Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

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Willkommenimclub
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#321 Beitrag von Willkommenimclub » Samstag 11. Januar 2014, 18:46

Hallo,

deswegen ja dieser Post von mir


meine persönliche sichtweise, Antrag wird per EGVP gestellt dieser Vorgang muss mit Vollständiger Übermittlung am 31.12.xxxx erledigt sein so dass der Antragssteller auch eine Eingangsbestätigung erhält. Dieses würde die verjährung hemmen, sollte der Antragssteller den Posteinwurf am AG nutzen umd der Einwurf auch am 31.12.xxxx bis 23.59 Uhr stattfinden hätte es die gleich wirkung. Sollte aber der Antragsteller den Postweg zur einreichung des Antrages bevorzugen und der Antrag geht erst nach dem 31.12.xxxx ein so kann zwar die Forderung gelten gemacht werden aber auf die hemmung der Verjährung hätte es keinen einfluss. Anmerken sollte man noch das der 31.12.xxxx kein Gesetzlichen Feiertag ist und im Sonderfall wenn dieser auf einen Samstag oder Sonntag fällt auch noch ein Antrag wenn dieser am 02.01.xxxx gestellt wird mit Eingang die Verjährung hemmen würde. Anders hemmen ja alle Anträge die bis 31.12.xxxx gestellt worden und den Gläubiger mitte ende Jan.oder später zugestellt werden die Verjährung da ja auch die Gerichte eine gewissen Auslastung haben.

wutzefreck68
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#322 Beitrag von wutzefreck68 » Samstag 11. Januar 2014, 18:49

Natürlich ist es verjährt aber wir müssen einfach die morgige Antwort von Steffen abwarten weil wir alle nur juristische Laien sind...die RAs Wachs+Solmecke hingegen Fachleute!
Genau so ist es!!! Der letzte verzweifelte Versuch von B+B unwissenden Abgemahnten doch noch das Geld voll bzw. teilweise rauszupressen...

Willkommenimclub
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#323 Beitrag von Willkommenimclub » Samstag 11. Januar 2014, 19:06

wutzefreck68 hat geschrieben:Natürlich ist es verjährt aber wir müssen einfach die morgige Antwort von Steffen abwarten weil wir alle nur juristische Laien sind...die RAs Wachs+Solmecke hingegen Fachleute!
Genau so ist es!!! Der letzte verzweifelte Versuch von B+B unwissenden Abgemahnten doch noch das Geld voll bzw. teilweise rauszupressen...
Da möchte ich nicht wiedersprechen, nur es ist auch leider so Frage mal 3 Richter zu ein und der gleichen Sachlage in der Regel bekommt man 3 verschiedene Aussagen, denn jeder sieht das anders. Genauso ist es mit Anwälten es ist immer eine Sache der Auslegung oder anders gesagt wie man es sieht.

Alfons
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#324 Beitrag von Alfons » Samstag 11. Januar 2014, 20:13

Hallo zusammen,

auch mir ist heute ein Mahnbescheid von Baumgarten u. Brandt ins Haus geflattert (Abmahnung 6/2010, Mahnbescheid ist vom 09.01.2014 (eingegangen am 06.01.2014 beim Amtsgericht Hünfeld)).
Auch ich habe diese Abmahnung nie erhalten. Ich bekam allerdings 3/2010 von den Herrschaften eine Abmahnung, mit der ich direkt meinen Anwalt aufsuchte. Auf das Schreiben meines Anwalts kam bis heute von Baumgarten u. Brandt keine Antwort zurück (ich habe lediglich eine mod. UE abgegeben und wies alle Schuld von mir. Es gab keinerlei Verhandlungen meinerseits mit dem Abmahner).
Ich habe deshalb heute mit meinem Anwalt telefoniert. Er bestätigte mir, dass eine Zahlungspflicht aus einer Abmahnung von 2010 nicht besteht, weil diese verjährt ist. Zahlt man jetzt "versehentlich" trotzdem wäre das Geld weg und der Abmahner freut sich! Weil jetzt erst der Mahnbescheid kam, könnte ich davon ausgehen, dass auch keine Klage eingereicht wurde.

