Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

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alleswirdgut
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1181 Beitrag von alleswirdgut » Montag 13. Januar 2014, 23:16

aushilfsindianer hat geschrieben:"Verjährte" sind vielleicht frei von den RW-Gebühren. Mehr aber nicht. Der Rechteinhaber hat weiter einen Anspruch auf Schadenersatz und kann diesen Gerichtlich geltend machen.
D.h. Für Nichtzahler endet sich nach der Verjährungsfrist eigentlich wenig.
Mit Verlaub, aber was willst Du uns eigentlich damit sagen? jkj:s_;

Zivilrechtlich ist nach drei Jahren schluss. Strafrechtlich habe ich eine modUE abgegeben, die auch akzeptiert wurde. Der Rechteinhaber hat zwar nach wie vor einen Anspruch, da will ich nicht widersprechen. Aber die Forderung dieses Anspruchs ist verjährt und nach BGB § 214 weiger ich mich halt.

Oder was genau bedeutet für Dich "Verjährungsfrist"?

aushilfsindianer
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1182 Beitrag von aushilfsindianer » Dienstag 14. Januar 2014, 17:14

alleswirdgut hat geschrieben:
aushilfsindianer hat geschrieben:"Verjährte" sind vielleicht frei von den RW-Gebühren. Mehr aber nicht. Der Rechteinhaber hat weiter einen Anspruch auf Schadenersatz und kann diesen Gerichtlich geltend machen.
D.h. Für Nichtzahler endet sich nach der Verjährungsfrist eigentlich wenig.
Mit Verlaub, aber was willst Du uns eigentlich damit sagen? jkj:s_;

Zivilrechtlich ist nach drei Jahren schluss. Strafrechtlich habe ich eine modUE abgegeben, die auch akzeptiert wurde. Der Rechteinhaber hat zwar nach wie vor einen Anspruch, da will ich nicht widersprechen. Aber die Forderung dieses Anspruchs ist verjährt und nach BGB § 214 weiger ich mich halt.

Oder was genau bedeutet für Dich "Verjährungsfrist"?

Der Ri kann dich jeder Zeit vor Gericht ziehen und seine Forderung geltend machen. Dazu hat er 10 Jahre Zeit. Von daher ist die 3Jährige- Verjährungsfrist der Abmahnkosten nur ein kleiner "Baustein".
Du schreibst in deinem vorletzten Beitrag das du endlich frei bist. Damit bewegst du dich auf sehr, sehr dünnen Eis.

Geschaedigter
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1183 Beitrag von Geschaedigter » Dienstag 14. Januar 2014, 18:01

Der Ri kann dich jeder Zeit vor Gericht ziehen und seine Forderung geltend machen. Dazu hat er 10 Jahre Zeit. Von daher ist die 3Jährige- Verjährungsfrist der Abmahnkosten nur ein kleiner "Baustein".
Du schreibst in deinem vorletzten Beitrag das du endlich frei bist. Damit bewegst du dich auf sehr, sehr dünnen Eis.
Link:
§199 BGB unter 3

Willkommenimclub
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1184 Beitrag von Willkommenimclub » Dienstag 14. Januar 2014, 18:23

Hallo,

Schadensersatz auch wenn die Verjährung 10 Jahre ist, steht den Rechteinhaber auch nur zu wenn man tatsächlich der Täter ist oder die Störerhaftung eintritt. Dieses kann zwar auch nur vor Gericht geklärt werden da der Streitwert hier aber im Vergleich sehr gering ist denke ich nicht das sich eine große Klagebereitschaft entwickelt. Desweiteren stellt sich ja auch die Frage wie hoch ist wirklich der Schaden den der Urheber durch die Verletzung seiner Rechte erlitten hat so das man auch denken könnte, die Ansprüche des Schadensersatz sind Zalen welche gewürfelt wurden. Aber wie dem auch sei der Urheber hat noch mal das Recht diese zuverfolgen wenn er es möchte.

