Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

Antworten
Nachricht
Autor
Tom77
Beiträge: 27
Registriert: Sonntag 23. Juni 2013, 17:56

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1041 Beitrag von Tom77 » Mittwoch 26. Juni 2013, 13:17

Gabriel hat geschrieben: Im Prinzip ist der Versatelmitarbeiter Administrator der an seinem Computer von Zuhaus aus die Server von Versatel pflegt und Zugang zu allen Verbindungen hat diese dann digital loggt und über das LAN Kabel an die Etage unter sich wo die IP LOG FIRMA ansässig ist weitergibt.

Also Verschwörungstheorien hin oder her. Wenn es so wäre wie du schreibst oder vermutest müsstest du es auch beweisen können. Solange man sowas nicht kann sollte man die Verschwörungstheorien mal ganz gepflegt in der untersten Schublade der Komode liegen lassen !!
Wenn ich so lese, dass viele hier bekunden niemals P2P Datentausch betrieben zu haben und sie trotzdem in das Netz einer Ermittlungsfirma geraten, würde es mich schon interessieren woher diese dann IP und Uhrzeit haben! Gewürfelt werden diese sie wohl nicht haben!
Morgens gegen 4:45 Uhr ist auch keine Zeit in der ich normaler Weise surfe oder IP-Adressen durch Posts in irgendwelchen Foren hinterlasse...

Beweisen muss ich übrigens erstmal nur meine/unsere Unschuld ;)

Tom77
Beiträge: 27
Registriert: Sonntag 23. Juni 2013, 17:56

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1042 Beitrag von Tom77 » Donnerstag 27. Juni 2013, 10:12

Einen schönen guten Morgen, ich bin's schon wieder :hl
Beim Stöbern bin ich gestern auf folgenden Beitrag gestoßen:
FlorianBlischkeBHIP hat geschrieben:Sehr geehrte Forenmitglieder und Mitleser,

Das ehemalige Ermittlungsunternehmen BHIP reliable Netservices GbR, das u.a. durch mich selbst vertreten war, distanziert sich strikt von den Äußerungen der Kanzlei Urmann und Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und dem hier auf dieser Plattform interviewten Geschäftsführer Thomas Urmann. Desweiteren verbieten wir hier nun öffentlich die weitere Verwendung von uns ermittelter Daten bis zur abschließenden Klärung der Eigentumsrechte.
Sollten SIE, als Forennutzer oder Mitleser NACH dem 18.01.2012 Post von Urmann und Collegen oder angeschlossenen Unternehmen betreffende P2P Filesharing erhalten haben, so bitten wir Sie um Mithilfe.
Bitte senden Sie derartige Unterlagen als Scan an florian.blischke@bhip-rns.com

Ich freu mich auf Ihre Rückantwort.
Florian Blischke
Insbesondere war für mich natürlich das mittlerweile gelöschte Statement von Florian Blischke interessant:
Danke Steffen.
Ich thematisiere hier leider keine falschen Ermittlungen, ich kann euch
soweit also mit keiner Selbstanzeige dienen. Wir haben Grund zur
Annahme, dass es erhebliche Differenzen zwischen an die Kanzlei
übermittelte Datensätze/Ermittlungsergebnisse unsererseits - und den an
die von der Kanzlei versandten Ermittlungsdatensätze an die Gerichte gibt.
Bitte habt Verständnis dafür, dass ich nicht sagen kann:
Ermittelte IP Adresse, Datum Uhrzeit Userhash Filehash ...<> Von den
Anwälten an die Gerichte übermittelte IP Adresse, Datum Uhrzeit
Userhash Filehash...wurde folgendem User zugeordnet, bitte melde dich!
Oder gar ...IP-Adresse XXX.XXX.XXX.XXX wurde vom RA XXX nachträglich
hinzugefügt und nicht von uns ermittelt
Wir werden aber indes jeden zugesandten Fall akribisch prüfen.
Indes gibt es auch in der Ermittlung der Datensätze bei verschiedenen
Providern erhebliche Mängel, an der Zuordnung der Zeitzonen.
Wir haben Grund zu der Annahme, dass die von verschieden Providern
ermittelten Anschlussinhaber aufgrund von Fehlern in deren Zeitzonen
(z.B. Provider verwendet nicht MESZ) beim Provider falsch zugeordnet
werden sein könnten.


