Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

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Nando
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#481 Beitrag von Nando » Montag 8. April 2013, 22:50

geldabschneider hat geschrieben:Warum sollte der MB wirkungslos sein? :shock: Das ausstellende Gericht prüft doch nicht die Rechtmäßigkeit der Ansprüche! Jeder, der will, kann einen MB beantragen...
Korrekt, ich meinte damit dass ich trotz MB aufgrund der Verjährung nichts zu befürchten habe. Natürlich muss ich dann in diesem Falle Widerspruch einlegen aber dann sollte auch hier nichts weiter passieren.

Die Verjährung ist doch nun tatsächlich erfolgt.

kuchen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#482 Beitrag von kuchen » Dienstag 9. April 2013, 09:16

Gilt die Verjährung überhaupt, ohne die vorherige Einrede der Verjährung?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#483 Beitrag von Steffen » Dienstag 9. April 2013, 10:17

[quoteemkuchen]Gilt die Verjährung überhaupt, ohne die vorherige Einrede der Verjährung?[/quoteem]

Die Verjährung ist doch der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte
Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Das heißt,
die Verjährung ist abhängig von den Verjährungsvorschriften.

Bei Filesharing gilt regelmäßig:
  • 1. Unterlassungsanspruch: dauerhaft
    2. Ansprüche AG + SE aus der Abmahnung: § 199 BGB - 3 Jahre
Es kommt immer wieder vor, das Abmahner, oder Inkassos bei der Fülle Ihrer
umfangreichen Tätigkeit diese Verjährungsfristen übersehen, oder z.B. even-
tuelle Vergleichsverhandlungen mit einbeziehen (Hemmung) oder eigene Zeit-
rechnungen haben. Dies ist erst einmal nebensächlich.

Der Abgemahnte kann jetzt - nach Eintritt der Verjährung - die Leistungen
verweigern (§ 244 BGB). Der Anspruch als solcher erlischt nicht. Mit der
Einrede wird lediglich ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht begründet.
Im möglichen Prozess wird die Verjährung nicht von Amts wegen sondern nur
dann berücksichtigt, wenn sich der Schuldner auf die Verjährung beruft.



Musterbrief zur Einrede der Verjährung
Absender (Abgemahnter)
Anschrift


Abmahner
Anschrift


Ort, den Datum

Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.

Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf §214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.


Mit freundlichen Grüßen

___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)


!
Beachte: Doppelversand
- E-Mail (und/oder Fax) und Einschreiber (Einwurf oder mit Rückschein.



VG Steffen

Nando
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#484 Beitrag von Nando » Dienstag 9. April 2013, 16:01

@Steffen: So ein Schreiben meinte ich. Das kann ich gefahrlos abschicken?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#485 Beitrag von Steffen » Dienstag 9. April 2013, 23:19

Yep.

VG Steffen

nds1979
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Wie komm ich da raus?

#486 Beitrag von nds1979 » Mittwoch 10. April 2013, 17:51

Hallo,

ich habe jetzt mittlerweile auch den gleichen Brief wie Gogan2 und Skinni bekommen :/

10/2010 angebliche Urheberrechtsverletzung
11/2010 Schreiben Rasch mit Forderung 1200€
01/2011 mod. UE und Brief, dass ich an dem Tag eine Feier hatte, alle Computer aus waren und ich das nicht gemacht habe (auch mein Ex nicht - habs damals sofort überprüft - der hat zwar vorher heimlich was gemacht, aber nicht zu dem Zeitpunkt)
02/2010 mod. UE wurde angenommen, aber weiter gefordert - und im Schreiben auf Anschlussinhaberhaftung geändert (dabei war es WPA2 verschlüsselt)
03/2013 erneutes Schreiben
04/2013 letztes Schreiben

Das Schlimme ist, dass ich das nicht damals nicht gemacht hab und auch vorher und nachher nie irgendwas illegal runter,- oder hochgeladen hab :(
Und nachdem ich gelesen habe, dass Rasch mittlerweile fleißig klagt sieht es wohl ziemlich schlecht aus, dass das gerade bei mir nicht der Fall ist (nachdem ich scheinbar auf deren aktueller Liste stehe)....
Ich könnte echt heulen, weil ich auch als "Zeugen" nur meinen Ex und seine Familie habe, die an dem Tag dabei waren....
Es ist mir so zuwider, denen auch nur einen Cent zu zahlen - weil ich einfach nix gemacht habe :(
Aber so wie es aussieht werde ich nicht drumrumkommen, oder? Ansonsten ist die Gefahr einer Klage - und damit noch höherer Kosten -zu hoch?!
Wie kann man denn mit denen einen Kompromiss aushandeln und brauche ich dafür einen Anwalt?
Und wie niedrig sollte sowas sein, damit sie es annehmen?
Ich hab echt keine Lust, wenn die mich verklagen, noch mehr zahlen zu müssen :(

