Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

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fossy37
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#61 Beitrag von fossy37 » Dienstag 9. November 2010, 17:37

Hallo,

ich bin im Moment daran eine mod UE zu schreiben jedoch weiss ich nicht wie ich den genauen Titel bezeichnen soll, da dies angeblich aus einer Top100 geladen wurde.

In der beigefügen UE steht hinter dem Titel (German Top100 Single Charts). Soll ich nun auch "die geschützte tonaufnahme "Künstler - Titel " (TOP 100... etc) Schreiben?
Spielt das überhaupt eine Rolle? Bin mir da etwas unsicher..

Phara0
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#62 Beitrag von Phara0 » Dienstag 9. November 2010, 21:16

Mitleser hat geschrieben:Strafanzeige erstatten!

Warum? DARUM und DARUM, zum Beispiel!

D.h.: Windeln ausziehen [blink2]LESEN[/blink2], handeln!
Hallo,

meine beiden Abmahnungen sind beide von DigiTracing GmbH... Ich habe die Beiträge dazu in deinem Link gelesen aber ich werde da nicht wirklich schlau daraus :(

Estas
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#63 Beitrag von Estas » Mittwoch 10. November 2010, 10:41

@mitleser

Zitat: "Allerdings: Die Kombination U+C/DigiProtect ist auf jeden Fall einen Gang zur örtlichen Polizeistation wert, um dort eine kostenlose Strafanzeige zu erstatten! Man muss auch nichts zur eigenen Person sagen (also über die näheren Umstände oder so...). Diese Kombination ist geradezu prädestiniert!"

Diese "Kombination" habe ich auch erhalten.... und wieso lohnt sich das eine anzeige zu erstatten??? Was soll ich als Grund angeben???

Ich habe mir seit Tagen die Augen wund gelesen und sehe vor lauter Bäumen den Wald nicht!

Was soll ich der Polizei sagen? PN geht auch...

Grüsse und danke


Estas

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#64 Beitrag von Steffen » Mittwoch 10. November 2010, 11:55

Zitat: "Allerdings: Die Kombination U+C/DigiProtect ist auf jeden Fall einen Gang zur örtlichen Polizeistation
wert, um dort eine kostenlose Strafanzeige zu erstatten! Man muss auch nichts zur eigenen Person sagen (also
über die näheren Umstände oder so...). Diese Kombination ist geradezu prädestiniert!"
Der Anzeigeerstatter muss schon Angaben zur eigenen Person tätigen. Das ist auch nicht das Problem.
Interessieren würde mich einmal die Straftatbestände, die ein öffentliches Interesse belegen sollen.

Gern auch per PN.

VG Stefen

fossy37
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#65 Beitrag von fossy37 » Mittwoch 10. November 2010, 14:54

@ fossy37
http://www.initiative-abmahnwahn.de/die-perfekte-ue/
Punkt: Beispiel: Abmahnung eines Liedes aus einem Top 100 Chartcontainer
Punkt: Was heißt erweitern?
Punkt: Was heißt vorbeugen?
bitte einmal lesen ....
Zitat:
„einer Tonaufnahme Y des Künstlers Z aus dem Chartcontainer Top 100 Single Charts.“

genauer kann man Dir das nicht erklären.

Richtig, duchgelesen habe ich das schon, beantwortet aber leider meine Frage nicht hinsichtlicher der Schreibweise des Titels in der mod. UE. Ich will mit meiner Frage nicht erreichen ob mir jemand beantworten kann - eine vorbeugende UE sei besser/schlechter in explizit diesem Fall - ich möchte einfach nur wissen ob ich hinter den Titel (TOP 100 ... ) schreiben muss, oder ob die Aussage "Die geschützte Tonaufnahme "Künstler - Titel"" auch ausreicht.

Das ich nur diesen Titel in die UE eintragen werde ist für mich klar.

Habe bisher (zum Glück) noch keine Erfahrungen mit Abmanungen und UE's gehabt.

