Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

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Keksi
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#821 Beitrag von Keksi » Freitag 10. Januar 2014, 22:31

Vielen Dank für Deinen Post, das beruhigt mich echt ungemein.
Die letzten Tage bin ich mit einem echt flauen Gefühl an den Briefkasten gegangen.

Antworten sollte ich also nicht, auch nicht auf die Verjährung hinweisen? Oder lieber auf das nächste Schreiben warten?
Wird ja bestimmt noch eins kommen, denke ich.

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#822 Beitrag von muensteraner » Freitag 10. Januar 2014, 22:32

auf dieses Schreiben würde ich überhaupt nicht antworten. Erst auf einen MB. Und den dann mit Hinweis auf Verjährung zurückweisen, sollte dieser überhaupt kommen.

Keksi
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#823 Beitrag von Keksi » Freitag 10. Januar 2014, 22:39

Ok, dann hefte ich dieses 3. Schreiben mal in die dünne Akte dazu.
Wenn ich hier lese, wieviele Briefe manch andere bekommen haben..
Für mich war die Sache erledigt, hatte ja wie schon geschrieben über drei Jahre nix von denen gehört. Deswegen waren die 3 Jahre auch nicht ganz so schlimm für mich. Aber die letzten Wochen haben dann bestimmt auch ein paar graue Haare gebracht.

STOERTIE
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#824 Beitrag von STOERTIE » Freitag 10. Januar 2014, 22:42

@ Keksi
schließe mich dem Vorredner an, die blöffen und wollen ums verderben noch irgendwie Kasse machen. Ich würde nun jedoch mit der "Einrede der Verjährung" (Einschreiben!) antworten. Interessant ist, hast du die selbe mod-UE noch mal gesendet? Weil, wenn die die jetzt angenommen haben, dann war die vor 3 Jahren ja auch gut und du hast ja sicherlich den Beweis das es angekommen war (vor 3 Jahren). Und wie ich schon meinte, solange die schreiben und Fristen setzen wurde sicherlich auch kein Mahnbescheid gestellt, die sind sicherlich unseriös, aber auf das Niveau gehen die doch nicht runter, oder?

Keksi
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#825 Beitrag von Keksi » Freitag 10. Januar 2014, 22:52

Die UE von 2010 ist etwas anders als die von 2013. Angeblich ging nicht eindeutig hervor ob sich die Unterlassungserklärung nur auf ein gleichnamiges Einzelstück oder das komplette Musikalbum bezieht.

Obwohl in der damaligen UE geschrieben wurde:

das geschützte Werk "xxx" des Künstlers "xxx" (Musikalbum) ganz oder Teile daraus...

Ich find es schon eigenartig, das denen nach über drei Jahren auffällt, dass sie die UE so nicht annehmen.. Kann kaum glauben, dass da über 40 Anwälte arbeiten sollen, da sollten sie doch eigentlich Ordnung in Ihrem System haben? Sollte man zumindest meinen.

Frau_Antje
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#826 Beitrag von Frau_Antje » Dienstag 14. Januar 2014, 07:16

Falls am 31.12.13 noch ein MB beantragt wurde, bis wann muss ich denn dann noch mit einem solchen rechnen bzw. wie lange dauert es i.d.R. ungefähr, bis man den dann im Briefkasten hat, weiß das jemand aus Erfahrung? Mir ist schon wochenlang total schlecht, wenn ich den Briefkasten öffne (ich weiß, ich weiß, ich bin bestimmt nicht die Einzige ;-) ). Ich würde so gerne wissen, ab wann ich nach den zermürbenden letzten 3 1/2 Jahren und 8 (!) Briefen endlich aufatmen kann...

The Grinch
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#827 Beitrag von The Grinch » Dienstag 14. Januar 2014, 09:12

Anfang/Mitte Februar!

Hoffnung
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#828 Beitrag von Hoffnung » Dienstag 14. Januar 2014, 09:20

Warum eigentlich immer so lange ? ichhabe damals ein Mahnbeschied einer anderen Kanzlei bekommen aus Coburg. Dieser wurd mir innerhalb von 10 Tagen nach Antrag zugestellt. Oder haben die Gerichte gerade zum Jahresende so viel zu tun mit den Anträgen ? Oder kommt das auch auf das entsprechende Gericht ?

