Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

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Future2013
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#501 Beitrag von Future2013 » Sonntag 29. Juni 2014, 06:54

in dem Fall denke ich am Dienstag.
Nach 3 Jahren + 6 Monate wegen Mahnbescheid.

echt
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#502 Beitrag von echt » Sonntag 29. Juni 2014, 07:31

Future2013 hat geschrieben:in dem Fall denke ich am Dienstag.
Nach 3 Jahren + 6 Monate wegen Mahnbescheid.
super...

sollte man Ihn dann anschreiben das das ganze Verjährt ist, und gibt es hier Formulare für so etwas. mit der Suchfunktion finde ich nicht, nicht das ich das falsch formuliere.

Future2013
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#503 Beitrag von Future2013 » Sonntag 29. Juni 2014, 07:41

Ja nimm hier die vorgedruckten Formulare:

oder das hier:

-------------------------------------------------------

Absender (Abgemahnter)
Anschrift

Abmahner
Anschrift

Ort, den Datum

Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.

Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.


Mit freundlichen Grüßen

___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)

echt
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#504 Beitrag von echt » Sonntag 29. Juni 2014, 08:01

super Danke

aber mal eine frage, man bekommt ein Abmahnung und die entsprechenden Drohbriefe, man kann aber belegen das zu der zeit der Uhrheber Rechtsverletzung für andere Zugänglich war (Der Abgemahnte z.B. war im Krankenhaus und musste andere bittent seinen Umzug durch zu führen) muss er dies mitteilen, oder besser sollte er dies?

Future2013
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#505 Beitrag von Future2013 » Sonntag 29. Juni 2014, 08:10

Da musst mal die Profis hier fragen.

ich für mich habe bis HEUTE alles so gemacht wie es hier im Forum steht.

Und ab Dienstag 10 Probleme weniger wenn nicht Morgen noch wa passiert

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#506 Beitrag von Steffen » Sonntag 29. Juni 2014, 10:36

[quoteemecht]Sollte man jetzt die Herren darauf hinweisen das in den Schriftstücken grobe Fehler sind, unter dem gleichen Aktenzeichen
zu unterschiedlichen Daten, von z.B. Uhrzeit, Rechte Inhaber, Filmtitel
......
aber mal eine frage, man bekommt ein Abmahnung und die entsprechenden Drohbriefe, man kann aber belegen das zu der
Zeit der Urheberrechtsverletzung für andere Zugänglich war (Der Abgemahnte z.B. war im Krankenhaus und musste andere
bittend seinen Umzug durch zu führen) muss er dies mitteilen, oder besser sollte er dies?[/quoteem]

Das wären doch alles Fragen, die für jeden Betroffenen wichtig sind. Nun ja, Profis hin oder her, kann man als Forum nicht
zielgerichtet darauf antworten. Nicht nur aus der Problematik der unerlaubten Rechtsberatung heraus, sondern man kennt
einfach nicht alles. Jeder erzählt doch in einem Forum einmal anonym und andermal was er denkt, wichtig ist zu erwähnen.
Mein zusätzlicher eigener Einwand: Dr. Gregory House: Der Mensch lügt immer! Das hieße wiederum, man müsste den
ganzen Schriftverkehr vorliegen haben sowie mit dem Betroffenen zumindest am Telefon intensiv sprechen. Ich glaube hier
sollte jeder merken, dass einem Forum hier Grenzen auferlegt sind.

Wenn ich aber merke, dass sich im gesamten Schriftverkehr Widersprüche auftun, dann rede ich den Abmahner nicht zu tote,
sondern nutze diese im Klageverfahren zu meinem Vorteil.

Wenn man als AI ortsabwesend war, dies ist schon die halbe Miete (nicht wörtlich nehmen). Hier müsste man mit einem Profi
(Anwalt) seinen konkreten Sachverhalt abklären. Dazu hatte ich einmal eine Art Fahrplan gepostet, da noch mehr daran hängt,
als die Ortsabwesenheit. Auch dieser Fahrplan ist nur eine allgemeine Orientierung, denn es kommt dann jeweils auf dem
konkreten Sachverhalt an.


AW3P-Fahrplan

Allgemein

Die einzig Ermittelbare, der verauskunftete Verantwortliche des Internetzuganges (ugs. AI) erhält eine Abmahnung. Er -muss-
jetzt seine mögliche Störer-/Täterhaftung entkräften.

