Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Na gut, was soll‘s, 2 EV’s habe ich schon.
Nach meiner Meinung (Hinweis: Diese beruht auf keinen nachgewiesenen juristischen Qualifikationen und stellt laienhaft meinen Standpunkt dar, der falsch sein kann. Auch kenne ich inhaltlich nicht den gesamten Fall.) ist eine frei-willige Sofortzahlung des Abgemahnten von 250,- € (das heißt, ohne Annahmeerklärung bzw. Einverständnis des Abmahners)
(geht nicht gegen dich!)
Jedes öffentliche Verbraucherforum müsste mittlerweile wissen (und weiß), das man sich in einem Vergleich mit Rasch, im Grundsatz um die 800,- € bewegen muss, damit dieser akzeptiert wird. Sicherlich gibt es auch geringere Vergleichssummen, aber 250, € ist weit weg von Gut und Böse. Natürlich kenne ich diese aggressiven Strategien diverser Anwälte, aber bei Rasch geht es nach Hinten los. Eine freiwillige Teilzahlung i.V.m. einer mod. UE wird als Teilschuldeingeständnis (“Zeugnis gegen sich selbst“) gewertet werden. Zahlt man die Restsumme (750,- € statt üblicherweise 950,- €) nicht, kommt es automatisch zu einem gerichtlichen Verfahren, das man mit Pauken und Trompeten und - teuer - verliert. Also ist die weitere mögliche Vorgehensweise schon beantwortet.
Zur Verjährung
Bei der Kanzlei Rasch bin ich vorsichtiger geworden mit einer Prognose. Warum? In vielen Abmahnschreiben und einem Urteil des LG Köln wird der Beginn der Verjährungsfrist erst am Ende dieses Jahr angenommen, in dem der Auftraggeber (Rechteinhaber) Rasch mit der Abmahnung beauftragt hat und nicht schon mit dem Erlangen des Klarnamens + Adresse.
LG Köln (sollte am OLG sein?)
(...) Danach kommt es für den Beginn der Verjährung darauf an, ab wann der Vergütungsanspruch des Anwaltes fällig wird im Sinne von § 8 Abs. 1 RVG. Dieser wird aber erst mit "Erledigung" der Abmahnung durch den Abmahner fällig, der es damit in der Hand hätte darüber zu bestimmen, wann die Verjährung beginnt, auch wenn er erst sehr spät abmahnt. (...)
Dieses muss im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt abgeklärt werden.
VG Steffen
Nach meiner Meinung (Hinweis: Diese beruht auf keinen nachgewiesenen juristischen Qualifikationen und stellt laienhaft meinen Standpunkt dar, der falsch sein kann. Auch kenne ich inhaltlich nicht den gesamten Fall.) ist eine frei-willige Sofortzahlung des Abgemahnten von 250,- € (das heißt, ohne Annahmeerklärung bzw. Einverständnis des Abmahners)
(geht nicht gegen dich!)
Jedes öffentliche Verbraucherforum müsste mittlerweile wissen (und weiß), das man sich in einem Vergleich mit Rasch, im Grundsatz um die 800,- € bewegen muss, damit dieser akzeptiert wird. Sicherlich gibt es auch geringere Vergleichssummen, aber 250, € ist weit weg von Gut und Böse. Natürlich kenne ich diese aggressiven Strategien diverser Anwälte, aber bei Rasch geht es nach Hinten los. Eine freiwillige Teilzahlung i.V.m. einer mod. UE wird als Teilschuldeingeständnis (“Zeugnis gegen sich selbst“) gewertet werden. Zahlt man die Restsumme (750,- € statt üblicherweise 950,- €) nicht, kommt es automatisch zu einem gerichtlichen Verfahren, das man mit Pauken und Trompeten und - teuer - verliert. Also ist die weitere mögliche Vorgehensweise schon beantwortet.