Da wir nach dem 18.01.2012 mit Ermittlungsdaten aus Anfang 2011 abgemahnt wurden, könnte ich mir vorstellen, dass wir noch in das Raster fallen.
Die erwähnten "erhebliche Differenzen zwischen an die Kanzlei übermittelte Datensätze/Ermittlungsergebnisse" und/oder die Falschzuordung seitens des Providers wären für mich eine plausible Erklärung, wie wir überhaupt eine Abmahnung von U+C erhalten konnten, daher meine Frage hierzu an euch:
- Hat sich jemand von euch mit Florian Blischke ausgetauscht?
- Wenn ja, was hats gebracht?
- Wisst ihr in welchem Zeitraum BHIP für U + C ermittelt hat?

Zur Klarstellung: Wir haben nichts zu verbergen, da wir niemals P2P-Datenaustausch betrieben haben. Ich teile daher nicht zwangsläufig die Vorbehalte welche einige hier im Forum gegen Florian Blischke und anderen Ermittlungsfirmen geäussert haben.
Sollte es zu Fehlabmahnungen gekommen sein weil Daten in der Erhebungskette absichtlich geändert oder ergänzt wurden und wir das hiermit nachweisen können, hätten wahrscheinlich viele Abmahnopfer was davon.

Viele Grüße
Tom

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1043 Beitrag von Steffen » Sonntag 30. Juni 2013, 15:28

Kleine Info!


In aktuellen Folgeschreiben bietet die Kanzlei U+C i.A. der DVB Videovertrieb GmbH

statt = 1.286,80 EUR

einen Vergleich in Höhe von nur = 325,00 EUR an. :o

Ob dieses Schnäppchen mit den Kanzlei eigenen Problemen in der Beweiskette zusammenhängen, entzieht sich meiner Kenntnis.


Hier gilt aber das alte volkstümliche Sprichwort:

Willst Du um Himmelswillen zahlen oder Gott sei Dank ignorieren.

VG Steffen

Tom77
Beiträge: 27
Registriert: Sonntag 23. Juni 2013, 17:56

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1044 Beitrag von Tom77 » Montag 1. Juli 2013, 12:37

Steffen hat geschrieben: Ob dieses Schnäppchen mit den Kanzlei eigenen Problemen in der Beweiskette zusammenhängen, entzieht sich meiner Kenntnis.
Hallo Steffen,

kannst du mir diese "Kanzlei eigenen Problemen in der Beweiskette" mal genauer erläutern?

Bisher habe ich dazu Folgendes recherchieren können:

- "Die Regensburger Log-Spatzen: Neue Besen kehren (nicht) immer gut!";
- "Update: Die Regensburger Log-Spatzen: Neue Besen kehren (nicht) immer gut!";
- "Regensburger Lotto: 22 aus 1074" sowie
- "Kanzlei U+C mahnt 22 Mal das falsche Werk ab"
- dann natürlich noch der Post von Florian Blischke hier im Forum

Irgendwann bin ich dann auf den Beschluss der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 214 O 3/11 - vom 16.3.2011 gestoßen, ist dieser mit BHIP reliable Netservices und U + C in Verbindung zu bringen?
Wurde die Software „Seeders Seek“ von BHIP reliable Netservices genutzt oder ist das ein anderer Fall?
Wenn ja wären doch Ermittlungsdaten von U + C aus dieser Zeit (2010/2011) generell anzuzweiflen, oder?

