Abmahnung von Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte

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apfelbaum33
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#82 Beitrag von apfelbaum33 » Dienstag 12. April 2011, 20:37

Hallo,

ich habe mich in diesem forum angemeldet, da ich ebenfalls von der BFRZ-Kanzlei eine Abmahnung bekommen habe, betroffen ist das Lied "Move it von Culcha Candela" im German Top 100 Container.
Den halben Tag lese ich schon auf dieser Seite und wollte an dieser Stelle nochmal meinen Dank für dieses großartige Projekt aussprechen..
:rp



Also mein Plan war jetzt auf die Abmahnung der BFRZ-Kanzlei einzugehen mit der hier angebotenen mod. UE.
Da anscheinend die Kanzleien BFRZ & Nümann und Lang zusammenarbeiten, überlege ich ob eine vorbeugende mod. UE. nötig ist.
Wenn eine Abmahnung von Nümann und Lang kommen sollte kann ich doch immernoch eine mod. UE. abschicken, oder kommen dann schon mit der ersten Abmahnung Anwaltskosten, etc. auf mich zu?


LG

wombat
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#83 Beitrag von wombat » Dienstag 12. April 2011, 21:34

hallo, halte dich an die von steffen beschriebene vorgehensweise. ich denke das ist der beste weg-

Gefährliche Abmahnungen “Culcha Candela - Move It“

Das Gefährliche an dieser Form der (Doppel-)Abmahnung, erhält man zum Beispiel eine Abmahnung der Kanzlei Nümann + Lang
hinsichtlich der Tonaufnahme “Culcha Candela - Move It“, folgt in der Regel auf dem Fuße, die Abmahnung der Kanzlei Bindhardt,
Fiedler, Rixen, Zerbe wegen dem Musikwerk “Culcha Candela - Move It“ und umgekehrt.

Hierzu ist es erforderlich, dass der Betroffene mit Erhalt nur einer Abmahnung unverzüglich reagiert und neben der mod. UE
betreffs der Abmahnung, sofort eine vorbeugende Unterlassungserklärung gegenüber dem/den anderen Rechteinhaber mit versendet.
Da dem Abgemahnte eine Informations- und Aufklärungspflicht obliegt und Eile geboten ist, senden Sie die jeweilige vorbeugende
mod. UE an die betreffende Abmahnkanzlei und dem/die Rechteinhaber.

Hände weg von der originalen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Verwenden Sie nur eine abgeänderte Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung (kurz: mod. UE), die kein Schuldeingeständnis oder eine Zahlungsverpflichtung darstellt.

apfelbaum33
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#84 Beitrag von apfelbaum33 » Dienstag 12. April 2011, 21:43

okay danke :),

ist es nötig bei der Kanzlei Nümann und Lang alle Titel, die in dem Top 100 Container von ihnen vertreten werden, aufzuzählen?
Also praktisch eine vorbeugende & erweiterte mod. UE. oder soll ich mich auf den Titel "move it" beschränken?


LG

wombat
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#85 Beitrag von wombat » Dienstag 12. April 2011, 21:51

also ich würde erweitern. steffen hat das auch schon mal präzise beschrieben.

Grundsätzlich sagen wir:
Je Abmahnung - eine mod. UE + nicht zahlen + Akteneinsicht!

Es kommt dann immer das Veraltete (was übrigens nicht aus den Foren, sondern von Scheffler stammt): “Keine schlafende Hunde wecken!“
Spätestens aber nach der zweiten Abmahnung denkt man anders. Besonders hier bei N+L.

Abmahnungen Chartcontainer sind aber auch das Komplizierteste mit, was der Abmahnwahn anzubieten hat. Nachfolgendes stellt nur meine
Meinung dar.


1. Ich nehme mir das Abmahnschreiben her …
- Entscheidung, je Abmahnung eine mod. UE, oder die Kosten/Risiken minimieren!
- Möchte ich die möglichen Kosten/Risiken für mich minimieren, dann muss ich vor allen, ehrlich zu mir selbst sein! Das heißt, ist es nur der
eine Chartcontainer oder besteht die Möglichkeit, dass ich noch weitere auf meiner Platte habe. Die weitere Vorgehensweise bleibt die gleiche.


