Abmahnungen von Nümann und Lang

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#121 Beitrag von Steffen » Sonntag 11. Dezember 2011, 12:29

:bl :bl :bl :bl
Bitteeeeeeeeeeeeeeeeeee!

stoneym
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#122 Beitrag von stoneym » Dienstag 13. Dezember 2011, 14:44

so dann schilder ich mal mein fall :D

mein vater hat im november 2009 ein abmahnschreiben von nümann & lang gekriegt!
haben daraufhin eine mod ue zurückgeschickt und das wars dann erstmal !

heute kam dann die 2te abmahnung !

darin steht das sie die mod ue angenommen haben.

aber da die kostenerstattungen / schadenersatzansprüche noch offen sind soll ich doch bitte bis zum tag x
die 450€ überweisen ! das wäre die letzte gelegenheit.

für den fall das ich nicht zahle würden knapp 1000€ auf mich zukommen.

ich würde jetzt einfach ne neue mod ue abschicken und nicht zahlen !

oder was sagt ihr ?
zumal ich es lächerlich finde nach über 2 jahren mit dem driss erneut anzukommen :D

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#123 Beitrag von Steffen » Dienstag 13. Dezember 2011, 15:03

[quoteemstoneym]mein vater hat im november 2009 ein abmahnschreiben von nümann & lang gekriegt!
haben daraufhin eine mod ue zurückgeschickt und das wars dann erstmal !
heute kam dann die 2te abmahnung !
darin steht das sie die mod ue angenommen haben.
aber da die kostenerstattungen / schadenersatzansprüche noch offen sind soll ich doch
bitte bis zum tag x
die 450€ überweisen ! das wäre die letzte gelegenheit.
für den fall das ich nicht zahle würden knapp 1000€ auf mich zukommen.
ich würde jetzt einfach ne neue mod ue abschicken und nicht zahlen !
oder was sagt ihr ?
zumal ich es lächerlich finde nach über 2 jahren mit dem driss erneut anzukommen.[/quoteem]
O.K. Paps wurde abgemahnt und man hat darauf reagiert mit Abgabe einer mod. UE + nicht
zahlen. Das aktuelle Schreiben ist aber keine neue Abmahnung, sondern nur das Folgeschreiben
für die Abmahnung Nov. 2009! Es wird vonseiten des Abmahners nur gesagt: “UE angenommen,
Kohle her sonst wird's teuer!“ Das heißt keine neue mod. UE! Warum auch, es wurde eine mod. UE
abgegeben, die angenommen wurde! Jedenfalls schreibst Du es ja selbst.

Also wenn Dein Paps nicht vorhat zu zahlen, wird das Schreiben nur archiviert - ohne Kontakt
mit der Gegenseite.


VG Steffen



  • 1. man gibt eine mod. UE ab
    - hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
    - Link: mod. UE
    - Link: schlafende Hunde wecken
    2. man entscheidet sich für das Nichtzahlen
    - Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
    einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.
    3. man beantragt eine Akteneinsicht ind die Beschlussakte
    - wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
    wichtig!
    - Link: Warum?
    - Link: Wie?
    4. Verjährungsfrist
    Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreibens Sylvester 24:00 Uhr
    Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
    - Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.

    !
    Hinweis:
    Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
    Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
    Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!
    Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.
    5. man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
    Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
    spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!
    6. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.

stoneym
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#124 Beitrag von stoneym » Dienstag 13. Dezember 2011, 15:09

alles klar :)

danke euch beiden für die schnelle antwort !

blade226
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#125 Beitrag von blade226 » Freitag 1. Juni 2012, 15:57

Hallo zusammen,

ich habe heute mal wieder Post von Nümann + Lang erhalten.

Historie:

1. Abmahnschreiben: 2.12.2010
- mit genauer Angabe Firma, Lied, Interpret

2. mod Ue ausgefüllt und hingeschickt

3. 17.01.2011
Schreiben der Kanzlei, dass die Ue angenommen ist. Soll 450,- Euro bezahlen. Hier ist übrigens nur noch die Rede von der Firma. Titel und Interpret sind nicht mehr angegeben
-keine Reaktion meinerseits!

