Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Neue Klage vor Gericht gescheitert!
Klage abgewiesen , Baumgarten !
Streitet euch ob Abzocke oder nicht... Ich hab da meine Eigene Meinung.
Wieder Baumgarten !!!!
Neues Aktenzeichen ,Urteil... Im Namen des Volkes, die Klage wurde im vollen Umfang abgewiesen!
Rechtsanwalt war wieder der Hiesige DR Rechtsanwalt aus dem Hohen Norden!
Wieder wie schon im Voraus erklärt !
Ich war es in der Tat nicht ,und Zahl wieder
Gruss Pit
Klage abgewiesen , Baumgarten !
Streitet euch ob Abzocke oder nicht... Ich hab da meine Eigene Meinung.
Wieder Baumgarten !!!!
Neues Aktenzeichen ,Urteil... Im Namen des Volkes, die Klage wurde im vollen Umfang abgewiesen!
Rechtsanwalt war wieder der Hiesige DR Rechtsanwalt aus dem Hohen Norden!
Wieder wie schon im Voraus erklärt !
Ich war es in der Tat nicht ,und Zahl wieder
Gruss Pit
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Glückwunsch.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Schaut doch mal was BB für Filme vertritt, das sagt ja schon alles, zum Großteil nur Trashfilme.
Dazu noch wie Sie Ihre Fälle behandeln sagt auch einiges.
Dazu noch wie Sie Ihre Fälle behandeln sagt auch einiges.
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Hallo.
Wie lange dauert es eigentlich so ca. bis das Urteil geschrieben worden ist?
Wie lange dauert es eigentlich so ca. bis das Urteil geschrieben worden ist?
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Das ist eine berechtigte Frage.
Ein Urteil wird ja verkündet. Hier liegt es dann schon in Schriftform vor. Termin dürfte auch bekannt sein.
Ich persönlich weiß es nicht genau, aber hier gilt im Grundsatz die "5-Monate Regelung". Besonders wichtig ja für die mögliche Einlegung der Rechtsmittel (wie z.B. Berufung).
Die Fristen der Berufung beginnen mit
VG Steffen
Ein Urteil wird ja verkündet. Hier liegt es dann schon in Schriftform vor. Termin dürfte auch bekannt sein.
Ich persönlich weiß es nicht genau, aber hier gilt im Grundsatz die "5-Monate Regelung". Besonders wichtig ja für die mögliche Einlegung der Rechtsmittel (wie z.B. Berufung).
Die Fristen der Berufung beginnen mit
- a) Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils bzw.
b) spätestens mit Ablauf von fünf Monaten ab Urteilsverkündung (wenn eben dir kein Urteil im Volltext vorliegt).
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Dr. Wachs Rechtsanwälte:
klageabweisendes Urteil des Amtsgericht Koblenz
wegen Verjährung aller Ansprüche innerhalb 3 Jahren
und nicht hinreichender Individualisierung
des Mahnbescheides
01:05 Uhr
Wie die Hamburger Kanzlei ...
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Dr. Wachs Rechtsanwälte
Osterstraße 116 | 20259 Hamburg
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 | 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de | Web: www.dr-wachs.de
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... informiert, wurde mit dem Urteil des Amtsgerichtes Koblenz (Urt. v. 24.04.2015, Az. 411 C 2211/14) eine Filesharing Klage der "Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH", vertreten durch die Berliner Kanzlei "BaumgartenBrandt", erfolgreich abgewiesen, da die geltend gemachten Forderungen verjährt sind und der § 102 Satz 2 UrhG (10-jährige Verjährung ) hier keine Anwendung findet sowie nicht hinreichender Individualisierung des Mahnbescheides.
Abmahnfall
Der Beklagte wurde wegen einer vermeintlichen Verwertung des Films "Niko - Ein Rentier hebt ab" (Log: 11/2009; Pauschalbetrag: 850,00 EUR) 04/2010 abgemahnt. Nach widersprochenem Mahnbescheid und Abgabe des streitigen Verfahrens wurden die Ansprüche begründet.
Antrag
(...) Der Beklagte beantragt,
Urteil
(...) hat das Amtsgericht Koblenz durch die Richterin am Landgericht "xxx" auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 13.03.2015 für Recht erkannt:
Entscheidungsgründe
(...) Die zulässige Klage hat in de Sache keinen Erfolg. (...)
(...) 1. Der Beklagten steht gemäß § 214 Abs. 1 BGB ein Leistungsverweigerungsrecht zu, da ein etwaiger Schadensersatzanspruch sowie ein Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wegen behaupteter Urheberechtsverletzung gemäß § 195 verjährt sind.
a) Gemäß § 195 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Klägerseite geltend gemachten Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche drei Jahre. Zwar existiert zur Frage, wann Ansprüche auf Ersatz des Lizenzschadens in Filesharingklagen verjähren, bislang noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Der BGH hat sich bislang lediglich zur Frage der Verjährung von Lizenzansprüchen im Rahmen der Entscheidung vom 27.10.2011 (Az. I ZR 175/10) auseinandergesetzt. Die dort angenommene Verjährungsfrist von 10 Jahren betrifft jedoch eine völlig andere Fallkonstellation und ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar. Denn während die dortige Verwertungsgesellschaft einem Nutzer den Abschluss eines urheberrechtlichen Lizenzvertrages ermöglicht, besteht in Filesharingfällen keine solche Möglichkeit. (...)
Im Weiteren geht das Amtsgericht Koblenz detailliert und lesenswert auf die Anforderungen einer möglichen Hemmung der Verjährung durch einen Mahnbescheid ein, insbesondere an den Anforderungen hinsichtlich seiner Individualisierung.