Haben sich die Abmahner zu früh in den Weihnachtsurlaub begeben und in Vorfreude auf die Geschenke etwa die ganze Arbeit liegen lassen? .-:;

An alle User, denen es genauso geht wie mir. "Ihr habt es geschafft" und an alle anderen User "Kopf hoch, ihr schafft das auch"

Nurbekloppt
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#325 Beitrag von Nurbekloppt » Samstag 11. Januar 2014, 21:09

ich freu mich

Ja, ich freu mich!
Es tut mir leid aber je mehr einen MB bekommen umso unwahrscheinlicher erscheint mir eine tatsächliche Klageerhebung.
Inkompetente Menschen am Telefon, MB's rausjagen nach offensichtlicher Verjährung scheint mir wie Roulette spielen - wir hauen mal 2000€ für MB's raus, einige zahlen nun doch noch aus Angst und wir haben nen fetten Gewinn.
Tut mir echt leid das ich mich freue - aber das ist wirklich eine Farce die da getrieben wird; schlicht und ergreifend Kohle machen.
Vielleicht kann man sowas auch mal sammeln (die Meldungen hier) und einem Richter vorlegen; mal sehen was der davon hält... ;tö

Nurbekloppt

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#326 Beitrag von muensteraner » Samstag 11. Januar 2014, 21:16

das interessiert einen Richter nicht. Illegal ist es nicht. Die dürfen durchaus auch nach der Verjährung noch einen Mahnbescheid beantragen.

Nurbekloppt
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#327 Beitrag von Nurbekloppt » Samstag 11. Januar 2014, 22:08

Ja, ich will damit ja auch nur sagen dass es hier offensichtlich nur ums Geld für BB geht und nicht um die Rechteinhaber.
IMHO könnte es sicher für eine Verteidigung verwendet werden um die Machenschaften der Abmahnindustrie zu verdeutlichen.

Nurbekloppt

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#328 Beitrag von Steffen » Samstag 11. Januar 2014, 23:53

Er bestätigte mir, dass eine Zahlungspflicht aus einer Abmahnung von 2010 nicht besteht, weil diese verjährt ist.
Wartet doch einmal bitte bis Sonntag 18:00 Uhr. In einem Gespräch mit meinem Anwalt wurde mir kurz gesagt, das es ganz so einfach nicht wäre, mit der Verjährung.

Lest einfach Sonntag 18:00 Uhr noch einmal. Sicher ist sicher!

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#329 Beitrag von Einer von Vielen » Sonntag 12. Januar 2014, 04:49

Allgemeine Regeln zur Verjährung ( fallspezifisch könnte unter Rechtsberatung fallen, daher
bitte ich von Nachfragen "und bei mir ?" abzusehen ):

Bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen kommt es auf 2 Faktoren an:

1. Datum des Rechtsverstoßes
2. Wann der Abmahner vom Gericht/Provider die Klarnamen erhalten hat

Die Verjährung beginnt erst ab dem letzteren Datum zu laufen.
Das Datum des Abmahnschreibens selbst ist also nicht wirklich relevant
( Es sei denn das 1. Schreiben kommt über 3 Jahre nach dem DL - hier genauer hinsehen ).

Da 2. logischer Weise immer nach 1. eintritt reicht es das Datum von 2. zu kennen.
Dies lässt sich meist aus der beigefügten Kopie des gerichtlichen Auskunftsbeschlusses
ablesen ( letzte Seite wann der Beschluss ergangen ist ( nicht mit dem Datum des Antrages verwechseln )).
Nach Ablauf dieses Kalenderjahres und ablauf 3 weiterer vollständiger Jahre tritt im Normalfall die Verjährung ein.
Es ist also egal ob Januar oder Dezember - es zählen die Kalenderjahre.

Beispiel: Download Dez. 2009 / Gerichtsbeschluss und Übermittlung der Daten Dez. 2009
=> Verjährung 31.12.2012 = > ~ 3 Jahre
ABER
Download Jan. 2009 / Gerichtsbeschluss und Übermittlung der Daten 2.Januar 2010
=> Verjährung 31.12.2013

Ein am 30.12.2013 beantragter MB würde die Verjährung um weitere 6 Monate
ab Zugang hemmen ( Die Entspannung kommt hier also erst ab Juli 2014) satte 5,5 Jahre nach
dem Download.
gk..)(
(PS: ich bin so ein Glücklicher )

