Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

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s-pisch
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#81 Beitrag von s-pisch » Mittwoch 8. Dezember 2010, 17:39

Moin moin,
ich habe heute ein Schreiben von den Anwälten Baumgarten & Brandt aus Berlin bekommen. Es geht hier um einen Film, den ich im März 2010 runtergeladen haben soll.
Ich weiß, was ich bei U + C machen soll, aber bei Baumgarten und Brandt liest sich das alles anders. Ist bestimmt genau so ein Schreiben wie von den anderen, nur anders geschrieben, oder?.
Ich bekomm hier langsam ein zuviel. Jetzt denkste, biste die einen erstmal los, kommt ein anderer der was von einen haben will. Besonders das, was man nicht hat.
Gruß
Lebe im Jetzt, Lebe Heute!!!

Estas
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#82 Beitrag von Estas » Samstag 11. Dezember 2010, 21:53

Abend...

habe heute eine Abmahnung von BAUMGARTENBRANDT bekommen.... einmal steht der Film: Slaughter und einmal WERK: Slaughter also schreibe ich FILMWERK auf der UE?

und es steht auf demErmittlungsdatensatz: ISP xx; Anschlussinhaber xx; IP-Adresse; xxx; zeitraum der Verletzung; xx; Anzahl der Rechtsverletzungen; 2 ?????; Hashwert xx; Werk; XXX

Anzahl der Rechtsverletzungen: Wo sind die 2 ? ich finde nur einen Titel und die erste Abmahnung von I-ON NEW MEDIA GmbH

Gruss

"Estas"

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#83 Beitrag von Steffen » Samstag 11. Dezember 2010, 23:50

@Estas, bitte doch einmal die Hinweise zur mod. UE lesen.

Bild

[quoteem]Anzahl der Rechtsverletzungen: Wo sind die 2?[/quoteem]
Das ist die Aussage, dass der Anschluss, zwei-mal gelogt wurde, = 2 Rechtsverstöße.

VG Steffen

Estas
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#84 Beitrag von Estas » Sonntag 12. Dezember 2010, 09:25

Also beim erneuten lesen steht drin: Einmal Rechtsverletzung wegen Urheberrecht und einmal wegen der weitervebreitung des Werkes...

Wie soll ich das bei der mod.UE reinschreiben? Sonst ist alles gleich....

Estas

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#85 Beitrag von Steffen » Sonntag 12. Dezember 2010, 14:53

ganz einfach, nehme die bezeichnung aus der originalen uve
und setze sie in die mod. ue ein!

ohne einmal oder zweimal - als angabe!

vg steffen

Estas
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#86 Beitrag von Estas » Sonntag 12. Dezember 2010, 16:46

In der Unterlassung-/Verplichtungserklärung steht drinnen:

1. es bei der Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Vertragsstrafe in Höhe von € XXX zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke der I-ON New Media, insbesondere den Film "XXX" im Internet oder auf sonstige Art und Weise öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten und/oder wiederzugeben oder diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen;

2. Ist das selbe wie bei den anderen auch Kontodaten und der zu bezahlende Abgeltungsbetrag.

Bin selber der Meinung das es eigentlich so passen müsste wie ich es gemacht habe :)

vg Estas

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#87 Beitrag von Steffen » Sonntag 12. Dezember 2010, 18:30

hallo estas,

unser musterschreiben ist doch einfach gehalten und die
nutzungshinweise dazu unzweideutig.
  • blau der abmahnanwalt
    grün der rechteinhaber
    rot deine angaben
    braun die spezifkation mit dem namen
    unterschreiben
    doppelversand - und gut isses.
oder du musst einen anwalt beauftragen!

vg steffen

Estas
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#88 Beitrag von Estas » Sonntag 12. Dezember 2010, 18:32

na dann passt es ja... so hätte ich es ja auch gemacht... ist schon vorbereitet und morgen gehts raus.


Danke dir


Estas

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#89 Beitrag von Estas » Montag 13. Dezember 2010, 08:56

@Grazer57
@Steffen

Morgen,

also ich habe bereits die mod. UE von hier schon dementsprechend umgeschrieben. Aber wie ich diesen originaltext in die Mod.UE integrieren soll verstehe ich nicht... oben habe ich ja reingeschrieben was in derren UE drin steht.