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AG Koblenz, Urteil vom 24.04.2015, Az. 411 C 2211/14
Urteil im Volltext als PDF (3,19 MB)
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Abschließend resümiert das Amtsgericht Koblenz:
(...) Nachdem die im Abmahnschreiben gesetzte Frist vom 11.05.2010 verstrichen war, ohne dass die Klägerseite erneut tätig wurde, durfte die Beklagte davon ausgehen, nicht mit weiteren Forderungen der Klägerin konfrontiert zu werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Praxis unseriöser Abmahnungen durch darauf spezialisierte Abmahnvereine oder Rechtsanwaltskanzleien heute gang und gäbe ist. In den Medien und seitens des Gesetzgebers wird immer wieder diskutiert, dass oftmals überzogene oder auch unberechtigte Abmahnungen eine lukrative Geldquelle sind, und die Frage aufgeworfen, wie dieser Praxis entgegen getreten werden kann. (...)
(...) Es kann der Beklagten daher nach Auffassung des Gerichts nicht zugemutet werden, auf Grundlage eines einzigen mehr als 3 1/2 Jahre zurückliegenden, ganz überwiegend aus allgemein gehaltenen Textbausteinen zusammengesetzten Schreibens zu beurteilen, welche Ansprüche in einem Mahnbescheid überhaupt geltend gemacht werden, ob der Anspruchsteller tatsächlich anspruchsberechtigt ist und zu entscheiden, ob und gegen welchen Anspruch im Einzelnen sie sich zur Wehr setzen will. (...)
AW3P (Nacht) Gedanken
Folgende Gerichte haben bislang entschieden, dass der Schadensersatzanspruch bei Filesharing-Fällen nach drei Jahren verjährt:
Glückwunsch an die Beklagte und ihrem Prozessbevollmächtigten, Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs. Macht es auch gleichzeitig deutlich, das man mit Erhalt einer Anspruchsbegründung (= Klage nach Mahnbescheid) bzw. Klage einen Anwalt beauftragen muss, und die Foren meiden. Ausrufezeichen.
Auch wenn man seitens der IGGDAW weiter der irrigen Annahme ist, das allein ein Posting über eine erhaltene Klageschrift und die Antworten der Forenuser eine gerichtliche Tätigkeit darstellt, bleibt es ohne Prozessvollmacht des Beklagten auch weiterhin nur eine schnöde unerlaubte - außergerichtliche - Rechtsdienstleistung.
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Steffen Heintsch für AW3P
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AG Koblenz, Urteil vom 24.04.2015, Az. 411 C 2211/14
klageabweisendes Urteil des Amtsgericht Koblenz
wegen Verjährung aller Ansprüche innerhalb 3 Jahren
und nicht hinreichender Individualisierung
des Mahnbescheides
01:05 Uhr
Wie die Hamburger Kanzlei ...
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Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Dr. Wachs Rechtsanwälte
Osterstraße 116 | 20259 Hamburg
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 | 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de | Web: www.dr-wachs.de
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... informiert, wurde mit dem Urteil des Amtsgerichtes Koblenz (Urt. v. 24.04.2015, Az. 411 C 2211/14) eine Filesharing Klage der "Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH", vertreten durch die Berliner Kanzlei "BaumgartenBrandt", erfolgreich abgewiesen, da die geltend gemachten Forderungen verjährt sind und der § 102 Satz 2 UrhG (10-jährige Verjährung ) hier keine Anwendung findet sowie nicht hinreichender Individualisierung des Mahnbescheides.
Abmahnfall
Der Beklagte wurde wegen einer vermeintlichen Verwertung des Films "Niko - Ein Rentier hebt ab" (Log: 11/2009; Pauschalbetrag: 850,00 EUR) 04/2010 abgemahnt. Nach widersprochenem Mahnbescheid und Abgabe des streitigen Verfahrens wurden die Ansprüche begründet.
Antrag
(...) Der Beklagte beantragt,
- die Klage abzuweisen.
Sie beruft sich u.a. auf die Verjährung der Ansprüche. (...)
Urteil
(...) hat das Amtsgericht Koblenz durch die Richterin am Landgericht "xxx" auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 13.03.2015 für Recht erkannt:
- 1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. (...)
Entscheidungsgründe
(...) Die zulässige Klage hat in de Sache keinen Erfolg. (...)
(...) 1. Der Beklagten steht gemäß § 214 Abs. 1 BGB ein Leistungsverweigerungsrecht zu, da ein etwaiger Schadensersatzanspruch sowie ein Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wegen behaupteter Urheberechtsverletzung gemäß § 195 verjährt sind.
a) Gemäß § 195 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Klägerseite geltend gemachten Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche drei Jahre. Zwar existiert zur Frage, wann Ansprüche auf Ersatz des Lizenzschadens in Filesharingklagen verjähren, bislang noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Der BGH hat sich bislang lediglich zur Frage der Verjährung von Lizenzansprüchen im Rahmen der Entscheidung vom 27.10.2011 (Az. I ZR 175/10) auseinandergesetzt. Die dort angenommene Verjährungsfrist von 10 Jahren betrifft jedoch eine völlig andere Fallkonstellation und ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar. Denn während die dortige Verwertungsgesellschaft einem Nutzer den Abschluss eines urheberrechtlichen Lizenzvertrages ermöglicht, besteht in Filesharingfällen keine solche Möglichkeit. (...)
Im Weiteren geht das Amtsgericht Koblenz detailliert und lesenswert auf die Anforderungen einer möglichen Hemmung der Verjährung durch einen Mahnbescheid ein, insbesondere an den Anforderungen hinsichtlich seiner Individualisierung.