!!! WICHTIG !!!
Eine weitere Hemmung der Verjährung kann eintreten wenn Verhandlungen aufgenommen werden
( Zahlungshöhe, Ratenzahlungen, Teilschuld usw. - bereits ein Telefonat kann als Verhandlung
interpretiert werden -- erst wenn diese Verhandlungen als endgültig gescheitert angesehen werden müssen
läuft die Verjährung weiter ).
Auch der Jahreswechsel kann Probleme für eine klare Bewertung mit sich bringen.
Wenn auf dem Mahnbescheid Antrag vom x.x.2014 steht und da 31.12. dieses Jahr kein Sonntag war
würde ich behaupten , dass bis auf wenige Ausnhamen (s.o.) alle Fälle aus 2009 und bis 10-2010 verjährt
sind. Bei Fällen aus 10-2010 bis 12-2010 ist leider die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Klarnamen und Adressen erst
2011 bekannt wurden => Verjährung erst 31.12.2014

Ich hoffe ich konnte etwas Klarheit vermitteln

dddr:;

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#330 Beitrag von Kohlenpitt » Sonntag 12. Januar 2014, 09:51

Ne....
quote10-2010 bis 12-2010 ist leider die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Klarnamen und Adressen erst
2011 bekannt wurden => Verjährung erst 31.12.2014
Als Nichtjurist!

Etwas verworren!
Du meinst bei Fällen aus 10-2010 bis 12.2010 bestimmt nur die das Logdatum , aber bestimmt nicht die Abmahnung ?
Ansonsten das ganze sehr Hilfreich Danke !

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#331 Beitrag von Einer von Vielen » Sonntag 12. Januar 2014, 10:12

Hallo,

ich meine den DL Zeitraum , da erst danach ein Beschluss bei Gericht zur Übermittlung der Klarnamen
von der Kanzlei eingereicht wird und Gerichte nicht immer die Schnellsten sind ist es bei einem Download
von Oktober bis Dezember eines Jahres nicht selten, dass die Klarnamen und Adressen erst im Folgejahr
der Abmahnkanzlei bekannt wurden => Die Verjährung beginnt erst mit dem Folgejahr zu laufen.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#332 Beitrag von Steffen » Sonntag 12. Januar 2014, 10:21

Hallo @Einer von Vielen,

alles richtig, aber wir reden von reinen 2010-Abgemahnten.

Die Antwort ist weitergegeben, wir bekommen heute eine fundierte Antwort.
Bis dahin bitte ich euch zu gedulden.

Interessant, das immer mehr Abgemahnte sagen: MB, habe niemals ein
Abmahnschreiben erhalten! Diese ist zwar nicht kriegsentscheidend, aber
man könnte es neben der Logfirma, der Störerhaftung einmal abklären lassen.
Es melden sich einfach zu viele mit diesem offensichtlichen Büroversehen?

VG Steffen




Verjährungsfrist gem. § 102 UrhG i.V.m. §§ 195, 199 BGB
- Allgemein -


Ehe jetzt einer aufschreckt, das Internet ist mittlerweile soweit,
dass eine Google-Suche ein Ergebnis auf eine einfache Frage erteilt.
Es ist für die Netzwelt als Ottonormalverbraucher - kein - Neuland!

lass mich das für dich Google'n

Erschreckend, ich bin nicht einmal auf Seite 1, trotz EV, gerade deswegen.

:ew




Beginn:
31.12.; 24:00 Uhr
  • 1. Log-Datum
    2. der Provider dem Abmahner (allg.) den Klarnamen + Hausnummer
    übermittelt
    • 2.1. Gestattungsanordnung - Provider - Abmahner (allg.)
      2.2. Gestattungsanordnung - Backbone(Netzvermieter)-Provider -
      Reseller(Netzmieter)-Anschlusserkennung - Abmahner (allg.) -
      Reseller Provider - Abmahner (allg.)
      2.3. Sonderfall Rasch RAe: Pkt. 2.1. oder 2.2. - Datum Auftrag
      Abmahnung durch den Abmahnungsauftraggeber (ist am OLG)
Ende:
31.12.; 24:00 Uhr - 3 Jahre


Diese allgemeine Berechnung zeigt schon eindeutig, das ein Forum,
keine konkrete Frage beantworten kann. Warum?
  • 1. Der Sachverhalt Verjährungsfrist Filesharing ist einfach zu
    umfangreich geworden.