blackhawk01
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1185 Beitrag von blackhawk01 » Donnerstag 16. Januar 2014, 19:27

naja das mit der Verjährung ist so eine Sache. Das kann nur ein Anwalt beantworten, bzw. ein Richter. Frag 4 Anwälte und bekommst 12 Meinungen.
Denn einen Schaden muss man, sobald er erkannt wurde auch dementsprechend zeitnah (Ersatz) einfordern. Ich würde sogar in unserem Rechtsstaat (wobei wir nicht mehr wirklich in einem leben) annehmen das hier der Richter kaum sagen wird, ja hast vor 5 Jahren einen Schaden gehabt und willst heute die Kohle. Dann kann der Schaden ja nicht wirklich so hoch gewesen sein. Aber das wäre meine Meinung und ich bin kein Anwalt. So kenne ich das aus dem Baurecht, wenn ein Mangel entdeckt wurde hast du zwar 5 Jahre Gewährleistung bist aber verpflichtet diesen zeitnah durch den Auftragnehmer beseitigen zu lassen. Wenn Du Dir zulange Zeit läßt, soll es Richter geben die sagen na so schlimm war es dann doch nicht.

Und jetzt noch eine persönliche Meinung. Ich glaube trotz der Tatsache das Urmann eventuell nicht das glücklichste Händchen mit The Archive hatte, bezweifle ich dass ihm irgend etwas passiert. Vielleicht ist er, bzw. seine Tätigkeit moralisch fragwürdig (ich wollte das nett ausdrücken) aber ich glaube nicht das er doof ist, der wird sich schon abgesichert haben und am Ende dann sich noch als ebenfalls getäuschten oder geschädigten hinstellen können. Seit dem ich auch davon betroffen bin habe ich mich mit dem Rechtssystem als solches einfach mal ein wenig mehr beschäftigt und für den "normalen" Bürger wird es immer schlimmer. Wir sind im Endeffekt nur noch die Melkkühe der Nation ob Steuern oder den deutlich zu vielen Anwälten oder was sonst noch da ist und dazu kommt.

Estas
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1186 Beitrag von Estas » Sonntag 19. Januar 2014, 12:22

Estas hat geschrieben:Frohes neues....erstmal.

Also ich habe vor/nach Sylvester keinen Gelben Brief von U & C oder Digiprotect bekommen.

Abmahnung und Log Datum waren beide 2010.

Heisst es ich bin "frei" ???

aber dafür von Sch & Sch...

Also mittlerweile ist es der 19.01.2014 und bis jetzt nicht gekommen, sollte doch jetzt "vorbei" sein....

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1187 Beitrag von Steffen » Sonntag 16. Februar 2014, 12:54

U+C mit der nicht ganz "feinen englischen Art"

Aktuell versendet die groß in den Schlagzeilen gekommene Abmahnkanzlei U+C ("Porno-Pranger";
"RedTube-Streamabmahnungen") nach einem beantragten Mahnbescheid und resultierenden Widerspruch
ein außergerichtliches Vergleichsschreiben.

Abmahnung durch DigiProtect - Gesellschaft zu Schutze digitaler Medien mbH, nach Insolvenzantrag,
jetzt FDUDM2 GmbH (04.02.2013. AG Frankfurt HRB 79436) sowie Insolvenzverwalter Rechtsanwalt
Karl-Heinz Trebing
  • => Forderungen: pauschal 650,- € + UE
    => mod. UE + Nichtzahlen
    => Mahnbescheid (Forderungen 650,- €)
    => Außergerichtlicher Vergleichsvorschlag durch U+C

