Abmahnung von Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#101 Beitrag von Steffen » Montag 18. April 2011, 21:15

wie bei jeder abmahnung, worauf man mit einer mod. ue + nicht zahlen reagiert. es können noch 1-2 folgeschreiben eintrudeln, der abmahner kann eine mahnverfahren einleiten, der abmahner kann klagen oder du kannst nach 3 jahren feiern und aufatmen, das du mit einen blauen auge davongekommen bist.

einfach die empfohlenen vorgehensweisen eines abgemahnten einhalten.

einen garantieschein gibt es leider nicht!

vg steffen

Blondinchen
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#102 Beitrag von Blondinchen » Dienstag 19. April 2011, 20:18

Und an die bereits erfahrenen/betroffenen...wer kam mit einem blauen Auge davon???? Ist es am wahrscheinlichsten, dass dann nicht geklagt wird?

Ich bin ja echt ernsthaft am überlegen, ob ich nicht einfach mal diese 100 Euro überweise und dann hoffentlich der fall erledigt ist! Es gibt doch diese gesetzlich geregelte Begrenzung mit 100 Euro!

Sorry, dass ich sooo nerve aber ich bin hochschwanger, entbinde in einer Woche und das ganze trägt nicht zu meinem Wohlbefinden bei! Ich hätte es einfach gern erledigt....versteht ihr!!! SORRY!!!

Lg Blondinchen



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VG Steffen (Site-Admin)

wombat
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#103 Beitrag von wombat » Dienstag 19. April 2011, 21:19

abmahnen ist ein massengeschäft-es wird nie möglich sein alle zu verklagen! mit den 100 euro überweisen würde ich ebenfalls lassen dann geben die gar keine ruhe mehr, das kann als schuldeingeständnis gewertet werden! auch wenns schwerfällt verfall nicht beim kleinsten husten von denen in panik!!!
ps: glückwunsch zur schwangerschaft und alles gute für die geburt...

super8
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#104 Beitrag von super8 » Samstag 23. April 2011, 13:05

Hallo Leute,
es geht um das Thema Chartcontainer: Culcha Candela - Move It. Die Bindhardts-Kanzlei war die erste. Ich rechne noch mit Nümann+Lang.
Habe folgendes vor:
1. mod. UE (Einschreiben+Rückschein+Fax) an Bindhardt-Kanzlei als Antwort auf Abmahnung:
für "Culcha Candela - Move It" + Erweiterung auf "Culcha Candela - Berlin City Girl" weil die Bindhardt das Lied auch vertreten tut und das Lied ebenfalls im chartcontainer ist. Man kann ja eine mod. UE bzgl. eines Liedes auf ein weiteres erweitern, oder?

2. vorauseilende mod. UE (ohne aktenzeichen) wegen Nümann + lang:
hier würde ich die mod. UE an den Rechteinhaber "Styleheads..." nach Berlin addressieren (Einschreiben+Rückschein+ Faxen + eMail)
Zusätzlich würde ich ein zweites Schreiben an Nümann + Lang addressieren (Einschreiben+Rückschein+Fax+eMail). Frage: Hab ich das so richtig aus dem Forum herausgelesen?

Vielen Dank schon mal für die Antwort!
VG

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#105 Beitrag von Steffen » Samstag 23. April 2011, 14:46

Hallo @super8,


ich würde es folgendermaßen machen:

1. Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe

Hinweis:
=> mit Zeile Aktenzeichen

Rechteinhaber:
die Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik,
Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek, Max-Beer-
Str. 13, 10119 Berlin

Spezifikation des Streitgegenstandes:
[...]die geschützten Musikwerke
1. “Culcha Candela - Move It“
2. “Culcha Candela - Berlin City Girl“,[...]


2. Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte

Hinweis:
=> ohne Zeile Aktenzeichen,

Rechteinhaber:
Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH c/o Nümann + Lang Rechtsanwälte,
Kriegsstr. 45, 76133 Karlsruhe

Spezifikation des Streitgegenstandes:
[...]die geschützten Tonaufnahmen
1. “Move It“ mit Darbietungen des Interpreten “Culcha Candela“,
2. "Berlin City Girl" mit Darbietungen des Interpreten “Culcha Candela“,[...]


Versand:
1. Fax und/oder/bzw. E-Mail
2. Einschreiben (Einwurf oder mit Rückschein)
3. Zeugen (ab 18) für Inhalt, korrekte Adressierung und Versand

Hinweis: 1. + 2. - Je Kopie + archivieren!

