Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#21 Beitrag von Steffen » Dienstag 19. Oktober 2010, 17:35

Ich fasse einmal zusammen.
1. Abmahnung Oktober 2010; Log-Datum: 07.10.2010;
2. Am 18.07.2010 wurde ein neuer Anschluss geschaltet, mit neuem Anschlussinhaber.
3. Provider übersendet eine schriftliche Auftragsbestätigung, jetzt im Oktober 2010.

Rein rechtlich bist Du als alter AI, bis zum Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung
durch den ISP noch der juristische Vertragspartner. Denn so wie ich es sehe, wurde
damals, keine schriftliche Auftragsbestätigung angefordert.

Selbst wenn, wie hier dem Anscheinsbeweis nach, falsch beauskunftet wurde. Du kannst
Dir eventuelle Kosten zurückholen auf dem Privatklageweg.

Du solltest beim Abmahner anrufen, den Sachverhalt schildern und eine Fristverlängerung
beantragen. Besser wäre es natürlich über einen beauftragten Rechtsanwalt. Wird die
Fristverlängerung nicht gewährt, hast Du erst einmal eine mod. UE abzugeben.

Dann muss geschaut werden, was der Provider wirklich mitteilt. Hier nehme einfach per PN
Kontakt mit mir auf.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#22 Beitrag von Steffen » Dienstag 19. Oktober 2010, 18:56

Regensburger Lotto: 22 aus 1074

Dienstag, den 19.10.2010


Am 17.10.2010 erschien unter AW3Page-Aktuell: Die Regensburger Log-Spatzen: Neue Besen kehren (nicht) immer gut! sowie am 18.10,2010
unter News bei Gulli.com: Kanzlei U+C mahnt 22 Mal das falsche Werk ab jeweils ein Bericht über Fehler in ermittelten Datensätzen, bei der
von der Koch Media GmbH beauftragten Log-Firma BHIP reliable Netservices. Gerade 2010 häuften sich die Anzahl der Abgemahnten, die von
sich behaupteten: “Ich war es wirklich nicht!“ Was schon lange vermutet wurde, ist eingetroffen. Es werden, dem Anscheinsbeweis nach,
aufgrund schlampiger Arbeit einer Log-Firma, Anschlussinhaber unberechtigt abgemahnt.

Es gab aber nicht nur positive Kritik. So äußerte sich eine Abgemahnter, der nach seinen Aussagen, selbst von dem Folgen des teilweise
fehlerhaften Beschlusses Koch Media UC-14-103 betroffen gewesen ist, dass die vorliegenden Beweise fraglich sind. Irgendeine Hinterhof-Website,
so der User: dapixel, lässt sich im Machtkampf der Log-Firmen instrumentalisieren. AW3Page ist zwar bei Weiten nicht zu vergleichen mit
professionellen Journalismus, aber es zählen Engagement, Fleiß und Hingabe. Um in der Glaubwürdigkeit des vorliegenden Materials ins rechte
Licht zu rücken, verabredete ich mich, mit dem technischen Sachverständigen der Initiative AW3Page, Herrn Dr. Rolf Freitag.
 
 
Kurzes Biogramm


Bild

Dr. Rolf Freitag
 
  • 08.12.1968 Geboren in Cuxhaven an der Elbe;
  • 1975-1989 Grundschule, Gesamtschule, Hauptschule, Höhere Handelsschule,
    Fachgymnasium Technik, Teilnahmen bei Jugend Forscht;
  • 1990-1996 Physik-Studium an der Uni Bremen, Diplom-Arbeit: Diffusive dynamische Lichtstreuung von Substanzen am kritischen Punkt;
  • 1995 – 2001 Teilzeit-Zusatz-Aufbau-Studium an der Fernuni Hagen:
  • 1997-2001 Promotion an der Uni Ulm: Korrelationsmethoden für hoch dynamische Zeitauflösung in der Foto- und Kathodolumineszenz;
  • 2001 Kryptografics GmbH Nürnberg: Anwendung u. Zertifizierung von echten Zufallszahlengeneratoren;
  • 2002/2004 Daum Electronic GmbH Fürth: Hard- u. Software-Entwicklung zu Ergometern;
  • Seit 2003 CCC-Mitgliedschaft;
  • Seit 2006 bei Siemens
  • Seit 2010 Technischer Sachverständiger der Initiative Abmahnwahn-Dreipage. 
 
