Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

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ems
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#61 Beitrag von ems » Sonntag 31. Oktober 2010, 11:28

Hallo zusammen,

ich habe mich gerade frisch angemeldet. Mir ist eine Abmahnung von BaumgartenBrandt ins Haus geflattert.

Ich werde eine Mod UE abschicken und den geforderten Betrag bezahlen.

Ich habe nur noch eine Frage bei der Mod UE.

Meine Mod UE sieht wie folgt aus.


Die Muster

Bild


Ist das so richtig ?

Ich danke im voraus für die Antworten, tolle Seite!

Gruß ems


Bitte keine fallbezogenen mod. UE's ins Forum Posten.
Auch wenn sie soweit richtig war, stellt sie eine unerlaubte
Rechtsberatung dar. Ein NoGo!

Danke Steffen (Site Admin)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#62 Beitrag von Steffen » Sonntag 31. Oktober 2010, 12:56

[quoteemems]Ich werde eine Mod UE abschicken und den geforderten Betrag bezahlen.[/quoteem]

OK, das ist ja auch Dein Bier. Wir empfehlen:
Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.

VG Steffen

ems
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#63 Beitrag von ems » Sonntag 31. Oktober 2010, 13:10

Hallo noch mal,

ich habe doch keine Daten von mir reingeschreiben (habe nur Max Mustermann verwendet als Beispielanschrift).

Ok die eigentliche Frage ist ob ich oben wo meine Adresse steht immer ein Leerzeichen drin stehen haben muss ?

Danke nochmals !

Achja und sorry !


Kein Problem - VG Steffen

123Markus
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#64 Beitrag von 123Markus » Mittwoch 3. November 2010, 09:23

Hallo zusammen,
auch bei mir geht es um eine Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt.
Nach vielen Informationen und Internetseiten stellt sich mir die Frage, ob es tatsächlich so ist, dass alle Uploads als "gewerblich" angesehen werden (dürfen)?! Soweit ich weiß gibt es dazu ja keinerlei präzise Formulierungen, oder?
Zusätzlich hatten wir bei der Feststellung der Tat noch garnicht hier gewohnt, sondern in einem anderen Viertel der Stadt.
Im Schreiben sind aber im Briefkopf und bei der Feststellung(- Beweis) nur die neue Adresse vorhanden, woher weiß ich das es nicht eine Verwechslung war?
Vielen Dank!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#65 Beitrag von Steffen » Mittwoch 3. November 2010, 15:50

Hallo zusammen,
auch bei mir geht es um eine Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt.
Nach vielen Informationen und Internetseiten stellt sich mir die Frage, ob es tatsächlich so ist, dass alle Uploads als "gewerblich"
angesehen werden (dürfen)?! Soweit ich weiß gibt es dazu ja keinerlei präzise Formulierungen, oder?
Am 01.09.2008 trat das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in Kraft. Bis heute fehlen
bei sehr vielen Begriffen die genaue Definition.

Allgemein gilt aber zur Qualität der Rechtsverletzung:
1. Wer sich an einer Tauschbörse beteiligt, und sei es mit dem Angebot nur eines urheberrechtlich geschützten Werks, handelt nicht
rein altruistisch (uneigennützig), sondern in der Absicht, ebenfalls kostenlos widerrechtlich angebotene Werke herunterzuladen, und
will also mittelbar einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen. Das öffentliche Angebot einer Datei zum Herunterladen ist keine private
Nutzung.
2. Wer ein aktuell auf dem Markt befindliches, umfangreiches urheberrechtlich geschütztes Werk anbietet, weiß, dass er hierzu nicht
berechtigt ist, und kann daher nicht in gutem Glauben handeln.

Fazit:

