Abmahnungen von Nümann und Lang

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Steffen
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Abmahnungen von Nümann und Lang

#1 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. August 2010, 00:26

1. Boardregeln beachten. Link
2. Zur persönlichen Überprüfung der Datenbank: Wer mahnt was ab?
3. Abmahnfibel der Initiative AWDP: Link
4. Zivilrecht für (und von) Anfänger: Link
5. Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung: Link
6. FAQ - Fragen und Antworten: Link

7. RA Dr. Alexander Wachs: Anwaltliche Beurteilung der abmahnenden Kanzlei

Vorgehensweisen eines Abgemahnten:

  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (Einwurf oder mit Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.

........................................................................................................

  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.

........................................................................................................

  • 3. Akteneinsicht in die Beschlussakte
-----------------------------------------------------

  • 3.1. Ohne Anwalt:

-----------------------------------------------------

  • 3.1.1. Einsichtnahme bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts am Wohnort des Betroffenen

    Mustertext:
    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht <Name>
    <Straße Nr.>
    <PLZ Ort>
    Fax: <Nummer>


    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, wohnhaft in <Ortsname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG
    i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO den Antrag auf Einsichtnahme in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>,
    Aktenzeichen <Nummer> bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts meines Wohnortes. Mein Abmahnschreiben lege ich
    als Kopie bei.


    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)



    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>

-----------------------------------------------------

  • 3.1.2. Einsichtnahme durch Anforderungen von Kopien der Beschlussakte oder Aktenbestandteilen

    Anfallende Kosten: 50 Cent pro Blatt, ab der 51. Seite von 15 Cent pro Blatt!

    Mustertext:
    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht <Name>
    <Straße Nr.>
    <PLZ Ort>
    Fax: <Nummer>


    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO
    Akteneinsicht in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>, Aktenzeichen <Nummer>. Mein Abmahnschreiben
    lege ich als Kopie bei.

    Ich erbitte um Übersendung von Kopien, was folgt
    1. Antragsschrift
    2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme der ermittelten IP - Adressen, die dem Antragsteller nicht
    zugeordnet wurden
    3. Beschluss im Volltext
    4. Zustellungsurkunden.

    Bitte kopieren Sie nur den vorbenannten Inhalt sowie beachten Sie eine Kostenobergrenze von 35,00 €.


    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)



    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>

-----------------------------------------------------

  • 3.2. Mit Anwalt

    Wenn ein Betroffener einen Anwalt, für die Bearbeitung seiner Abmahnung beauftragt hat, kann dieser, bei der
    Geschäftsstelle des Beschluss-Landgerichtes die Akte zur Einsichtnahme sich zusenden lassen.

    Kosten: ca. 60,- €

........................................................................................................

  • Was, wenn kein Aktenzeichen des LG Beschlusses in der Abmahnung enthalten ist?

    Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit sie das Aktenzeichen für den jeweiligen LG Beschluss zur
    Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.

    [„Hallo, mein Name ist <Vor- und Zuname>. Ich wurde von Ihnen abgemahnt am <Datum> mit dem <Aktenzeichen>.
    Bitte teilen Sie mir Aktenzeichen/Datum des Auskunftsbeschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach
    Paragraf 101 Absatz 9 Urheberrechtsgesetz mit. Danke
    .“]

    Beachte:
  • Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt.
  • Auf alle weiteren Anfragen der Kanzlei, sagen Sie höflich, dass Sie keine Aussagen zum Sachverhalt am
    Telefon tätigen.

........................................................................................................


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Steffen
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#2 Beitrag von Steffen » Montag 18. Oktober 2010, 17:56

Werk, Musikwerk oder doch Tonaufnahme?

18.10.2010


In der letzten Woche kam es zu Ablehnungen der mod. UE durch die Kanzlei Nümann und Lang - Rechtsanwälte aus Karlsruhe.

Auszug:
Bild

Mit der Kanzlei Nümann und Lang - Rechtsanwälte wurde heute telefonisch Kontakt aufgenommen, man war aber zu keiner
Stellungnahme bereit.