Hinweis: sekundäre Darlegungslast!
Beachte - BGH: “Sommer unseres Lebens“ - “Morpheus“ - “BearShare“

1. mod. UE (nach dem jeweils gängigen Musterschreiben) - ja/nein
=> Frage ja /nein wird wahrscheinlich nur in Absprache mit einem Anwalt zu klären sein!
2. Entscheidung: Zahlen/Vergleichen oder Nichtzahlen
2.1. Zahlen

=> Sinnvoll, ein sofortiger telefonischer Kontakt mit dem Abmahner bzgl. eines privaten Vergleich
3. Bei Nichtzahlen = sofortiger Verteidigungsaufbau:
  • Ursachenforschung, Akteneinsicht, Beweise …
  • Sicherung des Zuganges gegen unberechtigte Benutzung (Hardware, Software, PW usw.)
  • eventuelle berechtigte Mitbenutzer (wer, wie, Verhältnis zum AI)
    • a) eventueller Ehe-/Lebenspartner
      b) eventuelle volljährige Kinder, die periodisch das Internet bei Besuch benutzen mit Schlapptopp/
      Tablette
      => daraus folgt, Prüf-/Sicherungs-/Kontroll-/Aufsichtspflichten gegenüber diesen Mitbenutzern
      (natürlich, altersgemäß, zumutbar sowie nach regelmäßiger, höchstrichterlicher Rechtsprechung)
      => keine Überwachung, Belehrung ja, keine Kenntnis von UrhR-Verletzungen
      c) eventuelle minderjährige Kinder
      => bei tiefgründiger, nachweislicher (Eltern <-> Kind) Belehrung und Verbot von P2P, sowie keiner
      Kenntnis von UrhR-Verletzungen des Minderjährigen = kein Unterlassungsanspruch
    Hinweis:
    Bei Täterbenennung kann möglicherweise der Minderjährige eine UE abgeben oder sich eventuellen Schadensersatzansprüchen
    stellen!
  • Entkräftung der möglichen Störer-/Täterhaftung - je Log!
    • a) AI: wo, was … Beweise (Zeugen, Belege, Screens, usw.)
      b) Ehe-/Lebenspartner: wo, was … Beweise (Zeugen, Belege, Screens, usw.)
      c) volljähriges Kind 1: wo, was … Beweise (Zeugen, Belege, Screens, usw.)
      d) volljähriges Kind 2: wo, was … Beweise (Zeugen, Belege, Screens, usw.)
      e) volljähriges Kind 3: wo, was … Beweise (Zeugen, Belege, Screens, usw.) usw.
      f) dito für minderjährige Kinder
Hinweis:
3‘er Formel: Belehrung - Verbot - keine Kenntnis!

4. Hinweise - Allgemein:
  • a) Personen ab zu b) können im Prozess als Zeuge vernommen werden!
    b) es kommt darauf an, lebensnah und nachvollziehbare Möglichkeiten eines anderen Geschehensablauf zu konstruieren. Besteht
    die Möglichkeit, dass jemand anderes infrage kommen könnte, ist der Kläger wiederum in der Beweislast - wer denn dann.
    c) es sollte niemand als Täter namentlich benannt werden (nur wenn einen dieser schnurzpiepegal ist)
    d) AI im Einpersonenhaushalt müssen halt alles vortragen, was möglich ist.
    e) jetzt kämen
    • - technische Aspekte,
      - beweisbare unberechtigte Dritte,
      - Aktivlegitimation,
      - Zahlungen im Innenverhältnis
      - Verjährung usw.
    hinzu
.................................

Und das ist eigentlich das Komplizierte und Umfangreiche.

Und hier sind wir uns doch bestimmt einig, das die meisten Abgemahnten sich wahrscheinlich Gedanken machen, aber sich erst tiefgründig
damit auseinandersetzen, im Gerichtsfall, mit Erhalt der Klageschrift! Dann ist es fast nicht mehr ergründbar und man schaut flehend in
Richtung Anwalt. Nur dieser kann jetzt keine Verteidigung erfinden. Und das muss in den Köpfen rein, Verteidigung im Gerichtssaal fängst
schon mit Erhalt der Abmahnung an!

Es kommt nicht darauf an zu beweisen, oder nicht, dass man den Film als AI nicht heruntergeladen/angeboten hat, sondern seine mögliche
Störer-/Täterhaftung zu entkräften, mit Orientierung auf dem vorgenannten allgemeinen AW3P-Fahrplan.


