Abmahnung von Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#221 Beitrag von Steffen » Mittwoch 11. April 2012, 12:56

[quoteemcheffe][...] warum wird auf meine frage nicht eingegangen? [...][/quoteem]

Weil sie keiner durchgelesen hat, weil keiner antworten möchte, weil keiner eine Antwort
kennt usw. usf. Ich versuche es einmal.


[quoteemcheffe][...] ich habe auch schon die hier so oft genannten links gefunden und auch aufmerksam
gelesen. deswegen bitte nicht einfach nur die beiden seiten hier verlinken, danke [...][/quoteem]

Es sind doch die immer wiederkehrende Fragen in einem Forum. Logo, denn der Sachverhalt
ändert sich ja nie grundlegend. Warum sollte man jedes Mal erneut das gleiche Schreiben.
Jeder kann doch, der sich hier registriert, lesen! Natürlich kostet es Zeit, Aufmerksamkeit
und ist schwerer, als zu fragen und auf seine Frage sofort eine Antwort zu erhalten, die
aber beim näheren Betrachten in den Links schon enthalten ist, die man meistens intensiv
gelesen hat.

Denn, wenn Du die beiden Links + die empfohlene Vorgehensweise gelesen hättest, wären alle
Deine Fragen beantwortet.


[quoteemcheffe][...] ich war es und suche jetzt den besten weg um da raus zu kommen.... [...][/quoteem]

Wen man den Rechtsverstoß getätigt hat, dann war die Abmahnung berechtigt und man kann sich
an die empfohlenen Vorgehensweisen richten. Sicherlich ein großer Kritikpunkt der Gegenseite,
dass wir zum Lügen animieren sowie die Täter schützen. Das ist aber so falsch. Jeder muss
einmal als Erstes mit einer mod. UE reagieren, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Dann
kann sich jeder für das Zahlen oder das Nichtzahlen entscheiden. Natürlich, derjenige, der
es gewesen war, hat wohl - sollte es zum Klageverfahren kommen - schlechte Karten und ist
besser beraten - sofort anzuerkennen. Und jeder Abmahner kann doch jeden renitenten
Nichtzahler - verklagen!

Deshalb wird es auch für denjenigen, der es letztendlich war - keine Empfehlung geben, wie
man am besten herauskommt. Im Weiteren finde ich dann schon geschmacklos von Bettelbriefen
zu sprechen. Du warst es, es gibt eine empfohlene Vorgehensweise und die beiden Links, aber
keinen “Täterherausführweg“!


Vielleicht hat Dir deshalb auch keiner groß geantwortet.


VG Steffen

SilentBob
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#222 Beitrag von SilentBob » Mittwoch 11. April 2012, 13:12

kirchi hat geschrieben:silentbob: mit abgabe der modue und zahlung des gefordeten betrags wäre diese eine abmahnung erledigt.

aber: der abgemahnte song stammt mit hoher sicherheit aus irgendeinem chartcontainer.

daher sind mit hoher wahrscheinlichkeit folgeabmahnungen zu erwarten (zwischen 4 - 8).

und wenn du die erste zahlst: wie willst du dann eine nichtzahlung der möglichen folgeabmahnungen begründen??

gruß

Danke Kirchi für deine schnelle Antwort!

Ich weiß nicht was es war, es steht dort Flätrate.rar, es könnte auch das Album sein, sofern ich das richtig recherchiert habe.

Deine letzte Frage ist natürlich eine sehr gute Frage, da hat man dann keine Chance mehr.

Also eine UE muss ich ja sowieso abgeben. Dachte halt mit 400,00 € wäre ich halt dann das Risiko los, aber hatte irgendwie auch Angst vor ner riesigen Anwaltsrechnung.

Wäre es denn nicht ein Widerspruch wenn ich eine mod. UE abgebe und gleichzeitig bezahle?
Ich meine ich unterlasse ohne Schuldanerkennung und zahle gleichzeitig den Vergleichsbetrag...hmmm....weiß nicht wie man mir das ausgelegt werden kann.

Ach ist doch alles doof, das ist ja voll die Zwickmühle. Ich hab einen gut benutzten Musicload-Account, reicht das nicht als Beweis :-;

cheffe
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#223 Beitrag von cheffe » Mittwoch 11. April 2012, 13:16

Nagut... vielen dank für die antwort... ich habe schon das ganze topic hier.. also alle 14 seiten gelesen... trotzdem keine richtige antwort auf diese fragen:
cheffe hat geschrieben:
(1)- weiterhin wollte ich versuchen die kosten zu senken, da mir 400€ eigentlich zu viel sind... Dazu aber auch schon die erste frage (1): gibt es dafür auch irgendwie ein formular? oder könnt ihr mir raten, wie viel geld ich da veranschlagen sollte?
soll ich das schreiben zusammen mit der mod. UE verschicken oder lieber getrennt? oder vielleicht doch garnix bezahlen?

