Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1501 Beitrag von Steffen » Freitag 31. Juli 2015, 14:45

Die Rolle der Ermittlungsfirmen im Filesharing



14:45 Uhr


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Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

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Die Ermittlungsfirmen (auch Log Firmen genannt), die für die Rechteinhaber Tauschbörsen überwachen, sind das erste Glied einer Kette bis es zu einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen kommt. In einem Prozess wird der Zeuge der Ermittlungsfirma gehört, der dann regelmäßig für Anwalt und Gericht überzeugend, darstellen kann, dass die Ermittlungen (meistens) abstrakt oder (bestenfalls) konkret auf den Fall korrekt abgelaufen sind. Das ganze läuft unter der Prämisse, dass ein Zeuge einer Ermittlungsfirma keinen Grund hat vor Gericht unzutreffend auszusagen. Dieses Bild hat nun aber durch ein Urteil des LG Berlins, welches hier veröffentlicht wurde, Risse bekommen.



LG Berlin zur Aufteilung der Einnahmen aus Abmahnungen

Das LG Berlin hat im Rahmen einer Klage eines Rechteinhabers gegen die von ihm beauftrage Kanzlei auf Erstattung von Abmahnkosten Einblicke gewährt in die Abrechnungsmodalitäten wie sie in einem sog. Sideletter (Nebenabrede) vorgehalten waren. Danach bekam die Ermittlungsfirma (G) nämlich 25 % an den eingenommenen Beträgen (abzüglich des Risikofonds). Das bedeutet, dass die Ermittlungsfirma ein hohes eigenes wirtschaftliches Interesse hatte möglichst viele IP-Adresse zu ermitteln (loggen). Je mehr IP-Adressen ermittelt werden, desto mehr Geld fließt der Ermittlungsfirma direkt zu. Die Ermittlungsfirma hat damit ein eigenes Interesse die Hürden bis zu einer Ermittlung möglichst gering anzusetzen. Es gibt eine Vielzahl von technischen Abkürzungen, die genommen werden können, um mehr IP-Adressen zu ermitteln. Dazu gehört etwa:
  • 1. nicht zu prüfen, ob Upload stattfindet
    2. nicht den Datenverkehr selber, sondern den Download der Torrent Datei (Verzeichnis) abzumahnen.
Beide "Abkürzungen" wurden schon bei verschiedenen Ermittlungsfirmen gerichtlich festgestellt.



Was sind die prozessualen Folgen

Ein eigenes wirtschaftliches Interesse wirft zunächst Fragen auf, ob eine Zeugenaussage eines Mitarbeiters einer Ermittlungsfirma, weiterhin unkritisch hingenommen werden kann. Das denke ich nicht. Mithin ist zu erwägen, den Zeugen nach § 384 ZPO zu belehren. Es kann zukünftig nicht darauf verzichtet werden, dass eine physische Kopie des mitgeschnittenen Datenverkehrs vorgelegt werden muss.



Gilt das in allen Verfahren?

Nach meiner Meinung ist diese kritische Herangehensweise in allen Fällen angebracht, in denen nicht eine bezahlte Rechnung des Rechteinhabers an das Ermittlungsunternehmen vorgelegt wird oder diese vorgelegt werden kann.



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Autor: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Quelle: www.dr-wachs.de/blog
Link: http://www.dr-wachs.de/blog/2015/07/30/ ... lesharing/

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Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1502 Beitrag von Kohlenpitt » Freitag 31. Juli 2015, 22:46

Die Landgerichte entscheiden wohl auch nach den urteilen des AG...
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 09.12.2014 (Aktenzeichen 15 S 12/14) entschieden, dass der wegen illegalen Filesharings in Anspruch genommene Anschlussinhaber nicht im Familienkreis nachforschen muss, wer der wahre Täter der Rechtsverletzung ist, wenn er selbst als Täter ausscheidet
http://www.jurablogs.com/go/landgericht ... dt-zurueck

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1503 Beitrag von Steffen » Samstag 1. August 2015, 16:01

Landgericht Frankenthal (Pfalz):
Farbenblinde Analphabetin haftet nicht
für Download über ihren Anschluss



16:00 Uhr


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Hinweisbeschluss LG Frankenthal vom 16.07.2015 nach BaumgartenBrandt Berufung

Einen erfreulichen - und im Ergebnis natürlich absolut richtigen - Hinweiseschluss des Landgerichts Frankenthal haben wir kürzlich zugestellt bekommen (Beschluss vom 16.07.2015, Aktenzeichen 6 S 79/15). Nachdem das Amtsgericht Koblenz eine Filesharing-Klage der Kanzlei BaumgartenBrandt gegen unsere Mandantin abgewiesen hatte, hatte die Kanzlei BaumgartenBrandt vor dem in Rheinland-Pfalz zuständigen Berufungsgericht in Frankenthal Berufung gegen das Urteil eingelegt.