Veröffentlichungen auf AW3Page: Link
 
 
AW3Page: Sehr geehrter Herr Dr. Rolf Freitag. Ich bedanken uns bei Ihnen, dass Sie Zeit gefunden haben, einige Fragen zu beantworten. Im Vorfeld
habe ich Ihnen folgende Daten, die Abmahnung sowie den Gestattungsantrag Koch Media UC-14-103 übermittelt.
 
P2P-Name: Outlander%20German%202008%20Ac3%20Dvdrip1.avi
Hash-Wert: DD3F8263E0A7F9A7E5D904429D0C54D1

Welche Aussagen hierzu können Sie als Informatiker vornehmen. Um was handelt es sich hier?
 

Dr. Rolf Freitag: Also diese Datei habe ich jetzt nicht selber, aber man kann davon ausgehen, das es sich wie im Artikel beschrieben um einen Hardcore-
Porno handelt, ...



... weiterlesen

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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#23 Beitrag von thumb » Mittwoch 20. Oktober 2010, 19:41

Hallo,
Ich habe gerade diesen Thread mit großem Interesse gelesen, da ich heute auch meine erste Abmahnung bekommen habe.
Datum, Uhrzeit, IP - Adresse sind angegeben, Vollmacht der Vertriebsfirma liegt bei.
Ich soll per Torrent einen Film geladen und verbreitet haben.

Daher überlege ich die hier erwähnte mod. UE zu verschicken.

Das Problem ist nur, dass der Internetanschluss auf dem Namen meines Vaters läuft, allerdings mit meiner Postanschrift, weil mein Vater in der Schweitz lebt.
Die Abmahnung ist also an Ihn und nicht an mich gerichtet.

Sollte ich jetzt meinem Vater nen Link zur mod. UE schicken? Denn er muss ja eigentlich unterschreiben.

mfg

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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#24 Beitrag von thumb » Mittwoch 20. Oktober 2010, 20:50

Grazer57 hat geschrieben:@ thumb

ich hoffe der Anschluss wurde wie nachfolgend beschrieben beantragt
bzw. betrieben:

Anschlussinhaber:
Herr XY
wohnhaft Schweiz

Rechnungsanschrift
Herr XY
wohnhaft Deutschland
Hallo Grazer57, erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Soweit ich weiß verhält es sich so, dass der Vertrag auf dem Namen meines Vaters läuft, mit meiner Anschrift
sowohl als Anschrift des AI als auch als Rechnungsanschrift.
Macht das rechtlich gesehen einen Unterschied?

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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#25 Beitrag von FlitzeBogen » Freitag 22. Oktober 2010, 12:49

Guten Tag allerseits,

da ich gestern Post von U+C erhalten habe die mich quasi erst mal die letzten 12 Stunden vor Schreck handlungsunfähig gemacht hat, bin ich auf dieses Forum gestoßen und habe mir alles durchgelesen was es zu dem Thema hier gibt. Ich bin zu dem Schluß gekommen, das es wohl keinen pauschalen Weg gibt aus der Anschuldigung einer Urheberrechtsverletzung (sei sie gerechtfertigt oder nicht) rauszukommen. Ich beabsichtige aber die hier erklärte mod UE abzuschicken. Ich bin mir aber nicht sicher ob ich die Möglichkeit habe das vorab per Fax zu senden. Wohl aber per eMail.

Meine Frage(n):
Wie sollte diese eMail aussehen?
Muß ich die ausgedruckte mod UE unterschrieben einscannen und dann als PDF senden, oder füge ich den Text direkt in die eMail ein (somit ohne Unterschrift)?

In der mitgeschickten original UE von U+C ist die Rede vom urheberrechtlich geschützten Werk "XYZ".
Es ist vielleicht etwas kleinlich aber nach googeln hat sich das "Werk" als Schmuddelfilm herausgestellt. Schreibe ich in der mod UE jetzt

...zu überprüfende Vertragsstrafe, zu unterlassen,
das geschützte Filmwerk "XYZ",
ganz oder Teile daraus, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin...

ODER (wie in der original UE):

...zu überprüfende Vertragsstrafe, zu unterlassen,
das geschützte Werk "XYZ",
ganz oder Teile daraus, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin...

Für dieses Forum, diese Initiative und (hoffentlich) Eure Hilfe Danke ich euch!!!