The Grinch
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#829 Beitrag von The Grinch » Dienstag 14. Januar 2014, 09:43

Frag doch mal bei Gericht an!

Anfang/Mitte Februar sind Erfahrungswerte aus den Foren.

Piet
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#830 Beitrag von Piet » Dienstag 14. Januar 2014, 21:10

Hallo, ich wollte mich nochmals kurz zurückmelden.

Ich habe mit meinem Anwalt telefoniert ob es korrekt ist das mein Fall verjährt ist. Dies wurde mir bestätigt, sofern nicht doch noch ein Mahnbescheid eintreffen sollte. Es wurde aber gesagt das Rasch im Fall einer rechtlichen Vertretung diesem schriftlich bekannt gibt, das ein Mahnbescheid beantragt wurde. Sie gehen also davon aus das ich damit durch sein müsste. Sollte in diesem Fall doch noch ein Mahnbescheid eintreffen der im Jahr 2014 gestellt wurde, werden sie die Einrede der Verjährung schriftlich an Rasch weiterleiten.
Ich gehe davon aus das ich das Thema entgültig als erledigt zu den Akten legen kann.
Irgendwie macht das Musikhören jetzt wieder etwas mehr Spaß, so ganz legal über Spotify. Das Lied was ich angeblich getauscht haben soll, habe ich auch nach 3 Jahren nur einmal gehört und das war über Youtube als ich wissen wollte was das für Musik sein soll die ich da getauscht haben soll. Für mich als Heavy Metal Fan grenzt es schon an Beleidigung mir vorzuwerfen ich würde anderen Musik von Culcha Candela anbieten. Eher gibt es auf meiner Geburtstagsfeier nur Apfelschorle anstelle von Bier....

MartinHaag
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#831 Beitrag von MartinHaag » Mittwoch 15. Januar 2014, 00:05

Gibt es auch Fälle mit Mahnbescheid? Ich habe jetzt von keinem gehört.......

Frau_Antje
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#832 Beitrag von Frau_Antje » Mittwoch 15. Januar 2014, 06:19

-----------Bundesgerichtshof zur Haftung für illegales Filesharing
volljähriger Familienangehöriger

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht. --------

Was konkret bedeutet es denn eigentlich, wenn der Bundesgerichtshof so etwas entscheidet? Und wie beweist man, dass man als Anschlussinhaber 1. keine Anhaltspunkte hatte und 2. was geschieht dann mit dem Familienmitglied, das quasi 'Schuld' war? Kann dieses dann angeklagt werden?

Und ich dachte, ich könnte langsam aufatmen...muss wohl jetzt doch noch den Februar abwarten, ob ein MB eintrudelt :-(., aber kommt natürlich nach über 3 Jahren jetzt auch nicht mehr auf einige wenige Wochen an....!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#833 Beitrag von Steffen » Mittwoch 15. Januar 2014, 09:50

Hallo Frau Antje,

[quoteemFrau Antje]Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines voll-jährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht. --------
Was konkret bedeutet es denn eigentlich, wenn der Bundesgerichtshof so etwas entscheidet?[/quoteem]

Anfänglich muss man beachten, beim Zitat handelt es sich um eine Pressemitteilung des BGH zu einer Entscheidung (Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12 - BearShare). Wichtig ist hier abzuwarten, was der Volltext bringt. Warum? Auch bei der Entscheidung des BGH (Urteil vom 12.05.2010 - Az. I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens) wurde in der Pressemitteilung sonst etwas spekuliert und hineingedeutet, was im Volltext dann nicht mehr Erwähnung fand (eigentlich auch nicht in der Pressemitteilung).

Ausgehen könnte man aber, das sich der BGH höchstwahrscheinlich zum Thema Störerhaftung bei volljährigen Kindern äußern wird. Das bedeutet, es wäre eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung, die auf weitere Entscheidung OLG, LG und AG Einfluss haben wird. Ob und wie weit, das muss der Volltext erbringen (oder nicht).