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AG Koblenz, Urteil vom 24.04.2015, Az. 411 C 2211/14
Urteil im Volltext als PDF (3,19 MB)
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Abschließend resümiert das Amtsgericht Koblenz:
(...) Nachdem die im Abmahnschreiben gesetzte Frist vom 11.05.2010 verstrichen war, ohne dass die Klägerseite erneut tätig wurde, durfte die Beklagte davon ausgehen, nicht mit weiteren Forderungen der Klägerin konfrontiert zu werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Praxis unseriöser Abmahnungen durch darauf spezialisierte Abmahnvereine oder Rechtsanwaltskanzleien heute gang und gäbe ist. In den Medien und seitens des Gesetzgebers wird immer wieder diskutiert, dass oftmals überzogene oder auch unberechtigte Abmahnungen eine lukrative Geldquelle sind, und die Frage aufgeworfen, wie dieser Praxis entgegen getreten werden kann. (...)
(...) Es kann der Beklagten daher nach Auffassung des Gerichts nicht zugemutet werden, auf Grundlage eines einzigen mehr als 3 1/2 Jahre zurückliegenden, ganz überwiegend aus allgemein gehaltenen Textbausteinen zusammengesetzten Schreibens zu beurteilen, welche Ansprüche in einem Mahnbescheid überhaupt geltend gemacht werden, ob der Anspruchsteller tatsächlich anspruchsberechtigt ist und zu entscheiden, ob und gegen welchen Anspruch im Einzelnen sie sich zur Wehr setzen will. (...)
AW3P (Nacht) Gedanken
Folgende Gerichte haben bislang entschieden, dass der Schadensersatzanspruch bei Filesharing-Fällen nach drei Jahren verjährt:
- AG Bielefeld (Urteil vom 06.03.2014 - Az. 42 C 368/13),
- AG Düsseldorf (Urteil vom 24.07.2014 - Az. 57 C 15659/13),
- AG Kassel (Urteil vom 24.07.2014 - Az. 410 C 625/14),
- AG Frankfurt a.M. (Urt. v. 30.10.2014 - Az. 32 C 2305/14 (84),
- AG Bielefeld (Urteil vom 20.11.2014 - Az. 42 C 483/14),
- AG Bielefeld (Urteil vom 08.01.2015 - Az.42 C 481/14),
- AG Hannover (Urteil vom 09.01.2015 - Az. 424 C 7759/14)
- AG Düsseldorf (Urteil vom 13.01.2015 - Az. 57 C 7592/14,
- AG Frankenthal (Urteil vom 14.01.2015 - Az. 3c C 96/14),
- AG Koblenz (Urteil vom 21.01.2015 - Az. 142 C 486/14),
- AG Bielefeld (Urteil vom 22.01.2015 - Az. 42 C 230/14),
- AG Frankenthal (Urteil vom 02.02.2015 - Az. 3b C 169/14),
- AG Nürtingen (Urteil vom 06.02.2015 - Az. 17 C 1378/14),
- AG Charlottenburg (Urteil vom 18.02.2015 - Az. 213 C 118/14),
- AG Köln (Urteil vom 19.02.2015 - Az. 148 C 31/14),
- AG Bochum (Urteil vom 25.02.2015 - Az. 38 C 362/14),
- AG Hannover (Urteil vom 06.03.2015 - Az. 524 C 8598/14)
- AG Bielefeld (Urteil vom 02.04.2015 - Az. 42 C 552/14),
- AG Bielefeld (Urteil vom 02.04.2015 - Az. 42 C 544/14),
- AG Köln (Urteil vom 13.04.2015 - Az. 125 C 579/14),
- AG München (Urteil vom 17.04.2015 - Az. 243 C 19271/14),
- AG Koblenz (Urteil vom 24.04.2015 - Az. 411 C 2211/14).
- LG Bielefeld (Beschluss vom 06.02.2015 - Az. 20 S 65/14)
- LG Frankenthal (Beschluss vom 17.04.2015 - Az. 6 S 18/15)
Glückwunsch an die Beklagte und ihrem Prozessbevollmächtigten, Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs. Macht es auch gleichzeitig deutlich, das man mit Erhalt einer Anspruchsbegründung (= Klage nach Mahnbescheid) bzw. Klage einen Anwalt beauftragen muss, und die Foren meiden. Ausrufezeichen.
Auch wenn man seitens der IGGDAW weiter der irrigen Annahme ist, das allein ein Posting über eine erhaltene Klageschrift und die Antworten der Forenuser eine gerichtliche Tätigkeit darstellt, bleibt es ohne Prozessvollmacht des Beklagten auch weiterhin nur eine schnöde unerlaubte - außergerichtliche - Rechtsdienstleistung.
- (...) § 2 Begriff der Rechtsdienstleistung - Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG)
(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. (...)
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Steffen Heintsch für AW3P
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AG Koblenz, Urteil vom 24.04.2015, Az. 411 C 2211/14
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Gerade am studieren des CT Magazins.....
