Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
U+C Abmahnung für Streaming:
The Archive AG - Glamour Show Girls
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Kanzlei Dr. Wachs – Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: Dr. Wachs.de oder
Dr. Abmahnung.de
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Aktuell gibt es eine neue Entwicklung in der Pirateriebekämpfung (oder auch
Abmahnwesen) uns liegen nämlich einige Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte vor.
Diese treten im Namen der in der Schweiz ansässigen “The Archive AG” auf. Nach dem
Aktenzeichen zu urteilen wurden sehr viele Abmahnungen verschickt, allein
hinsichtlich des Werks “Glamour Show Girls” über 3600 Abmahnungen.
Worum geht es in der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung?
Die Kanzlei U+C behauptet, dass über den Anschluss ein (Erotik-)Film (hier Glamour
Show Girls) vervielfältigt wurde, dies sei eine Urheberrechtsverletzung.
Worum geht es genau?
Der konkrete Vorwurf ist, dass der Film über den Internetanschluss gestreamt wurde
und weil “die beim Streamen des genannten Werkes technisch notwendige
Zwischenspeicherung [...] ein Vervielfältigen nach § 16 UrhG [sc. darstelle]“. Dass
diese Zwischenspeicherung technisch bedingt ist und nur vorübergehend ist, spiele
keine Rolle -so die Rechtsauffassung von U+C Rechtsanwälten.
Was fordert die Kanzlei U+C in der Abmahnung?
Zunächst werden die Anwaltkskosten nach einem Streitwert von 1.080,50 EUR gefordert
mithin 169,50 EUR, hinzu kommen 15,50 Schadensersatz und Ermittlungskosten von 65,00
EUR, was in Summe 250,00 EUR ergibt. Darüber hinaus wird eine Unterlassungserklärung
gefordert.
Wie kommt U+C an die IP-Adressen?
Die bisher spannendste Frage ist, wie die Anwälte an die IP-Adressen der Nutzer
gekommen sind. Dazu gibt es noch keine Informationen, nach meiner Meinung ist am
wahrscheinlichsten, dass “redtube” die IP-Adressen herausgegeben hat. Warum dies
geschehen ist, darüber kann ebenfalls nur spekuliert werden. Ich halte es für
unwahrscheinlich, dass eine Seite wie redtube, die gewerbsmäßig Urheberrechte
verletzt, dies ohne Gegenleistung getan hat.
UPDATE:
Derzeit gibt es im Internet noch eine zweite Theorie wie U+C bzw. “The Archive AG”
an die IP-Adressen gelangten, namentlich könnten die Filme selber eingestellt und mit
einem “technischen Trick” dann die IP-Adressen übermittelt worden sein. Mir scheint
diese Variante sehr unwahrscheinlich. Wenn aber tatsächlich ein sog “Honig Pott”
aufgestellt worden wäre, um Stream-Nutzer zu “fangen”, dann scheint mir die Rechts-
verletzung durch den “Streamer” noch fragwürdiger als ich ein Einverständnis in den
Abruf durch das Streamen erkennen würde.
Ist die Abmahnung berechtigt?
Es ist derzeit schwierig zu beantworten, ob die technisch bedingte
Zwischenspeicherung ein Kopieren darstellt. Obergerichtliche Entscheidungen gibt es
dazu noch nicht. Die von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte bemühte Entscheidung betraf
nach meiner Kenntnis ein Strafverfahren, auch handelte es sich eher um einen
Nebensatz. Nach meiner Meinung sprechen die besseren Argumente gegen eine
Vervielfältigung, aber diese Frage werden nun zeitnah die Fachgerichte beantworten.
Brauche ich einen Anwalt?
In den nächsten Tagen werden sich die Anwaltsberichte, die unter U+C Abmahnung zu
finden sind überschlagen, und natürlich wird jedesmal dringend zu einem Anwalt
geraten. Ich bin da etwas zurückhaltender. Selbst wenn in Unterlassungsverfahren
nicht von Gesetzes wegen von 1.000,00 EUR als Streitwert ausgegangen würde, denke
ich, dass das “Unterlassungsinteresse beim Streamen” auch unabhängig von dieser Frage
keinesfalls höher angesetzt werden kann. Denkbar scheint mir sogar, dass dieser
Streitwert niedriger angesetzt werden muss. Dies in Verbindung mit einer eher
unklaren Rechtslage macht auch ohne anwaltliche Vertretung die Gegenwehr keineswegs
so wirtschaftlich riskant wie im Filesharing.
