Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
hallo leute,hab mich grad hier angemeldetweil ich einenkleinen problem hab .. hab ein briefvon baumgartenbrand erhalten,weil ich ein film "slaughter"runter geladen haben soll..das problem ist ich gehe über den leitung von ein nachbern ins netz,das einziege ,was ich bisher gemacht hab,ist das ich da angerufen hab und gesagt hab das ich kein geld hab um das zu bezahlen weil mir nichtz übrig blieb..da der brief von den an mein nachber adessiert ist...jetzt weis ich nicht weiter.. hab ein brief von den bekommen soll alles bis zu den 28.12 zurück schicken erbiiittte um hilfe:(
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
[quoteemequiliebrium10]hallo leute,hab mich grad hier angemeldetweil ich einenkleinen problem hab .. hab ein briefvon
baumgartenbrand erhalten,weil ich ein film "slaughter"runter geladen haben soll..das problem ist
ich gehe über den leitung von ein nachbern ins netz,das einziege ,was ich bisher gemacht hab,ist
das ich da angerufen hab und gesagt hab das ich kein geld hab um das zu bezahlen weil mir nichtz
übrig blieb..da der brief von den an mein nachber adessiert ist...jetzt weis ich nicht weiter..
hab ein brief von den bekommen soll alles bis zu den 28.12 zurück schicken erbiiittte um hilfe[/quoteem]
Sehr unverständlich, da höchstens Dein Nachbar, das Abmahnschreiben bekommen hat. Soweit ich es
verstehe, wird ja nur der Anschlussinhaber abgemahnt. Dann, wie kommst Du an den Brief? Hat ihm
Dein Nachbar Dir in die Hand gedrückt?
Was habt Ihr dauernd die Gegenseite anzurufen und Kontakt aufzunehmen? Man soll sich schweigend
verteidigen. Der Nachbar gibt die mod. UE ab, kommt es hart bezahlst Du. Soweit wie ich es denke,
wirst Du denen auch alles brühwarm und on Detail erzählt haben.
Vorgehensweisen eines Abgemahnten
Mod. UE, die muss aber Dein Nachbar als AI abgeben!
Keine Einzelheiten mehr offen, nutze PN oder E-Mail!
VG Steffen
baumgartenbrand erhalten,weil ich ein film "slaughter"runter geladen haben soll..das problem ist
ich gehe über den leitung von ein nachbern ins netz,das einziege ,was ich bisher gemacht hab,ist
das ich da angerufen hab und gesagt hab das ich kein geld hab um das zu bezahlen weil mir nichtz
übrig blieb..da der brief von den an mein nachber adessiert ist...jetzt weis ich nicht weiter..
hab ein brief von den bekommen soll alles bis zu den 28.12 zurück schicken erbiiittte um hilfe[/quoteem]
Sehr unverständlich, da höchstens Dein Nachbar, das Abmahnschreiben bekommen hat. Soweit ich es
verstehe, wird ja nur der Anschlussinhaber abgemahnt. Dann, wie kommst Du an den Brief? Hat ihm
Dein Nachbar Dir in die Hand gedrückt?
Was habt Ihr dauernd die Gegenseite anzurufen und Kontakt aufzunehmen? Man soll sich schweigend
verteidigen. Der Nachbar gibt die mod. UE ab, kommt es hart bezahlst Du. Soweit wie ich es denke,
wirst Du denen auch alles brühwarm und on Detail erzählt haben.
Vorgehensweisen eines Abgemahnten
Mod. UE, die muss aber Dein Nachbar als AI abgeben!
Keine Einzelheiten mehr offen, nutze PN oder E-Mail!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Sooooo,
nach einigem hin und her ist die Sache bei mir nun beendet.
Leider ließen sich die lieben Herrn Anwälte nicht soweit drücken, wie wir es gerne gehabt hätten. Nachdem wir bzw. unser Anwalt sein Angebot abgegeben hat und dabei natürlich ebenfalls einen 8-seitigen Brief mit allem möglichen Geschreibsel dazu gepackt hat um ebenfalls ein wenig Druck aufzubauen, riefen kurz darauf (wie schnell die dann reagieren können...) eine nette Dame bei ihm an und verhandelte mit ihm scheinbar wie am türkischen Markt um den letztendliche Betrag. Damit hat mein Anwalt selber nicht gerechnet, da bis dato nach seinem Schreiben an die Kanzlei nie wieder was gekommen war.
Auf jeden Fall stellten die sich auf stur und obwohl der letztendliche Betrag weniger als die Hälfte der 2. Forderung mir gegenüber betrug (das waren nach 1.000 EUR nach meiner Nichtzahlung 1.200 EUR), bin ich ganz und gar nicht zufrieden damit.
Was mich dann noch mehr ärgerte, ist die tolle "Einigungsgebühr", die dann noch erhoben wurde. Es war also zum Einen der Vergleichsbetrag, zum anderen meine Anwaltskosten und ganz überraschend dann noch mal ein guter Batzen an Gebühr, da eine außergerichtliche Einigung erzielt wurde. Besonders toll ist, dass wir zwar über die von mir zu zahlenden Gebühren gesprochen haben, von der "Einigungsgebühr" aber nie was gesagt wurde. Scheinbar hätte ich das wissen müssen.
Dadurch liegt der Gesamtbetrag, der mich der Mist nun gekostet hat nur knapp unter der 1. Forderung. Einziger Vorteil ist, dass die modifizierte UE sofort akzeptiert wurde und ich wenigstens da einigermaßen gut davon gekommen bin.
Jetzt kann ich nur drauf hoffen, dass Ruhe ist. Aber die hat man wohl nur wenn man sich von der Außenwelt abschottet
nach einigem hin und her ist die Sache bei mir nun beendet.
Leider ließen sich die lieben Herrn Anwälte nicht soweit drücken, wie wir es gerne gehabt hätten. Nachdem wir bzw. unser Anwalt sein Angebot abgegeben hat und dabei natürlich ebenfalls einen 8-seitigen Brief mit allem möglichen Geschreibsel dazu gepackt hat um ebenfalls ein wenig Druck aufzubauen, riefen kurz darauf (wie schnell die dann reagieren können...) eine nette Dame bei ihm an und verhandelte mit ihm scheinbar wie am türkischen Markt um den letztendliche Betrag. Damit hat mein Anwalt selber nicht gerechnet, da bis dato nach seinem Schreiben an die Kanzlei nie wieder was gekommen war.
Auf jeden Fall stellten die sich auf stur und obwohl der letztendliche Betrag weniger als die Hälfte der 2. Forderung mir gegenüber betrug (das waren nach 1.000 EUR nach meiner Nichtzahlung 1.200 EUR), bin ich ganz und gar nicht zufrieden damit.
