Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

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Chesterchaz
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#61 Beitrag von Chesterchaz » Dienstag 29. März 2011, 14:55

Habe noch zwei weitere Fragen. In dem Schreiben (welches mir leider gerade nicht vorliegt), wurde ja eine Unterlassungserklärung gefordert (Reaktion: mod. UE), dann der Vergleich/die Zahlung (Reaktion: Nichtzahlen), sowie die Abgabe einer weiteren Erklärung (leider fehlt mir da gerade der genau Wortlaut). Ich glaube es war eine Art Stellungnahme?

1) Soll man eine solche Erklärung/Stellungnahme abgeben? Ist dies überhaupt ein Muss? Haut man sich damit evtl. selbst in die Pfanne? ***

2) Muss man, wenn auch nur zu einer geringen Wahrscheinlichkeit, mit einer Hausdurchsuchung rechnen? Oder ist dies totaler Humbug?

Danke!

***mein Vater hat jetzt halt doch einen Anwalt eingeschaltet, da es (leider) auf seinen Namen läuft. Diese hat dann auch noch eine Erklärung an die Kanzlei abgegeben a la "unser WLAN ist geschützt, meine Kinder wissen, dass sie nichts hoch/runterladen dürfen, die besagten Stücke befinden sich nicht auf dem Computer, Ich war es nicht" --- hat praktisch keine Bewandtnis, oder?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#62 Beitrag von Steffen » Mittwoch 30. März 2011, 00:30

1) Soll man eine solche Erklärung/Stellungnahme abgeben? Ist dies überhaupt ein Muss? Haut man sich damit evtl. selbst in die Pfanne?
Glaube mir, das die Erzeuger, wenn sie erst einmal einen AW eingeschaltet haben, nicht mehr auf die Sprösslinge hören. Dann wäre es auch blöd, einem AW ins Handwerk zu pfuschen. Wenn man ohne AW reagiert und nur die mod. UE abgibt sollte man auf jegliches Zusatzschreiben verzichten. Schweigend verteidigen. Aber wenn der abgemahnte AI einen AW beauftragt hat, stellt sich diese Frage sowieso nicht.

2) Muss man, wenn auch nur zu einer geringen Wahrscheinlichkeit, mit einer Hausdurchsuchung rechnen? Oder ist dies totaler Humbug?
Wir sind hier im Zivilrecht, da gibt es keine HD!

VG Steffen

wastun
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Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#63 Beitrag von wastun » Mittwoch 30. März 2011, 01:41

Hallo,

bin völlig neu hier und habe letzte Woche eine Abmahnung von RA Rasch erhalten. Die Mod UE dazu ist schon raus.

Jetzt hab ich auf einer "wer-mahnt-was-ab"-Liste ein weiteres Album entdeckt, welches ebenfalls von Rasch
"vertreten" wird und ich auch runtergeladen habe.

Soll ich für dieses Album eine vorbeugende ModUE abgeben?


Bitte um schnelle Hilfe, denn hier kann Zeit ja bekanntlich Nerven und Geld sein. DANKE !!!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#64 Beitrag von Steffen » Mittwoch 30. März 2011, 02:11

Soll ich für dieses Album eine vorbeugende ModUE abgeben?
Das musst Du schon selbst entscheiden!

VG Steffen

wastun
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#65 Beitrag von wastun » Mittwoch 30. März 2011, 11:41

Hallo nochmal,

stimmt es, dass wenn der RI den RA schon beauftragt hat,
sprich ich schon gelogt wurde, die vorbeugende UE nichts
bringt und ich trotzdem die RA Kosten angerechnet bekomme?
Dann wäre die vorbeugende UE mehr Risiko als Nutzen.

Gibt es eine Chronologie bei Abmahnungen? Müsste ein Download
vor der Abmahnung schon abgemahnt sein oder kann das noch
kommen (gleicher RA)?