Empfehlenswert ist aber in jedem Fall zunächst die Chancen und Risiken im Einzelfall
mit einem Anwalt zu besprechen, um die verschiedenen Optionen zu kennen, gern können
Sie mich dazu unter 040 411 88 15 70 kontaktieren. Dieses Erstgespräch ist weiter
kostenlos.
___________________________
Autor: Rechtsanwalt Dr. Wachs
Quelle: Blog Dr. Wachs
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und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung?
Die Kanzlei U+C behauptet, dass über den Anschluss ein (Erotik-)Film (hier Glamour
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Worum geht es genau?
Der konkrete Vorwurf ist, dass der Film über den Internetanschluss gestreamt wurde
und weil “die beim Streamen des genannten Werkes technisch notwendige
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diese Zwischenspeicherung technisch bedingt ist und nur vorübergehend ist, spiele
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Zunächst werden die Anwaltkskosten nach einem Streitwert von 1.080,50 EUR gefordert
mithin 169,50 EUR, hinzu kommen 15,50 Schadensersatz und Ermittlungskosten von 65,00
EUR, was in Summe 250,00 EUR ergibt. Darüber hinaus wird eine Unterlassungserklärung
gefordert.
Wie kommt U+C an die IP-Adressen?
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gekommen sind. Dazu gibt es noch keine Informationen, nach meiner Meinung ist am
wahrscheinlichsten, dass “redtube” die IP-Adressen herausgegeben hat. Warum dies
geschehen ist, darüber kann ebenfalls nur spekuliert werden. Ich halte es für
unwahrscheinlich, dass eine Seite wie redtube, die gewerbsmäßig Urheberrechte
verletzt, dies ohne Gegenleistung getan hat.
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aufgestellt worden wäre, um Stream-Nutzer zu “fangen”, dann scheint mir die Rechts-
verletzung durch den “Streamer” noch fragwürdiger als ich ein Einverständnis in den
Abruf durch das Streamen erkennen würde.
Ist die Abmahnung berechtigt?
Es ist derzeit schwierig zu beantworten, ob die technisch bedingte
Zwischenspeicherung ein Kopieren darstellt. Obergerichtliche Entscheidungen gibt es
dazu noch nicht. Die von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte bemühte Entscheidung betraf
nach meiner Kenntnis ein Strafverfahren, auch handelte es sich eher um einen
Nebensatz. Nach meiner Meinung sprechen die besseren Argumente gegen eine
Vervielfältigung, aber diese Frage werden nun zeitnah die Fachgerichte beantworten.
Brauche ich einen Anwalt?
In den nächsten Tagen werden sich die Anwaltsberichte, die unter U+C Abmahnung zu
finden sind überschlagen, und natürlich wird jedesmal dringend zu einem Anwalt
geraten. Ich bin da etwas zurückhaltender. Selbst wenn in Unterlassungsverfahren
nicht von Gesetzes wegen von 1.000,00 EUR als Streitwert ausgegangen würde, denke
ich, dass das “Unterlassungsinteresse beim Streamen” auch unabhängig von dieser Frage
keinesfalls höher angesetzt werden kann. Denkbar scheint mir sogar, dass dieser
Streitwert niedriger angesetzt werden muss. Dies in Verbindung mit einer eher
unklaren Rechtslage macht auch ohne anwaltliche Vertretung die Gegenwehr keineswegs
so wirtschaftlich riskant wie im Filesharing.
Empfehlenswert ist aber in jedem Fall zunächst die Chancen und Risiken im Einzelfall
mit einem Anwalt zu besprechen, um die verschiedenen Optionen zu kennen, gern können
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Re: Abmahnungen wegen Streaming
ein neues Geschäftsfeld weil sich Filesharing nicht mehr lohnt ?