Zur Verjährung
Bei der Kanzlei Rasch bin ich vorsichtiger geworden mit einer Prognose. Warum? In vielen Abmahnschreiben und einem Urteil des LG Köln wird der Beginn der Verjährungsfrist erst am Ende dieses Jahr angenommen, in dem der Auftraggeber (Rechteinhaber) Rasch mit der Abmahnung beauftragt hat und nicht schon mit dem Erlangen des Klarnamens + Adresse.
LG Köln (sollte am OLG sein?)
(...) Danach kommt es für den Beginn der Verjährung darauf an, ab wann der Vergütungsanspruch des Anwaltes fällig wird im Sinne von § 8 Abs. 1 RVG. Dieser wird aber erst mit "Erledigung" der Abmahnung durch den Abmahner fällig, der es damit in der Hand hätte darüber zu bestimmen, wann die Verjährung beginnt, auch wenn er erst sehr spät abmahnt. (...)
Dieses muss im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt abgeklärt werden.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Vielen Dank für diese schnelle und eindeutige Antwort.
Wir wissen jetzt was wir machen und nicht machen sollten und sind jetzt auch für die Zukunft etwas schlauer falls wieder so etwas passieren sollte (was wir natürlich nicht hoffen). Wir haben den Fehler gemacht und auf den Rat von Sievers / Scharfenberg / von Rüden gehört und einen Teilbetrag gezahlt und damit die Schuld anerkannt. Wir hoffen, dass keine weiteren Briefe nach der entgültigen Zahlung von 750€ kommen werden und das jetzt mal ein für alle mal abgehakt ist.
Nochmals Vielen Dank für die schnelle, übersichtliche Antwort.
Gruß Aniija
Wir wissen jetzt was wir machen und nicht machen sollten und sind jetzt auch für die Zukunft etwas schlauer falls wieder so etwas passieren sollte (was wir natürlich nicht hoffen). Wir haben den Fehler gemacht und auf den Rat von Sievers / Scharfenberg / von Rüden gehört und einen Teilbetrag gezahlt und damit die Schuld anerkannt. Wir hoffen, dass keine weiteren Briefe nach der entgültigen Zahlung von 750€ kommen werden und das jetzt mal ein für alle mal abgehakt ist.
Nochmals Vielen Dank für die schnelle, übersichtliche Antwort.
Gruß Aniija
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Moin,
habe mal ne Frage.
Ich habe 2010 die 1. Abmahnung von Rasch bekommen --> mod. UE abgegeben.
Nun habe ich im August wieder Post bekommen --> mod. UE wurde angenommen und der Vergleich wurde wieder beigefügt.
Habe mich nun dazu entschlossen, ein Vergleich (Vorlage von hier) zu starten. Habe denen 500€ angeboten.
Die Vergleichssumme ist natürlich nicht einigungsfähig. Habe ich natürlich mit gerechnet. Nun bieten sie 900€ an und wenn ich Belege beifüge, wegen der beschriebenen Situation in meinem Vergleich würden sie mir noch entgegenkommen.
Nun habe sie natürlich wieder ihren Vergleichstext rangehängt. Muss man da was beachten bei dem Text?
Gruss
bonger
habe mal ne Frage.
Ich habe 2010 die 1. Abmahnung von Rasch bekommen --> mod. UE abgegeben.
Nun habe ich im August wieder Post bekommen --> mod. UE wurde angenommen und der Vergleich wurde wieder beigefügt.
Habe mich nun dazu entschlossen, ein Vergleich (Vorlage von hier) zu starten. Habe denen 500€ angeboten.
Die Vergleichssumme ist natürlich nicht einigungsfähig. Habe ich natürlich mit gerechnet. Nun bieten sie 900€ an und wenn ich Belege beifüge, wegen der beschriebenen Situation in meinem Vergleich würden sie mir noch entgegenkommen.
Nun habe sie natürlich wieder ihren Vergleichstext rangehängt. Muss man da was beachten bei dem Text?