Außergerichtlicher Vergleichsvorschlag durch U+C:
  • => Hinweis, dass der Mandantschaft eine Forderung in Höhe von 1.286,80 € zusteht, aber nur einen
    angebotenen Vergleichsbetrag von 650,- € geltend macht.
    => Originalzitat U+C:
    (...) Wir werden nun den Anspruch aus dem Mahnbescheid begründen und die Klage entsprechend auf
    1.286,80 € zzgl. Zinsen erweitern. Für das Gerichtsverfahren fallen weitere Gerichtskosten in
    Höhe von 180,50 € an. Ebenfalls sind im Unterliegensfall von Ihnen unsere Anwaltskosten und Kosten
    ihre eigenen Anwaltes zu tragen. Diese belaufen sich voraussichtlich auf ca. 700,- €. Insgesamt
    beläuft sich Ihr Risiko daher auf einen Betrag von ca. 2.300,- €.
    (...)
    => Trotzdem wäre man mit einem Vergleichsbetrag in Höhe von 450,- € zufrieden.
    => Wenn nicht, wird geklagt.
Kurzfassung:
Anspruch auf 1.286,80 €, verlangt vergleichsweise nur Pauschal 650,- €. Beantragt Mahnbescheid
(Forderung von 650,- €), um nach eingelegtem Widerspruch -nun- diesen zu begründen + erweitert die
Klage auf 1.286,80 € zzgl. Zinsen; rechnet dem Betroffenen das Risiko vor (ca. 2.300,- €), um jetzt
wiederum sich außergerichtlich mit 450,- € zufrieden zugeben. Wenn nicht, klagt man -nun-, -dann-
oder -wann- weiß ich?


Das ist sehr abenteuerlich!


Ich persönlich würde auf das Schreiben überhaupt nicht reagieren.

Ehe jetzt aber Rufe laut werden in Richtung Nötigung oder Erpressung, dies trifft nicht zu! Jeder
Kläger kann und darf gemäß Zivilrecht die Klage erweitern oder etwas zurücknehmen.

Nur liebe Kanzlei U+C, der Inhalt dieses Schreibens wird sicherlich keinen "Fairplay-Preis" erhalten
und ist in keiner Weise die berühmte "feine englische Art", vielleicht aber die neue Regensburger!?

Lasst Euch hier nicht ins Boxhorn jagen und ignoriert einfach dies.


VG Steffen

sfs_micha
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1188 Beitrag von sfs_micha » Sonntag 16. Februar 2014, 18:49

@Steffen:

Genau dieses Schreiben habe ich nach meinem Widerspruch des MA ebenfalls erhalten! Exakt gleicher Wortlaut und auch die gleichen Zahlen.
Ich habe mich für genau den, von dir vorgeschlagenen Weg entschieden. Lochen, abheften, abwarten.

Wie sieht`s denn nun mit der Verjährungsfrist aus bzw. ab wann kann man davon ausgehen, dass das Ganze mal zu Ende geht?

Bürgerrechtler
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Porno-Urmann (massenbetrügerische Briefkastenfirma)

#1189 Beitrag von Bürgerrechtler » Dienstag 18. Februar 2014, 16:42

450,- mal wieder?
Na der traut sich was.
Trotz Existenzangst ...
sfs_micha hat geschrieben:... kann man davon ausgehen, dass das Ganze mal zu Ende geht?
So wird’s zu Ende gehn:

Code: Alles auswählen

http://www.inar.de/redtube-massenabmahnungen-schadensersatzklage-gegen-abmahnkanzlei-eingereicht/
»Sollte sich der Klagevorwurf nämlich bestätigen, drohen den hinter den Abmahnungen stehenden Rechtsanwälten schließlich Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe.«

-ö.,,ö.,,

____
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... &start=720" onclick="window.open(this.href); return false;

aushilfsindianer
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1190 Beitrag von aushilfsindianer » Dienstag 18. Februar 2014, 17:41

Bürgerrechtler hat geschrieben: »Sollte sich der Klagevorwurf nämlich bestätigen, drohen den hinter den Abmahnungen stehenden Rechtsanwälten schließlich Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe.«
U+C sind keine juristischen Personen sondern eine GmbH. Denen geht so etwas am A... vorbei.

abmahnwarrior
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1191 Beitrag von abmahnwarrior » Dienstag 18. Februar 2014, 19:24