Morpheus1968
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#487 Beitrag von Morpheus1968 » Mittwoch 10. April 2013, 21:34

[quote="Steffen"][quoteemkuchen]Gilt die Verjährung überhaupt, ohne die vorherige Einrede der Verjährung?[/quoteem]

Die Verjährung ist doch der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte
Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Das heißt,
die Verjährung ist abhängig von den Verjährungsvorschriften.


Der Abgemahnte kann jetzt - nach Eintritt der Verjährung - die Leistungen
verweigern (§ 244 BGB). Der Anspruch als solcher erlischt nicht. Mit der
Einrede wird lediglich ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht begründet.
Im möglichen Prozess wird die Verjährung nicht von Amts wegen sondern nur
dann berücksichtigt, wenn sich der Schuldner auf die Verjährung beruft.




Hallo Steffen und Co,
die Frage ist jetzt, kann ich sie verweigern oder soll ich sie auf jedenfall verweigern ?
Habe ja das gleiche Thema wie Nando, Anspruch ist verjährt, somit sind die Ansprüche hinfällig.
Warte ich jetzt weiter ab, was Rasch mir zuschickt oder mache ich mir die Mühe und stoße sie mit dem Kopf selber drauf.
Ich bin der Meinung lass sie Schreiben und Geld ausgeben und wenn sie einen MB schicken, kann ich sie ja mal auf die Verjährung aufmerksam machen.

Mfg
Morpheus1968

Uno
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#488 Beitrag von Uno » Donnerstag 11. April 2013, 00:00

Morpheus1968 hat geschrieben:
Hallo Steffen und Co,
die Frage ist jetzt, kann ich sie verweigern oder soll ich sie auf jedenfall verweigern ?
Habe ja das gleiche Thema wie Nando, Anspruch ist verjährt, somit sind die Ansprüche hinfällig.
Warte ich jetzt weiter ab, was Rasch mir zuschickt oder mache ich mir die Mühe und stoße sie mit dem Kopf selber drauf.
Ich bin der Meinung lass sie Schreiben und Geld ausgeben und wenn sie einen MB schicken, kann ich sie ja mal auf die Verjährung aufmerksam machen.

Mfg
Morpheus1968
Sollte ein MB kommen musst du darauf reagieren sonst können sie dir da trotzdem nen Strick draus drehen. ich persönlich würde wenn von rasch weiterhin Post eintrifft diese Sammeln und bei 3-4 Schreiben in einem jahr einfach drauf hinweisen das man sie bei nicht Unterlassung verklagen wird.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#489 Beitrag von Steffen » Donnerstag 11. April 2013, 00:48

Noch einmal ...

"Einrede der Verjährung", das heißt Du kannst Dich also (soweit dies zutrifft) darauf berufen, dass der Anspruch der Gegenseite bereits verjährt sei.

Einreden müssen vorgebracht werden!
  • Das juristische Mittel der "Einrede" zeichnet sich dadurch aus, dass es vom Gericht nur zu beachten ist, wenn eine der Parteien dieses auch tatsächlich ausgesprochen hat.
  • Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit, Forderungen auch nach Ablauf der Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend zu machen.


Musterbrief zur Einrede der Verjährung
Absender (Abgemahnter)
Anschrift


Abmahner
Anschrift


Ort, den Datum

Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.

Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf §214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.


Mit freundlichen Grüßen

___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)


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Skinni
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Re: Wie komm ich da raus?

#490 Beitrag von Skinni » Freitag 12. April 2013, 10:16

nds1979 hat geschrieben:Hallo,

ich habe jetzt mittlerweile auch den gleichen Brief wie Gogan2 und Skinni bekommen :/

10/2010 angebliche Urheberrechtsverletzung
11/2010 Schreiben Rasch mit Forderung 1200€
01/2011 mod. UE und Brief, dass ich an dem Tag eine Feier hatte, alle Computer aus waren und ich das nicht gemacht habe (auch mein Ex nicht - habs damals sofort überprüft - der hat zwar vorher heimlich was gemacht, aber nicht zu dem Zeitpunkt)
02/2010 mod. UE wurde angenommen, aber weiter gefordert - und im Schreiben auf Anschlussinhaberhaftung geändert (dabei war es WPA2 verschlüsselt)
03/2013 erneutes Schreiben
04/2013 letztes Schreiben