Während eine Rechtsverletzung durch das Merkmal "im geschäftlichen Verkehr" hinsichtlich der Art und Weise ihrer Begehung
eingegrenzt wird, stellt das "gewerbliche Ausmaß" auf "die Schwere der beim Rechtsinhaber eingetretenen einzelnen Rechtsverletzung"
ab (vgl. BT-Drucks. 16/8783, S. 50). Zutreffend weist Kitz (NJW 2008, 2374, 2375) darauf hin, dass ein Handeln im geschäftlichen
Verkehr einen Zusammenhang mit Erwerb oder Berufsausübung voraussetzt, also nicht den privaten Bereich abdeckt, während ein
gewerbliches "Ausmaß" auch bei rein privatem Handeln erreicht werden kann. Die Motive des Rechtsverletzers, insbesondere also das
Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht oder die Nachhaltigkeit seines Handelns sind für das Ausmaß der beim Rechtsinhaber
eingetretenen einzelnen Rechtsverletzung nur von nachrangiger Bedeutung. Entscheidend, aber auch ausreichend ist es, dass die
Rechtsverletzung ein Ausmaß aufweist, wie dies üblicherweise mit einer auf einem gewerblichen Handeln beruhenden Rechtsverletzung
verbunden ist. Dieses Ausmaß wird jedenfalls auch bei einem einmaligen Angebot eines umfangreichen urheberrechtlich geschützten
Werk (z.B. Musikalbum) während der relevanten Verkaufs- oder Verwertungsphase erreicht.



Zusätzlich hatten wir bei der Feststellung der Tat noch gar nicht hier gewohnt, sondern in einem anderen Viertel der Stadt.
Im Schreiben sind aber im Briefkopf und bei der Feststellung(- Beweis) nur die neue Adresse vorhanden, woher weiß ich das es nicht
eine Verwechslung war?
Hier sollte man unterscheiden, zw. Wohnort und Internetzugangsvertrag. Wenn man innerhalb eines Wohnortes umzieht, behält man
ja in der Regel die Zugangsdaten und Telefonnummern. So dass es durchaus passieren kann, dass durch den Provider die neue Adresse
beauskunftet wurde. Hier sollte man erst einmal eine mod. UE abgeben und beim zuständigen LG Akteneinsicht in die Beschlussakte
beantragen, um zu sehen, was beauskunftet wurde oder Fehler vorliegen.


VG Steffen

123Markus
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#66 Beitrag von 123Markus » Mittwoch 3. November 2010, 22:29

Danke für die schnelle Antwort!
Von diesem Gesetz habe ich auch gehört, dies war ja der Anstoß aller Abmahnungen.
Aber rein subjektiv gesehen ist es ja so, dass man bereits erwischt werden kann, wenn man nur 0,1% geladen hat oder diese Datei bereits gelöscht hat, wegen eines falschen Klicks.
Alleine daraus kann man ja keinen gewerblichen Vorteil ziehen oder?
Angenommen Familie Meier lädt einen Titel zu 0,5% runter und wird sofort als Täter registriert. Diesen Titel möchte sie aber nicht, da es sich erst auf den 2. Blick um eine andere Datei handelt. In diesem Moment besteht weder der gewerbliche Vorteil, da man durch diese Sekunden überhaupt keinen Rückschluss auf den Titel haben kann, zumal es nicht verboten ist den Titel zu downloaden, sondern nur zu uploaden, richtig?
Selbst online bei großen Musikkaufhäusern können mind. 15 sek. gehört werden.
Ich sehe hier weder einen Beweis das der der Titel von Familie Meier vollständig war, noch das ein gewerblicher Vorteil zu ziehen wären. Sehe ich das falsch?
Zumal es ja einen Gerichtsbeschluss gibt (Landgericht Magdeburg vom 08.09.2010), welcher besagt, dass es sich bei wenigen Verletzungen nicht um einen "gewerblichen Ausmaß" handelt, zusätzlich sind die Streitwerte viel zu hoch bemessen!
Wenn dies alles der Fall wäre, dürfte das Gericht in Köln nichteinmal die Anschriften der Anschlussinhaber herausgeben, da diese Kontaktdaten nur bei gewerblichem Ausmaß freigegeben werden dürfen; ich finde dies ja sehr interessant...!


und zu 2.
Wie lange sind diese IP- Adressen auf den Anschluss zurückzuverfolgen?
Laut OLG Frankfurt dürfen die IP- Adressen ja nur 7 Tage gespeichert werden, oder?
Gibt es überhaupt Möglichkeiten das noch zu prüfen?

Siegfried
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#67 Beitrag von Siegfried » Sonntag 14. November 2010, 19:19

ich gehöre zum BB-Club,ein Film , modEU unterwegs nach Berlin.
, ich habe 13 Rechtsverletzungen ,in der Zeit 12.12.2009 bis 28.12.2009 auf meinem Konto.
Meine IP wurde am 20.12.2009 um 17:22:16 Uhr festgestellt.
Was ich nicht verstehe ,
Was ist eine Rechtsverletzung?
Was wurde am 12.12.2009 über mein Anschluss festgestellt ? ( am ersten tag sollte man meine IP auch festellen müssen)
Die Uhrzeit und Datum sind erfunden.