In Absprache mit Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, informiert der Anbieter bzw.
Bereitsteller des Musterschreibens einer mod. UE, was folgt


1. die engagierten Mitstreiter werden aufgerufen, hier zukünftig mehr Fingerspitzengefühl an den Tag zu legen. Der Anbieter des
Musterschreibens wird in Absprache mit Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs immer angemessen reagieren und seiner Verantwortung
gerecht werden.

2. Alle engagierten Mitstreiter und Neuabgemahnten sollten sich, bevor man das Musterschreiben empfiehlt bzw. das Musterschreiben
anwendet, die rechtlichen Belehrungen und Nutzungshinweise durchlesen und verinnerlichen. Hier können, wie auch am Beispiele
letztes Wochenende - Fehler vermieden werden.

Auszug:
[...]Das Musterschreiben einer mod. UE (Seite 1) ist ein Entwurf. Diesen müssen Sie an Ihren konkreten Fall anpassen. Für eine
gedankliche Hilfestellung werden nachfolgend, mögliche Konstellationen aufgezeigt. Sollten Sie Unklarheiten haben bei der Bestimmung
von Adressen oder der konkreten Bezeichnung des streitgegenständlichen Werkes, orientieren Sie sich an den Vorgaben im Abmahnschreiben,
insbesondere der Angaben im Entwurf der beigefügten UE.[...]

[...]Beachte!
Es kommt auf eine konkrete Bezeichnung des streitgegenständlichen Werkes an. [...]


Bild


Fiktives Beispiel:

I. Muster einer originalen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (Auszug)

Bild

II. Muster einer mod. UE (Auszug)
[...]gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma

David Vogt c/o Nümann + Lang, Rechtsanwälte, Kriegstr. 45, 76133 Karlsruhe,

- nachfolgend “Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der
Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu
überprüfende Vertragsstrafe, zu unterlassen,

das geschützte Musikwerk “Schöne neue Welt“,

ganz oder Teile daraus,[...]

Ob man in diesem fiktiven Fall, die Anrede Herr mit einschreibt oder nicht, ist nicht relevant. Aber die Adresse muss vollständig sein - wie
in der originalen UVE angegeben.
Wenn in der originalen UVE die Spezifizierung mit - Musikwerk - erfolgte, dann darf halt nicht - Tonaufnahme - verwendet werden!

3. Alle Betroffenen mit einer Ablehnung der mod. UE sollten, unter Beachtung der Nutzungsbedingungen, eine neue mod. UE abgeben.


Mit freundlichen Grüßen


Für die Initiative AW3Page - Steffen Heintsch
Bereitsteller des Musterschreibens einer mod. UE

logge
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#3 Beitrag von logge » Samstag 13. November 2010, 23:03

:al

Also zu meinem problem

Ich hab ein großes Problem. Und zwar wurde ich abgemahnt von Nümann und Lang weil ich dummerweise die Top 100 german singlecharts via P2P ( Ja ich weiß ist dumm davon will ich auch nix hören). Im Brief steht aber nur das ein Lied abgemahnt wird. Nund L haben aber mindestens 2 Lieder in dem Chartcontainer wie ichs auf diversen Seiten rausgelesen habe. Muss ich damit rechnen das noch mehr Abmahnungen ins Haus Flattern??

Wie verhalte ich mich jetzt weiter. Ich weiß das ich auf keinen Fall die UE so unterschreiben darf die N und L dabei gelegt haben.

Anwälte hab ich auch schon zig angerufen . Da ist zb die Kanzlei aus Köln die sagt 600€ Gebühr für uns und wir kümmern uns um alles. Bezahlt Wird an die Plattenfirma nix. Und die anderen Abmahnungen die noch kommen könnten kümmern die sich auch drum. Ohne das ich zahlen muss. kann das dann nich vor Gericht enden und bin ich dann nich am arsch??