Gruss
bonger
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Hallo @bonger,
was der Vergleichstext aussagt, ist erst einmal nebensächlich. Jeder sollte wissen, das man in einem Privatvergleich mit 800,- € rechnen muss (jedenfalls bis das neue Gesetz irgendwann in Kraft treten sollte und man die Reaktion der Richter bei Rasch [unbillig oder nicht, das ist hier die Frage ...] abwarten sollte). Natürlich erreicht man bei der Gegenseite auch niedrigere (Vergleichs-)Summen, wenn man z.B. ein Härtefall wäre. Dieses ist natürlich mittels Belege (Kopien) zu belegen und abzuwarten ob man es akzeptiert oder vorschlägt.
Zur Abfassung des Vergleichstextes kann ich nicht sagen, da ich ihn nicht kenne.
VG Steffen
was der Vergleichstext aussagt, ist erst einmal nebensächlich. Jeder sollte wissen, das man in einem Privatvergleich mit 800,- € rechnen muss (jedenfalls bis das neue Gesetz irgendwann in Kraft treten sollte und man die Reaktion der Richter bei Rasch [unbillig oder nicht, das ist hier die Frage ...] abwarten sollte). Natürlich erreicht man bei der Gegenseite auch niedrigere (Vergleichs-)Summen, wenn man z.B. ein Härtefall wäre. Dieses ist natürlich mittels Belege (Kopien) zu belegen und abzuwarten ob man es akzeptiert oder vorschlägt.
Zur Abfassung des Vergleichstextes kann ich nicht sagen, da ich ihn nicht kenne.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Hallo!
Folgender Sachverhalt im Schnelldurchlauf:
Mitte 2011 Abmahnung von Rasch für ein Musikalbum erhalten...übliche 1200€
modUE wurde abgeschickt.
Schuld wurde mehrmals schrifftlich dementiert!
Normal wollte ich nichts zahlen...
aber nach längerem hin und her ein Vergleich von 720€ in 30 € Raten vorgeschlagen bekommen.
(auch warscheinlich nur da der Anschluss auf meine Mutter (60 Jahre und nur kleine Rente) gelaufen ist).
Auf das letzte Angebot keine Antwort mehr gegeben und angefangen die raten bis 150€ zu zahlen. Danach wegen Geldmangel aufgehört.
Jetz nach gut 2 Jahren erst wieder Post von Rasch mit einer Weiterzahlungsaufforderung der restlichen Summe bekommen. War am 5.8...nicht darauf reagiert.
Gestern ist noch ein Brief gekommen (Restbetrag von 570€ soll jetz komplett bezahlt werden ansonsten ohne nochmalige Angündigung werden die den Zahlungsanspruch des Mandanten in Voller höhe gerichtich durchsetzen...mit Verweis auf weitere Kosten die entstehen werden usw.)
sollte man diese Drohung in dem Fall ernst nehmen?
Die wissen ja genau das bei der alten Frau nicht viel zu holen ist(kontoauszüge etc. wurden geschickt und belegen das).
Oder könnte man iwie sinnvoll Reagieren?...auser natürlich zu zahlen!
mfg
Folgender Sachverhalt im Schnelldurchlauf:
Mitte 2011 Abmahnung von Rasch für ein Musikalbum erhalten...übliche 1200€
modUE wurde abgeschickt.
Schuld wurde mehrmals schrifftlich dementiert!
Normal wollte ich nichts zahlen...
aber nach längerem hin und her ein Vergleich von 720€ in 30 € Raten vorgeschlagen bekommen.
(auch warscheinlich nur da der Anschluss auf meine Mutter (60 Jahre und nur kleine Rente) gelaufen ist).
Auf das letzte Angebot keine Antwort mehr gegeben und angefangen die raten bis 150€ zu zahlen. Danach wegen Geldmangel aufgehört.
Jetz nach gut 2 Jahren erst wieder Post von Rasch mit einer Weiterzahlungsaufforderung der restlichen Summe bekommen. War am 5.8...nicht darauf reagiert.
