Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

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irgendeiner
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1161 Beitrag von irgendeiner » Mittwoch 11. März 2015, 12:00

ich habe jetzt auch ein Anwalt und der macht *********************


..,mk..,

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1162 Beitrag von Steffen » Mittwoch 11. März 2015, 23:20

AG Bielefeld, Urteil vom 24.02.2015, Az. 42 C 445/14:
Klageabweisung wegen nicht ordnungsgemäßen Nachweis
der Aktivlegitimation

oder

"Niko - Ein Rentier fliegt erneut auf die Nase"



23.20 Uhr



Wie die Hamburger Kanzlei ...


~~~~~~~~~~~~~~~~~~

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Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

"Dr. Wachs Rechtsanwälte"
Osterstraße 116 | 20259 Hamburg
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 | 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de | Web: www.dr-wachs.de

~~~~~~~~~~~~~~~~~~


... informiert, wurde zum wiederholten Male ein klageabweisendes Urteil (Urt. v. 24.02.2014, Az. 42 C 445/14) gegenüber der "Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH", vertreten durch die Berliner Kanzlei "Baumgarten und Brandt", wegen den Streitgegenstand: "Niko - Ein Rentier hebt ab" erstritten. Dieses Mal vor dem Amtsgericht (AG) Bielefeld, erneut aber wegen des nicht ordnungsgemäßen Nachweises der Aktivlegitimation durch die Klägerin.


~~~~~~~
  • Aktivlegitimation nach AW3P
    Wenn dem Kläger die Aktivlegitimation zusteht, bedeutet dies, dass er die Befugnis hat, seinen Anspruch gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. Zwingende Voraussetzungen dafür sind, dass ihm das geltend gemachte Recht auch zusteht sowie, dass er in seine eigene Rechte verletzt wurde.
~~~~~~~


Im Weiteren verzichte ich auf das Nennen aller Einzelheiten, diese kann jeder selbst nachlesen im Volltext. Hervorheben möchte ich aber alles um die nicht ausreichend dargelegte Aktivlegitimation durch die "Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH".



Antrag

Der Beklagte beantragt,
die Klage abzuweisen.


(...) Der Beklagte bestreitet mit der Klageerwiderung vom 08.09.2014, dass die Klägerin die ausschließlichen Nutzungsrechte von der Ulysses GmbH übertragen bekommen hat bzw. dass sie noch Inhaberin dieser Rechte ist. Mit Schriftsatz vom 02.02.2015, überreicht zum Termin, führt der Beklagte dies unter Hinweis auf die Entscheidung des Amtsgericht Frankfurt zum Az. 31 C2 1693/14 vom 10.12.2014 erneut aus und beruft sich zum Beweis dafür, dass zum Zeitpunkt der Abmahnung / Rechtsverletzung bei der Klägerin keine Rechte verbleiben seien, auf das Zeugnis eines informierten und instruierten Mitarbeiters der Klägerin bzw. Parteivernahme des Geschäftsführers der Klägerin. (...)



Urteil

(...) hat das Amtsgericht Bielefeld auf die mündliche Verhandlung vom 03.02.2015 durch die Richterin am Amtsgericht "xxx" für Recht erkannt:
  • 1. Die Klage wird abgewiesen.
    2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
    3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. (...)


Entscheidungsgründe

(...) Die Klage ist unbegründet. (...)

(...) Die Klägerin hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Zahlung einer Lizenzgebühr von mindestens 400,00 Euro sowie auf Zahlung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung vom 18.02.2010 aus §§ 97, 97a Abs. 1 S. 1 UrhG. (...)

(...) 1. Die Klägerin hat schon nicht ausreichend dargelegt, dass sie aktivlegitimiert ist.

Die Klägerin behauptet insoweit, sie habe die ausschließlichen Nutzungsrechte von der Ulysses GmbH erworben. Dies bestreitet der Beklagte zulässig mit Nichtwissen, § 138 Abs. 4 ZPO.