4. heutiger Brief
da ich nicht auf das Schreiben vom 17.01.2011 reagiert habe schicken sie mir jetzt die letzte Mahnung. Ebenfalls nur die Firma angegeben

Wie soll ich jetzt reagieren?

blade226
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#126 Beitrag von blade226 » Samstag 2. Juni 2012, 08:38

An meiner Einstellung hat sich eigentlich nichts geändert. Zahlen will ich nicht!

Sorgen mach ich mir aber trotzdem.

Gruß
Sascha

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#127 Beitrag von Steffen » Samstag 2. Juni 2012, 09:29

Sorgen kann man sich machen, aber man sollte trotzdem weiter abwarten!

VG Steffen

holliwut
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#128 Beitrag von holliwut » Samstag 2. Juni 2012, 11:00

Die verschicken im Jahr 80.000 Abmahnungen á 500€???Von diesen 80.000 Abgemahnten zahlen 20-30% sofort die 500€.

Rechnung: 1/4 von 80.000= 20.000x500€= 10Mio Euro...

Irgendwas habe ich falsch gemacht im Leben

nlang
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#129 Beitrag von nlang » Donnerstag 7. Juni 2012, 15:32

Guten Tag zusammen,

ich habe schon viel in diesem Forum gelesen und mir bisher (so denke ich) sehr gut helfen können. Jedoch habe ich einen Fall der von den anderen abweicht und ich um Ratschläge bitte:

Ich bin nicht der Anschlussinhaber, bekomme solche Schreiben jedoch in der Regel direkt übergeben und habe mich in der Vergangenheit bei einem anderen Fall auch darum gekümmert (modUE abgeschickt), da ich Mitnutzer bin und mich etwas besser auskenne.

Ende 2011 bekam ich (über den Anschlussinhaber) ein Schreiben von N&L bezüglich einer Abmahnung von Ende 2009. Diese Abmahnung habe ich jedoch nicht erhalten. Nun kann es sein, dass der Anschlussinhaber diese verlegt hat, dies lässt sich nach der Zeit nicht mehr überprüfen, ich weiß es also nicht.

Auf den Brief von 2011 hatte ich nicht reagiert, also auch keine modUE abgeschickt, da mir nicht alle Daten der Abmahnung bekannt waren. In dem Brief steht nur Aktenzeichen, Songname und im Titel wohl die Rechteinhaber, jedoch weiß nicht nicht ob auf der Original-UE "Werk" oder sonst was stand.

Nun haben wir Mitte 2012 und ich erhalte einen weiteren Brief, welcher sich auf die Abmahnung und den Brief von Ende 2011 bezieht.

Meine Frage wäre nun, wie man sich am besten verhält, eurer Meinung nach (ich weiß, dass es nur Tipps sind und ich selbst entscheiden muss).

Nach meinen Wissensstand müsste die Abmahnung doch Ende des Jahres verjähren. Also am 01.01.2013 könnte man mir in dem Fall nichts mehr oder? Denn laut dem 2011er schreiben sei die Abmahnung von Ende 2009.

Kann es in den verbleibenden sechs Monaten zu einer Klage kommen oder wird es normalerweise erst noch weitere Schreiben geben?

Dass bisher keine modUE abgegeben wurde macht mich in dem Fall etwas besorgt :/

davale
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#130 Beitrag von davale » Freitag 15. Juni 2012, 19:29

hab in den vergangen Tagen ein weiteres schreiben von N & L bekommen.
Dieser bezieht sich auf die Manun von 2009.

Woran sehe ich denn ob das schreiben eine Manung ist?
In dem schreiben wird mehr Angst gemacht als Fakten zu zeigen.


Generel finde ich das ganze sehr lächerlich und frage mich wer sich bitte noch bei solchen Anwälten hilfe holen will.


Meine Frage wenn dies keine Manung ist müsste die Verjährungsfrist ja weitergehen sprich ende 2012 eintreffen.

Nostra
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#131 Beitrag von Nostra » Montag 18. Juni 2012, 23:40

Hallo,

ich war vor geraumer Zeit hier auch schon lesetechnisch unterwegs als die ersten
Wellen bei den Abmahnern losschlugen.