Sehr interessant für die Abgemahnten , sehr gut erklärt 2 Bgh Urteile ...
http://www.heise.de/ct/ausgabe/2015-11- ... 18274.html
Da wird Baumgarten sehr Direkt in der Tat beschrieben, und sage und schreibe ... (Betrugsverdacht ín den Raum gestellt? )
Gruss Pitt
Sehr interessant für die Abgemahnten , sehr gut erklärt 2 Bgh Urteile ...
http://www.heise.de/ct/ausgabe/2015-11- ... 18274.html
Da wird Baumgarten sehr Direkt in der Tat beschrieben, und sage und schreibe ... (Betrugsverdacht ín den Raum gestellt? )
Gruss Pitt
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
[quoteemWerniman]Da wird Baumgarten sehr direkt in der Tat beschrieben, und sage und schreibe ... (Betrugsverdacht in den Raum gestellt? )[/quoteem]
Natürlich ist der Bericht von c't (Holger Bleich: Bröckelndes Geschäftsmodell) in aller Munde und lesbar. Es stellt hierbei die Meinung von Holger Bleich und c't dar, es gibt seine Einschätzungen und Schlussfolgerungen wieder. Jeder Lesende kann und soll sich diesbezüglich seine Meinung bilden.
Nur gibt es auch Artikel, die sind nicht in aller Munde, wie zum Beispiel: LTO - BaumgartenBrandt unter Beschuss.
Letztendlich sollte man mit seinen Werturteilen vorsichtiger umgehen. Dies stünde uns allen besser zu Gesicht. Und solange nichts bewiesen ist, gilt die Unschuldsvermutung. Ich vergaß, diese gilt ja nur für uns. Aber natürlich soll diesen Artikel (Holger Bleich: Bröckelndes Geschäftsmodell) jeder lesen.
[quoteemgeopfert]die großen Rechteinhaber gehen nicht kaputt. Kleinere schon. Aber es ist einfach klar, dass es Nachwuchskünstler zunehmend schwer haben von den Verkäufen ihrer Titel zu leben. Das führt mittel- bis langfristig dazu dass nur noch Mainstream-Müll ein Chance hat. Für Musik will keiner mehr Geld bezahlen, andereseits geben die Kids Unmengen für Anrufe für die DSDS-Abzocke aus. Und das ist WIRKLICH Abzocke :-). Auch für das neueste IPhone ist ausreichend Geld da. Seltsamerweise fühlt sich da keiner abgezockt, wenn er 1000 Euro für ein IPhone plus 40 Euro+ monatlich für Flatrate bezahlen soll, jedoch 10 Euro für eine CD sind zuviel.[/quoteem]
Es ist kein Geheimnis, das Filesharing viele kleinere Produktionen, Labels, Software-Hersteller usw. bedroht, und teilweise zu deren aus führte. Diesen Fakt kann man nicht wegwischen, kaum auf dem Markt - schon kostenlos in der Tauschbörse. Das damit aber diesen Urhebern ihre Einnahmen flöten gehen, weil niemand dafür bezahlt - interessiert uns in der Regel nicht, da es sowieso nur eine geldgierige Contentmafia ist und wir unschuldig.
Natürlich habe ich aber - im Gegenzug - auch Interview gelesen, Moment, o.k., warte, ich habe es ...
Zeit-Online: "Das Neue entsteht nie da, wo man es erwartet"
Ich kann natürlich einen Thread einrichten, wo sich jeder über die Fehler des anderen auslassen kann. Ich kann Euch jetzt schon versprechen, dass es anfänglich mal eine Handvoll Postings gibt, spätestens nach einer Woche interessiert es niemand mehr.
Man sollte jetzt aber nicht in jeden Thread eine Grundsatzdiskussion anfangen, wer nun arm dran ist. Danke @geopfert.
VG Steffen
Natürlich ist der Bericht von c't (Holger Bleich: Bröckelndes Geschäftsmodell) in aller Munde und lesbar. Es stellt hierbei die Meinung von Holger Bleich und c't dar, es gibt seine Einschätzungen und Schlussfolgerungen wieder. Jeder Lesende kann und soll sich diesbezüglich seine Meinung bilden.
Nur gibt es auch Artikel, die sind nicht in aller Munde, wie zum Beispiel: LTO - BaumgartenBrandt unter Beschuss.
Letztendlich sollte man mit seinen Werturteilen vorsichtiger umgehen. Dies stünde uns allen besser zu Gesicht. Und solange nichts bewiesen ist, gilt die Unschuldsvermutung. Ich vergaß, diese gilt ja nur für uns. Aber natürlich soll diesen Artikel (Holger Bleich: Bröckelndes Geschäftsmodell) jeder lesen.
[quoteemgeopfert]die großen Rechteinhaber gehen nicht kaputt. Kleinere schon. Aber es ist einfach klar, dass es Nachwuchskünstler zunehmend schwer haben von den Verkäufen ihrer Titel zu leben. Das führt mittel- bis langfristig dazu dass nur noch Mainstream-Müll ein Chance hat. Für Musik will keiner mehr Geld bezahlen, andereseits geben die Kids Unmengen für Anrufe für die DSDS-Abzocke aus. Und das ist WIRKLICH Abzocke :-). Auch für das neueste IPhone ist ausreichend Geld da. Seltsamerweise fühlt sich da keiner abgezockt, wenn er 1000 Euro für ein IPhone plus 40 Euro+ monatlich für Flatrate bezahlen soll, jedoch 10 Euro für eine CD sind zuviel.[/quoteem]
Es ist kein Geheimnis, das Filesharing viele kleinere Produktionen, Labels, Software-Hersteller usw. bedroht, und teilweise zu deren aus führte. Diesen Fakt kann man nicht wegwischen, kaum auf dem Markt - schon kostenlos in der Tauschbörse. Das damit aber diesen Urhebern ihre Einnahmen flöten gehen, weil niemand dafür bezahlt - interessiert uns in der Regel nicht, da es sowieso nur eine geldgierige Contentmafia ist und wir unschuldig.
