Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#921 Beitrag von Steffen » Mittwoch 7. Januar 2015, 20:37

Nein, aber es empfiehlt sich Nachfolgendes zu beachten:

Beachte: Erst Fragen und Klären, dann Beauftragen!

Vor einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes muss feststehen:
  • 1. die Höhe des anwaltlichen Honorars (Pauschalhonorar, Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer)
    2. die genauen anwaltlichen Tätigkeiten (mod. UE, allg. Schriftverkehr usw.)
Von einer Beauftragung des Rechtsanwaltes ist abzuraten,
  • 1. keine konkrete Höhe des anwaltlichen Honorars benannt wird und
    2. die Höhe des anwaltlichen Honorars größer ist, als die Forderungen der Abmahnung
VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#922 Beitrag von Steffen » Donnerstag 8. Januar 2015, 15:18

Da die Website der Kanzlei "BaumgartenBrandt" wieder online ist, und man obendrauf
ein paar Urteile veröffentlicht hat (ohne Volltext), hier das Wichtigste in Kürze:




AG Frankenthal (Pfalz) (Urteil vom 26.05.2014, Az. 3b C 147/14

(...) Das pauschale Bestreiten der Urheberrechtsverletzung durch die Beklagte reiche
nicht aus, um der bestehenden sekundären Darlegungslast des Anschlussinhabers nachzukommen.
Die Beklagte hätte im Einzelnen darlegen und unter Beweis stellen müssen, dass sie die
Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat, sondern ein Dritter als Täter in Betracht
kommt. (...)



AG Oldenburg, Urteil vom 09.07.2014, Az. 1 C 1158/14 (XX)

(...) Die bloße Behauptung des Beklagten, er habe die Filmdatei lediglich heruntergeladen,
jedoch nicht öffentlich zugänglich gemacht, wies das Gericht als unzureichend zurück. (...)



LG Berlin, Urteil vom 30.09.2014, Az. 15 S 15/14

(...) Der Beklagte und Anschlussinhaber hatte pauschal die Richtigkeit der Datenermittlung
bestritten und zudem auf nicht näher bezeichnete, im Haushalt lebende Familienangehörige
verwiesen, welche zur Tatzeit den betreffenden Internetanschluss ebenfalls hätten nutzen
können. Die Haftung des Beklagten und Anschlussinhabers begründete das Landgericht in der
Folge mit dessen unzureichenden Vortrag zur möglichen Nutzung des Internetanschlusses durch
Haushaltsangehörige. Der Anschlussinhaber müsse nach der Rechtsprechung des BGH ("BearShare“)
seine im Haushalt lebenden, namentlich zu benennenden Angehörigen zum Vorwurf der Rechtsver-
letzung befragen und das Ergebnis der Befragung mitteilen. Wer sich jedoch schon nicht
erkundigt, bestreite unzulässig ins Blaue hinein. (...)



AG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.12.2014, Az. 32 C 2879/14 (84)

(...) Nach dem Amtsgericht Frankfurt am Main ist der bloße Hinweis des Anschlussinhabers
auf potentielle Zugriffsmöglichkeit Dritter unbeachtlich. (...) Der Vortrag des Beklagten,
dass andere Personen in seinem Haushalt die Verletzung keinesfalls begangen haben könnten,
erschüttere gerade nicht den zu Lasten des Beklagten geltenden Anscheinsbeweis seiner
Täterschaft. (...) Ferner hatte das Gericht auch keinerlei Zweifel an der Richtigkeit oder
Vollständigkeit der Feststellung der Urheberrechtsverletzung. (...)


VG Steffen

Mumpl
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#923 Beitrag von Mumpl » Donnerstag 8. Januar 2015, 15:35

Also, hab heute mit zwei Anwälten telefoniert. Das Honorar richtet sich nach dem Streitwert, konkrete Kosten für ein Erstgespräch konnte mir keiner genau benennen... daher jetzt meine Frage, falls BB den Fall verliert, muss ich dann meine Anwaltskosten auch zahlen, oder wird das denen in Rechnung gestellt? Und wenn die den Fall zurückziehen, dann zahl ich meine Anwaltskosten? Sorry für die blöde Fragerei, aber ich verdiene gerade mal knapp 800 Euro netto, der Streitwert beläuft sich auf 955 Euro, denen ihr letztes Angebot waren 450 Euro

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#924 Beitrag von Steffen » Donnerstag 8. Januar 2015, 16:08

Die Gebühren des Anwaltes richten sich allg. nach dem eingeklagten Wert. Das bedeutet, werden ca. 1.200,- € (SE + AG) eingeklagt, resultieren 280,- € für den eigenen Anwalt. Jetzt kämen noch eventuelle Reisekosten, Spesen, diverse Gebühren hinzu. Natürlich hast du aber die freie Auswahl. Ehe jetzt aber jemand unkt, ein Anwalt wird damit nicht reich, da die Arbeit nicht im letztendlichen Verdienst widerspiegelt. Allein für eine Klageerwiderung benötigt ein Anwalt schon ca. 8 h +.