Also ich habe nur "unsere" UE von hier übernohmen natürlich auch die wichtigen Punkte beachtet, wie korrekte Anschrift, richtige Bezeichnung des Werkes in diesem Fall schreibe ich Filmwerk "S.....r" rein.

PS. Ich habe seit gestern mir die Augen wund gelesen und im Netz eine Beschwerde gegen T-O... gefunden in der drin steht das seit dem ...... IP-Adressen von Flatrate nutzern sofort gelöscht werden sollten bei Verbindungsabruch.... Ich habe mich bereits bei der T.. beschwert wegen der Weitergabe meiner Daten und die Schickten mir ne Mail in drin steht "aus verschiedenen Gründen dürfen die die IP-Adressen bis zu 7 Tagen speichern"..

In dem Brief aus dem Netz den ich über verschiedene Links hier gefunden habe steht drin das ich darauf bestehe meine Ip-Daten SOFORT zu löschen ! Kann ich den Brief faxen und hoffen??? Oder gleich lassen?

Der Brief wurde von einem Anwalt geschrieben ist zu weiternutzung erlaubt.....


vg

Estas

Xsikyo
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#90 Beitrag von Xsikyo » Dienstag 14. Dezember 2010, 01:14

Hallo,

ich habe heute auch die Abmahnung für den Film "Slaughter" erhalten.

Leider konnte ich hier nicht nachvollziehen.. wie es dazu kam.. Ich kann mir auch gutes Willen nicht erklären, dass ich ein Horrorfilm gesaugt habe.
Denn der Film wie auch immer ist mir unbekannt, habe den Film noch nie gesehen. Ich mag kein Horrorfilm.
Ich soll angeblich hier 2 Rechtsverletzungen haben. Natürlich kann ich das nicht nachweisen.. wie man es in den Ratschlägen steht.. es ist schon ein halbes Jahr her.

Das man sogar für Dritte, Versuchung und auch für hackereingriffe aufkommen muss finde ich unverschämt.
Wo ist die Gerechtigkeit.. ? Glaube mir, da sitzen so super Hacker da, denen ist ein normaler Firewall und sogar WPA2 WLan gesichertes System ein Kinderspiel.
Niemand ist sicher im Internet..... man kann ja nicht von jedem Person einen Sicherheitsexperten erwarten..

Die letzten 6 Stunden habe ich mit dieser Thema befasst und mich dabei entschloss die mod. Unterlassungserklärung abzugeben.

Ich habe jetzt viele Fragen..

ich habe auch diverse Seiten gelesen, dass die mod. Unter. Musterschreiben nicht so sehr gern angesehen? Ist diese mod. UE eine Ausnahme und anerkannt?
Was ist wenn tausende Leute den gleichen Muster nehmen?
Ich bin mir sicher, die Anwälte von Baumgart kennen dieses Muster ebenfalls. Wie wird der Erfolg damit beeinflusst?
- ohne Anwaltliche Unterstützung können die genauso abwehren und sagen dass ist ein Muster aus Internet.. und alle nehmen den gleichen Muster.. etc..

Ich habe mir die Statistiken angeschaut. nirgendwo steht was aus den Abgemahnten geworden ist die eine mod. Erklärung abgegeben haben..

Was passiert wenn ich jetzt einen Erklärung abgebe und eine woche später kommt noch eine Abmahnung?
Es ist durchaus möglich dass die mehrere Verletzungen geloggt haben und eins nach dem anderen abzumahnen um den mod. U.E. auszutricken.. dann sind die Leute ja irgendwie gezwungen was zu unternehmen.. oder müssen zahlen. Ich kann mir den Slaughter nicht abhaben, wer kann mir garantieren welche sinnloser Film noch danach kommt.


Ausserdem kann ich den Diagramm von Princess nicht genau nachvollziehen.. da steht dass es zu keinen gerichtlichen Verfahren gekommen ist.. bei dem anwaltlichen Unterstützung.. aber bei dem anderen Weg ist der Weg chaotisch und dennoch kommt es zu einem richterlichen Prüfung! Wo ist der Unterschied?
Ist der Weg mit dem Anwalt besser?