Siegfried
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#68 Beitrag von Siegfried » Montag 15. November 2010, 20:43

[quote="Grazer57"]@ Siegfried

eine Rechtsverletzung liegt dann vor, wenn man gegen geltendes
Recht verstoßen hat

Betreffen diese 13 rechtsverletzungen nur den abgehmanten Film, oder sind das neue Fälle.?

fucked123
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#69 Beitrag von fucked123 » Dienstag 16. November 2010, 14:03

Hey,
ich habe noch kein Abmahnungsschrieben(bzw. Übertragungsschrieben o.Ä.) bekommen, kann aber wohl bald damit rechnen, meine ehemalige Zivildienststelle hat ein Abmahnungsschreiben über 5000€ bekommen für den Film "antichrist", der dort vor einem Jahr wohl gedownloaded wurde(Zeitraum meines Zivildienstes). Ich bin natürlich kein Anschlussinhaber, ich weis nur das sie es zu Ihrem Anwalt gebracht haben. Ich weis von diesem Vorfall auch nur durch Dritte, rechne aber irgendwie damit, das es letztendlich wohl auf mich noch zukommen wird. Ich hab nicht wirklich weiter Angaben, bis auf den Betrag der in raten bezahlt werden soll. Ich weis auch nicht genau die Namen der Rechtsanwälte, habe nur aus anderen Einträgen auf die Baumgartengruppe getippt. Ich weis das ich wohl erstmal abwarten sollte. Hab nur bedenken, das dadurch das die ihren Anwalt eingesetzt haben, noch mehr kosten auf mich zukommen könnten.
mfg Fucked123

fucked123
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#70 Beitrag von fucked123 » Dienstag 16. November 2010, 16:19

@Grazer57
Danke für deine Antwort.
Es handelt sich hier um ein Privathaushalt, der für die Organisation arbeitet. Sie haben einen eigenen Internetanschluss unabhängig von der Zivildienststelle, ich geh auch davon aus das sie noch keine UE für diesen Film haben.Die Abmahnung ging auch nicht an die Zivildiensstelle.
Inwieweit es Zeugen gibt kann ich jetzt auch nicht sagen, eine wirklich Beobachtung gab es nicht.
Das man sowas gemacht hat war aber bekannt.
Wlan war zwar verschlüsselt jedoch hatte ich den Verschlüsselungscode. Somit gibt es auch kein Benutzerkonten, ich habe dort meinen eigenen Computer benutzt.

Mfg fucked123

fucked123
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#71 Beitrag von fucked123 » Dienstag 16. November 2010, 16:29

Wäre es so besser sich mit denen in Verbindung zu setzen? oder hoffen das nichts weiter passiert?! wie kommen die uaf so einen hohen betrag für einen film?!
Meinst du das so, falls sie es mir unterjubeln können, das ich dann die RA von denen auch bezahlen müsste? Können die es mir überhaupt unterjubeln ohne ein Schuldübernahme schreiben?

ng_blade
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#72 Beitrag von ng_blade » Dienstag 16. November 2010, 17:07

Hallo zusammen,

nach langer Zitterpartie haben wir heute das 2. Schreiben erhalten.
Bis zum 23.11. haben wir nun Zeit zu zahlen.

Interessanterweise hat man "wohlwollend" registriert, dass die Wiederholungsgefahr durch die abgegebene U.E. gebannt ist und diese scheinbar ohne Murren akzeptiert.
Ich nehme also an, dass wir bei der Mod.UE keinen Fehler gemacht haben und das Sparen des Anwalts bis dato noch keinen Nachteil ergeben hat.

Weiterhin weist man drauf hin, dass der Vergleichsbetrag leider nicht erstattet wurde was ja sehr schade sei.
Man gibt aber noch eine Chance und wir sollen doch Verständnis haben, dass man den 1. Betrag nicht mehr halten kann aufgrund der zusätzlich entstandenen Kosten.
Nun erhöht man diesen "nur" um 200 EUR auf 1.200 EUR gesamt, zahlbar bis nächste Woche

Ist es richtig das dies das von euch angesprochene "Bettelschreiben" ist? Heißt also auf keinen Fall reagieren.