Danke.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#66 Beitrag von Steffen » Mittwoch 30. März 2011, 12:09

mach dir nicht so viel gedanken, einfach hier lesen:

Vorgehensweisen eines Abgemahnten


vg steffen

wastun
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#67 Beitrag von wastun » Mittwoch 30. März 2011, 12:24

Ok. Danke. Also erst mal Füße still halten und warten.
Akteneinsicht erst wenn's vor Gericht geht, wenn
ich das richtig verstehe.

Danke an alle im Forum.

wastun
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#68 Beitrag von wastun » Donnerstag 31. März 2011, 13:21

Würde ich mit einer vorbeugenden ModUE
nicht indirekt gestehen was geladen zu haben,
selbst wenn man sie entsprechend nach der Vorlage
ModUE formuliert? Denn woher wüsste man von
der Datei wenn man sie nicht geladen hat?
Alles rein hypothetisch versteht sich.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#69 Beitrag von Steffen » Donnerstag 31. März 2011, 23:57

Würde ich mit einer vorbeugenden ModUE
nicht indirekt gestehen was geladen zu haben,
selbst wenn man sie entsprechend nach der Vorlage
ModUE formuliert? Denn woher wüsste man von
der Datei wenn man sie nicht geladen hat?
Alles rein hypothetisch versteht sich.
Wir machen es am besten so. Ich bin am Freitag zu hause.
Ruf mich mal zw. 12:00 Uhr - 22:00 Uhr an , dann klären
wir Deine offenen Fragen. Geht schneller.

Tel.: 09262-974217

VG Steffen

wastun
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#70 Beitrag von wastun » Freitag 1. April 2011, 06:11

Danke.

Schnitzeljagd
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#71 Beitrag von Schnitzeljagd » Mittwoch 6. April 2011, 13:49

Hallo zusammen,mich hat es auch getroffen.Habe auch eine Abmahnung bekommen.Aber das Problem ist,ich habe garnichts zum Download bereit gestellt.
Jetzt würde ich gerne wissen,was am besten wäre? Soll ich auch eine MOD UE hinschicken?

MB4
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#72 Beitrag von MB4 » Samstag 9. April 2011, 13:32

Hallo!

Nun hat es auch mich erwischt.
Mir wird vorgeworfen, ein Musikalbum geladen zu haben.
Nun habe ich mich etwas informiert und habe hier auf der Seite erfahren, daß, sofern ich die Modifizierte Unterlassungserklärung abschicke, es wohl eine ~50:50 Chance gibt, ob ich angeklagt werde oder nicht.
Meine Frage hierzu wäre nun folgende:
Sofern ich die modUE absende und weiter nichts mache, später jedoch angeklagt werde, muß ich dann mit (wesentlich) höheren Kosten als den momentan verlangten 1200€ rechen?
Die zweite Möglichkeit wäre wohl, die Sache einem Anwalt zu übergeben, der die Strafzahlung schätzungsweise senken können wird.
(Auf welchen Betrag, ist dies absehbar?)
Hinzu kommen noch die Anwaltskosten.
(Gibt es hierfür auch eine wage Einschätzung?)
Ich stehe nun vor der Frage, ob ich die Sache entweder aktiv angehe und mit einem blauen Auge, sprich einer Zahlung die Sache erledige, oder aber außer der modUE nichts weiter unternehme.
Es wäre mir eben wichtig zu wissen, was in diesem Falle, sollte es zu einer Anklage kommen, auf mich zukommen würde und ob diese Kosten dann weitaus höher ausfallen würden.

Es gibt in meinem Falle noch eine Besonderheit, weis jedoch nicht ob diese relevant ist.
Ich, der "Schuldige" bin gar nicht direkt belangt, da der Telefonanschluß nicht auf meinen Namen läuft.
Wenn in diesem Falle jedoch die Forderung einfach an mich weitergereicht wird, wäre dies unrelevant da für die Kosten in jedem Falle ich aufkommen werde.
Ich wollte dies nur zusätzlich erwähnen, falls es in diesem Fall eine Hintertür zur "Flucht" gäbe.