http://www.infodocc.info/streaming-wird ... sanwaelte/
aber was bedeutet Streaming ? ist es das reine ansehen von Filmen ? oder auch das zur Verfügung stellen. Es war ja schon mal die Frage inwiefern das ansehen von Filmen auf Protalen wie Kino.to oder Movie2k illegal ist. Aber würde das nicht auch bedeuten ich dürfte bei youtube mir nix mehr ansehen ? Also irgendwo muss der Wahnsinn doch mal aufhören. Und ich bleib bei der Meinunng ab hier wird es wirklich Abzocke ! Irgendwann werd ich dafür abgemahnt das ich ne Internetseite angesehen habe weil ja daten und cookies gespeichert werden
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aber was bedeutet Streaming ? ist es das reine ansehen von Filmen ? oder auch das zur Verfügung stellen. Es war ja schon mal die Frage inwiefern das ansehen von Filmen auf Protalen wie Kino.to oder Movie2k illegal ist. Aber würde das nicht auch bedeuten ich dürfte bei youtube mir nix mehr ansehen ? Also irgendwo muss der Wahnsinn doch mal aufhören. Und ich bleib bei der Meinunng ab hier wird es wirklich Abzocke ! Irgendwann werd ich dafür abgemahnt das ich ne Internetseite angesehen habe weil ja daten und cookies gespeichert werden
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Re: Abmahnungen wegen Streaming
Nein. Die kommen ja nicht an die IP-Adressen dran, zumindest derzeit. Die Filehoster-Server stehen irgendwo im Ausland. Und selbst wenn es technisch möglich wäre, können die immer nur einen loggen. Das wäre viel zu aufwendig. Wer weiß wie die an die angeblichen Daten gekommen sind. Kann mir das irgednwie nicht vorstellen. Noch nicht einmal als kino.to ausgehoben wurde oder Mr Dotcom hochgenommen wurde, kam es zu Abmahnungen. Bei Filesharing haben die schnell 100 und mehr. Streaming-Seiten zu besuchen ist nicht verboten. Ob das schauen erlaubt ist, ist umstritten. Die berühmte Grauzone Das Prinzip ist ja mit möglichst geringem Aufwand möglichst großen Umsatz zu machen.Hoffnung hat geschrieben:ein neues Geschäftsfeld weil sich Filesharing nicht mehr lohnt ?
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aber was bedeutet Streaming ? ist es das reine ansehen von Filmen ? oder auch das zur Verfügung stellen. Es war ja schon mal die Frage inwiefern das ansehen von Filmen auf Protalen wie Kino.to oder Movie2k illegal ist. Aber würde das nicht auch bedeuten ich dürfte bei youtube mir nix mehr ansehen ? Also irgendwo muss der Wahnsinn doch mal aufhören. Und ich bleib bei der Meinunng ab hier wird es wirklich Abzocke ! Irgendwann werd ich dafür abgemahnt das ich ne Internetseite angesehen habe weil ja daten und cookies gespeichert werden
Irgendwie gab es mal vor ein paar Wochen ein Gerücht , dass angeblich Kanzleien bei Leuten angerufen hätten und gesagt hätten, dass sie Beweise hätten, dass jemand illegales Streaming benutzt habe. Je nach dem wie die Leute reagiert hätten, sind dann Abmahnungen ins Haus geflattert. Ich halte das eher für eine Betrugsmasche.
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Re: Abmahnungen wegen Streaming
Uns liegen nun auch die ersten Streaming-Abmahnungen der Kanzlei Urmann + Collegen vor. Abgemahnt werden Nutzer der durchaus beliebten Internetseite redtube In den uns vorliegenden Abmahnungen wird das Werk "Miriam's Adventures" abgemahnt. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 250,00 Euro. Die Frist ist außerordentlich kurz, nämlich nur bis zum 10. Dezember 2013. Auskunftsbeschluss o.ä. liegt den uns vorliegenden Abmahnungen nicht bei.
Rechtsanwalt Philipp Obladen
http://www.anwalt-gegen-abmahnung.de
http://goo.gl/4oalo8" onclick="window.open(this.href); return false;
Rechtsanwalt Philipp Obladen
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Re: Abmahnungen wegen Streaming
Sucht der RA neue Kunden oder was?
Ich finde es unverschämt ein Porno Link hier rein zu stellen
und genau auf der Seite wo angeblich Streams abgemahnt würde.
Warum war kein Auskunftsbeschluss dabei?
U+C , naja ich dachte die sind untergetaucht oder brauchen jetzt schon neues Geld.
Wo ist da der Schaden?
Grosse verarsche!
Ich glaube da stellt man selbst ein Film rein und logged selbst wer es anschaut oder was!
Einfach redtube zu nennen hätte gereicht!
Ich finde es unverschämt ein Porno Link hier rein zu stellen
und genau auf der Seite wo angeblich Streams abgemahnt würde.
Warum war kein Auskunftsbeschluss dabei?