Ich wäre für jede Hilfe Dankbar :)

Gruß Tom

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1045 Beitrag von Steffen » Montag 1. Juli 2013, 13:16

Ganz ehrlich? Mach Dir doch erst einmal nicht so große Gedanken. Mod. UE + Nichtzahlen und abwarten. U+C ist nicht gerade die klagefreundlichste Kanzlei. Natürlich sollte man sein Verteidigung weiter ausbauen. Du hast doch schon gut recherchiert. Nehme einfach noch das Urteil ganz oben mit dazu.

VG Steffen

Tom77
Beiträge: 27
Registriert: Sonntag 23. Juni 2013, 17:56

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1046 Beitrag von Tom77 » Dienstag 2. Juli 2013, 09:04

Steffen hat geschrieben:Ganz ehrlich? Mach Dir doch erst einmal nicht so große Gedanken. Mod. UE + Nichtzahlen und abwarten. U+C ist nicht gerade die klagefreundlichste Kanzlei. Natürlich sollte man sein Verteidigung weiter ausbauen. Du hast doch schon gut recherchiert. Nehme einfach noch das Urteil ganz oben mit dazu.

VG Steffen
Hallo Steffen

Deine Strategie des "Aussitzens" mag für die meisten Fälle der beste Weg sein, in unserem Fall sehe ich das anders:
Mit dem Eingang der zwei Abmahnungen in unserem Briefkasten hat die Kanzlei U + C unsere Privatsphäre verletzt.
Sie warf uns zwei Urheberrechtsverletzungen vor und gab uns (beabsichtigter Weise) aufgrund des langen Pfingstwochenendes nur zwei Werktage Zeit angemessen auf Ihre Anschuldigungen zu reagieren.

Nachdem wir Ihnen eine ModUE mit dem Hinweis zugesendet haben, dass wir die Urheberrechtsverletzung aufgrund einer technischen Störung nicht begangen haben können, hat uns diese Kanzlei mit zwei weiteren Schreiben beglückt in denen sie ihre Anschuldigung wiederholten.
Darin sehe ich eine Verletzung unseres Persönlichkeitsrechts und habe sie daraufhin verwarnt und Ihnen mitgeteilt, dass wir uns vorbehalten evtl. entstehende Anwaltskosten gegen sie einzuklagen (siehe: Amtsgericht Hamburg-Altona Entscheidung vom 11.12.2007, Az.: 316 C 127/07)

Es entspricht nicht meinem Wesen eine völlig unbegründete Anschuldigung gegen mir/uns im Raum stehen zu lassen und auf eine Verjährung in drei Jahren (in Summe wären es dann schon fast sechs Jahre!!!!) zu setzen.
Ich bin optimistisch einem Gericht meine Unschuld zweifelsfrei belegen zu können, nun sammele ich Nachweise um die Gegenseite bei Bedarf belangen zu können.
Außerdem möchte ich gerne wissen, wie eine Ermittlungsfirma unsere IP ermitteln kann wenn wir niemals P2P betrieben haben und wie eine IP-Adresse einem zu diesem Zeitpunkt offensichtlich gestörtem Anschluss Seitens des Providers zugeordet werden kann. Das sind alles Fragen mit denen sich meinetwegen gerne ein Gericht rumschlagen kann.
Das sollte Dir/Euch doch in die Hände spielen, also helft mit doch lieber statt mich zu vertrösten dass mich U+C höchstwahrscheinlich nicht verklagen wird...

Das fehlende Bindeglied zwischen U+C und dem Beschluss der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 214 O 3/11 habe ich mittlerweile selbst gefunden, auf heise ("Abmahnungen gegen Facebook-Pages") ist zu lesen:

...Sein Unternehmen "BHIP reliable netservices" forschte für die Massenabmahnkanzlei Urmann+Collegen nach Tauschbörsennutzern, die unter anderem urheberrechtlich geschützte Pornofilme in Tauschbörsen angeboten haben sollen.