Gestern ist noch ein Brief gekommen (Restbetrag von 570€ soll jetz komplett bezahlt werden ansonsten ohne nochmalige Angündigung werden die den Zahlungsanspruch des Mandanten in Voller höhe gerichtich durchsetzen...mit Verweis auf weitere Kosten die entstehen werden usw.)
sollte man diese Drohung in dem Fall ernst nehmen?
Die wissen ja genau das bei der alten Frau nicht viel zu holen ist(kontoauszüge etc. wurden geschickt und belegen das).
Oder könnte man iwie sinnvoll Reagieren?...auser natürlich zu zahlen!
mfg
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
ja, das sollte man ernst nehmen. Schließlich ist durch die Zahlung ja der Vergleich von eurer Seite akzeptiert worden. Ihr werdet um die Zahlung schwer herumkommen. Da ein Vergleich geschlossen wurde, können die den problemlos bei Gericht einklagen. Ihr hättet evnt. damals einen geringeren Vergleich aushandeln können, wenn ihr die wirtschaftliche Situation dargelegt hättet. Die überprüfen wohl derzeit die Zahlungseingänge der länger zurückliegen Vergleich. Einfach schreiben oder anrufen, dass man die vereinbarte Rate nicht schafft und versuchen einen geringeren monatlichen Betrag auszuhandeln. In der Regel lassen sich die Abmahnanwälte darauf ein.martel hat geschrieben:Hallo!
Folgender Sachverhalt im Schnelldurchlauf:
Mitte 2011 Abmahnung von Rasch für ein Musikalbum erhalten...übliche 1200€
modUE wurde abgeschickt.
Schuld wurde mehrmals schrifftlich dementiert!
Normal wollte ich nichts zahlen...
aber nach längerem hin und her ein Vergleich von 720€ in 30 € Raten vorgeschlagen bekommen.
(auch warscheinlich nur da der Anschluss auf meine Mutter (60 Jahre und nur kleine Rente) gelaufen ist).
Auf das letzte Angebot keine Antwort mehr gegeben und angefangen die raten bis 150€ zu zahlen. Danach wegen Geldmangel aufgehört.
Jetz nach gut 2 Jahren erst wieder Post von Rasch mit einer Zahlungsaufforderung der restlichen Summe bekommen. War am 5.8...nicht darauf reagiert.
Gestern ist noch ein Brief gekommen (Restbetrag von 570€ soll jetz komplett bezahlt werden ansonsten ohne nochmalige Angündigung werden die den Zahlungsanspruch des Mandanten in Voller höhe gerichtich durchsetzen...mit Verweis auf weitere Kosten die entstehen werden usw.)
sollte man diese Drohung in dem Fall ernst nehmen?
Die wissen ja genau das bei der alten Frau nicht viel zu holen ist(kontoauszüge etc. wurden geschickt und belegen das).
Oder könnte man iwie sinnvoll Reagieren?...auser natürlich zu zahlen!
mfg
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
also ist es nicht sinnvoll sich noch weiter auf gut glück zu drücken?muensteraner hat geschrieben:
ja, das sollte man ernst nehmen. Schließlich ist durch die Zahlung ja der Vergleich von eurer Seite akzeptiert worden. Ihr werdet um die Zahlung schwer herumkommen. Da ein Vergleich geschlossen wurde, können die den problemlos bei Gericht einklagen. Ihr hättet evnt. damals einen geringeren Vergleich aushandeln können, wenn ihr die wirtschaftliche Situation dargelegt hättet. Die überprüfen wohl derzeit die Zahlungseingänge der länger zurückliegen Vergleich. Einfach schreiben oder anrufen, dass man die vereinbarte Rate nicht schafft und versuchen einen geringeren monatlichen Betrag auszuhandeln. In der Regel lassen sich die Abmahnanwälte darauf ein.