Natürlich bleibt man aber in der Regel auf den eigenen Kosten sitzen. Ausnahme, die Abmahnung war rechtsmissbräuchlich, dann kann man die Kosten des eigenen Anwaltes einklagen. Aber, wenn Erfolgsaussichten bestehen (das sollte ein Anwalt einschätzen können), wird ja sofort auch Prozesskostenhilfe beantragt (PKH), bei Erfolgsaussichten dann genehmigt. Natürlich werden dann 4 Jahre nach Bewilligung deiner wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft. Hat sich nix verändert ist es gut, wenn sich etwas gravierend geändert hat (im Positiven Sinne ), zahlt man die PKH zurück.

Natürlich gibt es auch jetzt noch eine Spendenaktion a.a.O., die sich auf jedes positives Urteil stürzen, und die AG übernehmen, um es dann als ihr Verdienst hinzustellen.

Dann gibt es noch a.a.O. jemand (AASS - Anwaltsanschwärzer Shual), der dir für kleines Geld hilft (besser gesagt es pfuschend versucht), in den meisten Fällen aber dann an das gleiche Geld dich an seine Haus- und Hofanwälte weiter vermittelt.

Man sollte sich aber in Klaren werden, Opfer bringen heißt Risiken einzugehen ohne Garantie. Wenn Du dafür nicht bereit bist, vergleiche dich lieber. Was soll ich denn um den heißen Brei herumzureden? Aber mit ca. 450,- € bist du schon dabei. Ich habe auch schon von 250,- € Vergleiche gehört.

VG Steffen

Mumpl
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#925 Beitrag von Mumpl » Donnerstag 8. Januar 2015, 16:27

klar hab ich Schwierigkeiten meine Unschuld nachzuweisen, ich kann nich beweisen das ich zum Tatzeitpunkt um kurz vor Mitternacht im November 2009 nich am PC sass sondern im Bett lag... bin seit 2013 wegen eines Kiefertumors in Behandlung und kann deshalb nur stundenweise arbeiten, und das Ganze belastet mich psychisch doch mehr als ich dachte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#926 Beitrag von Steffen » Donnerstag 8. Januar 2015, 16:36

Natürlich sind Krankheit und eine Abmahnung immer belastend. Es geht aber nicht darum seine Unschuld zu beweisen, sondern seine mögliche Störer- bzw. Täterhaftung zu entkräften. Ob eine aktive Verteidigung überhaupt Sinn macht, sollte man dir schon am Telefon sagen können.

Man sollte hier einfach in deinem Fall die Kosten vergleichen. Will man Risiko gehen und Geld in die Hand nehmen für ein Klageverfahren, oder die schnelle und kostengünstigere Variante wählen, Vergleich ohne Anwalt.

Das bleibt aber deine Entscheidung.

VG Steffen

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#927 Beitrag von Alter Sack » Donnerstag 8. Januar 2015, 17:12

Wenn von der Konstellation wenig Aussicht auf Erfolg vor Gericht besteht, würde ich zu 'nem Vergleich OHNE Anwalt raten. Vergleich mit Anwalt erhöht die Kosten gut und gerne auf wenigstens das Doppelte. Mit Konstellation meine ich z.B. die Möglichkeit der Nutzung des Anschlusses durch mehrere Familienmitglieder.

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#928 Beitrag von Mumpl » Donnerstag 8. Januar 2015, 18:40

Alter Sack hat geschrieben:Wenn von der Konstellation wenig Aussicht auf Erfolg vor Gericht besteht, würde ich zu 'nem Vergleich OHNE Anwalt raten. Vergleich mit Anwalt erhöht die Kosten gut und gerne auf wenigstens das Doppelte. Mit Konstellation meine ich z.B. die Möglichkeit der Nutzung des Anschlusses durch mehrere Familienmitglieder.
Zu dem Zeitpunkt wohnte ich alleine daheim, mein Mann war im Ausland

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#929 Beitrag von Steffen » Donnerstag 8. Januar 2015, 19:01

Du musst dich eben entscheiden, ob du dich verteidigen willst oder nicht. Willst Du Geld in die Hand nehmen, oder nicht. Willst Du Risiko gehen (allein zu Haus), oder nicht.

Wen nicht, dann vergleiche dich mit denen - sofort, ohne Anwalt und telefonisch. Teile denen auch deinen Gesundheitszustand mit, Anschlusssituation und Vergleichsvorschlag: 300,- €

VG Steffen

Future2013
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#930 Beitrag von Future2013 » Donnerstag 8. Januar 2015, 19:32

ich würde mit 150,00€ anfangen.
so hab ich es auch gemacht bei S&S.

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#931 Beitrag von Mumpl » Freitag 9. Januar 2015, 15:09

Ich schick denen mal ne Mail, kann ja grad nich sprechen (wieder mal ne Kiefer OP heute früh)

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#932 Beitrag von Future2013 » Samstag 10. Januar 2015, 07:53

Betr. B&B Lichtblick Films ehem. Banditos
Am 08.07.2014 hab ich vom Amtsgericht Stgt. eine Abgabenachricht erhalten, das dass orstansässige Amtsgericht zuständig ist.