Was mich dann noch mehr ärgerte, ist die tolle "Einigungsgebühr", die dann noch erhoben wurde. Es war also zum Einen der Vergleichsbetrag, zum anderen meine Anwaltskosten und ganz überraschend dann noch mal ein guter Batzen an Gebühr, da eine außergerichtliche Einigung erzielt wurde. Besonders toll ist, dass wir zwar über die von mir zu zahlenden Gebühren gesprochen haben, von der "Einigungsgebühr" aber nie was gesagt wurde. Scheinbar hätte ich das wissen müssen.
Dadurch liegt der Gesamtbetrag, der mich der Mist nun gekostet hat nur knapp unter der 1. Forderung. Einziger Vorteil ist, dass die modifizierte UE sofort akzeptiert wurde und ich wenigstens da einigermaßen gut davon gekommen bin.
Jetzt kann ich nur drauf hoffen, dass Ruhe ist. Aber die hat man wohl nur wenn man sich von der Außenwelt abschottet
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Also ich kann seit Tagen nicht richtig schlafen.... jeden Freitag/Samstag wenn ich von der Arbeit komme habe ich Panik in den Briefkasten zu sehen und trotzdem rufe ich JEDEN Tag meine Frau an und frage sie ob noch und noch und noch ein Brief im Kasten ist.
Meine Mod.UE die ich abgegeben habe habe ich leider ....."auf alle Werke insbesondere auf den Film "S......r" abgegeben.... also bei wieder erwischen sofort strafe von 5000irgendwas.... Schön, hätte ich doch genauer nachgelesen... Ich habe bereits beim Abmahnwahnopfer Anwalt in München schon viel Geld verloren.... also auf die 5000 freue ich mich umso mehr.... Seit der ersten Abmahnung stehe ich in Kontakt mit dem Provider und er sagt er habe nix rausgegeben......komisch.... Ich fahre am Mittwoch zum Provider und werde einen übernahme Vertrag auf meine Frau machen.... für die nächsten 30 Jahre???? Wow da bin ich gerade mal 58 Jahre alt.... wenn ich nicht vorher durch einen Unfall ums leben komme (wäre ich ja beinahe http://www.bild.de/BILD/news/leserrepor ... -1414.html Ja das schwarze Auto)!!! An diesem Tag bekam ich meine erste Abmahnung.... entdeckte ich aber später... war ja im Krankenhaus... so war das Jahr 2010
Also das ganze Rechtssystem kotzt mich sowas von an.....
Meine Mod.UE die ich abgegeben habe habe ich leider ....."auf alle Werke insbesondere auf den Film "S......r" abgegeben.... also bei wieder erwischen sofort strafe von 5000irgendwas.... Schön, hätte ich doch genauer nachgelesen... Ich habe bereits beim Abmahnwahnopfer Anwalt in München schon viel Geld verloren.... also auf die 5000 freue ich mich umso mehr.... Seit der ersten Abmahnung stehe ich in Kontakt mit dem Provider und er sagt er habe nix rausgegeben......komisch.... Ich fahre am Mittwoch zum Provider und werde einen übernahme Vertrag auf meine Frau machen.... für die nächsten 30 Jahre???? Wow da bin ich gerade mal 58 Jahre alt.... wenn ich nicht vorher durch einen Unfall ums leben komme (wäre ich ja beinahe http://www.bild.de/BILD/news/leserrepor ... -1414.html Ja das schwarze Auto)!!! An diesem Tag bekam ich meine erste Abmahnung.... entdeckte ich aber später... war ja im Krankenhaus... so war das Jahr 2010
Also das ganze Rechtssystem kotzt mich sowas von an.....
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Danke dir für die schnelle antwort.... Gott äh, ich meine Grazer57 hast du mich beruhigt!!!!!
Grüsse
Estas
PS. Ich denke mal nicht das einer soooo blöd ist...danach....
Grüsse
Estas
PS. Ich denke mal nicht das einer soooo blöd ist...danach....
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
@Grazer57
Was klingt nach verarsche? Das was ich geschrieben hab? Naja kannst Du glauben oder nicht, ich dachte mal ich poste den Ausgang der Angelegenheit, kann jeder davon halten was er will
Was die Mod.UE angeht: Es geht darum das ein Arbeitkollege von mir nach wie vor über seinen Anwalt dafür kämpft, das eben diese akzeptiert wird und nicht verlangt wird, die ursprüngliche Erklärung zu unterschreiben. Dort hat man sich zwar auf einen Geldbetrag geeinigt, den beide Seiten akzeptieren können (liegt übrigens deutlich unter meinem nun gezahlten Betrag aber gut sind andere Anwälte), aber dafür wollen die bisher nicht akzeptieren, dass die UE von denen nicht einfach unterschreiben sondern verändert abgegeben wurde.
Ich find das schon eine wichtige Sache. Natürlich wäre es besser wenn eine Unterlassungserklärung gar nicht erst nötig ist eben durch die Bindung. Aber ich bin zumindest froh, dass da nicht auch noch Probleme gekommen sind und die bei mir direkt gesagt haben das wäre so OK und würden die akzeptieren.
Was den Anruf kurz nach unserem Schreiben angeht ist das sicher nicht das übliche Vorgehen. Hat uns wie gesagt auch gewundert. Aber wer weiß was bei denen da vorgeht. Je nachdem waren die sich ihrer Sache durch weitere Logs sicher genug und haben es daher nicht wie meistens auf sich ruhen lassen, keine Ahnung.
Übrigens warten wir nach Zahlung und Akzeptierung des Vergleichsangebots, was die ausgehandelt haben, immer noch auf eine Bestätigung von deren Seite, dass die Sache erledigt ist. Die wurden bereits mehrmals ermahnt, sich dazu nochmal zu äußern. Natürlich steht bereits beim Vergleich, dass die Sache mit Zahlung erledigt ist, jedoch will ich das von denen nochmal schriftlich bekommen. Beim Anrufen waren die so schnell, aber ein weiteres Schreiben kostet ja wieder Geld ....
Jeder mag von meinem Weg denken was ich will aber ich bzw. wir waren nicht bereit und gewillt, es drauf ankommen zu lassen. Sicher bin ich nicht glücklich wie es ausgegangen ist, aber wer weiß, vielleicht wäre eine Klage gekommen, vielleicht auch nicht. So haben wir zumindest einen guten Teil der Forderungen runtergehandelt und ich geb mein Geld lieber meinem Anwalt als den Halsabschneidern in Berlin.