Ich muss ja sagen ein flaues Gefühl habe ich nun doch wieder. Sicher konnte man das Schreiben erwarten aber die Hoffnung war doch da, dass nichts mehr kommt weil es doch eine Weile gedauert hat.

Ein Arbeitskollege von mir wurde ebenfalls abgemahnt. Er ist direkt zum Anwalt. Dieser hat ihm exakt die Mod.UE verfasst, die auf eurer Seite zu finden ist. Auch er hat einen 2. Brief bekommen.
Interessanterweise hat der Anwalt darauf aber geantwortet. Er hat geschrieben er müsse sich mit seinem Mandanten beraten und würde sich gegebenenfalls nochmal melden. Gezahlt oder ähnliches wurde aber nicht.
Was ist dazu zu sagen?

Ich glaube das Aussitzen wird nun noch schwieriger weil ja wirklich ab nächster Woche täglich die Klage ins Haus flattern kann. Mit einem Anwald im Rücken an den wir den Fall komplett abtreten und der uns dann auch ggf. vor Gericht vertritt so dass wir nichts mehr aktiv damit zu tun haben würde ich mich wohler fühlen. Mein Arbeitskollege hat den Schritt gemacht, er hat letztendlich "nur" seine Anwaltskosten am Back, da dieser nicht davon ausgeht in dem Fall Probleme zu kriegen.

Hat sich in den letzten Wochen irgendwas getan? Also nimmt die Bereitschaft zu klagen zu oder lehnen die Gerichte weiterhin 99% aller Klagen ab? Kann jemand dazu was sagen?


Gruß

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#73 Beitrag von Steffen » Dienstag 16. November 2010, 17:34

Ich glaube, das Aussitzen wird nun noch schwieriger, weil ja wirklich ab nächster Woche täglich die Klage ins Haus flattern
kann.
Mach mal langsam Brauner. Ein Abmahner braucht von der Abmahnung an, mind. 1 - 2 Jahre bis zur Klageerhebung. Ich
verstehe auch nicht, was Du Dir bei der Vorgehensweise: mod. UE + nicht zahlen gedacht hast? Natürlich versuchen die,
mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, an die Kohle zu gelangen. Glaubst Du, die geben auf, nur weil die eine
mod. UE von Dir bekommen haben?

Wir empfehlen aber grundlegend:

Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.
  • 3. Akteneinsicht
  • Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit sie das Aktenzeichen für den jeweiligen LG Beschluss
    zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.
    Wenn nicht im Abmahnschreiben thematisiert.

    Hinweis
    Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt.
  • Geschäftsstelle des jeweiligen LG anschreiben.
  • Mustertext:
    <Absender>

    <Empfänger Geschäftsstelle des LG>


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit fordere ich, <Vor- und Zuname>, Akteneinsicht in die Beschlussakte vom <Datum>, Aktenzeichen
    <Aktennummer> an. Als Anlage lege ich die Kopie meiner Abmahnung anbei.

    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    _____________________________
    <Vor- und Zuname>


    Anlage
    Kopie der Abmahnung vom <Datum>
  • Man kontrolliert nach dieser Vorlage,
    Link: Aktuell AW3Page
    ob die jeweilige Log-Firma ordentlich gearbeitet hat.

    Hash Control:
    ed2K: Ed2k.Shortypower
    Torrent: Torrentz.com

    (a) Wenn nicht, wird Strafanzeige erstattet und negative Feststellungsklage erhoben.
    (b) Wenn, dann gilt: Aussitzen
  • Hat man einen Rechtsanwalt beauftragt, über ihm Akteneinsicht einfordern.

Siegfried
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#74 Beitrag von Siegfried » Dienstag 16. November 2010, 20:29

Grazer57 hat geschrieben:
Siegfried hat geschrieben: Betreffen diese 13 rechtsverletzungen nur den abgehmanten Film, oder sind das neue Fälle.?
Um hier eine genaue Aussage machen zu können, müsste man die
Abmahnung einmal lesen können. Wenn kein weiterer Film in der
Abmahnung genannt worden ist, beziehen sich diese Rechtsverletzungen
wohl auf diesen Fiilm.
Wenn es Dir möglich ist, scanne die Abmahnung einmal ein und schicke sie an Steffen:
per E-Mail: steffen.steinwiesen@t-online.de
in der Abmahnung wurde nur ein Film genannt
scanen oder faxen geht nicht, keine Geräte , vllt ein Foto von den Seiten.