Dabei kam es offenbar in einigen Fällen zu Fehlern. Unbescholtene Bürger sollen Berichten zufolge von Urmann+Collegen abgemahnt worden sein. Dies führte sogar soweit, dass das Oberlandesgericht Köln zu große Zweifel an der seriösen IP-Adress-Ermittlung von Blischkes BHIP reliable netservices hegte: Das Gericht verweigerte Urmann+Collegen einen ansonten üblichen Herausgabebeschluss von Anschlussinhaberdaten zu IP-Adressen der angeblichen Tauschbörsennutzer, "weil nicht festgestellt werden kann, dass von den in der Anlage aufgelisteten IP-Adressen aus Rechtsverletzungen begangen worden sind."
Gruß Tom

whitespace
Beiträge: 22
Registriert: Dienstag 4. Juni 2013, 15:16

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1047 Beitrag von whitespace » Dienstag 2. Juli 2013, 10:21

Wenn dokumentiert ist, dass der Anschluss, von dem die Urheberrechtsverletzung angeblich ausgegangen sein soll zum Tatzeitpunkt von einer Störung betroffen war, müsste man doch eigentlich erfolgreich eine Beschwerde gegen den LG Beschluss zur Herausgabe der Anschlussdaten führen können...

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1048 Beitrag von Steffen » Dienstag 2. Juli 2013, 10:50

Hallo @Tom,

[quoteemTom]Deine Strategie des "Aussitzens" mag für die meisten Fälle der beste Weg sein, in unserem Fall
sehe ich das anders.[/quoteem]

Zu aller erst ist es nicht MEINE Strategie, sondern höchstens eine Empfehlung. Wie Ihr letztendlich
vorgeht, das liegt an Euch.


[quoteemTom]Mit dem Eingang der zwei Abmahnungen in unserem Briefkasten hat die Kanzlei U + C unsere Privatsphäre
verletzt. Sie warf uns zwei Urheberrechtsverletzungen vor und gab uns (beabsichtigter Weise) auf Grund
des langen Pfingstwochenendes nur zwei Werktage Zeit angemessen auf Ihre Anschuldigungen zu reagieren.
Nachdem wir Ihnen eine mod. UE mit dem Hinweis zu gesendet haben, dass wir die Urheberrechtsverletzung
auf Grund einer technischen Störung nicht begangen haben können, hat uns diese Kanzlei mit zwei weiteren
Schreiben beglückt in denen sie ihre Anschuldigung wiederholten. Darin sehe ich eine Verletzung unseres
Persönlichkeitsrechts und habe sie daraufhin verwarnt und Ihnen mitgeteilt, dass wir uns vorbehalten evtl.
entstehende Anwaltskosten gegen sie einzuklagen.[/quoteem]

Mhm,
  • Verletzung der Privatsphäre durch 2 Abmahnungen
  • kurze Fristen zum Reagieren - Beabsichtigung
  • trotz Abgabe der geforderten UVE - Folgeschreiben - ergo erneute Verletzung der Privatsphäre
Sorry, ich habe nach so vielen Jahren (2007 - 2013) einfach keinen Bock - und ich bin auch kein Diplomat -
diplomatisch zu antworten. Weile es Dir nichts bringt.

Ich tue es einfach: “So an Schmarrn hob i scho lang nimma g'herd!

Eine vom RI beauftragte Logfirma hat in einem P2P-Netzwerk 2 UrhR-Verstöße festgestellt und aufgeschrieben.
Über das Prozedere des § 101 IX UrhG wurde durch Deinen Provider, die festgestellten P2P-IP-Adressen Deinem
Anschluss zugeordnet. Daraus erfolgt - weil nur der Anschlussinhaber - zuordenbar + verauskunftbar ist -
die Abmahnung. Dieses ist definitiv keine Persönlichkeitsverletzung, sondern legitimes Recht des Geschädigten.
Nämlich, UrhR-Verstöße gegenüber seinen Werken zu ahnden (siehe hier etwa §§ 97, 97a UrhG). Und die relativ
kurzen Fristen werden einen Betroffenen erst einmal als Berechnung vorkommen, sind aber der gerade bei P2P,
der ständig gegebenen Wiederholungsgefahr geschuldet. Und die Ausräumung der Wiederholungsgefahr und der
Beseitigung ist erst einmal wichtigstes Anliegen des Geschädigten - des RI, und nicht deiner Person. Was Du
tief im Herzen auch weißt, sonst hättest Du ja keine mod. UE - und dies in 2 Fällen - abgegeben.