Natürlich habe ich aber - im Gegenzug - auch Interview gelesen, Moment, o.k., warte, ich habe es ...
Zeit-Online: "Das Neue entsteht nie da, wo man es erwartet"
- (...) Durch Austausch und Imitation entstehen neue Werke - und neue Probleme. Im Interview erklärt Historikerin Monika Dommann die Ursprünge heutiger Urheberrechts-Konflikte. Interview: Anne Kunze
22. März 2014; 19:52 Uhr (...)
Ich kann natürlich einen Thread einrichten, wo sich jeder über die Fehler des anderen auslassen kann. Ich kann Euch jetzt schon versprechen, dass es anfänglich mal eine Handvoll Postings gibt, spätestens nach einer Woche interessiert es niemand mehr.
Man sollte jetzt aber nicht in jeden Thread eine Grundsatzdiskussion anfangen, wer nun arm dran ist. Danke @geopfert.
VG Steffen
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Ich habe da jetzt auch nochmal ne frage
erstes schreiben 2009
bin ich da jetzt raus wenn nix gekommen ist ,ausser ein MB
nach meiner rechnung ist es knapp 6 Jahre her
erstes schreiben 2009
bin ich da jetzt raus wenn nix gekommen ist ,ausser ein MB
nach meiner rechnung ist es knapp 6 Jahre her
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Cynic hat geschrieben:Ich habe da jetzt auch nochmal ne frage
erstes schreiben 2009
bin ich da jetzt raus wenn nix gekommen ist ,ausser ein MB
nach meiner rechnung ist es knapp 6 Jahre her
Frag mal bei BB nach, das kann Dir keiner so genau beantworten.
BB ist ja scheinbar der Auffassung das erst nach 10 Jahren verjährt, doch die meisten Gerichte entscheiden ja zum Glück für 3 Jahre.
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
@Arno DorianArno Dorian hat geschrieben:Das scheint BB wohl ziemlich egal zu sein, Sie treiben Ihr Spiel ja auch bei verjährten Fällen weiter, wie bei mir nun auch.
Dachte ich bin raus aus der Geschichte, das war wohl nix.
Ich bin froh das ich zu einem AG muss das schon öfters wegen Verjährung zu Gunsten den Abgemahnten entschied!
Wie lange hat es bei Dir gedauert zwischen Erhalt der Abgabenachricht und Eintreffen der Klageschrift?
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Über ein halbes Jahr, genau weiß ich es jetzt nicht, will es aber auch nicht zu genau schreiben.
Dachte ja eigentlich auch schon das nichts mehr kommt, deswegen sollte man sich nicht zu früh freuen, bei 2009 Abgemahnten könnte dann vielleicht auch noch was kommen.
Dachte ja eigentlich auch schon das nichts mehr kommt, deswegen sollte man sich nicht zu früh freuen, bei 2009 Abgemahnten könnte dann vielleicht auch noch was kommen.
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Dr. Wachs Rechtsanwälte:
klageabweisendes Urteil des Amtsgericht München,
da nicht zur Überzeugung des Gerichtes erwiesen wurde,
dass der angebliche Verstoß über den Anschluss
des Beklagten begangen wurde
12:45 Uhr
Wie die Hamburger Kanzlei ...
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Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Dr. Wachs Rechtsanwälte
Osterstraße 116 | 20259 Hamburg
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 | 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de | Web: www.dr-wachs.de
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... informiert, wurde mit dem Urteil des Amtsgericht (AG) München (Urt. v. 23.04.2015, Az. 161 C 16576/14) eine Filesharing Klage der "Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH", vertreten durch die Berliner Kanzlei "BaumgartenBrandt", erfolgreich abgewiesen, da, so das Amtsgericht München wörtlich: "weil nicht zur Überzeugung des Gerichtes erwiesen wurde, dass die angebliche Urheberrechtsverletzung über den Anschluss des Beklagten begangen wurde."
Wer diese Einleitung liest, wird es einfach zur Kenntnis nehmen, vielleicht anerkennend mit dem Kopf nicken, oder denken: "Was soll's, wieder nur eines von vielen gewonnenen Urteilen von diesem Wachs gegen BB." Aber, diesesmal lohnt es sich das Urteil genau zu studieren, und nicht nur für "Technik-Fans". Nicht nur, dass diese Entscheidung ein bajuwarisches Gericht traf - wo angeblich die Uhren anders ticken sollen - nein, das Amtsgericht München findet klare und unstrittige Worte zur IP-Ermittlungsfirma "GuardaLey International" und deren vielerorts angepriesener Ermittlungen mit ach so gerichtssicherer Beweiskraft. Zumindest in und für den Gerichtsstandort München.
Abmahnfall
Der Beklagte wurde wegen einer vermeintlichen Verwertung des Films "Niko - Ein Rentier hebt ab" (Log: 11/2009; Pauschalbetrag: 850,00 EUR) 04/2010 abgemahnt. Nach dem die Zahlung verweigert wurde reichte der Prozessbevollmächtigte, die Berliner Kanzlei "BaumgartenBrandt", am Amtsgericht München Klage ein (Streitwert: 7.500,00 EUR; AG: 555,00 EUR + SE: mindestens 400,00 EUR).
Antrag
Urteil
(...) erlässt das Amtsgericht München durch den Richter am Amtsgericht "xxx" auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 30.09.2014, 26.02.2015 und 23.04.2015 folgendes
Endurteil
Entscheidungsgründe
(...) Die zulässige Klage ist unbegründet.
I.
Dahingestellt bleiben kann, ob die Klägerin ausreichend substantiiert zur Aktivlegitimation vorgetragen hat, nachdem diese durch den Beklagten substantiiert bestritten wurde.
