Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

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muensteraner
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#101 Beitrag von muensteraner » Samstag 7. Dezember 2013, 23:02

bastler hat geschrieben:Mal ne Frage.
Hier gehts doch um Streaming mit Flash, nicht um HTML5??

Wieso wird hier dann der IP Bedeutung beigemessen das ganze läuft doch so viel ich weiß unter UDP.
Mfg
?????????? Ich glaube du hast den Thread nicht richtig gelesen. Es geht hier sowohl gerade um die IP-Adresse und wie die an die gekommen sind. Schließlich haben die eine IP-Adresse angegeben in der Abmahnung mit der der Verstoß angeblich begangen worden ist. Darum geht ja hier die ganze Zeit die Diskussion wie die diese abgegriffen haben.

muensteraner
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#102 Beitrag von muensteraner » Samstag 7. Dezember 2013, 23:16

die scheint es wohl zu geben, weil es wohl auch Abgemahnte gibt, die den/die Film(e) gesehen haben, wie RA_Obladen oben geschrieben hat.

Rood
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#103 Beitrag von Rood » Samstag 7. Dezember 2013, 23:24

Nur um das mal zusammenzufassen. Also rein hypothetisch könnte folgendes möglich sein:
  • Jemand meldet eine Webseite an und nennt die Domain zum verwechseln ähnlich zu einer Sex-Seite.
  • Auf dieser Webseite werden alle IP Adressen mitgeloggt.
  • IdR. wird einfach auf die echte Webseite weiterverlinkt.
  • Einige bestimmte Videos werden aber selbst gehostet (nach einigen Berichten hier, scheinen die auf der echten Webseite nicht vorhanden zu sein, außerdem taucht die original Webseite in einigen Browser Histories gar nicht auf, der Video Link scheint auf der Fake Webseite zu sein)
  • Man kauft Skimmed Traffic. Also irreführende Werbung, wie etwa eine Vorschaubild auf ein Video einer sexy Frau, die nach einem Klick aber auf ein ganz anderes Video verlinkt. Dann würde der Traffic Skimming Anbieter in der Browser History auftauchen (theoretisch so, wie es hier einige angeben).
  • Der lässt sich nach Ländern auswählen und 1.000 User aus Deutschland kosten ca. $20.
  • Diesen Benutzern zeigt man dann entweder das Video oder lässt es in einem Popup laufen auf das der Traffic Skimming Anbieter verlinkt. Gleichzeitig wird die IP Mitgeloggt.
  • Denen lässt man dann per Anwalt eine Abmahnung über 185€ zukommen und rechnet für das Traffic Skimming, die gefakte Webseite und das IP Loggen dann gleich noch 65€ als "Ermittlungskosten" pro Person oben drauf.
  • Das Ganze macht man dann für irgendwas um die 10.000 ahnungsloser Web-Surfer.
  • Nachdem langsam immer mehr Fragen im Netz auftauchen, wird die Verlinkung der Fake Seite schnell abgeschaltet.
Theoretisch wäre das eine mögliche Erklärung für das, was von Betroffenen bisher angegeben wurde.

Frage, wie würde man das Ganze halbwegs gerichtsfest beweisen können und was wären in einem hypothetischen Fall mögliche, insbesondere auch strafrechtliche Konsequenzen daraus?

Und wie würde eine Abmahnkanzlei theoretisch erklären können, wie sie an die IPs gekommen ist?

muensteraner
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#104 Beitrag von muensteraner » Samstag 7. Dezember 2013, 23:26

@anarchie99
die Abmahnungen sind erst seit Donnerstag bekannt. So schnell kann man nicht alles prüfen. Die Anwälte brauchen ja zuerst einmal Akteneinsicht um die Lage überhaupt beurteilen zu können.