Amtsgericht Koblenz: Klageabweisung

Das Amtsgericht Koblenz hatte die Klage aus verschiedenen Gründen abgewiesen: Der Mahnbescheid hat aus Sicht des Amtsgerichts die Verjährung nicht gehemmt, weshalb ohnehin sämtliche etwaigen Ansprüche verjährt wären. Außerdem hatte es Zweifel an der eingesetzten Ermittlungssoftware Observer. Außerdem bestand aus Sicht des Amtsgerichts ohnehin keine Haftung unserer Mandantin, da diese eine farbenblinde Analphabetin ist, die den Computer nicht bedienen kann. Ihr Sohn hatte den Anschluss alleine genutzt.
Zu unserer Überraschung hat BaumgartenBrandt Berufung gegen das Urteil im Nahmen ihrer Mandantin, der Firma Europool Europäische Beteiligungs GmbH, eingelegt.



Landgericht Frankenthal: Keine Aussicht auf Erfolg für die Berufung

Das Landgericht Frankenthal hat die Kanzlei BaumgartenBrandt darauf hingewiesen, dass es der Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Koblenz keine Aussicht auf Erfolg beimisst. Zwar hatte aus Sicht des Landgerichts Frankenthal der Mahnbescheid die Verjährung gehemmt. Verjährung ist jedoch letztlich trotzdem eingetreten, da die Kanzlei BaumgartenBrandt zu spät die weiteren Gerichtskosten einbezahlt hatte, um den Rechtsstreit ins streitige Verfahren überzuleiten.

Außerdem besteht - und dies sollte eigentlich selbstverständlich sein - keine Haftung unserer Mandantin als Täterin, da sie selbst den Anschluss nicht genutzt hat, sondern alleine ihr Sohn. Sie hätte aufgrund ihrer Behinderung auch gar nicht einen Computer bedienen oder ins Internet gehen können. Auch eine Haftung als Störer scheidet aus, da der Sohn volljährig war und eine Belehrung nicht erforderlich war.

Die Kanzlei BaumgartenBrandt kann nunmehr die Berufung zurücknehmen. Falls nicht wird die Berufung zurückgewiesen werden. In jedem Fall hat der Mandant der Kanzlei BaumgartenBrandt, die Firma Europool Europäische Beteiligungs GmbH, die Kosten beider Instanzen zu tragen.


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Hier finden Sie den Hinweisbeschluss zum kostenlosen Abruf:
LG Frankenthal (Pfalz), Beschluss vom 16.07.2015, Az. 6 S 79/15.pdf (2,41 Mb)




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Autor: Rechtsanwalt Andreas Ernst Forsthoff
Quelle: www.abmahnung-urheberrechtsverletzung.de
Link: http://www.abmahnung-urheberrechtsverle ... _Anschluss


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LG Frankenthal (Pfalz), Beschluss vom 16.07.2015, Az. 6 S 79/15

Solblot
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1504 Beitrag von Solblot » Sonntag 2. August 2015, 08:43

Große dank am diesem Forum und in besonders Niko_Rentier!

Ich war seit 2010 abgemahnt von BB und ich bin eine “schlechte Fall” weil ich ein Einzelhaushalte wohnen und nicht mehr festlegen könnte ob ich damals Besuch hätte oder nicht.

Durch dieses Forum habe ich die absolute spitzen Anwalt Sievers & Coll. gefunden und gemeinsam für die Gutachten Strategie wegen die schlechte Guardaley software entscheiden. BB wollte in keinem Fall die Gutachten zahlen und die klage sind abgewiesen!

Nochmal herzlichen dank!

Wann Stefan meine schlechte deutsch korrigieren möchtest ist das völlig in Ordnung.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1505 Beitrag von Steffen » Sonntag 2. August 2015, 08:53

Hallo @Solblot,

Glückwunsch zum gewonnen Verfahren. Ansonsten bin ich für irgendwelche Korrekturen der Falsche, da ich selbst damit Probleme habe.

:,:

Letztendlich auch egal, weil wir hier nicht in der Schule sind oder die Postings nach Rechtschreibung und Grammatik bewertet werden. Diejenigen, die sich darüber eventuell aufregen, sind meistens auch nicht fehlerfrei. So what?

