Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

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Per.Son
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#861 Beitrag von Per.Son » Freitag 28. November 2014, 09:03

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Und noch eine kleine Info:
http://rheinrecht.wordpress.com/2014/11 ... verfahren/" onclick="window.open(this.href); return false;

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#862 Beitrag von Steffen » Sonntag 30. November 2014, 12:07

Ein kurzes Lied für die Sniper


11:00 Uhr

Wie AW3P informiert wurde, hat die Hamburger Kanzlei

"Dr. Wachs Rechtsanwälte"
Osterstraße 116 | 20259 Hamburg
Telefon: 040 411 88 15 70 | Fax: 040 411 88 15 77 od. 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de | Web: www.dr-wachs.de


Bild
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

am Amtsgericht (AG) Singen aktuell ein klageabweisendes Urteil gegenüber der "KSM GmbH", vertreten durch die Kanzlei "BaumgartenBrandt", erstritten.


Abmahnfall

Herr "X" wurde 15.02.2010 wegen eines vermeintlichen Urheberverstoßes am Filmwerk: "Die Scharfschützen - der letzte Auftrag" (Ermittlungsdatum: 06.11.2009) abgemahnt und reagierte darauf einfach nicht.


Anträge

Die Klägerin beantragt:
  • 1. Die Beklagtenseite wird verurteilt, an die Klägerseite einen angemessenen Schadensersatz, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, der jedoch insgesamt nicht weniger als 400,00 EUR betragen soll, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtsanhängigkeit zu zahlen.
    2. Die Beklagtenseite wird verurteilt an die Klägerseite einen Betrag i.H.v. 555,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtsanhängigkeit zu bezahlen.
Der Beklgate beantragt Klageabweisung.


AG Singen, Urteil vom 20.10.2014, Az. 8 C 255/14

Das Amtsgericht Singen entschied kurz und knapp das,
  • Die Klage ist zulässig aber unbegründet.
    Die Verjährungseinrede des Beklagten greift durch.
    Die streitige Urheberrechtsverletzung unterfällt der 3 jährigen Regelverjährung.

Begründung
(...) Die behauptete Tat soll am 06.11.2009 geschehen sein. Mit Entscheidung des Landgerichts "xxx" vom 26.11.2009 wurde die "xxx" zur Herausgabe der zum IT-Anschluss des behaupteten Rechtsverletzers gehörenden Adressdaten verpflichtet. Die "xxx" kam dieser Verpflichtung mit Schreiben vom 07.12.2009 nach. Die Klägerin hatte damit bereits im Jahr 2009 Kenntnis vom angeblichen Täter der Urheberrechtsverletzung. Die Verjährungsfrist lief somit vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2012.Die Verjährung ist auch nicht gehemmt. Die Klägerin hat nicht schlüssig zu einem möglichen Verhandeln, welches zur Hemmung führen könnte, vorgetragen. Der Beklagte hat auf die klägerische Abmahnung vom 15.02.2010 auch nicht mit Verhandlen oder einem Anerkenntnis reagiert. (...)

(...) Der am 11.12.2013 beantragte, am 16.12.2013 Erlassenen und am 18.12.2013 zugestellten Mahnbescheid war daher nicht in der Lage, die bereits zuvor eingetretene Verjährung zu beeinflussen. (...)
Mit dem Beschluss vom 23.10.2014 hat das Amtsgericht Singen den Streitwert auf 955,60 EUR festgesetzt.


Fazit

Zuallererst einmal Glückwunsch an Herrn "X" und seinem Rechtsbeistand für diese positiv erstrittene Entscheidung. Zeigt es doch, das man sich mit einer erhaltenen "Klageschrift" nicht einfach abfinden sollte, sondern alle Sachverhalte, angefangen von A wie Aktivlegitimation bis V wie Verjährung -anwaltlich- anklären sollte. Ohne gegen die Auflagen des LG Berlin (Az. 103 O 60/13) zu verstoßen, kann ich hier eine Entscheidung eines Gerichtes veröffentlichen, das lehrbuchmäßig die Verjährungsfrage bei Filesharing-Fällen erläutert.