Selbst wenn diese Forderungen tatsächlich unberechtigt sind, hat jeder die Wahl, die Abmahnung sofort zurück-
zuweisen, eine Feststellungsklage zu erheben usw., oder im Klageverfahren die Berechtigung zu klären. Selbst
in der Rechtsprechung des BGH heißt es hinsichtlich unberechtigter Forderungen, dass diese zum allgemeinen
Lebensrisiko - zum Alltag - dazugehören, gegen die man sich selbst wehren muss (BGH, VII ZR 164/10)!

Wenn man unberechtigt abgemahnt wird, wehrt man sich also gegen diese, aber nicht verbal in einem Forum,
sondern nur in einem Gerichtssaal. Klage die AG ein und berichte dann. Punkt. Aus.


VG Steffen

Tom77
Beiträge: 27
Registriert: Sonntag 23. Juni 2013, 17:56

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1049 Beitrag von Tom77 » Dienstag 2. Juli 2013, 13:18

Hallo Steffen
Und die relativ
kurzen Fristen werden einen Betroffenen erst einmal als Berechnung vorkommen, sind aber der gerade bei P2P,
der ständig gegebenen Wiederholungsgefahr geschuldet. Und die Ausräumung der Wiederholungsgefahr und der
Beseitigung ist erst einmal wichtigstes Anliegen des Geschädigten - des RI, und nicht deiner Person. Was Du
tief im Herzen auch weißt, sonst hättest Du ja keine mod. UE - und dies in 2 Fällen - abgegeben.
Eine Wiederholungsgefahr ausschließen? Die angeblichen Urheberrechtsverletzungen sollen von uns im Januar 2011 begangen worden sein!
Reinen Herzens weiß ich, dass ich mir Nichts vorzuwerfen habe, Dein Statement bestätigt allerdings meinen Verdacht, dass es sich bei meinem Fall wohl eher um die Ausnahme (22 aus 1074) als um den Regelfall hier in diesem Forum handelt.
Meine Recherchen aus den ersten Stunden nach Erhalt der Abmahnung ergab, dass mir auch jeder Rechtsanwalt zu der mod. UE geraten bzw. mir diese kostenpflichtig verfasst hätte.
Rückblickend war dies scheinbar ein Fehler und eindeutig der kurzen Reaktionszeit seitens der Anwaltskanzlei geschuldet.
Selbst wenn diese Forderungen tatsächlich unberechtigt sind, hat jeder die Wahl, die Abmahnung sofort zurück-
zuweisen, eine Feststellungsklage zu erheben usw., oder im Klageverfahren die Berechtigung zu klären. Selbst
in der Rechtsprechung des BGH heißt es hinsichtlich unberechtigter Forderungen, dass diese zum allgemeinen
Lebensrisiko - zum Alltag - dazugehören, gegen die man sich selbst wehren muss (BGH, VII ZR 164/10)!
Schön, dass ist doch mal eine zielführende Information. Für ein evtl. Klageverfahren gegen U+C sollte ich allerdings auch
- Beweise für eine unberechtigte Abmahnung sammeln (checkt!)
oder/ (allerdings besser) und
- Belege sammeln welche die Beweiskraft er gegen uns erhobenen Ermittlungdaten senkt oder in Frage stellt.