    Bsp.:
    • - Log 2009, Abmahnung aber 2013, wie bei WSYC, rechtens, da der
      Provider erst 2013 verauskunftete
      - BB, 2013 MB ohne vorherige Abmahnung
      - Rasch RAe usw.
    2. In der Regel fehlt die Kenntnis zu Punkt 2.) bei Beginn
Das heißt,
  • 1. allgemeine Regel: Zur Berechnung nimmt man das Jahr, des Erhaltes
    des Abmahnschreiben
    2. Wie es im konkreten Fall letztlich aussieht muss mit einem Anwalt
    bzw. im Klageverfahren geklärt werden.

Fazit:
Es bedarf keiner Frage mehr, wie es bei jemand nun konkret aussieht!
Warum? Wir kennen nicht die Antwort!

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#333 Beitrag von Kohlenpitt » Sonntag 12. Januar 2014, 11:08

Interessant, das immer mehr Abgemahnte sagen: MB, habe niemals ein
Abmahnschreiben erhalten! Diese ist zwar nicht kriegsentscheidend, aber
man könnte es neben der Logfirma, der Störerhaftung einmal abklären lassen.
Es melden sich einfach zu viele mit diesem offensichtlichen Büroversehen
Ich gehe mal aus meiner Sicht aus. Bis Zu dem Tag unbescholten!

Die Schreiben die bei mir angekommen sind , konnte man in Bereiche aufteilen.
Das erste Mahnschreiben wurde in einem DinA4 Couvert versendet ,nicht zu übersehen .
Die nächsten Mahnschreiben wurden zugestellt in billigen Aldi Couverts und Ohne Absender, wie es bei allen Anwälten ohne Einschreiben so die Regel scheint.
Mit dem 2 schreiben war ich unmittelbar vor dem Papierkorb ,zwecks entsorgen, als ich nochmals einen Blick darauf warf.

Dürfte nicht der einzigste sein, der solche schreiben ,beim ersten Anblick mit Werbung verwechselt und einfach entsorgt.
Soweit ich informiert sein müsste, reicht nur eine Eintragung in einem Buch des Abmahnanwaltes aus , zur Bestätigung (Leider) Einschreiben in dieser Angelegenheit würde sicher die Kasse der Abmahnanwälte unnütz belasten!

Ich vermute man hat es einfach übersehen und mit Werbung gleichgestellt , die Abmahnungen!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#334 Beitrag von Steffen » Sonntag 12. Januar 2014, 11:21

[url=http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 398#p30398][b]Verjährung Filesharing Allgemein[/b][/url]

Diesen Link kann jeder übernehmen, wenn es um die zukünftige Beantwortung der Verjährungsfrist geht!

Hinweis:
Zur besseren Veranschaulichung, wie der Link geschrieben wird, habe ich das Häkchen bei - BBCode ausschalten - gesetzt.
Wer den Link so übernimmt und die Funktion - BBCode ausschalten - nicht aktiviert, hier wird der Link normal dargestellt.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#335 Beitrag von muensteraner » Sonntag 12. Januar 2014, 11:32

Kohlenpitt hat geschrieben: Ich vermute man hat es einfach übersehen und mit Werbung gleichgestellt , die Abmahnungen!
Eine Abmahnung kann man nicht übersehen. Die Abmahnung selbst ist nicht nur ein einziger Freßzettel sondern mehrere Seiten lang und recht umfangreich. Und wenn man das Couvert aufmacht fällt direkt der Blick auf das Wort "Abmahnung".

Denke einfach dass im letzten Jahr die Einnahmen der Abmahner, besonders derer die nur Rechteinhaber vertreten, welche nur Schrott in ihrem Katalog haben, massiv eingebrochen sind. Manche gehen mit vermutlich betrügerischen Methoden vor ( Redtube-Fall ) um ihre Einnahmen zu erhöhen, andere versuchen mit Mahnbescheiden nach der Verjährung nochmals schnell Geld zu machen. Ich denke dass es in den nächsten Jahren eine sehr starke Bereinigung im Bereich der Abmahner geben wird, und nur noch 2-3 große übrigbleiben werden. Alle anderen, die gemeint haben, dass man damit leicht Geld machen kann und nur auf das schnelle Geld aus waren, werden wieder verschwinden. Dazu gehört auch B&B. Die haben ja auch nur Schrottrechteinhaber. KSM hat ja nun wirklich keine Blockbuster in ihrem Katalog^^
Bei vielen Rechteinhabern/Abmahnern herrschte 2009/10 Goldgräberstimmung, die nun so langsam aber sicher wieder schwindet.