Grüße

fossy37
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#66 Beitrag von fossy37 » Mittwoch 10. November 2010, 16:05

@Grazer57

Achso war das gemeint. Danke dir dafür. Aber ist das nicht etwas zu allgemein gehalten mit "aus dem Chartcontainer Top 100 Single Charts) ? Sollte nicht in etwa noch das Datum, mit angegeben werden?

Ich weiss, ich frag recht viel, will nur nichts falsch machen und den Anwälten ein Schlupfloch geben..

Phara0
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#67 Beitrag von Phara0 » Mittwoch 10. November 2010, 18:41

habs grade auch schon im FAREDS Rechtsanwälte Thread gepostet...
heute lag von denen 5 Tage nach der Abmahnung von U+C auch eine Abmahnung im Briefkasten,nur das sich der Downloadzeitpunkt jetzt im Juni 2010 liegt...

haltet mich mal auf dem laufenden wie das bei euch so weiter geht oder weiter gegangen ist...

an U+C habe ich eine mod. UE gesendet, gleiches werde ich dann jetzt mit FAREDS machen... bin ja mal gespannt was da noch alles kommt... :(

einbenutzer
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#68 Beitrag von einbenutzer » Donnerstag 11. November 2010, 19:22

@Baxter

bin zwar nicht Estas, aber siehe PN.

Gruß.

Abmahniwahni1
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#69 Beitrag von Abmahniwahni1 » Freitag 12. November 2010, 10:32

Hallo,

mich hat es seit September bereits mehrmals erwischt.
Als ich die erste Abmahnung von U+C erhalten habe, war ich wie wohl fast alle geschockt und unsicher.
Dank Euer Unterstützung habe ich mich aber schnell wieder beruhigt und so ein bischen verstanden, was es mit dem Schreiben eigentlich auf sich hat und was man alles tun kann. Hierfür noch mal vielen, vielen Dank.

Im Sommer hat mich mein Nachbar abgesprochen, ob er mein WLAN mitbenutzen kann. Ich Trottel habe ihm meinen WEP-Schlüssel gegeben.
Nachdem die 1. Abmahnungen eingedrudelt sind, hat er mir erzählt, dass er hat sich wohl vor Jahren bei einer Tauschbörse angemeldet aber schon seit Monaten nichts mehr gezogen. (Ich wusste mit P2P gar nichts anzufangen...danke auch an ihn...er hat meinen Horizont erweitert). Er musste über den Sommer auch nur wenig arbeiten und war deshalb fast ständig online. Dass er sich manche von den Pornos nicht runtergeladen hat, glaube ich ihm ungesehen. Morgens um 08.00 Uhr war er definitiv noch nicht wach gebug dazu! Nach Eintreffen des 1. Abmahnschreibens im September habe ich am 20.09.2010 aus meinem WLAN geschmissen und eine neue WPA-Verschlüsselung hinterlegt. Meine Wahrung an alle. Macht so was nicht. In einer WG auch niemals den Anschluss für mehrere übernehmen.

Tja, für die Zeit von Anfang August bis Mitte September muss ich nun bluten.
Und das bei mir...bin immer vorsichtig im Internet. Mache, wenn vermeidbar keine Kreditkarteneinkäufe, bleibe in der Regeln Anonym. Selbst das Online-Banking habe ich auf das allernotwendigste beschränkt. Habe noch NIE eine Datei illegal heruntergeladen.

Gestern hatte ich meine 8. Abmahnung (!) von U+C im Briefkasten. Meine Kollegen sind schon echt sauer. Die wollen sich gerne auch mal die Sex-Filmchen anschauen und ich rücke sie nicht raus WEIL ICH SIE NOCH NIE GESEHEN HABE!!!
Inzwischen bin ich nur noch genervt und fühle mich immer mehr von der Rechtsanwaltskanzlei belästigt.

Wie kann es nur sein, dass es mich so oft erwischt hat? Muss ich mir Gedanken machen?