2. 4 Stunden Zeit, Arbeit und Konzentration
- ich schaue in die Abmahnung und suche die Angaben zum Chartcontainer. Wichtig dabei ob Top 50/Top 100 und insbesondere das Datum.
Diese Angaben (außer bei Rasch) findet man bei den Log-Daten.
- habe ich die Angaben,
z.B.: German Top 100 Single Charts 08.11.2010, dann verwendet man einfach:

Die Listung der Top 100 bietet man an jeder Ecke an.
- Jetzt druckt man sich diese Liste heraus, nimmt einen Stift, Blatt Papier, Lineal und Radsefummel.
- Man klickt sich in die Datenbank: Wer mahnt was ab und arbeitet jede einzelne Kanzlei ab.
Url: http://www.abmahnwahn-dreipage.de/princess15114.html

Hinweis:
Es gibt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Entschließt sich irgend jemand Rechte nach zu kaufen und abzumahnen, die noch nicht in der Liste
stehen, muss man damit leben.

- jetzt hat man in der Liste Top 100 alles durchgestrichen, was man gefunden hat, auf dem Blatt Papier die Angaben geordnet nach Kanzlei, RI -
welche Titel infrage kommen. Das ist eigentlich die Hauptarbeit.


3. Erweitern und Vorbeugen
Bei N+L macht es schon Sinn zu erweitern. Hierzu die Nutzungshinweise und Beispiele im Musterschreiben der mod. UE:
Url: http://abahnwahn-dreipage.de, 2.v.l.o.
beachten. Hier wurde es verständlich erklärt (1 RI, mehrere RI usw.)

Bei den anderen beugt man vor. Versand: immer an den RI; Doppelversand; nur wenn die Adresse nicht googelbar ist, an den Abmahner; Muster-
schreiben wie das der mod. UE - nur ohne Zeile Aktenzeichen.

Hinweis:
Sonderfall Rasch, hier werden nur immer ca. 7 Titel in einer möglichen Abmahnung verschickt. Da aber meistens mehr im Container enthalten sind,
macht es Sinn, die Spezifizierung:
[…]geschütztes Musikrepertoire der Unterlassungsgläubigerin[…]
zu verwenden. Es ist aber eine absolut zu weit gefasste Formulierung.



Warum alles?
Natürlich kann ich warten, ob etwas kommt oder nicht. Kommt nichts mehr, ist es gut. Kommen aber noch weitere Abmahnungen, sagt man sich
dann: Hätte ich doch!

Mit einer Erweiterung oder Vorbeugung kann kostenpflichtigen Abmahnungen entgegenwirken. Der Abmahnende darf keine anwaltlichen Gebühren
mehr verlangen, da man Kenntnis, von der erweiterten oder vorbeugenden UE hat.

apfelbaum33
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#86 Beitrag von apfelbaum33 » Mittwoch 13. April 2011, 15:51

so ich habe eine nur mod.UE vorbereitet und eine vorbeug. mod UE, habe allerdings nicht erweitert. Mal schaun was passiert, ich werde berichten..

super8
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#87 Beitrag von super8 » Freitag 15. April 2011, 21:05

Hallo zusammen,
bin ich froh Eure Seite gefunden zu haben.
Habe heute eine Abmahnung von Bindhardt Fiedler Zerbe erhalten.
Habe angeblich einen Chartcontainer zum Download angeboten.
Im Schreiben ist genau beschrieben wie der Chartcontainer heisst.
"Upload: www.torrent.to...German TOP 100 Single Charts 19.07.2010"
"Original-Titel: Bushido: Fackeln im Wind auf: German Top 100 Single Charts"

Habe das Schreiben wirklich erst heute am Freitag 15.04.2011 erhalten und soll bis Montag 18.04.2010 350,-- Euro
zahlen und natürlich die beigefügte UE unterschreiben und zusenden.
Habe nun überlegt, was ich tun soll und werde nun morgen die modifizierte UE aus "Abwahn-Dreipage.de" an
die Kanzlei faxen, + Einschreiben mit Rückschein + Zeuge beim kuvertieren und absenden...

Frage zur mod. UE:
Ich finde in der Anleitung für Musiktitel (brauner Text) nichts über Chartcontainer, was soll ich schreiben?
In der Original Kanzlei UE steht:
"...unterlassen: Die Tonaufnahme / Musikwerke Bushido: Fackeln im Wind auf: German Top 100 Single Charts im Internet in Peer-to-Peer-Netzwerken (sog. "Internettauschbörsen" oder "P2P-Filesharing-Systemen") der Öffentlichkeit zug....
ich hätte folgendes in die mod. UE eingetragen:
"""die geschützte Tonaufnahme / Musikwerke Bushido: Fackeln im Wind auf: German Top 100 Single Charts des Künstlers „Bushido“,"""
Weitere Frage:
Wie spitzfindig sind die Leute in der Kanzlei?
Reicht es wenn ich weiter dann den Text aus der mod. UE übernehme:
"insbesondere über sogenannte Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten "
oder soll ich den Text aus der Original UE übernehmen?
"im Internet in Peer-to-Peer-Netzwerken (sog. "Internettauschbörsen" oder "P2P-Filesharing-Systemen") der Öffentlichkeit.."