Dann gibt es da noch die Kanzlei aus Berlin. Die sagt 600€ Gebühr für uns und wir kümmern uns um alles schreiben an sämtliche Plattenfirmen bzw. Rechteinhaber die in den Top 100 waren vorläufige Unterlassungserklärung. Damit ist das abgegolten. Zahlen muss ich dann die 450€ noch für das Lied was schon Abgemahnt ist. Wecke ich damit nich schlafende Hunde bzw liefer ich mich nich ans Messer damit?


Bin für jede Hilfe dankbar
mfg

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#4 Beitrag von Steffen » Sonntag 14. November 2010, 00:48

Hallo @logge,

Abmahnungen hinsichtlich Sampler und Chartcontainer sind die kompliziertesten Fälle. Hier muss sich der
Abgemahnte beim Ausfüllen der mod. UE - ehrlich - gegenüber, sowie für sich entscheiden:
  • erweitere ich zusätzlich auf die im Chartcontainer enthaltenen Titel/Künstler, die der Abmahnende auch
    noch abmahnt.

    Hinweis!
    (a) Wenn es nur ein Chartcontainer betrifft, ist es übersichtlich. Hat man mehrere Chartcontainer gezogen - eine
    absolute Fleißarbeit.
    (b) Wenn man es nicht gewesen ist oder keine Kenntnis vom genauen Inhalt, des, mit dem konkreten Datum
    thematisierten Chartcontainer hat, ist es besser - Hände weg!
    (c) Man hat keinen Einfluss auf Abmahnungen, wo die Rechte erst noch erworben werden an bestimmten Titeln.
    (d) Hier sollte man die Bezeichnung <geschützte Tonaufnahme/Musikwerk> benutzen.
  • beuge ich eventuell, hinsichtlich der bekannten Titel/Künstler vor, die noch im Chartcontainer enthalten sind,
    aber von anderen Abmahner geltend gemacht werden.

    Hinweis!
    (a) Wenn es nur ein Chartcontainer betrifft, ist es übersichtlich. Hat man mehrere Chartcontainer gezogen - eine
    absolute Fleißarbeit.
    (b) Wenn man es nicht gewesen ist oder keine Kenntnis vom genauen Inhalt, des, mit dem konkreten Datum the-
    matisierten Chartcontainer hat, ist es besser - Hände weg!
    (c) Man hat keinen Einfluss auf Abmahnungen, wo die Rechte erst noch erworben werden an bestimmten Titeln.
    (d) Man kann immer noch abgemahnt werden - aber der Abmahner darf keine anwaltlichen Gebühren verlangen.
    Schadensersatz - ja, aber der ist fast nicht allein durchsetzbar.
    (e) Hier sollte man die Bezeichnung <geschützte Tonaufnahme/Musikwerk> benutzen.
  • gebe ich nur je abgemahnten Lied eine mod. UE ab.

Preise. Es lohnt sich immer, umzuschauen und zu vergleichen. Geh‘halt zum Doc Wachs, der verlangt ca. 200,-.

Schlafende Hunde wecken - das ist ein Internetmärchen! Die sind schon lange wach.


VG Steffen

Willy55
Beiträge: 1
Registriert: Dienstag 16. November 2010, 12:12

Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#5 Beitrag von Willy55 » Dienstag 16. November 2010, 12:25

Moin,
vielen Dank nochmal für deine UE;
gerade hat NÜLA meine UE angenommen!
Natürlich wollen die ihre Gesamtgebühren (€ 450)
trotzdem SOFORT!
Die einschlägigen Drohungen kennt man ja schon.
Wie soll ich mich nun verhalten?
Hast du einen Tip?
LG
Willy

Abgemahnt2010
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 14. November 2010, 03:33

Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#6 Beitrag von Abgemahnt2010 » Dienstag 16. November 2010, 13:31

Willy55 hat geschrieben:Moin,
vielen Dank nochmal für deine UE;
gerade hat NÜLA meine UE angenommen!
Natürlich wollen die ihre Gesamtgebühren (€ 450)
trotzdem SOFORT!
Die einschlägigen Drohungen kennt man ja schon.
Wie soll ich mich nun verhalten?
Hast du einen Tip?
LG
Willy

:al


einlochen und abheften und zurücklehnen so mache ich es jedenfalls.
zur jetzigen zeit besteht noch kein grund zur sorge.
dieses schreiben wird nicht das letzte sein.