Gruß
Was klingt nach verarsche? Das was ich geschrieben hab? Naja kannst Du glauben oder nicht, ich dachte mal ich poste den Ausgang der Angelegenheit, kann jeder davon halten was er will
Was die Mod.UE angeht: Es geht darum das ein Arbeitkollege von mir nach wie vor über seinen Anwalt dafür kämpft, das eben diese akzeptiert wird und nicht verlangt wird, die ursprüngliche Erklärung zu unterschreiben. Dort hat man sich zwar auf einen Geldbetrag geeinigt, den beide Seiten akzeptieren können (liegt übrigens deutlich unter meinem nun gezahlten Betrag aber gut sind andere Anwälte), aber dafür wollen die bisher nicht akzeptieren, dass die UE von denen nicht einfach unterschreiben sondern verändert abgegeben wurde.
Ich find das schon eine wichtige Sache. Natürlich wäre es besser wenn eine Unterlassungserklärung gar nicht erst nötig ist eben durch die Bindung. Aber ich bin zumindest froh, dass da nicht auch noch Probleme gekommen sind und die bei mir direkt gesagt haben das wäre so OK und würden die akzeptieren.
Was den Anruf kurz nach unserem Schreiben angeht ist das sicher nicht das übliche Vorgehen. Hat uns wie gesagt auch gewundert. Aber wer weiß was bei denen da vorgeht. Je nachdem waren die sich ihrer Sache durch weitere Logs sicher genug und haben es daher nicht wie meistens auf sich ruhen lassen, keine Ahnung.
Übrigens warten wir nach Zahlung und Akzeptierung des Vergleichsangebots, was die ausgehandelt haben, immer noch auf eine Bestätigung von deren Seite, dass die Sache erledigt ist. Die wurden bereits mehrmals ermahnt, sich dazu nochmal zu äußern. Natürlich steht bereits beim Vergleich, dass die Sache mit Zahlung erledigt ist, jedoch will ich das von denen nochmal schriftlich bekommen. Beim Anrufen waren die so schnell, aber ein weiteres Schreiben kostet ja wieder Geld ....
Jeder mag von meinem Weg denken was ich will aber ich bzw. wir waren nicht bereit und gewillt, es drauf ankommen zu lassen. Sicher bin ich nicht glücklich wie es ausgegangen ist, aber wer weiß, vielleicht wäre eine Klage gekommen, vielleicht auch nicht. So haben wir zumindest einen guten Teil der Forderungen runtergehandelt und ich geb mein Geld lieber meinem Anwalt als den Halsabschneidern in Berlin.
Gruß
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Ok dann hab ich das Mißverstanden.
Ich hab das Ganze letztendlich runtergeschluckt und weiß für das nächste Mal eben Bescheid, dass ich grundsätzlich danach fragen muss.
Ganz allgemein und auf andere Sachen bezogen: Schuldig, überhaupt mal sowas gemacht zu haben sind glaub ich die meisten heutzutage und wenn ich mit der Sache und dem Betrag und somit einem "blauen Auge" davon komme, bin ich natürlich froh, wenn ich mir andere so anschaue und anhöre.
Aber man weiß ja nie was noch kommen kann. Entweder die Kanzlei hat jetzt Lunte gerochen und haut mir bald noch was rein, oder die haben gemerkt, das ich zumindest nicht blind ja gesagt habe und lassen mich in Ruhe. Einfach abwarten und hoffen. Da die Fristen von Log zur Abmahnung ja immer kürzer werden, sollte die Chance eher gering sein, dass jetzt noch was aus 2009 oder 2008 kommt, auch wenn die natürlich gegeben ist
Naja mein Problem ist eher, dass ich von der Einigungsgebühr nix wusste und auch nichts davon gesagt bekommen hab im Gespräch. Das hat mich schon ziemlich geärgert, da wir noch gemeinsam durchgerechnet haben, auf welchen Gesamtbetrag ich ungefähr kommen würde wenn unser Angebot angenommen wird usw. Ohne die Gebühr wäre das noch akzeptabel gewesen, mit jedoch nicht. Aber leg Dich mal mit deinem eigenen Anwalt an, wenn Du ansonsten zufrieden mit dem bist und den eventuell ja nochmal brauchstEtwas anderes interessiert die doch nicht. Nur die Höhe des Betrages.
Und wenn Du nun schreibst Summe X + "Einigungsgebühr" = knapp
unter der 1. Forderung, dann sehe ich da schon so eine Art "Verarsche.
Ich hab das Ganze letztendlich runtergeschluckt und weiß für das nächste Mal eben Bescheid, dass ich grundsätzlich danach fragen muss.
Das würde ich selbst bei feststehender Schuld in so einer Sache nicht machen. Aber hier ist es eben so, dass manche Kanzleien wohl sofort die geänderte Version anerkennen und andere alles tun, damit man eben doch die von denen unterschreibt. Das scheint manchen genauso wichtig zu sein wie die Zahlung selbst.Wenn ich unschuldig bin, kann ich niemals eine Original-UE unterschreiben.
Ich will es mal so sagen: Schuld in der nun beendeten Sache sehe ich keine, da ich von dem angesprochenen Werk bis zu dem Tag nie was gehört hatte und mir auch sicher bin, dass mein WLan genügend geschützt ist. Daran ändert sich auch in 10 Jahren nichts. Meiner Meinung nach ist denen ein Fehler passiert bzw. der Log-Firma oder der Telekom oder weiß ich nicht wem.Solltest Du jedoch irgendwann. wie auch immer, Deine Schuld
zugegeben haben, dann kannste zufrieden sein, oder auch nicht ....
dann ist es eine Gewissensfrage.
Ganz allgemein und auf andere Sachen bezogen: Schuldig, überhaupt mal sowas gemacht zu haben sind glaub ich die meisten heutzutage und wenn ich mit der Sache und dem Betrag und somit einem "blauen Auge" davon komme, bin ich natürlich froh, wenn ich mir andere so anschaue und anhöre.
Aber man weiß ja nie was noch kommen kann. Entweder die Kanzlei hat jetzt Lunte gerochen und haut mir bald noch was rein, oder die haben gemerkt, das ich zumindest nicht blind ja gesagt habe und lassen mich in Ruhe. Einfach abwarten und hoffen. Da die Fristen von Log zur Abmahnung ja immer kürzer werden, sollte die Chance eher gering sein, dass jetzt noch was aus 2009 oder 2008 kommt, auch wenn die natürlich gegeben ist
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Wer setzt eigentlich die Höhe des Streitwertes fest? Ich habe festgestellt, dass B&B generell sehr hohe Beträge ansetzt. In vielen Fällen werden inzwischen 850 oder 1200 Euro als Pauschalbetrag angesetzt, in Einzelfällen sogar noch höher. Dagegen werden in anderen Fällen (bei anderen Kanzleien) nur 350 oder 450 Euro angesetzt.