_________________________________

Autor: Steffen Heintsch für AW3P


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Joshua24
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#863 Beitrag von Joshua24 » Sonntag 30. November 2014, 12:21

Hallo zusammen!
Lese im Forum schon seit vier Jahren, hat mir wahnsinnig viel geholfen....DICKES DANKE ..erstmal.
Jetzt mein Problem, hab davon hier leider noch nix gelesen.
Alles wie gehabt, im Juli ein MB...ganz widersprochen.
Hatten dann aber die Faxen dicke, und haben ein Vergleichsangebot gemacht. Per Einschreiben mit Rückschein.
Alles wie hier schön gelernt.
Gestern kam die Klageschrift.
Was nun?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#864 Beitrag von Steffen » Sonntag 30. November 2014, 12:38

Hallo @Joshua24,

was soll man denn nun jetzt groß machen?
  • 1. man erkennt sofort an (Urteil),
    2. man versucht einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Prozessbevollmächtigten (Montag und telefonisch),
    3. man versäumt (reagiert nicht, natürlich ergeht ein Urteil in Abwesenheit),
    4. man verteidigt sich -aktiv- gegen seine unberechtigte Abmahnung (nur mit Anwalt!) und reist denen den Poppers bis zur Halskrause auf.
Es ist letztlich deine Entscheidung und abhängig von deiner beweisbaren Verteidigung und Risikobereitschaft. Auf alle Fälle ist zu Punkt 4. - zu beachten:

Bild


[quoteemJoshua24]Hatten dann aber die Faxen dicke, und haben ein Vergleichsangebot gemacht. Per Einschreiben mit Rückschein.[/quoteem]
Wenn keine Rückantwort kam, dann hat man das Vergleichsangebot eben nicht angenommen. Es ist nichtig. Punkt.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#865 Beitrag von Joshua24 » Sonntag 30. November 2014, 13:27

Vielen dank Steffen. Wusste nicht, das das Vergleichsangebot dann einfach nichtig ist.
Viele Grüsse

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#866 Beitrag von Steffen » Sonntag 30. November 2014, 14:14

Als Vergleich bezeichnet man einen Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (siehe § 779 BGB). Hinsichtlich des Abschluss gelten die Vorschriften §§ 145 ff. BGB. So besagt z.B. der § 147 Abs. 1 BGB hinsichtlich der Annahmefrist: (...) Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. (...) Der § 151 BGB regelt zwar die Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden, nur kann man in einem Filesharing-Fall nicht davon ausgehen, dass ein Stillschweigen einer Annahme gleichkommt. Das bedeutet, wird ein Vergleichsangebot nicht explizit schriftlich angenommen - ist es unwirksam!

VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#867 Beitrag von Steffen » Sonntag 30. November 2014, 21:07

Das Landgericht Hamburg betreff
sekundäre Darlegungslast -
Nachforschungspflicht -
nicht notwendige Täterbenennung



21:01 Uhr



Wie jetzt bekanntgeworden, wurde die Berufung der "Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH", vertreten durch die Kanzlei "BaumgartenBrandt", durch das Landgericht Hamburg mit dem Beschluss vom 28.10.2014 (Az. 310 S 9/14) zurückgewiesen. Der Berufungsbeklagte wurde von der Hamburger Kanzlei


"Dr. Wachs Rechtsanwälte"
Osterstraße 116 | 20259 Hamburg
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de | Web: www.dr-wachs.de

Bild
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs


in diesem Verfahren vertreten. Das Landgericht Hamburg setzt konsequent seinen Kurs der aktuellen Rechtsprechung des BGH fort, verneint eine konkrete Täterbenennung sowie thematisiert die Anforderungen an die Nachforschungspflicht.


Landgericht Hamburg, Beschluss vom 28.10.2014, Az. 310 S 9/14

(...) beschließt das Landgericht Hamburg - Zivilkammer 10 - durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht "xxx", den Richter am Landgericht "xxx" und den Richter am Landgericht Dr. "xxx" am 28.10.2014:
  • 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgericht Hamburg vom 07.02.2014 (Az. 9 C 103/13) wird zurückgewiesen.
    2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
    3. Das angefochtene Urteil des Amtsgericht Hamburg vom 07.02.2014 (Az. 9 C 103/13) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Gründe
(...) Der vorliegende Beschluss ergeht einstimmig gem. § 522 II 1 ZPO. Zur Begründung wird zunächst auf die Gründe des Hinweisbeschlusses vom 18.09.2014 verwiesen. Die Kammer ist auch unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Klägerin vom 08.10.2014 der Ansicht, dass die Klägerin ihrer Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer Verantwortlichkeit des Beklagten für die geltend gemachte Rechtsverletzung nicht nachgekommen ist. (...)

