Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Mahnbescheid? Das waren doch die gelben Briefe, die jeder beantragen kann und die rausgeschickt werden, ohne die Forderung zu prüfen.
Wichtig ist auf jeden Fall erstmal, dass du entweder zahlst oder der Forderung widersprichst. Typischerweise wird die Forderung über Gerichtsvollzieher eintreibbar wenn du nicht widersprichst - auch wenn die Forderung falsch ist.
Ich glaube man kann nicht mehrmals für eine Datei abgemahnt werden. Angst vor einer Einstweiligen Verfügung braucht man bei einem Fall aus 2010 wohl auch nicht haben.
Und übrigens wo ich gerade 2010 schreibe: Ende 2013 ist die Verfährung. Damit ist auch klar, was hier passiert. Mit einem offiziellen Schreiben soll nochmal Angst gemacht werden damit die Dummen doch noch bezahlen.
Wichtig ist auf jeden Fall erstmal, dass du entweder zahlst oder der Forderung widersprichst. Typischerweise wird die Forderung über Gerichtsvollzieher eintreibbar wenn du nicht widersprichst - auch wenn die Forderung falsch ist.
Ich glaube man kann nicht mehrmals für eine Datei abgemahnt werden. Angst vor einer Einstweiligen Verfügung braucht man bei einem Fall aus 2010 wohl auch nicht haben.
Und übrigens wo ich gerade 2010 schreibe: Ende 2013 ist die Verfährung. Damit ist auch klar, was hier passiert. Mit einem offiziellen Schreiben soll nochmal Angst gemacht werden damit die Dummen doch noch bezahlen.
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
§ 204 BGB
Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung.
(1) Die Verjährung wird gehemmt durch
3. die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren oder des Europäischen Zahlungsbefehls im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (ABl. EU Nr. L 399 S. 1),
(2) Die Hemmung nach Absatz 1 endet sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens. Gerät das Verfahren dadurch in Stillstand, dass die Parteien es nicht betreiben, so tritt an die Stelle der Beendigung des Verfahrens die letzte Verfahrenshandlung der Parteien, des Gerichts oder der sonst mit dem Verfahren befassten Stelle. Die Hemmung beginnt erneut, wenn eine der Parteien das Verfahren weiter betreibt.
Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung.
(1) Die Verjährung wird gehemmt durch
3. die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren oder des Europäischen Zahlungsbefehls im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (ABl. EU Nr. L 399 S. 1),
(2) Die Hemmung nach Absatz 1 endet sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens. Gerät das Verfahren dadurch in Stillstand, dass die Parteien es nicht betreiben, so tritt an die Stelle der Beendigung des Verfahrens die letzte Verfahrenshandlung der Parteien, des Gerichts oder der sonst mit dem Verfahren befassten Stelle. Die Hemmung beginnt erneut, wenn eine der Parteien das Verfahren weiter betreibt.
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Jetzt ist die Frage, ob ich für die selbe Datei an 2 verschiedenen Tagen belangt werden kann. Die Ue betraf diesen Film und wurde nach Erhalt beider Abmahnungen versandt.
Selber Abmahner, selber Besitzer etc.
Selber Abmahner, selber Besitzer etc.
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
bitte einmal genau und per e-mail. danke.
vg steffen
vg steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
So mein erster Beitrag.
Bisher war ich so eigennützig nur im Forum zu lesen und brauchbare Informationen für meinen Fall zu recherchieren.
Ich habe mich stoisch an die Anleitung zur Abwehr einer ungerechtfertigten Abmahnung gehalten und nach Akteneinsicht beim LG München Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Das LG selbst hat meine Beschwerde abgelehnt. In der Folge ist meine Beschwerde beim OLG München angenommen worden. Aufgrund meiner Begründung ( u.a. Hinweis auf den Beschluss des OLG Köln vom 07.09.2011 -6W82/11 ) und der daraus folgenden Unzuverlässigkeit des Programmes Seeder Seek hat das OLG München festgestellt, dass in meinem Fall die Vorraussetzungen des § 101 Abs 9 UrhG nicht vorlagen. ( Zitat a.d. Beschluss: " ....wird der Beschluss des LG München I vom 29.08.2011 insoweit aufgehoben, als der Beteiligten zu 2 (Kabel Deutschland) darin gestattet wird der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH Auskunft darüber zu erteilen, wem die IP_Adresse xx.xx.xx.xx. am xx.08.2011 um xx:xx:xx Uhr Mez zugeordnet war.
Damit ist also schon mal eine Baustelle abgearbeitet. Die von mir abgegebene Unterlassungserklärung, die von U+C aktzeptiert wurde, werde ich nunmehr zurückfordern.
