Abmahnung von Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte

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kulifaj
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#181 Beitrag von kulifaj » Sonntag 30. Oktober 2011, 10:20

Danke für schnelle Antwort....

jan88
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#182 Beitrag von jan88 » Donnerstag 3. November 2011, 20:11

Habe vor 2 Wochen auch ein Abmahnung erhalten ( zusätzlich zu der von Herrn Daniel Sebastian) habe eine Mod. UE per einschreiben geschickt, nun ist das zweite Schreiben eingetroffen das meine UE ja garnichts bewircken kann und ich doch bitte die 400 Euro überweisen soll.

es geht auch um Culcha Candela Berlin city girl...

habe nicht vor da groß zu reagieren.

Neumann
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#183 Beitrag von Neumann » Donnerstag 3. November 2011, 23:10

Nach Abgabe der mod. UE kam auch bei mir der klassische Bettelbrief mit erneuter Zahlungsfrist und Androhung von rechtlichen Schritten. Nur zu. Ich bin gespannt. Geld gibt's nur über meine Leiche.

Carmen lol
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#184 Beitrag von Carmen lol » Freitag 4. November 2011, 19:38

Hallo ich bin auch eine Abgemahnte :-)

Bin sehr froh über euer Forum wäre ich nicht darauf gestoßen hätte ich nicht gewusst wie ich reagieren soll.Hatte eine riesen Panik.
Vielen lieben dank.

Hab im Oktober 2011 meine erste Abmahnung meines Lebens bekommen
Was für`n schock
Dank euch mich etwas beruhigt lach

mod ue von euch abgeschickt und sehr schnell eine Antwort bekommen von wegen ue reicht nicht denn die brauchen von mir Geld denn es ist ja sehr teuer beweise zu sammeln. :lo
Jetzt warte ich ab auf den dritten Brief.
Hab trotzdem etwas Angst.Zum glück bin ich hier ja nicht alleine :an
Vielen dank und liebe grüsse an all meinen Leidensgenossen

Carmen lol
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#185 Beitrag von Carmen lol » Freitag 4. November 2011, 20:00

Was ich nicht verstehe ist manche müssen 350 zahlen manche 400 merkwürdig für das gleiche lied vom gleichen abmahner lg

AK86
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#186 Beitrag von AK86 » Montag 5. Dezember 2011, 13:33

Hallo Leute,

auch ich bin nun Opfer einer Abmahnung geworden. Ich habe am XX.12. eine Abmahnung von BFZ bezüglich des Songs "Berlin City Girl" erhalten, welcher aus einem Chartcontainer stammt. Ich war anfangs schon etwas verzweifelt und beunruhigt dass jetzt größere Probleme auf uns zukommen.
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher wie ich vorgehen soll und ob die Unterlassungserklärung, welche vorformuliert mitgeschickt wurde, in Ordnung ist oder nicht. Des Weiteren bin ich mir nicht sicher wie das mit dem Vergleichsbetrag von 400 Euro aussieht.
Ist das angemessen und muss man das bezahlen? Ich habe gelesen dass wenn man nicht bezahlt man auch verklagt werden kann, wie hoch ist da das Risiko?
Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar. Ich bin froh auf dieses Forum gestoßen zu sein. :)

Liebe Grüße und schon mal vorab vielen Dank!

AK86
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#187 Beitrag von AK86 » Montag 5. Dezember 2011, 16:14

Hi Grazer,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe schon eine modifizierte UE verfasst. Wie ist das jetzt mit der Bezeichnung der Datei. Ich habe irgendwo hier im Forum gelesen dass man den Chartcontainer nicht erwähnen sollte. Heißt dass ich schreibe dann nur den Interpreten und den Song rein, oder soll ich mich strikt an die Angaben auf der vorformulierten Version halten?

Was passiert wenn die modifizierte UE nicht angenommen wird? Ist es rechtens wenn man den Betrag einfach nicht bezahlt?
Wenn etwas nachkommt kann man ja immer noch einen Anwalt einschalten oder?
Ich weiß ich habe da viele Fragen, aber irgendwie bin ich durch die ganze Sache doch schon recht beunruhigt.

Vielen Dank nochmal!

