Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Hallo Steffen, Hallo ebenfalls Betrofffene,
ich habe das Forum regelmäßig besucht und der ganze Werdegang stimmt auch mit der von mir erhaltenen Abmahnung überein.
- Abmahnung U+C
- mod. UE
- verringerte Forderung
- Übergabe Debcon
- etc.
Heute erhielt ich ein Schreiben von Debcon worin mir alle rechtlichen Grundlagen noch mal erläutert worden (nicht das es die vorangegangenen
Schreiben nicht schon gemacht hätten) mit dem Angebot einer einmaligen Chance - ich soll ein Gegenangebot für die Zahlung eines Betrages "X"
machen um die Angelegenheit vollständig und abschließend zu erledigen. Abgesehen davon dass ich mich verarscht fühle, wie verfahre ich mit
dem Schreiben? Wie üblich, abheften und vergessen...?
Es ist traurig, dass in unserem Land ein paar Politiker ein Gesetz vor-verabschieden können, aber keiner von denen bekommt den Hintern hoch
um gegen diese Schmarotzer ins Feld zu ziehen...
Beste Grüße
Methos_78
ich habe das Forum regelmäßig besucht und der ganze Werdegang stimmt auch mit der von mir erhaltenen Abmahnung überein.
- Abmahnung U+C
- mod. UE
- verringerte Forderung
- Übergabe Debcon
- etc.
Heute erhielt ich ein Schreiben von Debcon worin mir alle rechtlichen Grundlagen noch mal erläutert worden (nicht das es die vorangegangenen
Schreiben nicht schon gemacht hätten) mit dem Angebot einer einmaligen Chance - ich soll ein Gegenangebot für die Zahlung eines Betrages "X"
machen um die Angelegenheit vollständig und abschließend zu erledigen. Abgesehen davon dass ich mich verarscht fühle, wie verfahre ich mit
dem Schreiben? Wie üblich, abheften und vergessen...?
Es ist traurig, dass in unserem Land ein paar Politiker ein Gesetz vor-verabschieden können, aber keiner von denen bekommt den Hintern hoch
um gegen diese Schmarotzer ins Feld zu ziehen...
Beste Grüße
Methos_78
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Nach Übergabe an die Rechtsabteilung ist,
vor Übergabe an die Rechtsabteilung (07/2012)
Nicht empfehlenswert:
Empfehlenswert:
FAQ Debcon
Wegweiser Inkasso
VG Steffen
vor Übergabe an die Rechtsabteilung (07/2012)
Nicht empfehlenswert:
- => Zahlungsvereinbarung zurücksenden und bezahlen. Auch nicht (un-)ernstgemeinte Beträge
von z.B. 01,00 EUR.
=> Beachte: Vergleichsschreiben hemmen die Verjährung!
Empfehlenswert:
- => Kenntnisnahme und keine Reaktion (wenn einmal widersprochen wurde).
=> Keine Panik!
FAQ Debcon
Wegweiser Inkasso
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Hallo Miteinand,
U + C verschickt schon wieder Bettelbriefe (650 € sind nicht gezahl, also jetzt 1.286,80 €, oder ...). Also ein weiterer Abmahnwahn-Dreikampf (lachen, lochen, abheften).
Grüße Trester
U + C verschickt schon wieder Bettelbriefe (650 € sind nicht gezahl, also jetzt 1.286,80 €, oder ...). Also ein weiterer Abmahnwahn-Dreikampf (lachen, lochen, abheften).
Grüße Trester
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Ich habe heute ein zweites Schreiben von U+C erhalten. Darin wollen sie jetzt 400 satt der ursprünglichen 650Euro haben.
Weitere Infos:
ich habe das erste Schreiben im November 2011 erhalten und per Anwalt eine mod. UE abgeben lassen. Der von mir beauftragte Anwalt schickte mir dann heute, den neuen Bettelbrief.