II.
1.
Die technischen Ermittlungen der Fa. Guardaley wurde von dem Beklagten in zulässiger Weise bestritten. (...) Der Beklagte hat hingegen sein Bestreiten noch dahingehend substantiiert, als er auf den Rechtsstreit der Prozessbevollmächtigten gegen die Fa. Guardaley hingewiesen hat, bei dem es auch um die Frage ging, inwieweit die Fa. Guardaley auch überprüft hat, ob ein Upload des jeweiligen Filmes folgt. Soweit die Klägerin meint, dass der Beklagte für ein substantiiertes Bestreiten unter Beweisantritt vortragen muss, welche IP-Adresse seinem Anschluss zum Tatzeitpunkt zugeordnet war, vermengt sie die Frage der Ordnungsmäßigkeit der Ermittlungen mit der Frage der Zuordnung der IP-Adresse. (...)
2.
Damit war ein gerichtliches Sachverständigengutachten, wie es die Klägerseite zum Beweis der Behauptungen zur Anschlussermittlung angeboten hat, erforderlich. (...) Schließlich liegen auch sonstige Anhaltspunkte dafür, dass die Fa. Guardaley regelmäßig richtig ermittelt, dem Gericht nicht vor. Das Gericht, das in der Vergangenheit mit einer Vielzahl von Filesharingfällen befasst war, hat bis dato noch kein Sachverständigengutachten über die hier maßgebliche Ermittlungssoftware erholt, auch ist ihm solches gerichtliches Sachverständigengutachten nicht bekannt.
3.
Die von der Klägerin im Schriftsatz vom 22.10.2014 zitierten Gerichtsentscheidungen verfangen nicht. Zum einen handelt es sich um einen Hinweis des Amtsgericht Hamburg im Rahmen einer Verfügung, die weitere Entscheidung des AG Charlottenburg betraf einen Fall, wo zu weiteren Ermittlungen des Anschlusses bei anderen Filmen vorgetragen wurde. (...)
4.
Die Klägerseite hat den Vorschuss für das einzuholende Sachverständigengutachten nicht fristgemäß eingezahlt. Auch auf Hinweis des Gerichts zur Nichteinzahlung in der Ladungsverfügung vom 26.03.2015 mitgeteilt, das kein Kostenvorschuss eingezahlt werde.
5.
Die Klägerin ist damit der ihr obliegende Beweislast, dass die Urheberrechtsverletzung über den Anschluss des Beklagten begangen wurde nicht nachgekommen. (...)
III.
Nachdem schon dieser Nachweis durch die Klägerin nicht geführt wurde, kommt es auf die Frage, ob der Beklagte die sekundäre Darlegungslast mit seinem im Tatbestand dargestellten Vortrag erfüllt hat, nicht an. (...) Die Klägerin hat auch hier den Auslagenvorschuss für die von ihr benannten Zeugen "xxx" und "xxx" nicht eingezahlt. (...)
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AG München, Urteil vom 23.04.2015, Az. 161 C 16576/14
Urteil im Volltext als PDF (2,59 MB)
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AW3P (Muttertags-) Gedanken
Glückwunsch an den Beklagten und seinem Prozessbevollmächtigten, Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs. Macht es auch gleichzeitig deutlich, das man mit Erhalt einer Anspruchsbegründung (= Klage nach Mahnbescheid) bzw. Klage einen Anwalt beauftragen muss, und die Foren meiden.
Auch wenn man seitens der IGGDAW weiter der irrigen Annahme ist, dass allein ein Posting, indem das Wort "Gericht" vorkommt und die resultierenden Antworten der Forenuser, eine gerichtliche Tätigkeit darstellt, bleibt es auch weiterhin nur eine schnöde unerlaubte - außergerichtliche - Rechtsdienstleistung. Egal was die IGGDAW so zusammenfantasiert.
(...) § 2 Begriff der Rechtsdienstleistung - Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG)
(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. (...)
Rechtlicher Hinweis durch AW3P:
"Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Fred-Olaf Neiße, Claudia Reinhardt oder Ingo Bentz von der IGGDAW"
Obwohl ... Moment ... ja ... bislang sind - keine - bekannt!
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Steffen Heintsch für AW3P
Quelle:Blog AW3P
Link:http://www.initiative-abmahnwahn.de/201 ... egangen-w/
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AG München, Urteil vom 23.04.2015, Az. 161 C 16576/14
klageabweisendes Urteil des Amtsgericht München,
da nicht zur Überzeugung des Gerichtes erwiesen wurde,
dass der angebliche Verstoß über den Anschluss
des Beklagten begangen wurde
12:45 Uhr
Wie die Hamburger Kanzlei ...
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Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Dr. Wachs Rechtsanwälte
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... informiert, wurde mit dem Urteil des Amtsgericht (AG) München (Urt. v. 23.04.2015, Az. 161 C 16576/14) eine Filesharing Klage der "Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH", vertreten durch die Berliner Kanzlei "BaumgartenBrandt", erfolgreich abgewiesen, da, so das Amtsgericht München wörtlich: "weil nicht zur Überzeugung des Gerichtes erwiesen wurde, dass die angebliche Urheberrechtsverletzung über den Anschluss des Beklagten begangen wurde."