fucked123
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#75 Beitrag von fucked123 » Mittwoch 17. November 2010, 19:58

@ Grazer57
Guten Abend, also wie gesagt kann ich mir nicht vorstellen, das sie sicherlich noch keine EU haben, davon kann man ausgehen. Wie gesagt hat es auch weniger mit der Zivildienststelle zu tun.
Ich hab es direkt von denen, sie meinten, sie hätten ein schrieben bekommen, in dem stand das sie 5000€ für den Film bezahlen sollen. Und das in 3 Raten. Was ich auch nicht verstehen kann, hab noch kein Fall gesehen wo es um ähnlichen Betrag ging.
Neben mir und denen, hat niemand anderes den Internetzugang genutzt. Und das ich sowas gemacht habe war wohl mehr oder weniger auch bekannt. :/ Was würde den als Beweis ausreichen? Man müsste mir doch beweisen, dass ich genau den Film habe oder nicht?
Ist wohl keine gute Ausgangssituation. Weis nicht, habe bedenken. Ich gehe nicht davon aus das die ein EU schrieben oder so. Was bedeutet, wenn es auf mich zukommt das ich nichts mehr an dem Betrag ändern könnte oder?
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Siegfried
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#76 Beitrag von Siegfried » Mittwoch 17. November 2010, 22:01

Grazer57 hat geschrieben:@ Siegfried

das geht auch ...
ich nehme aber mal an, das die 13 Logg-Zeitpunkte haben. Aber schcike mal die Fotos an Steffen - mit dem Hinweis auf unsere Beiträge hier.
von den 13 logg-zeitpunkte nur ein Loggzeitpunkt wird genannt.
morgen könnte ich die Seiten faxen. Sollte ich alle Seiten der Abmahnung schicken oder nur den Ermitlungsdatensatz und die Seite mit festgestellten Daten

ng_blade
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#77 Beitrag von ng_blade » Sonntag 21. November 2010, 12:07

Grazer57 hat geschrieben: wo ist der Unterschied zwischen Deinem Fall und dem Fall Deines Kollegen?
Ich sehe da keinen Unterschied.
Ich könnte jetzt sagen der Unterschied ist, dass er es definitiv selbst gewesen ist und auch zugibt (zumindest inoffiziell!) aber das weiß die Kanzlei ja nicht.
Letztendlich liegen in seinem Fall sehr detailierte Logs vor, die nicht nur wie meistens 1 Uhrzeit d.h. 1 Zeitpunkt der Rechtsverletzung und einen festgelegten Betrag aufweisen sondern mehrere Uhrzeiten bzw. sogar Zeiträume, in denen Dateien angeboten wurden. Daraus wurde dann errechnet, wie viel Schaden verursache wurde etc. Aber das ist wohl von der Kanzlei abhängig.
steffen hat geschrieben:Natürlich versuchen die,
mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, an die Kohle zu gelangen.
Und genau dem Druck muss man standhalten können und da ist nun mal jeder anders.
Letztendlich habe ich mich nun für ein beratendes Gespräch beim Fachanwalt entschieden. Das heißt aber nicht, dass ich von meiner Entscheidung abrücke und zahle bzw. nachgebe. Aber selbst die kleine Chance, dass es zu einer Klage kommt und das dort je nach Gericht gegen uns gesprochen werden kann ist mir der verhältnismäßig geringe Betrag für meinen eigenen Anwalt wert.
Ich habe jetzt einige Zeit darüber nachgedacht und kann jedem, der sich nicht sicher ist die Sache aussitzen zu können empfehlen, sich zumindest einmal konkret beraten zu lassen.

In meinem Fall wurden schon so viele Fehler und Unklarheiten entdeckt, dass man die Abmahnung direkt zu Beginn bereits hätte zurückweisen können. Angefangen bei der Vollmacht, den Log-Daten etc. Das bedeutet natürlich nicht, dass die Kanzlei in so einem Fall nicht nochmal nachlegt aber zumindest nimmt man sofort den Wind aus den Segeln.

Mal sehen, was weiter passiert. Natürlich ändert ein Schreiben vom Anwalt nun nichts an der Klagebereitschaft bzw. der Möglichkeit, aber zumindest ist die Sache jetzt Verwaltungstechnisch von mir weg und das war es mir wert.