Kann sein, dass ich jetzt übertreibe mit meiner Fragerei aber ich bin grad etwas am Ende.
Für hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar!!!
VG
Mark

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#88 Beitrag von Steffen » Freitag 15. April 2011, 22:36

Mark hat geschrieben:Habe nun überlegt, was ich tun soll und werde nun morgen die modifizierte UE aus "Abwahn-Dreipage.de" an die Kanzlei faxen,
+ Einschreiben mit Rückschein + Zeuge beim kuvertieren und absenden ...
O.k. hier reagierst Du richtig.
Bild

Mark hat geschrieben:Frage zur mod. UE:
Ich finde in der Anleitung für Musiktitel (brauner Text) nichts über Chartcontainer, was soll ich schreiben?
Es wird in der Regel nur der Titel + Künstler aufgelistet. Eine Spezifikation nach z.B. Sampler-CD oder Chartcontainer ist
nicht notwendig.

Mark hat geschrieben:Wie spitzfindig sind die Leute in der Kanzlei?
Reicht es, wenn ich weiter dann den Text aus der mod. UE übernehme:
Warum möchtest Du eine mod. UE selbst kreieren? Das Musterschreiben ist juristisch ausreichend. Au0ßer natürlich, wen Du
schon über die Erfahrung verfügst, eine mod. UE selbst zu entwerfen. Immerzu. Ich habe schon sehr viele dieses Jahr gesehen,
wo sich der Betroffene dann gewundert hat, dass diese nicht angenommen wird.

Bild

Mark hat geschrieben:Kann sein, dass ich jetzt übertreibe mit meiner Fragerei aber ich bin grad etwas am Ende.
Kein Problem. Alle die selbst abgemahnt wurden, kennen diese Thematik.

Halte dich einfach an die empfohlenen Vorgehensweisen eines Abgemahnten.

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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#89 Beitrag von Brauni » Samstag 16. April 2011, 12:08

Hallo!

Ich habe gerade eine Abmahung von Bindhard/Fiedler/Zerbe erhalten wegen "Culcha Candela - Berlin City Girl".

(Letzte Woche kam auch schon eine andere Abmahnung wegen eines anderen Liedes auf der Bravo Hits von Kornmeier und Partner, juhuuu!) :_:

Ist das jetzt bei Culcha Candela auch so eine Doppel-Abmahnung, wo ich eine vorbeugende mod.UE an die jeweils andere Kanzlei schicken muss?

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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#90 Beitrag von Steffen » Samstag 16. April 2011, 12:44

[quoteemBrauni]Ich habe gerade eine Abmahung von Bindhard/Fiedler/Zerbe erhalten wegen "Culcha Candela - Berlin City Girl".
Ist das jetzt bei Culcha Candela auch so eine Doppelabmahnung, wo ich eine vorbeugende mod. UE an die jeweils andere Kanzlei schicken muss?[/quoteem]

”Culcha Candela - Move It” sowie
”Culcha Candela - Berlin City-Girl”


1. Kanzlei Nümann + Lang

Hinweis
=> mit Zeile Aktenzeichen bei vorliegender Abmahnung/ohne Zeile Aktenzeichen, wenn keine Abmahnung vorliegt und man vorbeugt

Rechteinhaber:
Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH c/o Nümann + Lang Rechtsanwälte, Kriegs-str. 45, 76133 Karlsruhe

Spezifikation des Streitgegenstandes:
[…]Tonaufnahme “Move It“ mit Darbietungen des Interpreten “Culcha Candela“ […]


__________________________


2. Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe

Hinweis
=> mit Zeile Aktenzeichen bei vorliegender Abmahnung/ohne Zeile Aktenzeichen, wenn keine Abmahnung vorliegt und man vorbeugt

Rechteinhaber:
die Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga,
Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek, Max-Beer-Str. 13, 10119 Berlin

Spezifikation des Streitgegenstandes:
[…]Musikwerk “Culcha Candela - Move It“[…]

__________________________


Musterschreiben einer mod. UE: Link

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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#91 Beitrag von Brauni » Samstag 16. April 2011, 12:59

danke erstmal!