Zum ordnungsgemäßen Nachweis der Aktivlegitimation bei behaupteter abgeleiteter Inhaberschaft ist es notwendig, die Rechtekette bis zum ursprünglich Berechtigten darzulegen (Beck'scher Onlinekommentar, Urheberrecht § 97 Rn 16).

Dies gelingt der Klägerin, deren Vortrag sich insoweit auf die Behauptung des Erwerbs von der vorgenannten Firma beschränkt, nicht. Denn es ist schon nicht klar, welche Rechte die benannte Firma an dem streitgegenständlichen Filmwerk innehatte und inwieweit diese damit ihrerseits zu einer (Weiter-) Veräußerung befugt war. Insbesondere kann die Berechtigung der Ulysses GmbH auch nicht bereits aus ihrer Bezeichnung als Co-Producer im von der Klägerin vorgelegten Lizenzvertrag (Bl. 40 ff der Gerichtsakte) hergeleitet werden. Der amerikanisch geprägte Begriff des "Producers" kann insoweit nicht gleichgesetzt werden mit dem des deutschen "Produzenten" geschweige denn mit dem des "Filmherstellers" (Beck'scher Onlinekommentar, Urheberrecht, § 94 Rn 10).

Die Klägerin kann sich ebenso wenig - sollte denn neben dem sichtbaren Logo ein Copyright-Vermerk auf dem (in Kopie nicht gänzlich lesbar) DVD-Cover vorhanden sein - auf die Vermutungswirkung des § 10 Abs. 3 UrhG berufen. Diese greift nur bei Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes von Unterlassungsansprüchen. Die Klägerin macht vorliegend aber ausschließlich Schadensersatzansprüche gelten.

Auch lässt sich aus der möglicherweise vorhandenen Rechtsinhaberschaftsbezeichnung auf dem DVD-Cover weder eine tatsächliche Vermutung dahingehend ableiten, dass der Hersteller ausschließliche Nutzungsrechte übertragen bekommen hat, da es im Bereich der Rechteeinräumung weder typische Geschehensabläufe noch Erfahrungssätze gibt (Wandtke / Bullinger, § 10UrhG Rn 53) noch ist die möglicherweise anzunehmende Indizwirkung einer solchen Rechtsinhaberschaftsbezeichnung (vergleiche dazu Wandtke / Bullinger aaO) vorliegend - mangels weiterer (mittelbarer) Tatsachen - alleine geeignet, die Annahme der Aktivlegitimation der Klägerin zu begründen, zumal sich auf dem lesbaren Teil des Covers noch weitere Logos verschiedener Filmgesellschaften befinden.

Soweit die Klägerin noch eine Frist zur Stellungnahme zum Schriftsatz der Gegenseite vom 02.02.2015 beantragt hat, war diesem Antrag nicht zu entsprechen. Der Schriftsatz enthält keine neuen Angriffs- bzw. Verteidigungsmittel im Sinne des § 282 Abs. 2 ZPO, sondern enthält lediglich (vertiefende) Rechteausführungen zur Frage der Aktivlegitimation, die bereits mit der Klageerwiderung gerügt wurde. (...)

(...) 2. Ob der Beklagte (oder aber eines seiner Familienmitglieder) die Rechtsverletzung tatsächlich begangen hat, bzw. ob die Ermittlungen ordnungsgemäß gewesen sind konnte vorliegend aus den unter 1. ausgeführten Gründen ebenso dahingestellt bleiben wie die Frage nach der Verjährung. (...)