Gruß
FB

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#26 Beitrag von Steffen » Freitag 22. Oktober 2010, 15:27

Wie sollte diese eMail aussehen?

1. Den Text der mod. UE in die E-Mail kopieren.
2. Die unterschriebene mod. UE, als PDF oder JPEG anhängen.

Versendete E-Mail ausdrucken und sicher abspeichern.

VG Steffen

-.-'
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#27 Beitrag von -.-' » Sonntag 24. Oktober 2010, 17:05

Hallo allerseits

ich habe jetzt auch post von urmann & collegen bekommen wegen des illegalen Downloadens und bereitstellens von Busty Lifeguards.
Jetzt wüsste ich gern wie ich weiter vorgehen soll. Ich habe mir jetzt schon einiges durchgelesen bin aber immer noch recht unschlüssig.
Folgende Informationen: Ich bin sehr sicher, dass ich diesen Film nicht runter bzw hochgeladen habe (andere schon aber das spielt im Augenblick keine Rolle, oder kann das irgendwelche Auswirkungen haben?). Es könnte allerhöchstens sein dass ich kurz angefangen habe ihn runterzuladen und dann den download wieder abgebrochen habe, aber dies bezweifel ich. -> kann ich das selber irgendwie nachprüfen?
Ich tendiere im Augenblick dazu, nur die mod. UE abzuschicken und nichtzuzahlen, bzw ein niedrigeres Vergleichsangebot als die 650 Euro zu machen, allein damit ich meine Ruhe hab. Allerdings habe ich Angst, dass es dann doch irgendwie vor Gericht kommt un dann kann es ja richtig teuer werden, oder wie läuft das dann ab? Außerdem ist es mir denke ich viel zu stressig noch lange 2. und 3. Briefe usw zu bekommen.
Was habe ich noch für Alternativen?

Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte. Ich will nur noch das dieser Mist vorbei ist -.-'.

lg Simon

Nwonknu
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#28 Beitrag von Nwonknu » Montag 25. Oktober 2010, 23:23

Guten Tag,


soeben hat es auch mich erwischt. Gleich 3 Abmahnungen von U+C an einem Tag - insgesamt ca. 2500€ falls ich deren Unterlassungserklärung unterschreiben und einfach bezahlen würde. Ja und natürlich hab ich angeblich 3 Pornofilme heruntergeladen. Jeweils ein Streitwert von 25000€ mit jeweils um die 900€ Anwaltskosten. Ich besitze diese 3 Filme 100% nicht.

Nun hatte ich ein wenig Angst, und nur sehr sehr wenig Zeit mich mit der Materie zu beschäftigen. Ich habe nun einen Anwalt eingeschalten. Einen der hier auf der Homepage sogar empfohlen wird (hab ich aber erst im Nachhinein bemerkt, aber zumindest stimmt es mich etwas erwartungsvoll). Da ich gleich 3 Abmahnungen erhalten habe schulde ich besagtem Rechtsanwalt nun 900€ dafür, dass er sich um den ganzen Kram kümmert. Er macht nun eine Fristverlängerung für mich sowie nen Brief fertig, dass ich nicht bezahle. Und eine modifizierte Unterlassungserklärung will er den U+C-Typen schicken.

Nun meine Frage: wieso finde ich im gesamten Internet nicht einen einzigen Hinweis darauf, ob ich Chancen habe mein Geld wieder zu bekommen? Ich muss mich doch irgendwie verteidigen, und wenn ich zu Unrecht (nehmen wir mal an ihr glaubt mir und ich habe diese 3 Pornofilme wirklich definitiv nicht (ja nichtmal den Dateinamen hab ich auf meinem Rechner, geschweige denn das Videomaterial (dieses habe ich natürlich sofort anhand der Produktionsfirma-Homepage gesichtet und noch nie gesehen))) so massiv angegangen werde, dass ich Angst haben muss mein Erspartes eines ganzen Jahres zu verlieren.

Ich sehe das so:
1) eine Loggingfirma erspäht meine IP in einer Tauschbörse
2) diese Loggingfirma geht zum Richter und bekommt einen Auskunftsanspruch
3) Loggingfirma geht mit Auskunftsanspruch-Zettel zu meinem ISP und verlangt meine Anschrift
4) Loggingfirma arbeitet mit Kanzlei zusammen und diese Kanzlei schickt mir nun Post.