U+C , naja ich dachte die sind untergetaucht oder brauchen jetzt schon neues Geld.
Wo ist da der Schaden?
Grosse verarsche!
Ich glaube da stellt man selbst ein Film rein und logged selbst wer es anschaut oder was!
Einfach redtube zu nennen hätte gereicht!
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Re: Abmahnungen wegen Streaming
Und so sieht einer aus
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Re: Abmahnungen wegen Streaming
Vorsicht man findet Amandas Secrets auf Youtube, angeblich nicht mehr auf redtube.
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Re: Abmahnungen wegen Streaming
also wenn die Abmahnungen wirklich von U&C sind, und nicht von irgendwelchen Betrügern, die den Namen von U&C nutzen ( wie es wohl auch einmal bei WSYC war) dann können die eigentlich nur auf nicht ganz sauberem Weg an die IP gekommen sein.
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wahrscheinlich sind das dann Leute die die Filme dort hochgeladen haben. Das klingt dann schon plausibler. Denn Leute die die Filme nur anschauen, deren IP können die eigentlich gar nicht haben.
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wahrscheinlich sind das dann Leute die die Filme dort hochgeladen haben. Das klingt dann schon plausibler. Denn Leute die die Filme nur anschauen, deren IP können die eigentlich gar nicht haben.
Re: Abmahnungen wegen Streaming
Natürlich können Sie auch die IP der Nutzer haben die "nur zugucken". Wenn es sich um registrierte Nutzer von redtube handeln sollte, müssen sie ja die Daten von redtube haben... warum auch nicht dann den Zugriffslog gleich mitgeben...
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Re: Abmahnungen wegen Streaming
Also in den mir vorliegenden Abmahnungen steht zwar eine Benutzerkennung von redtube drin, es wird aber auch angegeben, dass die Adressdaten von dem Service-Provider stammen. Leider sind den Abmahnungen -wie gesagt- die Auskunftsbeschlüsse nicht beigefügt. Daneben ist auch die IP-Adresse geloggt. Und es werden nicht diejenigen abgemahnt, die Filme reingestellt haben, sondern diejenigen, die sich die Filme angeschaut haben. Soweit jedenfalls die doch recht vielen Anfragen, die wir bislang hier hatten.
Rechtsanwalt Philipp Obladen
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Re: Abmahnungen wegen Streaming
Also in den mir vorliegenden Abmahnungen steht zwar eine Benutzerkennung von redtube drin, es wird aber auch angegeben, dass die Adressdaten von dem Service-Provider stammen. Leider sind den Abmahnungen -wie gesagt- die Auskunftsbeschlüsse nicht beigefügt. Daneben ist auch die IP-Adresse geloggt. Und es werden nicht diejenigen abgemahnt, die Filme reingestellt haben, sondern diejenigen, die sich die Filme angeschaut haben. Soweit jedenfalls die doch recht vielen Anfragen, die wir bislang hier hatten.
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Re: Abmahnungen wegen Streaming
ich kenne redtube nicht. Wer sich registriert um Raubkopien zu schauen ist selber schuld. So blöd muss man schon einmal sein. Ansonsten wenn es sich um eine Platform handelt, wo man nicht davon ausgehen kann, dass dort illegale Kopien verbreitet werden, werden die Abmahnungen vor Gericht schwerlich bestand haben.jeff hat geschrieben:Natürlich können Sie auch die IP der Nutzer haben die "nur zugucken". Wenn es sich um registrierte Nutzer von redtube handeln sollte, müssen sie ja die Daten von redtube haben... warum auch nicht dann den Zugriffslog gleich mitgeben...
Ich habe von Leuten gesprochen , die beispielsweise bei Portalen wie kino.to Filme geschaut haben. Da ist es für die Kanzleien unmöglich irgendwelche IPs der Streamer zu erhalten.
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Re: Abmahnungen wegen Streaming
Übrigens, wenn man die AGB von redtube liest, frage ich mich sowieso , ob die Abmahnungen an normalen Usern, nicht Uploadern legal ist.
Wenn ich mich bei Maxdome anmelde muss ich mich auch darauf verlassen
RedTube respects the intellectual property rights of others. We prohibit users from uploading, posting or otherwise transmitting materials that violate the intellectual property rights of others. When we receive notification of alleged copyright infringement that complies with the Digital Millenium Copyright Act (17 U.S.C. § 512, the "DMCA"), we promptly remove or disable access to the allegedly infringing material. We also terminate the accounts of repeat infringers.