Ist es wirklich die freie Entscheidung eines einzelnen Mandanten, diese höhe festzusetzen? Gibt es im Falle einer tatsächlichen (unwahrscheinlichen) Klage Vor- oder Nachteile für die Klägerpartei, wenn man zuvor unrealistische Summen gefordert hat? Ist der Streitwert von 50000
Letztendlich bewirkt doch die Stellung einer 4stelligen Pauschensumme als Vergleichsangebot für einen einzigen Film, dass bei der Kanzlei entweder niemand auf das Angebot eingeht. Wenn aber doch bezahlt wird, muss der einzelne Filesharer dann die hohe Bezahlen bzw. sich ein verhältnismäßig hohes (Gegen-)Vergleichsangebot abgeben.
Ist es wirklich die freie Entscheidung eines einzelnen Mandanten, diese höhe festzusetzen? Gibt es im Falle einer tatsächlichen (unwahrscheinlichen) Klage Vor- oder Nachteile für die Klägerpartei, wenn man zuvor unrealistische Summen gefordert hat? Ist der Streitwert von 50000
Letztendlich bewirkt doch die Stellung einer 4stelligen Pauschensumme als Vergleichsangebot für einen einzigen Film, dass bei der Kanzlei entweder niemand auf das Angebot eingeht. Wenn aber doch bezahlt wird, muss der einzelne Filesharer dann die hohe Bezahlen bzw. sich ein verhältnismäßig hohes (Gegen-)Vergleichsangebot abgeben.
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Der Abmahner. Ob diese zutreffen, muss ein Richter dann in einem Verfahren prüfen.Wer setzt eigentlich die Höhe des Streitwertes fest?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Guten Morgen,
ich wurde nun von 2 Anwaltskanzleien abgemahnt.. Details werde ich noch eintragen. Ich habe bei beiden mod. UE abgegeben. Nun hat mich Baumgarten angeschrieben, das wenn ich eine strafbewehrte UE abgebe, nur 500 Euro als Vergleich bezahlen soll, vorher waren es 850 Euro. Ich werde darauf nicht reagieren.
Wie kann ich dieses Schreiben deuten?
Beste Grüße
Sascha
ich wurde nun von 2 Anwaltskanzleien abgemahnt.. Details werde ich noch eintragen. Ich habe bei beiden mod. UE abgegeben. Nun hat mich Baumgarten angeschrieben, das wenn ich eine strafbewehrte UE abgebe, nur 500 Euro als Vergleich bezahlen soll, vorher waren es 850 Euro. Ich werde darauf nicht reagieren.
Wie kann ich dieses Schreiben deuten?
Beste Grüße
Sascha
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Ist ein typischer Bettelbrief. Die einen gehen im Preis hoch, die anderen runter. Jede Kanzlei versucht hier die für sie ertragreichste Methode zu entwickeln.
Wichtig ist, dass in dem Schreiben drinsteht, dass deine UE angenommen wurde.
Wichtig ist, dass in dem Schreiben drinsteht, dass deine UE angenommen wurde.
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Besten Dank. Das habe ich auch schon vermutet.
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
ich habe die Mod. UE im November 2010 !abgeschickt und bis heute keine Bestätigung oder sonstiges erhalten! Natürlich mit Rückschein versendet!
abwarten und........
abwarten und........
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Estas hat geschrieben:ich habe die Mod. UE im November 2011 abgeschickt und bis heute keine Bestätigung oder sonstiges erhalten! Natürlich mit Rückschein versendet!
abwarten und........
und??
freu dich doch
ich wurde im oktober 2010 von BaumgartenBrandt abgemahnt und hab bisher auch nix ausser den rückschein vom einschreiben erhalten
das einschreiben wurde bei mir laut rückschein relativ schnell abgeholt auf den ersten bettler warte ich heute noch
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Bei mir hat's vor einem Jahr zwischen 1. und 2.Schreiben mit Eingangsbestätigung ca. einen Monat gedauert. Die Forderung war dann aber erhöht worden. Seit dem hab' ich aber auch nix mehr von denen gehört.
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
2011? upps meinte ntürlich 2010!
estas ;-)
estas ;-)
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
[quoteemEstas]ich habe die Mod. UE im November 2010 !abgeschickt und bis heute keine
Bestätigung oder sonstiges erhalten! Natürlich mit Rückschein versendet!
Abwarten und ...[/quoteem]
Fazit Annahme/Nichtannahme mod. UE:
Wichtig hierbei auch der Nachweis des Versandes. Nur mit Einschreiben ist nicht ausreichend, es bedarf eines doppelten Versandes.
Das heißt,
verfügt, kann natürlich Telefax + E-Mail + Einwurf Einschreiben wählen zum Versand.
Hinweis:
=> Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage empfiehlt die Einschreiben-Variante: Einwurf Einschreiben. Wer möchte, kann natürlich auch Einschreiben mit
Rückschein wählen. Für einen sicheren Nachweis gilt: immer Doppelversand (Einwurf Einschreiben + Telefax oder E-Mail), besser ein Dreifachversand
(Einwurf Einschreiben + Telefax + E-Mail. Nur die Versandart Einwurf Einschreiben zu wählen ist nicht ausreichend!
Grundsätzlich heißt es, dass man die Fristen einzuhalten hat. Beachtet man die Nutzungshinweise, ist eine Nichtannahme durch den Abmahner erst einmal
- bis zum Klagefall - uninteressant.
VG Steffen
Bestätigung oder sonstiges erhalten! Natürlich mit Rückschein versendet!
Abwarten und ...[/quoteem]
Fazit Annahme/Nichtannahme mod. UE:
- Stillschweigen = keine Annahme, eine mod. UE bedarf einer expliziten Annahmeerklärung;
- wird dagegen,
- der Eingang explizite bestätigt und
- der Inhalt nicht beanstandet sowie
- die Ansprüche daraus weiter geltend,
gilt sie als konkludent angenommen (OLG Köln, Az. 6 U 54/05);
- Die Annahme ist unbefristet, das heißt, sie kann jederzeit durch den Abmahner angenommen werden;
- Die mod. UE räumt trotzdem die Wiederholungsgefahr aus und wirkt einer EV + Unterlassungsklage entgegen (wenn man die Nutzungshinweise
beachtet hat).
Wichtig hierbei auch der Nachweis des Versandes. Nur mit Einschreiben ist nicht ausreichend, es bedarf eines doppelten Versandes.
Das heißt,
- 1) Per Telefax bzw. E-Mail zur Fristwahrung.
