Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

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flyermouse
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#361 Beitrag von flyermouse » Samstag 18. Januar 2014, 16:05

muensteraner hat geschrieben:
Biker hat geschrieben:Und warum steht es dann so in meinem MB?
Dort wurde ein Amtsgericht benannt.
das Gericht an den der MB beantragt wurde ist in der Regel nicht das Gericht das für die Klage zuständig sein wird. Es wurde schon mehrfach eine Liste der zuständigen Gerichte gepostet. Da kannst du nacchschauen , welches Gericht für dich zuständig sein wird.
bei mir steht auch mein dorfgericht als zuständiges drauf....

ich hab das so verstanden, dass es hier ja gar nicht mehr primär um die urheberrecthsverletzung geht, sondern die wollen
einfach ihre noch ausstehende rechnung bezahlt haben...

also ein normaler zivilrechtlichter prozess dass ich die offene rechnung zahlen soll...

urheberrecht/unterlassungserklärung ist ja nur die obskure "schon erbrachte gegenleistung", der grund für
die rechnung....

und die rechnung <5000,- ist in der zuständigkeit eines amtsgerichts...?!

oder seh ich das jetzt total falsch...?!

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#362 Beitrag von Kohlenpitt » Sonntag 19. Januar 2014, 19:23

Baumgarten -Brand

Mir schwillt der Kamm, wenn ich das vom Herrn Rechtsanwalt Baumgarten so in den Foren verfolge.
Falscher Name Mahnbescheid !
Mahnbescheid noch am 31 Dezember an das Amtsgericht gesendet!
Doppelte Mahnbescheide!
Mahnbescheide nach der Verjährung!

Ich hoffe dass da noch am Ende die Log und IP nummern nicht vertauscht werden.
Scheinbar wird da mit Daten jongliert, Gott behüte uns vor den Folgen!

Das kommt mir nicht sehr Seriös vor , aber wirklich nicht!!!

Kohlenpitt

Dampfhans
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#363 Beitrag von Dampfhans » Dienstag 21. Januar 2014, 10:45

Erstmal :al ,

leider muss ich hier im Forum immer wieder das gleiche lesen. Einfach mal tief Luft holen und locker durch die Hose atmen.

Wasserstand bei mir:

* nach MB von Rudolph + KSM + CONDOR nurnoch einen Bettelbrief erhalten sonst nix! ( MB wiedersprochen 01.2013!!! also abgehagt!!!) :hl und ;tö

* Abmahnung SS i.S. MIG, nach freundlicher aber doch bestimmter Antwort meiner Seit`s wo Ihre Informationen herkommen und Sie diese 100% belegen können keinerlei Reaktion Ihrer Seit`s!!!! (07.2013) also auch abgehagt!!! :hl und ;tö


* aktuell MB von B+B ( Rechtsanwalts-/- beistandshonorar " Lizensrechte seitens MFA sind zwar mit in der Rechnung aber wohl nicht wichtig da kleiner als das Honorar")
beantragt am 30.12.2013, eingegangen beim AG am 03.01.2014 bearbeitet am 06.01.2014 und eingegangen bei mir am 09.01.2014


* warte nun nach Wiederspruch gesamt auf den nächsten Bettelbrief seitens B+B mit androhung einer Klage (üblicher Verlauf der A++++++++++)
wenn was kommen sollte wird dieses mal wieder ohne Komentar abgelegt und weitergelebt.


Also immer schön locker durch die Hose atmen und weiterleben!!!!

Gr. Damphans

PS: Sollte sich was neues ergeben werde ich dies hier aktuallisieren baynay

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#364 Beitrag von Steffen » Dienstag 21. Januar 2014, 16:33

Danke und toi. toi, toi.