[quoteemFrau Antje]Und wie beweist man, dass man als Anschlussinhaber 1. keine Anhaltspunkte hatte und 2. was geschieht dann mit dem Familienmitglied, das quasi 'Schuld' war? Kann dieses dann angeklagt werden?[/quoteem]

Jeder sieht jetzt den konkreten BGH-Fall und denkt,

1. Anschluss: Dad, Mum, Sohn; AI = Ich war es nicht,
2. Sohn = gesteht
3. Ergebnis = alle (Dad und Sohn) glücklich und frei, obwohl Sohn gesteht, AI keine Belehrung vornahm + kein Verbot von P2P aussprach

Ob es bei dieser Konstellation dann wirklich so einfach bleibt, bleibt abzuwarten; vom Einzelfall abhängig; vom Ermessen des/der jeweiligen Richter und vor allem, was der BGH im Volltext letztlich festlegt (oder nicht).

Keine Anhaltspunkte, diese sollte lapidar formuliert so sein
1. man sollte selbst als AI keine Kenntnis haben, dass der wahre filescharende Täter, P2P für illegales Herunterladen/Anbieten benutzte
2. es sollten keine weiteren Abmahnungen vorliegen

Ob der wahre Täter, der seine Missetat gesteht, in jedem Fall dann ohne Strafe davonkommt, wird 1. der Volltext erbringen, 2. vom konkreten Einzelfall abhängig sein und 3. vom Ermessen der/die betreffenden Richter. Man sollte auch sehen - man möge mich korrigieren - mit Einräumung der Tat = Schadensersatz weg. Das heißt, der Sohn wird ihn wohl begleichen müssen!

Natürlich ist die Antwort unbefriedigend, aber es ist nun einmal so, man muss erst einmal abwarten, was der Volltext erbringt.

Bsp.
In Vorbereitung zum BGH, Urteil vom 12.05.2010 - Az. I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens - hier geht es um eine Grundsatzentscheidung Störerhaftung bei unzureichend gesicherten WLAN - gab es die “Erfolgsstrategie“: man sagt, dass sein WLAN offen war, man blond ist, mit dem BGH Urteil im Volltext passiert einen dann nichts. Dieses + der angeblichen 100-Euro-Deckelung hat man dann auch in der Presserklärung herausgelesen und diese “Erfolgsstrategie“ weiter proklamiert und weiter angewandt. Mit Erscheinen des Volltextes gab es dann aber für sehr viel das bittere Erwachen.

Warum? Diejenigen, die schriftlich diese “Erfolgsstrategie“ anwandten, waren zumindest Störer und von der 100-Euro-Deckelung war niemals die Rede. Im Gegenteil, mit einer hart formulierten Passage wurde im Volltext, unsere mutige Verbal-Ära in die Klage-Ära bzw. ich Vergleichmichschnell-Ära umgewandelt.

BGH, Urteil vom 12.05.2010 - Az. I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens:
(...) Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht zwar eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers, (...)

Deshalb abwarten, ehe man spekuliert.

VG Steffen

Gerald
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#834 Beitrag von Gerald » Mittwoch 15. Januar 2014, 14:58

Hallo Steffen, liebes Aw3P-Team,
vorab: danke für all die Arbeit die Ihr Euch hier macht. Dieses Forum ist lebensrettend. Ich habe mich schon vor längerem für "nicht zahlen" entschieden. Vor einigen Tagen erhielt ich von Rasch das aktuelle "Vergleichsverhandlungen gescheitert"-Schreiben. Jetzt habe ich da mal 4,5 Fragen.
  • 1) Wie hängen die RAs Bindhardt und Rasch zusammen? Wie kann das sein, dass ich dem einen schreibe und der andere antwortet mir? (Rasch, Annahme ModUE, habe ich denen nie geschickt)

    2) Verjährung: Bindhardt schrieben mir, das Tracking sei von 01.12.2010. Fristbeginn ist Ende des Jahres in dem 1. der Anspruch entstanden ist (2010) und 2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Muss ich, da die mir aktuell schreiben zwingend davon ausgehen, dass letzteres 2011 war? Komme ich an diese info NUR per Akteneinsicht?

