Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Hallo. Ich komm mit diesem Forum noch nicht ganz klar, und bitte um Entschuldigung das ich hier noch mal poste.
Ich wollt nur noch mal fragen was jetzt ist mit dem Baumgarten in meiner Sache?? ich werde noch ganz Balla balla.
Ich werde morgen den Mahnbescheid ausfüllen, muss ich da noch was dazu schreiben?? Ich hab mit solchen sachen noch nie was zu tun gehabt.
noch mal zu meiner sachen
Danke Steffan, wär echt lieb von Dir.
Was ich nicht versteh, gegen was der Baumgarten klagen will, Filme oder Lieder oder ja, keine Ahnung Wie gesagt ich habe noch nie Post von dem bekommen, und ich habe auch so eine Erklärung nicht unterschrieben. Widerspruch werde ich einlegen müssen, aber gegen was weis ich nicht..
Im Mahnbescheid steht Abmahnung vom 14.10.2010
Und oben wenn man den Mahnbescheid aufklappt steht,
Mahnbescheid vom 08.01.2014 aufgrund des hier am 06.01.2014 eingegangenen Antrags
Geschäftsnummer bla bla bla .
Ich hoffe sehr das ihr mir helfen könnt.
Ich schau morgen wieder rein.
Ich wünsche Euch einen schönen Samstag.
LG Conny
Ich wollt nur noch mal fragen was jetzt ist mit dem Baumgarten in meiner Sache?? ich werde noch ganz Balla balla.
Ich werde morgen den Mahnbescheid ausfüllen, muss ich da noch was dazu schreiben?? Ich hab mit solchen sachen noch nie was zu tun gehabt.
noch mal zu meiner sachen
Danke Steffan, wär echt lieb von Dir.
Was ich nicht versteh, gegen was der Baumgarten klagen will, Filme oder Lieder oder ja, keine Ahnung Wie gesagt ich habe noch nie Post von dem bekommen, und ich habe auch so eine Erklärung nicht unterschrieben. Widerspruch werde ich einlegen müssen, aber gegen was weis ich nicht..
Im Mahnbescheid steht Abmahnung vom 14.10.2010
Und oben wenn man den Mahnbescheid aufklappt steht,
Mahnbescheid vom 08.01.2014 aufgrund des hier am 06.01.2014 eingegangenen Antrags
Geschäftsnummer bla bla bla .
Ich hoffe sehr das ihr mir helfen könnt.
Ich schau morgen wieder rein.
Ich wünsche Euch einen schönen Samstag.
LG Conny
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Auf jedenfall erstmal widersprechen alles andere macht keinen SinnConny hat geschrieben:Hallo. Ich komm mit diesem Forum noch nicht ganz klar, und bitte um Entschuldigung das ich hier noch mal poste.
Ich wollt nur noch mal fragen was jetzt ist mit dem Baumgarten in meiner Sache?? ich werde noch ganz Balla balla.
Ich werde morgen den Mahnbescheid ausfüllen, muss ich da noch was dazu schreiben?? Ich hab mit solchen sachen noch nie was zu tun gehabt.
noch mal zu meiner sachen
Danke Steffan, wär echt lieb von Dir.
Was ich nicht versteh, gegen was der Baumgarten klagen will, Filme oder Lieder oder ja, keine Ahnung Wie gesagt ich habe noch nie Post von dem bekommen, und ich habe auch so eine Erklärung nicht unterschrieben. Widerspruch werde ich einlegen müssen, aber gegen was weis ich nicht..
Im Mahnbescheid steht Abmahnung vom 14.10.2010
Und oben wenn man den Mahnbescheid aufklappt steht,
Mahnbescheid vom 08.01.2014 aufgrund des hier am 06.01.2014 eingegangenen Antrags
Geschäftsnummer bla bla bla .
Ich hoffe sehr das ihr mir helfen könnt.
Ich schau morgen wieder rein.
Ich wünsche Euch einen schönen Samstag.
LG Conny
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Ja aber das versteh ich jetzt nicht. Ich bekomme einen MB und hab vorher nichts von dem Baumgarten bekommen . Ich habe ja noch nicht mal eine Mod.UE unterschrieben. Würde der Baumgarten einfach so damit durch kommen kommen???
Und dann weis ich ja noch nicht mal um was es geht??
Ich hab so viele fragen, und könnte das kanns doch nicht sein.