(2)ich weiß halt nicht, was alles passieren kann. wenn ich nicht bezahle kann es entweder verjähren oder es kommt halt zu ner klage. ich könnte im fall der klage ja noch immer einen anwalt einschalten. aber werden dann die gebühren in höhe der 400 euro irgendwann erhöht?

(3)dann stellt sich noch die frage mit den vorbeugenden UE: da ich ein top100 container wohl zur verfügung gestellt habe und in dem container ein zweites lied von culcha candela war, nun die nächste frage (2): soll ich gleich an die kanzlei zerbe auch ne vorläufige UE wegen des zweiten liedes schicken? im gleichen oder in einem zweiten brief?


SilentBob
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#224 Beitrag von SilentBob » Mittwoch 11. April 2012, 13:32

Wieder einmal eine tolle Antwort von dir, vielen viele Dank.

Wieso kannst du mir die Entscheidung nicht abnehmen? Spaß

Ist klar dass ich das selbst abwägen muss. Die 400,00 € sind halt clever konzipiert. Es gibt ja fast nur 3 Möglichkeiten. Entweder ich zahle 0 €, oder die 400,00 € oder weit über 1.000,00 € bei einem Klageverfahren (falls ich dort anerkenne gilt ja nur eine einfache Gebühr). Allerdings wäre auch Anwaltszwang wenn es beim Landgericht ist und das wird es bestimmt, da die Streitwerte ja meist so konzipiert werden und theoretisch bis 10.000 € pro Musiktitel als angemessen gilt :-(


Habe nur noch eine allerletzte Frage, deren Antwort ich jetzt nicht ganz genau aus deinem Beitrag herauslesen konnte.

Du schreibst:

"mit abgabe der ue ist der anspruch auf unterlassung erfüllt (gleichzeitig senkt sich der streitwert auf die abmahnkosten + schadensersatz)"

Bestehen diese 400,00 € aus Abmahnkosten + Schadensersatz?? So verstehe ich es, ist jetzt nur eine Verständnisfrage.

Sorry!

SilentBob
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#225 Beitrag von SilentBob » Mittwoch 11. April 2012, 13:45

Vielen Dank, geht kaum schneller, du bist klasse! :-)

Ich denke ich werde erstmal nur eine mod. UE abgeben und warten. Die meisten Leser haben ja die Erfahrung gemacht, dass sich die Kanzlei fast immer ein 2. Mal wendet, dann kann man ja bzgl. eines Vergleichs nochmal neu evaluieren.

Vielen Dank nochmal, echt eine tolle Seite.

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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#226 Beitrag von cheffe » Mittwoch 11. April 2012, 14:13

hab jetzt mal aus dem container alle lieber überprüft... sind ca 20 lieder, die schonmal abgemahnt wurden...
was ist denn nun aktuelle empfehlung?
alle vorbeugende UE schreiben? oder selektiert man dort nach "erstmaligem abmahndatum"? oder danach bei welcher kanzlei am meisten sind? oder wie entscheide ich wohl ich was hinschicken sollte? ich weiß natürlich, dass mir hier niemand eine garantie geben kann mir den richtigen tipp zu geben ;)

2) kann ich an einen abmahner mit mehreren künstlern eine vorbeugende UE schicken, in die ich alle titel aufliste? dann bräuchte ich nur 10 vorb.UE abschicken...

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Steffen
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#227 Beitrag von Steffen » Donnerstag 12. April 2012, 00:00

2) kann ich an einen abmahner mit mehreren künstlern eine vorbeugende UE schicken,
in die ich alle titel aufliste? dann bräuchte ich nur 10 vorb.UE abschicken...
Naien! Jeder RI erhält eine, für den oder die Titel, worauf er ein Nutzungs- oder Verwertungs-
recht innehat!