Ich werde nicht zahlen. Aber was soll das?
Grüße
P.
Weitere Infos:
ich habe das erste Schreiben im November 2011 erhalten und per Anwalt eine mod. UE abgeben lassen. Der von mir beauftragte Anwalt schickte mir dann heute, den neuen Bettelbrief.
Ich werde nicht zahlen. Aber was soll das?
Grüße
P.
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Was soll das? Eine Abmahnung ist mit Abgabe der mod. UEIch werde nicht zahlen. Aber was soll das?
nicht erledigt! Man besteht halt immer auf die Zahlung der
Forderungen nach den anwaltlichen Gebühren und den Schadens-
ersatz.
Wer nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt (jedenfalls nicht
die Forderungen aus der Abmahnung) kann in den 3 Jahren
der Verährung - verklagt werden. In dieser Zeit werden sie
Dir eben noch Folgeschreiben zusenden mit der Aufforderung
zu Zahlen.
Lies mal dazu die empfohlenen Vorgehensweisen (Signatur).
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Achtung! U+C Urmann und Collegen
kündigen Veröffentlichung einer Gegnerliste an!
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Kanzlei Dr. Wachs - Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: Dr. Wachs.de oder Dr. Abmahnung.de
:::::::::::::::::::::::::::::::
Die Rechtsanwälte Urmann und Collegen kurz U+C sind immer wieder für eine Überraschung gut. Nachdem
zuletzt mit einer Versteigerung für viel Aufsehen gesorgt wurde, hat die Kanzlei U+C nun ein neues
Thema: "Veröffentlichung einer Gegnerliste".
Das liest sich auf der Seite von U+C dann so:
Offenkundig sollen die Namen der abgemahnten Anschlussinhaber, deren Verfahren "offen und anhängig" sind,
im Internet veröffentlich werden. Dies ist natürlich nicht gestattet. Abgesehen von der Prangerwirkung,
U+C mahnt nun einmal schwerpunktmäßig Erotik Filme ab, was bei Veröffentlichung eine Schadensersatzver-
pflichtung begründende Schwere bedeuten würde. Die Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung ergibt sich
auch daraus, dass Breite Teile der Bevölkerung mutmaßen würden, dass die angeprangerte Person einen Porno
heruntergeladen hätte und im Zweifel sogar strafrechtlich relevant verbreitet hätte. Die Möglichkeit dass
der Angeprangerte zu Unrecht angeschrieben wurde, oder Dritte sich des Anschlusses bemächtigten wird von
breiten Teilen der Bevölkerung nicht zur Kenntnis genommen. Man stelle sich nur einmal vor, Familie X
"googelt" den Lehrer L. Ihrer Tochter und stösst dann auf die U+C Seite, wo Lehrer L. als Gegner von U+C
geführt wird.
In dieser Schwere und der Besonderheit des Vorwurfs zeigt sich auch der Unterschied zu Beschluss des Bundes-
verfassungsgerichts vom 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06, wo es heißt:
[...] Es fehlt insoweit bereits an Feststellungen der Fachgerichte, die die Annahme tragen könnten, dass
durch die Aufnahme in die von der Beschwerdeführerin zu 1) zu Werbezwecken erstellte "Gegnerliste" ein etwa
gegebenes Persönlichkeitsrecht der Klägerin oder ihre allgemeine Handlungsfreiheit berührt wird. Wie das
Kammergericht selbst ausführt, ist die wahrheitsgemäße Information, jemand sei in eine gerichtliche oder
außergerichtliche Auseinandersetzung involviert, nicht ehrenrührig. [...]
Mithin ist nach meiner Interpretation der Beschluss des BVerfG, a.a.O. maßgeblich geprägt durch die in
Art. 12 GG verankerte Berufsausübungsfreiheit. Dazu gehört es sicher Werbung für die eigene Tätigkeit machen
zu dürfen, aber nicht den Gegner durch die Furcht vor irreparabler Internetbloßstellung zur Zahlung zu bewegen.