(...) Hinsichtlich der sekundären Darlegungslast des Anschlussinhabers folgt die Kammer - wie ausgeführt - der Rechtsprechung des BGH mit dem Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12 - "BearShare". Darin wird ausgeführt: "Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und ggf. welche anderen Personen selbstständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten uns als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen [Nachweise]. In diesem Umfang ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch Nachforschungen verpflichtet [Nachweise]" (aaO, Rz. 18). (...)

(...) Nach Ansicht der Kammer ist der Anschlussinhaber danach nicht verpflichtet, einen konkreten Täter zu benennen. Er hat vielmehr diejenigen Personen zu benennen, sie selbstständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten uns als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Im Rahmen der Nachforschungspflicht ist der Anschlussinhaber nach Ansicht der Kammer verpflichtet, die in Betracht kommenden Personen nach der Rechtsverletzung befragen und deren Antwort zu referieren. (...)

(...) Soweit das Oberlandesgericht Köln in der von der Klägerin genannten Entscheidung vom 02.089.2013 (Az. 6 U 10/13) der Ansicht war, dass der Anschlussinhaber Angaben zu dem konkreten Nutzungsverhalten der Mitnutzer des Anschlusses machen müsse, hält die Kammer solchen Vortrag im vorliegenden Fall für nicht geboten. Denn es ist von der Klägerin nicht dargelegt worden und es ist auch nicht ersichtlich, was insoweit genau mitgeteilt werden sollte. Angaben zu üblichen Nutzungszeiten der Ehefrau und der Tochter und üblicherweise aufgesuchten Internetseiten dürften für die Frage der konkreten Täterschaft kaum aussagekräftig sein. Es ist ohne weiteres möglich, dass die Ehefrau und die Tochter von üblichen Nutzungszeiten und üblicherweise genutzten Internetseiten abwichen. Die Klägerin hat hierzu auch nichts vorgetragen. (...)

................................................................................


LG Hamburg, Beschluss vom 28.10.2014, Az. 310 S 9/14 im Volltext: PDF-Dokument

................................................................................



Hinweis

Bezüglich der Vorinstanz (AG Hamburg, Urteil vom 07.02.2014, Az. 9 C 103/13) hatt AW3P in einem Artikel ("AG Hamburg, Urteil vom 07.02.2014, Az. 9 C 103/13 - "Babysitter Wanted" Klageabweisung Baumgarten und Brandt - unter der AW3P-Lupe") ausführlich - hier - berichtet.


_________________________________

Autor: Steffen Heintsch für AW3P


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Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#868 Beitrag von Kohlenpitt » Sonntag 30. November 2014, 21:54

Sehr interessant!

MBAnne
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#869 Beitrag von MBAnne » Sonntag 30. November 2014, 23:58

@Joshua }6&(

ruf doch einfach bei denen an erkläre deine Situation und versuche einen erneuten vergleich auszuhandeln und dann sendest du denen das per Mail zu und sie können dir das auch sofort per Mail bestätigen und selbst die Klage per Fax beenden. *wenn dir nach Vergleich ist*.
1ööüüää1

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#870 Beitrag von Kohlenpitt » Montag 1. Dezember 2014, 08:50

Was soll den der Quatsch mit dem vergleich und Anrufen !

Lasst es doch auf euch zukommen....
Und an der Güteverhandlung vor Gericht wird der vergleich bei 250-300€ Liegen!
Sollte man sich vergleichen möchten.
Davor wird der Anwalt (Klägerin) sicher über 600€ verlangen ....