Das Schlimme ist, dass ich das nicht damals nicht gemacht hab und auch vorher und nachher nie irgendwas illegal runter,- oder hochgeladen hab :(
Und nachdem ich gelesen habe, dass Rasch mittlerweile fleißig klagt sieht es wohl ziemlich schlecht aus, dass das gerade bei mir nicht der Fall ist (nachdem ich scheinbar auf deren aktueller Liste stehe)....
Ich könnte echt heulen, weil ich auch als "Zeugen" nur meinen Ex und seine Familie habe, die an dem Tag dabei waren....
Es ist mir so zuwider, denen auch nur einen Cent zu zahlen - weil ich einfach nix gemacht habe :(
Aber so wie es aussieht werde ich nicht drumrumkommen, oder? Ansonsten ist die Gefahr einer Klage - und damit noch höherer Kosten -zu hoch?!
Wie kann man denn mit denen einen Kompromiss aushandeln und brauche ich dafür einen Anwalt?
Und wie niedrig sollte sowas sein, damit sie es annehmen?
Ich hab echt keine Lust, wenn die mich verklagen, noch mehr zahlen zu müssen :(
Hallo nds1979,
da teilen wir ja das gleiche Schicksal. Aber wir beide scheinen keine Antworten auf unsere Fragen zu bekommen ..nnn.
WOher weißt du, dass Rasch derzeit so viel zur Klage einreicht?

nds1979
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#491 Beitrag von nds1979 » Sonntag 14. April 2013, 13:47

@Skinni: Ich hab vor kurzem eine Reportage gesehen (frag mich bitte nicht mehr wo) und es in diversen Foren gelesen....
Und es macht mir langsam wirklich Angst....

Weil das hier ein Forum ist wo viele Ahnung davon haben und den Weg ja auch schon durch haben dachte ich eigentlich, dass es Leute mit den gleichen Erfahrungen gibt und die einem Tipps geben können ....
Aber das es niemanden gibt, der hierbei helfen kann/will ist echt ein besch.... Gefühl :(

Ich weiß einfach nicht mehr weiter - ich möchte eigentlich nur wissen, ob es Erfahrungen gibt wie groß die Chance einer Klage ist - vor allem weil ich keinerlei Beweise Zeugen o.ä. habe :/
Und dann wie hoch ein Vergleichsangebot sein kann, dass sie es annehmen - ich wäre mittlerweile so weit, dass ich bereit wäre 30% zu zahlen - nur damit ich meine Ruhe habe und nicht weiter Gefahr laufe verklagt zu werden :(
Dabei ist zahlen für etwas, was ich nie gemacht habe, wirklich das letzte was ich möchte .....

Gibt es wirklich niemanden, der da ein wenig weiterhelfen kann?

Skinni
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#492 Beitrag von Skinni » Sonntag 14. April 2013, 14:04

Hallo nds1979

Genau so geht es mir auch. 1:1
Ich würde auch 30% zahlen um Ruhe zu haben.
Aber ich trau mich nicht die Kanzlei anzuschreiben. Die drehen einem dann bestimmt eine Strick daraus.

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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#493 Beitrag von nds1979 » Sonntag 14. April 2013, 14:06

Das können sie ja eigentlich nicht, weil die modifizierte UE ja angenommen wurde (jedenfalls bei mir) - aber ich befürchte, dass sie einfach nicht drauf eingehen und trotzdem viel mehr haben wollen....

Gibt es denn Erfahrungen welchen Vergleich sie annehmen würden?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#494 Beitrag von Steffen » Sonntag 14. April 2013, 14:08

Ca. 1.000. Man ist zu Zeit vonseiten Rasch in der besseren Ausgangsposition.
Natürlich abhängig von der eigenen Strategie.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#495 Beitrag von Skinni » Sonntag 14. April 2013, 14:15

Hei Steffen,
wieso ist Rasch in der besseren Position?
Welcher Weg ist besser? Zahlen oder auf MB warten und dann an eine RA wenden?

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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#496 Beitrag von nds1979 » Sonntag 14. April 2013, 14:29

@ Steffen: Danke - 1000€ dafür, dass ich nichts gemacht habe - dafür, dass ich meine Musik immer nur gekauft habe :(
Ich könnte nur noch heulen ....

Und ich befürchte, dass ich dadurch, dass ich keine Entlastungszeigen habe (mein Ex und seine Familie tun seit Monaten alles um mir Stress zu bereiten), niemand meinen Rechner überprüft hat (dann hätte man leicht feststellen können, dass ich nichtmal das Programm drauf hatte) und auch nicht beweisen kann, dass der Anschluss genug gesichert war ..... in einer verdammt miesen Position bei einer Klage bin, oder?