Das nur als Info für alle, die sich für den Verlauf der Sache bei anderen interessieren.

Ich stelle damit aber keinesfalls die Ansicht des Forums hier in Frage, im Gegenteil muss ich mich für die guten Ratschläge bisher bedanken.
Und alles was hier gesagt wird stellt ja nur eine Empfehlung dar. Ich denke jeder muss für sich entscheiden, was zu tun ist. Zahlen und nachgeben ist mit Sicherheit die schlechteste Lösung. Gar nicht reagieren ebenfalls, das hat mir mein Anwalt auch gesagt. Aber ob man sich den Gang zum Anwalt wirklich sparen sollte bis tatsächlich eine Klage kommt sollte man sich wirklich gut überlegen.

Gruß

ng_blade
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#78 Beitrag von ng_blade » Sonntag 21. November 2010, 14:59

Das ist aber sicherlich nicht der Fall. Also bleibt es eine Schätzung.
Ob ein Richter solche Rechnungen akzeptiert, ist fraglich.
Darüber haben wir uns auch schon gewundert. Das sind geschätzte Werte d.h. in 30 Minuten haben Schätzungsweise X Leute das Lied geladen, pro Lied ist Schaden Y entstanden etc...
In dem Fall wurde ein Gegenangebot gemacht und 100 EUR bereits gezahlt. Bisher keine Reaktion. Aber gut das gehört in den entsprechenden Thread für Abmahnungen der Hamburger Kollegen
Welche Mängel eine Abmahnung enthällt, sieht man erst, wenn man diese
in Händen hält. Entscheidend hier ist aber, ob diese Mängel
ausreichend sind, die Abmahnung für rechtsmißbräuchlich
Einen Mangel bzw. eine Unklarheit ist mir schon aufgefallen aber ich selbst kann diese ja schlecht verwenden. Der Rest ist beim Gespräch mit dem RA aufgefallen und er will zumindest versuchen, die Abmahner damit zu verunsichern und die sowieso schon geringe Chance einer Klage noch weiter zu verringern, da eine Klage aufgrund der vorliegenden Abmahnung, die eben ziemlich fehlerbehaftet ist, schwerlich standhalten sollte.

Interessant ist aber, dass es scheinbar mehr und mehr dahin geht, dass die Verbraucher bei tatsächlichen Klagen gestärkt werden, so war auf jeden Fall seine Einschätzung. Zwar ist es wohl stark vom Ort abhängig wie entschieden wird aber allgemein scheint dieser "Wahn" den Höhepunkt erreicht bzw. überschritten zu haben. Aber wer weiß was man sich als nächstes einfallen lässt.

Wir werden sehen wie es weiter geht. Ich kann auf jeden Fall wieder ruhiger schlafen seit meinem Termin...
Bei Interesse kann ich gerne den weiteren Verlauf posten.

Gruß

wutzefreck68
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Registriert: Mittwoch 16. Dezember 2009, 04:19

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#79 Beitrag von wutzefreck68 » Dienstag 30. November 2010, 01:33

Hallo ich hab hier absolut nix zu melden aber ich bin B+B-betroffener und jedesmal denke ich es gäb etwas neues guck und dann sind es private divergierende Sachen :x bitte kommt zum Kernpunkt zurück!STEFFEN wird mir sicher Recht geben!!!

EDIT by Grazer57
:lo ..... der war gut ........ :roll:

Diego25
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#80 Beitrag von Diego25 » Sonntag 5. Dezember 2010, 16:14

guten tag ich hatte vor zwei monaten auch ein brief von baumgartenbrandt erhalten. Der anschlußinhaber ist mein opa, aber er ist seit drei Jahren nicht mehr in Deutschland.Es geht um den Film Sniper. Diesen Film hat keiner heruntergeladen weil keiner in dem moment zu hause war, mein Vater hat ein mod.ue unterschrieben und dahin geschickt na klar über sein eigenen namen, vor einer woche kam antwort das die es akzeptiert haben aber das halt 200 euro teurer wirt. So die Frage aber der Brief von BaumgartenBrandt kam wieder über den Namen von mein Opa da steht auf ihr modue usw von so und so aber den Brief hatte mein Vater geschickt, kann mir vieleicht einer aufklären was zu tun ist? ich sollte bis zum 4.12 diesen Betrag bezahlen habe ich na kla nicht gemacht.

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