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Niko_Rentier
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#871 Beitrag von Niko_Rentier » Dienstag 2. Dezember 2014, 00:14

Lichtblick Films GmbH ist insolvent

https://www.recht-freundlich.de/lichtbl ... -insolvent" onclick="window.open(this.href); return false;

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#872 Beitrag von Kohlenpitt » Dienstag 2. Dezember 2014, 08:10

Ja soetwas hatte der Richter bei mir auch angedeutet, man sollte nicht darauf hoffen , die Rechtsanwaltskosten erstattet bekommen.

Insolvenz das sollte jeder im Hinterkopf behalten.

beckershilde
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#873 Beitrag von beckershilde » Dienstag 2. Dezember 2014, 14:39

Ernte23 hat geschrieben:Vielmehr sollte die Kanzlei von der Insolvenz seines Mandanten wissen, und daher wäre eine Klageeinreichung eine Farce, oder wissentliche Täuschung. Vorsichtig ausgedrückt ein Verdacht auf Betrug?
lustig wo ihr immer Betrug vermutet. Erstens hat die Kanzlei selbst Ansprüche an euch aufgrund der Abmahnung die sie unabhängig von einer evntl. Insolvenz geltend machen können und zudem hat durchaus der Insolvenzverwalter/die Gläubiger ein Interesse daran, dass ausstehende Forderungen eingetrieben werden. Daran, dass die dich "betrügen" können bist alleine du dran schuld durch deinen illegalen Download. Hättest du nichts heruntergeladen, wärst du mit diesen mutmaßlichen "Betrügern" nicht in Kontakt gekommen.

Da solche Forderungen auch handelbar sind, kann der Insolvenzverwaöter diese an BB oder ein Inkassounternehmen verkaufen. Also mit der Insolvenz des Anspruchstellers bist du noch lange nicht aus dem Schneider.

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#874 Beitrag von Alter Sack » Dienstag 2. Dezember 2014, 14:55

Ihr wievielter Account ist das jetzt, beckershilde? Der dritte? Oder schon der vierte?

beckershilde
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#875 Beitrag von beckershilde » Dienstag 2. Dezember 2014, 15:24

infofan hat geschrieben: Wer soll denn bitte so einen Schrott kaufen? Sobald es an dem betroffenen Anschluss mehrere Teilnehmer gibt verliert BB doch alles vor Gericht! Aber von mir aus gerne. Hauptsache ich bleibe nicht auf meinen Anwaltskosten sitzen.

Ich kann nur für BB hoffen, dass sie nach der Insolvenz schon entsprechende Vollmachten für ihre nach dem 01.08.2014 abgegebenen Klagebegründungen hatten. Sonst müssen sie nämlich selber für die Anwaltskosten aufkommen und man möchte ja nicht, dass diese großartige Kanzlei auch noch Liquiditätsprobleme bekommt.
das ist doch völlig unterinteressant. Tatsache ist, dass der Insolvenzverwalter so viel Geld wie möglich locker machen MUSS. Das heißt er hat sogar durchaus ein Interesse/die Pflicht gegenüber den Gläubigern das Geld einzutreiben. Und es es gibt ausreichend Inkassofirmen die solche Forderungen aufkaufen. Stehen 2000 Forderungen noch aus, 10 Euro pro verkaufter Forderungen sind 20000. Zahlen dann 5% der Leute ist das Geld wieder drin für die Inkassofirma. Danach geht es in die Gewinnzone. Mit der Insolvenz ist der Anspruch nicht erloschen. Ganz im Gegenteil. Unter Umständen werden die Rechte an den Filmen verkauft, dann gehen die Ansprüche an den Rechtsnachfolger über.

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#876 Beitrag von Kohlenpitt » Dienstag 2. Dezember 2014, 16:17

Übrigends deine Aussage ( Hättest du nichts heruntergeladen, wärst du mit diesen mutmaßlichen "Betrügern" nicht in Kontakt gekommen.)
Kann ich so nicht stehen lassen!!

Ich wurde auch abgemahnt, und hatte den Film nicht runtergeladen und geschweige noch getauscht! Und man will Schadenersatz vor Gericht dafür erhalten !
Das kann man so nicht pauschalisieren......
Keine Angst , die bekommen nichts von mir.... 2-4-3-n

Kohlenpitt

MBAnne
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#877 Beitrag von MBAnne » Dienstag 2. Dezember 2014, 16:45

Was soll den der Quatsch mit dem vergleich und Anrufen !