Bei dem Widerspruch muss ich da nur ein kreuz machen wo steht, Ich widerspreche dem Anspruch Insgesamt???? und Unterschreiben fertig?? oder muss ich noch was machen????
Bitte helft mir , ich weis doch nicht wie sowas geht .
Lieben Dank
Conny
Und dann weis ich ja noch nicht mal um was es geht??
Ich hab so viele fragen, und könnte das kanns doch nicht sein.
Bei dem Widerspruch muss ich da nur ein kreuz machen wo steht, Ich widerspreche dem Anspruch Insgesamt???? und Unterschreiben fertig?? oder muss ich noch was machen????
Bitte helft mir , ich weis doch nicht wie sowas geht .
Lieben Dank
Conny
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Genau da ob Du was bekommen hast oder nicht das wird nicht geprüft, danach Luft holen und warten was passiert kommt eine Klageschrift ab zum AnwaltConny hat geschrieben:Ja aber das versteh ich jetzt nicht. Ich bekomme einen MB und hab vorher nichts von dem Baumgarten bekommen . Ich habe ja noch nicht mal eine Mod.UE unterschrieben. Würde der Baumgarten einfach so damit durch kommen kommen???
Und dann weis ich ja noch nicht mal um was es geht??
Ich hab so viele fragen, und könnte das kanns doch nicht sein.
Bei dem Widerspruch muss ich da nur ein kreuz machen wo steht, Ich widerspreche dem Anspruch Insgesamt???? und Unterschreiben fertig?? oder muss ich noch was machen????
Bitte helft mir , ich weis doch nicht wie sowas geht .
Lieben Dank
Conny
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
1. Kreuz bei Widerspruch insgesamtBitte helft mir , ich weis doch nicht wie sowas geht .
2. Unterschrift
3. Datum
4. Kopie für Deine Unterlagen
5. Widerspruch per Einschreiben ( Einwurf oder Rückschein ) ans Mahngericht schicken
6. Einlieferungsbeleg ( Einschreiben ) aufbewahren
7. Zusätzlich noch per Fax oder eMail
Wenn ich noch was vergessen habt, so bitte ich um weitere Kommentare.
gruß
fiesthies
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Erstmal vielen vielen dank für Eure schnelle Antwort.Ok dann mach ich jetzt den Mahnbescheid fertig und schick den morgen ab. Hab aber doch noch ne Frage. Wenn das Verjährt sein sollte, warum dann MB??
Ich versteh das ganze Theater nicht.
LG Conny
Ich versteh das ganze Theater nicht.
LG Conny
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Das Mahngericht prüft nicht ob verjährt oder nicht. MB`s können jederzeit noch beantragt werden, gibt genug "Blöde", die nach der Verjährung ( viele wissen es auch nicht ) noch zahlen. Oder aber nicht widersprechen und als nächstes kommt der Vollstreckungsbescheid !warum dann MB??
Sollte eine Klage ins Haus flattern, muß als erstes der (eigene) Anwalt die Einrede der Verjährung vorbringen.
gruß
fiesthies
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
OK danke,vielen dank für die schnelle Antwort. Also dann schick ich morgen dem MB ab. Soll das dann heißen, das dann noch ein Vollstreckungsbescheid kommt???? Hab ich das richtig Verstanden ???
Und Verjährt ist es ja auch schon??? oder???
Und Verjährt ist es ja auch schon??? oder???
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
1. Nein
2. Nein
3. Weiß ich nicht
4. siehe 3.
gruß
fiesthies
2. Nein
3. Weiß ich nicht
4. siehe 3.
gruß
fiesthies
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
[quoteemConny]Was ich nicht versteh, gegen was der Baumgarten klagen will, Filme oder Lieder
oder ja, keine Ahnung Wie gesagt ich habe noch nie Post von dem bekommen, und
ich habe auch so eine Erklärung nicht unterschrieben. Widerspruch werde ich
einlegen müssen, aber gegen was weis ich nicht..
Im Mahnbescheid steht Abmahnung vom 14.10.2010
Und oben wenn man den Mahnbescheid aufklappt steht,
Mahnbescheid vom 08.01.2014 aufgrund des hier am 06.01.2014 eingegangenen Antrags[/quoteem]
Halo @Conny, @all,
Man sollte einige Dinge beachten - nüchtern - (auch wenn es Einen schwerfallen wird)
-ohne- in Hektik zu verfallen!