:,:

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#70 Beitrag von Steffen » Freitag 12. November 2010, 12:12

[quoteemAbmahniwahni1]Im Sommer hat mich mein Nachbar abgesprochen, ob er mein WLAN mitbenutzen kann. Ich Trottel habe ihm meinen WEP-Schlüssel
gegeben. Nachdem die 1. Abmahnungen eingedrudelt sind, hat er mir erzählt, dass er hat sich wohl vor Jahren bei einer Tauschbörse
angemeldet aber schon seit Monaten nichts mehr gezogen.
(Ich wusste mit P2P gar nichts anzufangen...danke auch an ihn...er hat meinen Horizont erweitert). Er musste über den Sommer auch
nur wenig arbeiten und war deshalb fast ständig online. Dass er sich manche von den Pornos nicht runtergeladen hat, glaube ich ihm
ungesehen. Morgens um 08.00 Uhr war er definitiv noch nicht wach gebug dazu!
Nach Eintreffen des 1. Abmahnschreibens im September habe ich am 20.09.2010 aus meinem WLAN geschmissen und eine neue
WPA-Verschlüsselung hinterlegt. Meine Wahrung an alle. Macht so was nicht. In einer WG auch niemals den Anschluss für mehrere
übernehmen.[/quoteem]
  • 1. Dr. Gregory House (TV Serie): “Der Mensch lügt immer“
    2. WLAN-Schlüssel darf nicht an unbefugten Dritten weitergegeben werden.
Ich höre von vielen Betroffenen die unterschiedlichsten Konstellationen.
  • Vermieter teilt seinen Anschluss mit Mieter
  • Nachbar teilt Anschluss mit Nachbarn
  • Nachbarsjunge darf mitsurfen für einen Teil seines Taschengeldes
  • Ein Verwandter richtet als Anschlussinhaber (AI) für einen im Ort wohnenden Verwandten einen Internetzugang ein und bezahlt ihn
  • Bekannte oder Freunde mit Laptop + WLAN bekommen für ihren Kurzaufenthalt in der Wohnung den WLAN-Schlüssel zum surfen usw. usf.
Die Gerichte sehen es hier in allen Fällen sehr eindeutig. Das sichere Passwort darf nicht an unbefugten Dritten vergeben werden. Dabei
ist es schnurz, ob derjenige in der Wohnung als Besuch, in einer WG oder in der Nachbarschaft lebt.
Warum? Bei allen sinnfreien Erklärungsversuchen, der juristische Vertragspartner ist und bleibt der Anschlussinhaber. Beim Vorhandensein
eine Vertrages, kann er sich zwar auf dem Privatklageweg die Kosten wieder zurückholen, muss aber selbst eine mod. UE abgeben. Die
Meisten Mit-Surfer waren es dann sowieso nicht.



[quoteemAbmahniwahni1]Gestern hatte ich meine 8. Abmahnung (!) von U+C im Briefkasten. Meine Kollegen sind schon echt sauer. Die wollen sich gerne auch mal
die Sex-Filmchen anschauen und ich rücke sie nicht raus WEIL ICH SIE NOCH NIE GESEHEN HABE!!!
Inzwischen bin ich nur noch genervt und fühle mich immer mehr von der Rechtsanwaltskanzlei belästigt.
Wie kann es nur sein, dass es mich so oft erwischt hat? Muss ich mir Gedanken machen?[/quoteem]

Genervt? Belästigt? Wie kann es nur sein, dass es mich so oft erwischt?

Hier muss man eindeutig sagen, wenn Du es nicht warst und keiner Deiner Angehörigen, dann bleibt zur Auswahl nicht mehr viel übrig.
Nur derjenige sagt, dass er unschuldig sei.

Fazit:
  • 1. Habe Deinen Post etwas reduziert - Gegenseite liest mit!
    2. Abgabe der mod. UE - hast Du gemacht - richtig!
Bei 8 erhaltenen Abmahnungen von einer Kanzlei gibt es jetzt 2 Vorgehensweisen.
  • (a) Je Abmahnung eine mod. UE (hast Du gemacht), nicht zahlen, aussitzen.
    (b) Beauftragung eines Fachanwaltes, hinsichtlich einer General-Lösung.

Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.
VG Steffen

Abmahniwahni1
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#71 Beitrag von Abmahniwahni1 » Freitag 12. November 2010, 15:04

Ja, habe jedes Mal eine mUE abgegeben...dank Euren Tipps!!!