Gruß,
AK

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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#188 Beitrag von didi-07 » Dienstag 6. Dezember 2011, 19:33

Hallo, habe auch eine Abmahnung von BFRZ bekommen. Reicht es eine mod. UE mit Rückschein an die RA Kanzlei zu senden und parallel dazu per Email?
Es geht um Culcha Candela: Berlin City Girl aus German Top 100 Single Charts. Ich habe in der mod.UE nur Titel/Interpret angegeben. Reicht das?

volvo14
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#189 Beitrag von volvo14 » Montag 9. Januar 2012, 16:30

Hallo, erst mal FROHES neues Jahr!

Ich hab mal wieder Post bekommen, das dritte mal dieses Jahr, aber diesmal sind das 9 Rechteinhaber die gemeinsam abmahnen. Soll ich jetzt auch nur eine mod.UE abschicken oder für jeden einzeln eine. Es handelt sich um " Culcha Candela - Berlin City Girl" und haben wollen Die 400,- Euro, na ja wollen. Was soll ich machen?

Gruß volvo14

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Steffen
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#190 Beitrag von Steffen » Montag 9. Januar 2012, 16:48

Hallo volvo14,

bitte hier + hier nachlesen.

VG Steffen

volvo14
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#191 Beitrag von volvo14 » Montag 9. Januar 2012, 19:40

also hab ich das jetzt richtig verstanden - ich schicke eine vorbeugende mod. UE an die andere kanzlei die diesen Titel abmahnt und hab dann Ruhe vor denen?
Wenn ich jetzt an alle RI in dem besagten Chart-Container eine vorbeugende mod. UE sende, kommen dann keine Abmahnungen zu diesen Titeln hier an?

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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#192 Beitrag von Steffen » Dienstag 10. Januar 2012, 17:37

Lese bitte noch einmal hier genau nach!

VG Steffen

volvo14
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#193 Beitrag von volvo14 » Dienstag 10. Januar 2012, 18:45

Hallo Steffen,
ich hab mir das jetzt nochmals durchgelesen und hab trotzdem noch ein paar Fragen:
wenn ich die jetzt alle angeschrieben habe, kann dann von denen keine Abmahnung mehr kommen
einige Adressen finde ich nicht, also an die Abmahn-Kanzlei adressieren und
in meinem fall gibt es zwei Abmahn-Kanzleien - bringt es etwas wenn ich der zweiten eine vorbeugende mod.UE schicke?

Ich weiß das steht bestimmt alles da irgendwo aber.....grins
danke

hupe33
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#194 Beitrag von hupe33 » Mittwoch 1. Februar 2012, 21:06

Hallo,

macht es einen Unterschied, wenn es sich bei dem Beklagten um eine Firma handelt?

danke


In welchen Zusammenhang?
VG Steffen

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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#195 Beitrag von Steffen » Donnerstag 2. Februar 2012, 01:03

@volvo14,

beim vorbeugenden Rechtsschutz (vorbeugende mod. UE) besteht das Ziel darin, einer kostenpflichtigen (Anwaltsgebühren) Abmahnung entgegenzuwirken. Dies macht Sinn bei Chartcontainer Abmahnungen + Power-User die rein Schiff machen wollen.

Beachte: Nur mit Sinn und Verstand erweitern oder vorbeugen! Je mehr Werke man auflistet, desto höher steigt das Risiko mal irgendwann gegen das eigene Vertragsstrafversprechen zu verstoßen. Auch nur die Titel auflisten, die man kennt vom zufälligen saugen.

Wenn man eine Adresse absolut nicht googelbar findet, sendet man die mod.UE an den abmahnende Kanzlei.

Natürlich kann man noch abgemahnt werden. Aber, es dürfen keine Anwaltsgebühren mehr verlangt werden, nur noch der Schadensersatz. Der Schadensersatz allein, ist aber gar nicht so leicht durchsetzbar. Natürlich gibt es hier noch keine ausgeprägte Rechtsprechung, aber derjenige, der mit Sinn und Verstand erweitert oder vorbeugt, ist auf der richtigen Seite. Wichtig, mit P2P sollte Schluss sein.