~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

AG Bielefeld, Urteil vom 24.02.2015, Az. 42 C 445/14
Urteil im Volltext als PDF (2,76 MB)


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~




Das Urteil zeigt unstreitig das Betroffene folglich sehr gut beraten sind sich einen qualifizierten Rechtsbeistand zuzulegen, um die richtige Verteidigungsstrategie anzuwenden. Foren, wie das der IGGDAW oder AW3P mit ihren selbstüberschätzenden Nichtjuristen, wie z.B. Claudia Reinhardt ("princess15514") und Ingo Bentz ("Shual") sind strikt mit Erhalt einer schriftlichen Verfügung eines Amtsgerichtes zur Durchführung ein Zivilverfahren ("Klageschrift") zu meiden.




Die Defendant Hunter (Satire AW3P)

Bild

"You can run, your money is ours."



~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Steffen Heintsch für AW3P

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AG Bielefeld, Urteil vom 24.02.2015, Az. 42 C 445/14

ASS
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1163 Beitrag von ASS » Donnerstag 12. März 2015, 15:04

Glaube man kann Niko ein Rentier hebt ab in - "Niko ein Maulwurf sinkt tief" umbenennen!!!http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum ... 2e5db059b9#

Per.Son
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1164 Beitrag von Per.Son » Donnerstag 12. März 2015, 19:26

Nein, kann man nicht.
Entgegen meiner o.a. Äußerung hat es sich der Richter anders überlegt.
In letzter Sekunde hat er befunden, dass es doch nicht verjährt wäre.
Da er es nicht für nötig befunden hat, alle Argumente zu prüfen, hat er im Hinweisbeschluss geschrieben, dass sich die Parteien doch vergleichen sollten, 400 Schadenersatz und 100 RA-Kosten wären ok.
Mein Anwalt meinte, der Richter wäre jung und unerfahren und hätte so etwas noch nicht bearbeiten müssen.

Soviel zum Thema, dass die Richter sich auskennen.
Was soll man davon halten, wenn man nicht willens ist, sich mit der Thematik auseinander zu setzen?
Zumal das gleiche AG schon einige abweisende Urteile gesprochen hat, wegen fehlender Aktivlegitimation, unzuverlässiger Software und Bearshare ...

Und dann gibt es ja noch das Urteil, dass man sich besonders hier an die prozessuale Wahrheitspflicht halten soll, scheint aber für manche Richter nicht zu gelten, man ist ja unabhängig.
https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... -wahrheit/

Wie gut, dass mein Anwalt ein paar Vorschläge parat hat, wie man solchen Leuten begegnen kann.

Werde weiter berichten, ein Vergleich ist jedenfalls ausgeschlossen ...

AxelF
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1165 Beitrag von AxelF » Samstag 14. März 2015, 10:34

Ein paar Zitate aus den verlinkten Urteilen (leider gibt BB ja nicht den Volltext an):
Das Gericht sah die zu Lasten des Beklagten bestehende Vermutung seiner Täterschaft als nicht erschüttert an. Auch die Parteianhörung des Beklagten in der mündlichen Verhandlung und dessen Verweis auf angeblich zugriffsberechtigte Dritte führte zu keinem anderen Ergebnis.
Die Beklagte hatte im Prozess lediglich angegeben, den Film nicht zu kennen und ihn auch nicht unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Das Gericht sah diesen Vortrag im Rahmen der sekundären Darlegungslast der Beklagten als nicht hinreichend an.
Die bloße Behauptung des Beklagten, er habe die Filmdatei lediglich heruntergeladen, jedoch nicht öffentlich zugänglich gemacht, wies das Gericht als unzureichend zurück.
Das pauschale Bestreiten der Urheberrechtsverletzung durch die Beklagte reiche nicht aus, um der bestehenden sekundären Darlegungslast des Anschlussinhabers nachzukommen. Die Beklagte hätte im Einzelnen darlegen und unter Beweis stellen müssen, dass sie die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat, sondern ein Dritter als Täter in Betracht kommt.
Die beklagtenseits vorgetragenen Einwendungen gegen den klägerischen Vortrag nähmen sich „allesamt wie Schutzbehauptungen aus“.
Der Vortrag des Beklagten, dass andere Personen in seinem Haushalt die Verletzung keinesfalls begangen haben könnten, erschüttere gerade nicht den zu Lasten des Beklagten geltenden Anscheinsbeweis seiner Täterschaft.
Das liest sich insgesamt wie ein Katalog, was man als Beklagter nicht machen sollte ... oder anders gesagt - es wurde BB leicht gemacht zu gewinnen.