Wie sind denn die Erfahrungen über das weitere Vorgehen bzw. was wird teurer (wenn sie schon nur Vergleiche von 1000€ akzeptieren?) - jetzt zahlen oder den Mahnbescheid abwarten und dann einen Vergleich machen?
Sorry aber ich bin total verzwifelt im Moment ....

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Homo homini lupus
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#497 Beitrag von Homo homini lupus » Sonntag 14. April 2013, 16:38

Ich frage mich wie eigentlich ob das vorgehen der Deutsche Gerichte bezüglich das aufdringen der Beweislast auf den Angeklagten sich verhalt mit Art. 6 Absatz 2 des Europäischen Vertrags der Menschen Rechte?

Art. 6: Right to a fair trial
Abs. 2: Everyone charged with a criminal offence shall be presumed innocent until proved guilty according to law.

Ich sehe da Streitigkeiten.
"Guilty until proven innocent."

Uno
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#498 Beitrag von Uno » Sonntag 14. April 2013, 17:27

nds1979 hat geschrieben:@ Steffen: Danke - 1000€ dafür, dass ich nichts gemacht habe - dafür, dass ich meine Musik immer nur gekauft habe :(
Ich könnte nur noch heulen ....

Und ich befürchte, dass ich dadurch, dass ich keine Entlastungszeigen habe (mein Ex und seine Familie tun seit Monaten alles um mir Stress zu bereiten), niemand meinen Rechner überprüft hat (dann hätte man leicht feststellen können, dass ich nichtmal das Programm drauf hatte) und auch nicht beweisen kann, dass der Anschluss genug gesichert war ..... in einer verdammt miesen Position bei einer Klage bin, oder?

Wie sind denn die Erfahrungen über das weitere Vorgehen bzw. was wird teurer (wenn sie schon nur Vergleiche von 1000€ akzeptieren?) - jetzt zahlen oder den Mahnbescheid abwarten und dann einen Vergleich machen?
Sorry aber ich bin total verzwifelt im Moment ....
Guten Abend,
wieso hast du den deinen Rechner bisher noch nicht überprüfen lassen ? deine Registratur löscht von selbst solche einträge nicht selbst wenn es 10 Jahre her wäre.
Wenn du wirklich nichts beweisen kannst dann ja sieht es schon sehr schlecht für dich aus, denn dann bliebe nur noch anhand ihrer beweise zu wiederlegen das du es warst dazu bräuchtest du aber Ahnung von den Programmen und die hast du wohl nicht.
Du kannst dich im übrigen jederzeit mit rasch vergleichen solltest dort dann aber genau aufpassen was du schreibst und wie du es schreibst. bei Rasch solltest du dich desweiteren vor dem MB vergleichen. Wie hoch die Kosten deines Vergleichs werden hängt davon ab wie hoch die ersten Forderungen von Rasch waren und wie gut du verhandeln kannst. Mein Vergleich endete bei 800 Euro. ich habe damals die Dateien jedoch getauscht (2010) !

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#499 Beitrag von Steffen » Sonntag 14. April 2013, 18:28

[quoteemSkinni]wieso ist Rasch in der besseren Position?
Welcher Weg ist besser? Zahlen oder auf MB warten und dann an eine RA wenden?[/quoteem]
Rasch geht doch mit einer Klage regelmäßig in den Süden unserer Republik, wo man die Streitwerte größten Teils akzeptiert und der Betroffene neben seiner möglichen Störerhaftung noch seine mögliche Täterhaftung entkräften muss. Besonders nach der aktuellen Steilvorgabe des BGH, wird es zukünftig noch schwieriger werden.

  • 1. BGH: “Sommer unseres Lebens“
    Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk oder eine urheberrechtlich geschützte Leistung
    der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, spricht allerdings eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.

    2. BGH: “Morpheus“
    Da die Beklagten Inhaber des Internetanschlusses sind, über den die Musikstücke nach Dar-stellung der Klägerinnen in Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht wurden, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie für die von den Klägerinnen behauptete Verletzung ihrer Rechte verantwortlich sind.
    3. Daraus ergibt sich die sekundäre Darlegungslast (wie weit liegt in Richters Hand)
Das bedeutet, wo vlt. früher 800€ Vergleiche möglich waren, kann man jetzt auf die Position des Stärkeren sich berufen und ca. 1.000€ verlangen (oder gar auf die 1.200€ bleiben).


