Abmahnungen von RA Edelmaier

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Steffen
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Abmahnungen von RA Edelmaier

#1 Beitrag von Steffen » Freitag 28. März 2014, 11:38

Schreiben 02/2014 + 03/2014
Kanzlei RA Edelmaier i.A.
Betreff: Widerspruch-/Einspruch -
Az. des Gerichts XXXXXXXXXXXX




Musterschreiben:

1. 02/2014:
Bild... Bild... Bild

2. 03/2014 (Aktuell):
Bild... Bild... Bild


Aktuell (03/2014) versendet RA Edelmaier i.A. ein mehrseitiges Schreiben, worin man auf

Seite 1 vorträgt:
- Dass man Widerspruch gegen den MB eingelegt hat und daher eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit anstehe;
- Noch einmal auf die Rechtsauffassung der Mandantin hinweist, das die Forderungen zu Recht bestehen und jederzeit gerichtlich bewiesen werden können;
- Den Betroffenen ein letztes Mal auffordert, mittels Vergleich die Angelegenheit gütlich zu regeln,
1. Rücknahme Widerspruch
2. Anerkennung der Gesamtforderung in Höhe von 1.257,30 €
3. Vergleichsbetrag = 750,- €
4. Oder Ratenzahlung (mind. 50,- €)


Seite 2: Anlage 1; Entwurf Anerkenntnis und Vergleich

Diese Anlage ist wohl gedacht für die Betroffene, die den geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von 750,- € auf einmal abgelten wollen.

Inhalt:
1. Rücknahme Widerspruch MB
2. Anerkennung eines Betrages von 1.257,30 € zzgl. weitere Verzugszinsen sowie die weiteren Kosten der Rechtsverfolgung i.V.m. Verzicht auf alle Einwendungen und Einreden.
3. Verpflichtung auf die 1.257,30 € einen Betrag von 750,- € zu zahlen
4. alle Ansprüche abgegolten + kein Kostenantrag im evtl. anhängigen Verfahren, wenn der Kläger die Klage zurück nimmt


Seite 3: Anlage 1; Entwurf Anerkenntnis und Ratenzahlungsvergleich

Diese Anlage ist wohl gedacht für die Betroffene, die den geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von 750,- € mittels Ratenzahlung abgelten wollen.

Inhalt weitgehend identisch mit Anlage 1. Beachte hier den Punkt 3.)
(...) Ich zahle auf die anerkannte Forderung einen Vergleichsbetrag von 750,- € in monatlichen Raten von __,__ €, beginnend mit dem
04.04.2014.
Kommt der Schuldner mit einer Rate ganz oder teilweise langer als 7 Tage in Verzug, ist die gesamte Forderung zur sofortigen Zahlung fällig und ab diesem Zeitpunkt mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. (...)

Fazit:

Mögliche Rücknahme des eingelegten Widerspruchs zum Mahnbescheid

Gemäß § 697 Abs. 4 ZPO kann der Antragsgegner (Betroffene) den Widerspruch bis zu Beginn seiner mündlichen Verhandlung zur Hauptsache zurücknehmen.
Achtung!
Die Folge der Rücknahme des Widerspruchs ist, dasss RA Edelmaier jetzt sofort den Vollstreckungsbescheid beantragen kann.

Anerkenntnis und Ratenzahlungsvergleich
Unterzeichnet man den Entwurf, wird dieser Entwurf zu einem Vertrag und ist bindend. Nicht nur, dass man eine Zahlung/Ratenzahlung vereinbart, man gibt selbst und freiwillig noch zusätzlich ein Schuldeingeständnis ab und verzichtet auf aller Einrede bzw. Einwendungen. Dies ist besonders wichtig für Ratenzahler, die dann die Zahlung unterbrechen bzw. einstellen vor Abgeltung der Forderung (750,- €). Hier kann man sich nicht mehr auf Einrede der Verjährung berufen, da man ja darauf verzichtet hat.


(...) und daher eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit anstehe (...)
Nach eingelegtem Widerspruch MB, der Abgabe an das Streitgericht, erhält der Antragsteller 14 Tage Zeit die Ansprüche geltend zu machen (Klage zu erheben). Hierzu bedarf es keinen weiteren außergerichtlichen Schriftsatz an den Betroffenen.


Was bedeutet kein Kostenantrag?
Jede Partei bleibt auf Ihre Kosten sitzen.

