Da die Website der Kanzlei "BaumgartenBrandt" wieder online ist, und man obendrauf
ein paar Urteile veröffentlicht hat (ohne Volltext), hier das Wichtigste in Kürze:
AG Frankenthal (Pfalz) (Urteil vom 26.05.2014, Az. 3b C 147/14
(...) Das pauschale Bestreiten der Urheberrechtsverletzung durch die Beklagte reiche
nicht aus, um der bestehenden sekundären Darlegungslast des Anschlussinhabers nachzukommen.
Die Beklagte hätte im Einzelnen darlegen und unter Beweis stellen müssen, dass sie die
Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat, sondern ein Dritter als Täter in Betracht
kommt. (...)
AG Oldenburg, Urteil vom 09.07.2014, Az. 1 C 1158/14 (XX)
(...) Die bloße Behauptung des Beklagten, er habe die Filmdatei lediglich heruntergeladen,
jedoch nicht öffentlich zugänglich gemacht, wies das Gericht als unzureichend zurück. (...)
LG Berlin, Urteil vom 30.09.2014, Az. 15 S 15/14
(...) Der Beklagte und Anschlussinhaber hatte pauschal die Richtigkeit der Datenermittlung
bestritten und zudem auf nicht näher bezeichnete, im Haushalt lebende Familienangehörige
verwiesen, welche zur Tatzeit den betreffenden Internetanschluss ebenfalls hätten nutzen
können. Die Haftung des Beklagten und Anschlussinhabers begründete das Landgericht in der
Folge mit dessen unzureichenden Vortrag zur möglichen Nutzung des Internetanschlusses durch
Haushaltsangehörige. Der Anschlussinhaber müsse nach der Rechtsprechung des BGH ("BearShare“)
seine im Haushalt lebenden, namentlich zu benennenden Angehörigen zum Vorwurf der Rechtsver-
letzung befragen und das Ergebnis der Befragung mitteilen. Wer sich jedoch schon nicht
erkundigt, bestreite unzulässig ins Blaue hinein. (...)
AG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.12.2014, Az. 32 C 2879/14 (84)
(...) Nach dem Amtsgericht Frankfurt am Main ist der bloße Hinweis des Anschlussinhabers
auf potentielle Zugriffsmöglichkeit Dritter unbeachtlich. (...) Der Vortrag des Beklagten,
dass andere Personen in seinem Haushalt die Verletzung keinesfalls begangen haben könnten,
erschüttere gerade nicht den zu Lasten des Beklagten geltenden Anscheinsbeweis seiner
Täterschaft. (...) Ferner hatte das Gericht auch keinerlei Zweifel an der Richtigkeit oder
Vollständigkeit der Feststellung der Urheberrechtsverletzung. (...)
VG Steffen