Danke für euren Rat
Gruss

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#91 Beitrag von Steffen » Dienstag 14. Dezember 2010, 01:50

Ich kenne den Bereitsteller sehr gut. Er stellt dieses Musterschreiben schon seit Mitte 2007 zur Verfügung und
aktualisiert es ständig in Zusammenarbeit mit einem gewissen Rechtsanwalt Dr. Wachs.
Dann wird diese mod. UE, wenn man keine Eigenkomposition kreiert, sondern sich an die Nutzungshinweise
hält, schon seit Mitte 2007 von der Gegenseite anerkannt und stellt kein Schuldgeständnis dar.
Eine EV diesbezüglich wurde auch nicht bekannt. Gut, das kann auch Zufall sein.

Wichtig, die mod. UE ist kein Freifahrtschein, räumt die Wiederholungsgefahr aus, ist aber, wenn man nicht
zahlt, kein Garantieschein - nicht - verklagt zu werden. Es minimiert aber die Kosten und Risiken für den
Betroffenen.

Ich habe mir die Statistiken angeschaut. Nirgendwo steht was aus den Abgemahnten geworden ist die eine
mod. Erklärung abgegeben haben.
Darüber redet man nicht. Man soll schon welche in Guantanamo gesehen haben. Pst!
Im Ernst, schau Dir die Statistiken von - unser aller - Princess nochmals an.
Url: http://www.abmahnwahn-dreipage.de/Abmahnstudien.html

Was passiert, wenn ich jetzt eine Erklärung abgebe und eine Woche später kommt noch eine Abmahnung?
Es ist durchaus möglich, dass die mehrere Verletzungen geloggt haben und eins nach dem anderen abzumahnen
um den mod. U.E. auszutricksen. Dann sind die Leute ja irgendwie gezwungen, was zu unternehmen. Oder müssen
zahlen. Ich kann mir den Slaughter nicht haben, wer kann mir garantieren welche sinnloser Film noch danach
kommt.
Das große Problem? Wenn ich etwas nicht gewesen bin, mache ich mir auch keine Gedanken, was noch eventuell
kommen kann. Wenn Du es nicht warst, wie sollen die noch mehr gelogt haben? Wenn es jemand gewesen ist,
wovon Du keine Kenntnis besitzt, hast Du sowieso keinen Einfluss darauf.

Einfach die Vorgehensweisen eines Abgemahnten befolgen.

Ist der Weg mit dem Anwalt besser?
Ja, ab Post vom Gericht!


VG Steffen

Estas
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#92 Beitrag von Estas » Dienstag 14. Dezember 2010, 09:38

wie es scheint ist gerade der Film "Slaughter" an der Reihe für diesen Monat.... schon der 2te.....?


Estas

Weltenbummlerin
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#93 Beitrag von Weltenbummlerin » Dienstag 14. Dezember 2010, 22:37

Es werden wegen verschiedener Filmtitel von dieser Kanzlei Abmahnungen ausgesprochen. Mir liegt - aus beruflichen Gründen - eine solche Abmahnung aus diesem Monat betreffend den Filmtitel "Bloody Reunion" auf dem Schreibtisch. Diese Abmahnung ist mal wieder ein Beleg dafür, dass jede Abmahnung genau unter die Lupe genommen werden muss und es durchaus erfolgversprechende Angriffspunkte im Einzelfall geben kann.

Weltenbummlerin

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#94 Beitrag von Weltenbummlerin » Donnerstag 16. Dezember 2010, 11:42

Im Nachgang zu meinem Post vom 14.12.:

Ich bin Rechtsanwältin und als solche mit einer Abmahnung der Kanzlei Baumgarten/Brandt betreffend den Film "Bloody Reunion" beruflich befasst. Die Abmahnung, die mein Mandant zu diesem Werk erhalten hat, enthielt einen massiven Angriffspunkt.

Sofern andere Forumsmitglieder eine Abmahnung von dieser Kanzlei zu genau diesem Film erhalten haben, biete ich gerne an, diese Abmahnung für das Forumsmitglied kostenfrei darauf hin zu überprüfen, ob sie ebenfalls diesen Angriffspunkt enthält.

Es bieten sich dann ggf. noch andere Verteidigungsstrategien als die Abgabe einer mod. UE an.

Sofern die mod. UE bereits abgegeben worden ist, aber nicht bezahlt wurde - wie es hier im Forum grundsätzlich empfohlen wird - können mit dem Angriffspunkt gegen die Abmahnung ggf. auch noch etwaige Zahlungsbegehren erfolgreich abgewehrt werden.