ASS
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1166 Beitrag von ASS » Samstag 14. März 2015, 15:08

Bin auch der Meinung das man es alleine versuchen kann- was hat man zu verlieren wenn die Richter mittlerweile den BGH urteil folgen oder die Aktivlegitimation oder / und Verjährung eingetreten ist!!

Wichtig - Keine Geld ohne Urteil durch das Gericht!! Schlechtesten Falls gibt es einen Vergleich!!

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1167 Beitrag von Kohlenpitt » Samstag 14. März 2015, 15:15

Bin auch der Meinung das man es alleine versuchen kann-
Nein, denn die Strategie die muss ausgerichtet werden , je Fall anderst!

Aber dass Die Richter so Urteilen wie der Kollege berichtete, kann ich nicht nachvollziehen.
In der Mündlichen Güte..... Hatte der Richter einen Vergleich vorgeschlagen von 250€ und da meinte er das wäre noch sehr hochgegriffen!

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1168 Beitrag von Kohlenpitt » Samstag 14. März 2015, 15:28

Dann stelle mal die Frage ...Hast Du Kinder ...Hast Du Mutter ,Schwester usw... wie war das W-Lan verschlüsselt.
Scheinbar ganz einfach....

Der Richter weiss an welcher Stelle er ansetzen muss, und Schwupps der Prozess ist hinüber!
Mit einer Guten Strategie , und die Fachanwälte sind da schon Fit, die können da ansetzen.

100 Pro.... Ohne Anwalt kannst Du dich gleich vergleichen!!!!

Per.Son
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1169 Beitrag von Per.Son » Samstag 14. März 2015, 19:57

Das bringt aber nichts, wenn der Richter sich nicht mit der Materie auseinander gesetzt hat.
Dieser oben angeführten Argumente habe ich alle auch vorgebracht.
Dennoch wurde darauf hingewiesen, dass 400 € sowie 100 € RA-Kpsten angemessen wäre.

Per.Son
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1170 Beitrag von Per.Son » Samstag 14. März 2015, 21:20

Das meinte ich nicht.
Jeder kann sich für oder gegen einen Anwalt entscheiden.
Meiner ist sehr engagiert, allerdings habe ich alles gesammelt und mit ihm besprochen.
Insofern nicht nur pauschales Bestreiten.

Hellhound
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1171 Beitrag von Hellhound » Sonntag 15. März 2015, 23:10

Hallo alle zusammen.

Auch mich hat es nun erwischt und es kommt zum Prozess.
Kurz die Vorgeschichte.
Mitte März 2014 erhielt ich vom Amtsgericht Coburg einen Mahnbescheid. Dies war der erste Kontakt überhaupt. (Ich erhielt vorher keine Abmahnung. Warum, wird später klar.)
Auf dem MB war vermerkt, Anschriftenänderung aufgrund Neuzustellungsantrag vom.....

Jedenfalls ging daraus hervor, dass BB für Eur0p00l tätig ist.
Anspruch 400 Euro wegen Lizenzanalogie
Annspruch 555,60 Euro Anwaltsgebühren