VG Steffen


PS:
Wenn Du Lust hast, kannst Du mir einmal das Urteil im Volltext (geschwärzt) als PDF (per Mail) zusenden. Danke!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1506 Beitrag von Steffen » Sonntag 2. August 2015, 09:14

Amtsgericht Frankfurt am Main:
1.000,00 EUR Schadensersatz
nach der Lizenzanalogie
bei "Filesharing" eines Spielfilms



09:15 Uhr


Mit Urteil vom 23.07.2015 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az. 31 C 2938/14 (83)) den Beklagten in einem von "BaumgartenBrandt Rechtsanwälte" für die Klägerin geführten Verfahren zu 1.000,00 EUR Schadensersatz sowie zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 555,60 EUR nebst Zinsen verurteilt. Der Beklagte war außergerichtlich wegen der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung des Filmwerks "Battle of the Brave" abgemahnt worden.

Das Amtsgericht bejahte eine täterschaftliche Haftung des Beklagten. Der Vortrag des Beklagten zur Frage der Tatbegehung sei letztlich widersprüchlich geblieben.

Im Rahmen der Bemessung der Höhe des Schadensersatzes nach § 287 ZPO ging das Amtsgericht dabei weit über den von der Klägerin geforderten Mindestbetrag von 400,00 EUR hinaus und verurteilte den Beklagten zu einer Zahlung von 1.000,00 EUR.
Ausschlaggebend für die Bemessung seien hier insbesondere der Umstand, dass die Rechtsverletzung lediglich sechs Tage nach der kommerziellen Veröffentlichung des Films in Deutschland erfolgt sei sowie die Produktionskosten des Films in Höhe von 18 Millionen Euro.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Quelle: BaumgartenBrandt GbR
Internationales Handelszentrum, IHZ

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T +49 30 20 60 97 90-0
F +49 30 20 60 97 90-20
E info@bb-legal.de
W www.baumgartenbrandt.de

Link: www.baumgartenbrandt.de/Aktuelles


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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.07.2015, Az. 31 C 2938/14 (83)

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1507 Beitrag von Kohlenpitt » Sonntag 2. August 2015, 09:34

@ Steffen,

Interessant, dann vermute ich mal der Herr ist Ohne Rechtsanwalt vor Gericht erschienen.
Ist wohl ein Urteil mit Seltenheitswert ..... 3-6-5-7-h
Frage .... kann man daraus Schlüsse ziehen, ob der abgemahnte Juristisch vertreten wurde ?


83 Jahre alt der Abgemahnte ???
Das hat dann etwas bitteres als Nachgeschmack!
Zumindest hat er die Chance Berufung einzulegen , und einen Fachanwalt einzuschalten!!!!
Schade jkj:s_;

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1508 Beitrag von Steffen » Sonntag 2. August 2015, 09:45

Darauf kann ich dir keine Antworten geben, da BB keinen Volltext veröffentlicht und auch nicht mit mir redet.

1ööüüää1

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1509 Beitrag von Steffen » Dienstag 4. August 2015, 16:07

Das Amtsgericht Oldenburg weist eine Filesharing-Klage ab,
da der KSM GmbH die geltend machenden Zahlungsansprüche
unter keinem rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkt
zustehen.



16:05 Uhr


Wie ein Beklagter (anwaltlich vertreten) informiert, wurde mit dem Urteil des Amtsgericht (AG) Oldenburg (Urt. v. 29.07.2015, Az. 1 C 1507/14 (XX)) eine unbegründete Filesharingklage der "KSM GmbH", vertreten durch die Berliner Kanzlei "BaumgartenBrandt", erfolgreich abgewiesen, da der Klägerin die geltend machenden Zahlungsansprüche unter keinem rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkt zustehen.



Abmahnfall

Der Beklagte wurde 04/2010 wegen einer vermeintlichen Verwertung des Films "Midnight Chronicles" (Log.: 12/2009; Providerauskunft: 02/2010) abgemahnt. Nach dem die Zahlung der Abmahnkosten durch den Beklagten verweigert wurden, beantragte die Klägerin ein Mahnbescheid. Nach eingelegtem Widerspruch durch den Beklagten, sowie Abgabe des streitigen Verfahrens, begründete die Klägerin ihre vermeintlichen Ansprüche.



Antrag
  • (...) Der Beklagte beantragt die Klage abzuweisen. (...)
Der Beklagte beruft sich auf die Verjährung; der Mahnbescheid sei nicht hinreichend individualisiert gewesen; das Ermittlungsverfahren sei unzuverlässig und fehlerhaft; er habe den Film nicht über eine Tauschbörse angeboten sowie nutze keine; sein WLAN Anschluss sei ordnungsgemäß gesichert; seine Ehefrau und volljährigen Söhne hatten selbstständigen Zugang zum Internetanschluss.