War nicht schon dieser Auskunftsanspruch unrechtmäßig? Ich habe die 3 Pornos wirklich nicht, ich verstehe also nicht wie die Loggingfirma da etwas wasserdicht beweisen will. Wie auch immer, irgend jemand erteilte diesen Auskunftsanspruch. Obwohl es ganz offensichtlich keine eindeutigen Beweise geben kann. Und genau deshalb hab ich mich an den Rechtsanwalt gewendet. Weil ja dieser Auskunftsanspruch bewilligt wurde obwohl ich nichts verbrochen habe und ich nun fürchte, dass dieser Loggingfirma mehr geglaubt wird (was ja die Herausgabe des Auskunftsanspruches schon zeigt) als mir. Loggingfirmen sind scheinbar technisch unfehlbar und stehen auf einem höheren Level als normale Menschen.

Also was meint ihr, bekomme ich mein Geld für die Rechtsberatung die ich meiner Meinung nach ja benötige, wieder zurück? Klingt jetzt abgedroschen und doof, aber mir fehlen einfach die Fachbegriffe, aber vielleicht über eine Verleumdungsklage?


grüße

Nwonknu
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#29 Beitrag von Nwonknu » Dienstag 26. Oktober 2010, 12:20

Ja ich finde das auch viel Geld, aber wie gesagt, ist der erste in der Liste der Anwälte die hier genannt werden (nach Bundesland sortiert). Denke diese Anwaltsliste wurde wohl nicht nach "welche der Anwaltsseiten generiert die meisten Klicks" sondern nach qualitativen Gesichtspunkten erstellt. Hoffe ich :D War sogar ein Spezialpreis, es wäre eigentlich noch teurer gewesen.
Was da nun genau mit drin ist? Alles. Ist ein Pauschalpreis. Er glaubt mir, dass ich es nicht war. Er hat nicht unbedingt ein gutes Bild über u+c. Er setzt ein Schreiben auf mit "ich zahle nichts". Er denkt auch, dass die nie vor Gericht ziehen werden. Gäbe es noch etwas was ich genauer mit ihm abklären sollte? Man wie mich das langsam aufregt, wenn man sich nicht überall selber perfekt auskennt, wenn man nicht alles selber macht, dann wirste in dieser Welt nur noch verarscht.

Alle reden immer von der Störerhaftung. Klar, ich kann mich als Anschlussinhaber nicht damit rausreden, dass ich Kinder habe, logisch. Aber was ist, wenn die Loggingfirma einen Fehler macht? Wie kommt der ans Tageslicht? Ich mein es kann doch nicht sein, dass die mir etwas beweisen können, was ich definitiv nicht gemacht habe? (Falls mir das einer beantworten möchte, dann konstruieren wir die Situation so, dass kein Eindringling unser WLAN gehackt hat, sondern, dass meine IP zwar irgendwo in Bittorrent aufgetaucht ist, aber ich habe andere, legale Dinge heruntergeladen)

@ Vorredner:

Okay, ist dann der Weg so?
1) Pornofirma beauftragt Loggingfirma alles im Inet mitzuschneiden
2) Loggingfirma stolpert über meine IP
3) Loggingfirma sagt das der Pornofirma
4) Pornofima beauftragt Kanzlei mich mittels der Daten von der Loggingfirma abzumahnen
5) Kanzlei geht zur Staatsanwaltschaft
6) Staatsanwaltschaft glaubt blindlings der Loggingfirma (wie gesagt, bitte davon ausgehen, dass ich es wirklich nicht war und auch nciht gehackt wurde)
7) Staatsanwaltschaft zwingt meinen ISP meine Anschrift an Kanzlei rauszugeben
8) Kanzlei schickt mir Post

Hat denn echt noch kein Mensch sich gedacht "hey, ich war das nicht, und verdammt nochmal, für die Rechtsberatung wenn die Gegenpartei mich schon vor der Staatsanwaltschaft angeschwärzt hat, will ich mein Geld zurück!"? Nirgends im Internet finde ich da was drüber. Weder ein "auch das deckt keine Rechtsschutzversicherung ab" noch ein "hey das wird lange gehen und bevor es dir dein Geld zurückbringt ist die Kanzlei insolvent und du hast noch mehr Kosten".


grüße

Nwonknu
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#30 Beitrag von Nwonknu » Dienstag 26. Oktober 2010, 20:01

Vielen Dank (!!), jetzt verstehe ich endlich den Weg wie das alles läuft. Habs vielleicht in "Kinderschrift" geschrieben - aber so kapiert es auch mal jemand, vor allem ich =)

Habe die Abmahnschreiben leider nicht vollständig hier bei mir (nicht weil ich sie vergessen/weggeworfen habe, sondern aufgrund meines Berufes), muss ich nochmal nachsehen ob daraus hervorgeht wie die an meine Daten kamen.