Link: Musterschreiben einer mod. UE

Für die Kanzleiadresse Nümann + Lang, einfach

:;,;:


Aber es gut, das ich nicht an deiner Stelle bin!

Bild


VG Steffen

super8
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#106 Beitrag von super8 » Samstag 23. April 2011, 16:22

Hallo nochmal,
danke für die schnelle Antwort. Sorry dass ich wg. einem punkt nochmal nachfragen muss:

bei der Nümann + Lang Sache - Culcha Candela - vorbeugende mod. UE:
ich schreib also nur an die adresse der kanzlei nümann + lang und nicht direkt auch noch an styleheads?

ich hätte jetzt die vorbeugende mod. UE so geschrieben, war so gemeint oder?

*************************

Vg
super8

So ist es schon richtig. Man gibt die mod. UE gegenüber dem RI ab,
versendet sie aber an die Kanzlei.
VG Steffen (Site-Admin)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#107 Beitrag von Steffen » Samstag 23. April 2011, 16:32

Normalerweise wird eine vorbeugende mod. UE nur an den RI[ verschickt.
Aber schneller und unkomplizierter ist es, sie gleich an den Abmahner zu
schicken.

Nicht durcheinander kommen mit dem Rechteinhaber. Styleheads bleibt der
RI
. N+L wären nur die Empänger.

Falls Du immer noch Unklarheiten hast, ruf mich einfach an: 09262-974217.

VG Steffen

Tomekk84
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#108 Beitrag von Tomekk84 » Dienstag 26. April 2011, 14:36

Hallo alle miteinander!

So, nun hat's mich auch erwischt...

Auch ich habe ein Schreiben von Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte bekommen... Hierbei geht es um den Song "Berlin City Girl" von "Culcha Candela" vom Sampler "Bravo Hits 72".

Diesen soll ich laut vorliegendem Schreiben amXX.02.2011 zum Upload angeboten haben. Nun wird von mir verlangt, dass ich den Vergleichsbetrag von 350,- € zahle und die beiliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet zurücksende. Das Ganze soll bis zum XX.05.2011 erfolgt sein.

Nun bin ich schon stundenlang am googlen und habe auch schon zig Beiträge zu dem Thema gelesen.

Von allen Beiträgen, die ich bisher gelesen habe, ist dieser hier jedoch der wohl hilfreichste und aussagekräftigste. Nachdem ich nun sämtliche Kommentare in diesem Threat gelesen habe, bin ich jedoch immernoch am Zweifeln, wie ich nun vorgehen soll... :(
Nachfolgend ein paar Punkte, die mich noch verunsichern:

1.) Der erste Punkt ist, dass diese Zahlungsfrist meiner Meinung nach doch viel zu kurz gesetzt ist, oder!? Ist das so überhaupt rechtens?

2.) Ich werde nun wohl die mod. UE an BFR senden per eMail + Fax + Einschreiben m. Rückschein... Nun weiß ich nicht, ob ich im Rahmen einer möglichen Doppelabmahnung diese mod. UE auch an Nümann & Lang Rechtsanwälte senden soll!? Zudem weiß ich auch nicht, ob ich diese mod. UEs dann nur an die Anwaltskanzleien schicken soll, oder ob ich diese zusätzlich an die jeweiligen Rechteinhaber richten soll? Wie ist es denn, wenn ich diese zweite Vorbeugende mod. UE an N&L schicke… Dann kann doch trotzdem eine zweite Forderung/Abmahnung folgen, oder?

3.) Ich bin nun sehr unschlüssig, ob ich den geforderten Betrag von 350,- € zahlen soll, oder ob ich hier auf Risiko spielen soll? Am liebsten würde ich den Betrag einfach bezahlen und damit meine Ruhe haben, aber wie ich gelesen habe, ist es dann zumeist so, dass daraufhin erst Recht weitere Forderungen folgen werden...

4.) Wie wahrscheinlich ist es denn, dass weitere Abmahnungen von anderen Künstlern, die auf diesem Sampler vertreten sind, folgen? (Ich werde gleich mal die aktuelle Liste der Abmahnenden mit der Trackliste abgleichen, um zu sehen, um wie viele Fälle es hier gehen könnte…) Hat hier bereits jemand Erfahrungen mit solchen Fällen gemacht?