Zudem haben die für solche Fälle eine Haftpflichtversicherung, die möglicherweise dann eintritt. Besser wäre es, wenn diesem Tpen die Zulassung als Anwalt entzogen werden würde. Es werden mit Sicherheit weit weniger Schadensersatz einklagen wie bezahlt haben. Denke nicht , dass die Schadenserforderungen den Typen in Bedrängnis bringen werden. Jeder einzelne Geschädigte muss selbst seinen Schadensersatz einklagen. Davor schrecken viele zurück. Zumal viele Zahler aus Scham bezahlt haben. Diese werden dann auch nicht klagen.

fiesthies
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1192 Beitrag von fiesthies » Dienstag 18. Februar 2014, 19:43

abmahnwarrior hat geschrieben:Zudem haben die für solche Fälle eine Haftpflichtversicherung,
Sollte dies grobfahrlässig (evtl. Strafrechtlich relevant ) erfolgt sein, bleibt abzuwarten ob die Haftpflichtversicherung dann auch zahlt ;) !

gruß
fiesthies

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Re: Abmahnungen von Urinmann & Co Rechtsanmaßer

#1193 Beitrag von Bürgerrechtler » Mittwoch 19. Februar 2014, 02:36

^ Haha, »grob fahrlässig (evtl. strafrechtlich relevant )«?

Wohl eher geplant vorsätzlich und somit mehr als strafrechtlich relevant!

Dies wiederum massenhaft, in großem Stil, automatisiert, industriell, bewusst amtstäuschend, wissentlich missbräuchlich, aus niedersten Beweggründen (Mammon) etc.pp.

Und selbst wenn die sich mit »Irrtümern, technischer Unkenntnis« o.dgl. herausreden wollen — ein ausgelutschter Juristenspruch gilt vor allem auch für Abmahner: Nichtwissen schützt nicht vor Strafe.

Eine GmbH erst recht nicht.


abudabi
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1194 Beitrag von abudabi » Mittwoch 19. Februar 2014, 15:28

Habe ebenfalls den Außergerichtlicher Vergleichsvorschlag durch U+C bekommen.

Wie stehen eigentlich die Chancen vor Gericht?

Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass ich nichts getan habe. Aber wie soll ich das Beweisen? Ich kann mich nur auf familiäre Aussagen stützen, zu dem besagten Zeitpunkt nicht im Haus gewesen zu sein.

Liebe Grüße

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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1195 Beitrag von Steffen » Mittwoch 19. Februar 2014, 15:41

Ganz ehrlich? Wie die Chancen vor Gericht stehen, kann ich nicht sagen, da U+C in nur sehr, sehr wenig Fällen geklagt hat. Auch dann nur, wenn der Betreffende im Vorfeld einen Riesen Fehler tätigte (keine mod. UE. Original UE + Nichtzahlen usw.).

Man sollte sich also nicht ganz so viele (gerichtliche) Gedanken machen.

VG Steffen

Stephan-MV
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1196 Beitrag von Stephan-MV » Sonntag 23. Februar 2014, 17:07

Hallo.

Ich habe mich extra nagemeldet um eine Frage zu stellen. Aber erstmal die Fakten:
- Abmahnung erhalten durch DigiProtect
- Panik bekommen und auf Anraten meines Anwalts Gegenangebot angegeben und 100,00 € überwiesen
- danach lange nichts gehört
- dann kam ein Schreiben zum meinem Anwalt, das 100,00 € zu wenig sind
- dann kam der Mahnbescheid vom Gericht, den ich zurückgewiesen habe
- jetzt kam nochmal das letzte Angebot für 450,00 € (bzw. 350,00 weil 100,00 hab ich ja schon bezahlt)

Da die Zahlung meiner 100,00 € ja (in meinem Augen) wie ein Schuldgeständnis ist, weiss ich jetzt nicht genau was ich machen soll... Bezahlen oder nicht ???

Wäre schön wenn ihr mir helfen könntet...


Gruss Stephan

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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1197 Beitrag von Alter Sack » Sonntag 23. Februar 2014, 17:13

Der ungefähre zeitliche Ablauf wäre dabei eventuell von Interesse.