Ich werde also mal abwarten, was noch auf mich zukommt.

Viele Grüße
A.

Moriuntur
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#72 Beitrag von Moriuntur » Samstag 13. November 2010, 14:49

Hallo,

so - nun auch ich.
Von U+C im Auftrag von DigiProtect wegen 2er Pornos (die allerdings in den Listen noch nicht enthalten sind) abgemahnt.

An dieser Stelle ein dickes Danke für die Beruhigenden Worte und Hilfe. Mir wäre (bzw. ist es dennoch ein wenig) das Wochenende ordentlich versaut :(


Ich nutze zwar BitTorrent um z.B. Linuxdistributionen herunter zu laden (ernsthaft, ich nutze u.A. Ubuntu) und von mir aus auch mal einen Fernsehfilm den ich mit OTR aufgenommen habe, aber die beiden Pornos habe ich nicht herunter geladen. Mein WLAN ist mit WPA2 PSK gesichert und niemand hat das 128Bit und 26 stellige Passwort. Man nenne mich an dieser Stelle paranoid.
Meine Frau und Kinder (unter 7 Jahre) schließe ich auch mal aus.

Der Knaller:
Bei dem angeblichen Datum des einen Pornos waren wir nichtmal zuhause. Wir waren nachweislich (Hotelrechnung und etwa 80 Zeugen) ca 500km weit weg auf einer Hochzeit. Mein Router war zwar online (Dauerverbindung), aber unter Garantie war kein Client im Natzwerk/WLAN da ich generell die Sicherungen aus allen Räumen (bis auf Telefon/Router und Kühlgeräte/Heizung) heraus mache wenn niemand da ist. Auch hier nenne man mich ängstlich.
Also kann auch niemand einen Rechner bei mir gehackt und ferngesteuert zum download verwendet haben. Selbst wenn ich es vergessen hätte alle Gerät auszuschalten. Ohne Strom kein Rechner. (Meine USV ist aktuell nicht angeschlossen)


Obwohl an dieser Stelle offensichtlich ein "Fehler" vorliegt, verstehe ich die Einträge hier so, dass ich die mUE trotzdem schicken soll?

Oder liegt bei einem, aus meiner Sicht eindeutigen Fall von "Irrtum", eine andere Vorgehensweise nahe?
Irgendwie fühlt es sich komisch an, eine UE zu unterschreiben - obwohl man nichts damit zu tun hat.

Ums zum 1000. Mal zu wiederholen schwebt mir folgendes Vorgehen vor:

1. mUE per Mail/Fax/Einschreiben schicken
2. abwarten
3. Falls noch was kommt von U+C abheften und weiter warten/sonst nix unternehmen
4. Falls was von nem Gericht kommt Anwalt aufsuchen
- zwischenzeitlich alles dokumentieren/abheften
- NICHTS, NIX, NULL NADA bezahlen
- optional der Versuchung widerstehen, nach Regensburg zu U+C zu *******************
:lol:


Danke nochmals

sfs_micha
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#73 Beitrag von sfs_micha » Samstag 13. November 2010, 15:10

Hallo!

Mich hat es ebenfalls heute erwischt, ebenfalls soll ich angeblich 2 Porno Filme über BitTorrent geladen haben.
Kann ich beide Titel in die modUE eintragen, oder soll ich für jeden Titel eine eigene erstellen??



Je Werk eine mod. UE, die man etwas versetzt
(1-2 Tage, aber innerhalb der Frist) versendet!

VG Steffen

blackhawk01
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#74 Beitrag von blackhawk01 » Samstag 13. November 2010, 15:59

@Mitleser

Ich wünsche Dir von ganzem Herzem viel Erfolg. Allerdings glaube ich auch nicht dran. Irgendein Kumpel wird schon einen Richter kennnen ,der einen Oberstaatsanwalt und dann nimmt das seinen Lauf. Ach das war doof, nur ein einziger Ausrutscher, alle anderen waren korrekt und der Mitarbeiter der die EV abgegeben hat, der ist nicht mehr da.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann hast Du auch schon immer Beweise hingesendet. Ich denke das Problem hierbei war wahrscheinlich, kein Anwalt oder? Jetzt kommt das ja wohl auch von einem Anwalt des Abgemahnten. Siehe da, schon passiert was. Da mir seit meiner Abmahnung vor Augen gehalten hat, dass dieses Rechtssystem nur noch von Anwälten bestimmt wird und wenn mal was nicht passt, dann werden die Gesetze einfach geändert und passen gemacht.