2) Per Einwurf Einschreiben zur Abgeltung des Unterlassungsanspruchs.
3) Hinzuziehung eines Zeugen (über 18 Jahre; Verwandter, Bekannter, Freund), der gegebenenfalls den Inhalt, das Eintüten, die korrekte Adressierung und
Versand beeiden kann.
verfügt, kann natürlich Telefax + E-Mail + Einwurf Einschreiben wählen zum Versand.
Hinweis:
=> Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage empfiehlt die Einschreiben-Variante: Einwurf Einschreiben. Wer möchte, kann natürlich auch Einschreiben mit
Rückschein wählen. Für einen sicheren Nachweis gilt: immer Doppelversand (Einwurf Einschreiben + Telefax oder E-Mail), besser ein Dreifachversand
(Einwurf Einschreiben + Telefax + E-Mail. Nur die Versandart Einwurf Einschreiben zu wählen ist nicht ausreichend!
Grundsätzlich heißt es, dass man die Fristen einzuhalten hat. Beachtet man die Nutzungshinweise, ist eine Nichtannahme durch den Abmahner erst einmal
- bis zum Klagefall - uninteressant.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Alos heisst das einfach abwarten!
Ich habe auch per Fax (mit Sendebericht) und email und natürlich die UE abgeschickt! Naja.... denke es könnte anders kommen!
Also UE angenommen oder nicht?
Grüsse
Estas
Ich habe auch per Fax (mit Sendebericht) und email und natürlich die UE abgeschickt! Naja.... denke es könnte anders kommen!
Also UE angenommen oder nicht?
Grüsse
Estas
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
[quoteemEstas]Also heißt es einfach abwarten![/quoteem]
Yep!
VG Steffen
Yep!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
BaumgartenBrandt's Neue im (Gerichts-)Alltagscheck
Mittwoch, den 07.12.2011
Seit Baxters Informationen zu einem US-amerikanischen Zivilprozess und den dort als Anlage beigefügten
deutschen einstweiligen Verfügungsverfahren vorm LG Berlin (Az. 16 O 55/11) wurde vorgetragen, dass die
Log-Firma GuardaLey Ltd., insbesondere deren Log-Software zur Ermittlung von IP-Adressen bei Vorbereitung
von Filesharing Abmahnungen, unzuverlässig arbeitet. Die höchstwahrscheinliche und logische Folge, man
hat sich einvernehmlich getrennt (, heute heißt es wohl eher eine Auszeit genommenen,) und ist mit einer
"Neuen" am Start.
_________________________________
OpSec Security GmbH
Inselkammerstraße 01
82008 Unterhaching/München
_________________________________
Die Initiative AW3P wollte es genau wissen und nahm die Log-Firma OpSec Security GmbH unter die AW3P-Lupe.
Kann man das Fahrrad oder P2P neu erfinden, arbeitet man seriöser als die "Alte" bzw. wie gerichtsverwertbar
sind die Aussagen der "Neuen"? Hierzu haben wir uns mit unserem technischen Sachverständigen Herrn
Dr. Rolf Freitag verabredet und uns seine Einschätzung angehört. Grundlage bietet hier, die Informationen
aus zahlreichen Akteneinsichten und die berühmt berüchtigten eidesstattlichen Versicherungen im Prozess
der Glaubhaftmachung und des Anscheinsbeweises.
Dr. Rolf Freitag
=> 08.12.1968 Geboren in Cuxhaven an der Elbe;
=> 1975-1989 Grundschule, Gesamtschule, Hauptschule, höhere Handelsschule, Fachgymnasium Technik, Teilnahmen
bei Jugend Forscht;
=> 1990-1996 Physik-Studium an der Uni Bremen, Diplom-Arbeit: Diffusive dynamische Lichtstreuung von Substanzen
am kritischen Punkt;
=> 1995 – 2001 Teilzeit-Zusatz-Aufbau-Studium an der Fernuni Hagen:
=> 1997-2001 Promotion an der Uni Ulm: Korrelationsmethoden für hoch dynamische Zeitauflösung in der Foto-
und Kathodolumineszenz;
=> 2001 Kryptografics GmbH Nürnberg: Anwendung u. Zertifizierung von echten Zufallszahlengeneratoren;
=> 2002/2004 Daum Electronic GmbH Fürth: Hard- u. Software-Entwicklung zu Ergometern;
=> Seit 2003 CCC-Mitgliedschaft;
=> Seit 2006 - 2010 bei Siemens
=> Seit 2010 Technischer Sachverständiger der Initiative Abmahnwahn-Dreipage.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Herr Dr. Freitag. Aufgrund der eidesstattlichen Versicherung durch Mitarbeiter der Firma OpSec Security GmbH,
wie gerichtsverwertbar ist deren Aussagen?
der all die Tätigkeiten, die in ihr benannt werden, NICHT selbst durchgeführt hat. Das dürfte eigentlich schon
mal nicht verwertbar sein.
Das Nächste: Die Abmahnung erfolgt offensichtlich für einen Torrent, die komplette eidesstattliche Versicherung
geht aber ausschließlich um eDonkey! Also zum zweiten Mal - nicht verwertbar.
Das Vorgehen an sich ist leider auch nicht ganz klar, wird jetzt in jedem einzelnen Fall die komplette Datei
heruntergeladen, oder nur einmal für jede Hashvariante? Wenn en kompletter Download in jedem Einzelfall erfolgt,
warum wird dann nur ein isolierter Zeitpunkt erfasst und ausgewiesen? Damit ist die Frage der zeitlichen
Zuordnung wiederum offen (Radius, sekundengenau, also +/- eine Sekunde mindestens möglich, daher keine sichere
Identifikation).
Gespeichert wird (zumindest versteh ich die Infos aus der eidesstattlichen Versicherung so) nicht der komplette
jeweilige Verkehr mit dem Abgemahnten, sondern nur einmal eine Datei pro Hashwert. Der Eintrag in die Datenbank
erfolgt laut eidesstattlicher Versicherung in dem Moment, in dem der angebliche Rechtsverletzer "uns ein Segment
der Datei übertragen kann", das ist wichtig, denn hier sind noch keinerlei Daten der eigentlichen Datei über
die Leitung gegangen. Wenn die Platte des angeblichen Verletzers in dem Moment hopsgeht, erfolgt von ihm keinerlei
Download, der Gesamtdownload würde aber weitergehen, das Segment kommt dann halt woanders her, die Datei wäre am
Ende komplett und damit würden die alle Einträge als gültig ansehen. - Ein klassischer Denkfehler.
Diese eidesstattliche Versicherung ist nur ein Werfen von Nebelkerzen!