Wenn man in den diversen Foren mitliest und zusammenfasst fällt einen insbesondere
bei dem Abmahner hier auf:
Beachte:
Ein Mahngericht prüft die geltend gemachten Ansprüche -nicht-, das heißt also auch
nicht die Frage nach der Verjährung! Ist der Mahnantrag gem. § 690 ZPO in Ordnung,
wird er bewilligt, wenn nicht, wird er gem. § 691 zurückgewiesen.
Das bedeutet, Punkt 1. (Abmahner wird den Versand beweisen müssen, Abgemahnter den
Nichterhalt) und 2.(Einrede auf Verjährung) muss im möglichen Klageverfahren abgeklärt
werden, - neben - der Entkräftung der eigenen möglichen Störer- und Täterhaftung.
Und der § 102 UrhG ist doch eindeutig
(...) Auf die Verjährung der Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts oder eines
anderen nach diesem Gesetz geschützten Rechts finden die Vorschriften des Abschnitts
5 des Buches 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.
Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt,
findet § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. (...)
Das bedeutet, im normalen Abmahnfall:
"Abmahnung - mod. UE/Nichtzahlen - Folgeschreiben - Verjährung"
werden die AG und SE nicht getrennt geltend gemacht.
Im Sonderfall Jahreswechsel und gerichtliches Mahnverfahren sollte man im Hinterkopf
haben, das die Verjährung sich, soweit es um Abmahnkosten geht, immer nach § 199 BGB
richtet. Unterschiede ergeben sich nur bei den kenntnisunabhängigen Fristen, weil für
den Schadensersatz Abs. 3 und für den Aufwendungsersatz bei der Abmahnung Abs. 4 gilt,
doch wird sich das im Regelfall nicht auswirken, da jedenfalls von 10 Jahren auszugehen
ist.
Man muss einfach unterscheiden zwischen "normalen Abmahnfall" wo man eher zu § 195 BGB
tendiert und "gerichtliches Mahnverfahren (Sonderfall Jahreswechsel)"!
Deshalb sollte man:
Hinweise zum Ausfüllen eine MB:
VG Steffen
oder ja, keine Ahnung Wie gesagt ich habe noch nie Post von dem bekommen, und
ich habe auch so eine Erklärung nicht unterschrieben. Widerspruch werde ich
einlegen müssen, aber gegen was weis ich nicht..
Im Mahnbescheid steht Abmahnung vom 14.10.2010
Und oben wenn man den Mahnbescheid aufklappt steht,
Mahnbescheid vom 08.01.2014 aufgrund des hier am 06.01.2014 eingegangenen Antrags[/quoteem]
Halo @Conny, @all,
Man sollte einige Dinge beachten - nüchtern - (auch wenn es Einen schwerfallen wird)
-ohne- in Hektik zu verfallen!
Wenn man in den diversen Foren mitliest und zusammenfasst fällt einen insbesondere
bei dem Abmahner hier auf:
- 1. Es gibt eine große Anzahl von Betroffenen die -kein- Abmahnschreiben erhielten,
sondern erst davon Informiert wurden über das Inkassoschreiben bzw. gleich dem MB.
2. Es gibt eine große Anzahl von MB, wo Eingang des Mahnantrages erst im Januar 2014
lag (entgegen dem § 167 ZPO), es bei 2010-Abgemahnte eigentlich verjährt sein sollte.
Beachte:
Ein Mahngericht prüft die geltend gemachten Ansprüche -nicht-, das heißt also auch
nicht die Frage nach der Verjährung! Ist der Mahnantrag gem. § 690 ZPO in Ordnung,
wird er bewilligt, wenn nicht, wird er gem. § 691 zurückgewiesen.
Das bedeutet, Punkt 1. (Abmahner wird den Versand beweisen müssen, Abgemahnter den
Nichterhalt) und 2.(Einrede auf Verjährung) muss im möglichen Klageverfahren abgeklärt
werden, - neben - der Entkräftung der eigenen möglichen Störer- und Täterhaftung.
Und der § 102 UrhG ist doch eindeutig
(...) Auf die Verjährung der Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts oder eines
anderen nach diesem Gesetz geschützten Rechts finden die Vorschriften des Abschnitts
5 des Buches 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.
Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt,
findet § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. (...)
Das bedeutet, im normalen Abmahnfall:
"Abmahnung - mod. UE/Nichtzahlen - Folgeschreiben - Verjährung"
werden die AG und SE nicht getrennt geltend gemacht.