Denn nichts anderes wird mit dem Hinweis auf "offene und anhängige Verfahren" bezweckt.
Fazit: Die Veröffentlichung wäre für U+C (Urmann und Collegen) bzw. deren Mandanten ein nicht zu unterschätzendes
Kostenrisiko und mir scheint der Vorgang nicht recht durchdacht. Sollte U+C dies tatsächlich umsetzen, stehen
nach meiner derzeitigen Wertung den Angeprangerten Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche gegenüber
U+C bzw. deren Mandanten zu. Diese würden mit einer Abmahnung geltend zu machen sein. Dann würde der Jäger ganz
schnell zum Gejagten.
_____________________________________________
Autor: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Quelle: Blog Dr. Wachs.de
___________________________
kündigen Veröffentlichung einer Gegnerliste an!
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Kanzlei Dr. Wachs - Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: Dr. Wachs.de oder Dr. Abmahnung.de
:::::::::::::::::::::::::::::::
Die Rechtsanwälte Urmann und Collegen kurz U+C sind immer wieder für eine Überraschung gut. Nachdem
zuletzt mit einer Versteigerung für viel Aufsehen gesorgt wurde, hat die Kanzlei U+C nun ein neues
Thema: "Veröffentlichung einer Gegnerliste".
Das liest sich auf der Seite von U+C dann so:
[...] In einem großen Teil der uns anvertrauten Mandate erzielen wir vergleichsweise Einigungen. Im
Interesse unserer Mandanten ist dies häufig sinnvoller als der Gang durch die Gerichtsinstanzen. Ist
es jedoch erforderlich, scheuen wir den Kampf ums Recht vor den Gerichten nicht.
Voraussichtlich ab dem 01.09.2012 finden Sie nachstehend eine Auswahl der Gegner aus offenen und an-
hängigen Mandatsverhältnissen, gegen die uns Mandat erteilt wurde oder Mandat erteilt ist zur außer-
gerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit.
Die Veröffentlichung erfolgt gemäß Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007 -
1 BvR 1625/06.[...]
Daran knüpfen sich folgende Fragen an: Was will U+C veröffentlichen? Ist die Veröffentlichung gestattet. Interesse unserer Mandanten ist dies häufig sinnvoller als der Gang durch die Gerichtsinstanzen. Ist
es jedoch erforderlich, scheuen wir den Kampf ums Recht vor den Gerichten nicht.
Voraussichtlich ab dem 01.09.2012 finden Sie nachstehend eine Auswahl der Gegner aus offenen und an-
hängigen Mandatsverhältnissen, gegen die uns Mandat erteilt wurde oder Mandat erteilt ist zur außer-
gerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit.
Die Veröffentlichung erfolgt gemäß Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007 -
1 BvR 1625/06.[...]
Offenkundig sollen die Namen der abgemahnten Anschlussinhaber, deren Verfahren "offen und anhängig" sind,
im Internet veröffentlich werden. Dies ist natürlich nicht gestattet. Abgesehen von der Prangerwirkung,
U+C mahnt nun einmal schwerpunktmäßig Erotik Filme ab, was bei Veröffentlichung eine Schadensersatzver-
pflichtung begründende Schwere bedeuten würde. Die Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung ergibt sich
auch daraus, dass Breite Teile der Bevölkerung mutmaßen würden, dass die angeprangerte Person einen Porno
heruntergeladen hätte und im Zweifel sogar strafrechtlich relevant verbreitet hätte. Die Möglichkeit dass
der Angeprangerte zu Unrecht angeschrieben wurde, oder Dritte sich des Anschlusses bemächtigten wird von
breiten Teilen der Bevölkerung nicht zur Kenntnis genommen. Man stelle sich nur einmal vor, Familie X
"googelt" den Lehrer L. Ihrer Tochter und stösst dann auf die U+C Seite, wo Lehrer L. als Gegner von U+C
geführt wird.