VG Steffen

cheffe
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#228 Beitrag von cheffe » Donnerstag 12. April 2012, 00:29

naja auch gut... eben mal durchgezählt, sind auch insgesamt nur 10 stück... also kann ich dabei die verschiedenen lieder des gleichen RI zusammenfassen ;)

zweite frage: gibt es eine statistik wie oft ich von dem rechtsanwalt des RI angeschrieben werde, bis es zu einer Klage kommt?
ich würd gerne wissen: muss ich mir ggf. nach der zweiten aufforderung überlegen ob ich nun doch zahlen will, oder habe ich vielleicht doch so eher 5-10x zeit um mich auf eine bezahlung/einen vergleich einzulassen?

SilentBob
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#229 Beitrag von SilentBob » Donnerstag 12. April 2012, 10:43

Wo kann ich den das Musterschreiben finden, in dem ich Auskunft bei meinem Provider verlange an wieviele Kanzleien etc. er meine IP-Daten herausgegeben hat. Ich hatte mal so etwas gelesen, die Suchfunktion war ernüchternd, da ich auch die genaue Bezeichnung nicht kenne.

Gruß Bob

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Steffen
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#230 Beitrag von Steffen » Donnerstag 12. April 2012, 10:58

[quoteemcheffe]zweite frage: gibt es eine statistik wie oft ich von dem rechtsanwalt des RI angeschrieben
werde, bis es zu einer Klage kommt?
ich würd gerne wissen: muss ich mir ggf. nach der zweiten aufforderung überlegen ob ich nun
doch zahlen will, oder habe ich vielleicht doch so eher 5-10x zeit um mich auf eine bezahlung
/einen vergleich einzulassen?[/quoteem]

Nein, es gibt keine Zahlen bzw. Statistiken, ob man mit oder mit ohne Anwalt schneller oder
langsamer verklagt wird, ob man zu 0,01 %, 1 %, 10 % usw. verklagt wird usw.

Es steht doch jeder, der abgemahnt wird vor der immerwährenden sowie gleichen Aufgabe.
Ich wurde abgemahnt,
  • was ist eine Abmahnung überhaupt?
  • welche Möglichkeiten einer angemessenen Reaktion habe ich?
  • Entscheidung, wie ich weiter vorgehe!


Mittelpunkt ist die Ausräumung der Wiederholungsgefahr durch den Abgemahnten (AI).

Bild

Das ist seid 2005 regelmäßige Rechtsprechung. Ergo, ich gebe eine mod. UE ab (nicht die Originale)
und prüfe, ob ich erweitre oder gar vorbeuge. Diese Entscheidung liegt bei jedem allein. Wer keinen
Plan hat, sollte lieber einen Fachanwalt beauftragen.



Dann muss ich mich entscheiden, ob ich zahle (dann aber mit einem privaten Vergleich), oder nicht
zahle.


Nichtzahlen ist immer die weltweite Verbraucherforen-Empfehlung. Warum? Weil eben nicht alle Nichtzahler
verklagt werden! Aber ich muss das Risiko kennen, das ich verklagt werden kann, auf die Forderungen aus
der Abmahnung (anwaltliche Gebühren + Schadensersatzforderung). Das eigene Risiko liegt bei ca. 1.000,-
- 1.200,- EUR (bei Rasch 3.000,- EUR ++). Sicherlich ist dieses Risiko als gering einzustufen, wenn man
die Gesamtzahlen der Abmahnungen betrachtet, aber es kann niemand sagen bzw. ein Garantieschein ausstellen:
Du wirst, aber auch nicht Du wirst nicht.



Verjährung der Forderungen (anwaltliche Gebühren + Schadensersatzforderung) = 3 Jahre

Das bedeutet, zwar einen Nervenkrieg und Investition von persönlicher Freizeit, aber wenn man weiß, wie
man angemessen reagiert, kann man erst einmal gelassener der ganzen Thematik entgegentreten.

Sicherlich wird man 3 Jahre mit Folgeschreiben bedacht (Regel 1 - 3), man kann einen Mahnbescheid erhalten
(Widerspruch), verklagt oder einfach vergessen werden. Aber genauso gut kann man jetzt die 3 Jahre nutzen
um in den aktuellen Foren (Verein gegen den Abmahnwahn e.V., Netzwelt.de, Board:Gulli und AW3P) sich einfach
zu informieren, ob einmal die Rechtslage sich ändert (wovon ich nicht überzeugt bin) oder wie die Klage-
freundlichkeit des Abmahners sich verändert.

Jetzt kann ich doch, bis ich eventuell einen Hinweisbeschluss vom AG (mit Kopie der Klageschrift) erhalte,
mich immer noch entscheiden den Pauschalbetrag zu zahlen. Ab Eröffnung des Zivilverfahren kann man sich zwar
immer noch außergerichtlich vergleichen, aber es ist schon etwas aufwendiger.