Muss ich die jetzt wirklich auch noch abschicken? Und falls die gar nicht vorhaben, mich abzumahnen, (kann das überhaupt sein ^^), ergeben sich daraus für mich irgendwelche Nachteile?? Also wenn ich die vorbeugende schicke..

Sorry, für die Fragen, aber mich macht die Situation echt fertig... :(

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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#92 Beitrag von Steffen » Samstag 16. April 2011, 13:14

[quoteemBrauni]Muss ich die jetzt wirklich auch noch abschicken? Und falls die gar nicht vorhaben, mich abzumahnen,
(kann das überhaupt sein ^^), ergeben sich daraus für mich irgendwelche Nach-teile?? Also wenn ich
die Vorbeugende schicke.[/quoteem]

Natürlich ist es kein muss!

Wenn ich weiß,
  • ich könnte für den gleichen Titel noch eine kostenpflichtige Abmahnung erhalten
  • ich könnte dann zweimal verklagt werden.
ich aber weiß, das durch eine Vorbeugende
  • ich einer kostenpflichtigen Abmahnung entgegenwirke
  • diese - kein - Schuldeingeständnis ist
  • man zwar noch den Schadensersatz einfordern kann (der allein aber nur sehr schwer durchsetzbar ist),
dann überwiegen doch eigentlich die Vorteile!

Aber wie gesagt, es ist eine Empfehlung und kein Dogma!

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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#93 Beitrag von Domenicus » Samstag 16. April 2011, 22:51

Hallo zusammen, ich habe nun auch den Jackpot mit Move it und BFR.

ModUE ist in Arbeit, die an N&L auch.

Was mich nun ein wenig stutzig macht, ist dass BFR in ihrer Version der UE von "Culcha Candela: Move It auf [Beliebiger Sampler] 2011" schreibt.

Sollte ich den Namen des Samplers übernehmen oder pauschal "Culcha Candela: Move It" schreiben?

Vielen Dank für die Hilfe,

nur mod.UE Nö ich nicht


PS, die vorauseilende modUE geht schon an N&L direkt, oder?

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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#94 Beitrag von Steffen » Samstag 16. April 2011, 23:25

Nicht

[...]pauschal "Culcha Candela: Move It"[...]

sondern

[...]das Musikwerk "Culcha Candela: Move It"[...]


Bild

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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#95 Beitrag von Domenicus » Samstag 16. April 2011, 23:42

Ja, Musikwerk ist klar, mir ging es nur darum dass BFR explizit den Sampler in ihrer UE drinhaben.

Also, die modUE an N&L mit "[…]Tonaufnahme “Move It“ mit Darbietungen des Interpreten “Culcha Candela“ […]" geht nach Karlsruhe.

:te


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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#97 Beitrag von Blondinchen » Sonntag 17. April 2011, 21:07

Hallo!

Ich habe, wie von euch empfohlen, die mod. UE per Einschreiben und per FAx verschickt! Samstag kam die Antwort, dass die Unterlassungserklärung nicht geeignet ist die Angelegenheit umfassend zu erledigen und ich soll nun innerhalb ein paar Tage die 350 Euro bezahlen!

An N&L habe ich vorbeugend nichts verschickt, hab Angst nun doch schlafende hunde zu wecken!

Was soll ich nun tun? Ignorieren? Noch eine andere UE? Bezahlen? Wie seit ihr vorgegangen?
Was bedeutet die UE ist nicht geeignet?

Bitte, bitte helft uns!

Lg,
Birgit

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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#98 Beitrag von wombat » Sonntag 17. April 2011, 21:20

wenn die deine abgegebene unterlassungserklärung nicht abgelehnt haben wollen die nur noch das ausstehende geld von euch und da ihr euch ja fürs nichtzahlen entschieden habt IGNORIEREN !

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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#99 Beitrag von Blondinchen » Montag 18. April 2011, 20:20

Von Ablehnung steht nichts im Schreiben! Nur das die von mir versandte UE nicht ausreichend ist, die Angelegenheit zu erledigen!

Was ist danach noch zu erwarten?

Lg,
Birgit

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Re: Abmahnungen von Bindhardt/Fiedler/Rixen/Zerbe Rechtsanwälte

#100 Beitrag von wombat » Montag 18. April 2011, 21:12

da ist es ein sogenannter bettelbrief mit verschärften ton um euch zum zahlen zu bewegen. was noch zu erwarten ist kann ich dir auch nicht sagen. von weiteren briefen über mahnbescheid bis zu klage kann alles passieren, muss aber nicht!!!

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