Deathangel
Beiträge: 52
Registriert: Sonntag 8. August 2010, 23:46

Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#7 Beitrag von Deathangel » Dienstag 16. November 2010, 23:25

Hallo Peter,

ich hoffe, Du hast Heute Kabel 1 geschaut und hast begriffen,
dass "Turn Piracy Into Profit" nicht mehr lange funktioniert.

Ich bin gerne bei Deinem Funeral dabei gewesen. :lol:

Gruß

Deathangel

pillemann+kurz
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#8 Beitrag von pillemann+kurz » Montag 6. Dezember 2010, 18:26

hallo liebe gemeinde
mich hats jetzt auch erwischt ,top100 single charts das lied monsta log datum 9.11.2009
habe mich schon vor einiger zeit damit beschäftigt da schon familien mitglider betroffen waren,der unterschied zu denen ist halt dieser charts container wo man glaubt melken zu können habe mir auch schon ne liste gemacht und es stehen 3 weitere lieder zur auswahl sprich jeweils 2 lieder von 2 interpreten "Culcha Candela - Monsta/Schoene Neue Welt" "Cascada - Evacuate The Dancefloor/Fever" habe auch schon über eine erweiterte ModUE nachgedacht.
folgende strategie habe ich mir nun überlegt ,da meine finanzielle lage 450 euro verkraftet werde ich eine "normale" ModUE abgeben und zahlen,und höchstwahrscheinlich kommt dann auch neue post für andere RI ,die ich mich aber dann weigere zu zahlen d.h. ich werde wieder eine ModUE abgeben dann aber kein cent rausrücken,werde dann 3 jahre lang die post auf mich zu kommen lassen,sollten sie mich vor gericht ziehen (was ich nicht glaube)werde ich mit dem argument kommen das ich einsichtig war und schon was bezahlt habe (was bei der staatsanwaltschaft und richtern immer gut ankommt),mich aber nicht melken lasse fakt ist der anspruch den sie stellen ist zwar rechtens das sie auch für den anderen RI schadensersatz einfordern können nur denke ich hätte man es auch im gleichen zeitraum schicken können,ich meine das man mir eine höhere summe hätte fordern können und mich für 2 RI anschwärzen hätte können (aber da fällt dann ja eine rechtsanwalt gebühr weg "abzocker")

so jetzt noch eine frage da es ja 2 interpreten sind und 2 lieder,können die mich für alle 4 lieder schadenserstaz anfordern oder nur 2 mal für die interpreten ?? denn wie schon gesagt wenn sie mich 2 mal anschreiben für einen RI von culcha candela in dem fall "monsta" und dann ein weiterer brief kommt für den anderen song "Schoene Neue Welt" was auch für cascada gilt,hätte man mir es doch gleich in einem schreiben mitteilen können das sie eine anforderung stellen für beide lieder,denn es sieht doch stark danach aus das sie ihre anwaltsgebühren wollen und das gleich 2X und das würde doch vor gericht sehr stark nach abzocke riechen.
sehe ich das falsch? wäre über jegliche antwort dankbar zu dem ganzen betreff hier

pillemann+kurz
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#9 Beitrag von pillemann+kurz » Montag 6. Dezember 2010, 23:38

ok aber nehmen wir mal an ein RI von 2 lieder wie bei culcha candela und je 2 abmahnungen sprich 2 x anwaltsgebühren kam das schon vor? das sind ja ungelegte eier noch habe nicht einmal die ModUE abgegeben

pillemann+kurz
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#10 Beitrag von pillemann+kurz » Dienstag 7. Dezember 2010, 13:00

wie hier als beispiel

Cascada (Ballines, Pfeifer, Reuter) Cascada - Fever (a. div. Sampler)
Cascada (Eshuijs, Pfeifer, Reuter) Cascada - Evacuate The Dancefloor (auf div. Sampler)

sollte ich eine abmahnung von nur einem tonträger bekommen wo der RI 2 titel vertritt kann ich dann eine erweiterte mod UE schicken,so weit ich verstanden habe?.....................an wen geht dann die mod UE an den RI oder an die kanzlei?