Kann ich mich noch im laufenden Verfahren vergleichen?
Auch während eines laufenden Klageverfahrens kann noch ein außergerichtlicher Vergleich zwischen
den Parteien geschlossen werden. Die Richter sind sogar gesetzlich verpflichtet, in jeder Lage des Verfahrens
auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte hinzuwirken (§ 278 Abs. 1 ZPO).

Beachte
Die Klägerseite muss aber diesem Vergleich nicht zustimmen!

In der Regel wird diese Einigung auf einer beiderseitigen Erledigungserklärung basieren und den Prozess (ohne
rechtskräftiges Urteil) beenden. Beiderseitig, da hier die Kostenerstattungen der Abmahnung, des Klageverfahrens
und deren Klagerücknahme geregelt werden. Die Parteien sind bei der beiderseitigen Erledigungserklärung auch
in der mündlichen Verhandlung vom Anwaltszwangszwang befreit, wie aus § 78 Abs. 3 ZPO in Verbindung mit § 91a
ZPO gefolgert wird.

Wird beiderseitig Erledigung erklärt, so entfällt die Rechtshängigkeit der Hauptsache und das Gericht entscheidet
nach § 91a ZPO nach billigem Ermessen durch Beschluss nur noch über die Kosten. Das Gericht wird dabei eine
summarische Prüfung durchführen und sowohl in Erwägung ziehen, wem die Kosten des Prozesses bei bisherigem
Streitstand aufzuerlegen gewesen wären als auch, ob der Beklagte zur Klage Anlass gegeben hat (mit der Folge
des § 93 ZPO).

Beachte
Trotz beiderseitiger Erledigung beendet ein außergerichtlicher Vergleich den Rechtsstreit nicht unmittelbar und
es ist eine neue Klage des Klägers grundsätzlich zulässig. Zahlungsvereinsbahrungen resultierend aus diesem
Vergleich sollten deshalb eingehalten werden.

Wenn ich die Foren beobachte oder gar mitarbeite, weiß ich, ob der Abmahner seine Klagefreundlichkeit erhöht,
oder sie gleichbleibend gering bleibt. Erhöht er sie, könnte ich überlegen - mich zu vergleichen, erhöht er sie
nicht - sitze ich die Sache aus.

Ach so, dann sollte ich mit dem P2P i.V.m. dem urheberrechtlich geschützten Zeugs aufhören. Mehr ist es doch
nicht und einen Anwalt braucht man in Spezialfällen, oder erst ab Erhalt der Klageschrift.


VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#231 Beitrag von Steffen » Donnerstag 12. April 2012, 11:02

[quoteemSilentBob]Wo kann ich den das Musterschreiben finden, in dem ich Auskunft bei meinem Provider
verlange an wieviele Kanzleien etc. er meine IP-Daten herausgegeben hat. Ich hatte
mal so etwas gelesen, die Suchfunktion war ernüchternd, da ich auch die genaue
Bezeichnung nicht kenne[/quoteem].

Da gibt es keines, da der Provider keine Auskunft darüber erteilen muss und wird!

Bitte einmal hier lesen.

BfDI:
[...] Eine konkrete Auskunft des Internetzugangsproviders, welche Daten weitergegeben
wurden, kann unter Berufung auf § 34 Abs. 1 Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nicht
eingefordert werden. Denn die genannte Vorschrift kennt keine Verpflichtung zur
Beauskunftung der Daten, die weitergegeben wurden, sondern lediglich den Empfänger
oder Kategorien von Empfängern. [...]


VG Steffen

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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#232 Beitrag von cheffe » Donnerstag 12. April 2012, 11:19

ich überlege ja tatsächlich ob ich zusammen mit der mod. UE einen vergleich zu Zerbe schicke.
ich würde es zusammen verschicken, da in dem hier vorhandenen mustervergleich die mod.UE als anlage beigefügt ist.

mir stellt sich nur die frage:
wenn zerbe den vergleich nicht annimmt und weiter auf die 400€ wartet: kann ich dann noch versuchen mit nichtreagieren die sache weiter auszusitzen? oder stellt das so einen widerspruch dar?

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Steffen
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#233 Beitrag von Steffen » Donnerstag 12. April 2012, 11:37

Manchmal habe ich den Eindruck, dass wir in der Regel umsonst beantwortend Posten.
Wie Du reagierst, ist doch allein Dein Bier!