Das war vor fast genau 3 Jahren und ich war/bin selbst auch betroffen.

Dazu habe ich mal eine Frage bez der weiteren Verfahrensweise da ich letztens
erst wieder Post bekommen habe. Aber erstmal der Reihe nach.

- Die erste Abmahnung kam von Nümann und Lang am 1.Juni 2009 und es wurde die DreamDance51
Davon die Tonaufnahme "Sunshine2009" Des Künstlers Dance Nations vs Shaun Bakker abgemahnt.
wie warscheinlich 10000 fach. Daraufhin wurde fristgerecht die Mod UE verschickt !

- in 2 ten Schreiben vom 3 Okt. 2009 wurden die Forderungen dann imens erhöht und es wurde weiter
"gedroht"

- nun habe ich fast 3 Jahre nichts mehr gehört und bekomme am 4 Juni 2012 wieder ein Schreiben
mit der üblichen 450€ Forderung und Androhung gerichtlicher Massnahmen

Meine Fragen nun dazu

- Die 3 jahresfrist ist doch sicher nicht verfallen, da sie mit dem 2 ten Schreiben aufgefrischt wurde oder ?
- Warte ich erstmal ab oder sollte ich mir für ein unverbindliches Gespräch schonmmal nach dem Anwalt
meines Vertrauens umschauen
- Ich habe hier gelesen das sich die Kosten (wenns zum Gericht kommt) im Bereich 1000-1500€ bewegen , stimmt das so grob ?

Für eine Antwort wäre ich super dankbar da ich nicht weiss wie ich aktuell zu dem Thema stehen soll.

Vielen Dank schonmal vorab

grüsse

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#132 Beitrag von Steffen » Montag 18. Juni 2012, 23:43

Abmahnung Juni 2009
  • Beginn der Verjährung: 31.12.2009; 24:00 Uhr
    Ende der Verjährung: 31.12.2012; 24:00 Uhr
Ergo, noch ein bisschen aushalten und abwarten!


VG Steffen

Nostra
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#133 Beitrag von Nostra » Dienstag 19. Juni 2012, 03:02

hallo Steffen,

versteh ich das richtig, das die Verjährung nicht mit der Datierung des Schreiben s beginnt sondern nur jährlich gerechnet wird ??

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#134 Beitrag von Steffen » Dienstag 19. Juni 2012, 10:02

[quoteemNostra]Verstehe ich das richtig, dass die Verjährung nicht mit der Datierung des Schreibens beginnt, sondern nur
Jährlich gerechnet wird?[/quoteem]

Eigentlich, um hier genau zu sein, sind es zwei Sachverhalte.
  • 1. Verjährung Unterlassungsanspruch =
    Verjährt nie (deshalb Vorsicht, bei Änderungen in der Gesetzeslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung)!
    2. Verjährung der Forderungen aus der Abmahnung nach Rechtsverfolgung + Schadensersatz =
    Beginn am Ende des Jahres, mit Erlangen der Kenntnis über Name + Hausnummer des ermittelten/beauskunfteten Anschluss-
    inhabers, sprich am letzten Tag = Sylvester 24:00 Uhr, Ende = nach 3 vollen Jahren, sprich am letzten Tag des Jahres
    24:00 Uhr
Der Gesetzgeber geht aus von Tag, Monat, Jahr; Anfang (01.) Mitte (15.) und Ende (Letzter). Dabei zählt ein Jahr,
entweder 01.01. - 31.12. oder - z.B. bei Hemmungen/Unterbrechungen - 365 Tage, um eben zu gewähren, das wirklich ein
volles Jahr angerechnet bzw. berechnet wird.

Beginn aber immer am Ende des Jahres! - Deshalb auch vielmals “Sylvesterverjährung“ genannt. Für die Kolleginnen
und Kollegen aus Netzwelt.de, die es 2012 immer noch nicht beherrschen, am Ende des Jahres heißt: 31.12.; 24:00 Uhr!