An diesem Punkt bin ich gerade angekommen und sehe mich durchaus darin bestätigt, dass wir Opfer von Ermittlungspannen bei BHIP/U+C geworden sind.
Wenn man unberechtigt abgemahnt wird, wehrt man sich also gegen diese, aber nicht verbal in einem Forum,
sondern nur in einem Gerichtssaal. Klage die AG ein und berichte dann. Punkt. Aus.
Nach meinem derzeitigen Wissenstand sollte ich mir schon Siegesgewiss sein, bevor ich ein Verfahren gegen U+C anstrebe, sonst bleibe ich zumindest auf meinen eigenen Anwaltskosten sitzen, oder etwa nicht?

Gruß Tom

hope
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 4. Juli 2013, 13:46

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1050 Beitrag von hope » Donnerstag 4. Juli 2013, 14:06

a0001 hat geschrieben:Grad kamen Neuigkeiten in meinem Briefkasten an:
[quoteem]Der Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 26.10.2012 Az. 7 O 22293/12 wird abgeholfen.[/quoteem]

Mir kam allerdings jemand zuvor und hat schon am 28.12. Beschwerde eingelegt. Der Richter geht ausschließlich auf diese Begründung ein. Am Schluss steht nur noch "Auf den weiteren Vortrag des Beteiligten ... kommt es nicht mehr an." Dabei hatte ich mir soviel Mühe gegeben ... aber soll mir Recht sein. Andere Betroffene können sich sicher auch darauf berufen!

Meine Fragen:
- was folgt nun?
- Muss man warten, bis das rechtskräftig ist?
- kann ich die 25€ für die Akteneinsicht irgendwie zurückbekommen?
- meine modUE war explizit mit dem Satz versehen "entfällt wenn ein Gericht anders urteilt" (sinngemäß). Kann ich jetzt das Original zurückverlangen?
- kann/soll/muss ich noch Nichtfeststellungsklage einreichen?

@Steffen: die Begründung möchte ich hier nicht veröffentlichen, ist aber sicher für dich und andere Anwälte sehr sehr sehr !!!! interessant. Kann/Soll/Darf ich dir eine geschwärzte Kopie einscannen und zuschicken allerdings nicht zur Veröffentlichung?!
Hallo, ich bin neu hier und hab über diesen Fall neulich in der Süddeutschen gelesen und die letzten Tage etwas recherchiert, da mich die Sache auch betrifft. Ich habe letztes Jahr selbst eine Abmahnung von U+C wegen Flexible Beauty bekommen. Damals habe ich leider etwas voreilig reagiert, da mein kleiner Bruder der Übeltäter war, und habe die UE abgegeben und auch bezahlt. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich nicht doch noch etwas machen könnte aufgrund des Urteils? Das Geld hätte ich natürlich gerne wieder.

Ich überlege jetzt, ob ich mir einen Anwalt nehmen soll und doch noch gegen die Abmahnung vorgehen. Hier petringlegal.blogspot.de/2013/06/filesharing-abmahnung-beim-pornofilm.html habe ich gelesen, dass die Kanzlei SKW Schwarz das Urteil errungen hat. Würde da am liebsten mal anrufen und nachfragen was man tun kann. Die scheinen sich ja auszukennen. Was meint ihr?

Danke schon einmal im Voraus für eure Hilfe!

hope

Tom77
Beiträge: 27
Registriert: Sonntag 23. Juni 2013, 17:56

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1051 Beitrag von Tom77 » Freitag 5. Juli 2013, 09:28

hope hat geschrieben:
Hallo, ich bin neu hier und hab über diesen Fall neulich in der Süddeutschen gelesen und die letzten Tage etwas recherchiert, da mich die Sache auch betrifft. Ich habe letztes Jahr selbst eine Abmahnung von U+C wegen Flexible Beauty bekommen. Damals habe ich leider etwas voreilig reagiert, da mein kleiner Bruder der Übeltäter war, und habe die UE abgegeben und auch bezahlt. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich nicht doch noch etwas machen könnte aufgrund des Urteils? Das Geld hätte ich natürlich gerne wieder.