Hoffe auf eine schnelle Antwort und bedanke mich schonmal im Voraus.

Viele Grüße

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#73 Beitrag von Steffen » Samstag 9. April 2011, 14:06

Rasch war und ist ein ernster Gegner, der jeden Fehler des Betroffenen ausnutzt.Aber ...

... Grundlegend empfehlen wir folgende Vorgehensweisen eines Abgemahnten!

Egal aber ob Rasch oder nicht, bleibt das Prozessrisiko aktuell gering. Das heißt, gibt man eine mod. UE, zahlt nicht sowie verzichtet auf ein unnötiges Begleitschreiben zur mod. UE, kommt man meistens mit einem blauen Auge davon.
Die Strategie heißt hier “Schweigende Verteidigung“ und man bietet der Gegenseite keine Argumente noch selbst.

1.200,00 Euro, das ist für heutige Zeiten sehr viel Geld. Zahlen, das sollte man selbst einen privaten Vergleich versuchen. Dieser wird aber nicht unter 800,00 Euro liegen. Mit Anwalt sich zu vergleichen? Das ist eine reine Rechensache. Drückt der Anwalt vielleicht den Preis zw. 600,00 bis 800,00 Euro, muss man ja jetzt noch die Anwaltsgebühren oben drauf packen, die wohl um die 300,00 Euro liegen dürften.

Natürlich, bei der vorliegenden Konstellation und dem gegenwärtigen Gerichtsstandort Köln, wäre der abgemahnte Anschlussinhaber sicherlich Störer + Täter - mit dem vollen Kostenprogramm in einem möglichen Klagefall. Sicherlich liegen die bei 1.200,00 Euro plus.

Ich meine, einerseits sollte man dieses mit dem Anschlussinhaber abklären. Auf keinen Fall sollte jetzt schon ein “Schuldiger“ benannt werden. Der sich an unsere Vorgehensweisen hält, sich schweigend verteidigt, hat bessere Aussichten als 50/50. Sicherlich kann Dir aber niemand eine Garantie ausstellen.

No Risk - no Fun!

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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#74 Beitrag von MB4 » Samstag 9. April 2011, 15:05

Hallo!

Erstmal vielen Dank für die "Rasch"e Antwort ;)
Würde das Ganze gerne nochmal kurz zusammenfassen bzw. ergänzende Fragen anhängen.

1. WENN zahlen, dann entweder
a) privater Vergleich (sollte ich in dem Fall persönlich mit der Kanzlei Rasch Kontakt aufnehmen und verhandeln?)
b) über einen Anwalt (Kosten unterm Strich in etwa dieselben)

2. modUE und sonst nichts (No Risk - No Fun Methode ;) )

Die Forderung beläuft sich wie gesagt über 1200€ als Vergleich.
Die Vertragsstrafe beträgt jedoch 5000€.
Sollte es nun zu einem Verfahren kommen, werde ich dann über denn vollen Betrag belangt?
Und, was noch wichtiger ist, werde ich den dann auch annähernd bezahlen müssen?
Habe ich im Falle eines Verfahrens denn noch die Möglichkeit zu bezahlen oder kommt es dann unweigerlich zu einer Verhandlung deren Kosten ich auch noch tragen muß?
Sprich, was ist denn erfahrungsgemäß das schlimmste, was mir passieren kann, in Bezug auf die Höhe des Betrages?


Viele Grüße

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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#75 Beitrag von Steffen » Samstag 9. April 2011, 16:07

Ich, der "Schuldige" bin gar nicht direkt belangt, da der Telefonanschluss nicht auf meinen Namen läuft.
Was willst Du denn, Du hast doch dich selbst als den "Schuldigen" geoutet! Klingt zwar hart, aber, so ist es.