Trotzdem toi toi toi.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#75 Beitrag von Steffen » Samstag 13. November 2010, 16:07

[quoteemMoriuntur]Von U+C im Auftrag von DigiProtect wegen 2 Pornos (die allerdings in den Listen noch nicht enthalten sind)
abgemahnt.[/quoteem]
Bitte einmal die Originalnamen und P2P-Namen mir per PN oder E-Mail mitteilen
oder in unserer Datenbank eintragen - danke!



[quoteemMoriuntur]Oder liegt bei einem, aus meiner Sicht, eindeutigem Fall von einem "Irrtum", eine andere Vorgehensweise
nahe? Irgendwie fühlt es sich komisch an, eine UE zu unterschreiben - obwohl man nichts damit zu tun hat.[/quoteem]
Zusammenfassung:
Nicht dagewesen, PC aus, Internet + WLAN-Router an?


Ich betone zum 1000. Mal, wenn man nicht zu Hause ist fordern Richter:
  • 1. Geräte (PC, Router, Modem) mit der man Verbindung zum INet herstellt - aus;
    2. Geräte mit der man Verbindung zum INet herstellt, werden vom Strom (kein Standby) genommen;
    3. Zeugen (nicht nur der AI);
    4. Belege (Rechnung, Tickets, Auszug Stempelkarte usw.).


[quoteemMoriuntur]Obwohl an dieser Stelle offensichtlich ein "Fehler" vorliegt, verstehe ich die Einträge hier so, dass ich die
mod. UE trotzdem schicken soll?[/quoteem]
Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.

[quoteemMoriuntur]Ums zum 1000. Mal zu wiederholen schwebt mir folgendes Vorgehen vor:
1. mod. UE per Mail/Fax/Einschreiben schicken
2. abwarten
3. Falls, noch was kommt, von U+C abheften und weiter warten/sonst nix unternehmen
4. Falls was von einem Gericht kommt Anwalt aufsuchen
- zwischenzeitlich alles dokumentieren/abheften
- NICHTS, NIX, NULL NADA bezahlen
- optional der Versuchung widerstehen, nach Regensburg zu U+C zu *****************[/quoteem]
Wichtig, wenn Du ohne Anwalt reagierst, U+C anschreiben oder anrufen, dass man Dir, das Aktenzeichen und
Datum des jeweiligen LG Beschlusses mitteilt. Danach Akteneinsicht beim LG beantragen.
Falls Du nicht klarkommst, einfach mit mir Kontakt aufnehmen. Wenn Du mit Anwalt reagierst, muss er das
übernehmen (ca. 15-18 €).


[quoteem]Moriuntur- optional der Versuchung widerstehen, nach Regensburg zu U+C zu *****************[/quoteem]
Widerstehe auch der schriftlichen Versuchung. Es bringt einfach nichts, es schadet letztendlich nur Dir bzw. dem
jeweiligen Forum!
:ew

VG Steffen

Moriuntur
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#76 Beitrag von Moriuntur » Samstag 13. November 2010, 18:56

[quoteemSteffen]Ich betone zum 1000. Mal, wenn man nicht zu Hause ist fordern Richter:
1. Geräte (PC, Router, Modem) mit der man Verbindung zum INet herstellt - aus;
2. Geräte mit der man Verbindung zum INet herstellt, werden vom Strom (kein Standby) genommen;
3. Zeugen (nicht nur der AI);
4. Belege (Rechnung, Tickets, Auszug Stempelkarte usw.).[/quoteem]
Aha... D.h. es wird angenommen, dass jemand es schafft in mein Haus einzudringen, das (W)LAN zu hacken, sich Pornos bei mir lädt und wieder verschwindet ohne dass ich es merke? Dann sind bei mir wohl beide Fälle gleich zu behandeln da ich bei dem 2. Fall ja zuhause war und mein Besuch der Hochzeit beim 1. Fall ist irrelevant.


