Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
und was ist mit den Exoten z.b abmahnung 2013 angebliche Tatzeit 2010 ?
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Das Komplizierte an der konkreten Berechnung der eigenen Verjährungsfrist ist, das dieses durch ein Forum, meist auch durch den Betroffene selbst, in der Regel -nicht mehr- allein möglich ist. Es ist zu umfangreich.
Gehen wir stark verallgemeinert vom Beginn der Verjährungsfrist aus, wird dies schon deutlich:
VG Steffen
Gehen wir stark verallgemeinert vom Beginn der Verjährungsfrist aus, wird dies schon deutlich:
- 1. am Schluss des Jahres und
2. der Provider dem Abmahner den Klarnamen + Hausnummer übermittelt- 2.1. Gestattungsanordnung - Provider - Abmahner
2.2. Gestattungsanordnung - Backbone(Netzvermieter)-Provider: Reseller(Netzmieter)-Anschlusserkennung - Abmahner: Reseller(Netzmieter)-Anschlusserkennung - Reseller -Abmahner
2.3. Sonderfall Rasch RAe: Pkt. 2.1. oder 2.2. - Datum Auftrag Abmahnung durch den Abmahnungsauftraggeber (ist noch am OLG in der Berufung)
- 2.1. Gestattungsanordnung - Provider - Abmahner
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Steffen " Gehen wir stark verallgemeinert vom Beginn der Verjährungsfrist aus, wird dies schon deutlich... " bezogen auf angebliche Tatzeit oder Abmahnung ?
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Deshalb sage ich ja auch immer, man sollte mit der Rechnerei anfangen - mit Erhalt des Abmahnschreiben. Genau muss es von einem Anwalt, oder später im Klageverfahren geklärt werden.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
obwohl ich ebenfalls eine klage für unwahrscheinlich halte. ich kann und will mir kein anwalt leisten, also kann jemand damit rechnen, dass er 2016 für eine angebliche tat im 2010 verklagt wird ?
sorry für meine vielleicht dummen fragen aber was die datenspeicherung betrifft habe ich scheinbar einiges nicht verstanden.
denn wenn esn kurze datenspeicherung bei den Providern gibt dürfte der abmahner nicht nach über zwei jahren erfahren wer angeblich was verstossen hat b.z.w verstossen haben könnte
sorry für meine vielleicht dummen fragen aber was die datenspeicherung betrifft habe ich scheinbar einiges nicht verstanden.
denn wenn esn kurze datenspeicherung bei den Providern gibt dürfte der abmahner nicht nach über zwei jahren erfahren wer angeblich was verstossen hat b.z.w verstossen haben könnte
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
alle meine Abmahnungen waren aus 2010. Deswegen kann ich davon ausgehen, daß sofern es bei dem einem MB bleibt die anderen verjährt sind oder die Klage erhoben wird. Von letzterem gehe ich nicht aus.
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Anwalt nicht leisten? Dafür gibt es doch P(rozess)K(osten)H(ilfe). Und wenn es nicht gewinnbar ist, dann sollte man sich sowieso vergleichen.
... aber ein Forum soll und muss kostenlos auf alles DIE Antwort kennen.
VG Steffen
Es gilt doch im Grundsatz, das die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden können, solang diese nicht verjährt sind. Dies wird geregelt im § 102 UrhG i.V.m. §§ 195, 199 BGB.
Und wenn wie bei WSYC z.B. der Log 2009 ist; Gestattungsanordnung 2009; der Reseller erst 2013 den Klarnamen weitergibt; dann ist die Abmahnung erst einmal rechtens. Denn der RI hat letzte Kenntnis (Name + Anschrift), erst 2013. Punkt. Man kann ja in einem extra Verfahren gegenüber dem Reseller abklären, ob er Fahrlässig i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehandelt hat. Nur macht das niemand, weil sich niemand einen Anwalt leisten kann, weil niemand zusätzlichen Stress benötigt, weil niemand Nerven hat, weil man lieber verjährt usw. usf. Aber...... aber ein Forum soll und muss kostenlos auf alles DIE Antwort kennen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Renaissance hat geschrieben:dass er 2016 für eine angebliche tat im 2010 verklagt wird ?
