen braucht er diese ja nur mal kurz umzudrehen um an den Zugangsschlüssel zu kommen.
Frage:Liege ich da richtig das es so einfach ist den Wlan Zugang ohne es zu wissen an" Dritte "weiterzugeben?
Wie kann ich denn überhaupt feststellen ob mein Wlan von Dritten mitgenutzt wird?
Mein Telefonanschluss ist im Nachbarhaus(Halbhaus) kann dieser manipuliert sein-muß ja nicht der Nachbar sein?

Ich frage nur deshalb so ausführlich weil ich nach den Möglichkeiten der Manipulation suche und mir selber keiner Schuld bewusst bin.

Aber wenn ich die vielen Kommentare über U+c lese habe ich auch immer mehr den Verdacht das man sich dort eventuell
was"aus den Fingern saugt"?!


Übrigens waren die Abmahnungen jeweils an einem Freitag im Briefkasten damit ja nicht soviel Möglichkeiten zur Information genutzt werden können wenn die UE zum darauffolgenden Mittwoch vorliegen muß.

Danke, auch für Antworten-auch wenn ich völlig falsch liege

Nö ich nicht

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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#178 Beitrag von Steffen » Sonntag 28. November 2010, 17:03

Gerade hier ist es wichtig!
Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
........................................................................................................
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.

........................................................................................................

  • 3. Akteneinsicht
  • Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit sie das Aktenzeichen für den jeweiligen LG Beschluss
    zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.
    Wenn nicht im Abmahnschreiben thematisiert.

    Hinweis
    Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt.
....................................................
  • 3.1. Akteneinsicht durch Privatpersonen nur nach Absprache mit und auf der Geschäftsstelle des
    jeweiligen Landgericht.
  • Geschäftsstelle des jeweiligen LG anschreiben.
  • Mustertext:
    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht <Name>
    <Straße Nr.>
    <PLZ Ort>
    Fax: <Nummer>


    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO
    Akteneinsicht in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>, Aktenzeichen <Nummer>. Mein Abmahnschreiben
    lege ich als Kopie anbei.

    Ich erbitte um Übersendung von Kopien, was folgt
    1. Antragsschrift
    2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme der ermittelten IP - Adressen, die dem Antragsteller nicht
    zugeordnet wurden
    3. Beschluss im Volltext
    4. Zustellungsurkunden.

    Bitte kopieren Sie nur den vorbenannten Inhalt sowie beachten Sie eine Kostenobergrenze von 35,00 €.


    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)



    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>
....................................................
  • 3.2. Aktenübersendung nur an einen - durch Sie - bevollmächtigten Rechtsanwalt (Kosten der Beauftragung
    ca. 60,- €).

........................................................................................................

  • 4. Man kontrolliert nach dieser Vorlage,

    Link: Aktuell AW3Page
    ob die jeweilige Log-Firma ordentlich gearbeitet hat.

    Hash Control:
    ed2K: Ed2k.Shortypower
    Torrent: Torrentz.com

    (a) Wenn nicht, wird Strafanzeige erstattet und Beschwerde gegen den Auskunftsbeschluss eingereicht.
    (b) Wenn, dann gilt: Aussitzen

4321
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#179 Beitrag von 4321 » Sonntag 28. November 2010, 19:02

Hallo,

wir haben ebefalls Post von U+C bekommen.

Wir sollen ein mir unbekanntes Werk runtergeladen haben..

Ich versende eine mod. UE und bezahle nicht.

Ist die Anforderung der Akteneinsicht zum Jetzigen Zeitpunkt schon erfoderlich/ angeraten?

Wie ändert sich die Sachlage falls einem das "Werk" eventuell unter falschen Namen untergejubelt wurde?

p.S. Lob für diese Seite!

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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#180 Beitrag von Steffen » Sonntag 28. November 2010, 19:07

Ist die Anforderung der Akteneinsicht zum Jetzigen Zeitpunkt schon erfoderlich/ angeraten?
Natürlich, jetzt (besser Morgen)!
Wie ändert sich die Sachlage falls einem das "Werk" eventuell unter falschen Namen untergejubelt wurde?
Man reicht Beschwerde gegen die Gestattungsanordnung des LG ein. Bei der Sachlage
wird dann der Beschluss als nichtig erklärt. Alle IP's des Beschlusses dürfen nicht mehr
verwendet werden.
Das ist doch schon ein Ergebnis. Oder?

Stimmen die Logs - hat man wenigsten für Arbeit gesorgt.

VG Steffen

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