Und hier taucht meine Frage auf: Gibt es Erfahrungen in diesem Bereich ? Konnte im Forum nicht finden, wie man ohne eigenen Rechtsanwalt vorgehen könnte. Auch überlege ich die mir entstandenen Auslagen zurückzufordern. Klar, hier gibts keine Rechtsberatung und die will ich auch gar nicht. Ich suche nur Geschädigte, die ungefähr den selben Verfahrensstand wie ich erreicht haben. Ich bin gerne bereit per PN oder E-Mail weitere Auskünfte zu geben.
Grussm radimo
Bisher war ich so eigennützig nur im Forum zu lesen und brauchbare Informationen für meinen Fall zu recherchieren.
Ich habe mich stoisch an die Anleitung zur Abwehr einer ungerechtfertigten Abmahnung gehalten und nach Akteneinsicht beim LG München Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Das LG selbst hat meine Beschwerde abgelehnt. In der Folge ist meine Beschwerde beim OLG München angenommen worden. Aufgrund meiner Begründung ( u.a. Hinweis auf den Beschluss des OLG Köln vom 07.09.2011 -6W82/11 ) und der daraus folgenden Unzuverlässigkeit des Programmes Seeder Seek hat das OLG München festgestellt, dass in meinem Fall die Vorraussetzungen des § 101 Abs 9 UrhG nicht vorlagen. ( Zitat a.d. Beschluss: " ....wird der Beschluss des LG München I vom 29.08.2011 insoweit aufgehoben, als der Beteiligten zu 2 (Kabel Deutschland) darin gestattet wird der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH Auskunft darüber zu erteilen, wem die IP_Adresse xx.xx.xx.xx. am xx.08.2011 um xx:xx:xx Uhr Mez zugeordnet war.
Damit ist also schon mal eine Baustelle abgearbeitet. Die von mir abgegebene Unterlassungserklärung, die von U+C aktzeptiert wurde, werde ich nunmehr zurückfordern.
Und hier taucht meine Frage auf: Gibt es Erfahrungen in diesem Bereich ? Konnte im Forum nicht finden, wie man ohne eigenen Rechtsanwalt vorgehen könnte. Auch überlege ich die mir entstandenen Auslagen zurückzufordern. Klar, hier gibts keine Rechtsberatung und die will ich auch gar nicht. Ich suche nur Geschädigte, die ungefähr den selben Verfahrensstand wie ich erreicht haben. Ich bin gerne bereit per PN oder E-Mail weitere Auskünfte zu geben.
Grussm radimo
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Das wird wohl ohne Anwalt schwierig. Denn Deine Beschwerde wurde zwar stattgegeben, darin wurde ja festgelegt, das der Provider keine Auskunft zur ermittelten IP geben darf. Nur er hat ja schon vor der Beschwerde, sonst hättest Du keine Abmahnung. In DE gibt es keine "Frucht vom verbotenen Baum" wie z.B. in den USA. Man müsste erst einmal die mod. UE aufgrund des OLG Beschlusses (als Kopie beilegen) kündigen und abwarten wie der Abmahner reagiert. Bockt er, geht es wohl nur mit Anwalt weiter.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Ok, soweit verstanden.
Aber die Grundlage für den mir vorgeworfenen Rechtsverstoß kann doch m.E. nicht mehr gültig sein.
Inwieweit muss/kann auch der Provider ( Kabel Deutschland ) ins Boot geholt werden ?
Ich erinnere mich an solche Begriffe wie Beweisverwertungsverbot usw. Gilt das nicht im Zivilrecht ?
Das OLG hat ja gerade festgestellt, dass die Ermittlung des IP-AdressenInhaber nicht fehlerfrei durchgeführt wurde, bzw. der Durchführende dies nicht nachweisen kann.
D.h. der Abmahner kann also mit den bisher erlangten Daten ( egal ob rechtmäßig oder unrechtmäßig oder fehlerhaft ) weiter sein Verfahren gegen den Betroffenen führen ?
Gruss radimo
Aber die Grundlage für den mir vorgeworfenen Rechtsverstoß kann doch m.E. nicht mehr gültig sein.
Inwieweit muss/kann auch der Provider ( Kabel Deutschland ) ins Boot geholt werden ?
Ich erinnere mich an solche Begriffe wie Beweisverwertungsverbot usw. Gilt das nicht im Zivilrecht ?
Das OLG hat ja gerade festgestellt, dass die Ermittlung des IP-AdressenInhaber nicht fehlerfrei durchgeführt wurde, bzw. der Durchführende dies nicht nachweisen kann.
D.h. der Abmahner kann also mit den bisher erlangten Daten ( egal ob rechtmäßig oder unrechtmäßig oder fehlerhaft ) weiter sein Verfahren gegen den Betroffenen führen ?