Im Sonderfall Jahreswechsel und gerichtliches Mahnverfahren sollte man im Hinterkopf
haben, das die Verjährung sich, soweit es um Abmahnkosten geht, immer nach § 199 BGB
richtet. Unterschiede ergeben sich nur bei den kenntnisunabhängigen Fristen, weil für
den Schadensersatz Abs. 3 und für den Aufwendungsersatz bei der Abmahnung Abs. 4 gilt,
doch wird sich das im Regelfall nicht auswirken, da jedenfalls von 10 Jahren auszugehen
ist.
Man muss einfach unterscheiden zwischen "normalen Abmahnfall" wo man eher zu § 195 BGB
tendiert und "gerichtliches Mahnverfahren (Sonderfall Jahreswechsel)"!
Deshalb sollte man:
- 1. Ruhe bewahren
2. Widerspruch -insgesamt- und innerhalb der Frist einlegen am Mahngericht
3. Sollte es wirklich zu einem Klageverfahren kommen- a) Anwalt beauftragen
b) -alles- abklären
- a) Anwalt beauftragen
Hinweise zum Ausfüllen eine MB:
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Tagchen,
Nur nicht verrückt machen lassen .
Baumgarten mahnt jetzt mit Mahnbescheide Hund und Katz ab.
Das müssen ja tausende sein, wenn nicht noch mehr
Wenn man bedenkt, dass Baumgarten 2010 Anfang des Jahres in Höchstform aufgelaufen ist, und die Mahnschreiben nicht geschafft hat, bezweifele ich, dass viele Klagen folgen!
Positiv denken ... und nach dem Motto .
Kohlenpitt
Nur nicht verrückt machen lassen .
Baumgarten mahnt jetzt mit Mahnbescheide Hund und Katz ab.
Das müssen ja tausende sein, wenn nicht noch mehr
Wenn man bedenkt, dass Baumgarten 2010 Anfang des Jahres in Höchstform aufgelaufen ist, und die Mahnschreiben nicht geschafft hat, bezweifele ich, dass viele Klagen folgen!
Positiv denken ... und nach dem Motto .
Kohlenpitt
-
- Beiträge: 57
- Registriert: Freitag 10. Januar 2014, 14:54
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Naja tausende bei 32 € pro MB ich denke soviele werden es auch nicht sein bei 100 sind es 3200 € Kosten bei Tausend wären es schon 32.000 € klar wenn dann nur 32 zahlen würden wären Sie bei Plus/Minus Null aber das ist eine RisikorechnungKohlenpitt hat geschrieben:Tagchen,
Nur nicht verrückt machen lassen .
Baumgarten mahnt jetzt mit Mahnbescheide Hund und Katz ab.
Das müssen ja tausende sein, wenn nicht noch mehr
Wenn man bedenkt, dass Baumgarten 2010 Anfang des Jahres in Höchstform aufgelaufen ist, und die Mahnschreiben nicht geschafft hat, bezweifele ich, dass viele Klagen folgen!
Positiv denken ... und nach dem Motto .
Kohlenpitt
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Es widerspricht auch meinem gesunden Menschenverstand, dass die in der Breite klagen.
Dorfrichter sind vermutlich oft recht menschlich. Und wie wir bekommen die einen Hals, dass Sie hier von Abzockern beschäftigt werden.
Und sie sind nicht so kalkulierbar für BB wie zu dem Zeitpunkt, als sie sich die Gerichte aufgrund fliegendem Gerichtsstand noch selbst aussuchen konnten.
Das wissen auch BB. Wenn die in der Breite klagen und die meisten Fälle verlieren, sind die pleite. Das sollte man sich immer wieder vor Augen führen.
Natürlich kann es einen trotzdem treffen, aber die Wahrscheinlichkeit ist doch gering.
Wenn man morgens aus dem Haus geht, kann man theoretisch auch von der Straßenbahn überfahren werden. Und geht trotzdem nicht zitternd auf die Straße.
Illegales Filesharing ist doch zwischenzeitlich tot. Das ist der letzte verzweifelte Versuch, aus einer sterbenden Kuh noch etwas Milch rauszuholen.
Dorfrichter sind vermutlich oft recht menschlich. Und wie wir bekommen die einen Hals, dass Sie hier von Abzockern beschäftigt werden.