5.) Sollte ich auch gleich vorbeugend für die anderen Vertretenen Künstler diese mod. UEs anfertigen und versenden oder sollte ich hier einfach abwarten??

Gibt es hier jemanden, der diesen Vergleichsbetrag gezahlt hat und Erfahrungswerte gesammelt hat, wie es danach weitergeht?

Ich währe euch echt sehr dankbar, wenn Ihr mir relativ kurzfristig weiterhelfen könntet, da ich echt nicht weiß, wie ich nun vorgehen soll :(

Es tut mir leid, wenn ich hier noch mal fragen stelle, die evtl. schon in den verangegangenen Comments gestellt wurden. Ich bin einfach nur total verunsichert und weiß einfach nicht, was ich richtig bzw. falsch mache.

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe und allen einen angenehmen Wochenstart!

LG, Thomas

tom
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#109 Beitrag von tom » Dienstag 26. April 2011, 20:39

moin moin

mal ein wasserstand von mir

hab mitlerweile den 2ten brief bekommen in dem ich aufgefordert werde angaben zu machen

-zeitraum der öffenlichen zugänglichmachung der streibefangenden datei
-anzahl zugriffe dritter auf die datei
-herkunft der datei
;m=

und ein netter hinweis auf BHG-urteil sommer unseres lebens nätürlich auch mit drauf

dann noch
" mit freundlichen grüßen"
krikelkrakel (die unterschrift kann kein schwein lesen,macht anscheind ein praktikant um geld zu sparen)
rechtsanwalt

bin weiter am tee trinken ,mal schaun was als nächstes kommt

@Tomekk84
wenn noch ein titel auf dem sampler is würd ich bei den erweitern
ich hab nur für move it eine abmahnung bekommen aber auf den gerichtsbeschluss stand auch noch city girl drauf
kannst dir ja denken was passiert währe wenn ich gezahlt hätte

mfg tom

Tomekk84
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#110 Beitrag von Tomekk84 » Dienstag 26. April 2011, 21:22

tom hat geschrieben:moin moin

mal ein wasserstand von mir

hab mitlerweile den 2ten brief bekommen in dem ich aufgefordert werde angaben zu machen

-zeitraum der öffenlichen zugänglichmachung der streibefangenden datei
-anzahl zugriffe dritter auf die datei
-herkunft der datei
;m=

und ein netter hinweis auf BHG-urteil sommer unseres lebens nätürlich auch mit drauf

dann noch
" mit freundlichen grüßen"
krikelkrakel (die unterschrift kann kein schwein lesen,macht anscheind ein praktikant um geld zu sparen)
rechtsanwalt

bin weiter am tee trinken ,mal schaun was als nächstes kommt
Diese ganzen Angaben, die in Deinem 2. Schreiben auftauchen, stehen bei mir bereits im 1. Schreiben - also in der Abmahnung. Wieso ist das so?
tom hat geschrieben:@Tomekk84
wenn noch ein titel auf dem sampler is würd ich bei den erweitern
ich hab nur für move it eine abmahnung bekommen aber auf den gerichtsbeschluss stand auch noch city girl drauf
kannst dir ja denken was passiert währe wenn ich gezahlt hätte

mfg tom
Was meinst Du mit noch ein Titel? Der Sampler hat 40+ Titel... Muss ich das dann für jeden einzelnen machen? Sry, is veilleicht ne blöde Frage, aber ich hab's nicht so ganz verstanden, was Du meinst.

So'n Mist! Ich weiß einfach nicht, was ich machen soll... Ich muss aber bis morgen irgendeine Entscheidung treffen... :( :?

Tomekk84
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#111 Beitrag von Tomekk84 » Dienstag 26. April 2011, 21:26

tom hat geschrieben: ich hab nur für move it eine abmahnung bekommen aber auf den gerichtsbeschluss stand auch noch city girl drauf
kannst dir ja denken was passiert währe wenn ich gezahlt hätte
Ich hab auch lediglich für diesen einen Titel (in meinem Fall "Berlin City Girl") die Abmahnung erhalten. Im Gerichtsbeschluss steht aber auch was von "Move It" drin. Aber wenn Du nur "Move It" heruntergeladen hast, können die Dich doch nicht auch automatisch für "Berlin City Girl" abmahnen, oder!?