In dieser Schwere und der Besonderheit des Vorwurfs zeigt sich auch der Unterschied zu Beschluss des Bundes-
verfassungsgerichts vom 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06, wo es heißt:
[...] Es fehlt insoweit bereits an Feststellungen der Fachgerichte, die die Annahme tragen könnten, dass
durch die Aufnahme in die von der Beschwerdeführerin zu 1) zu Werbezwecken erstellte "Gegnerliste" ein etwa
gegebenes Persönlichkeitsrecht der Klägerin oder ihre allgemeine Handlungsfreiheit berührt wird. Wie das
Kammergericht selbst ausführt, ist die wahrheitsgemäße Information, jemand sei in eine gerichtliche oder
außergerichtliche Auseinandersetzung involviert, nicht ehrenrührig. [...]
Mithin ist nach meiner Interpretation der Beschluss des BVerfG, a.a.O. maßgeblich geprägt durch die in
Art. 12 GG verankerte Berufsausübungsfreiheit. Dazu gehört es sicher Werbung für die eigene Tätigkeit machen
zu dürfen, aber nicht den Gegner durch die Furcht vor irreparabler Internetbloßstellung zur Zahlung zu bewegen.
Denn nichts anderes wird mit dem Hinweis auf "offene und anhängige Verfahren" bezweckt.
Fazit: Die Veröffentlichung wäre für U+C (Urmann und Collegen) bzw. deren Mandanten ein nicht zu unterschätzendes
Kostenrisiko und mir scheint der Vorgang nicht recht durchdacht. Sollte U+C dies tatsächlich umsetzen, stehen
nach meiner derzeitigen Wertung den Angeprangerten Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche gegenüber
U+C bzw. deren Mandanten zu. Diese würden mit einer Abmahnung geltend zu machen sein. Dann würde der Jäger ganz
schnell zum Gejagten.
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Autor: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Quelle: Blog Dr. Wachs.de
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Update: Achtung! U+C Urmann und Collegen
kündigen Veröffentlichung einer Gegnerliste an!
Die Hamburger Kanzlei "Dr. Wachs Rechtsanwälte" berichtete am 27.07.2012 über die Ankündigung
der Regensburger Kanzlei "URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" hinsichtlich einer
Veröffentlichung ihrer Gegnerliste ab dem 01.09.2012.
Dieses warf neben vielen Spekulationen auch viele offene Fragen auf. Die Initiative AW3P hakte
nach und stellte dem Geschäftsführer Rechtsanwalt Thomas Urmann diesbezüglich Fragen.
...................................................................
SH für AW3P: Herr Rechtsanwalt Thomas Urmann. Wenn man auf Ihrer Homepage schaut, findet man
unter der Rubrik Gegnerliste die Ankündigung:
[...] In einem großen Teil der uns anvertrauten Mandate erzielen wir vergleichsweise Einigungen.
Im Interesse unserer Mandanten ist dies häufig sinnvoller als der Gang durch die Gerichtsinstanzen.
Ist es jedoch erforderlich, scheuen wir den Kampf ums Recht vor den Gerichten nicht.
Voraussichtlich ab dem 01.09.2012 finden Sie nachstehend eine Auswahl der Gegner aus offenen und
anhängigen Mandatsverhältnissen, gegen die uns Mandat erteilt wurde oder Mandat erteilt ist zur
außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit.
Die Veröffentlichung erfolgt gemäß Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007 -
1 BvR 1625/06. [...]
Geht man vermutlich davon aus, dass der Schwerpunkt Ihrer Kanzlei bei der Geltendmachung von
Urheberverstößen in P2P-Netzwerken liegt, dürften ja logischerweise offene und anhängige Mandants-
verhältnisse die Namen derjenigen Abgemahnten sein, die den geforderten Betrag aus der Abmahnung
nicht abgelten. Könnten Sie mir das Bestätigen, oder liege ich hier falsch?