Die Wahrscheinlichkeit ist wohl eher gering, außer dein Provider hebt seine Daten jahrelang auf. Denn wenn der Klarname z.B. in 2011 bekannt wurde dann ist 2016 sicherlich nicht mehr möglich die 3 Jahre einzuhalten, aber wie steffen schon sagt nur ein Anwalt kann das genau sagen.
Prinzipiell würde mich in Köln aber nichts wundern, das hier ein Richter z.B. sagen könnte, das passt schon die 3 Jahre sind noch nicht vorbei, weil wir in Köln anders rechnen und nur die geraden Jahre zählen. Helau
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
@blackhawk01 falls du mit Abmahnungen auch abmahnschreiben meinst dann gz !
@Steffen, dass das Forum kostenlos auf alles eine antwort kennen muss habe ich nicht erwartet.
ja es gibt menschen , die prozesskostenhilfe bekommen, ich denke das ist etwas eher für arbeissuchende, und nicht für geriegnverdiener, ohne mein 13tes einkommen / weinachtsgeld würde ich diese auch problemlos bekommen.
ich verabschiede mich, wünsche euch viel glück, lasst euch nicht absaugen, haltet durch !
danke Steffen für dein Engagement !
lg Renaissance
@Steffen, dass das Forum kostenlos auf alles eine antwort kennen muss habe ich nicht erwartet.
ja es gibt menschen , die prozesskostenhilfe bekommen, ich denke das ist etwas eher für arbeissuchende, und nicht für geriegnverdiener, ohne mein 13tes einkommen / weinachtsgeld würde ich diese auch problemlos bekommen.
ich verabschiede mich, wünsche euch viel glück, lasst euch nicht absaugen, haltet durch !
danke Steffen für dein Engagement !
lg Renaissance
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Wenn man bei einem Reseller ist, übermittelt die Telekom nicht den Klarnamen, weil sie den nicht kennt, sondern die Benutzerkennung bei dem Reseller. Nun haben die Abmahner unbegrenzt Zeit den Klarnamen beim Reseller abzufragen. Da sich der Benutzername nicht ändert, Daten von Verträgen, auch gekündigten Verträgen NICHT gelöscht werden, können die Abmahnkanzleien noch Jahre später bei dem Reseller den Klarnamen erfragen. Also rechtlich alles im grünen Bereich. Ob es bei solch einer Verzögerung noch um den Schutz der Rechte des Rechteinhabers geht oder rein um Abzocke, ich zweifle, dass es in solch einem Fall um den Rechteschutz geht . Halbwegs seriöse Kanzleien warten nicht so lange. Schließlich kann ja das "Werk" solange der "Täter" keine UE abgegeben hat, von ihm über Jahre weiter verbreitet werden. Sinn der Abmahnung sollte ja sein, das schnellsten zu unterbinden. Da sollte man eigentlich nicht Jahre warten bis man abmahnt ,blackhawk01 hat geschrieben: Die Wahrscheinlichkeit ist wohl eher gering, außer dein Provider hebt seine Daten jahrelang auf. Denn wenn der Klarname z.B. in 2011 bekannt wurde dann ist 2016 sicherlich nicht mehr möglich die 3 Jahre einzuhalten, aber wie steffen schon sagt nur ein Anwalt kann das genau sagen.