Hinweis:
Unterzeichnen Sie nicht voreilig diese Entwürfe, ohne vorheriger anwaltlicher Prüfung! Lasst Euch nicht in Bockshorn jagen. Wenn die Forderungen zu Recht vor Gericht bewiesen werden können, dann muss man klagen und nicht betteln!
:ew

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SH für AW3P
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homer_s1981
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Re: Abmahnungen von RA Edelmaier

#2 Beitrag von homer_s1981 » Donnerstag 24. April 2014, 20:40

Ich habe im August letzten Jahres, direkt nach Widersprochenem MB das erste Schreiben bekommen und nun im April das aktuelle. Der Wortlaut ist in beiden Schreiben exat der gleiche wie hier. Nur der Betrag anders. Allerdings weisst man mich im aktuellen Schreiben noch darauf hin das man nach Ablauf der gesetzten Frist nicht mehr vergleichsbereit ist. (Steht auf der Rückseite von Seite 1)
Mal abwarten wies weitergeht.

Gruß Homer

bastler
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Re: Abmahnungen von RA Edelmaier

#3 Beitrag von bastler » Freitag 25. April 2014, 13:40

Was ist eigentlich zu Tun wen das Mahngericht an das Falsche AG abgibt.
Ok ist ja nur ne Standartmitteilung das sie den Einspruch vom Dez. erhalten haben und anerkennen und dann das AG weiterleiten.
( Bekommen ja beide Parteien)
Das AG ist in der Nähe, aber eigentlich nicht zuständig.
Wen weist man darauf hin oder einfach erstmals warten bis ein Schriftsatz von AG eingeht?
( kann ja sein die Merken das selber.)
MFg öüöäö

welwere
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Re: Abmahnungen von RA Edelmaier

#4 Beitrag von welwere » Samstag 26. April 2014, 12:21

hallo
Ich habe heute Post bekommen nach dem ich Widerspruch erhoben habe,das die Sache nun beim AG KO Zivilabteilung liegt was erwartet mich denn jetzt muss ich einen RA hinzu ziehen oder heist es auch hier Abwarten. jkj:s_; jkj:s_;

mfg

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Edelmaier

#5 Beitrag von Steffen » Samstag 26. April 2014, 13:11

[quoteemwelwere](…) habe heute Post bekommen nach dem ich Widerspruch erhoben habe,das die Sache nun beim AG KO Zivilabteilung liegt. Was erwartet mich denn jetzt? Muss ich einen RA hinzu ziehen, oder heißt es auch hier abwarten. (…)[/quoteem]

Ich nehme einmal an, - etwas Genaues kann ich dir aber nicht sagen, da ich das Schreiben nicht inhaltlich kenne -, das es sich
  • a) um eine Information eines Amtsgericht handelt, das nach dem eingelegten Widerspruch zum MB, das streitige Verfahren an das im MB thematisierte Amtsgericht abgegeben wurde und jetzt dort anhängig ist.

    oder

    b) um eine Information eines Amtsgericht handelt, das nach dem eingelegten Widerspruch zum MB, das streitige Verfahren am Mahngericht liegt und hier anhängig ist.
Das jeweilige Streitgericht (zu a) oder zu b)) prüft seine örtliche und sachliche Zuständigkeit und wird bei Zuständigkeit dem Antragsteller des MB auffordern seine Ansprüche innerhalb zwei Wochen zu begründen. Das heißt nichts anderes, als das der Abmahner eine Klageschrift zusenden muss. Nur sollte man jetzt diese zweiwöchige Friststellung nicht wortwörtlich nehmen. Ob der Abmahner die Ansprüche begründet oder nicht, das kann ich dir nicht sagen. Begründet er die Ansprüche und es wird Klage erhoben, erhältst Du vom Streitgericht dann eine Verfügung zur Durchführung eines entweder schriftlichen Vorverfahrens oder es wird ein mündlicher Termin anberaumt. Jetzt ist es an der Zeit einen Anwalt zu beauftragen, der dann innerhalb der Fristen anzeigt, das du dich aktiv verteidigt und eine Klageerwiderung verfasst. Zum jetzigen Zeitpunkt, hat das aktuelle Schreiben nur informellen Charakter und es wird noch kein Anwalt benötigt. Sicherlich bist Du gut beraten, wenn Du dich aber um eine möglich detaillierte beweisbare Verteidigung bemühst.