Urteil
  • (...) hat das Amtsgericht Oldenburg auf die mündlichen Verhandlung vom 08.07.2015 durch die Richterin "..." für Recht erkannt:
    • 1. Die Klage wird abgewiesen.
      2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
      3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
      4. Streitwert: 955,60 EUR. (...)


Entscheidungsgründe
  • (...) Die zulässige Klage ist unbegründet. (...)

    (...) Der Klägerin stehen die geltend machenden Zahlungsansprüche gegen den Beklagten unter keinem rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkt zu. (...)

    (...) Als Täter kann der Beklagte nicht auf Lizenzschadensersatz in Anspruch genommen werden, weil die Klägerin nicht bewiesen hat, das der Beklagte Täter war. (...)

    (...) Der Beklagte haftet auch nicht auf Erstattung der Abmahnkosten. Er ist nicht als Störer anzusehen, weil er keinerlei Anlass für einen Verstoß der Söhne zum Tatzeitpunkt hatte. (...)

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AG Oldenburg, Urteil vom 29.07.2015, Az. 1 C 1507/14 (XX)
Urteil im Volltext als PDF-Download (1,29 MB)

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Glückwunsch an den Beklagten und seinen Prozessbevollmächtigten: "Rechtsanwälte und Fachanwälte in Bürogemeinschaft - Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends".




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Steffen Heintsch für AW3P

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AG Oldenburg, Urteil vom 29.07.2015, Az. 1 C 1507/14 (XX)

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1510 Beitrag von Steffen » Dienstag 4. August 2015, 17:33

Landgericht Berlin weist Abmahnkanzlei BaumgartenBrandt
auf Erfolglosigkeit der Klage und der Berufung hin -
Keine Haftung des Anschlussinhabers bei möglichen Alternativtätern



17:30 Uhr


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Wir hatten einige positive Urteile für unsere Mandanten vor dem in Berlin für Urhebersachen zuständigen Amtsgericht Charlottenburg erstritten. Bislang wurden sämtliche Filesharing-Klagen gegen Mandanten unserer Kanzlei durch das Amtsgericht Charlottenburg abgewiesen. Gegen einige dieser Urteile wurde Berufung durch die Abmahnkanzlei eingelegt, so geschehen durch die Kanzlei BaumgartenBrandt. Das Landgericht Berlin sieht für die Berufung von BaumgartenBrandt jedoch keine Aussicht auf Erfolg und hat daher einen Hinweisbeschluss erlassen (LG Berlin, Beschluss vom 29.06.2015, Aktenzeichen 15 S 28/14). Wir wollen Ihnen diesen Fall kurz darstellen.



Amtsgericht Charlottenburg: Klageabweisung der BaumgartenBrandt Klage

Das Amtsgericht Charlottenburg hat die Klage aus verschiedenen Gründen abgewiesen. Zum einen hatte das Amtsgericht Charlottenburg bereits Zweifel an der Datenermittlung, zumal die Kanzlei BaumgartenBrandt in einer Anlage zur Klageschrift die Dateigröße mit 0,0 MB angegeben hatte. Jedenfalls war eine Haftung unseres Mandanten nach Sicht des Amtsgerichts Charlottenburg nicht gegeben, da seine Ehefrau und seine Tochter ebenfalls Zugriff auf den Internetanschluss hatten. Unsere Einrede der Verjährgung hat das Amtsgericht für verspätet gehalten, worauf es jedoch nicht mehr ankam.
Die Kosten des Verfahrens wurden der Klägerin, der Firma Condor, auferlegt.



LG Berlin: Hinweisbeschluss vom 29.06.2015, AZ.: 15 S 28/14

Gegen dieses Urteil hatte die Kanzlei BaumgartenBrandt für die Firma Condor Berufung eingelegt und diese begründet. Nachdem wir die Zurückweisung der Berufung beantragt und diesen Antrag ebenfalls begründet haben, hat sich das Landgericht Berlin mit dem Fall auseinandergesetzt und der Kanzlei BaumgartenBrandt im Beschlusswege Hinweise erteilt.

Das Landgericht Berlin teilt die Bedenken des Amtsgerichts - und unsere Bedenken! - in Bezug auf die ordnungsgemäße Ermittlung. Dabei hat das Landgericht Berlin auch darauf hingewiesen, dass es sich bei den kanzleiinternen Ausdrucken der Kanzlei BaumgartenBrandt, welche bei quasi allen Klagen dieser Kanzlei als Anlage in den Prozess eingeführt werden, nicht um geeignete Unterlagen handelt, die die Korrektheit der Ermittlungen beweisen können. Dies tragen wir in unseren Klageerwiderungen auch immer wieder so vor.