Natürlich gibt es jetzt die Frage: Wann hat Dein Abmahner Kenntnis erhalten über Name + Hausschrift. 06/2009 nimmt
man an, dass es mit Richterbeschluss geschah. Anfänglich hat sich der “Pink Riese“ manchmal 6 Monate Zeit gelassen,
bis er aus technischen Gründen dem Auskunftssteller den Namen + Hausnummer des Kunden mitteilte. Hier sollte man
schon mal auf das Log-Datum schauen und Akteneinsicht nehmen - um es genau zu klären.

Deshalb kann man nur von einer allgemeinen Regel ausgehen. Beginn am Ende des Jahres, in dem man das Abmahnschreiben
erhielt und dann 3 Jahre.

VG Steffen

bibor
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#135 Beitrag von bibor » Sonntag 1. Juli 2012, 20:07

auch ich habe ein schreiben von n & l bekommen. es wurde an die kanzlei meines rechtsanwalts geschickt... das letzte datiert vom dez.2009.
in dem neuen schreiben steht:

"...in der vorbezeichneten angelegenheit hat sich zwischenzeitlich der gegenvertreter mit dem ziel einer einvernehmlichen streitbeilegung an uns gewandt.
die sache kann insgesamt entsprechend dem anliegenden antwortschreiben des gegenvertreters erledigt werden. zu weiteren zugeständnissen ist der gegner nicht bereit. bei zahlung der aufgeführten beträge in den genannten fristen ist der rechtsstreit insgesamt erledigt.
wir empfehlen die annahme des vergleichs..." usw.

die unterlassenserklärung aus dem jahr 2009 wurde angenommen... dann wird aufgeführt, dass kein dritter die tat begangen haben könnte...
durch meine zahlung wird der rechtsstreit beigelegt sein...

meine frage. kommt da dann wieder etwas? ich weiß nicht, wem ich glauben kann... daher hier mein posting... danke für nachfragen oder gar einer empfehlung...

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#136 Beitrag von Steffen » Montag 2. Juli 2012, 09:46

[quoteemBibor][...] Meine Frage: Kommt da dann wieder etwas? Ich weiß nicht, wem ich glauben kann ... daher hier mein Posting ...
danke für Nachfragen oder gar einer Empfehlung ... [...][/quoteem]

Grundlegend geht es doch fast allen 2009-Abgemahnten so. Man hat 2009 eine Abmahnung erhalten, ist in die Foren
gelandet, las etwas von mod. UE, nicht zahlen, es klagt niemand, alles Betrug, die haben keine Beweise, Log-Firma
lächerlich, alle weiteren Bettelbriefe knicken, lochen und abheften ...

... Prima, man gab eine mod. UE ab, zahlte nicht, bekam vielleicht noch ein Folgeschreiben (vgl. Bettler) und dann
kehrt die Ruhe ein. “Supi, haben die in den Foren doch recht gehabt, alles nur eine “Riesen Abzocke“.“ 2010 verging,
2011 verging und man hat die Abmahnung schon vergessen. Und schwupsdiewups, kam urplötzlich 2012 das Schreiben: “Wir
haben Dich nicht vergessen!“, und alle rufen völlig baff:

Houston, wir haben ein Problem!

Sicherlich hat sich im Gegensatz zu 2009 viel getan, aber eben aus unsrer Sicht meist nichts Positives. Es gab 2010
einen BGH: “Sommer unseres Lebens“, den heute noch die Wenigsten verstehen (können oder wollen) und die Klagezahlen
steigen stetig an (auch wenn nicht jeder verklagt werden kann). Es ist eingetroffen, von was wir seit 2005 reden:
“Wenn Ihr meine Kohle wollt, müsst Ihr klagen!“ Und auf einmal vergessen alle, dass sie unberechtigt abgemahnt wurden,
denn man verlangt vonseiten der Richter, das man außer: “Ich war es nicht“, etwas beweist. Geht nicht, Zeugen habe
ich nicht, beweisen kann ich auch nichts usw.



Wie soll ich mich verhalten?


Liebe Leute,

letztendlich hat sich aber an Eure Situation definitiv nichts verändert. Gebe ich nur eine mod. UE ab und zahle nicht,
kann ich (innerhalb meiner Verjährungszeit (3 Jahre)) auf die Kosten der Abmahnung verklagt werden (Risiko: 1.000,- -
1.200,- €).
  • Entweder, man vergleicht sich mit dem Abmahner außergerichtlich, oder
  • wartet weiter ab.