RA Th. Urmann: Da liegen Sie mit Ihrer Vermutung betreffend des Schwerpunkts unserer Kanzlei
definitiv falsch.
...................................................................
SH für AW3P: Wie haben wir uns das vorzustellen? Liest man dann zum Beispiel:
"Steffen Heintsch, An der Kirche 11, 07343 Wurzbach; Abmahnung 14.12.2006; Film: Schleckermäulchen 3#".
Wie müssen wir es uns vorstellen?
RA Th. Urmann: Wir hatten Sie abgemahnt mit dem Titel Schleckermäulchen Teil 3#?
Scherz beiseite, wir werden uns bei der Formulierung natürlich strikt an den Vorgaben des Bundes-
verfassungsgerichts halten, anderenfalls würden wir uns sicherlich dann berechtigten rechtlichen
Schritten aussetzen. Aber eben nur dann.
....................................................................
SH für AW3P: Sie begründen Ihre Entscheidung mit dem Beschluss des BVerfG - 1 BvR 1625/06. Ist so
etwas überhaupt gestattet bei Verbrauchern und hat man nicht vonseiten Ihrer Mandantschaft keine
Bedenken, das man dieses auch von an den Pranger stellen auffassen kann? Denn Sie vertreten ja sehr
viele Mandanten aus dem Bereich der "Erwachsenen-Filme". Ich könnte mir vorstellen, das keiner gerne
seinen Namen in Verbindung mit diese Art von Filmen im Internet lesen möchte.
RA Th. Urmann: Auch hier werden wir uns strikt an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten.
Dieses hat ja gerade ausgeführt, dass alleine das Stehen auf einer derartigen Liste keinen Makel
darstellt.
....................................................................
SH für AW3P: Haben Sie denn keine Befürchtungen, das sich hier eine Abmahnwelle auf Ihre Kanzlei und
Mandantinnen zu rollen wird?
RA Th. Urmann: Nein, absolut nicht. Ich denke, es sollte auch sehr schwer sein, eine obsiegende Ent-
scheidung gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts herbeizuführen.
....................................................................
SH für AW3P: Eine letzte Frage. Ist diese ein geschickter Geniestreich aus Richtung Regensburg, wo man
auf die Nichtzahler Druck ausübt, resultierend einige wohl aus Angst vor der Veröffentlichung Ihrer
Namen zahlen werden und man am 01.09.2012 Ihrerseits dann sagt: Nein, diese Gegnerliste wird nicht
erscheinen. Also nur PR?
RA Th. Urmann: Es freut mich natürlich, wenn Sie mich als Genie bezeichnen - aber ich gehe davon aus,
dass um den 01.09.2012 eine derartige Liste veröffentlicht sein wird.
....................................................................
SH für AW3P: Herr Rechtsanwalt Thomas Urmann, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
....................................................................
kündigen Veröffentlichung einer Gegnerliste an!
Die Hamburger Kanzlei "Dr. Wachs Rechtsanwälte" berichtete am 27.07.2012 über die Ankündigung
der Regensburger Kanzlei "URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" hinsichtlich einer
Veröffentlichung ihrer Gegnerliste ab dem 01.09.2012.
Dieses warf neben vielen Spekulationen auch viele offene Fragen auf. Die Initiative AW3P hakte
nach und stellte dem Geschäftsführer Rechtsanwalt Thomas Urmann diesbezüglich Fragen.
...................................................................
SH für AW3P: Herr Rechtsanwalt Thomas Urmann. Wenn man auf Ihrer Homepage schaut, findet man
unter der Rubrik Gegnerliste die Ankündigung:
[...] In einem großen Teil der uns anvertrauten Mandate erzielen wir vergleichsweise Einigungen.
Im Interesse unserer Mandanten ist dies häufig sinnvoller als der Gang durch die Gerichtsinstanzen.