Aber mit Vorsicht zu genießen, da ich das Schreiben nicht inhaltlich kenne. Notfalls ist eine Anwalt hinzuzuziehen.

VG Steffen

bastler
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Re: Abmahnungen von RA Edelmaier

#6 Beitrag von bastler » Samstag 26. April 2014, 14:18

Ich Vermute mal er hat das Gleiche erhalten wie ich.
es ist ein reines Informelles Schreiben. das der Widerspruch eingegangen ist und das sie es an das ihrer Meinung nach zuständige AG weitergeben.
Nicht mehr und nicht weniger.
Nun muss der Klagende seine Schriftsatz an des Gericht abgeben, innerhalb 14 Tage, wie Steffen schon sagte.
( Dort eingegangen nicht bei dir )
MfG

welwere
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Re: Abmahnungen von RA Edelmaier

#7 Beitrag von welwere » Samstag 26. April 2014, 15:20

Hi
Ja es ist nur eine Information wie Ihr beide schon richtig dagelegt habt,werde jetzt erst mal abwarten,danke für die Info.
mfg

slowly
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Re: Abmahnungen von RA Edelmaier

#8 Beitrag von slowly » Sonntag 11. Mai 2014, 19:23

Haben exakt die selben Schreiben bekommen wie oben abgebildet. Allerdings ist bei uns bis jetzt nichts mehr weiter passiert. Keine Mitteilung vom Amtsgericht, einfach nichts. Das letzte Schreiben von RA Edelmaier stammt vom Februar. Kommt da noch was? Ich denke schon oder?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Edelmaier

#9 Beitrag von Steffen » Sonntag 11. Mai 2014, 19:33

Ach diese ganze Bettelei …

Eine Vergleichsverhandlung ist: “Ich schlage vor“; der andere “Ich nehme an, oder lehne ab, oder schlage meinerseits vor: 1., 2. ….“. Ansonsten haben außergerichtlich Folgeschreiben keinen Einfluss.

Ob der Abmahner nachdem widersprochenen MB hin weiter außergerichtlich deinem Dad anschreibt, ist doch Wurst. Wenn er etwas will, muss er klagen.

VG Steffen

slowly
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Re: Abmahnungen von RA Edelmaier

#10 Beitrag von slowly » Sonntag 11. Mai 2014, 19:48

Naja hoffen wir, dass er nicht klagt.

peawy
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Re: Abmahnungen von RA Edelmaier

#11 Beitrag von peawy » Montag 26. Mai 2014, 17:25

slowly hat geschrieben:Naja hoffen wir, dass er nicht klagt.


Und wie ist es weitergegangen?

danny80
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Re: Abmahnungen von RA Edelmaier

#12 Beitrag von danny80 » Dienstag 27. Mai 2014, 20:37

Habe auch die Schreiben vom edlen Oli bekommen. Seit einem Monat kam nix mehr, auch keine Klage. Hoffe sehr, dass das so bleibt ;-)

slowly
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Re: Abmahnungen von RA Edelmaier

#13 Beitrag von slowly » Freitag 30. Mai 2014, 11:09

Haben jetzt die Abgabenachricht vom AG bekommen. Allerdings stimmt das neue AG nicht, meiner Meinung. Ist es nicht so, dass es an das AG gehen muss, was für den Abgemahnten zuständig ist? Hier gehts von Stuttgart nach Frankfurt, aber eigentlich wäre ein anderes zuständig. Was passiert eigentlich, wenn Frankfurt sagt, dass sie nicht zuständig sind und weiter abgeben an das richtige AG? In 4 Wochen wären wir in der Verjährung oder hemmt das jetzt ebenfalls die Verjährung?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Edelmaier

#14 Beitrag von Steffen » Freitag 30. Mai 2014, 11:54

[quoteemslowly]Was passiert eigentlich, wenn Frankfurt sagt, dass sie nicht zuständig sind und weiter abgeben an das richtige AG?[/quoteem]

Das hängt vom jeweiligen im MB thematisierten Streitgericht ab. Es wird seine sachliche und örtliche Zuständigkeit vorab prüfen. Hält es sich für zuständig, wird das Verfahren eröffnet, wenn nicht verwiesen. Aber ich kann nicht hoffnungslos in eine Glaskugel schauen - abwarten.