Lasst es doch auf euch zukommen....
Und an der Güteverhandlung vor Gericht wird der vergleich bei 250-300€ Liegen!
Sollte man sich vergleichen möchten.
Davor wird der Anwalt (Klägerin) sicher über 600€ verlangen ....

Das bezog sich nur auf Joshua, dies stand auch da udn entschuldigung jeder kann seine meinung und Ratschläge äussern, massregeln kann ich mich allein Punkt

Sprichst du aus Erfahrung oder ..,mk.., streust du hier "eventuell grad deine Vermutungen rein " "über 600Euro" i3456.66 ?????!?

.)( Man muß immer die Situation kennen und dann das beste daraus machen, wenn man einen Vergelcih eingeht, so heißt dies nicht, ich gestehe etwas ein, denn genau dieses kann man schriftlich vorher da legen, das man genau das nicht macht, jedoch um nicht ohne prozesskostenhilfe (weil der Fall eventuell ausichtlos ist) da zu stehen, man dennoch verliehren könnte, dann Anwaltskosten ,Gerichtskosten dazu kommen, und noch obendrein die Kosten die ihr dem
*Super hero Anwalt eures Vertrauens* schon vorab in den Rachen geworfen habt.
(50 euro Infogespräch, dann anwaltskosten und Anfahrt ans Gericht, macht dann 550 euro..haha)

expsm Selbst wenn alles gut geht, solltet ihr alle dran denken, bei Prozesskostenhilfe wird bis 4 jahre lang immer wieder neu berechnet ,ob ihr eventuell nicht doch das Geld zahlen könnt und somit zahlt ihr dann mit gewonnenem prozess nach 3 jahren urplötzlich 1300 Euro in Raten a. 30-50 Euro zurück.

Ja ja ich höre schon die Schießscharten aufklappen und ich bin das Ziel :hl , macht nix. kann ich ab, seit 2009 habe ich viel gelernt, dank vieler toller Menschen hier und dank Steffen und glaubt mir manchmal kommt es wirklich auf die finazielle Situation an, man kann nie für alle sprechen. Jeder Rat kann hier manchmal helfen, nur zerreißt nicht gleich alle.

Bin so stolz das ich es mit Hilfe geschafft habe, seit 2009 diese Situation zu durchstehen, ganz ehrlich ich freue mich das dieses Jahr das letzte mal Weihnachten ohne diese Schreiben sein wird.Kein Heulen mehr, keine Nächte lang nicht schlafen, magenschmerzen an weihnachten..endllich Ruhe...keine Abmahnungen mehr, keine Gerichtsschreiben..stille ist dann...!


:Y greetings MBAnne

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#878 Beitrag von Kohlenpitt » Dienstag 2. Dezember 2014, 16:57

Erfahrung !

MBAnne
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#879 Beitrag von MBAnne » Dienstag 2. Dezember 2014, 17:08

Dann haste zu wenig offen gelegt! 200Anwaltskosten ,150 Schadensersatz =350 euro das muß reichen / 600 sind viel zu hochgegriffen!

*Knuddel Dich mal* ich meins ja nicht bös, nur gibts doch immer welche, wie uns, die wenig bis nix haben, trotzdem zahlen müssen, weil kein anderer Weg bleibt.
Die Strategie zu Klagen ist die beste-nur können muß man es, um es sachlcih auszu drücken, wer weiß, vielleicht hätte man einfach selbst bei Gericht erscheinen sollen,sich einfach selbst Verteidigen sollen, nur vermutlich wäre dies bei meiner lautstarken art, der größte Fehler gewesen.

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Niko_Rentier
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#880 Beitrag von Niko_Rentier » Dienstag 2. Dezember 2014, 17:23

Wieder einmal Guardeley Ltd, Software Observer

Sieg für die Kanzlei vor dem AG Frankenthal (Pfalz) - Az.: 3c C 100/14

http://www.anwalt.de/rechtstipps/sieg-f ... 64814.html" onclick="window.open(this.href); return false;

Antworten