Ist es jedoch erforderlich, scheuen wir den Kampf ums Recht vor den Gerichten nicht.
Voraussichtlich ab dem 01.09.2012 finden Sie nachstehend eine Auswahl der Gegner aus offenen und
anhängigen Mandatsverhältnissen, gegen die uns Mandat erteilt wurde oder Mandat erteilt ist zur
außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit.
Die Veröffentlichung erfolgt gemäß Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007 -
1 BvR 1625/06. [...]
Geht man vermutlich davon aus, dass der Schwerpunkt Ihrer Kanzlei bei der Geltendmachung von
Urheberverstößen in P2P-Netzwerken liegt, dürften ja logischerweise offene und anhängige Mandants-
verhältnisse die Namen derjenigen Abgemahnten sein, die den geforderten Betrag aus der Abmahnung
nicht abgelten. Könnten Sie mir das Bestätigen, oder liege ich hier falsch?
RA Th. Urmann: Da liegen Sie mit Ihrer Vermutung betreffend des Schwerpunkts unserer Kanzlei
definitiv falsch.
...................................................................
SH für AW3P: Wie haben wir uns das vorzustellen? Liest man dann zum Beispiel:
"Steffen Heintsch, An der Kirche 11, 07343 Wurzbach; Abmahnung 14.12.2006; Film: Schleckermäulchen 3#".
Wie müssen wir es uns vorstellen?
RA Th. Urmann: Wir hatten Sie abgemahnt mit dem Titel Schleckermäulchen Teil 3#?
Scherz beiseite, wir werden uns bei der Formulierung natürlich strikt an den Vorgaben des Bundes-
verfassungsgerichts halten, anderenfalls würden wir uns sicherlich dann berechtigten rechtlichen
Schritten aussetzen. Aber eben nur dann.
....................................................................
SH für AW3P: Sie begründen Ihre Entscheidung mit dem Beschluss des BVerfG - 1 BvR 1625/06. Ist so
etwas überhaupt gestattet bei Verbrauchern und hat man nicht vonseiten Ihrer Mandantschaft keine
Bedenken, das man dieses auch von an den Pranger stellen auffassen kann? Denn Sie vertreten ja sehr
viele Mandanten aus dem Bereich der "Erwachsenen-Filme". Ich könnte mir vorstellen, das keiner gerne
seinen Namen in Verbindung mit diese Art von Filmen im Internet lesen möchte.
RA Th. Urmann: Auch hier werden wir uns strikt an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten.
Dieses hat ja gerade ausgeführt, dass alleine das Stehen auf einer derartigen Liste keinen Makel
darstellt.
....................................................................
SH für AW3P: Haben Sie denn keine Befürchtungen, das sich hier eine Abmahnwelle auf Ihre Kanzlei und
Mandantinnen zu rollen wird?
RA Th. Urmann: Nein, absolut nicht. Ich denke, es sollte auch sehr schwer sein, eine obsiegende Ent-
scheidung gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts herbeizuführen.
....................................................................
SH für AW3P: Eine letzte Frage. Ist diese ein geschickter Geniestreich aus Richtung Regensburg, wo man
auf die Nichtzahler Druck ausübt, resultierend einige wohl aus Angst vor der Veröffentlichung Ihrer
Namen zahlen werden und man am 01.09.2012 Ihrerseits dann sagt: Nein, diese Gegnerliste wird nicht
erscheinen. Also nur PR?
RA Th. Urmann: Es freut mich natürlich, wenn Sie mich als Genie bezeichnen - aber ich gehe davon aus,
dass um den 01.09.2012 eine derartige Liste veröffentlicht sein wird.
....................................................................
SH für AW3P: Herr Rechtsanwalt Thomas Urmann, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
von mir aus...
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Dann passt es auch zum letzten Depconbrief Partner bis August -Gegner ab 01.09.2012,
weil dann alle auf der Gegnerliste stehen.
weil dann alle auf der Gegnerliste stehen.