Und sie sind nicht so kalkulierbar für BB wie zu dem Zeitpunkt, als sie sich die Gerichte aufgrund fliegendem Gerichtsstand noch selbst aussuchen konnten.
Das wissen auch BB. Wenn die in der Breite klagen und die meisten Fälle verlieren, sind die pleite. Das sollte man sich immer wieder vor Augen führen.
Natürlich kann es einen trotzdem treffen, aber die Wahrscheinlichkeit ist doch gering.
Wenn man morgens aus dem Haus geht, kann man theoretisch auch von der Straßenbahn überfahren werden. Und geht trotzdem nicht zitternd auf die Straße.
Illegales Filesharing ist doch zwischenzeitlich tot. Das ist der letzte verzweifelte Versuch, aus einer sterbenden Kuh noch etwas Milch rauszuholen.
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Ich glaube du hast da etwas falsch verstanden. Die Abmahner können sich zwar die Gerichte nicht mehr heraussuchen. Aber "Dorfrichter" werden sich damit auch nicht befassen. Es sind immer noch eine stark begrenzte Anzahl an Gerichten an denen die Abmahner klagen können. Immer wieder schön wenn man diese naiven Kommentare liest.Biker hat geschrieben:Es widerspricht auch meinem gesunden Menschenverstand, dass die in der Breite klagen.
Dorfrichter sind vermutlich oft recht menschlich. Und wie wir bekommen die einen Hals, dass Sie hier von Abzockern beschäftigt werden.
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Also in meinem Mahnbescheid steht:
Der Antragsteller hat angegeben, ein streitiges Verfahren sei durchzuführen vor dem ...
"Dorfgericht an meinem Wohnort"
Habe mal gegoogelt:
http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesha ... ein-48518/" onclick="window.open(this.href); return false;
Das kann also so oder so aussehen.
Viele Grüße von einem naiven Poster an einen naiven Poster
Der Antragsteller hat angegeben, ein streitiges Verfahren sei durchzuführen vor dem ...
"Dorfgericht an meinem Wohnort"
Habe mal gegoogelt:
http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesha ... ein-48518/" onclick="window.open(this.href); return false;
Das kann also so oder so aussehen.
Viele Grüße von einem naiven Poster an einen naiven Poster
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
das stimmt !Viele Grüße von einem naiven Poster
da wäre ich mir ( an Deiner Stelle ! ) nicht so sicher !an einen naiven Poster
gruß
fiesthies
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Die gerichtliche Zuständigkeit in UrheberrechtssachenBiker hat geschrieben:Also in meinem Mahnbescheid steht:
Der Antragsteller hat angegeben, ein streitiges Verfahren sei durchzuführen vor dem ...
"Dorfgericht an meinem Wohnort"
Habe mal gegoogelt:
http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesha" onclick="window.open(this.href); return false; ... ein-48518/
Das kann also so oder so aussehen.
Viele Grüße von einem naiven Poster an einen naiven Poster
http://transpatent.com/ra_krieger/gerzuurh.html
Also ein Dorfgericht finde ich da nicht
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Und warum steht es dann so in meinem MB?
Dort wurde ein Amtsgericht benannt.
Dort wurde ein Amtsgericht benannt.
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Ach einfach Abwarten was kommt .
Ein Tipp , wenn es wichtig erscheint, dann könnt Ihr auch einen Fachanwalt kontaktieren, das erste Gespräch zur Einschätzung ist kostenlos !
Lassen wir mal RA Baumgarten (BB) Zeit zu reagieren und begründen , oder den Semester Studenten, die in Ihrem Urlaub Ihr Zubrot verdienen!
Und solange der Slogan!
Ein Tipp , wenn es wichtig erscheint, dann könnt Ihr auch einen Fachanwalt kontaktieren, das erste Gespräch zur Einschätzung ist kostenlos !
Lassen wir mal RA Baumgarten (BB) Zeit zu reagieren und begründen , oder den Semester Studenten, die in Ihrem Urlaub Ihr Zubrot verdienen!
Und solange der Slogan!
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
das Gericht an den der MB beantragt wurde ist in der Regel nicht das Gericht das für die Klage zuständig sein wird. Es wurde schon mehrfach eine Liste der zuständigen Gerichte gepostet. Da kannst du nacchschauen , welches Gericht für dich zuständig sein wird.Biker hat geschrieben:Und warum steht es dann so in meinem MB?
Dort wurde ein Amtsgericht benannt.