Prinzipiell würde mich in Köln aber nichts wundern, das hier ein Richter z.B. sagen könnte, das passt schon die 3 Jahre sind noch nicht vorbei, weil wir in Köln anders rechnen und nur die geraden Jahre zählen. Helau
Normalerweise dürfen Gerichte die Auskunft nur gestatten wenn
Der Betroffene kann sich unmittelbar gegen die Auskunftsgewährung wehren und gerichtlich überprüfen lassen, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß vorlag. Das OLG Köln geht hier davon aus, dass nach Ablauf von 6 Monaten seit der Veröffentlichung eines Werkes (Musikalbum, Musikstück oder Film) schon ganz besondere Umstände vorliegen müssen, um noch von einer Verletzung im gewerblichen Ausmaß auszugehen.
somit würde dem Abmahner, selbst wenn wir eine Vorratsdatenspeicherung über 5 Jahre hätten, dem Auskunftsantrag nicht mehr gewährt werden. Somit dürfte auch der Provider nach 3 Jahren nicht mehr den Klarnamen herausgeben. Mit gutem Anwalt sollte man sich in so einem Fall schon erfolgreich gegen die Abmahnung wehren können, bzw den Provider verklagen können, weil er ohne rechtliche Grundlage die Daten herausgegeben hat, nur die meisten scheuen eben die Kosten.Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Frohes neues....erstmal.
Also ich habe vor/nach Sylvester keinen Gelben Brief von U & C oder Digiprotect bekommen.
Abmahnung und Log Datum waren beide 2010.
Heisst es ich bin "frei" ???
aber dafür von Sch & Sch...
Also ich habe vor/nach Sylvester keinen Gelben Brief von U & C oder Digiprotect bekommen.
Abmahnung und Log Datum waren beide 2010.
Heisst es ich bin "frei" ???
aber dafür von Sch & Sch...
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Vielleicht sollte man noch den Januar abwarten.
Zustellung Mahnbescheid nach dem 31.012. -
die Ansprüche sind doch verjährt?
Nicht unbedingt!
Man muss hier den speziellen Fall: -Jahresende bzw. Jahreswechsel- sehen !
Zwar ist für die Praxis (Verjährungshemmung) relevant, die Zustellung einer Zahlungsklage
des Gläubigers durch das Gericht an den Schuldner (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
Achtung! Sonderfall Jahresende bzw. Jahreswechsel!
Die verjährungshemmende Wirkung tritt auch dann ein, wenn der Mahnbescheid zwar erst
nach Ablauf der Verjährungsfrist beim Schuldner zugestellt wird (also nach dem 31.12.), der
Antrag auf Erlass des Mahnbescheides vom Gläubiger aber noch vor Ablauf der Frist beim
zuständigen Mahngericht eingereicht wurde (also vor dem 31.12.; siehe hierzu § 167 ZPO).
Dabei wird "demnächst" in der regelmäßigen Rechtsprechung mit ca. 14 Tagen angesehen.
VG Steffen
Zustellung Mahnbescheid nach dem 31.012. -
die Ansprüche sind doch verjährt?
Nicht unbedingt!
Man muss hier den speziellen Fall: -Jahresende bzw. Jahreswechsel- sehen !
Zwar ist für die Praxis (Verjährungshemmung) relevant, die Zustellung einer Zahlungsklage
des Gläubigers durch das Gericht an den Schuldner (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
Achtung! Sonderfall Jahresende bzw. Jahreswechsel!
Die verjährungshemmende Wirkung tritt auch dann ein, wenn der Mahnbescheid zwar erst
nach Ablauf der Verjährungsfrist beim Schuldner zugestellt wird (also nach dem 31.12.), der
Antrag auf Erlass des Mahnbescheides vom Gläubiger aber noch vor Ablauf der Frist beim
zuständigen Mahngericht eingereicht wurde (also vor dem 31.12.; siehe hierzu § 167 ZPO).
Dabei wird "demnächst" in der regelmäßigen Rechtsprechung mit ca. 14 Tagen angesehen.
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Wollte kurz mal berichten (mir wurde über die Beiträge des damaligen netzwelt-Forums geholfen):
Abmahnung im September 2010 erhalten, ModUE abgeschickt, seither ca. 10 unterschiedlich formulierte Briefe mit der Bitte um Geldüberweisungen erhalten, auf die ich nicht weiter reagiert habe.