Die sekundäre Darlegungslast sah das Landgericht Berlin durch unsere Ausführungen als erfüllt an. Es reicht eben mitzuteilen, welche Familienangehörigen genau Zugriff auf den Anschluss hatten. Es muss gerade nicht mitgeteilt werden, wer denn die Urheberrechtsverletzung bzw. das Filesharing tatsächlich begangen hat. Auch muss nicht zum Nutzungsverhalten der einzelnen Nutzer vorgetragen werden, man muss auch niemanden "ans Messer" liefern, so wörtlich das Landgericht Berlin.

Anders als das Amtsgericht Charlottenburg hat das Landgericht Berlin auch die von uns erhobene Einrede der Verjährung nicht als verspätet angesehen, weshalb auch wegen Verjährung die Klage abzuweisen bzw. die Berufung zurückzuweisen wäre. Darauf kommt es jedoch nicht an, da die Berufung auch aus anderen Gründen keine Aussicht auf Erfolg hat.

Sofern die Kanzlei BaumgartenBrandt die Berufung zurücknimmt, spart sie ihrer Mandantin einen Teil der Gerichtskosten. Wir können weiter gespannt sein.



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Hier können Sie den Hinweisbeschluss des Landgerichts Berlin kostenlos ansehen:
LG Berlin vom 29.06.2015,Az. 15 S 28/14.pdf (472,25 kb)

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Autor: Rechtsanwalt Andreas Ernst Forsthoff
Quelle: www.rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de/news


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Cynic
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1511 Beitrag von Cynic » Dienstag 4. August 2015, 18:12

Hallo,wollte nur sagen das ich gegen BB gewonnen habe

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#1512 Beitrag von Steffen » Dienstag 4. August 2015, 18:59

Glückwunsch. Wenn Du das Urteil hast, bitte mir zusenden, damit ich es veröffentlichen kann.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1513 Beitrag von Steffen » Dienstag 4. August 2015, 18:59

AG Erfurt, Urteil vom 30.07.2015, Az. 2 C 1642/14:
Unbegründete "Foresight Unlimited LLC"-Klage abgewiesen.
"Vogeler Gutachten" ist kein Beweis!




18:58 Uhr


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Jüdemann Rechtsanwälte
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10777 Berlin

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AG Erfurt, Urteil vom 30.07.2015, Az. 2 C 1642/14
Urteil im Volltext als PDF-Download (85,39 KB)

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AG Erfurt, Urteil vom 30.07.2015, Az. 2 C 1642/14

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1514 Beitrag von BBisnotmyfriend » Dienstag 4. August 2015, 22:12

Ich darf die Sache mit dem möglichen gewerblichen Betrug nochmals aufgreifen:

Kann man sich darauf verlassen, dass die Staatsanwaltschaft Berlin sich die Sache von alleine aufgreift bzw. eine Info durch den Richter erhält? Wenn nein: Bringt es was, wenn hier jemand eine Anzeige ins Rollen bringt?

Bei der Gelegenheit könnte man auch noch auf den von mir zitierten Auszug aus dem Jahresabschluss 2014 aufgreifen, dass KSM vermutlich aus mind. 2.000 Abmahnungen Schadenersatz erhalten hat. Damit ist quasi ausgeschlossen, dass nach RVG abgerechnet wird, denn alleine für diese Tätigkeit wären an die Rechtsanwälte (BB?) 1,1 Mio € geflossen. Das ist lebensfremd, denn KSM hätte das selbst bezahlen müssen, wenn sie die Prozesse verloren hätte. Die hätten bei einem Serienbrief daher m.E. max 50 € vereinbart und nicht 555! Somit könnte man das gleich noch mit in der Anzeige aufgreifen mit Durchschlag an die Staatsanwaltschaft Wiesbaden, wo KSM seinen Sitz hat.

Sofern KSM + BB nicht auskunftsfreudig sind und der Anfachtsverdacht nicht ausreicht, eine Hausdurchsuchung zu erwirken, könnte der Staatsanwalt ja mal bei Lichtblick anfragen, wie da die Verträge ausgestaltet sind. Der Konkursverwalter würde hier ggf. mit Freude Auskunft geben.

Und was ist mit der Presse?

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1515 Beitrag von Steffen » Mittwoch 5. August 2015, 04:39

Nicht so viel reden - machen. Letztendlich wird man dann sehen, was herumkommt.

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1516 Beitrag von Steffen » Mittwoch 5. August 2015, 16:14

AG Düsseldorf weist Filesharing-Klage von BaumgartenBrandt ab


16:15 Uhr


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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Mein Mandant wurde von der Kanzlei BaumgartenBrandt für die KSM GmbH vor dem Amtsgericht Düsseldorf auf Zahlung von 955,60 EUR verklagt. Ihm wurde vorgeworfen, den Film "Smash Cut", an dem die Klägerin die DVD-Vertriebsrechte habe, unerlaubt via Filesharing angeboten zu haben.