-
- Beiträge: 41
- Registriert: Freitag 18. März 2011, 13:12
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Bin schon sehr gespannt ...
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Wow da was dann jeder das ich auf Gang Bang Filme "stehe"....
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Es wird doch sowieso maximal der Name dastehen.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
2 Fragen:Steffen hat geschrieben:Es wird doch sowieso maximal der Name dastehen.
Ist das zulässig, oder müsen die Abkürzungen bzw. Initialien verwenden?
Könnte man(n)/frau etwas dagegen tun (Unterlassungsantrag/Abmahnung / usw.)
schließlich gilt ja der Spruch: Im Zweifel für den Beschuldigten, oder?
Wie auch immer, ,
auch wenn meine Rechtschutz meinen RA nicht zahlt.
Grüße
streber24
streber24
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Warten wir erst einmal den 01.09.2012 ab.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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-
- Beiträge: 350
- Registriert: Donnerstag 24. September 2009, 17:59
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Würde auch erstmal abwarten. Wenn ich an die großartig angekündigte Versteigerung bzw. den angeblichen Verkauf der Ansprüche gegenüber Nichtzahlern denke, erwarte ich nicht allzuviel. Und wenn's doch 'ne Veröffentlichung gibt, ringt das mir erstmal nur ein müdes Lächeln ab. Die meisten Betroffenen werden mit Sicherheit so "prominent" oder "wichtig" sein, dass eine in Transilvanien entflogene Fledermaus interessanter ist. Sollte es aber doch die Möglichkeit geben sich zu wehren, dann heisst's in Zukunft eben auch im Abmahngeschäft "Seit 5.45 Uhr wird zurückgeschossen". Der 1.9. passt also ganz gut. Ruhig Blut also, so schnell schießen wir Preussen nich!
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
Ich bin völlig ruhig !Alter Sack hat geschrieben:Würde auch erstmal abwarten. Wenn ich an die großartig angekündigte Versteigerung bzw. den angeblichen Verkauf der Ansprüche gegenüber Nichtzahlern denke, erwarte ich nicht allzuviel. Und wenn's doch 'ne Veröffentlichung gibt, ringt das mir erstmal nur ein müdes Lächeln ab. Die meisten Betroffenen werden mit Sicherheit so "prominent" oder "wichtig" sein, dass eine in Transilvanien entflogene Fledermaus interessanter ist. Sollte es aber doch die Möglichkeit geben sich zu wehren, dann heisst's in Zukunft eben auch im Abmahngeschäft "Seit 5.45 Uhr wird zurückgeschossen". Der 1.9. passt also ganz gut. Ruhig Blut also, so schnell schießen wir Preussen nich!
Ich denke nur, wenn es eine Möglichkeit gibt, U&C zu ärgern, wäre ich sofort dabei.
Wie gesagt, warten wir es ab (ich denke, Steffen wird uns sicherlich einen Tipp zu den MÖglichkeiten geben).
Grüße
streber24
streber24
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
dann bin ich nicht der einzige, der so ein schreiben von depcon bekommen hat.gejagte hat geschrieben:Dann passt es auch zum letzten Depconbrief Partner bis August -Gegner ab 01.09.2012,
weil dann alle auf der Gegnerliste stehen.
ich habe gleich 3 schreiben (weil 3 abmahnungen) bekommen.
im allen schreiben wurde mir die frist bis zum 31.08.2012 gezetzt. dann wird die ganze sache an den auftraggeber zuzückgemeldet. ab september warscheinlich vor gericht.
wer hat noch das bekommen?
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
danke Steffen, dass du zo viel zeit für uns nimmst.
alles durchgelesen.
alles durchgelesen.
Re: Abmahnungen von Urmann & Collegen Rechtsanwälte
WIR nehmen UNS alle Zeit der Welt, für EUCH.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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