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#336 Beitrag von Steffen » Sonntag 12. Januar 2014, 13:24

Fragen Sie Dr. Wachs!



Bild


Aktuell werden vermehrt Anfragen gestellt, was gilt bei einer 2010'er Abmahnung, wenn
  • der Antrag des Mahnbescheides
  • der Eingang des Mahnbescheides beim Mahngericht gem. § 167 ZPO und
  • die Zustellung eines Mahnbescheides
erst nach Ablauf der Verjährungsfrist, ergo im Januar 2014 liegt. Sind die Ansprüche nicht
schon verjährt?

Um nicht gegen die Auflagen der EV des LG Berlin - Az. Az. 103 O 60/13 zu verstoßen und um
keinen Murks zu schreiben, habe ich diese Frage an Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
weiter gegeben.


Steffen Heintsch: Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs.
Abmahnung 2010, Eingang des MB bei Mahngericht, Bewilligung
und Zustellung aber im Januar 2014, sind die Ansprüche
verjährt?


- -- - -- - -- - -- -


Bild
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Kanzlei Dr. Wachs - Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: Dr. Wachs.de oder
Dr. Abmahnung.de

- -- - -- - -- - -- -

Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs: Zunächst ist die Verjährung eine Einrede,
die im Prozess erhoben werden muss. Der Anspruch besteht weiterhin, er ist nur im Fall
der Verjährung nicht durchsetzbar. Abgemahnte, die Widerspruch einlegen, müssen also
auf die Klagebegründung warten. Und dann in einem Prozess die Einrede der Verjährung
erheben.

Wichtig ist aber, dass die anwaltlichen Kostenerstattungsanspüche der dreijährigen
Verjährungsfrist unterliegen. Schadensersatzansprüche hingegen verjähren gem. § 102 UrhG
i.V.m. 852 BGB in 10 Jahren.

Abgemahnte sollten daher nicht in den Prozess gehen und denken, dass es mit einem Satz
zur Verjährung getan ist. Das wird sehr oft falsch gemacht.


Hinsichtlich der Fälle, in denen der Antrag erst am 08.01.2014 gestellt wurde, halte ich
eine Verjährung für denkbar. Allerdings gilt es hier noch zu prüfen, ob die Verspätung von
Seiten den Antragssteller herrührt, oder ob Probleme beim Mahngericht vorlagen. Es gab
scheinbar einige Überlastungen der Mahngerichte in diesem Jahr. Da scheint es "drunter und
drüber"gegangen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-

_________________________________





Danke an Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, das Sie am Sonntag für uns Zeit
erübrigen. Heißt es letztlich, Widerspruch gegen den MB einlegen und in einem
möglichen Klageverfahren die Einrede auf Verjährung stellen und abklären.

Steffen Heintsch für AW3P

AbduL03
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#337 Beitrag von AbduL03 » Sonntag 12. Januar 2014, 13:32

Dazu habe ich noch eine Frage. Sagen wir mal meine Abmahnung ist 2014 verjährt. Nun kommt aber eine Kanzlei und will 2016 immer noch das Geld. Kann der dann einfach so Klagen, oder darf nur bis 2014 geklagt werden ? D.h: Darf eine Kanzlei nach der Verjährung nach 2-3 Jahren immer noch Klagen ? Das man dann die Einrede der Verjährung abklären muss, ist klar. Aber mir gehts ums Prinzip, ob die Kanzlei das darf.

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#338 Beitrag von Steffen » Sonntag 12. Januar 2014, 14:39

Man sollte aber jetzt nicht eine normale Verjährung und die Frage nach der Verjährung bei einem gerichtlichen Mahnverfahren (Sonderfall Jahreswechsel) durcheinanderbringen! In einer gerichtlichen Mahnverfahren gelten nun einmal andere Regeln. Im Gegensatz zu einer normalen Abmahnung, die der normalen Verjährung unterliegt.

Eine Kanzlei kann die Ansprüche nicht uneingeschränkt einklagen!
Denn die die Ansprüche aus einer Urheberrechtsverletzungen nach § 101 UrhG unterliegen
der Verjährung (§ 102 UrhG i.V.m. §§ 159, 199 BGB, wenn er nicht vor Ablauf der Verjährungsfrist eingeklagt oder in sonstiger Weise vor der Verjährung bewahrt worden ist (Mahnbescheid).