Wer diese Einleitung liest, wird es einfach zur Kenntnis nehmen, vielleicht anerkennend mit dem Kopf nicken, oder denken: "Was soll's, wieder nur eines von vielen gewonnenen Urteilen von diesem Wachs gegen BB." Aber, diesesmal lohnt es sich das Urteil genau zu studieren, und nicht nur für "Technik-Fans". Nicht nur, dass diese Entscheidung ein bajuwarisches Gericht traf - wo angeblich die Uhren anders ticken sollen - nein, das Amtsgericht München findet klare und unstrittige Worte zur IP-Ermittlungsfirma "GuardaLey International" und deren vielerorts angepriesener Ermittlungen mit ach so gerichtssicherer Beweiskraft. Zumindest in und für den Gerichtsstandort München.
Abmahnfall
Der Beklagte wurde wegen einer vermeintlichen Verwertung des Films "Niko - Ein Rentier hebt ab" (Log: 11/2009; Pauschalbetrag: 850,00 EUR) 04/2010 abgemahnt. Nach dem die Zahlung verweigert wurde reichte der Prozessbevollmächtigte, die Berliner Kanzlei "BaumgartenBrandt", am Amtsgericht München Klage ein (Streitwert: 7.500,00 EUR; AG: 555,00 EUR + SE: mindestens 400,00 EUR).
Antrag
- (...) Der Beklagte beantragt,
Klageabweisung. (...)
Urteil
(...) erlässt das Amtsgericht München durch den Richter am Amtsgericht "xxx" auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 30.09.2014, 26.02.2015 und 23.04.2015 folgendes
Endurteil
- 1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert wird auf 955,00 EUR festgesetzt. (...)
Entscheidungsgründe
(...) Die zulässige Klage ist unbegründet.
I.
Dahingestellt bleiben kann, ob die Klägerin ausreichend substantiiert zur Aktivlegitimation vorgetragen hat, nachdem diese durch den Beklagten substantiiert bestritten wurde.
II.
1.
Die technischen Ermittlungen der Fa. Guardaley wurde von dem Beklagten in zulässiger Weise bestritten. (...) Der Beklagte hat hingegen sein Bestreiten noch dahingehend substantiiert, als er auf den Rechtsstreit der Prozessbevollmächtigten gegen die Fa. Guardaley hingewiesen hat, bei dem es auch um die Frage ging, inwieweit die Fa. Guardaley auch überprüft hat, ob ein Upload des jeweiligen Filmes folgt. Soweit die Klägerin meint, dass der Beklagte für ein substantiiertes Bestreiten unter Beweisantritt vortragen muss, welche IP-Adresse seinem Anschluss zum Tatzeitpunkt zugeordnet war, vermengt sie die Frage der Ordnungsmäßigkeit der Ermittlungen mit der Frage der Zuordnung der IP-Adresse. (...)
2.
Damit war ein gerichtliches Sachverständigengutachten, wie es die Klägerseite zum Beweis der Behauptungen zur Anschlussermittlung angeboten hat, erforderlich. (...) Schließlich liegen auch sonstige Anhaltspunkte dafür, dass die Fa. Guardaley regelmäßig richtig ermittelt, dem Gericht nicht vor. Das Gericht, das in der Vergangenheit mit einer Vielzahl von Filesharingfällen befasst war, hat bis dato noch kein Sachverständigengutachten über die hier maßgebliche Ermittlungssoftware erholt, auch ist ihm solches gerichtliches Sachverständigengutachten nicht bekannt.
3.
Die von der Klägerin im Schriftsatz vom 22.10.2014 zitierten Gerichtsentscheidungen verfangen nicht. Zum einen handelt es sich um einen Hinweis des Amtsgericht Hamburg im Rahmen einer Verfügung, die weitere Entscheidung des AG Charlottenburg betraf einen Fall, wo zu weiteren Ermittlungen des Anschlusses bei anderen Filmen vorgetragen wurde. (...)
4.
Die Klägerseite hat den Vorschuss für das einzuholende Sachverständigengutachten nicht fristgemäß eingezahlt. Auch auf Hinweis des Gerichts zur Nichteinzahlung in der Ladungsverfügung vom 26.03.2015 mitgeteilt, das kein Kostenvorschuss eingezahlt werde.
5.
Die Klägerin ist damit der ihr obliegende Beweislast, dass die Urheberrechtsverletzung über den Anschluss des Beklagten begangen wurde nicht nachgekommen. (...)
III.
Nachdem schon dieser Nachweis durch die Klägerin nicht geführt wurde, kommt es auf die Frage, ob der Beklagte die sekundäre Darlegungslast mit seinem im Tatbestand dargestellten Vortrag erfüllt hat, nicht an. (...) Die Klägerin hat auch hier den Auslagenvorschuss für die von ihr benannten Zeugen "xxx" und "xxx" nicht eingezahlt. (...)
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AG München, Urteil vom 23.04.2015, Az. 161 C 16576/14
Urteil im Volltext als PDF (2,59 MB)
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AW3P (Muttertags-) Gedanken
Glückwunsch an den Beklagten und seinem Prozessbevollmächtigten, Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs. Macht es auch gleichzeitig deutlich, das man mit Erhalt einer Anspruchsbegründung (= Klage nach Mahnbescheid) bzw. Klage einen Anwalt beauftragen muss, und die Foren meiden.
Auch wenn man seitens der IGGDAW weiter der irrigen Annahme ist, dass allein ein Posting, indem das Wort "Gericht" vorkommt und die resultierenden Antworten der Forenuser, eine gerichtliche Tätigkeit darstellt, bleibt es auch weiterhin nur eine schnöde unerlaubte - außergerichtliche - Rechtsdienstleistung. Egal was die IGGDAW so zusammenfantasiert.
(...) § 2 Begriff der Rechtsdienstleistung - Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG)
(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. (...)