Rechtsschutzversicherung deckt das nicht ab. Richtig, es ist zwar eine bei mir vorhanden aber bringt halt bei Urheberrechtsfällen nichts.
Die "Abmahnfibel" und "Regensburger Lotto" hab ich schon durch (Kurzer Hinweis: soweit ich weis bedeutet "ausreichend gutes Passwort" Groß- und Kleinschreibung sowie zahlen und mind. 8 Stellen lang. Und WEP-Verschlüsselung reicht nicht aus, es muss WPA2 sein. So muss der Router, soweit ichs von meinen letzten Tagen Recherche im Netz auf unzähligen Seiten noch weis, geschützt sein damits dem Gericht gefällt).

Ich hab gelesen, dass bei
a) Strafverfahren
der der mich anklagt Beweise bringen muss
b) Zivilverfahren
ich muss meine Unschuld beweisen. Deshalb wohl dein Schlusssatz "Behauptungen glaubwürdig vorzutragen und Richter entscheidet dann (eigene Anmerk.: wie er grade lustig ist)".

Aber das bringt mich auf eine Idee: Belege, dass ich es nicht war gibt es natürlich nicht (selbst wenn ich jetzt meinen PC zur Verfügung stellen würde hätte ich ja längst alles löschen können. Auch stimmt meine IP an diesem Tag mit der Anklageschrift überein). Aber es gibt einen Zeugen. Dieser Zeuge ist natürlich kein unabhängiger Sachverständiger (jaja, nen Motorschaden mit einem ganzen Jahr Gerichtsprozess hab ich auch schon hinter mir - und genau von daher weis ich ganz genau, dass logisches Recht nichts mit juristischem Recht zu tun hat und bin den Weg über den "900€-Anwalt" gegangen) sondern ein Freund. Könntest du dir vorstellen, dass dieser glaubwürdig wirkt?

Weist du vielleicht wie man so eine "Gegenklage" dann nennt? Wie heißt mein Hebel den ich ansetzen kann? Das zermartert mir wirklich das Hirn: es kann mich doch keiner anzeigen, ich hole mir Hilfe, und bleib auf den Kosten sitzen? Es muss doch irgendwie möglich sein zu beweisen, dass die Typen keine Beweise gegen mich in der Hand haben (da ich es ja wirklich nicht war), mich somit zu unrecht abmahnten und ich meinen Rechtsbeistand ersetzt bekomme?


grüße


ps: der Tipp mit der Beratungshilfe greift bei mir denk nicht. Werde das noch genau prüfen. Ich bin berufstätig und kann mir die 900€ "leisten". Gut, dafür wars das halt mit dem Winterurlaub, aber immerhin hab ich noch ein Dach überm Kopf. Schätze das ist eher für die gedacht, die sich die 900€ echt vom Mund absparen müssten. Wie gesagt, ich prüfe das noch..

Abmahnopfer2010
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#31 Beitrag von Abmahnopfer2010 » Sonntag 31. Oktober 2010, 01:35

Hallo zusammen,

Ich bin auch ein Opfer des Abmahnwahns geworden. Und zwar soll ich ebenfalls wie ich schon bei einem anderen User hier gelesen habe, "Busty Lifeguards" heruntergeladen bzw. durch p2p auch zum Upload bereitgestellt haben. Der Brief war an meine Mutter gerichtet, die auch die Inhaberin des Internetanschlusses ist. Zum Zeitpunkt als der Brief unser Haus erreichte war meine Mutter jedoch längere Zeit verreist, wodurch die, im Brief gesetzte, Frist verstrichen war und zwar am 28.10.2010, als der Brief erst gestern geöffnet wurde.
Meine Frage ist jetzt, bringt es jetzt noch eine mod UE abzuschicken? Des Weiteren würde ich mich freuen wenn Leute die mit U+C Erfahrung haben sich bei mir melden könnten. (PM hier im Forum) Kam es je zu einer Anzeige bzw Gerichtsverhandlung im Zusammenhang mit U+C oder verfolgt die Kanzlei das weiter nicht und spekuliert nur darauf, dass ein gewisser Teil der Abgemahnten in Panik die geforderte Geldsumme zahlt?
So wie ich das verstehe, schicke ich die Mod.UE ab und zahle keinen Cent und kann davon ausgehen, nie mehr von denen zu hören oder hat wer andere Erfahrungen gemacht? Gibts auch ein absolutes negativ Beispiel wo alles schief ging hier in Deutschland bzw. im Zusammenhang mit der Kanzlei U+C?