VG Steffen

Willkommenimclub
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#365 Beitrag von Willkommenimclub » Dienstag 21. Januar 2014, 18:05

Dampfhans hat geschrieben:Erstmal :al ,




* Abmahnung SS i.S. MIG, nach freundlicher aber doch bestimmter Antwort meiner Seit`s wo Ihre Informationen herkommen und Sie diese 100% belegen können keinerlei Reaktion Ihrer* aktuell MB von B+B ( Rechtsanwalts-/- beistandshonorar " Lizensrechte seitens MFA sind zwar mit in der Rechnung aber wohl nicht wichtig da kleiner als das Honorar")
beantragt am 30.12.2013, eingegangen beim AG am 03.01.2014 bearbeitet am 06.01.2014 und eingegangen bei mir am 09.01.2014

Hallo wenn ich nicht falsch liege, ist doch für die Verjährung nicht das Antragsdatum des MB sondern das Eingangsdatum endscheidend. Nicht umsonst weisen die Gerichte drauf hin das
EGVP / Verjährung
Zu jeder gesendeten Nachricht erhalten Sie unmittelbar nach dem Eingang auf dem gerichtlichen Server eine Eingangsbestätigung.

Bei der Frage der Verjährung ist zu beachten, dass der Sendevorgang noch am 31. dieses Jahres abgeschlossen sein muss.
Den genauen Zeitpunkt können Sie der Empfangsbestätigung entnehmen.

Für die Schriftlichevariante zählt

Der Antrag muss spätestens am 31.12.2013 um 24.00 Uhr beim zuständigen Gericht sein, um die Verjährung zu hemmen. Ein Einwurf in den Gerichtsbriefkasten um 00.01 Uhr ist bereits zu spät.

Gerichte haben einen Briefkasten mit Uhr und sollte der Antrag später als am 31.12.2013 eingehen so wird er mit dem Datum des Einganges bei Gericht bearteitet und geführt.

Dafür spielt es keine rolle wann der Antrag bearbeitet wurde das kann auch 7,8,9 oder 10 sein es zählt der Eingang.

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#366 Beitrag von 2010gingslos » Dienstag 21. Januar 2014, 18:38

Hallo zusammen,

Ich war bislang ein stiller Mitleser und möchte mich nun auch mal kurz zu Wort melden.

2010 habe ich u.a. Von BB eine Abmahnung erhalten.

Habe damals eine modUE abgegeben und seitdem ist Ruhe. Es kam nichtmal ein Bettelbrief. Eigentlich müsste ich nun durch sein, aber mal schauen ob vielleicht doch noch ein MB letztes Jahr beantragt wurde der noch nicht zugestellt wurde....

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#367 Beitrag von Alter Sack » Dienstag 21. Januar 2014, 18:44

Denke, dass es sich beim MB genauso verhält wie beim Widerspruch auf denselben. Das EINGANGSDATUM dürfte entscheidend sein, ob fristgerecht oder nicht. Dafür, dass so ein Ding fristgerecht eingeht, ist der Antragsteller bzw. der Widersprecher selbst verantwortlich. Beide haben dafür genügend Zeit. Wobei der Antragsteller des MB ja noch mehr Zeit hat. Wenn er den erst am 31.12. stellt und das Ding erst nach 00:00 Uhr eingeht, war's wohl seine eigene Dummheit. Hier z.B. http://www.berlin.de/sen/justiz/gericht ... blauf.html" onclick="window.open(this.href); return false; wird extra darauf hingewiesen.

Willkommenimclub
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#368 Beitrag von Willkommenimclub » Dienstag 21. Januar 2014, 18:53

Alter Sack hat geschrieben:Denke, dass es sich beim MB genauso verhält wie beim Widerspruch auf denselben. Das EINGANGSDATUM dürfte entscheidend sein, ob fristgerecht oder nicht. Dafür, dass so ein Ding fristgerecht eingeht, ist der Antragsteller bzw. der Widersprecher selbst verantwortlich. Beide haben dafür genügend Zeit. Wobei der Antragsteller des MB ja noch mehr Zeit hat. Wenn er den erst am 31.12. stellt und das Ding erst nach 00:00 Uhr eingeht, war's wohl seine eigene Dummheit. Hier z.B. http://www.berlin.de/sen/justiz/gericht" onclick="window.open(this.href); return false; ... blauf.html wird extra darauf hingewiesen.
oder jemand hat bei der Widervorlage gepennt denn jedes Schreiben egal ob bei Gericht oder Finanzamt bekommt einen Eingangsstempel gerade wegen den Fristen

fornit
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#369 Beitrag von fornit » Dienstag 21. Januar 2014, 20:46

Möchte heute auch mal ein kurzes Update zu meiner BB-Abmahnung geben. Hatte damals dazu auch im Forum berichtet (da war das Forum noch auf der alten Vereinsseite).