Gruss radimo
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Das ist zu speziell, da kann ich dir keine Antwort darauf geben. In DE gibt es keine "Frucht von verbotenen Baum" wie in den USA. Das heißt, es können sogar illegale Steuer-CD angekauft, und deren Inhalt rechtlich verwendet werden. Man muss eben es sehen, wie der Abmahner nach der Kündigung der mod. UE reagiert.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Ich bin es echt leid, als Otto-Normalverbraucher so an der Nase durch den Ring geführt zu werden.
Aber hilft ja wohl nichts.
Ich werde mein Glück versuchen, auch wenn ich dadurch vielleicht schlafende Hunde wecke.
Lesestoff habe ich schon gefunden u.A. Ausarbeitungen von Gietl/Mantz.
Mal sehen ob die Kanzlei U+C auf mein Anschreiben überhaupt reagiert. Die haben z. Zt. wohl noch andere Baustellen.
Wenn ich was höre gibt`s ne vernünftige Rückmeldung.
Gruss radimo
Aber hilft ja wohl nichts.
Ich werde mein Glück versuchen, auch wenn ich dadurch vielleicht schlafende Hunde wecke.
Lesestoff habe ich schon gefunden u.A. Ausarbeitungen von Gietl/Mantz.
Mal sehen ob die Kanzlei U+C auf mein Anschreiben überhaupt reagiert. Die haben z. Zt. wohl noch andere Baustellen.
Wenn ich was höre gibt`s ne vernünftige Rückmeldung.
Gruss radimo
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Hallo @radimo,
Dein Problem ist halt sehr speziell. Ich persönlich kenne noch keinen Betroffenen. Deshalb, halte uns bitte auf dem Laufenden, und wenn Du möchtest, kannst Du mir bitte Dein Material zur Verfügung stellen.
Danke Steffen
Dein Problem ist halt sehr speziell. Ich persönlich kenne noch keinen Betroffenen. Deshalb, halte uns bitte auf dem Laufenden, und wenn Du möchtest, kannst Du mir bitte Dein Material zur Verfügung stellen.
Danke Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Wenn er nicht nachweisen kann, dass er unfehlerhafte Methoden anwandte, dann kann er logischerweise auch kein sinnvolles Verfahren gegen den Betroffenen führen.radimo hat geschrieben:D.h. der Abmahner kann also mit den bisher erlangten Daten ( egal ob rechtmäßig oder unrechtmäßig oder fehlerhaft ) weiter sein Verfahren gegen den Betroffenen führen ?
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Hallo
Danke für die zahlreichen Hilfestellungen, Meinungen und Erfahrungen in diesem Forum was einen stillen Leser wie mir bereits viel geholfen hat und meine Nerven etwas beruhigen konnte.
Nun, gestern bekam Ich einen Mahnbescheid zugestellt, alle Abmahnungen die Ich erhalten habe kamen über die RA U+C , nun steht aber in dem Mahnbescheid ein anderer RA. Zwischenzeitlich bekam Ich auch mehrere s.g. Bettler und Post vom der Inkasso Depcom. Aber immer bezog sich alles auf U+C als Vertreter der RI (Magmafilm).
Hat schon jemand Erfahrung mit Mahnbescheiden von diesen Leuten ? Und wie ist das beste weiter vorgehen Widersprechen mit Rechtsbeistand? Oder reicht es einen RA zu suchen falls der nächste Schritt, die Klage? Bei mir eintrifft? Tritt durch den Mahnbescheid auch schon eine Aufhebung oder Verzögerung der Verjährung in kraft ?
Gruss
Danke für die zahlreichen Hilfestellungen, Meinungen und Erfahrungen in diesem Forum was einen stillen Leser wie mir bereits viel geholfen hat und meine Nerven etwas beruhigen konnte.
Nun, gestern bekam Ich einen Mahnbescheid zugestellt, alle Abmahnungen die Ich erhalten habe kamen über die RA U+C , nun steht aber in dem Mahnbescheid ein anderer RA. Zwischenzeitlich bekam Ich auch mehrere s.g. Bettler und Post vom der Inkasso Depcom. Aber immer bezog sich alles auf U+C als Vertreter der RI (Magmafilm).
Hat schon jemand Erfahrung mit Mahnbescheiden von diesen Leuten ? Und wie ist das beste weiter vorgehen Widersprechen mit Rechtsbeistand? Oder reicht es einen RA zu suchen falls der nächste Schritt, die Klage? Bei mir eintrifft? Tritt durch den Mahnbescheid auch schon eine Aufhebung oder Verzögerung der Verjährung in kraft ?