Vielen Dank für eure Arbeit und für die Antworten hier,

Viele Grüße

Abmahnopfer2010
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#32 Beitrag von Abmahnopfer2010 » Sonntag 31. Oktober 2010, 11:03

Also meint ihr es ist jetzt - 2 Tage nach Fristende - noch nicht zu spät für die mod UE?
Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn ich nicht bzw zu spät reagiere? Ich hab gehört wenn man keine mod UE abgibt kann es dazu kommen, dass U+C eine EV erwirkt. Versteh ich das richtig, dass die EV notwenidg wird, weil ich nicht freiwillig eine Unterlassung zusage? Folge ist natürlich, dass ich de Gerichtskosten für die EV tragen muss...
Was gibts noch für Konsequenzen? Warum kommt es nur selten zu einer EV und nicht bei jedem Abgemahnten?

Ich weiß, Fragen über Fragen, aber hilft ja wahrscheinlich nicht nur mir, wenn soviele betroffen sind. Danke nochmals!

Gruß

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#33 Beitrag von Steffen » Sonntag 31. Oktober 2010, 11:13

Ich verstehe erst einmal nicht, dass Du selbst “Opfer“ bist, wenn Deine Mum als AI abgemahnt wurde? Aber lassen wir das.

Es ist doch einfach nur notwendig, dass der AI - Deine Mum - eine mod. UE versendet. Dann sollte man, dem Doppelversand,
Kopien und das Nichtzahlen beachten - mehr bedarf es doch hier nicht!

Außer ein paar EV’s ab und zu (wenn jemand keine mod. UE abgibt) gibt es doch seit 2006 - kein Urteil! Natürlich kann dies
es sich ändern, aber solange es sich nicht ändert, ist doch unsere Vorgehensweise - richtig!

Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.


[quoteemAbmahnopfer2010]Also meint ihr es ist jetzt - 2 Tage nach Fristende - noch nicht zu spät für die mod UE?[/quoteem]
Heute ausfüllen und per Fax oder/und E-Mail versenden, morgen per Einschreiben!
Es sollte aber Deine Mum eigenhändig unterzeichnen (und nicht Du).
:lol:


VG Steffen

Nwonknu
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#34 Beitrag von Nwonknu » Sonntag 31. Oktober 2010, 15:50

Ich komme momentan einfah nicht dazu mich weiter um meinen Fall (3 Abmahnungen --> eigenen Rechtsanwalt eingeschaltet für 3x300€) zu kümmern. Sollte oberste Priorität haben, ich weis, aber meine momentane Situation macht das unmöglich :-(

Eine Frage sei mir bitte noch gestattet: stimmt es, dass die Loggingfirma "Logging for life" (erfunden...) nicht einfach alle Videos des Produzenten "Best Porn worldwide" in einer Tauschbörse verfolgen kann? Oder gibt der Pornoproduzent der Loggingfirma eine Generalvollmacht, dass die Loggingfirma dann alle Videos des Pornoproduzenten welche sie in Tauschbörsen findet anprangern darf?


grüße

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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#35 Beitrag von einbenutzer » Montag 1. November 2010, 09:30

Hallo an alle die dieses Forum leiten und Zeit investieren und ein Dankeschön erstmal dafür.

Ich habe vor 2 Tagen auch 3 Abmahnungen von U+C auf einmal erhalten.
Nach dem ersten Schock konnte ich mich durch die abmahn-dreipage Seite schnell wieder erholen.
Ich werde die modUEs (3 Stück) heute noch verschicken.