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
da würde ich davon abraten. Es wird nur teurer. Wenn Mahnbescheid kommt kommen noch Gebühren und evnt. Zinsen hinzu. Einfach kleinere Raten aushandeln. Es nutzt ja auch nichts bei einem evnt. Mahnbescheid zu widersprechen. Die haben es schriftlich, dass der Vergleich zustande kam und sie Anspruch auf den Betrag haben. Damit würde das Ganze nur nochmals teurer werden.martel hat geschrieben:also ist es nicht sinnvoll sich noch weiter auf gut glück zu drücken?muensteraner hat geschrieben:
ja, das sollte man ernst nehmen. Schließlich ist durch die Zahlung ja der Vergleich von eurer Seite akzeptiert worden. Ihr werdet um die Zahlung schwer herumkommen. Da ein Vergleich geschlossen wurde, können die den problemlos bei Gericht einklagen. Ihr hättet evnt. damals einen geringeren Vergleich aushandeln können, wenn ihr die wirtschaftliche Situation dargelegt hättet. Die überprüfen wohl derzeit die Zahlungseingänge der länger zurückliegen Vergleich. Einfach schreiben oder anrufen, dass man die vereinbarte Rate nicht schafft und versuchen einen geringeren monatlichen Betrag auszuhandeln. In der Regel lassen sich die Abmahnanwälte darauf ein.
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
naja..eine schriftliche bestätigung haben die nicht das ich eingewilligt habe...muensteraner hat geschrieben: da würde ich davon abraten. Es wird nur teurer. Wenn Mahnbescheid kommt kommen noch Gebühren und evnt. Zinsen hinzu. Einfach kleinere Raten aushandeln. Es nutzt ja auch nichts bei einem evnt. Mahnbescheid zu widersprechen. Die haben es schriftlich, dass der Vergleich zustande kam und sie Anspruch auf den Betrag haben. Damit würde das Ganze nur nochmals teurer werden.
habe einfach nur angefangen zu zahlen...
aber nehme an das es auch schon langt..oder?
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
davon musst du ausgehen, zumal ihr ja auch Kontoauszüge etc geschickt habt.martel hat geschrieben:naja..eine schriftliche bestätigung haben die nicht das ich eingewilligt habe...muensteraner hat geschrieben: da würde ich davon abraten. Es wird nur teurer. Wenn Mahnbescheid kommt kommen noch Gebühren und evnt. Zinsen hinzu. Einfach kleinere Raten aushandeln. Es nutzt ja auch nichts bei einem evnt. Mahnbescheid zu widersprechen. Die haben es schriftlich, dass der Vergleich zustande kam und sie Anspruch auf den Betrag haben. Damit würde das Ganze nur nochmals teurer werden.
habe einfach nur angefangen zu zahlen...
aber nehme an das es auch schon langt..oder?
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
mit der ersten Zahlung die du getätigt hast bist du ein gültiges Rechtsgeschaft eingegangen. Also auch Vertrag.
Kanzlei Rasch hat dir ein Angebot gemacht, du hast die Zahlung getätigt was hiermit eine Annahme des Angebots zur Folge hat. = gültiges Rechtsgeschäft. Es Bedarf hier keiner schriftlichen Bestätigung seitens der Kanzlei. Wenn jemand nicht mehr zahlen kann muss er das neu (schriftlich aushandeln oder um Stundung bitten) das wird dann wieder angenommen und gut ist. Also entweder schnell brav weiter zahlen oder schriftlich was neues aushandeln. Alles andere ist sinnlos !
Kanzlei Rasch hat dir ein Angebot gemacht, du hast die Zahlung getätigt was hiermit eine Annahme des Angebots zur Folge hat. = gültiges Rechtsgeschäft. Es Bedarf hier keiner schriftlichen Bestätigung seitens der Kanzlei. Wenn jemand nicht mehr zahlen kann muss er das neu (schriftlich aushandeln oder um Stundung bitten) das wird dann wieder angenommen und gut ist. Also entweder schnell brav weiter zahlen oder schriftlich was neues aushandeln. Alles andere ist sinnlos !