ich soll ja bekanntlich 450,-€ zahlen wenn dann die 2.abmahnung folgen sollten können die ja nur schadensersatz anforden aber die kosten für die anwaltskosten fallen weg ,um wieviel geld gehts da ungefehr?

denn ich denke wenn man so oft wie möglich die anwaltsgebühr weglassen kan ist das nur zum vorteil und wenn mich einer versucht zu melken dann doch lieber RI als die kanzlei!

pillemann+kurz
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#11 Beitrag von pillemann+kurz » Dienstag 7. Dezember 2010, 13:11

moment ich glaube was übersehen zu haben
(Eshuijs, Pfeifer, Reuter)
(Ballines, Pfeifer, Reuter)
kann das jetzt, wie sehe auch so sein das einmal post von Eshuijs kommt und dann von Ballines?


ich danke übrigens Grazer57 für die anworten die du schon geben hast!

Anonym1234
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#12 Beitrag von Anonym1234 » Freitag 10. Dezember 2010, 09:34

Hallo,

es kam ein Brief hereingeflattert, da der AI angeblich einen Chartcontainer runtergeladen haben soll.
Es wird wegen einem Stück abgemahnt.
Meine Frage nun ist, wie viele Lieder in die mod. UE eingebunden werden soll.
Die Tonträgerherstellerfirma ist mit Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH angegeben.
Wo kann ich herausbekommen, welche weiteren Künstlergruppen von dieser Firma verwaltet werden?

Danke schon einmal für die Hilfe und viele Grüße

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#13 Beitrag von Steffen » Freitag 10. Dezember 2010, 12:34

[quoteemAnonym1234]es kam ein Brief hereingeflattert, da der AI angeblich einen Chartcontainer runtergeladen haben soll. Es wird wegen einem Stück abgemahnt.
Meine Frage nun ist, wie viele Lieder in die mod. UE eingebunden werden soll. Die Tonträgerherstellerfirma ist mit Styleheads Gesellschaft für
Entertainment mbH angegeben. Wo kann ich herausbekommen, welche weiteren Künstlergruppen von dieser Firma verwaltet werden?[/quoteem]

Grundsätzlich sagen wir:
Je Abmahnung - eine mod. UE + nicht zahlen + Akteneinsicht!

Es kommt dann immer das Veraltete (was übrigens nicht aus den Foren, sondern von Scheffler stammt): “Keine schlafende Hunde wecken!“
Spätestens aber nach der zweiten Abmahnung denkt man anders. Besonders hier bei N+L.

Abmahnungen Chartcontainer sind aber auch das Komplizierteste mit, was der Abmahnwahn anzubieten hat. Nachfolgendes stellt nur meine
Meinung dar.


1. Ich nehme mir das Abmahnschreiben her …
- Entscheidung, je Abmahnung eine mod. UE, oder die Kosten/Risiken minimieren!
- Möchte ich die möglichen Kosten/Risiken für mich minimieren, dann muss ich vor allen, ehrlich zu mir selbst sein! Das heißt, ist es nur der
eine Chartcontainer oder besteht die Möglichkeit, dass ich noch weitere auf meiner Platte habe. Die weitere Vorgehensweise bleibt die gleiche.