VG Steffen

flyermouse
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#507 Beitrag von flyermouse » Dienstag 1. Juli 2014, 05:19

MoinMoin,

der 01.07.2014....!

Termin der Verjährung für Forderungen aus 2010 + 6 Monate wegen MB....

Das dürfte es dann doch für die meisten "Altfälle" gewesen sein..?! seko} seko}

Ab jetzt - ganz ge-chillt alles abheften, darüber ammüsieren und ggf. Einrede der Verjährung...?! .-:;


DieMaus

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#508 Beitrag von Kohlenpitt » Dienstag 1. Juli 2014, 08:34

Kollege hat wohl Recht .....
Die Post ist nicht die schnellste....
Ich würde sicher lieber noch ein paar Tage drauflegen
Trotzdem sollte man schon Feiern, denn nicht viele hatte durchgehalten bis zu diesem Zeitpunkt und sind davor eingeknickt.

Respeckt und lass es Dir schmecken.... givefünf dddr:;

flyermouse
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#509 Beitrag von flyermouse » Dienstag 1. Juli 2014, 17:39

hi, naja - glaub da hast dich ein wenig verrechnet... :lo

denn wenn zum 1.1. verjährt gewesen wäre, dann 6 monate drauf wegen MB - dann ist
max. zum 1.7. verjährt - egal ob vor dem 31.12./1.1. MB kam, sonst wäre ja eher
früher schon schluss gewesen... - oder..?

aber stimmt schon - ein paar tage karenz gebe ich auch noch, könnte ja was mit
29.6. beantragt worden sein, was erst noch in zustellung wäre... }6&(

da rechne ich aber nicht wirklich mit...! :lo

gerade erst jetzt wo das BGH urteil raus ist, dass familienoberhaupt nichtmal bei
erwachsenen angehörigen haften muss.... -ö.,,ö.,,

ganz schlechte karten inzwischen für die abmahner - klagen wird da wohl kaum
noch einer wagen....

egal - ich versauf jetzt mal die kriegskasse....! prosit - und happy days an alle "mit-verjährten"

seko} seko} seko} seko} seko} seko} seko} seko} seko} seko} seko}

seppelkrebeck
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#510 Beitrag von seppelkrebeck » Dienstag 1. Juli 2014, 21:14

Hey Leute mal eine Frage!!!

Hab am 22.12.2013 2 MB bekomm von BB wollte nur frage ob das ab heute verjährt ist???

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#511 Beitrag von Steffen » Mittwoch 2. Juli 2014, 10:27

Die Frage der Fragen:
Wann ist mein Abmahnfall verjährt?



Im Leben eines Abgemahnten gibt es immer den Punkt (Abmahnung, Mahnbescheid), wo man sich fragt, wann
die Angelegenheit denn verjährt ist? Bedenken muss man, das ein Forum darauf keine Antwort geben kann (zu
viel Faktoren, die unbekannt sind) und mittlerweile - insbesondere meine Person - gerichtlich keine geben darf.
Denn wenn man auf eine konkrete Rechtsfrage antwortet, stellt es eine unerlaubte Rechtsberatung dar.

Beispiel:

Frage Quarkbemme01beta:
"Ich wurde geloggt am <Datum>, abgemahnt am <Datum>, Inkassoschreiben am <Datum>, Widerspruch am
<Datum>, Mahnbescheid am <Datum>, Widerspruch am <Datum>, ..., wann ist mein Fall verjährt? Hilfe!"

Antwort Steffen Heintsch:
"Deine Verjährungsfrist,
  • 1. Beginn: <Datum; Uhrzeit>,
    2. Hemmung von <Datum; Uhrzeit>, bis <Datum; Uhrzeit>,
    3. Ende: <Datum; Uhrzeit>"
stellt es gem. KG Berlin, 09.05.2014 - 5 U 145/13, LG Berlin, 30.08.2013 - Az. 103 O 60/13 , eine:
  • 1. Rechtsdienstleistung i.S. von § 1 Abs. 1 RDG, sowie
    2. rechtliche Prüfung im Einzelfall i.S. von § 2 Abs. 1 RDG
dar, und die ist einem Nichtanwalt (Bsp.: Steffen, Foren-User) nicht erlaubt. Egal ob der Fall einem anonymen
User bzw. fiktiven Fall betrifft, oder nicht.
Deshalb,

Bild

Dann muss man natürlich auch einmal am Rande erwähnen, dass es mittlerweile genügend Informationen im
Netz gibt, wo ein Betroffener mit dem unmenschlichen Einsatz einer Suchmaschine zu einem ersten Ergebnis
kommt.