Wie nach der mündlichen Verhandlung abzusehen war, hat das AG Düsseldorf die Klage mit Urteil vom 30.07.2015 abgewiesen.

  • (...) Die Klage ist unbegründet.

    Der Klägerin stehen gegenüber dem Beklagten keine Ansprüche wegen der ihrer Behauptung nach am 10.11.2009 von dessen Internetanschluss durch Filesharing begangenen Verletzungshandlung zu.

    Die Ansprüche der Klägerin auf Schadensersatz wegen der Verletzung von Nutzungsrechten an dem streitgegenständlichen Film gem. § 97 Abs. 2 UrhG bzw. Abmahnkosten nach § 97 a Abs. 1 UrhG setzen voraus, dass feststeht, dass vom Internetanschluss des Beklagten das diesem vorgeworfene Filesharing vorgenommen wurde. Die Klägerin beruft sich diesbezüglich auf die einmalige Feststellung einer IP-Adresse, die laut Auskunft des Access-Providers Deutsche Telekom zur angeblichen Verletzungszeit dem Anschluss des Beklagten zugewiesen war.

    In den Fällen, in denen nur eine einmalige Verletzungshandlung festgestellt worden ist, streitet für die Nutzungsberechtigte keine Vermutung, dass die Ermittlung zuverlässig und ohne Fehler vorgenommen worden ist, wie dies bei einer Mehrfachermittlung der Fall ist. Dass die Klägerin in anderen Fällen wegen einer Mehrfachermittlung des von der jeweilig beklagten Partei unterhaltenen Internetanschlusses sich auf diese Vermutung hat berufen können, lässt nicht den Schluss zu, dass auch im konkreten Fall diese Ermittlung fehlerfrei erfolgt ist. Vielmehr hat die Klägerin in den Fällen der nur einmalig festgestellten Verletzung die Ordnungsgemäßheit der Ermittlung nachzuweisen. [...]

    Soweit sich die Klägerin auf die eidesstattliche Versicherung des P. A. vom 13.11.2009 beruft, so ist zum einen eine eidesstattliche Versicherung kein im Zivilverfahren zulässiges Beweismittel. Letztere sind in § 355-484 ZPO abschließend geregelt. Im übrigen geht aus der eidesstattlichen Versicherung im Hinblick auf die konkrete Ermittlung des Beklagtenanschlusses nichts hervor. Ganz abgesehen davon, dass die im vorletzten Absatz der eidesstattlichen Versicherung erwähnten Anlagen dieser nicht beilagen, sind die übrigen Ausführungen nur allgemeiner Natur. Die Anlage K 2 ist nur ein vom Büro der Klägervertreter erstelltes Datenblatt ohne eigenen Beweiswert. Soweit der Geschäftsführer B. P. der Ermittlerin Guardaley Ltd. als Zeuge für konkrete Ermittlung benannt ist, ist zum einen der geforderte Vorschuss für seine Ladung nicht eingezahlt worden, vielmehr hat die Klägerin hierdurch nicht nur konkludent, sondern ausdrücklich auf die Vernehmung dieses Zeugen verzichtet. Im Übrigen ist gerichtsbekannt, dass dieser Zeuge nach Kündigung des Vertragsverhältnisses mit der Klägerin in 2011 über keine ihm zugänglichen Informationen mehr verfügt, dass er vielmehr sämtliche Unterlagen über die Ermittlungstätigkeit der von ihm vertretenen Gesellschaft an die Klägervertreter herausgegeben hat. Dass er wegen des Umfangs der ermittelten Daten und des Zeitablaufs von inzwischen über 5 Jahren sei es überhaupt je eine Erinnerung an einzelne Ermittlungsergebnisse hatte und noch heute hat, kann als ausgeschlossen angesehen werden.

    Wenn die Klägerin sich hinsichtlich der Verletzung auf die Parteivernehmung des Beklagten beruft, wodurch, unterstellt der Beklagte würde diese zugeben, die Richtigkeit des Ermittlungsergebnisses sich ergeben würde, konnte diesem Antrag nicht entsprochen werden. Die Parteivernehmung ist grundsätzlich subsidiär, d.h. dass alle anderen Möglichkeiten des Beweises ausgeschöpft sein müssen, was aus § 450 Abs. 2 ZPO folgt. [...]