[quoteemslowly]In 4 Wochen wären wir in der Verjährung, oder hemmt das jetzt ebenfalls die Verjährung?[/quoteem]

Bitte einmal § 204 - Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung - BGB durchlesen, insbesondere Abs. 2.


Ansonsten gilt

Bild


VG Steffen

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Re: Abmahnungen von RA Edelmaier

#15 Beitrag von slowly » Freitag 30. Mai 2014, 12:13

Mhm okay, dann wohl abwarten & schonmal nach einem geeigneten Anwalt schauen.

slowly
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Re: Abmahnungen von RA Edelmaier

#16 Beitrag von slowly » Freitag 30. Mai 2014, 14:20

Es wäre Frankfurt, das ist mir im Nachhinein erst aufgefallen. Sorry :-( Ich habe da was verwechselt gehabt.
Ne also ein Versäumnisurteil werden wir nicht in Kauf nehmen, da wird vorher ein Anwalt eingeschaltet. Aber es ist ja noch keine Frist zu beachten, bislang kam ja nur die Abgabenachricht. Bis die geprüft haben sind auch wieder zwei Wochen vergangen. Wie sähe denn eine "Aktivlegitimation" aus?

slowly
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Re: Abmahnungen von RA Edelmaier

#17 Beitrag von slowly » Freitag 30. Mai 2014, 15:04

Nein es ist Focus gewesen. Na da bin ich ja mal gespannt, was da rauskommt.

Das interessante ist, dass wir nicht mal wissen wer der Rechteinhaber ist. Wir wissen in dem Fall eigentlich gar nichts. Damals kam nur auf einmal das erste Schreiben von Focus, dann Mahnbescheid und dann RA Edelmaier. Wir haben keine Ahnung welches Werk es angeblich sein soll wann die Urheberrechtsverletzung begangen worden sein soll und dementsprechend auch keine Modifizierte UE abgegeben, weil wir nie dazu aufgefordert worden sind. Ich hoffe, dass sich das nicht Negativ auswirken kann.

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Re: Abmahnungen von RA Edelmaier

#18 Beitrag von slowly » Freitag 30. Mai 2014, 15:25

Nein wir haben gar nichts weiter gemacht, denn kurz darauf kam schon der Mahnbescheid. Ich bin erst kürzlich Anfang des Jahres auf dieses Forum gestoßen. Mein Vater hat die Ansprüche zurückgewiesen und angezeigt, dass eine Vollmacht fehlt. Danach kam nur ne weitere Aufforderung zum bezahlen. Ich werde erstmal schauen ob nicht doch irgendwann mal ne Abmahnung kam vielleicht hat sich der Rechteinhaber ja auch umbenannt und es ist deshalb untergegangen.


EDIT: Tatsächlich der Rechteinhaber hat sich umbenannt und deshalb ist es untergangen. Google sei Dank wird die Sache endlich ein wenig klarer. Damit wäre das ja geklärt. ModUE ist auch abgegeben.

Sorry für die Verwirrung.

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Re: Abmahnungen von RA Edelmaier

#19 Beitrag von Steffen » Freitag 30. Mai 2014, 16:16

Ist ja auch nicht das Problem. Man muss sowieso erst einmal abwarten, ob überhaupt geklagt wird. Vielleicht kommt auch dann nur wieder das außergerichtliche Schreiben:





Schreiben 02/2014 + 03/2014
Kanzlei RA Edelmaier i.A.
Betreff: Widerspruch-/Einspruch -
Az. des Gerichts XXXXXXXXXXXX




Musterschreiben:

1. 02/2014:
Bild... Bild... Bild

2. 03/2014 (Aktuell):
Bild... Bild... Bild


Aktuell (03/2014) versendet RA Edelmaier i.A. ein mehrseitiges Schreiben, worin man auf

Seite 1 vorträgt:
- Dass man Widerspruch gegen den MB eingelegt hat und daher eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit anstehe;
- Noch einmal auf die Rechtsauffassung der Mandantin hinweist, das die Forderungen zu Recht bestehen und jederzeit gerichtlich bewiesen werden können;
- Den Betroffenen ein letztes Mal auffordert, mittels Vergleich die Angelegenheit gütlich zu regeln,
1. Rücknahme Widerspruch
2. Anerkennung der Gesamtforderung in Höhe von 1.257,30 €
3. Vergleichsbetrag = 750,- €
4. Oder Ratenzahlung (mind. 50,- €)


Seite 2: Anlage 1; Entwurf Anerkenntnis und Vergleich

Diese Anlage ist wohl gedacht für die Betroffene, die den geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von 750,- € auf einmal abgelten wollen.