Obwohl es ein wohl gehütetes Geheimnis der NSA, CIA, FBI; FDGB usw. ist, gebe ich es heute einmal preis:

Klick mich hier und hier!

..................

Fazit:

In einem Forum kann es leider nur allgemeine -öffentliche- Hinweise geben.

So wird als Faustregel grob gesagt:
  • 1. Abmahnschreiben + 3 Jahre
    2. zusätzlich Mahnbescheid + 6 Monate auf die 3 Jahre aufaddieren!
Wer für seinen Fall eine konkrete Antwort möchte, macht sich in den geheimen Links schlau, oder muss einen Anwalt
damit beauftragen. Ganz zu Schweigen, das in der Regel nicht einmal der Fragende alle Einzelheiten kennt.

Klingt komisch, ist aber so.

VG Steffen

seppelkrebeck
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#512 Beitrag von seppelkrebeck » Mittwoch 2. Juli 2014, 12:06

Ok trotzdem Danke;)
Ich hoffe mal wird alles gut;)

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#513 Beitrag von Kohlenpitt » Donnerstag 3. Juli 2014, 19:21

Dann lassen wir mal es darauf ankommen ..

http://www.gulli.com/news/23965-bundesg ... 2014-06-05

Ich lehne mich zurück ;-)
Ich wars ned !

vipermann
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#514 Beitrag von vipermann » Freitag 4. Juli 2014, 06:17

Hey

da fragt man sich ob das nur für BearShare greift oder auch für andere filesharing programme.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#515 Beitrag von Steffen » Freitag 4. Juli 2014, 10:35

[quoteemvipermann]da fragt man sich ob das nur für BearShare greift oder auch für andere filesharing programme.[/quoteem]

Der erwähnte BGH-Entscheid (I ZR 169/12) hat zwar den Namen vom verwendeten P2P-Client “BearShare“ erhalten, es hat aber nur Bedeutung die Entscheidungsfindung der Bundesrichter und ist als Fortsetzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu sehen (BGH: "Sommer unseres Lebens" - "Morpheus" - "BearShare").
  • 1. Aussagen zur möglichen Haftung Eltern gegenüber volljährigen Kindern
    2. Aussagen zur sekundären Darlegungslast
    3. Verneinung einer generellen Täterschaftsvermutung des durch den Provider verauskunfteten AI
    4. Beweislast = Kläger
Aber natürlich immer unter den Gesichtspunkten
1. zumutbare Zugangssicherung (Prüfpflichten) durch den Anschlussinhaber
2. Anforderungen an der sekundären Darlegungslast (bis hin zu einer zumutbaren Nachforschungspflicht)

VG Steffen


PSteffchen:
Jetzt nicht böse sein. Der BGH-Entscheid “Sommer unseres Lebens“ hat auch im Winter Gültigkeit. ;)

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#516 Beitrag von Kohlenpitt » Freitag 4. Juli 2014, 10:41

Genau ...

Das dürfte einigen Magenschmerzen bereiten!
4. Beweislast = Kläger
Vielleicht geht das Sprichtwort mal in Erfüllung..
Deutsche Mühlen mahlen langsam, aber gerecht…

headdesign
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#517 Beitrag von headdesign » Freitag 4. Juli 2014, 16:08

Hallo Ihr lieben Leut, wenn es euch tröstet hab gestern grossen gelben umschlag vom Gericht bekommen. Verjährung mit MB am 30.6.14. A..Karte !!. Schönen Fussballabend. headdesign.

Future2013
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#518 Beitrag von Future2013 » Freitag 4. Juli 2014, 16:19

Was stand in dem Brief vom Gericht?

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#519 Beitrag von Steffen » Freitag 4. Juli 2014, 17:07

Anwalt beauftragen und uns bitte auf dem Laufenden halten.

VG Steffen

Biker
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#520 Beitrag von Biker » Samstag 5. Juli 2014, 12:35

habe auch Ende letzten Jahres kurz vor Ablauf der Verjährung einen MB bekommen.
Natürlich Widerspruch. Bislang nichts mehr gehört.



Nö ich nicht

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