Rood
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#105 Beitrag von Rood » Samstag 7. Dezember 2013, 23:29

Darum ja hypothetisch.

muensteraner
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#106 Beitrag von muensteraner » Samstag 7. Dezember 2013, 23:33

@Rood

wenn die Abmahnkanzlei/der Rechteinhaber nur darauf aus ist, schnelles Geld zu machen, ist es für ihn völlig bedeutungslos, ob er alles belegen kann. Die Absicht die Forderung bei Zahlungsverweigerern einzuklagen besteht dann sowieso nicht. Man setzt einfach darauf, dass viele aus Scham einfach bezahlen. Zudem kann die Forderung eine UE abzugeben eine böse Falle sein. Vielleicht setzt man auch darauf , dass alle auf jeden Fall eine UE abgeben ( Möglicherweise ist man in erster Linie wirklich nur darauf aus, möglichst viele UE zu erhalten ) und dass man möglichst viele derer die leichtfertig die UE abgegeben haben, nochmals in die Falle locken kann und dann die Möglichkeit hat, richtig abzukassieren. Mit der UE unterschreibt man einen lebenslangen Vertrag, mit dem man sich verpflichtet, die oscarverdächtigen Werke nicht mehr zu streamen.

Rood
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#107 Beitrag von Rood » Samstag 7. Dezember 2013, 23:41

muensteraner hat geschrieben:wenn die Abmahnkanzlei/der Rechteinhaber nur darauf aus ist, schnelles Geld zu machen, ist es für ihn völlig bedeutungslos, ob er alles belegen kann.
Daher die Frage nach einer strafrechtlichen Bedeutung. Ich kann will nicht glauben, dass so ein hypothetischer Fall nicht viel eher etwas für die Staatsanwaltschaft als fürs Zivilrecht wäre.

Joschi25
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#108 Beitrag von Joschi25 » Samstag 7. Dezember 2013, 23:53

Hallo,

habe bisher still mitgelesen......ja ihr werdet es nicht glauben, auch ich habe so einen Brief von U+C bekommen, und alles trifft auch so auf mich zu.

- Redtube angeblich diesen mir nicht bekannten Film im August geschaut
- Im Oktober ein Schreiben der Telekom das mein Anschluss gehackt wurde und von diesem Anschluss evtl. Viren oder Trojaner verbreitet werden

usw...

Aber ich habe noch eine Frage die für mich persönlich sehr interessant wäre:

Die Abmahnung geht an meinen Vater, der bereits 1985 verstorben ist. Der Anschluss wurde aber nie umgestellt. Kann/Muss ich auf diese Abmahnung reagieren???? Unterschreiben kann ich ja eh nicht, da die Abmahnung nicht an mich geht, sondern an eine verstorbene Person?

Wie ist denn da die Lage? Bitte um Aufklärung

Danke

Exhorder
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#109 Beitrag von Exhorder » Sonntag 8. Dezember 2013, 00:00

Ich denke, bei einem Streitwert von 1000€ (wobei selbst das noch viel zu hoch gegriffen ist) kann man auch garnicht reagieren und es auf eine einstweilige Verfügung ankommen lassen. Das Problem ist, dass der Abgemahnte zunächst die Kosten zu zahlen hat. U+C wird sich hüten, es hier bis zur Hauptsacheklage kommen zu lassen, da werden sie verlieren.

abgemahnder0032
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#110 Beitrag von abgemahnder0032 » Sonntag 8. Dezember 2013, 00:01

hallo,

ich nutze eine virtuelle maschine mit einem linux und einem aktuellen firefox wenn ich mal sowas schauen möchte.
diese filmchen sind dann über eine ganz normale suchseite zu finden - also nichts über e-mail oder sonstige verlinkungen
die mir ans herz gelegt wurden.
desweiteren bin ich nirgends registriert - alles frei zu finden.
und ja ich bin telekom-nutzer

ich werde einen anwalt die antwort an u+c schreiben lassen - und hoffe von denen nie wieder was zu hören.

laut meinem logs war ich bis zum heutigen zeitpunkt nur einmal auf - retdube.net - .