Log war in 2009, Abmahnung in 2010. Habe damals die Sache zu einem Pauschalhonorar an einen hier im Forum bekannten Anwalt abgegeben. Seitdem nichts mehr gehört. Vor einigen Tagen kam dann ein Mahnbescheid bei dem Antrags- und Bearbeitungsdatum in 2014 lagen (also nach Verjährung). Weil ich juristischer Laie bin, hab ich die Sache auch wieder an meinen Anwalt abgegeben. Widerspruch wurde eingelegt ... und nun abwarten, obs zur Klage kommt. Falls ja, gibts die Verjährung als Einrede.

wutzefreck68
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#370 Beitrag von wutzefreck68 » Montag 27. Januar 2014, 19:07

Mir wird ganz mulmig wenn ich diesen 3 Seitenbrief von RA Rudolph i.a. von Condor sehe den die anderen bekamen...kommt bestimmt auch zu mir...ich unterschreibe+zahle nix!...das einzige Argument vor Gericht ist bei mir die Einrede der Verjährung.

Willkommenimclub
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#371 Beitrag von Willkommenimclub » Montag 27. Januar 2014, 19:25

wutzefreck68 hat geschrieben:Mir wird ganz mulmig wenn ich diesen 3 Seitenbrief von RA Rudolph i.a. von Condor sehe den die anderen bekamen...kommt bestimmt auch zu mir...ich unterschreibe+zahle nix!...das einzige Argument vor Gericht ist bei mir die Einrede der Verjährung.
Vielleicht sollte man wenn es Wirklich zu Klage kommt in der Schriftlichen Vorverhandlung nicht nur die Verjährung ansprechen sondern auch die Täterschaft / Störerhaftung Beweiskräftig zurückweisen, wenn man die Möglichkeit dazu hat

Samweis Gamdschie
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#372 Beitrag von Samweis Gamdschie » Mittwoch 29. Januar 2014, 13:44

Hallo zusammen,

Ich lese hier fleißig mit,will auch meine Geschichte teilen und zwei Fragen stellen.
Zu den Details:
-Abmahnung erhalten von BB in 2010 - geloggt 2009.
-ModUe mit Einschreiben abgeschickt und seitdem nie wieder was gehört
Keine Bestätigung der Annahme ModUe und keine Bettelbriefe
-Jetzt kam im Januar ein Mahnbescheid

Fragen:
1.) Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass BB zu dem Zeitpunkt mit der Guardeley Software gearbeitet hat?
2.) Zugestellt wurde mir der MB im Januar. Beantragt aber schon im Dezember. Im Dezember wurde er erfolglos zugestellt, da wir umgezogen sind und BB die neue Adresse nicht hatte --> daher die Frage was gilt für die Verjährung? die Beantragung des MBs, die erste erfolglose Zustellung in Dezember oder die eigentliche Zustellung im Januar?

Vielen Dank für eure Antworten und eure Unterstützung!

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#373 Beitrag von Kohlenpitt » Mittwoch 29. Januar 2014, 14:13

Verjährung...

Musst oben auf dem Widerspruch schauen, wenns Baumgarten ist, wenn es an das Gericht gefaxt wurde.
Eines hatte ich selbst schon gesehen , dass das Fax sogar am 31.12 an das Gericht versendet wurde um 18 Uhr !

Glaube das Amtsgericht in Coburg hat sich auf faxe spezialisiert.
Das sieht dann so aus ...
Fax eingang am 31.12!

Beargbeitet am 07.01 zb und abgeschickt vielleicht erst am 20.01... Und das hemmt leider die Verjährung.
Aber nur keine Bange bist nicht alleine, entweder Kreuzchen und weg damit zur Post, oder direkt zum Fachanwalt!

Den Trost kann ich selbst Spenden, bist nicht alleine damit.

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#374 Beitrag von Willkommenimclub » Mittwoch 29. Januar 2014, 16:48

Samweis Gamdschie hat geschrieben:Hallo zusammen,

2.) Zugestellt wurde mir der MB im Januar. Beantragt aber schon im Dezember. Im Dezember wurde er erfolglos zugestellt, da wir umgezogen sind und BB die neue Adresse nicht hatte --> daher die Frage was gilt für die Verjährung? die Beantragung des MBs, die erste erfolglose Zustellung in Dezember oder die eigentliche Zustellung im Januar?