    3) Ich habe gelesen, das "Rasch / Vergleichsverhandlungen gescheitert"-schreiben werde überdurchschnittlich häufig tatsächlich von einer Klageerhebung verfolgt. Habt ihr dahingehende Zahlen? Oder ist das eher eine Behauptung eines Anti-Abmahn-Anwaltes um seinerseits Kunden abzuschöpfen? (Linkzitat kann ich bei Gelegenheit nachreichen)

    4) Was darf die außergerichtliche Verteidigung durch einen Anti-Rasch-Pauschal-Anwalt ca. kosten?
    4.1) Günstiger Anti-Rasch-Pauschal-Anwalt Raum NRW-Süd bekannt?
Timeline
01.12.2010 - Angeblicher "Tatzeitpunkt" lt Bindhardt Fiedler Zerbe / torrent.to, German Top100 (Culcha Candela - Move It)
01.02.2011 - Bindhardt Fiedler Zerbe / Abmannung, 350,-
08.02.2011 - ICH /ModUE an Bindhardt Fiedler Zerbe
10.02.2011 - Bindhardt Fiedler Zerbe / ModUE angekommen, "nicht geeignet umfassend zu erledigen", 350,- | Ignoriert
01.03.2011 - Bindhardt Fiedler Zerbe / Anfrage Wer Wann Wie sonst Zugriff zur Datei hatte | Ignoriert
05.03.2011 - Rasch / Abmahnung "Germant Top100 Single Charts" 1200,- (erst mit Schreiben 25.07. in Kopie erhalten)
25.03.2011 - Bindhardt Fiedler Zerbe / Vergleichsangebot 350,- | Ignoriert
01.12.2011 - Rasch / ModUE Angenommen (habe ich denen nie geschickt)
25.07.2013 - Rasch / UE angenommen, Erinnerung "Wer" + Schadensersatzforderung | Ignoriert
25.08.2013 - Rasch / Erinnerung | Ignoriert
10.01.2014 - Rasch / Vergleichsverhandlungen gescheitert, werden gerichtl. Außeinandersetz. empfehlen | Ignoriert


Danke nochmal für das tolle Forum und für Euer Feedback im Voraus.

Frau_Antje
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#835 Beitrag von Frau_Antje » Freitag 17. Januar 2014, 07:26

Danke Steffen, hatte ich mir schon gedacht, dass es dann doch nicht so einfach ist und man es im Falle eines Falles eben - wie gehabt - drauf ankommen lassen muss.
Allerdings ist es doch dann auch nicht verwunderlich, dass sich viele eben doch noch fürs Vergleichen entscheiden. Warum wird dass hier eigentlich unterschwellig öfter mal angeprangert? Wenn man keine Chance hat, zu beweisen, dass man 'es' nicht war, kann man eben nur auf Verjährung hoffen oder sich vergleichen oder es wird so gut wie sicher richtig, richtig teuer... Denn es wird ja hier auch immer wieder darauf hingewiesen, dass man ohne Beweise vor Gericht quasi keine Chance hat, frei gesprochen zu werden.

LG
Frau Antje

Piet
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#836 Beitrag von Piet » Sonntag 19. Januar 2014, 21:05

Also mir war es die gesamten 3 Jahre egal ob ich vor Gericht verlieren würde. Mir ging es einfach darum nicht einfach so jemanden Geld in den Rachen zu werfen, nur weil er weiß wie man sich gut ausdrückt und die Gesetzeslage ausnutzt. Hätten sie bei mir geklagt hätte ich das durchgezogen, mir geht es da nicht um das Geld, sondern um das Prinzip das man nicht einfach kusch ist und alles mit sich machen lässt. Die Chance ist 50/50 das ich Gewinne oder verliere.
Mir hat vor Jahren auch mal meine Stadt untersagt einen bestimmten Bereich am Wochenende aufzusuchen weil ich damals ein getuntes Auto besaß und sich dort die Spinner trafen die dort Rennen fahren. Mir wurde also unterstellt, nur weil ich so ein Fahrzeug besitze das ich damit automatisch illegale Rennen fahren würde. Gewonnen habe ich in diesem Fall auf ganzer Linie. Natürlich gab es da nicht so ein Kostenrisiko da dieser Fall durch die Rechtschutz abgedeckt war. Trotzdem lege ich lieber die Entscheidung in die Hand eines Gerichts als einfach klaglos jemanden Geld zu geben dem dieses nicht zusteht.