Da ich sowas noch nie in der Hand hatte, googelte ich nach einem Anwalt und stieß auf Solmecke.
Mit denen nahm ich Kontakt auf. Diese Widersprachen dem ganzen.
Parrallel dazu schrieben die an BB. Jede Menge Seiten mit Juristendeutsch. War mir jedenfalls egal. Klang toll :D
Ende Juli 2014 war die Abgabennachricht an das zuständige AG. In meinem Fall BS.
März 2015 ehielt ich Post von meinem Anwalt. Die Klageschrift sei eingegangen.
Ich müsse mich nun entscheiden zwischen Vergleich oder Verteidigen.
In der Klageschrift wurde nun so viel Klar. Vor allem auch der Nichterhalt der Abmahnung.
Abmahnung war vom März 2010.
"Tat"zeit war Nov. 2009 - T-com übermittelte aber meine alte Anschrift. Denn, 2008 war ich in einen anderen Ort verzogen.
Dadurch konnte ich 2010 auch keine Abmahnung erhalten. Dadurch hatte das Gericht eine falsche Adresse und musste Neuzugestellt werden.

In der Klageschrift wird auf Aktivlegitimation eingegangen, dass o.g. Firma die Legitimation hat.

Nach ausführlichem Gespräch mit meinem Anwalt entschieden wir uns dennoch zu verteidigen. Im Worst Caste hätte ich mit Gesamtkosten von rund 2.000 Euro zu rechnen. Mein Anwalt sagte aber, man habe immer noch die Möglichkeit zu vergleichen.
Ich habe nun "Beweise" gesammelt Tatsächlich umgezogen zu sein, das bei der T-Com gemeldet zu haben und ggf. auch Zeugen für den Umzug. Der Mietvertrag der neuen Wohnung lautet auf mich und meine Lebensgefährtin.

Kurz nach Anzeige der Klageerwiderung wurde Termin zur Verhandlung angesetzt. Dieser ist nun Anfang Mai. Persönliches Erscheinen nicht angeordnet. Werde aber definitiv dabei sein.
Morgen telefoniere ich mal mit meinem Anwalt, wie den nun der Sachstand ist wegen Klageerwiderung usw.
Mittlerweile geht mir aber der Arsch wirklich auf Grundeis. Ach ja. Die eigentliche Abmahnung wurde meinem Anwalt immer noch nicht übersandt.

Schöne Grüße Hellhound

Edit:
Stelle gerade fest, dass der MB bzw. das Mahngericht Coburg für mich gar nicht zuständig ist. Für mich wäre es Uelzen. Wie wäre sowas zu werten?

abgemahnter1337
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1172 Beitrag von abgemahnter1337 » Montag 16. März 2015, 01:44

hallo leute,

ich lese seit einigen jahren mit und erst einmal vielen dank für eure antworten. nun muss ich jedoch mal eine frage stellen....

ich wurde 08/2010 und 09/2010 abgemahnt (2 mal derselber film angeblich :D)

somit beginnt ja die verjährung am 31.12.2010 24 uhr und endet 31.12.2013 24 uhr

anfang 2014 kamen 2 mahnbescheide (ich meine im januar), hier wurde der entsprechende "haken" gesetzt und zurück

seit dem nie wieder was gehört, nun kamen (am samstag) 2 briefe des AG, das klage erhoben wurde, eingereicht wurden die klagen am 05.02.2015!

sehe ich das richtig, dass das eh verjährt ist? meiner meinung nach ist die verjährung allerspätestens am 30.06.2014 eingetreten durch die hemmung des mahnbescheides. werde morgen termin mit meinem anwalt machen, wollte nur vorab wissen ob ich richtig liege.....

Arno Dorian
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1173 Beitrag von Arno Dorian » Montag 16. März 2015, 04:40

Ich vermute mal das BB so ca Juni 2014 noch den Vorschuss für die Gerichtsverhandlung an das AG gezahlt hatte.
Normal bekommt man da eine Abgabenachricht, Betonnung auf "normal", habe nämlich keine erhalten obwohl der besagte Schritt eintraf.
Das heißt ab Juni 2014 sind dann weitere 6 Monate gehemmt worden.

Den Spielraum bis es zu einer Verhandlung kommt, weiß ich leider nicht.
Das hängt bei vielen noch in der Luft, bei mir genauso.