Gruss
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
- 1. - insgesamt - widersprechen (14 tage, doppelversand)
2. auf klage warten
- kommt eine sofort anwalt deines vertrauens beauftragen
kommt keine - hast alles richtig gemacht
zu warten und sich nicht blindwütig zu vergleichen.+
vg steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Ja, um 6 Monate (siehe FAQ), und dann eventuell erneut immer wieder. Insofern existiert in diesem unserem Unrechtsstaat keinerlei Verjährung. Armes Deutschland.Siggi1967 hat geschrieben:… Tritt durch den Mahnbescheid auch schon eine Aufhebung oder Verzögerung der Verjährung in kraft ?
Weiteres auch hier:
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 096#p32096" onclick="window.open(this.href); return false;
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Wie meinst du das Steffen?Steffen hat geschrieben: mein gefühl sagt, bei u+c ist es nimmer ratsam auf die klage
zu warten und sich nicht blindwütig zu vergleichen.+
vg steffen
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
@gejagte
Ich denke das Steffen meint du solltest nicht vorschnell ein Vergleichsangebot abgeben und bis zum letzten abwarten.
Gruß
Ich denke das Steffen meint du solltest nicht vorschnell ein Vergleichsangebot abgeben und bis zum letzten abwarten.
Gruß
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
was meinen Sie mit Doppelversand bitte?Steffen hat geschrieben:
- 1. - insgesamt - widersprechen (14 tage, doppelversand)
2. auf klage wartenmein gefühl sagt, bei u+c ist es nimmer ratsam auf die klage
- kommt eine sofort anwalt deines vertrauens beauftragen
kommt keine - hast alles richtig gemacht
zu warten und sich nicht blindwütig zu vergleichen.+
vg steffen
wie bereits Erwähnt kommt der Mahnbescheid über das Amtsgericht Hagen und einen anderen Anwalt,
nicht mehr die U+C, sondern einen Anwalt aus Werl!
habe noch mehr Leute hier bereits so einen Mahnbescheid bekommen und könnten schildern was daraus geworden ist?
Gruß
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Doppelversand:
Zeitgleicher oder zeitversetzter Versand eines Schriftsatzes (z.B. mod UE; WiSpr. MB)
an dem entsprechenden Empfänger (z.B. Abmahner; Mahngericht) im Original (eigen-
händiger Unterschrift) mittels mindestens zwei unterschiedlichen Versandarten.
Beispiel WiSpr. MB:
Wer es nicht möchte - lässt es halt!
VG Steffen
Zeitgleicher oder zeitversetzter Versand eines Schriftsatzes (z.B. mod UE; WiSpr. MB)
an dem entsprechenden Empfänger (z.B. Abmahner; Mahngericht) im Original (eigen-
händiger Unterschrift) mittels mindestens zwei unterschiedlichen Versandarten.
Beispiel WiSpr. MB:
- 1. Versandart - Einschreiber
Widerspruch ausfüllen, unterzeichnen, eintüten (mind. 1 Zeuge), adressieren und
per Einschreiben versenden (Belege archivieren)
2. Versandart - Fax oder E-Mail bzw. Fax und E-Mail
Warum? Dient zum besseren Beweis, das man es abgeschickt hat, falls es nicht
ankommen sollte.
Wer es nicht möchte - lässt es halt!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Hallo Siggi!
Ich habe auch vom Mahngericht Hagen einen MB erhalten. Habe heute den Wiederspruch per Einwurfeinschreiben versendet und werde dieses per Fax
zusätzlich versenden.
Bei mir steht auch der Anwalt aus Werl drauf und die Rechteinhaber. Ist ja bei vielen so.......
Warten wir mal ab was danach kommt.
Gruß Hansestahl
Ich habe auch vom Mahngericht Hagen einen MB erhalten. Habe heute den Wiederspruch per Einwurfeinschreiben versendet und werde dieses per Fax
zusätzlich versenden.
Bei mir steht auch der Anwalt aus Werl drauf und die Rechteinhaber. Ist ja bei vielen so.......
Warten wir mal ab was danach kommt.
Gruß Hansestahl
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
@Siggi
was meinen Sie mit Doppelversand bitte?
wie bereits Erwähnt kommt der Mahnbescheid über das Amtsgericht Hagen und einen anderen Anwalt,
nicht mehr die U+C, sondern einen Anwalt aus Werl!
Wo ist da das Problem ? Entweder hat U&C die Forderung an das Inkasso verkauft oder das Inkasso beauftragt, die Forderung einzutreiben. Die Inkasso arbeitet während das Mahnverfahren läuft mit dem Anwalt auf Werl zusammen. Sollte das Mahnverfahren scheitern, geht es evntl. wieder an U&C zurück (sollte die Forderung nicht verkauft worden sein) , die dann klagen können.wie bereits Erwähnt kommt der Mahnbescheid über das Amtsgericht Hagen und einen anderen Anwalt,
nicht mehr die U+C, sondern einen Anwalt aus Werl!