Ich überlege jetzt, ob ich mir einen Anwalt nehmen soll und doch noch gegen die Abmahnung vorgehen. Hier petringlegal.blogspot.de/2013/06/filesharing-abmahnung-beim-pornofilm.html habe ich gelesen, dass die Kanzlei Es.Ka.We. Schwrz. das Urteil errungen hat. Würde da am liebsten mal anrufen und nachfragen was man tun kann. Die scheinen sich ja auszukennen. Was meint ihr?

Danke schon einmal im Voraus für eure Hilfe!

hope
Hallo Hope!

Wie alt war dein kleiner Bruder zum Tatzeitpunkt? Falls er noch minderjährig gewesen sein sollte, hast du definitiv "etwas voreilig reagiert" ;)
Soweit ich weiß sind Beratungsgespräche bei Anwälten im Regelfall kostenlos, allerdings wird dir der Anwalt natürlich gerne seine "Dienstleistung" verkaufen wollen, daher wird die Beratung wahrscheinlich auch entsprechend ausfallen.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen: Deine Chancen das Geld jetzt noch zurückzuholen stehen eher schlecht.
Im Prinzip hast du mit der originalen UE ja bereits schriftlich deine Schuld anerkannt, bleibt also nur noch die Frage ob die Abmahnung generell rechtmäsig war.

Hierfür benötigst du einen Anwalt dessen Kosten du mindestens zahlen/vorstrecken musst.
Kommst es zu einem Verfahren, kommen im Falle einer Niederlage natürlich noch Prozesskosten und die Anwaltskosten der Gegnseite dazu (was ich so gelesen habe - in Summe ca. 3000€)

Du solltest dich also Fragen: In welcher Relation stehen Nutzen (wahrscheinlich 650€?) dem Aufwand (Zeit, Ärger) und Risko (ca. 3000€) entgegen.

Aber das ist natürlich nur (m)eine Meinung!

Gruß Tom

hope
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 4. Juli 2013, 13:46

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1052 Beitrag von hope » Freitag 5. Juli 2013, 14:23

Hallo Tom!
Danke für deine Antwort!
Ich habe heute Vormittag auf gut Glück bei SKW Schwarz angerufen und wurde auch gleich zum Anwalt durchgestellt. Er schätzt, meine Chancen wären ganz gut. Man könnte die Unterlassungserklärung zurückziehen und sogar das bezahlte Geld zurückholen. Er hat mir auch von einem Gerichtsverfahren gegen U+C erzählt, in dem er eine Feststellungsklage (?) gewonnen hat wegen dieses Films.
Er war zumindest ganz optimistisch und ich fand es überzeugend, was er erzählt hat. Immerhin war er ja wohl schon erfolgreich in solchen Sachen. Ich denke jetzt noch einmal in Ruhe darüber nach. Denke aber, ich werde ihm nächste Woche meine Unterlagen zuschicken.

sniper2800
Beiträge: 3
Registriert: Samstag 20. Oktober 2012, 14:30

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1053 Beitrag von sniper2800 » Freitag 5. Juli 2013, 20:43

Hallo Ihr alle

Habe bis jetzt nur still mitgelesen .Hab ihr gehört das der Rechtsanwalt vor Gericht war und verloren hat .
Tolles Forum hier . Googelt nach Regensburg Digital da steht alles drin .

Mea culpa
Beiträge: 29
Registriert: Dienstag 31. Januar 2012, 14:50

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1054 Beitrag von Mea culpa » Sonntag 7. Juli 2013, 07:40

Am Arsch vorbei, ist auch ein Weg!

Bürgerrechtler
Beiträge: 141
Registriert: Montag 28. Juni 2010, 00:02
Wohnort: www.ccc.de
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Urmensch & CroMagnon Rechtsextreme

#1055 Beitrag von Bürgerrechtler » Montag 8. Juli 2013, 01:58

Wunderherrlich und köstlich zugleich.

Bayern scheint eben doch noch in Ordnung zu sein.

