Dr. Wachs Gerichts-Knigge = Unsinn!

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Steffen
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Dr. Wachs Gerichts-Knigge = Unsinn!

#1 Beitrag von Steffen » Montag 3. März 2014, 16:24

.....................

Dr. Wachs Gerichts-Knigge für
nicht anwaltlich Vertretene Beklagte
= Unsinn, braucht kein Mensch!




In einem aktuellen Beitrag auf seinem Blog Dr. Wachs, erläutert Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs Richtlinien, wie sich ein Betroffener bzw. Beklagter verhalten sollte, wenn er sich selbst und ohne Anwalt vor Gericht vertritt.


Dr. Wachs Gerichts-Knigge für nicht anwaltlich vertretene Beklagte:
  • 1. Hören Sie dem Richter zu
    2. Schwätzen Sie keinen Unsinn
    3. Tragen Sie nur zur Sache vor
    4. Treten Sie höflich auf
    5. Glauben Sie nicht, dass Sie cleverer sind (insbesondere Technik), als der Richter

Auch wenn dann wiederum sein Fazit niederschmetternd ist,

(...) Wenn Sie auf anwaltliche Vertretung verzichten, wird es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf einen Vergleich hinauslaufen, dessen Höhe sich an Ihrem Vortrag orientiert. (...) Mir ist im Übrigen auch kein Fall bekannt, bei dem eine Naturalpartei (nichtanwaltlich Vertretener-Beklagter) einen Prozess gewonnen hätte - und es wurden schon sehr, sehr viele Abgemahnte verklagt. (...)

gibt es doch sehr viele Beklagte, die auf eine anwaltliche Vertretung vor Gericht verzichten, sich selbst vertreten, oder gar “Hilfe“ von Nichtjuristen einholen. Hier werden sicherlich es die unterschiedlichsten Gründe und Motivationen zugrunde liegen. Auch wenn ich persönlich sage: Mit Erhalt eine Klageschrift (verallgemeinert) nur Anwalt, keine Selbstvertretung, kein Forum, kein Mitglied des “Eurogemeinschaft Karnevalsverein e.V.“ (Princcenpaar: “Muschi die 13.“; “Ingo das Letzte“, Schatzmeister Golluhlem: Mein Schatz!)!

Welche Gründe bewegen einen Beklagten, sich selbst zu vertreten und auf einen Anwalt zu verzichten?

Hier möchte ich -alle- (Anwälte, Laien, Beklagte, Interessierte) aufrufen, einmal zu einer Diskussion, andermal die persönlichen Erfahrungen und Entscheidungen mitzuteilen. Natürlich Anonym und
Zusätzlich werde ich einen Thread im Forum einrichten, wo -jeder- und gern seine Erfahrungen mitteilen kann und diese vertreten bzw. seine Meinung darlegen (ohne Zensur).[/b]

Thread: Dr. Wachs Gerichts-Knigge = Unsinn!

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Steffen Heintsch für AW3P
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Steffen
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Re: Dr. Wachs Gerichts-Knigge = Unsinn!

#2 Beitrag von Steffen » Montag 3. März 2014, 17:57

Warum sollte sich ein Beklagter nicht selbst ohne Anwalt vor Gericht vertreten?

Umsonst gibt es nicht die alte Weisheit: Ein Anwalt sollte sich nicht persönlich im Klagefall vertreten! Man ist parteiisch und emotional voreingenommen - und macht resultierende Fehler!

Natürlich kann sich jeder vor einem Amtsgericht selbst und ohne Anwalt vertreten. Nur wo sind dann die großen Siege in Form von Urteilen? Ich kenne keine und selbst das Princcenpaar würde ein Obsiegen orgastisch abfeiern. Es endet meistens im Unterliegen, Anerkennen oder Vergleichen, den wir dann noch als grandiosen Sieg und richtungsweisend feiern.

Es ist auch ganz normal. Man hat es nicht studiert, keine 2 Staatsexamen, und keine Zulassung. Natürlich kann man einen Verweisungsantrag stellen, anzeigen sich aktiv zu verteidigen und nach Muster-Schema-F eine Klageerwiderung mit oder mit ohne Hilfe formulieren. Aber, wenn es ums Eingemachte geht,
  • Termine/Fristen
  • Bestreiten mit Nichtwissen (§ 138 Abs. 4 ZPO) oder nicht
  • was muss formuliert werden, damit es kein Schuldeingeständnis wird und im Grundsatz die mögliche Störer-/Täterhaftung entkräftet
  • welche Beweise
  • wie detailliert techn. Sachverhalte (Beweiserbringung)
  • Gutachten ja/nein
  • wie muss auf einen Hinweisbeschluss bzw. Replik bzw. Triplik angemessen geantwortet werden
  • was ist relevant oder Lawotschka usw.
wird es doch bei den Meisten aufhören. Und diejenigen, die sich selbst überschätzten, als Technik-Gott emporhoben, juristisches Wissen als überbewertet einstuften, wurden im Gerichtssaal auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt.

Deshalb, mit Klageschrift = Anwalt beauftragen!

Wichtig auch in punkto, wenn es einmal in Richtung Restschadensersatz gem. § 852 Satz 1 BGB gehen sollte. Hier kann man unwillentlich negative Urteile produzieren, die nachfolgende Beklagte und deren Anwälte auf die Füße fallen!


Und Kostenfrage? Das wäre für mich nur die halbe Wahrheit. Dann vergleiche ich mich doch sofort mit Erhalt der Abmahnung, spätestens aber mit Erhalt der Klageschrift und vertrete mich nicht selbst + pinsle (egal mit wessen Hilfe) eine Klageerwiderung. Denn dann will ich gewinnen und verliere letztlich.

:,)



VG Steffen

kricke
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Registriert: Dienstag 2. März 2010, 13:42

Re: Dr. Wachs Gerichts-Knigge = Unsinn!

#3 Beitrag von kricke » Dienstag 4. März 2014, 14:37

Es ist so ähnlich wie mit Gesundheitsfragen und dem Internet.

Man kann sich alle möglichen Informationen jederzeit ungefiltert beschaffen.
Aber wenn ich zum Arzt gehe, hat das Ganze einen Vorteil.
Derjenige, der dann vor mir sitzt, hat riesigen Schatz an Erfahrung.

In meinem Fall würde ich mir erst mal meine Lage von einem Fachanwalt einschätzen lassen.
Dann würde ich in aller Ruhe entscheiden, wie sind die Risiken und Chancen verteilt.
Wenn ich mich entscheide zu kämpfen, dann auf Augenhöhe.

Und das geht nur mit Anwalt.



..................................
Habe den Beitrag hierher verschoben - Steffen!

Williame
Beiträge: 7
Registriert: Sonntag 16. Juli 2023, 12:04

Re: Dr. Wachs Gerichts-Knigge = Unsinn!

#4 Beitrag von Williame » Freitag 1. Dezember 2023, 12:20

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