Nach meiner Rechnung ist die Sache verjährt, aber bei dem BB Verein weiß man ja nie wo man dran ist.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1174 Beitrag von Steffen » Montag 16. März 2015, 04:48

[quoteemHellhound]Stelle gerade fest, dass der MB bzw. das Mahngericht Coburg für mich gar nicht zuständig ist. Für mich wäre es Uelzen. Wie wäre sowas zu werten?[/quoteem]
Die Zuständigkeit des Mahngerichts richtet sich nach dem Wohnsitz/Sitz des Antragstellers (Rechteinhaber) und nicht nach dem Wohnsitz des Antragsgegners (Abgemahnter).

[...] § 689 ZPO:
(2) Ausschließlich zuständig ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Hat der Antragsteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig. [...]


VG Steffen

Hellhound
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1175 Beitrag von Hellhound » Montag 16. März 2015, 08:11

abgemahnter1337 hat geschrieben:
anfang 2014 kamen 2 mahnbescheide (ich meine im januar), hier wurde der entsprechende "haken" gesetzt und zurück
Entscheidend ist der Antrag beim Gericht.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/verjae ... 36133.html

Eher Interessant ist, wann BB die Informationen zu deinem Anschluss erhalten hat.

@Steffen
Danke für die Info.

abgemahnter1337
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1176 Beitrag von abgemahnter1337 » Montag 16. März 2015, 09:29

Hellhound hat geschrieben:
abgemahnter1337 hat geschrieben:
anfang 2014 kamen 2 mahnbescheide (ich meine im januar), hier wurde der entsprechende "haken" gesetzt und zurück
Entscheidend ist der Antrag beim Gericht.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/verjae ... 36133.html

Eher Interessant ist, wann BB die Informationen zu deinem Anschluss erhalten hat.

@Steffen
Danke für die Info.
meinst du den antrag auf klage? der war wie gesagt am 05.02.2015

die informationen zum anschluss haben sie 08/2010 erhalten

benachrichtigung über eine anzahlung beim gericht gab es auch keine

ASS
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1177 Beitrag von ASS » Montag 16. März 2015, 11:06

Sollte eigentlich Verjährt sein!! Abwarten und falls es zum Gericht geht "Einrede der Verjährung" stellen!!

Freuen und bluten lassen!!!!

Dampfhans
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1178 Beitrag von Dampfhans » Dienstag 17. März 2015, 09:47

Was soll denn das heissen?

MB 30.12.2013

MB gesamt abgewiesen

einreichung der klage am 07.2014

was dann?

Ist doch alles pille palle oder?

Verjährt? oder nicht?

Gr. Dampfhans

* geht um nen Fall aus 2010

HarzMan
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1179 Beitrag von HarzMan » Dienstag 17. März 2015, 10:20

Ich denke, kein "pille palle" - denn was ist mit der Abgabenachricht, die man nach dem Mahnbescheid und vor Einreichung der Klage erhalten sollte? Diese Nachricht ist eine weitere Handlung, die hemmt - oder?

AxelF
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1180 Beitrag von AxelF » Dienstag 17. März 2015, 13:33

HarzMan hat geschrieben:Diese Nachricht ist eine weitere Handlung, die hemmt - oder?
Da sind sogar noch mehr Handlungen, bei jeder beginnt die Hemmung von vorn ...

- Beantragung Mahnbescheid
- Widerspruch Mahnbescheid
- Mitteilung Widerspruch an Abmahner
- Zahlung Gebühren für Abgabe
- Abgabe an Streitgericht (hier sollte der Abgemahnte eine Mittelung vom Mahngericht erhalten)
- Aufforderung zur Klagebegründung
- Einreichung Klagebegründung

Alles in allem würde ich davon ausgehen, das ein Fall, bei dem die Verjährung zum 30.12. erfolgreich durch einen Mahnbescheid gehemmt wurde, bei Klageerhebung im Juli des darauffolgenden Jahres nicht verjährt ist.

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