Ceterum censeo U+C esse delendam.

seko}

Tom77
Beiträge: 27
Registriert: Sonntag 23. Juni 2013, 17:56

FDUDM2 GmbH, DigiProtect und das Ende

#1056 Beitrag von Tom77 » Montag 8. Juli 2013, 11:30

Habe ich heute gefunden:
FDUDM2 GmbH, DigiProtect und das Ende

Vor einiger Zeit wurde der Insolvenzantrag der Firma FDUDM2 GmbH, Ex-DigiProtect, bekannt. Dass ein Insolvenzantrag noch nicht das Ende ist, habe ich hier erläutert.

Mit Beschluss vom 17.05.2013 wurde nun das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet.

Damit gilt:

Falls berechtigte Forderungen bestehen – was bei den Abmahnforderungen häufig umstritten ist -, stehen Zahlungen nach § 82 der Insolvenzordnung (InsO) der Insolvenzmasse zu.

Laufende Gerichtsverfahren werden nach § 240 der Zivilprozeßordnung (ZPO) unterbrochen.

Die früher von DigiProtect/FDUDM2 erteilten Vollmachten nach § 117 InsO erloschen.

Sollten Sie Post vom Insolvenzverwalter oder einer von ihm beauftragten Kanzlei erhalten, empfliehlt sich eine anwaltliche Prüfung des “Kleingedruckten”!
Quellen: http://conlegi.de/?p=3484 & http://conlegi.de/?p=3527

sniper2800
Beiträge: 3
Registriert: Samstag 20. Oktober 2012, 14:30

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1057 Beitrag von sniper2800 » Freitag 11. Oktober 2013, 21:02

Hallo Gemeinde

Habe heute versucht euch Neuigkeiten von der Staatsanwaltschaft in Regensburg euch mitzuteilen ,aber irgendwie klappt das heut nicht.
So Ich hoffe das es jetzt klappt . Also die Rechtsanwälte sind wohl unter getaucht oder aber oder haben das Land verlassen .

http://www.ra-felling.de/2013/10/neuigk ... -collegen/

Also sind das nicht Neuigkeiten

seko} dddr:;


Lg Sniper2800

Bürgerrechtler
Beiträge: 141
Registriert: Montag 28. Juni 2010, 00:02
Wohnort: www.ccc.de
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1058 Beitrag von Bürgerrechtler » Freitag 11. Oktober 2013, 22:08

:te :rp -ö.,,ö.,,

Und wenn die abhauen, sollte man unbedingt Interpol einschalten, um sie zu bestrafen für all die psychischen Ängste und die daraus resultierenden physischen Verschleißungen (Körperverletzungen!), die sie bei uns unbescholtenen freien Usern massenhaft angerichtet haben.

Mea culpa
Beiträge: 29
Registriert: Dienstag 31. Januar 2012, 14:50

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1059 Beitrag von Mea culpa » Dienstag 15. Oktober 2013, 17:07

Zu früh gefreut

Es gibt einen Nachtrag von heute (hört sich komisch, ist aber so)!

http://www.ra-felling.de/2013/10/neuigk ... -collegen/
Am Arsch vorbei, ist auch ein Weg!

blade226
Beiträge: 13
Registriert: Montag 30. Januar 2012, 16:29

Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte

#1060 Beitrag von blade226 » Mittwoch 16. Oktober 2013, 15:38

Brauch mal einen Rat.

In dem Abmahnwust ist mir ein Fehler passiert. Ich habe in 2010 2 Abmahnungen von U+C erhalten. Beide betrafen aber den selben Filmtitel, aber das Datum war ein Anderes. Dies ist mir damals nicht wirklich aufgefallen.
Ich hab damals eine ModUe ausgefüllt und ein Schreiben erhalten, dass sich die Forderung erledigt hat.

Heute flatterte der Mahnbescheid (Amtsgericht Hagen) rein und dieser bezog sich natürlich auf das andere AZ, für welches ich keine ModUe ausgefüllt hatte. Wie gesagt, es war aber der selbe Filmtitel.

Wie gehe ich jetzt am besten vor?

Antworten