Wird man verklagt, hat man Pech, wird man nicht verklagt, hat man Glück. Aber wenn man jetzt kurz vor der Verjährung
wieder aufgelöst ist, zu keinem Vertrauen hat usw. sollte man sich fragen: Warum habe ich denn nicht gleich bezahlt?
Das wäre doch günstiger gewesen!




Mal einige weiterführende Links:

VG Steffen

wolfy61
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#137 Beitrag von wolfy61 » Samstag 15. September 2012, 13:45

Hallo,

heute habe ich mein 3tes Schreiben erhalten. Nun wird mir der Vorschlag gemacht, 250 € zu zahlen als Vergleichsangebot.
Wenn ich die 250 € zahle, näturlich in Raten, ist dann die Sache vom Tisch oder kann ich noch mehr erwarten ?
Oder soll ich lieber abwarten, die Frist läuft am 31.12.12 ab. Die Entscheidung kann mir wohl keiner abnehmen, aber vllt. einen Rad geben.
Vielen Dank im Voraus

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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#138 Beitrag von Steffen » Samstag 15. September 2012, 17:03

Wenn ich die 250 € zahle, näturlich in Raten, ist dann die Sache vom Tisch oder kann ich noch mehr erwarten?
Wenn Du die 250 € bezahlst, ist der Rechtsstreit in dieser Angelegenheit beendet. In Abhängigkeit Deiner Strategie und Anzahl von Abmahnungen (ob nur die 1 oder mehrere), mußt Du jetzt entscheiden, ob Du zahlst oder weiterhin abwartest.

VG Steffen

hubbabubba
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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#139 Beitrag von hubbabubba » Sonntag 16. September 2012, 11:15

Hallo liebe Leute,

ich verfolge schon lange (2009) das board und wollte nun auch mal den Stand der Dinge darstellen:

Abmahnung von N+L 10/2009, 2 böse Anschreiben von N+L in den letzten Jahren mit der
Androhung das die Kosten in immense Höhe steigen.
Nun habe ich auch das "Sonderangebot" (vor Verjährung) in Höhe von 250 € bekommen.
Sind wir hier auf einem Basar?
Ich finde das sehr amüsant das "die" jetzt mit solchen Angeboten kommen (auch W+ F).

Schauen wir mal was passiert....

MfG

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Re: Abmahnungen von Nümann und Lang

#140 Beitrag von Steffen » Sonntag 16. September 2012, 12:44

@hubbabubba,


Frage: Sind wir hier auf einem Basar?

Man kann doch hinein interpretieren, was man gern möchte!
  • - Eine Abmahnung ist doch ein Angebot, was annehmen oder ablehnen kann;
    - Letzte kostengünstige und schnelle Streitniederlegung vor Initiierung eines
    gerichtlichen Verfahren;
    - Man will noch ohne großen Aufwand, und vor Ende der Verjährungsfrist, alles
    mitnehmen, was man bekommt (besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem
    Dach);
    - Warum macht sich RA Weber selbständig und nimmt noch fast alle Mandanten mit?;
    - und ... und ... und ...

Es ist doch die Entscheidung, die -jeder- mit Erhalt des Abmahnschreiben
treffen muß!

  • »1. Wenn ich nicht zahle, -können- die mich eben innerhalb der dreijährigen Ver-
    jährungsfrist auf die Kosten der Abmahnung (AG+SE) verklagen. Risiko: 1.000 -
    1.200 €. Wenn ich dieses Risiko kenne und trage, dann nehme ich mit dem Abmahner
    keinen weiteren Kontakt auf, erst wieder, sollte wirklich eine Klage kommen, -dann
    beauftrage ich einen Anwalt-.«
  • »2. Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich -meine- Verteidigung auf:
    a) Wie reagiere ich auf die Abmahnung?
    b) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    c) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluß-LG!
    d) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    e) Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. (Link)!«

Mehr ist es doch nicht!



VG Steffen

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