Vielen Dank für eure Antworten und eure Unterstützung!
Für die Verjährung ist der Eingang bei Gericht maßgeblich also bis zum 31.12.xxxx , egal ob mit oder ohne Umzug der Antrag wurde im Dezember gestellt und hemmt damit die Verjährung wann bei dir die Zustellung erfolgte ist nicht von bedeutung

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#375 Beitrag von Steffen » Mittwoch 29. Januar 2014, 23:26

Verjährung / Mahnbescheid - Allgemein


Wie man § 101 UrhG entnehmen kann und darf, unterliegen die Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen
der Verjährung, wenn diese nicht vor Ablauf der Verjährungsfrist eingeklagt oder in sonstiger Weise vor
der Verjährung bewahrt worden sind. Der Anspruch kann nur verjähren, wenn er vor dem Eintritt der
Verjährung nicht bereits erloschen ist.

Verjährung bedeutet zwar nicht, dass die Forderung "untergeht", doch kann der Schuldner jederzeit
die Leistung verweigern und die Einrede erheben, dass die Forderung verjährt ist. Versucht ein Gläubiger
gleichwohl die Forderung nach Verjährung noch einzuklagen, so läuft er Gefahr, dass der Schuldner sich
auf diese Verjährung beruft. Der Gläubiger ist damit gleich zweimal der Dumme: Zum einen verliert er
seine Forderung, und zum anderen muss er noch die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (auch die des
Schuldners) bezahlen. Gleichwohl ist der Versuch, eine bereits verjährte Forderung doch noch einzuklagen,
nicht immer völlig aussichtslos. Erhebt nämlich der Schuldner im Prozess nicht ausdrücklich die Einrede
der Verjährung, beispielsweise aus Unkenntnis, so wird er zur Leistung verurteilt, obwohl bereits
Verjährung eingetreten ist.

Die Verjährung wird mit Zustellung des Mahnbescheids gehemmt (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Diese Hemmung
der Verjährung beträgt sechs Monate (§ 204 Abs. 2 BGB). Danach läuft die Verjährungsfrist für den
Anspruch weiter.

Beachte:
Ein gerichtliches Mahnverfahren hemmt den Ablauf einer Verjährungsfrist bei rechtzeitigem Eingang des
Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids bei dem zuständigen Amtsgericht, wenn die Zustellung des
Mahnbescheids demnächst erfolgt (§§ 204 Abs. I Nr. 3 BGB, 167 ZPO). Als “demnächst“ werden ca. 14 Tage
angenommen. Nicht ausreichend ist es, am 31.12. den Mahnbescheid erst zur Post zu geben.

Haben sich zwischenzeitlich Änderungen (z.B. durch Umzug) ergeben, und kann der Mahnbescheid deshalb
nicht zugestellt werden, so setzt das Mahngericht dem Antragsteller eine Frist von 14 Tagen bis 4 Wochen,
während der die aktuellen Daten nachzuliefern sind (Auskunftsantrag Einwohnermeldeamt). Hält man diese
Frist nicht ein, so weist das Mahngericht den Antrag zurück. In diesen Fällen tritt die verjährungshemmende
Wirkung nur ein, wenn innerhalb eines Monats seit Zustellung der Zurückweisung des Antrags Klage eingereicht
wird (§ 691 Abs. 2 ZPO).

Fristberechnung
Sofern der letzte Tag der Frist (31.12.) dabei auf einen Sonnabend, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag
fällt (Achtung: Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage), läuft die Frist erst mit dem
Ende des nächsten Werktages ab. Voraussetzung für eine derartige Verlängerung der Verjährungsfrist ist also,
dass der 31.12. auf einen Sonnabend oder Sonntag fällt.

Soll die Forderung gegen eine Mehrheit von Personen (2 Anschlussinhaber) als Gesamtschuldner (i.S.d. § 421 BGB)
geltend gemacht werden, so ist gegen jede Person ein gesonderter Mahnbescheid zu beantragen.

Beachte:
Über den Eintritt der Verjährung entscheidet jedoch nicht das Mahngericht, sondern im Falle eines Widerspruchs
bzw. Einspruchs das zuständige Prozessgericht.