2. 4 Stunden Zeit, Arbeit und Konzentration
- ich schaue in die Abmahnung und suche die Angaben zum Chartcontainer. Wichtig dabei ob Top 50/Top 100 und insbesondere das Datum.
Diese Angaben (außer bei Rasch) findet man bei den Log-Daten.
- habe ich die Angaben,
z.B.: German Top 100 Single Charts 08.11.2010, dann verwendet man einfach:
:;,;:
Die Listung der Top 100 bietet man an jeder Ecke an.
- Jetzt druckt man sich diese Liste heraus, nimmt einen Stift, Blatt Papier, Lineal und Radsefummel.
- Man klickt sich in die Datenbank: Wer mahnt was ab und arbeitet jede einzelne Kanzlei ab.
Url: http://www.abmahnwahn-dreipage.de/princess15114.html

Hinweis:
Es gibt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Entschließt sich irgend jemand Rechte nach zu kaufen und abzumahnen, die noch nicht in der Liste
stehen, muss man damit leben.

- jetzt hat man in der Liste Top 100 alles durchgestrichen, was man gefunden hat, auf dem Blatt Papier die Angaben geordnet nach Kanzlei, RI -
welche Titel infrage kommen. Das ist eigentlich die Hauptarbeit.


3. Erweitern und Vorbeugen
Bei N+L macht es schon Sinn zu erweitern. Hierzu die Nutzungshinweise und Beispiele im Musterschreiben der mod. UE:
Url: http://abahnwahn-dreipage.de, 2.v.l.o.
beachten. Hier wurde es verständlich erklärt (1 RI, mehrere RI usw.)

Bei den anderen beugt man vor. Versand: immer an den RI; Doppelversand; nur wenn die Adresse nicht googelbar ist, an den Abmahner; Muster-
schreiben wie das der mod. UE - nur ohne Zeile Aktenzeichen.

Hinweis:
Sonderfall Rasch, hier werden nur immer ca. 7 Titel in einer möglichen Abmahnung verschickt. Da aber meistens mehr im Container enthalten sind,
macht es Sinn, die Spezifizierung:
[…]geschütztes Musikrepertoire der Unterlassungsgläubigerin[…]
zu verwenden. Es ist aber eine absolut zu weit gefasste Formulierung.



Warum alles?
Natürlich kann ich warten, ob etwas kommt oder nicht. Kommt nichts mehr, ist es gut. Kommen aber noch weitere Abmahnungen, sagt man sich
dann: Hätte ich doch!

Mit einer Erweiterung oder Vorbeugung kann kostenpflichtigen Abmahnungen entgegenwirken. Der Abmahnende darf keine anwaltlichen Gebühren
mehr verlangen, da man Kenntnis, von der erweiterten oder vorbeugenden UE hat.
Abmahnung
  • 1. Unterlassungsanspruch (§ 97a Abs. 1 UrhG)
    - Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
    - Anwaltlichen Gebühren (alt GoA)
    2. Schadensersatzanspruch (§ 97 Abs. 2 UrhG)
    - Schadensersatzforderungen
Der Schadensersatz ist zwar allein einforderbar, aber in den seltensten Fällen erfolgreich einklagbar. Ohne Geständnis oder Ergebnis einer HD (die es
im Zivilrecht nicht gibt) ist es nicht nachweisbar, dass der AI es selbst war. Hier kann man sich die Störerhaftung abschminken.

"Ich hab nur gesagt es wird billig, nicht es wird einfach …“

VG Steffen

norgro
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#14 Beitrag von norgro » Dienstag 14. Dezember 2010, 18:49

Hallo,
dank dir Steffen für die genaue beschreibung .

norgro
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#15 Beitrag von norgro » Donnerstag 16. Dezember 2010, 20:13

Hallo,

eine Frage hab ich noch,
Versand: immer an den RI; Doppelversand; nur wenn die Adresse nicht googelbar ist, an den Abmahner;
reicht denn nur an den RI, oder was ist mit Doppelversand gemeint?

ach so stimmt ja, per Einschreiben und Fax, einfach mal weiterdenken, sorry.