Wenn man zahlen möchte, versucht man sich zu vergleichen (ca. ½ Pauschalbetrag).
Natürlich muss der Abmahner diesen Vergleich nicht annehmen, kann ihn annehmen oder
eine andere Summe bzw. i.V.m. anderen Forderungen (Belege zur wirtschaftlichen
Situation) stellen. Hier sollte man aber auch immer beachten, das sich konkrete
Vergleichsverhandlungen auf die Verjährungsfrist auswirken.

Haben konkrete Vergleichsverhandlungen Einfluss auf die Verjährung?

Ja - wenn das Vergleichsangebot nicht in dem Jahr abgegeben wurde, in demin dem
der Anspruch entstanden
Nein - wenn das Vergleichsangebot in dem Jahr abgegeben wurde, in demin dem der
Anspruch entstanden (BGH NJW 95, 3380).

z.B. Logg Mai 2010; Abmahnung Juli 2010; es beginnt die Frist am 31.12.2010 24 Uhr
anzulaufen.

1. Wird zw. Juli 2010 und 31.12.2010/24 Uhr ein Vergleichsangebot abgegeben und
abgelehnt, hat diese Verhandlung keinen Einfluss auf die Verjährung.
2. Wird ab dem 01.01.2011 ein Vergleichsangebot abgegeben und abgelehnt, hat diese
Verhandlung Einfluss auf die Verjährung.

Die Zeit von Vergleichsangebot bis Ablehnung ist aufzuaddieren!
Dann sollte man vielleicht mal da anrufen. Ohne Schuldeingeständnis, ohne jemand
anderen zu benennen, einfach einmal “nerven“ und “herumheulen“. Nein, es gibt
kein “Mustertelefongespräch“! Man erkennt doch schon, in welcher Richtung es geht,
ehe man sich schriftlich verrennt.

VG Steffen

cheffe
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#234 Beitrag von cheffe » Donnerstag 12. April 2012, 11:46

1) es ist aber richtig, dass ich einen vergleichsschreiben ZUSAMMEN mit der mod.UE schicke? und in der mod.UE kann ich auch gleichzeitig die anderen berechtigten lieder des RA auflisten die noch nicht abgemahnt wurden?

2) in dem mustervergleich ist folgender PAssus zur individuellen Anpassung blau markiert: "Mein Internetzugang ist mit den mir zumutbaren und gebotenen Pflichten hinsichtlich Prüfung und Aufsicht gesichert i.V.m. dem zum Zeitpunkt der Abmahnung vorherrschenden technischen Mitteln und Maßnahmen."
Ich stelle mir die frage, was ich dort ändern soll. Natürlich ist alles entsprechend gesichert...


@Steffen.. hab dir ne PN und email geschickt...

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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#235 Beitrag von cheffe » Donnerstag 12. April 2012, 14:30

unter der wichtigen seite zu den vorbeugenden UE finde ich folgenden satz... hat der noch immer so bestand?


"Eine vorbeugende mod. UE ist nichts anderes, als eine mod. UE ohne die Zeile Aktenzeichen."

ein "ja" oder ein "nein, du musst folgendes ändern" würde mir helfen ;)

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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#236 Beitrag von SilentBob » Donnerstag 12. April 2012, 16:54

Habe gerade noch mal gelesen, dass ich auch eine sekundäre Darlegungslast habe.

Ich muss da über viele Dinge Auskunft geben, ähm wie soll ich Auskunft geben wenn ich es nicht war?

Gott die sind ja lustig.

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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#237 Beitrag von Steffen » Donnerstag 12. April 2012, 23:15

[quoteemcheffe]ein "ja" oder ein "nein, du musst folgendes ändern" würde mir helfen[/quoteem]
Ja.


[quoteemSilentBob]Habe gerade noch mal gelesen, dass ich auch eine sekundäre Darlegungslast habe.
Ich muss da über viele Dinge Auskunft geben, ähm wie soll ich Auskunft geben wenn ich es nicht war?[/quoteem]
Du kannst aber Auskunft geben, wie Du Deinen Anschluss gesichert hast + dieses prüfst und beaufsichtigst, und das wird hinterlegt mit Zeugen, Belegen usw.

VG Steffen

SilentBob
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#238 Beitrag von SilentBob » Freitag 13. April 2012, 01:18

Vielen Dank Steffen.