Rechtlicher Hinweis durch AW3P:
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Obwohl ... Moment ... ja ... bislang sind - keine - bekannt!
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Steffen Heintsch für AW3P
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AG München, Urteil vom 23.04.2015, Az. 161 C 16576/14
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- Registriert: Freitag 23. August 2013, 12:08
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
ein weiteres kapitel in der offenbar unendlichen geschichte von verfahren durch B & B......
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
VENI - VIDI - VIDI nocheinmal - VIDI ein letztes mal... - VICI.....!!!!!!!!!!!!!!
manchmal brauchts geduld und nochmehr geduld.... und durchhalte....
jetzt erstmal
und dann
ein tip: wer sich nicht wehrt - der lebt verkehrt...!
manchmal brauchts geduld und nochmehr geduld.... und durchhalte....
jetzt erstmal
und dann
ein tip: wer sich nicht wehrt - der lebt verkehrt...!
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Ach nööööö - mach kein sch....Heinerstadt hat geschrieben:Vorsicht. Soweit ich weiß gehen die bei allen verlorenen Klagen in Berufung.
ganz ehrlich - seh ich gelassen entgegen...
man gewöhnt sich dran - chancen stehen immer noch 4:0 für mich, jetzt die
1. runde gewonnen - nach hartem kampf...!
mal sehen ob die noch mehr geld von europool verbrennen wollen/dürfen....
zuzutrauen wär es ihnen...!
aber wenn die jetzt beim AG keine 5 riesen für gutachten vorschiessen wollten, wieso
sollten sie es dann beim LG.... }6&(
viele ????? - wie sagte der kaiser...: "schau ma mal, dann sehn ma schon"
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Schon einmal gefragt, warum Baumgarten Brandt so gut wie alle Klagen verjähren lässt und trotzdem auf eine hohe Vergleichsumme pocht?Obwohl die wissen, dass es so gut wie verloren ist?
Genau, um in Berufung gehen zu können, denen geht es wahrscheinlich nur um ihre eigene Gewinnmaximierung.
In Berufung kann man so viel ich weiss, ab einem Streitwert von 600 Euro.
Genau, um in Berufung gehen zu können, denen geht es wahrscheinlich nur um ihre eigene Gewinnmaximierung.
In Berufung kann man so viel ich weiss, ab einem Streitwert von 600 Euro.
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Lasst Sie mal in Berufung gehen, die Amtsgerichte entscheiden nach den BGH Urteilen.
Sehe ich auch gelassen gegenüber.
Es würde mich aber wirklich interessieren, was würde denn passieren, wenn die Software als untauglich eingestuft wird ?
Können dann alle abgemahnten Ihr Geld zurückfordern?
Ob Baumgarten das Risiko eingeht ?
Sehe ich auch gelassen gegenüber.
Es würde mich aber wirklich interessieren, was würde denn passieren, wenn die Software als untauglich eingestuft wird ?
Können dann alle abgemahnten Ihr Geld zurückfordern?
Ob Baumgarten das Risiko eingeht ?
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Natürlich!! Danach kommt das Landgericht!! Die meinen es ernst!!!
Habe beim AG gewonnen (selbst verteidigt). Jetzt kam die Berufung an das LG.
Hatte versucht mir etwas Zeit zu sparen und 200.-€ als Vergleich angeboten.
(Trotz gewonnen Urteil AG)
Auskunft BB: Unter 500.-€ kein Vergleich möglich da der Mandant darauf besteht!!
Zum Anwalt, der meinte das ist aber leicht verdientes Geld und freute sich!! Glaube
die Klage wird wahrscheinlich nicht zugelassen da keine Aussicht auf Erfolg....
4Trümpfe und BB gibt nicht auf!!! Hat anscheinend jemand zuviel Geld....
Im Nachhinein bin ich froh das ich die 200.-€ denen nicht hinterhergeworfen habe!!
Jetzt erst recht bis zum bitteren Ende!! Sollen nur genug Kosten für den Mandanten
dabei rauskommen!! Abzockern soll man das Handwerk legen!!
Habe beim AG gewonnen (selbst verteidigt). Jetzt kam die Berufung an das LG.
Hatte versucht mir etwas Zeit zu sparen und 200.-€ als Vergleich angeboten.
(Trotz gewonnen Urteil AG)
Auskunft BB: Unter 500.-€ kein Vergleich möglich da der Mandant darauf besteht!!
Zum Anwalt, der meinte das ist aber leicht verdientes Geld und freute sich!! Glaube
die Klage wird wahrscheinlich nicht zugelassen da keine Aussicht auf Erfolg....
4Trümpfe und BB gibt nicht auf!!! Hat anscheinend jemand zuviel Geld....
Im Nachhinein bin ich froh das ich die 200.-€ denen nicht hinterhergeworfen habe!!
Jetzt erst recht bis zum bitteren Ende!! Sollen nur genug Kosten für den Mandanten
dabei rauskommen!! Abzockern soll man das Handwerk legen!!
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Anmerkung....
Bei meiner Klage vor Gericht, wollte sich der Vertreter der Gegenseite ( Baumgarten Brandt ) ,vor Gericht auch nicht vergleichen !
Das hatte er ausdrücklich als erster Betont!
Seine Aussage Wir Vergleichen uns nicht!
Ich auch ned !
Bei meiner Klage vor Gericht, wollte sich der Vertreter der Gegenseite ( Baumgarten Brandt ) ,vor Gericht auch nicht vergleichen !
Das hatte er ausdrücklich als erster Betont!
Seine Aussage Wir Vergleichen uns nicht!
Ich auch ned !