    Mangels eines von der Klägerin zum Beweis der ordnungsgemäßen Ermittlung der IP-Adresse des Beklagten vorgelegten Beweismittels kann das Gericht nicht feststellen, dass diese fehlerfrei erfolgt ist. Dies geht zu Lasten der Klägerin. (...)

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Autor: Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Quelle: rheinrecht.wordpress.com

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AG Düsseldorf, Urteil vom 30.7.2015, Az. 57 C 9677/14

BBisnotmyfriend
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1517 Beitrag von BBisnotmyfriend » Donnerstag 6. August 2015, 14:12

infofan hat geschrieben:
Heinerstadt hat geschrieben:Man könnte das probieren. Ob die Staatsanwaltschaft wirklich ein Ermittlungsverfahren einleitet oder die Angelegenheit einstellt wird sich zeigen......
Man muss es probieren!

Wenn man so einen Gedanken hat sollte man ihn auch selber umsetzen anstatt einen Freiwilligen zu suchen der es für einen erledigt. Siehe User Ouf aus dem Nachbarforum. Der sucht seit Jahren erfolglos einen Freiwilligen der in der Verteidigung seine „Delta Theorie“ anwendet, anstatt selber mit einem seiner Befürwortern die Theorie in der Praxis anzuwenden.
Ich für meinen Fall habe den Insolvenzverwalter RA Raff kontaktiert und Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer in Berlin eingereicht. So versuche ich mit wenig Aufwand den Druck gegen Baumgarten Brand aufrecht zu halten.
Im Falle Baumgarten Brandt ist es sehr einfach, man muss einfach nur petzen. Jeder kann sich bei der Rechtsanwaltskammer in Berlin über BBs Vorgehensweise beschweren oder RA Raff zu den Lichtblick-Fällen kontaktieren. Ob der Vorwurf dann begründet oder unbegründet ist wird sich dann entscheiden, aber bei den berechtigten Beschwerden wird dann die Staatsanwalt und/oder die Steuerfahndung zwangsläufig eingeschaltet.

Daher hat Steffen Recht- nicht reden sondern selber handeln.
dzzzz.......
ich werde mich der Sache annehmen bzw. habe mich ihr sogar schon angenommen.
Die erste von 3 bislang geplanten Stufen ist bereits gezündet.
Mehr will ich hier erst mal nicht posten.
Der Feind liest mit. :-)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1518 Beitrag von Steffen » Donnerstag 6. August 2015, 16:57

Amtsgericht Düsseldorf weist unbegründete Klage ab
und erläutert ausführlich die Berechnung des
Schadensersatzes bei Lizenzverträgen.
Abmahnung erfüllte nicht die Mindestanforderungen
(Single-Haushalt).




16:56 Uhr


Wie die Hamburger Kanzlei ...

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... informiert, wurde mit dem Urteil des Amtsgericht (AG) Düsseldorf (Urt. v. 24.07.2015, Az. 57 C 9750/14) eine unbegründete Filesharingklage der "KSM GmbH", vertreten durch die Berliner Kanzlei "BaumgartenBrandt", erfolgreich abgewiesen, da weder die Darlegung des Schadens substantiiert erfolgte, noch die Abmahnung die an sie zu stellenden Mindestanforderungen erfüllte.



Abmahnfall

Der Beklagte wurde 02/2010 wegen einer vermeintlichen Verwertung des Films "Die Scharfschützen - Der letzte Auftrag" (Log.: 11/2009) abgemahnt. Nach dem die Zahlung verweigert wurde durch die Klägerin wurden am Amtsgericht Düsseldorf Klage eingereicht.



Antrag
  • (...) Der Beklagte beantragt Klageabweisung. (...)
Der Beklagte trägt vor, das er alleine wohne; nicht weiß, wie sein WLAN gesichert sei und keine Tauschbörse genutzt habe.



Urteil
  • (...) hat das Amtsgericht Düsseldorf auf die mündlichen Verhandlung vom 08.06.2015 durch die Richterin am Amtsgericht Dr. "..." für Recht erkannt:
    • 1. Die Klage wird abgewiesen.
      2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
      3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. (...)


Entscheidungsgründe
  • (...) Die zulässige Klage ist unbegründet. (...)
  • (...) 1.

    Ein Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz wegen Verletzung von Urheberechten ergibt sich nicht aus § 97 Abs. 2 UrhG. Ein solcher Anspruch setzt voraus, dass der Beklagte vorsätzlich oder fahrlässig Urheberrechte der Klägerin verletzt und ihr dadurch einen schaden zugefügt hat. Es fehlt jedenfalls an einer substantiierten Darlegung des Schadens der Klägerin. (...)