Es wird beispielsweise der Satz "So ist jederzeit eine Komplettkontrolle eines Films und ein Komplettvergleich
des Filmes mit einer Raubkopie möglich" in den Raum gestellt, aber kein solcher Vergleich vorgenommen. Der
Vergleich wird nur suggeriert, weil nicht sichergestellt ist, dass eine heruntergeladene Datei aus nur einer
Quelle stammt. Ein anderes Beispiel ist der vom Tauschbörsenprogramm angezeigte Hashwert, denn der ist nur ein
Wert, der von einem anderen Teilnehmer angegeben wird und daher nur ein Anschein ist - unabhängig, wie sicher
der Hash an sich ist. Es ist nur ein erster Eindruck ist, der trügen kann. Daneben wird verschwiegen, dass kein
Hash wirklich sicher ist. Deshalb verwenden seriöse Programme wie "find", zum seriösen Vergleichen keine Hashwerte
und Gleiches gilt für deduplizierende Dateisysteme.
Dieses Arbeiten nur mit dem Anschein ist systembedingt, denn anders sind die hohen Fallzahlen, die schon bei
einzelnen Kanzleien im fünf- bis sechsstelligen Bereich (siehe z. B. http://heise.de/-1391076) liegen werden nicht
erreichbar. Deshalb wird von den Abmahnern sichergestellt das möglichst wenig überprüfbar und nachvollziehbar
ist. Beispielsweise kann mit einem Sniffer, unabhängig von der eingesetzten Überwachungssoftware, aufgezeichnet
werden, was denn tatsächlich an Daten übertragen wurde und die Programme, z. B. Wireshark, gibt es ja kostenlos
und Open-Source sowie mit standardisierten Logdatei-Formaten, so dass deren Einsatz nichts entgegensteht. Aber
Beweise dieser Art werden nicht verwendet, zum einen, weil heutzutage der Anschein schon ausreicht und zum Anderen
auch, weil Beweise ja weitere Mängel der eingesetzten Überwachungssoftware aufdecken könnten.
Zum Schluss: Ob denen Fehler in Ihrer Software oder sonstige Unstimmigkeiten "bekannt" sind, spielt doch keine Rolle.
Es geht darum wie sie beweisen können, dass ihre Software bzw. ihr System (in dem der Faktor Mensch ja eine zentrale
Rolle spielt) immer und ausschließlich korrekt arbeitet. Aus der Informatik (und dem Leben) wissen wir aber, dass es
keine 100%ig fehlerfreien Systeme gibt und geben kann. Daher führt kein Weg daran vorbei, sich mit Fehlermöglichkeiten
(allen Denkbaren!) zu beschäftigen und in jedem dieser Fälle zu belegen, wie das System einen derartigen Fehler
erkennen und definiert behandeln würde. Dass die sich überhaupt mit einer derartigen Überlegung beschäftigt haben,
bezweifle ich, ansonsten würden die nicht mit ihrer "Unkenntnis" vergangener Fehler argumentieren.
Naja, eigentlich ist es immer wieder das Gleiche - leider! Die ganzen restlichen Themen (z.B. Manipulationssicherheit,
Gesamtsystem etc. pp siehe Aufsatz von Diplom-Informatiker Holger Morgenstern: "Zuverlässigkeit von IP-Adressen-
Ermittlungssoftware", CR 2011, 203) bleiben hier natürlich auch offen.
Also wenn Sie mich fragen: Nach meiner Einschätzung nach, das dürfte nicht verwertbar sein. Ich würde (gefühlsmäßig)
zuerst auf die o.g. eidesstattlichen Versicherungs-Unstimmigkeiten und die Tatsache gehen, dass das System das
"IP-Tracking" im eDonkey durchführt, hier aber BitTorrent betroffen ist. Daher ist das Ganze aus meiner Sicht nicht
verwertbar.
Wir bedanken uns recht herzlich bei Herrn Dr. Rolf Freitag für seine Einschätzung zur Log-Firma OpSec Security GmbH.
Hier könnte man ein Zitat von Charles F. Kettering aktualisieren und meinen: "Die Richter sind sehr offen für neue
Dinge - solange sie nur genau den alten gleichen."
Es wird wieder überdeutlich, wie wichtig für jeden Betroffenen ist, mit Erhalt des Abmahnschreibens Akteneinsicht
zu beantragen und vorzunehmen.
Link: Wie beantrage ich Akteneinsicht?
Anderseits ist natürlich das Auskunftsverfahren gemäß §101 IX UrhG mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren
zu vergleichen, in dem das Beweismaß im Gegensatz zu einem Klageverfahren herabgesetzt ist. Aber es würde auch
nicht schaden, wenn wenigsten einer von drei Landesrichtern einmal vorher lesen würden, was sie da Ermessen.
So verkommen die eidesstattliche Versicherung und das Auskunftsprozedere nach § 101 IX UrhG, immer mehr zu
einer Farce.
_____________________________________________
Autor: SH für die Initiative AW3P
_____________________________________
Nochmals mit aller Verlinkung hier nachlesbar.
Mittwoch, den 07.12.2011
Seit Baxters Informationen zu einem US-amerikanischen Zivilprozess und den dort als Anlage beigefügten
deutschen einstweiligen Verfügungsverfahren vorm LG Berlin (Az. 16 O 55/11) wurde vorgetragen, dass die
Log-Firma GuardaLey Ltd., insbesondere deren Log-Software zur Ermittlung von IP-Adressen bei Vorbereitung
von Filesharing Abmahnungen, unzuverlässig arbeitet. Die höchstwahrscheinliche und logische Folge, man
hat sich einvernehmlich getrennt (, heute heißt es wohl eher eine Auszeit genommenen,) und ist mit einer
"Neuen" am Start.
_________________________________
OpSec Security GmbH
Inselkammerstraße 01
82008 Unterhaching/München
_________________________________
Die Initiative AW3P wollte es genau wissen und nahm die Log-Firma OpSec Security GmbH unter die AW3P-Lupe.
Kann man das Fahrrad oder P2P neu erfinden, arbeitet man seriöser als die "Alte" bzw. wie gerichtsverwertbar
sind die Aussagen der "Neuen"? Hierzu haben wir uns mit unserem technischen Sachverständigen Herrn
Dr. Rolf Freitag verabredet und uns seine Einschätzung angehört. Grundlage bietet hier, die Informationen
aus zahlreichen Akteneinsichten und die berühmt berüchtigten eidesstattlichen Versicherungen im Prozess
der Glaubhaftmachung und des Anscheinsbeweises.