[quoteemSteffen]Wichtig, wenn Du ohne Anwalt reagierst, U+C anschreiben oder anrufen, dass man Dir, das Aktenzeichen und
Datum des jeweiligen LG Beschlusses mitteilt. Danach Akteneinsicht beim LG beantragen.
Falls Du nicht klarkommst, einfach mit mir Kontakt aufnehmen. Wenn Du mit Anwalt reagierst, muss er das
übernehmen (ca. 15-18 €).[/quoteem]
Das Aktenzeichen und Gericht steht in der Abmahnung drin. Sollte ich die Akteneinsicht auf alle Fälle anfordern oder nur wenn es weiter geht nach meiner mUE?
Ich habe das bisher so verstanden, dass ich erstmal die mUE schicke und dann abwarte und damit (erstmal) gut? Hab ich mir das zu leicht vorgestellt?

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#77 Beitrag von Alter Sack » Samstag 13. November 2010, 19:38

Habe auch nur mit mod.UE reagiert, keine Akteneinsicht gefordert und warte im Augenblick auf den zweiten Brief von den Herren. Ist mittlerweile schon fast 2 Monate her, seit dem ersten Schreiben und meiner Reaktion mit mod.UE per Einschreiben. LG und Aktenzeichen sind bei mir auch angeführt. Sollte man nachträglich dort mal anfragen? Und dann?

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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#78 Beitrag von Moriuntur » Samstag 13. November 2010, 19:46

Und noch ne Zentrale Frage: Hat man hier dann überhaupt eine Chance ohne Kosten raus zu kommen? Oder kommen Anwaltskosten von U+C auf alle Fälle auf mich zu? Das habe ich ehrlich gesagt noch nicht verstanden. :/

Wenn ich mir nicht so sicher wäre, dass diese Dateien von meinem Anschluss aus definitiv nicht geladen wurden, würde ich mich evtl. nur halb so viel ärgern.
Ich hätte relativ wenig Schmerz damit wenn ich bei etwas erwischt worden wäre, wäre halt dumm gelaufen. Aber so...

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#79 Beitrag von Alter Sack » Samstag 13. November 2010, 21:06

Wenn du Glück hast, werden die Kosten für den Einschreibebrief die einzigen sein. Und die Chancen in dieser Richtung stehen ganz gut. Das, was am meisten dabei draufgeht, sind Nerven und in der Regel der häusliche Haussegen. U+C hatten mal Vorgänger namens KUW. Von denen wurde ich vor einigen Jahren mal abgemahnt. Hab' damals auch dank dieser Einrichtung hier mit 'ner mod.UE gekontert, gab' dann im Laufe ca. eines viertel Jahres drei oder vier Briefe, aus 250,- Euro wurden am Schluss so an die 1100,- Euro, alles fein säuberlich abgeheftet und bis auf's erste Schreiben, auf dieses gab's die erwähnte mod.UE von mir, alle anderen ignoriert. KUW gibt's ja nun schon längere Zeit nicht mehr und seit dem 3. oder 4.Brief kam auch nix weiter!

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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#80 Beitrag von Moriuntur » Samstag 13. November 2010, 21:18

@Alter Sack
Danke für die beruhigenden Worte. Ich könnt echt heulen aktuell. Als ob die Krise und Kurzarbeit einer Familie nicht schon genug Geld gekostet hätte - und auch hier halte ich mich für unschuldig.
Bin echt am verzweifeln.

Aber zum Glück steht meine Frau hinter mir und stellt nicht in Frage dass ich keine Pornos geladen habe. Kann mir gut vorstellen dass sowas privat auch Ärger machen kann.
Meine Kids haben mich vorhin schon gefragt was los ist. Selbst die merken dass mir das an die Nieren geht.

Ich werde auf alle Fälle hier im Forum dabei bleiben und berichten. Nicht nur das - "spread the word" ist hier wohl sinnvoll und angebracht: Warnen, warnen, warnen.

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