    (...) Die Berechnung des Schadens kann nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie erfolgen. Bei der Bemessung des Schadens ist aber zu berücksichtigen, dass soweit noch andere Urheberechte an dem streitgegenständlichen Werk im Innland halten und durch das Filesharing geschädigt wurden, die Klägerin nicht den gesamten Schadensersatz, sondern lediglich einen Anteil, der ihrem Anteil an der wirtschaftlichen Verwertung des Werkes entspricht, beanspruchen kann (BGH, GRUR 2008, 896, Rz. 30 ff., 39 - "Tintenpatrone" sowie BGH. GRUR 1987, 37, 39 f. - "Videolizenzvertrag"). Hier kommt jedenfalls die Lizenzgeberin als weitere Geschädigte in Betracht. (...)

    (...) Die Klägerin hat schon nicht dargelegt, welchen Anteil des Gesamtschadens sie geltend macht. Dieser Anteil ist auch nicht durch das Gericht zu schätzen, denn es fehlt an der Darlegung der für eine Schätzung erforderlichen Grundlagen durch die Klägerin. (...)

    (...) Auch der BGH ist daher davon ausgegangen, dass es Fälle geben mag, in denen jegliche Anhaltspunkte für eine Schätzung fehlen und daher eine Schätzung unterbleiben kann (BGH aaO). Es liegen gerade keine besonderen Beweisschwierigkeiten vor, wenn der Klägerin weitere Angaben möglich sind, welche eine genaue Schätzung ermöglichen. (...)
  • (...) 2.

    Die Klägerin hat auch keinen Anspruch gemäß § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG a.F. auf Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 555,60 EUR, denn die Abmahnung erfüllt nicht die an sie zu stellenden Mindestanforderungen. (...)

    (...) Aufgrund der Formulierung der Abmahnung war für den Beklagten nicht ersichtlich, welche Rechte die Klägerin geltend macht. (...)

    (...) Auch der Verletzungsvorwurf wurde in der Abmahnung nur unvollständig wiedergegeben. (...)


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AG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2015, Az. 57 C 9750/14 (Single-Haushalt)
Urteil im Volltext als PDF-Download (4,11 MB)

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Glückwunsch an den Beklagten und seinem Rechtsanwalt, Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs.



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Zusammenstellung einiger aktuellen Entscheidungen der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte: Link

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Steffen Heintsch für AW3P

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AG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2015, Az. 57 C 9750/14 (Single-Haushalt)

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1519 Beitrag von Kohlenpitt » Mittwoch 12. August 2015, 11:50

Beispiel Baumgarten verliert vor dem Amtsgericht , scheinbar etwas normales heutzutage!
Dann geht er in Berufung....
Müssen dazu wieder Kosten an das Gericht seitens des Klägers vorgestreckt werden ???

Und die 2 Frage ....
Der beklagte bezahlt rechtsanwaltsgebühren für den Prozess vor dem Amtsgericht...
Dann wiederum neue RA-Kosten für das Landgericht!

Inwieweit werden die Kosten (RA)dann vom BB und seiner Klägerin ,erstattet an den Beklagten ? Wenn die Klägerin verliert
Von beiden Prozessen AG plus LG ..
Oder nur einmal ?

Jetzt müssen die meisten sich weiterorientieren den BB rügt ja die Amtsrichter gk..)( Und die Landgerichte müssen das Ausbaden !
War immer der Meinung nur schwere Jungs werden werden mit Pflichtverteidiger geladen , vor das Landgericht.
Aber was solls , wir sitzen in der ersten Reihe, besser wie im Kino!

Gruss Pitt

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1520 Beitrag von Steffen » Donnerstag 13. August 2015, 11:12

[quoteemKohlenpitt]1. Beispiel Kläger verliert vor dem Amtsgericht. Dann geht er in Berufung ... Müssen dazu wieder Kosten an das Gericht seitens des Klägers vorgestreckt werden?[/quoteem]
=> Nicht in dem Moment, in dem Berufung eingelegt wird. Abgerechnet wird nämlich am Schluss. Dann sind es aber 4,0 Gerichtsgebühren.


[quoteemKohlenpitt]2. Der Beklagte bezahlt Rechtsanwaltsgebühren für den Prozess vor dem Amtsgericht ... Dann wiederum neue RA-Kosten für das Landgericht! Inwieweit werden die Kosten (RA) dann vom Kläger an den Beklagten erstattet? Wenn die Klägerin verliert. Von beiden Prozessen AG plus LG . Oder nur einmal?[/quoteem]
Wie sangen ABBA so schön: "The Winner Takes it All" - heißt, wer am Ende verliert zahlt die gesamte Zeche (AG + LG).*


VG Steffen



* Thx. an Rechtsanwalt Florian Burgsmüller

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