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Hallo
Ich mal wieder mit einen Problem, ich brauch mal einen guten ratschlag.
Ich habe am 05.08 2010 den ersten Brief von Rasch bekommen und denen eine Mod UE zugesendet und bisher auch nicht gezahlt. Heute 05.09.2013 habe ich einen weiteren Brief bekommen, mit einer Erinnerung an die alte Geschichte. Demnach wurde damals die Mod UE auch angenommen, aber bisher nicht gezahlt.
Die schreiben "Bei der Durchsicht der hiesigen Akte mussten wir feststellen, dass bislang keine vergleichsweise Einigung bezüglich der Abgeltung der unserer Mandantin zustehenden Ersatzansprüche erfolgt ist."
Jetzt frage ich mich was ich tun kann?
Es handelt sich bei dem Betrag um 500 €, die ich ungern bezahlen würde.
Das mit der verjährung verstehe ich auch nicht ganz genau, ist es jetzt verjährt oder nicht?
Könnte ich denen mal volgenden Text zukommen lassen ?:
Betr.: Aktenzeichen.................
Hier: Einrede der Verjährung
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Ihre Forderung aus obiger Abmahnung erkläre ich die Einrede der Verjährung nach § 124 1 BGB
Ich werde auf die Forderung keinerlei Zahlungen leisten.
MfG
"Text gefunden auf http://www.netzwelt.de" onclick="window.open(this.href); return false;"
Oder bringt das nichts mehr ??
Ich hoffe ihr könnt mir helfen und sag schonmal Danke
Levitron
Ich mal wieder mit einen Problem, ich brauch mal einen guten ratschlag.
Ich habe am 05.08 2010 den ersten Brief von Rasch bekommen und denen eine Mod UE zugesendet und bisher auch nicht gezahlt. Heute 05.09.2013 habe ich einen weiteren Brief bekommen, mit einer Erinnerung an die alte Geschichte. Demnach wurde damals die Mod UE auch angenommen, aber bisher nicht gezahlt.
Die schreiben "Bei der Durchsicht der hiesigen Akte mussten wir feststellen, dass bislang keine vergleichsweise Einigung bezüglich der Abgeltung der unserer Mandantin zustehenden Ersatzansprüche erfolgt ist."
Jetzt frage ich mich was ich tun kann?
Es handelt sich bei dem Betrag um 500 €, die ich ungern bezahlen würde.
Das mit der verjährung verstehe ich auch nicht ganz genau, ist es jetzt verjährt oder nicht?
Könnte ich denen mal volgenden Text zukommen lassen ?:
Betr.: Aktenzeichen.................
Hier: Einrede der Verjährung
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Ihre Forderung aus obiger Abmahnung erkläre ich die Einrede der Verjährung nach § 124 1 BGB
Ich werde auf die Forderung keinerlei Zahlungen leisten.
MfG
"Text gefunden auf http://www.netzwelt.de" onclick="window.open(this.href); return false;"
Oder bringt das nichts mehr ??
Ich hoffe ihr könnt mir helfen und sag schonmal Danke
Levitron
Geht nich, gibbet nich !
Aber es gibt sachen, die gibbet gar nich !!
Aber es gibt sachen, die gibbet gar nich !!
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
********************. wenn du dich über das Kostenrisiko im Klaren bist, kannst du weiter warten und darauf hoffen, dass keine Klage/MB kommt, ansonsten ist es geraten einen Verleich auszuhandeln. Wenn die 500 Euro fordern ist da noch Platz nach unten. Aber das musst du selbst entscheiden.Levitron hat geschrieben:Hallo
Ich mal wieder mit einen Problem, ich brauch mal einen guten ratschlag.