Nun sind 6 Monate ins Land gezogen und nichts mehr gehört vom Amtsgericht hier vor Ort.
Nach 6 Monaten müsste das doch durch sein.
Oder heiise es noch warten?

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Niko_Rentier
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#933 Beitrag von Niko_Rentier » Samstag 10. Januar 2015, 18:16

Das verstehe ich nicht, welche Firma ist denn jetzt aktuell?

die hier: http://www.losbanditosfilms.de/de/impressum.html" onclick="window.open(this.href); return false;

oder die: https://www.kompany.de/p/de/hrb720407%20stuttgart" onclick="window.open(this.href); return false;

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#934 Beitrag von Future2013 » Samstag 10. Januar 2015, 18:54

Na das waren mal Antworten auf meine Frage.
Eben keine brauchbare.

AxelF
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#935 Beitrag von AxelF » Sonntag 11. Januar 2015, 18:43

Future2013 hat geschrieben:Na das waren mal Antworten auf meine Frage.
Eben keine brauchbare.
Es kann Dir außer den beteiligten Gerichten auch keiner eine brauchbare Antwort geben ...

Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsbetriebs gehen nicht zu Lasten des Antragstellers. Ich vermute hier kann keiner Hellsehen und prophezeien, ob Dein Fall verjährt ist oder nicht.

In meinem Fall hat es etwa 8 Monate von Abgabenachricht bis Zugang der Anspruchsbegründung gedauert.

Per.Son
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#936 Beitrag von Per.Son » Sonntag 11. Januar 2015, 19:23

Bei mir waren es gute zwei Monate.

Future2013
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#937 Beitrag von Future2013 » Sonntag 11. Januar 2015, 20:10

Dachte da gibt es auch fristen

Mumpl
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#938 Beitrag von Mumpl » Montag 12. Januar 2015, 15:41

Heinerstadt hat geschrieben:Das heißt zunächst mal, dass Dich der Rechteinhaber verklagt hat. Ab dem Datum, dass auf dem gelben Umschlag steht hast Du zwei Wochen Zeit Deine Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen. Danach hast Du noch mal zwei Wochen Zeit um eine schriftliche Klageerwiderung einzureichen. Diese Fristen solltest Du unbedingt einhalten, sonst kann gegen Dich ein Versäumnisurteil ergehen. Vor einem Amtsgericht besteht zwar keine Anwaltspflicht, wenn Du Dir unsicher bist solltest Du Dich aber trotzdem von einem Anwalt beraten lassen.
Auf meine Mail hat BB nicht reagiert... Würde jetzt per Einschreiben Einwurf ans Amtsgericht schreiben, das ich mich verteidigen möchte (reicht das recht formlos, gibts da ne Vorlage?), dann würd ich mich nach nem Anwalt umgucken, vielleicht kommt ja zwischenzeitlich was von BB...

Mumpl
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#939 Beitrag von Mumpl » Montag 12. Januar 2015, 18:08

steht doch da: per Einschreiben Einwurf ans Amtsgericht... mit auf meine Mail nicht reagiert, meinte ich das Vergleichsangebot... egal, hab soeben nen Termin mitm Anwalt ausgemacht für Mittwoch Nachmittag, und die Frist ist nicht abgelaufen, da ich am 7.1.15 die Mitteilung vom Amtsgericht erhalten habe, das ich zwei Wochen Zeit habe um anzuzeigen ob ich mich verteidigen will

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#940 Beitrag von Steffen » Dienstag 13. Januar 2015, 09:55

Hallo @Heinerstadt,

1. Links sollten in einem phpBB-Forum wie folgt dargestellt werden, damit die Foren-Software nicht -automatisch- diese kürzt und diese eventuell sich fehlerhaft öffnen.

a) Nur den Url
Url-Adresse

b) Mit Namen
Name

Natürlich können jetzt Fett-Schrift und verschieden Größen zusätzlich verwendet werden.

2. Es wird a.a.O. immer behauptet, das ich Herrn RA Udo Vetter öffentlich zur Sau mache. Das stimmt so nicht. Ich schätze Herrn RA Udo Vetter seit Jahren für seine Arbeit als Strafverteidiger (Bsp. Hausdurchsuchungen, CCC), Rechtsanwalt bei Filesharing-Fällen und insbesondere für sein politisches Engagement gegen die ganze ernste Problematik der Vorratsdatenspeicherung (Bsp.: https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... en-lassen/).

Natürlich habe ich in genau zwei Fällen Herrn Udo Vetter öffentlich kritisiert, aber nur zur Abfassung des von ihm öffentlich angebotenen Musterschreiben einer möglichen mod. UE. Dieses war und ist aber berechtigte Kritik. Ich oute mich deshalb jetzt einmal, Herr RA Vetter - ich möchte zwar kein Kind von ihnen - aber schätze Sie und Ihr Engagement sehr!

VG Steffen

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