Tomekk84
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#112 Beitrag von Tomekk84 » Dienstag 26. April 2011, 21:29

Grazer57 hat geschrieben:Nicht weiter tragisch. Das sind wir gewohnt.
Manchmal auch ein wenig leid, aber stets bemüht die Ruhe zu bewahren und mit selbiger zu antworten .....
Auf jeden Fall vielen Dank für die Antwort und die Geduld :te

Tomekk84
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#113 Beitrag von Tomekk84 » Dienstag 26. April 2011, 22:25

Hat eigentlich jemand eine Ahnung, wo das Ganze enden könnte, wenn man erst einmal gezahlt hat?

LG, Thomas

PS: Sry nochmal, dass ich soviele Fragen stelle... ;.ä

maddin
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#114 Beitrag von maddin » Dienstag 26. April 2011, 23:15

@Tomekk84, hier im Forum haben soviele eine modUE abgegeben, evtl. danach noch Folgeschreiben erhalten und warten jetzt auf die Verjährung (3Jahre). Ergo hört man von den meisten nix, wenn nix weiter passiert. Da zähl mal selber 1 und 1 zusammen...

Ferner, wenn Du Dich mit dieser nervigen Thematik mal etwas beschäftigt hast, dann wirst Du feststellen, daß grad die Chartcontainer wohl grad die lukrativste Melkkuh im Abmahnwesen darstellen. Ich für mein Teil gäbe auf die erste Abmahnung eine modUE ab, betrifft die Abmahnung einen Chartcontainer, dann evtl. noch eine vorbeugende für so "gefährliche" Titel wie CulchaCan..., fertig und abwarten.
Tomekk84 hat geschrieben:Hat eigentlich jemand eine Ahnung, wo das Ganze enden könnte, wenn man erst einmal gezahlt hat?
Könnte ? Mama, wann kommt Papa wieder ? Noch dreimal singen...

;)

marbling
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#115 Beitrag von marbling » Dienstag 3. Mai 2011, 00:11

Hallo,
habe gestern auch eine Abmahnung von Bindhardt Fiedler Zerbe wegen Culcha Cundela Berlin City Girl bekommen.
Upload sei von www.torrrreeennt.tooo. German Single charts 100 vom 18.4 usw.

Habe mich ein bisschen hier eingelesen.
Alles schön und gut, nur eine Frage an euch, habt IHR wirklich diese Datei gedownloadet bzw zum Upload angeboten?

Bei mir ist die Sache, das ich weder dieses Lied, noch diesen Ordern Single Charts noch so ein Client Tauschbörse wie torrent das ein Upload anbietet.
Daher bin ich überrascht das ich sowas bekommen habe.

Wenn die Kanzlei schon "rausfindet" das ich das an dem Tag um die Uhrzeit diese Datei zum Upload zur Verfügung gestellt haben soll, können die doch auch sagen womit ich das gemacht haben soll oder nicht?!

Ich habe bin die Listen der Tauschbörsen durchgegangen und keiner der erwähnten Clients wie emule bittorent etc habe ich.
Also wie kann das sein, auch wenn ich das Lied haben sollte, was ich nicht habe, wie soll ich das gemacht haben ohne diese programme?

Also hab mich schon von einem Anwalt Solmecke gewendet, und meinem Provider eine maill geschrieben usw. Jetzt eine mod. U schicken?

Was für ein Sche..... Ich mag nicht mal Culcha

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#116 Beitrag von Steffen » Dienstag 3. Mai 2011, 16:30

Hallo marbling,
Alles schön und gut, nur eine Frage an euch, habt IHR wirklich diese Datei gedownloadet bzw zum Upload angeboten?
Du wurdest doch abgemahnt. Dann müsstest Du die Frage stellen: Habe ich oder jemand, den ich kenne, diese Datei downgeloadet bzw. zum Upload angeboten?
Daher bin ich überrascht, das ich sowas bekommen habe.
Nach einer erhaltenen Abmahnung sind fast alle überrascht, kennen kein P2P usw. ...
Wenn die Kanzlei schon "rausfindet" das ich das an dem Tag um die Uhrzeit diese Datei zum Upload zur Verfügung gestellt haben soll, können die doch auch sagen womit ich das gemacht haben soll oder nicht?!
Das große Problem, wenn es zu einer Verhandlung kommt, musst Du darlegen, wer es war, wenn Du nicht infrage kommst.
Also hab mich schon von einem Anwalt Solmecke gewendet, und meinem Provider eine maill geschrieben usw. Jetzt eine mod. U schicken?
Ich glaube, das mach Dein Anwalt schon, diese Frage solltest Du ihm stellen.