Laut diesem Passus muss jeder User davon ausgehen können, dass keine Raubkopien angeboten werden. Wenn die Abmahnungen wirklich von U&C sind, und es sich nicht um Betrug handelt, würde ich sagen, dass sich U&C mit diesen Abmahnungen heftig die Finger verbrand hat. Deshalb behaupte ich nach wie vor, dass es sich um Uploader handelt und nicht um User, auch wenn die Abgemahnten gegenüber ihrem Anwalt das Gegenteil behaupten.Wenn ich mich bei Maxdome anmelde muss ich mich auch darauf verlassen
Re: Abmahnungen wegen Streaming
Lach,
€ 15,50 Schadenersatz???
aber dafür solch utopische Geschäftsgebühren???
DAS sollte sich mal ein Richter ansehen, mir persönlich erscheint dieses als Nepp.
Da sind Aufwand und möglicher Schadenersatz absolut nicht mehr in einem akzeptablen Verhältnis.
sowas kann niemand mehr nachvollziehen....
€ 15,50 Schadenersatz???
aber dafür solch utopische Geschäftsgebühren???
DAS sollte sich mal ein Richter ansehen, mir persönlich erscheint dieses als Nepp.
Da sind Aufwand und möglicher Schadenersatz absolut nicht mehr in einem akzeptablen Verhältnis.
sowas kann niemand mehr nachvollziehen....
mrpinkeyes hat geschrieben:Und so sieht einer aus
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Re: Abmahnungen wegen Streaming
wie gesagt, aufgrund der AGB von Redtube halte ich eine solche Abmahnung sowieso für sittenwidrig und kann mir nicht vorstellen, dass U&C damit vor Gericht durchkommt. Redtube sichert in seinen ABG zu, dass sie entsprechenden Content löschen/Accounts sperren. Also muss der User davon ausgehen können, dass er keine illegalen Kopien streamt.
Wenn das wirklich legal ist, was U&C da versucht, dann könnte man ja auch kein Youtube mehr nutzen, ohne Angst habe zu müssen, demnächst eine Abmahnung im Briefkasten zu haben, weil irgendjemand eine Raubkopie bei Youtube reingestellt hat und man sich diese angeschaut hat. Youtube muss urheberrechtlich geschützen Content sperren, genauso wie Redtube. Deshalb erhält man beispielsweise bei vielen Musikvideos auf Youtube den Hinweis "Leider in ihrem Land nicht verfügbar" :-)
Demnächst bekommt man dann eine Abmahnung, weil jemand sein Urlaubsvideo auf Youtube veröffentlicht hat und es mit Musik hinterlegt hat. Nee nee, entweder ist das wirklich Betrug mit Missbrauch des Names von U&C oder U&C geht damit richtig baden.
Wenn das wirklich legal ist, was U&C da versucht, dann könnte man ja auch kein Youtube mehr nutzen, ohne Angst habe zu müssen, demnächst eine Abmahnung im Briefkasten zu haben, weil irgendjemand eine Raubkopie bei Youtube reingestellt hat und man sich diese angeschaut hat. Youtube muss urheberrechtlich geschützen Content sperren, genauso wie Redtube. Deshalb erhält man beispielsweise bei vielen Musikvideos auf Youtube den Hinweis "Leider in ihrem Land nicht verfügbar" :-)
Demnächst bekommt man dann eine Abmahnung, weil jemand sein Urlaubsvideo auf Youtube veröffentlicht hat und es mit Musik hinterlegt hat. Nee nee, entweder ist das wirklich Betrug mit Missbrauch des Names von U&C oder U&C geht damit richtig baden.
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Re: Abmahnungen wegen Streaming
Oder es gibt wieder mal genug wer bezahlen will.
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Re: Abmahnungen wegen Streaming
Mir liegen bislang nur redtube-Abmahnungen vor, was natürlich nicht bedeutet, dass nicht auch andere Plattformen betroffen sein können - ich habe aber jedenfalls keine Kenntnis von anderen Plattformen.
@muensteraner Wenn es sich tatsächlich beim Streaming um eine Urheberrechtsverletzung handeln sollte (was meines Erachtens noch nicht abschließend geklärt ist) wird man mit dem Argument der Sittenwidrigkeit kaum weiterkommen. Fraglich könnte meines Erachtens jedoch sein, ob beim Streaming nicht § 53 UrhG greifen könnte. Geregelt ist dort das "Recht zur Privatkopie". Danach sind Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch zulässig, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen und soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wurde.