VG Steffen

Hamster66
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#196 Beitrag von Hamster66 » Donnerstag 2. Februar 2012, 20:52

hallo
wir gehören jetzt auch dazu.
ich habe schon hier und da mitgelesen und bin jetzt ier gelandet
das erste was mir überall aufgefallen ist, das man ningelt das man dazu gehört, aber keiner einen effektiven schritt macht um den herren bei zukommen, da die leute nach heutiger gesetzes und urteilslage grundsätzlich am längeren hebel sitzen, spätestens bei der
störerhaftung egal ob erwas getan hat oder nicht. siehe bgh urteil unseres leben.
habe im anderen forum mal versucht paar denkanstösse zu geben, aber bin irgend wie nur kurz beachtet worden statt mal ner richtigen antwort die mir auch schon bekannt war, früher hiess auch der mensch kann nicht fliegen, bis einige leute darüber diskutiert haben,
und siehe da es geht. Ich wollte damit behaupten die gegen von abgemahnten hat das auch, und eine lösung gefunden an unser bestes zu kommen unser geld. versuchen wir doch auch mal darüber nachzudenken, je mehr hieb und stichfeste argumente einer vor gericht vorbringen kann um so kommt auch die gegenseite in not. denn wenn es so weiter geht wird aus uns eine stumme gesellschaft, und du darfst deinen nachbarn nicht mehr grüssen weil sich einer ``guten tag´ sagen hat schützen lassen. und wir laden wieder in der steinzeit. so dazu später mehr aber erst mal zu meinen problem. ich habe mir heute mal das grundwissen auf der ersten seite durchgelesen und mir ist aufgefallen das ich eventudel einen fehler gemacht habe, unwissentlich aber das schützt nicht vor ärger.
zum wesentlichen die die postfrau klingelt, und drückt mir einen grossen briefumschlag in die hände und sagt post für yxz, ding genommen und in die ecke gekracht weil stress, da frau zur nicht anwesend und ich hab gedacht es sind die lang erwartenten unterlagen pustekuchen nach eineiger zeit das teil wieder vorgekrammt und erstmal richtig draufgeschaut bei namen hab ch null plan
gemacht weil der vorname öfters schon falsch aber rest stimmt.
nach öffnen erstmal blass, abmahnung, das problem, anschlussinhaber und betreiber sind nicht identisch und wohnen getrennt.
der anschlussinhaber hat für mich den anschluss gemachtda ich durch finanzielle probleme nicht durch die boni gekommen wäre.
die korekte adresse ist dem provider bekannt, er hat aber die adresse vom anschluss standort weitergeben, da die nachnamen identisch waren landet das teil in meinen händen und im schubkasten da die brisans nicht bekannt war.
da der anschlussinhaber schon sehr alt ist, und ich ja eigentlich für den anschluss verawortlich bin, wollte ich den guten mann nicht beunruhigen, hab zurückgeschrieben fristgemäss, und hab den die sachlage dargestellt, wie oben benannt, auch mitgeteilt das ich als nutzer und betreiber, keine infos davon habe, das eine verletzung stattgefunden hat.
gilt die abmahnung als korekt zugestellt. die ue habe ich nicht unterschrieben.

das problem was ich habe es spielt gar keine rolle ob wir täter oder teilnehmer sind, wr hatten die ip inne als die veletzung stattfand.
2. problem ich kämpfe seit mitte des jahres mit dem router wegen irgenwelcher fehler und dauerversagens der kommunikation einiger
netzwerkgeräte wie drucker receiver und co. also ich kann nicht ausschliessen das kiste nicht gesichert war. eine auskunft über dritte
kann ich ebenfalls nicht geben da der verletzer sich ja bei mir nicht gemeldet und die logfiles nicht länger wie 2 wochen gespeichert sind dadurch mehrfach überschrieben worden, und durch mehrfaches zurücksetzeneh weg sind.

aber nochmal gilt die abmahnung als korekt zugestellt. da die adresse des anschlussinhabers nicht korrekt war, und ich nicht die post. bei 400€ gebühren sollte das wengstens stimmen.

mfg und danke im voraus.