Nach meiner Zählung müsste die Sache jetzt mit dem Jahreswechsel verjährt sein...hat mich also insgesamt ca. 3€ für das erste Einschreiben gekostet...und ein paar Nerven.
Abmahnung im September 2010 erhalten, ModUE abgeschickt, seither ca. 10 unterschiedlich formulierte Briefe mit der Bitte um Geldüberweisungen erhalten, auf die ich nicht weiter reagiert habe.
Nach meiner Zählung müsste die Sache jetzt mit dem Jahreswechsel verjährt sein...hat mich also insgesamt ca. 3€ für das erste Einschreiben gekostet...und ein paar Nerven.
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Die meisten Abgemahnten verjähren bei U+C. Glück gehabt.
VG Steffen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
schau ma mal....
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Bei mir wohl nun auch verjährt: Pornofilm 2010 heruntergeladen und abgemahnt worden. Nach damaliger Rechtsprechung 100,- Euro bezahlt ("ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung, gleichwohl rechtsverbindlich").
Ende 2012 kamen dann relativ schnell zwei Briefe. Der erste wollte mit 400,- Euro (= 300 dazu bezahlen) alle beenden. Keine zwei Wochen später kam dann der Drohbrief mit ca. 1.100,- Euro zu zahlen und Klageandrohung. Seitdem nie mehr wieder was davon gehört.
Die sollen mit den 100,- Euro glücklich werden... ich bin nun frei!
Ende 2012 kamen dann relativ schnell zwei Briefe. Der erste wollte mit 400,- Euro (= 300 dazu bezahlen) alle beenden. Keine zwei Wochen später kam dann der Drohbrief mit ca. 1.100,- Euro zu zahlen und Klageandrohung. Seitdem nie mehr wieder was davon gehört.
Die sollen mit den 100,- Euro glücklich werden... ich bin nun frei!
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
"Verjährte" sind vielleicht frei von den RW-Gebühren. Mehr aber nicht. Der Rechteinhaber hat weiter einen Anspruch auf Schadenersatz und kann diesen Gerichtlich geltend machen.
D.h. Für Nichtzahler endet sich nach der Verjährungsfrist eigentlich wenig.
D.h. Für Nichtzahler endet sich nach der Verjährungsfrist eigentlich wenig.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Das kann und will ich nicht glauben. U würde damit an Glaubwürdigkeit verlieren und könnte als Abmahn-Anwalt einpacken.Steffen hat geschrieben:Die meisten Abgemahnten verjähren bei U+C. Glück gehabt.
VG Steffen
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Warten wir die Ermittlungen ab ! Die Hoffnung stirbt zuletzt !U würde damit an Glaubwürdigkeit verlieren und könnte als Abmahn-Anwalt einpacken.
gruß
fiesthies
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
welche Glaubwürdigkeit hat U&C noch zu verlieren ? Nach Redtube ? Nach dem Urteil des AG Regensburg indem dieses geschrieben hat :aushilfsindianer hat geschrieben:Das kann und will ich nicht glauben. U würde damit an Glaubwürdigkeit verlieren und könnte als Abmahn-Anwalt einpacken.Steffen hat geschrieben:Die meisten Abgemahnten verjähren bei U+C. Glück gehabt.
VG Steffen
Das AG Regensburg bzw. der Richter sagte wohl auch so Sachen wie "nicht nur unmoralisch und unseriös, sondern auch vorsätzlich sittenwidrig"
Mich wundert immer wieder , dass nicht die Anwaltskammer endlich gegen diesen Laden vorgeht und ihnen die Lizenz entzieht. Schon der "Porno-Pranger" wäre ein Grund gewesen. Danach das Urteil des AG Regensburg und nun auch noch der mutmaßliche Redtube-Betrug.
Wer noch für irgendeine Abmahnung, die von diesem Laden kommt bezahlt, ist einfach selbst schuld.