1. Entweder der AI gibt eine mod. UE ab + zahlt nicht
oder
2. der AI zahlt, dann aber versucht man sich privat mit der Gegenseite zu vergleichen.

Im Beiden Fällen (zu 1. bei einer Klage) zahlst Du dann die mögliche Zeche.

Solltest Du dich jetzt gegenüber der Gegenseite Outen, sitzt Ihr alle beide im Boot mit dem Namen “Störer
& Täter“.

Ich würde auch nicht mehr so viel Einzelheiten hier Posten. Bedenke das die Gegenseite mit liest.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#76 Beitrag von MB4 » Samstag 9. April 2011, 19:53

Alles Klar, habe verstanden!

Danke nochmal für die Auskünfte!

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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#77 Beitrag von Zonk0815 » Montag 25. April 2011, 01:51

hatte mal ne Abmahnung bekommen.mod UE habe ich abgegeben und innerhalb der Zahlungsfrist habe ich schriftlich das Aktenzeichen für das LG bei diesem Anwalt angefordert, bisher keine Reaktion.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#78 Beitrag von Steffen » Montag 25. April 2011, 02:16

Rasch legt doch dem Abmahnschreiben eine Abschrift
des LG Beschluss bei. Da steht doch das AZ meistens
auf der ersten Seite des LG Beschlusses links vom
Wappen.

VG Steffen

Zonk0815
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#79 Beitrag von Zonk0815 » Mittwoch 27. April 2011, 01:58

Danke, nur darauf muss erstmal der Abgemahnte kommen, dass das das AZ ist! weil. das ist eine Kopie des LG welches RA Rasch beifügt, und da hatte ich mir meine Teil gedachtl. Es wurde ja nicht mal der komplette Satz mitgesandt, erst ab Seite 4 von 7. Bausteine rein oder nicht, dann sollte die Abmahnung, wenn gerechtfertigt sauber aussehen.

bzw. verstehe ich das richtig, wenn ich das LG anschreibe unter dem genannten AZ, bekomme (könnte) ich Auskunft erhalten?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#80 Beitrag von Steffen » Mittwoch 27. April 2011, 10:46

bzw. verstehe ich das richtig, wenn ich das LG anschreibe unter dem genannten AZ, bekomme (könnte) ich Auskunft erhalten?
Mann nimmt das Musterschreiben (Vorgehensweisen eines Abgemahnten,Pkt.3)zur Akteneinsicht, was man gern möchte. Entweder kostenlos am AG seines Wohnortes oder gegen einen geringen Obolus per Kopie zu Hause. Jetzt richtet man das Gesuch nach Akteneinsicht gegenüber dem LG, was die Herausgabe der IP gestattet hat.
  • München + Köln - ohne Anwalt
  • Bielefeld - mit Anwalt (60,- €)
Heute, gibt es immer noch User, besonders von der Sorte Engagierte, die meinen: Ne, ne Akteneinsicht brauch‘mer ned unbedingt.

“Es gibt nichts Schöneres, als dem Schweigen eines Dummkopfes zuzuhören.“
Helmut Qualtinger, österr. Kabarettist, 1928 - 1986

Jeder der - wie alle von sich behaupten - “unberechtigt" abgemahnt wurde, sollte - alles - unternehmen, um seine “Unschuld“ zu beweisen. Hier werden Fehler aufgedeckt und mögliche Argumente entweder verworfen oder gewonnen. Menschen machen Fehler, besonders wen die Beweiskette solang ist. Nebenprodukt, die LG’s werden mit zusätzlicher Arbeit eingedeckt.

IMHO: Wer sich heute hinstellt und der Meinung ist, nein brauche ich nicht - war es letztendlich auch. Denn wenn ich etwas nicht war, dann wehre ich mich mit - allen - Mitteln, die mir zur Verfügung stehen, besonders wenn sie fast für “Lau“ gibt.

VG Steffen

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