Dies bedeutet, dass man sich auf das Recht zur Privatkopie nur berufen kann, wenn die "Vorlage" nicht offensichtlich rechtswidrig war. Fraglich ist also, ob die Unrechtmäßigkeit des gestreamten Videos offensichtlich war. Hier kann man sicherlich streiten. Die ausgesprochenen Abmahnungen dürften an einigen Punkten zu hinterfragen sein. Man sollte jetzt aber nicht den Fehler machen, wieder vorschnell "Abzocke", "Sittenwidrigkeit" usw. zu rufen. Bereits bei den Filesharing-Abmahnungen haben wir erlebt, dass derlei "Argumentation" eher weniger weiterhilft.
Bislang sind mir lediglich Abmahnungen bekannt, die den Monat August 2013 betreffen.
Da es sich bei dem Streaming-Abmahnungen um ein neues Phänomen handelt, hätte ich es jedenfalls für "anständig" gehalten, wenn U+C den Abmahnungen die Auskunftsbeschlüsse beigelegt hätte...
http://www.anwalt-gegen-abmahnung.de" onclick="window.open(this.href); return false;
@muensteraner Wenn es sich tatsächlich beim Streaming um eine Urheberrechtsverletzung handeln sollte (was meines Erachtens noch nicht abschließend geklärt ist) wird man mit dem Argument der Sittenwidrigkeit kaum weiterkommen. Fraglich könnte meines Erachtens jedoch sein, ob beim Streaming nicht § 53 UrhG greifen könnte. Geregelt ist dort das "Recht zur Privatkopie". Danach sind Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch zulässig, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen und soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wurde.
Dies bedeutet, dass man sich auf das Recht zur Privatkopie nur berufen kann, wenn die "Vorlage" nicht offensichtlich rechtswidrig war. Fraglich ist also, ob die Unrechtmäßigkeit des gestreamten Videos offensichtlich war. Hier kann man sicherlich streiten. Die ausgesprochenen Abmahnungen dürften an einigen Punkten zu hinterfragen sein. Man sollte jetzt aber nicht den Fehler machen, wieder vorschnell "Abzocke", "Sittenwidrigkeit" usw. zu rufen. Bereits bei den Filesharing-Abmahnungen haben wir erlebt, dass derlei "Argumentation" eher weniger weiterhilft.
Bislang sind mir lediglich Abmahnungen bekannt, die den Monat August 2013 betreffen.
Da es sich bei dem Streaming-Abmahnungen um ein neues Phänomen handelt, hätte ich es jedenfalls für "anständig" gehalten, wenn U+C den Abmahnungen die Auskunftsbeschlüsse beigelegt hätte...
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Re: Abmahnungen wegen Streaming
@ anarchie99_ger Mir sind jedenfalls nur die U+C-Abmahnungen bekannt, die am 2.12.2013 verschickt worden sind. Jedenfalls in dem doch recht groß anmutenden Umfang dürfte diese Entwicklung neu sein. Das höchste Aktenzeichen, welches hier vorliegt liegt im Bereich 5000 - wenn man davon ausgehen würde, dass die Abmahnungen durchnummeriert werden, ist das ne Menge.
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Re: Abmahnungen wegen Streaming
na ja, Betrug würde ich bislang eher nicht sagen. Wie gesagt, wenn man zu der Bewertung kommt, dass Streaming illegal ist und wenn die Datenermittlung ordentlich verlief und die Abmahnungen auch aus sonstigen urheberrechtlichen Gesichtspunkten rechtmäßig ist, kann man solche Abmahnungen unter "politischen" Gesichtspunkten kritisieren, rechtlich wären diese Abmahnungen dann aber wohl in Ordnung - ähnlich wie beim Filesharing. Für eine genaue rechtliche Einordnung dürfte es aber noch zu früh sein. Insbesondere werden wir wohl Akteneinsicht beim LG Köln nehmen.
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Re: Abmahnungen wegen Streaming
@ anarchie99_ger Halte ich für eher ausgeschlossen, da es dann tatsächlich ein sehr offensichtlicher Betrug wäre. Auf einem anderen Blatt steht natürlich immer, wie solche Beschlüsse zustande gekommen sind. Um dies herauszufinden, sollte man aber eben Akteneinsicht beantragen.