VG Steffen

draecus
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#376 Beitrag von draecus » Donnerstag 30. Januar 2014, 17:36

Hallo Zusammen,

da Baumgarten und Brandt gerade sehr aktiv ist, reihe ich mich dann auch in Reihe der Leute hier ein die "indirekt" eine Nachricht bekommen haben.

Der Fall liegt hier folgendermaßen.
Im Jahr 2009 soll ich den Film Niko ein Rentier hebt ab heruntergeladen haben.
Anfang 2010 kam dann die Abmahnung. Die Abmahnung erhielten damals meine Eltern da ich noch zuhause wohnte. Ich war aber bereits über 18.

Ohne lange drum rum zu reden, habe ich im Endeffekt eingeräumt das es wohl meine Schuld war ( LAN's gemacht und daher nicht auszuschließen das ein Vogel den Torrent Client drin hatte bzw. ich da mal ne falsche Datei in den Torrent Client gestopft habe).

Ich habe zwar viel gegoogled meine mich aber zu erinnern das ich, blöd wie ich war, erstmal die "Schuld" von meinen Eltern ziehen wollte.

Ich kriege den genauen Wortlaut nicht mehr zusammen und das schreiben habe ich nicht mehr vorliegen. Ich weiß aber das ich dich Möglichkeit der Schuld eingeräumt habe und mitteilte das der Betrag (aufgrund der damaligen Ausbildung) nicht direkt bezahlen könne und um eine Möglichkeit bitte den Betrag zu begleichen.

Zu diesem Zeitpunkt habe noch keine UE abgegeben noch sonstigen Kontakt mit der Kanzlei aufgenommen.

Danach habe ich nix mehr gehört.
Zwischenzeitlich bin ich ein paar mal umgezogen, und meine Eltern ebenfalls. Es kam 1 Jahr später nochmal ein schreiben der Kanzlei wobei ich hier nicht sagen kann ob es die gleiche war. Aufjedenfall wurde das schreiben damals von meinen Eltern mit "unbekannt verzogen" zurückgeschickt.

Heute hat mir mein Vater angerufen und von dem Mahnbescheid erzählt.
Meine Eltern haben sich bereits mit ihrem Anwalt in Verbindung gesetzt und dem MB bereits widersprochen.
Laut Anwalt ist das ganze so wies aussieht auch nicht ganz sauber.

Einzige Sorge die ich jetzt tatsächlich noch habe ist das von mir aufgesetzte Schreiben.
Wie ist das aber nun in diesem Fall gestellt, da nie eine UE unterschrieben wurde. Ist mehr für mich zum Verständnis da ich mit dem Anwalt meiner Eltern nun keinen direkten Kontakt habe.

Danke schonmal.

Gruß

abmahnwarrior
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#377 Beitrag von abmahnwarrior » Donnerstag 30. Januar 2014, 17:47

du solltest schon den Anwalt deiner Eltern bzw. deine Eltern davon in Kenntnis setzen, dass du damals etwas geschreiben hast, sonst kann der Anwalt euch nicht vernünftig beraten. Wenn man schon dem Rat nicht folgt kein Kontakt außer modUE sollte man zumindest die Schreiben aufheben. Denn nun kann euer Anwalt schlecht beurteilen wie die aussichten sind und was weiter zu unternehmen ist.

draecus
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#378 Beitrag von draecus » Donnerstag 30. Januar 2014, 18:08

Okay, fehlende Information. Das Schreiben habe ich im Wissen meiner Eltern geschrieben. Es wissen also alle bescheid.

flyermouse
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#379 Beitrag von flyermouse » Donnerstag 30. Januar 2014, 19:18

schuld eingestanden = zu 99% zahlen....
ob mit der mitgelieferten UE oder selbst verfasstes...

die UE verhindert ja nur die sofortige, einstweillige verfügung - die rechnung
steht auf anderem blatt...

und wie die beispiele der gerichtsurteile zeigen, wird so ziemlich jedes gericht
die zahlung wegen schuldanerkenntnis verfügen...

da wäre der genaue wortlaut schon wichtig...
besprechnung mit dem anwalt zwingend nötig...

evtl. noch strohhalm - WER wurde abgemahnt und erhielt jetzt MB....

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#380 Beitrag von Kohlenpitt » Donnerstag 30. Januar 2014, 19:19

Bitte auch einen Fachanwalt einschalten, keinen Dorfanwalt!

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