So ich beschreibe mal kurz meine Vorgehensweise/Gedanken und bitte um kurze Mitteilung, ob ich auf dem Holzweg bin oder ob es sich schlüssig anhört :-)

Bei mir geht es ja um folgenden Upload nämlich Culcha Candela - Flätrate.rar (ist das Album)
Abgemahnt von der Kanzlei BFZ wurde aber nur der Titel "Hungry Eyes auf Flätrate"

Laut Recherchen auf dieser Seite werden von BFZ auch noch "Wildes Ding" und "Flätrate (Single)" abgemahnt.
Ich gehe mal davon aus, dass ich für die anderen 2 Titel noch Post erhalte, also die ersten 3 Lieder des Albums.

Von der Kanzlei Nümann + Lang geht denke ich keine Gefahr aus, da die bisher nur andere Titel von Culcha Candela abmahnten.

Nun habe ich schon viel hier über eine erweiterte und vorbeugende mod. UE gelesen und hoffe es richtig verstanden zu haben.

Also an mehrere Rechteinhaber brauche ich ja wohl nicht zu schreiben, da ja alle 3 Titel von den Herren von Culcha Candela sind und jeweils von BFZ abgemahnt wird.

Jetzt habe ich nur eine kleine Denkblockade um zu wissen was der richtige Weg ist.

1. mod. UE an BFZ für das bereits abgemahnte "Hungry Eyes auf Flätrate" + 2 vorbeugende mod. UE´s "Wildes Ding auf Flätrate" + "Flätrate auf Flätrate" ohne Aktenzeichen an BFZ und Rechteinhaber

oder aber

2. mod. UE mit allen 3 Titeln (quasi erweitert) an BFZ + Rechteinhaber

*verwirrtbin*

Hoffentlich habe ich mich deutlich ausgedrückt :h

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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#239 Beitrag von cheffe » Freitag 13. April 2012, 10:25

also ich habe jetzt die mod.UE zu BFZ abgeschickt..
jetzt stellt sich für mich weiter die frage, wie es mit den vorb.UE weitergeht. ich hab ca. 10 RI aus dem top100container, welche ich bearbeiten müsste/könnte...
kann ich davon ausgehen, dass mich theoretisch jeder davon anschreiben könnte? oder gibt es eine tendenz, welche RI mich noch anschreiben, nachdem man eine abmahnung von BFZ bekommen hat?

und angenommen, ich habe eine vorb.UE an alle 10 geschickt. können dich mich dann immernoch anschreiben? ich denke schon, aber wenn die nach den 400€fordern, dann ist das doch zu viel und erstmal müssen die mir mit einem IP-log und datei und datum beweisen, dass ich das auch gemacht habe, oder? und tauschen sich die RI dann einfach untereinander aus und bestätigen sich, dass ich den top100container zur verfügung gestellt habe? oder muss da jeder RI selbst einen testdownload mchen?

ich gucke leider durch dieses thema mit der akteneinsicht noch nicht durch..


weiterhin habe ich gerade unter folgendem link diese textpassage gefunden: http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum ... f=19&t=109
"Vorbeugende Unterlassungserklärungen werden an die abmahnende Kanzlei (Einschreiben, Fax, E-Mail), sowie an den Rechteinhaber (Einschreiben + Brief,
Fax, E-Mail) versendet."
bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich nur an den RI schreibe?
Steffen hat geschrieben:
2) kann ich an einen abmahner mit mehreren künstlern eine vorbeugende UE schicken,
in die ich alle titel aufliste? dann bräuchte ich nur 10 vorb.UE abschicken...
Naien! Jeder RI erhält eine, für den oder die Titel, worauf er ein Nutzungs- oder Verwertungs-
recht innehat!

VG Steffen

und zuletzt bitte ich noch um eine kurze hilfe zum thema "mahnbescheid"... ich suche danach schon nach 2,5h..
ich möchte einfach gerne wissen, was passieren kann, wenn ich alle zahlungsaufforderungen nicht beachte. dann kommt ein mahnbescheid? wie hoch fällt der i.d.R. aus (Streitwert bisher 400€)...

SilentBob
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#240 Beitrag von SilentBob » Samstag 14. April 2012, 10:46

SilentBob hat geschrieben:Jetzt habe ich nur eine kleine Denkblockade um zu wissen was der richtige Weg ist.

1. mod. UE an BFZ für das bereits abgemahnte "Hungry Eyes auf Flätrate" + 2 vorbeugende mod. UE´s "Wildes Ding auf Flätrate" + "Flätrate auf Flätrate" ohne Aktenzeichen an BFZ und Rechteinhaber

oder aber

2. mod. UE mit allen 3 Titeln (quasi erweitert) an BFZ + Rechteinhaber
Was würdet ihr tun?

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