Dr. Rolf Freitag
=> 08.12.1968 Geboren in Cuxhaven an der Elbe;
=> 1975-1989 Grundschule, Gesamtschule, Hauptschule, höhere Handelsschule, Fachgymnasium Technik, Teilnahmen
bei Jugend Forscht;
=> 1990-1996 Physik-Studium an der Uni Bremen, Diplom-Arbeit: Diffusive dynamische Lichtstreuung von Substanzen
am kritischen Punkt;
=> 1995 – 2001 Teilzeit-Zusatz-Aufbau-Studium an der Fernuni Hagen:
=> 1997-2001 Promotion an der Uni Ulm: Korrelationsmethoden für hoch dynamische Zeitauflösung in der Foto-
und Kathodolumineszenz;
=> 2001 Kryptografics GmbH Nürnberg: Anwendung u. Zertifizierung von echten Zufallszahlengeneratoren;
=> 2002/2004 Daum Electronic GmbH Fürth: Hard- u. Software-Entwicklung zu Ergometern;
=> Seit 2003 CCC-Mitgliedschaft;
=> Seit 2006 - 2010 bei Siemens
=> Seit 2010 Technischer Sachverständiger der Initiative Abmahnwahn-Dreipage.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Herr Dr. Freitag. Aufgrund der eidesstattlichen Versicherung durch Mitarbeiter der Firma OpSec Security GmbH,
wie gerichtsverwertbar ist deren Aussagen?
[...] Gleichzeitig mit dem Download der Raubkopie läuft im Hintergrund ein von uns selbst entwickeltes Programm,
der sogenannte "IP-Tracker". Dieses Individualprogramm speichert die Grunddaten zu der Verteilung ab, dies sind:
=> Name der Verteilung
=> Größe der Datei
=> Hashwert der Verteilung
=> Erstellungsdatum der Verteilung. [...]
Dr. Freitag: naja. Das Erste, was in Auge springt, ist, dass die eidesstattliche Versicherung von jemand kommt, der sogenannte "IP-Tracker". Dieses Individualprogramm speichert die Grunddaten zu der Verteilung ab, dies sind:
=> Name der Verteilung
=> Größe der Datei
=> Hashwert der Verteilung
=> Erstellungsdatum der Verteilung. [...]
der all die Tätigkeiten, die in ihr benannt werden, NICHT selbst durchgeführt hat. Das dürfte eigentlich schon
mal nicht verwertbar sein.
Das Nächste: Die Abmahnung erfolgt offensichtlich für einen Torrent, die komplette eidesstattliche Versicherung
geht aber ausschließlich um eDonkey! Also zum zweiten Mal - nicht verwertbar.
[...] Vorgehensweise der OpSec Security GmbH:
Der erste Schritt der Ermittlungsarbeit in unserem Haus ist, das der zuständige Mitarbeiter, dies war, für die
vorgenannten Nummern und den Film XYZ Herr Max Mustermann, fortlaufend Internetseiten, auf denen Links zu eMule-
Verteilungen veröffentlicht werden, überwacht hat und ständig die dort veröffentlichten Einträge mit den zu
überwachenden urheberrechtlich geschützten Werken abgeglichen hat.
Wenn ein Eintrag zu einem hier betreuten Film, z.B. dem hier verfolgten Film XYZ im Internet offenbar wird,
wird der entsprechende Link von Herrn Max Mustermann angeklickt und die entsprechende ed2k-Datei (Verweisdatei
zum eMule) auf der Festplatte seines Arbeitsplatzrechners abgespeichert.
Anschließend folgt Herr Max Mustermann diesem Verweis und lädt die gesamte Raubkopie des Filmwerkes aus dem
Internet mit einem Standardprogramm herunter.
Weiterhin ist richtig, dass praktisch jede über eMule verbreitete Datei aus einer Vielzahl - häufig einiger
Hundert - einzelner Teile besteht. Für die spätere Lauffähigkeit der Teile ist unerheblich, von wem sie stammen.
Im extremen Fall kann eine Datei von so vielen unterschiedlichen Internetnutzern heruntergeladen werden, wie
die Datei Teile hat.[...]
Der erste Schritt der Ermittlungsarbeit in unserem Haus ist, das der zuständige Mitarbeiter, dies war, für die
vorgenannten Nummern und den Film XYZ Herr Max Mustermann, fortlaufend Internetseiten, auf denen Links zu eMule-
Verteilungen veröffentlicht werden, überwacht hat und ständig die dort veröffentlichten Einträge mit den zu
überwachenden urheberrechtlich geschützten Werken abgeglichen hat.
Wenn ein Eintrag zu einem hier betreuten Film, z.B. dem hier verfolgten Film XYZ im Internet offenbar wird,
wird der entsprechende Link von Herrn Max Mustermann angeklickt und die entsprechende ed2k-Datei (Verweisdatei
zum eMule) auf der Festplatte seines Arbeitsplatzrechners abgespeichert.
Anschließend folgt Herr Max Mustermann diesem Verweis und lädt die gesamte Raubkopie des Filmwerkes aus dem
Internet mit einem Standardprogramm herunter.
Weiterhin ist richtig, dass praktisch jede über eMule verbreitete Datei aus einer Vielzahl - häufig einiger
Hundert - einzelner Teile besteht. Für die spätere Lauffähigkeit der Teile ist unerheblich, von wem sie stammen.
Im extremen Fall kann eine Datei von so vielen unterschiedlichen Internetnutzern heruntergeladen werden, wie
die Datei Teile hat.[...]
Das Vorgehen an sich ist leider auch nicht ganz klar, wird jetzt in jedem einzelnen Fall die komplette Datei
heruntergeladen, oder nur einmal für jede Hashvariante? Wenn en kompletter Download in jedem Einzelfall erfolgt,
warum wird dann nur ein isolierter Zeitpunkt erfasst und ausgewiesen? Damit ist die Frage der zeitlichen
Zuordnung wiederum offen (Radius, sekundengenau, also +/- eine Sekunde mindestens möglich, daher keine sichere
Identifikation).
[...] Sobald eine Verbindung zu einem anderen Teilnehmer hergestellt worden ist und dieser Teilnehmer uns ein
vollständiges Segment der Datei übertragen kann, wird er mit seiner IP-Adresse zusammen mit der exakten Uhrzeit
in der Datenbank gespeichert. Anschließend erfolgt ein Abgleich der vollständig heruntergeladenen Raubkopie mit
dem Belegexemplar. Soweit es sich hier um den identischen Film handelt, werden die Daten entsprechend in der
Täterdatenbank abgespeichert. [...]
vollständiges Segment der Datei übertragen kann, wird er mit seiner IP-Adresse zusammen mit der exakten Uhrzeit
in der Datenbank gespeichert. Anschließend erfolgt ein Abgleich der vollständig heruntergeladenen Raubkopie mit
dem Belegexemplar. Soweit es sich hier um den identischen Film handelt, werden die Daten entsprechend in der
Täterdatenbank abgespeichert. [...]