Gruß

casparelias
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#16 Beitrag von casparelias » Mittwoch 5. Januar 2011, 20:46

Hallo zusammen

habe kurz nach Weihnachten auch einen Brief und war ziemlich geschockt,hab mir Anfang Dezember German Top 100 runtergeladen.....ein fataler Fehler,der erste Brief ist wegen der Band culcha candela die mit auf der cd ist und heute kamen 2 neue briefe mit anderen songs von der Cd.Jeweils 450€ pro brief,hatte heute auch einen Termin beim Anwalt der sich der Sache annimmt aber viel erfolg hat er mir nicht gemacht....er meinte das er diese erklärung umändert und versuchen wird es auf 250€ pro Song zu reduzieren....

Die CD hatte 100 Lieder....hoffe das ich nicht noch mehr Briefe von denen bekommen,trau mich gar nicht mehr in den Briefkasten zu gucken

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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#17 Beitrag von Steffen » Donnerstag 6. Januar 2011, 10:26

[quoteemnorgro][...]reicht denn nur an den RI, oder was ist mit Doppelversand gemeint?[...][/quoteem]
Am Besten, die Hinweise in dem Musterschreiben einer mod. UE beachten.
1. Die mod. UE geht immer an den Abmahner, richtet sich aber gegen den RI.
2. Eine vorbeugende mod. UE geht in der Regel an den RI und richtet sich auch gegen den RI.

Doppelversand:
1. mod. UE (Reaktion auf eine erhaltene Abmahnung)
Die Fristen sind meist zu eng bemessen, deshalb, zur Fristwahrung - einmal per Fax und/oder/bzw. E-Mail.
Damit letztendlich der notwendige Unterlassungsvertrag zustande kommt, muss die mod. UE mit eigenhändiger
Unterschrift (nicht kopiert, gescannt oder gedruckt) vorliegen. Deshalb - zum Zustandekommen des Vertrages
- einmal per Einschreiben (Einwurf oder mit Rückschein).

2. vorbeugende mod. UE (das heißt, man versendet eine mod. UE - ohne vorher - eine Abmahnung erhaltene zu haben)
Hier gilt, wer sich auf etwas beruft, dem obliegt die Beweislast. Um letztendlich den Versand gerichtsverwertbar
nachzuweisen, muss ein Versand
- einmal per Fax und/oder/bzw. E-Mail und einmal per Einschreiben (Einwurf oder mit Rückschein) -
quasi ein doppelter Versand gewählt werden.



[quoteemcasparelias][...]Die CD hatte 100 Lieder....hoffe das ich nicht noch mehr Briefe von denen bekommen,trau mich gar nicht mehr
in den Briefkasten zu gucken[...][/quoteem]
Vielleicht, solltet Ihr einmal, das hier: Link - durchlesen!


VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#18 Beitrag von Steffen » Samstag 22. Januar 2011, 01:32

Gefährliche Abmahnungen “Culcha Candela - Move It“

Samstag, den 22.01.2011

Was sich letztes Jahr schon angedeutet hat, wird leider Abmahnwahn-Alltag. Alle Urheber bzw. Rechteinhaber an einem Werk
(wie z.B. Texter, Komponist, Verleger usw.) mahnen Verstöße einzeln ab.

Verständlich erläutert,
grundsätzlich ist jedes Urheber- bzw. Verwertungsrecht ein einzelnes Recht; Sie können dies z.B. mit dem Eigentum an
verschiedenen Häusern vergleichen, die in einer Zeile stehen und unterschiedlichen Eigentümern gehören. Werden verschiedene
Urheberrechte verletzt, so würde man den Fall auf ersten Zugriff so behandeln wie die Beschädigung unterschiedlicher Häuser;
Selbst dann, wenn die Rechtsverletzungen auf eine identische Handlung zurückzuführen sind, sind die Geschädigten nicht zu
einer Bündelung Ihrer Ansprüche verpflichtet.