Hier ging es aber um ein gerichtliches Mahnverfahren und die Frage nach der Verjährung, oder nicht. Also nichts durcheinander bringen.

VG Steffen






Fragen Sie Dr. Wachs!



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Aktuell werden vermehrt Anfragen gestellt, was gilt bei einer 2010'er Abmahnung, wenn
  • der Antrag des Mahnbescheides
  • der Eingang des Mahnbescheides beim Mahngericht gem. § 167 ZPO und
  • die Zustellung eines Mahnbescheides
erst nach Ablauf der Verjährungsfrist, ergo im Januar 2014 liegt. Sind die Ansprüche nicht
schon verjährt?

Um nicht gegen die Auflagen der EV des LG Berlin - Az. Az. 103 O 60/13 zu verstoßen und um
keinen Murks zu schreiben, habe ich diese Frage an Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
weiter gegeben.


Steffen Heintsch: Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs.
Abmahnung 2010, Eingang des MB bei Mahngericht, Bewilligung
und Zustellung aber im Januar 2014, sind die Ansprüche
verjährt?


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Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

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Dr. Abmahnung.de

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Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs: Zunächst ist die Verjährung eine Einrede,
die im Prozess erhoben werden muss. Der Anspruch besteht weiterhin, er ist nur im Fall
der Verjährung nicht durchsetzbar. Abgemahnte, die Widerspruch einlegen, müssen also
auf die Klagebegründung warten. Und dann in einem Prozess die Einrede der Verjährung
erheben.

Wichtig ist aber, dass die anwaltlichen Kostenerstattungsanspüche der dreijährigen
Verjährungsfrist unterliegen. Schadensersatzansprüche hingegen verjähren gem. § 102 UrhG
i.V.m. 852 BGB in 10 Jahren.

Abgemahnte sollten daher nicht in den Prozess gehen und denken, dass es mit einem Satz
zur Verjährung getan ist. Das wird sehr oft falsch gemacht.


Hinsichtlich der Fälle, in denen der Antrag erst am 08.01.2014 gestellt wurde, halte ich
eine Verjährung für denkbar. Allerdings gilt es hier noch zu prüfen, ob die Verspätung von
Seiten den Antragssteller herrührt, oder ob Probleme beim Mahngericht vorlagen. Es gab
scheinbar einige Überlastungen der Mahngerichte in diesem Jahr. Da scheint es "drunter und
drüber"gegangen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-

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Danke an Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, das Sie am Sonntag für uns Zeit
erübrigen. Heißt es letztlich, Widerspruch gegen den MB einlegen und in einem
möglichen Klageverfahren die Einrede auf Verjährung stellen und abklären.

Steffen Heintsch für AW3P

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#339 Beitrag von wutzefreck68 » Sonntag 12. Januar 2014, 17:35

Das war eine interessante Information seitens von RA Dr.Wachs besonders das mit dem 8.01.2014....da hab ich mal wieder die A....karte gezogen denn mein MB wurde am 7.01.2014 beantragt und am 9.01.2014 erstellt...da muss ich mich wohl auf einen Prozess gefasst machen...glaub schon das die klagen...wie sollte ich den Richter überzeugen von fehlerhafter Logsoftware+Verjährung???Die haben doch von der Materie Null Ahnung!!!

Auch das angegebene Amtsgericht an das die Sache weitergeleitet wird hier bei mir in der Nähe sowie sämtliche Amtsgerichte in der Umgebung sind "Dorfgerichte",selbst in der Landeshauptstadt wurde meines Wissens noch nie irgendein Filesharingfall behandelt!
Und wenns weiter weg wäre und ich aus gesundheitlichen Gründen garnicht erscheinen könnte vor Gericht müsste doch ein RA mich dort vertreten oder???
Dann könnte ich mich ja vor Prozessbeginn auch mit B+B vergleichen wie damals ein Forenteilnehmer hier sogar in kleinen Raten,das käme billiger...

Da sind die U+C Redtubeabgemahnten ja richtig gut dran die haben wie ich zwar auch nix verbrochen aber haben auch nix zu befürchten...

muensteraner
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#340 Beitrag von muensteraner » Sonntag 12. Januar 2014, 17:44

ich würde jetzt keine Panik bekommen. Einfach dem MB widersprechen.

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