Eine Frage zur Adresse hätte ich nur noch. Ich habe das Einwurf Einschreiben an die Hausschrift (Ladehofstr.)
adressiert und frage mich ob ich doch lieber an das Postfach adressiert hätte. :?:

Falls gewünscht kann ich gerne die anonymisierten Abmahnschreiben hier irgendwo hochladen (falls das unbedenklich ist).

Weiterhin habe ich bereits ein Angebot einer Anwaltskanzlei bzgl. Vertretung eingeholt und mir ist aufgefallen, dass die Preise doch relativ hoch sind...

Zum Schluss auch nochmal Danke an alle Rechtsanwälte, die dieses Forum unterstützen. :rp

EDIT:
Ich habe noch vergessen zu Fragen, ob es sinnvoll ist einige der Musterbriefe zu verschicken (Landgericht, Provider, etc.) bzw. ob es bereits Erfahrungen gibt. :?:

einbenutzer
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#36 Beitrag von einbenutzer » Montag 1. November 2010, 11:34

Ja, ich meinte Musterschreiben, wie z.B.

"Auskunftsersuchen an die Staatsanwaltschaft"

Meintest Du mit RA Rechtsanwälte?

Vielen Dank!

einbenutzer
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#37 Beitrag von einbenutzer » Dienstag 2. November 2010, 12:50

Vielen Dank.

Ich habe die letzten paar Stunden auch bei Gulli viel gelesen und möchte mich nochmal bei allen "Altgedienten" bedanken.

Übrigens liegen bei den mir vorliegenden Abmahnungen zwischen Log und Abmahnung nur 6 Tage. Eine Vollmacht von DigiProtect ist dabei und am selben Tag unterschrieben, wie die Abmahnung. Auch das Landgericht war wohl sehr schnell.

Weiterhin ist mir aufgefallen, dass in der Abmahnung nur von Werk gesprochen wird und nicht wie in der mod UE Anleitung genauer beschrieben wird.

Grüße.

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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#38 Beitrag von Abmahnopfer2010 » Donnerstag 4. November 2010, 11:15

einbenutzer hat geschrieben: Weiterhin ist mir aufgefallen, dass in der Abmahnung nur von Werk gesprochen wird und nicht wie in der mod UE Anleitung genauer beschrieben wird.
Ja das ist mir auch aufgefallen hab in der mod UE dann trotzdem Filmwerk geschrieben, denke nicht dass mir da einer einen Strick drauß drehen kann.

Gruß

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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#39 Beitrag von Steffen » Donnerstag 4. November 2010, 15:14

Ja das ist mir auch aufgefallen hab in der mod UE dann trotzdem Filmwerk geschrieben,
denke nicht dass mir da einer einen Strick daraus drehen kann.
Bestimmt nicht. Im Gegenteil, denn die Benennung des Streitgegenstandes mit
[...]das Filmwerk[...] ist doch noch präziser!

Keine Sorge.

VG Steffen

Phara0
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#40 Beitrag von Phara0 » Samstag 6. November 2010, 12:42

Hallo,


so nun hat es mich leider auch erwischt :( . Ich habe gestern und heute jeweils einen Brief von Urmann & Collegen Rechtsanwälte bekommen in denen jeweils ein Download eines xxx Films Angemahnt wird, in der Abmahnung enthalten ist die Aufforderung zur Abgabe der Unterlassungserklärung und die Aufforderung einer Zahlung von jeweils 650 Euro, die Frist ist sehr kurz!

So nun steh ich da wie ein begossener Pudel :( bin auch recht ratlos was ich nun tun soll, das Geld habe ich nicht... :(

Angeraten wird ja hier im Forum das man die geänderte Unterlassungserklärung abgeben soll und nicht Zahlen soll?

Könnte mir mal bitte jemand erklären warum die Fristen für die Zahlung so kurz sind? Kann es vielleicht sein das die jetzt grade wieder verstärkt Abmahnungen verschicken? Und das die nun doch anfangen zu Verklagen? :(
hmm, der Zeitraum von dem ersten Download bis jetzt ist ja schon so über 4 Wochen her, bekomme ich jetzt für jeden angeklickten Film (hab ab und zu mal einen Download gestartet,mehr oder weniger regelmäßig :( )

hmm, wäre nett wenn mir mal jemand seine Erfahrungen mitteilen könnte... :(

vg
Pharao

EDIT by Grazer57
bitte keine genauen Daten angeben. Danke!

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