Was ist der richtige oder bessere Weg?

Wenn ich das wüsste und Dir sagen könnte, wäre ich ein reicher Mann. Es muss jeder sehen, wer nur eine mod. UE abgegeben hat und sich für das Nichtzahlen entschied, lebt mit: Entweder Verjährung oder Klage! Bei Rasch (hier wird die Musikindustrie vertreten) liegt eben das Risiko 3.000€ +. Natürlich kann und wird Rasch nicht jeden verklagen, aber es kann eben niemand eine Garantie ausstellen, das nicht aber auch nicht das. Und das ist das Komplizierte. Und es gut, das ich niemand etwas Anraten muss, denn entscheiden muss jeder sich selbst.



[quoteemHomo homini lupus]Ich frage mich wie eigentlich ob das vorgehen der Deutsche Gerichte bezüglich das aufdringen der Beweislast auf den Angeklagten sich verhalt mit Art. 6 Absatz 2 des Europäischen Vertrags der Menschen Rechte?[/quoteem]
Man muss erst einmal eines sehen und bedenken (auch wenn es die Wenigsten interessiert).
  • => Es werden tagtäglich massenhaft durch Filesharing Rechte anderer verletzt
    => Diese Verletzungen zu ahnden ist legitimes Recht der Urheber (RI/RV)
    => Aufgabe des Gesetzgeber ist es, die massenhafte Verletzungen einzudämmen
BGH “Morpheus“:
Die massenhafte Nutzung von Tauschbörsen beeinträchtigt die urheberrechtlich geschützten Rechte und wirtschaftlichen Interessen der Rechtsinhaber zwar auch dann ganz erheblich, wenn die einzelne Rechtsverletzung für sich genommen kein beträchtliches Ausmaß erreicht.


Und als weiteren wichtigen Punkt. Wir befinden uns unter deutschem Recht und im Privatrecht.

da mihi factum, dabo tibi jus
– Gib mir Fakten (Tatsachen), ich gebe Dir das Recht!

1. Grundsätze:
  • => der Gleichbehandlung (Art. 3 GG, AGG).
    => der Privatautonomie (jeder darf seine Rechtsverhältnisse eigenverantwortlich gestalten, Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 134 + 138 BGB)
    => der Vertragsbindung (pacta sunt servanda, wörtlich: „Verträge sind einzuhalten“)
    => der zivilrechtlichen Beweislast (jede Partei muss die für sie günstigen Tatsachen beweisen)
2. Prinzipien:
  • => das Abstraktionsprinzip (Trennungsprinzip, Trennung von kausalem Verpflichtungs- und abstraktem Verfügungsgeschäft.)
    => das Verschuldensprinzip (der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten).
Fazit: Zivilrecht = Gleichheitsrecht
=> Jeder beweise, was ihm zum Vorteil gereicht und seinen Anspruch stützt oder den geg-nerischen Anspruch hindert.

Kritik:

Die weitere Zuspitzung der Beweislastumkehr, Höhe der Streitwerte und der fliegende Gerichtsstand.



[quoteemUno]Wieso hast du den deinen Rechner bisher noch nicht überprüfen lassen ? deine Registratur löscht von selbst solche Einträge nicht selbst wenn es 10 Jahre her wäre. Wenn du wirklich nichts beweisen kannst dann ja sieht es schon sehr schlecht für dich aus, denn dann bliebe nur noch anhand ihrer beweise zu widerlegen das du es warst dazu bräuchtest du aber Ahnung von den Programmen und die hast du wohl nicht.[/quoteem]
Viele gehen von eine falschen Gedankengang aus. Der Abmahner muss nicht beweisen, welcher PC oder wer namentlich der Täter was. Können sie auch gar nicht. Er muss nur erst einmal beweisen, das der Rechtsverstoß vom Anschluss ausging. Das geschieht in der Regel; jetzt muss der Betroffen die 1. Hürde nehmen und seine mögliche Störer- und neuerdings auch Täterschaftsvermutung zu entkräften, bevor er zu technischen Fragen kommt. Und schon im alten Rom wurde Zeugen immer höher eingestuft, als ein fehlender Registratureintrag in einem PC-Xyz.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

#500 Beitrag von Skinni » Sonntag 14. April 2013, 19:04

Hallo Steffen,
ich haber eine Mod UE abgegeben. Aber ich möchte jetzt doch das Ding einfach vom Tisch haben und den Vergleich durchziehen.
Kann ich das hier im Forum hinterlegte Vergleichsschreiben nehmen?

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