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Steffen
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#197 Beitrag von Steffen » Freitag 3. Februar 2012, 00:38

@Hamster66,

ich hoffe ich habe dein Problem richtig aufgefasst. Aber es geht doch immer darum, wer letztendlich Anschlussinhaber ist. Laut dem Vertrag zw. dem AI und dem Provider - bist Du nicht der AI. Und für das Auskunftsbegehren ist nur der juristische Vertragspartner relevant. Dabei ist es Wurst, ob der AI alt ist bzw. Du diesen Internetzugang nur allein nutzt.

Viele Konstellationen, wie
  • => AI verstorben, Verträge übernommen durch Erbnachfolger, aber keine Ummeldung beim Provider
    => Man hat sich getrennt, aber nicht umgemeldet,
    => Vermieter hat im Miet-Wohnpaket auch den Internetanschluss inclusive, Vermieter ist aber AI,
    => Ferienwohnungen mit dazugehörigem Internetanschluss,
    => WG’s,
    => Nachbarn teilen sich aus Kostengründen einen schnellen Internetanschluss,
    => Mutter richtet für Ihre Tochter am Ende des Wohnortes einen lnternetanschluss ein, Tochter nutzt ihn mit Ihrem Lebensgefährten,
    => AI lässt den Nachbarbengel mitsurfen usw. usf.
da haben + machen sich doch sehr viel Leutchen keine Gedanken, welche Probleme auf den jeweiligen Anschlussinhaber lauern + zukommen, wenn dieser den berühmten Abmahnbrief in den Händen hält.

Für die Beauskunftung bzw. Abmahnung, ist aber erst einmal nur der juristische Vertragspartner relevant und haftbar. Man sollte deshalb auch verzichten, irgendwelche konkreten Verhältnisse der Gegenseite detailliert darzulegen. Hier kann man schnell eines erreichen, dass letztendlich alle Beide in der Verantwortung genommen werden können.

Der AI sollte die mod.UE unterzeichnen und der Nutzer die Zeche begleichen. Alles andere spielt nur dem Abmahner in die Hände.

Mit der Adresse, ob richtig oder falsch, muss der AI mit dem Provider klären, denn in der Regel beauskunftet dieser den Namen und Adresse, wie er im Vertrag steht. Hier müsste man einmal mit den Provider in Verbindung treten. Mit Tippfehler, einer sogenannten offensichtlichen Unrichtigkeit, sollte man vorsichtig umgehen, denn das Schreiben kam an, wurde geöffnet und man hat ja auch darauf reagiert. Nach meiner Meinung aber falsch.

VG Steffen

Hamster66
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#198 Beitrag von Hamster66 » Freitag 3. Februar 2012, 06:43

hallo

ganz kurz im vertrag und glaube auch auf der rechnung geht steht die richtige adresse.
mfg

Hamster66
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#199 Beitrag von Hamster66 » Freitag 3. Februar 2012, 08:21

hallo

ich noch mal, wie verhalte ich mich jetzt, ich habe vor ca 14 tagen den brief verschickt und bis jetzt keine aw. das ich grundsätzlich in der störerhaftung bin stimmt doch oder.

und da bin ich wieder am grübeln wie verhält es sich nach dem bgh urteil sommer unseres lebens
mit deckelung v100€, wie weit reicht die, oder ist die pro song, oder gibt es die garnicht, es wird
viel darüber geschrieben laut pressemitteilung gibt es sie. andere sagen es gibt sie nicht. es gibt
keine richtigstellung v.d. pressestellung des bgh.

ich habe zu schalast und p. hier folgendes gelesen das selbst schon angebote mit 100€
gemacht haben.
Meines erachtens ist diese vorgehensweise garnicht so dumm von schalast u.p., von einer ue, welche auch immer, kann ein ra nicht leben. er hat ja auch kosten irgendwann wird er schon kommen. laut bgh steht ihm ja die störerhaftung zu. da hat sich es das bgh sehr einfach gemacht
und stempelt jedem zu verbrecher


mfg

Hamster66
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Re: Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte

#200 Beitrag von Hamster66 » Freitag 3. Februar 2012, 09:09

hallo

was sollte ich deines erachtens erstmal gegen die abmahnung tun.
die adresse im vertrag sowie auf der rechnung sind korrekt.
nur die der abmahnung ist falsch.

mfg

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