Ich habe am 05.08 2010 den ersten Brief von Rasch bekommen und denen eine Mod UE zugesendet und bisher auch nicht gezahlt. Heute 05.09.2013 habe ich einen weiteren Brief bekommen, mit einer Erinnerung an die alte Geschichte. Demnach wurde damals die Mod UE auch angenommen, aber bisher nicht gezahlt.
Die schreiben "Bei der Durchsicht der hiesigen Akte mussten wir feststellen, dass bislang keine vergleichsweise Einigung bezüglich der Abgeltung der unserer Mandantin zustehenden Ersatzansprüche erfolgt ist."
Jetzt frage ich mich was ich tun kann?
Es handelt sich bei dem Betrag um 500 €, die ich ungern bezahlen würde.
Das mit der verjährung verstehe ich auch nicht ganz genau, ist es jetzt verjährt oder nicht?
Könnte ich denen mal volgenden Text zukommen lassen ?:
Betr.: Aktenzeichen.................
Hier: Einrede der Verjährung
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für Ihre Forderung aus obiger Abmahnung erkläre ich die Einrede der Verjährung nach § 124 1 BGB
Ich werde auf die Forderung keinerlei Zahlungen leisten.
MfG
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Oder bringt das nichts mehr ??
Ich hoffe ihr könnt mir helfen und sag schonmal Danke
Levitron
Die Antworten auf Fragen der Verjährung hat mir/Forum das LG Berlin mittels EV - Az. 103 O 60/13 untersagt.
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen, werden
keine Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt oder indirekt beantwortet!
Steffen Heintsch - Site-Admin[/b]
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen, werden
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Steffen Heintsch - Site-Admin[/b]
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
[quoteemLevitron]Das mit der Verjährung verstehe ich auch nicht ganz genau, ist es jetzt verjährt oder nicht?[/quoteem]
Die Antworten auf Fragen der Verjährung hat mir/Forum das LG Berlin mittels EV - Az. 103 O 60/13 untersagt.
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen, werden
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Steffen Heintsch - Site-Admin[/b]
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen, werden
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Direkt antworten ist wohl nicht erlaubt, wie sieht es aus, wenn man einen Link zu einem Bericht postet, beispielsweise bei CHIP, der das Thema Verjährung von Filesharing-Abmahnung abhandelt ?Steffen hat geschrieben:[quoteemLevitron]Das mit der Verjährung verstehe ich auch nicht ganz genau, ist es jetzt verjährt oder nicht?[/quoteem]
Die Antworten auf Fragen der Verjährung hat mir/Forum das LG Berlin mittels EV - Az. 103 O 60/13 untersagt.
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen, werden
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Steffen Heintsch - Site-Admin[/b]
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Eine Suche bei Google mit den richtigen Suchbegriffen würde Dir auch helfen. Hat mir zumindest geholfen.
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Was meinst du wohl wie ich den Link gefunden habe, den ich hier gerne posten würde wenn jemand nach Verjährung fragt.ETS_Trucki hat geschrieben:Eine Suche bei Google mit den richtigen Suchbegriffen würde Dir auch helfen. Hat mir zumindest geholfen.
Ich habe Steffen gefragt ob es erlaubt ist solche Links hier zu posten oder ob das auch unter die EV fällt.
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Es gibt doch immer noch die PN (= Persönliche Nachricht), vergessen? Ich und auch kein Abmahner kann sehen, was in irgend einer PN steht!
VG Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
ja, aber die PN werden wohl nicht direkt verschickt. Ich habe jemanden eine PN um 16:08 geschickt. Die ist bei mir immer noch im Postausgang und nicht gesendet worden.Steffen hat geschrieben:Es gibt doch immer noch die PN (= Persönliche Nachricht), vergessen? Ich und auch kein Abmahner kann sehen, was in irgend einer PN steht!
VG Steffen
Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte
Nützt nichts, Fragen zur Verjährung werden nicht mehr gestattet! Und wer keine Zeit für das Warten auf eine PN hat, der muss sich anderweitig Hilfe suchen.
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