VG Steffen

Kahlscher
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#117 Beitrag von Kahlscher » Dienstag 17. Mai 2011, 10:02

Hallo
habe mich schon etwas eingelesen. Aber die Frage wurde noch nicht ganz beantwortet.

1. Nach Abmahnung habe ich eine Mod.UE abgeschickt , dann wurde mir noch 1 mal geschrieben.
Nun bekam ich wieder Post , wo drin steht das es nicht zu einer Einigung gekommen ist.
und, das sie einer verbindlichen , wahrheitsgemäßen und vollständigen Auskunft über :
- den Zeitraum der öffentlichen Zugänglichmachung der streitbefangenen Datei ,
- die Anzahl der Zugriffe Dritter auf die streitbefangene Datei ,
- die Herkunft der streitbefangenen Datei
bis zum 23.05.2011 entgegen sehen

Soweit eine unmittelbare Täterschaft / Teilnahme abegestritten wird verweisen wir nochmals auf das Urteil des BGH vom 12.05.2010 (Az.: I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens)


Sollte ich zwingend ein Schreiben verfassen, dass ich jegliche Täterschaft oder Teilnahme abstreite? Wurde durch tatsächliche Gerichtsverfahren etwas festgelegt, dass der Abmahner auf solche Angaben bestehen kann? Wenn ja, wie sollte ein solches Schreiben aussehen, ohne sich selbst zu gefärden? Oder einfach abheften.

Gruß

Kahlscher

wombat
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#118 Beitrag von wombat » Dienstag 17. Mai 2011, 10:07

hallo, der brief soll dich zum zahlen bewegen. abheften! ob 2 oder 3 oder... briefe vom abmahner hier gilt immer folgendes

"Wenn man sich entscheidet, für die Vorgehensweise: mod. UE + nicht zahlen, muss der Abgemahnte damit rechnen, dass er weitere Schreiben erhält. Diese werden in der Regel, den Eingang der mod. UE, die Androhung von gerichtlichen Schritten sowie meist höhere gestellte Forderungen beinhalten. Dabei ist ein Trend zu verzeichnen, dass der vorher überlegt handelnde Abgemahnte, jetzt auf einmal völlig verzweifelt ist und keinen Ausweg mehr zu kennen scheint, als zu bezahlen.



Jeder sollte sich in Erinnerung holen, warum er sich für die Abgabe einer mod. UE mit dem Nichtzahlen entschieden hat. Was hat sich denn jetzt mit dem Erhalt des zweiten Schreibens geändert? Nichts! Unverständlich, dass jetzt sehr viele bereit sind, die höhere Summe zu zahlen. Jeder hat gewusst, gebe ich eine mod. UE ab und zahle nicht, kommen weitere Schreiben, ja ich könnte sogar verklagt werden. Lassen Sie sich nicht ins Boxhorn jagen und bleiben Sie weiter standhaft"

Kahlscher
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#119 Beitrag von Kahlscher » Dienstag 17. Mai 2011, 11:04

hallo wombat, richtig. Ich gehe meinen einmal angedachten Weg auch zu Ende. Da gibt es kein Einknicken, wegen weiterer Drohungen. Meine Frage bezog sich nur auf Erfahrungswerte, aus zwischendurch schon stattgefundenen gerichtsverhandlungen. Es hätte ja sein können, dass mitlerweile zur UE auch zwingend eine Erklärungsabgabe gehört, die sich die Abmahner vor Gericht erstritten haben.
Dies scheint ja nicht so zu sein und es handelt sich lediglich um geschickt konzipierten Bettelbrief.
Danke und großes "Durchhalte" an Alle.
Kahlscher

Blondinchen
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#120 Beitrag von Blondinchen » Samstag 21. Mai 2011, 22:45

Hallo!

Ich bin es mal wieder! Wir haben wieder Post bekommen....juhu, was für eine freude!

Nun sollen wir irgendwelche Angaben machen wie Zeitraum und Herkunft der Datei, die ich selbst wenn ich wollte gar nicht beantworten könnte! Das angebot mit den 350euro bleibt bestehen, dass steht auch noch dabei!

Soll ich das Schreiben wieder total ignorieren oder irgendwas zu den Fragen schreiben? Wie gesagt, wahrheitsgemäß könnt ich es definitiv nicht beantworten!

Danke für eure Hilfe,
Blondinchen

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