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#95 Beitrag von Estas » Donnerstag 16. Dezember 2010, 15:08

@Weltenbummlerin

Ich habe auch gewisse Unterschiede bemerkt.... wo ich denke so kann das nicht sein...

allerdings ist das der FILM: "Slaughter" ich denke das sich nur der Name ändert...


vg

Estas

ffischer
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#96 Beitrag von ffischer » Freitag 17. Dezember 2010, 19:54

Die Abmahnung, die mein Mandant zu diesem Werk erhalten hat, enthielt einen massiven Angriffspunkt.
könnte der auch für Ältre Fälle intressant sein ? :hl


nur mod.UE

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#97 Beitrag von Weltenbummlerin » Freitag 17. Dezember 2010, 21:25

@ffischer

durchaus, Zahlungsansprüche lassen sich u.U. noch erfolgreich abwehren. Wie schon geschrieben - ich biete kostenfreie Überprüfung der Abmahnung an, ob sich etwas machen lässt.

Ggf. lässt sich auch bereits gezahltes Geld zurückfordern, aber das ist natürlich schwieriger, weil man dann in der Position ist, angreifen also ggf. auch klagen zu müssen.

greetz
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goodbyeing
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#98 Beitrag von goodbyeing » Freitag 17. Dezember 2010, 22:30

Guten Abend Frau Kollegin,

was heisst kostenfreie Überprüfung ? - ich schau mal und dann sage ich, da geht was, aber das kostet ?
Nichts gegen Werbung aber ich finde, sie sollte ehrlich sein. Wenn Ihre Werbung das ist - gut. Indes ist die Hoffnung auf kostenfrei allzuhäufig umsonst.

Sorry, aber ich lese immer so ungern was von kostenfrei, das erinnert mich immer an Gratisangebote von Zeitungen am Bahnhof - schon mal zugepackt ?

vg

goody

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#99 Beitrag von Weltenbummlerin » Samstag 18. Dezember 2010, 09:25

Guten Morgen Herr Kollege,

natürlich möchte ich mit meinem Wissen auch ein wenig Geld verdienen, davon lebe ich schließlich. Das wird mir - sofern meine Verteidigungsstrategie aufgeht - aber nicht mein Mandant, sondern der Gegner zu bezahlen haben.

Wer sich eines Anspruchs berühmt, der ihm nicht zusteht, hat dem unberechtigt in Anspruch Genommenen bekanntlich die Kosten der Rechtsverteidigung zu erstatten.

Nur dann, wenn ich eine sichere Chance sehe, dass der Gegner mich bezahlen muss, werde ich dem Ratsuchenden empfehlen, mir ggf. ein Mandat zu erteilen.

Wäre doch höchst spannend, in Erfahrung zu bringen, ob Baumgarten/Brandt auch dann noch der Auffassung sind, dass der Streitwert für eine Urheberrechtsverletzung bzgl. eines Films mit - Zitat aus der mir vorliegenden Abmahnung -: "mindestens 50.000,- €" anzusetzen sind, wenn ihr Mandant nach diesem Streitwert die Kosten des Gegenanwalts erstatten soll.

Mit kollegialen Grüßen
Weltenbummlerin

goodbyeing
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#100 Beitrag von goodbyeing » Samstag 18. Dezember 2010, 09:51

Guten Morgen,

wer bezahlt, wenn Ihre Strategie nicht aufgeht ?

Und was ist eigentlich "eine sichere Chance", ist es Sicherheit oder nur eine Chance ?
Sie kokettieren hier mit Geheimwissen, wie es durchaus manchmal angebracht ist. Aber wieso machen Sie nicht erstmal so eine Klage und gehen dann mit dem Erfolg an den Markt ?
Stattdessen wird nebulös und kryptisch von "sicheren Chancen" gesprochen.

Und die meisten Versuche, Abmahnern die Kosten aufzudrücken sind bis auf wenige erfreuliche Sonderkonstellationen, gepaart mit Talentlosigkeit beteiligter Gegner, nicht durchgekommen.

Die gelungenen Versuche blieben aber immer im Verborgenen und ohne grosses Werbetrara.

goody

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