Aktuell mahnen die Kanzlei Nümann und Lang sowie Bindhardt, Fiedler, Rixen Zerbe im Auftrag ihrer Mandantinnen das Werk
“Culcha Candela - Move It“ ab , was auf diversen Sampler CDs (z.B. Bravo Hits Vol. 71, Bravo Hits 2010) und Chartcontainer
(z.B. German Top 100 Single Charts) beinhaltet ist.

__________________________

1. Kanzlei Nümann + Lang

Rechteinhaber:

Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH c/o Nümann + Lang Rechtsanwälte, Kriegsstr. 45, 76133 Karlsruhe

Spezifikation des Streitgegenstandes:

[…]Tonaufnahme “Move It“ mit Darbietungen des Interpreten “Culcha Candela“ […]

Forderung:

Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, EUR 450,00

__________________________

2. Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe

Rechteinhaber:

die Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga,
Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek, Max-Beer-Str. 13, 10119 Berlin

Spezifikation des Streitgegenstandes:

[…]Musikwerk “Culcha Candela - Move It“[…]

Forderungen:

Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, EUR 350,00

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Das Gefährliche an dieser Form der (Doppel-)Abmahnung, erhält man zum Beispiel eine Abmahnung der Kanzlei Nümann + Lang
hinsichtlich der Tonaufnahme “Culcha Candela - Move It“, folgt in der Regel auf dem Fuße, die Abmahnung der Kanzlei Bindhardt,
Fiedler, Rixen, Zerbe wegen dem Musikwerk “Culcha Candela - Move It“ und umgekehrt.

Hierzu ist es erforderlich, dass der Betroffene mit Erhalt nur einer Abmahnung unverzüglich reagiert und neben der mod. UE
betreffs der Abmahnung, sofort eine vorbeugende Unterlassungserklärung gegenüber dem/den anderen Rechteinhaber mit versendet.
Da dem Abgemahnte eine Informations- und Aufklärungspflicht obliegt und Eile geboten ist, senden Sie die jeweilige vorbeugende
mod. UE an die betreffende Abmahnkanzlei und dem/die Rechteinhaber.

Hände weg von der originalen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Verwenden Sie nur eine abgeänderte Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung (kurz: mod. UE), die kein Schuldeingeständnis oder eine Zahlungsverpflichtung darstellt.

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Link Musterschreiben einer mod. UE:
http://abmahnwahn-dreipage.de, links, 2. Link, von oben

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SH für die Initiative AW3P

dreg
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Registriert: Donnerstag 3. Dezember 2009, 20:14

Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#19 Beitrag von dreg » Mittwoch 9. Februar 2011, 02:20

nach monate ist jetzt ein 2 tes schreiben gekommen
mit der bitte ich sollte mal zahlen
sie verschicken wieder :lo alte sachen

amostwanted
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Registriert: Montag 15. Februar 2010, 15:30

Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#20 Beitrag von amostwanted » Donnerstag 10. Februar 2011, 13:53

hallo.
habe gestern wieder 2 briefe bekommen.
sie kommen zurück auf ein abmahnschreiben vom 1.12.2009 und noch ein schreiben vom 12.10.2009
Jetzt steht da aber nicht mehr drin umwas es ging bzw geht sonder nur noch jeweils ein aktenzeichen.

es wird wieder jeweils ein pauschalbetrag angeboten von 450 euro.
und diesmal wird auf diverse gerichtsbeschlüsse hingewiesen wie das man auch zahlen muss wenn man nicht selber geladen hat jedoch irgendwelche dritte durch ungeschütztes internet etwas runtergeladen haben.

was mir jetzt komisch vor kommt wieso gehn die nicht vor gericht ist ja schon ewig her und ka gefühlte 5 briefe immer steht drin letzte aufforderung bla bla.

wie kann ich aus dem aktenzeichen erfahren um was es sich handelt ?

in einem brief steht drüber:
David Vogt und im anderen Matteh Tasa denke mal das sind die rechteinhaber.

danke schon mal ! vielleicht kann jemand weiterhelfen !

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