Gespeichert wird (zumindest versteh ich die Infos aus der eidesstattlichen Versicherung so) nicht der komplette
jeweilige Verkehr mit dem Abgemahnten, sondern nur einmal eine Datei pro Hashwert. Der Eintrag in die Datenbank
erfolgt laut eidesstattlicher Versicherung in dem Moment, in dem der angebliche Rechtsverletzer "uns ein Segment
der Datei übertragen kann", das ist wichtig, denn hier sind noch keinerlei Daten der eigentlichen Datei über
die Leitung gegangen. Wenn die Platte des angeblichen Verletzers in dem Moment hopsgeht, erfolgt von ihm keinerlei
Download, der Gesamtdownload würde aber weitergehen, das Segment kommt dann halt woanders her, die Datei wäre am
Ende komplett und damit würden die alle Einträge als gültig ansehen. - Ein klassischer Denkfehler.
Diese eidesstattliche Versicherung ist nur ein Werfen von Nebelkerzen!
Es wird beispielsweise der Satz "So ist jederzeit eine Komplettkontrolle eines Films und ein Komplettvergleich
des Filmes mit einer Raubkopie möglich" in den Raum gestellt, aber kein solcher Vergleich vorgenommen. Der
Vergleich wird nur suggeriert, weil nicht sichergestellt ist, dass eine heruntergeladene Datei aus nur einer
Quelle stammt. Ein anderes Beispiel ist der vom Tauschbörsenprogramm angezeigte Hashwert, denn der ist nur ein
Wert, der von einem anderen Teilnehmer angegeben wird und daher nur ein Anschein ist - unabhängig, wie sicher
der Hash an sich ist. Es ist nur ein erster Eindruck ist, der trügen kann. Daneben wird verschwiegen, dass kein
Hash wirklich sicher ist. Deshalb verwenden seriöse Programme wie "find", zum seriösen Vergleichen keine Hashwerte
und Gleiches gilt für deduplizierende Dateisysteme.
Dieses Arbeiten nur mit dem Anschein ist systembedingt, denn anders sind die hohen Fallzahlen, die schon bei
einzelnen Kanzleien im fünf- bis sechsstelligen Bereich (siehe z. B. http://heise.de/-1391076) liegen werden nicht
erreichbar. Deshalb wird von den Abmahnern sichergestellt das möglichst wenig überprüfbar und nachvollziehbar
ist. Beispielsweise kann mit einem Sniffer, unabhängig von der eingesetzten Überwachungssoftware, aufgezeichnet
werden, was denn tatsächlich an Daten übertragen wurde und die Programme, z. B. Wireshark, gibt es ja kostenlos
und Open-Source sowie mit standardisierten Logdatei-Formaten, so dass deren Einsatz nichts entgegensteht. Aber
Beweise dieser Art werden nicht verwendet, zum einen, weil heutzutage der Anschein schon ausreicht und zum Anderen
auch, weil Beweise ja weitere Mängel der eingesetzten Überwachungssoftware aufdecken könnten.
[...] Uns sind keine Fehler des IP-Trackers in der Vergangenheit bekannt. Dies bedeutet, dass nach unserer Kenntnis
in der Vergangenheit nur solche IP-Adressen ausgelesen wurden, die tatsächlich die entsprechenden Daten bereitgestellt
hatten. [...]
in der Vergangenheit nur solche IP-Adressen ausgelesen wurden, die tatsächlich die entsprechenden Daten bereitgestellt
hatten. [...]
Zum Schluss: Ob denen Fehler in Ihrer Software oder sonstige Unstimmigkeiten "bekannt" sind, spielt doch keine Rolle.
Es geht darum wie sie beweisen können, dass ihre Software bzw. ihr System (in dem der Faktor Mensch ja eine zentrale
Rolle spielt) immer und ausschließlich korrekt arbeitet. Aus der Informatik (und dem Leben) wissen wir aber, dass es
keine 100%ig fehlerfreien Systeme gibt und geben kann. Daher führt kein Weg daran vorbei, sich mit Fehlermöglichkeiten
(allen Denkbaren!) zu beschäftigen und in jedem dieser Fälle zu belegen, wie das System einen derartigen Fehler
erkennen und definiert behandeln würde. Dass die sich überhaupt mit einer derartigen Überlegung beschäftigt haben,
bezweifle ich, ansonsten würden die nicht mit ihrer "Unkenntnis" vergangener Fehler argumentieren.
Naja, eigentlich ist es immer wieder das Gleiche - leider! Die ganzen restlichen Themen (z.B. Manipulationssicherheit,
Gesamtsystem etc. pp siehe Aufsatz von Diplom-Informatiker Holger Morgenstern: "Zuverlässigkeit von IP-Adressen-
Ermittlungssoftware", CR 2011, 203) bleiben hier natürlich auch offen.
Also wenn Sie mich fragen: Nach meiner Einschätzung nach, das dürfte nicht verwertbar sein. Ich würde (gefühlsmäßig)
zuerst auf die o.g. eidesstattlichen Versicherungs-Unstimmigkeiten und die Tatsache gehen, dass das System das
"IP-Tracking" im eDonkey durchführt, hier aber BitTorrent betroffen ist. Daher ist das Ganze aus meiner Sicht nicht
verwertbar.
Wir bedanken uns recht herzlich bei Herrn Dr. Rolf Freitag für seine Einschätzung zur Log-Firma OpSec Security GmbH.
Hier könnte man ein Zitat von Charles F. Kettering aktualisieren und meinen: "Die Richter sind sehr offen für neue
Dinge - solange sie nur genau den alten gleichen."
Es wird wieder überdeutlich, wie wichtig für jeden Betroffenen ist, mit Erhalt des Abmahnschreibens Akteneinsicht
zu beantragen und vorzunehmen.
Link: Wie beantrage ich Akteneinsicht?
Anderseits ist natürlich das Auskunftsverfahren gemäß §101 IX UrhG mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren
zu vergleichen, in dem das Beweismaß im Gegensatz zu einem Klageverfahren herabgesetzt ist. Aber es würde auch
nicht schaden, wenn wenigsten einer von drei Landesrichtern einmal vorher lesen würden, was sie da Ermessen.
So verkommen die eidesstattliche Versicherung und das Auskunftsprozedere nach § 101 IX UrhG, immer mehr zu
einer Farce.
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Autor: SH für die Initiative AW3P
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Nochmals mit aller Verlinkung hier nachlesbar.
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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