Inhalt:
1. Rücknahme Widerspruch MB
2. Anerkennung eines Betrages von 1.257,30 € zzgl. weitere Verzugszinsen sowie die weiteren Kosten der Rechtsverfolgung i.V.m. Verzicht auf alle Einwendungen und Einreden.
3. Verpflichtung auf die 1.257,30 € einen Betrag von 750,- € zu zahlen
4. alle Ansprüche abgegolten + kein Kostenantrag im evtl. anhängigen Verfahren, wenn der Kläger die Klage zurück nimmt


Seite 3: Anlage 1; Entwurf Anerkenntnis und Ratenzahlungsvergleich

Diese Anlage ist wohl gedacht für die Betroffene, die den geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von 750,- € mittels Ratenzahlung abgelten wollen.

Inhalt weitgehend identisch mit Anlage 1. Beachte hier den Punkt 3.)
(...) Ich zahle auf die anerkannte Forderung einen Vergleichsbetrag von 750,- € in monatlichen Raten von __,__ €, beginnend mit dem
04.04.2014.
Kommt der Schuldner mit einer Rate ganz oder teilweise langer als 7 Tage in Verzug, ist die gesamte Forderung zur sofortigen Zahlung fällig und ab diesem Zeitpunkt mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. (...)

Fazit:

Mögliche Rücknahme des eingelegten Widerspruchs zum Mahnbescheid

Gemäß § 697 Abs. 4 ZPO kann der Antragsgegner (Betroffene) den Widerspruch bis zu Beginn seiner mündlichen Verhandlung zur Hauptsache zurücknehmen.
Achtung!
Die Folge der Rücknahme des Widerspruchs ist, dasss RA Edelmaier jetzt sofort den Vollstreckungsbescheid beantragen kann.

Anerkenntnis und Ratenzahlungsvergleich
Unterzeichnet man den Entwurf, wird dieser Entwurf zu einem Vertrag und ist bindend. Nicht nur, dass man eine Zahlung/Ratenzahlung vereinbart, man gibt selbst und freiwillig noch zusätzlich ein Schuldeingeständnis ab und verzichtet auf aller Einrede bzw. Einwendungen. Dies ist besonders wichtig für Ratenzahler, die dann die Zahlung unterbrechen bzw. einstellen vor Abgeltung der Forderung (750,- €). Hier kann man sich nicht mehr auf Einrede der Verjährung berufen, da man ja darauf verzichtet hat.


(...) und daher eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit anstehe (...)
Nach eingelegtem Widerspruch MB, der Abgabe an das Streitgericht, erhält der Antragsteller 14 Tage Zeit die Ansprüche geltend zu machen (Klage zu erheben). Hierzu bedarf es keinen weiteren außergerichtlichen Schriftsatz an den Betroffenen.


Was bedeutet kein Kostenantrag?
Jede Partei bleibt auf Ihre Kosten sitzen.

Hinweis:
Unterzeichnen Sie nicht voreilig diese Entwürfe, ohne vorheriger anwaltlicher Prüfung! Lasst Euch nicht in Bockshorn jagen. Wenn die Forderungen zu Recht vor Gericht bewiesen werden können, dann muss man klagen und nicht betteln!
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Re: Abmahnungen von RA Edelmaier

#20 Beitrag von slowly » Freitag 30. Mai 2014, 17:07

Kann es nicht aber auch passieren, dass die Klage vom Gericht abgewiesen wird bzw. das RA Edelmaier doch nicht klagt? Ich mein nur weil er die restlichen Gerichtskosten geleistet hat, muss es ja nicht unbedingt dazukommen. Er kann ja auch die Frist verpassen oder die Klage ist recht löchrig und nicht so wasserdicht oder der Rechteinhaber bzw. Focus entscheidet sich doch nicht zu klagen. Solange ja noch keine Klage bei mir angekommen ist, ist alles noch offen. Na ja wir warten mal ab was passiert. Einen Rechtsanwalt hat mein Vater schon gefunden, wenn es dann soweit ist, will er sich an den wenden.

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