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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1198 Beitrag von Stephan-MV » Sonntag 23. Februar 2014, 18:10

Hmm, das wird jetzt schwierig. Das läuft schon seit ca. 3 Jahren und es geht halt ständig hin und her. Genauer bekomm ich das jetzt nicht hin, denn ich hab die Sachen (Anschreiben und so) jetzt nicht zur Hand und das größte Problem, die Frist von U+C läuft morgen aus. Leider konnte ich mich nicht vorher melden, da ich die Woche nicht zuhause war...


Gruss Stephan

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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1199 Beitrag von Steffen » Montag 24. Februar 2014, 10:21

[quoteemStephan-MV](...) Ich habe mich extra neu angemeldet, um eine Frage zu stellen. Aber erstmal die Fakten:
- Abmahnung erhalten durch DigiProtect
- Panik bekommen und auf Anraten meines Anwalts Gegenangebot angegeben und 100,00 € überwiesen
- danach lange nichts gehört
- dann kam ein Schreiben zum meinem Anwalt, dass 100,00 € zu wenig sind
- dann kam der Mahnbescheid vom Gericht, den ich zurückgewiesen habe
- jetzt kam nochmal das letzte Angebot für 450,00 € (bzw. 350,00 €, weil 100,00 € hab ich ja schon bezahlt)
Da die Zahlung meiner 100,00 € ja (in meinem Augen) wie ein Schuldgeständnis ist, weiss ich jetzt nicht genau was ich machen soll ... Bezahlen oder nicht ??? Wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet ...
(...)
Hm, das wird jetzt schwierig. Das läuft schon seit ca. 3 Jahren und es geht halt ständig hin und her. Genauer bekomme ich das jetzt nicht hin, denn ich hab die Sachen (Anschreiben und so) jetzt nicht zur Hand und das größte Problem, die Frist von U+C läuft morgen aus. Leider konnte ich mich nicht vorher melden, da ich die Woche nicht zu hause war ... (...)[/quoteem]

Wir sagen ja nicht umsonst, dass der Abmahner nicht gerade seit 2006 sehr klagefreundlich ist. Schauen wir auf deren Homepage, veröffentlicht man selbst nachfolgende gewonnene Urteile:
  • 1. Anerkenntnis = 1
    2. Versäumnis = 5
    3. Schuldeingeständnis/Vergleich = 2
Ich persönlich kenne noch diverse EV’s und eine Unterlassungsklage, die aber darauf basieren, dass der jeweilige Betroffene keine mod. UE abgab.

So richtig qualitativ geführte Klageverfahren (mod. UE + Nichtzahlen; Klage, Prozess) findet man nicht. Hier gibt es trotz Störerhaftung zu viel Ungereimtheiten bei dem Abmahner, seiner Mandantin + Log-Firmen.


Jetzt kommen wir zum Kernproblem.
  • 1. Weiß ich nicht, wie der Abmahner i.Z.A. mit seinem Mandanten auf dem widersprochenen MB reagieren wird.
    2. Kopfzerbrechen = freiwillige Zahlung (ohne Annahmeerklärung des Abmahners) = 100,00 €
Warum? Es kann als Teilschuldeingeständnis gewertet werden (Zeugnis gegen sich selbst). Ob jetzt U+C den Anspruch begründet und das Klageverfahren durchzieht - weiß ich nicht. Natürlich ist in diesem Einzelfall das (Klage-)Risiko gestiegen - und das bei U+C.

Das heißt, man sollte abwarten, ob der Anspruch tatsächlich auch begründet wird. Erhält man eine Verfügung eines Amtsgericht über die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens (mit beinhalteter Klageschrift), muss man sofort einen Anwalt konsultieren und sich dann mit ihm neu entscheiden. Oder man zahlt die 350,00 €. Das ist aber letztlich diene Entscheidung.

VG Steffen

Bürgerrechtler
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Re: Absahnungen von Urinmann & Collagen Rechtsanmaßer

#1200 Beitrag von Bürgerrechtler » Mittwoch 5. März 2014, 19:40

Auszeichnung »Betrüger des Jahres 2013« an U+C:

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seko}

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