Pepper
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#837 Beitrag von Pepper » Dienstag 21. Januar 2014, 18:25

Guten Abend zusammen,

bisher war ich immer nur betroffener Mitleser in diesem Forum, aber nachdem mein Rechtsanwalt wieder Post von Rasch bekommen hat möchte ich nun aktiv beteiligen.
Dieses Schreiben ist aktuell eingetrudelt. Sind das Standardschreiben um den Druck zu erhöhen ? Wie würdet ihr reagieren ?

es steht folgender Wortlaut drin:

Sehr geehrter Kollege yxz,

leider haben Sie auf unsere letzten zwei Schreiben nicht mehr geantwortet. Wir gehen davon aus, dass Sie Ihre Mandantschaft über das Prozessrisiko aufgeklärt haben und können die Haltung Ihrer Mandantschaft daher nicht nachvollziehen.


Wir haben uns die Akte nunmehr auf Wiedervorlage zur Klageerhebung gelegt. Zuvor haben wir jedoch letztmalig anzufragen, ob eine außergerichtliche Einigung noch möglich ist.

Aufgrund der Vielzahl von Gerichtsverfahren, in denen Sie die Beklagtenseite vertreten habenm wird Ihnen bekannt sein, dass sowohl die zu erstattenden Kosten als auch der Schadensersatz das Vergleichsangebot unserer Mandantin bei Weitem überssteigen
.

Dann komm wieder die Vergleichssumme von 900,- mit Fristsetzung.

Zum Abschluss steht dann im Brief:

... werden wir unserer Mandantin empfehlen, ihre Ansprüche in voller Höhe geltend zu machen. Weiterer Schriftverkehr wird nicht erfolgen.


Mein Anwalt hält sich mehr oder weniger zurück und verweist auf das Prozessrisiko.


Gruß
Pepper

Willkommenimclub
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#838 Beitrag von Willkommenimclub » Dienstag 21. Januar 2014, 18:43

@Pepper,

ehrlich was soll er denn auch sagen, dass ziehen wir zu null durch oder was. Es gibt nur zwei möglichkeiten entweder du vertaust deinen Anwalt oder nicht wenn nicht dann suche dir einen anderen.

Einen Rat kann und wird dir hier keiner geben können wie du dich weiter verhalten sollst dafür ist so blöd wie sich das liest dein Anwalt da

abmahnwarrior
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#839 Beitrag von abmahnwarrior » Dienstag 21. Januar 2014, 18:58

@Pepper
Ich schreibe einfach mal über meine Erfahrungen. Ich dachte auch, die drohen nur. Musste aber schnell die Erfahrung machen, dass eine Klage im Briefkasten lag, in der mich Rasch auf ca. 3500 Schadensersatz verklagt hat. Mein Anwalt hat mir dann geraten, mich zu vergleichen, da ich vor Gericht keine Chance hätte. Am Ende musste ich dann 1800 Euro für die Abmahnung bezahlen, mein Anwalt wollte 300 Euro. Das letzte Angebot von Rasch vor Klageeinreichung waren 700 Euro. Hatte das Angebot nicht angenommen, weil hier immer wieder geschrieben wurde, dass die Wahrscheinlichkeit verklagt zu werden sehr gering ist.

VG

abzocke
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#840 Beitrag von abzocke » Dienstag 21. Januar 2014, 19:03

@abmahnwarrior

Möchte dir nicht zu nahe treten,aber erster Post und dann berichtest du das du verklagt wurdest......Kommt mir schon etwas seltsam vor und erinnert mich an Anwaltstrolle die sich hier mit dem selben Wortlaut gemeldet haben, um Angst zu schüren.Nichts für ungut....

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