SumQuiSum
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#111 Beitrag von SumQuiSum » Sonntag 8. Dezember 2013, 00:07

Ich find immer mehr, dass man tatsächlich zur Polizei gehen sollte...vor allem, wo auf einem der anderen Blogs jetzt darauf verwiesen wurde, dass gegen U+C seit April wegen versuchten Betruges ermittelt wird. Zum Artikel

Ich meine, wenn gegen die noch immer (?) ermittelt wird, und die jetzt, respektive im Juli so dreist waren, das gleich nochmal zu probieren, dann...

jkj:s_;

SumQuiSum
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#112 Beitrag von SumQuiSum » Sonntag 8. Dezember 2013, 00:22

Wie is das denn, wenn es ein Betrugsfall ist (und danach riecht das ja immer mehr), wie verhält es sich dann mit dem Rechtschutz? Wäre das gedeckt?

RA_Obladen
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#113 Beitrag von RA_Obladen » Sonntag 8. Dezember 2013, 01:13

@rood Danke für den Hinweis/die Erklärung. So ähnlich habe ich mir das auch anhand diverser Berichte einiger unserer Anrufer zusammengereimt. Wir müssen nun wirklich mal abwarten, was die Akteneinsicht hergibt. Die Browserhistories können noch ein wichtiges Indiz sein, bzw. ein erster Schritt in Richtung Beweisbarkeit.

bastler
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#114 Beitrag von bastler » Sonntag 8. Dezember 2013, 06:54

@ muenteraner.
UDP ist ein Protokoll-im Internet.
Wen man das einfach anstößt, sendet der ohne Unterbrechung bis zum Ende. Jeder der in dieser Zeit die IP ändert wird so automatisch zum Empfänger.
Auch wen er das gar nicht angefordert hat.
Wen man jetzt wirklich mitloggen könnte würde man auf den neuen Besitzer der IP kommen.
( das war jetzt alles bissel einfach ausgedrückt.)
Mal das Udp Protokoll bei Wicki lesen.
http://de.wikipedia.org/wiki/User_Datagram_Protocol" onclick="window.open(this.href); return false;

So und noch was.
Wer verbieten den , den Betroffenen, sich einfach an ihre zuständige Staatsanwaltschaft zu wenden und Anzeige zu erstatten.
Im Übrigen wen die Abmahnung so aussieht wie oben geschildert Verstößt sie definitiv gegen das Neue Gesetz gegen Unseriöse Geschäftspraktiken.
Dort Speziell Artikel 8
Änderungen am Urheberrechtsgesetz
Den § 97a
( Mal in Ruhe durchlesen)
MfG

muensteraner
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#115 Beitrag von muensteraner » Sonntag 8. Dezember 2013, 08:48

Nochmal. Die haben nicht das Streaming geloggt. Vielleicht solltest du auch mal richtig lesen. In der Abmahnung wurde eine URL angeben die aufgerufen wurde. Und dann die IP mit der die URL aufgerufen wurde. Mit welchem Protokoll gestream wurde geht es hier gar nicht. Was momentan versucht wird herauszufinden, auf welchem Weg die an die IP und die URL gekommen sind, die man aufgerufen haben soll, da das eigentlich auf einwandfreiem Weg gar nicht möglich ist. Die Anwälte prüfen ja momentan ob die Abmahnungen gegen das Abzockgesetz verstoßen. Und da ist es schon relevant wie kommen die an die IP, die URL und die Benutzerkennung bei der Telekom. Wie es derzeit in der Abmahnung aussieht behaupten die dass man eine URL aufgerufen hat und damit den entsprechenden Film gestreamt. Und nachdem was manche in ihrem Verlauf gefunden haben wurden sie eben auf irgendeinem Weg über Server umgeleitet die nichts mit redtube zu tun haben, um die Daten abzugreifen. Und es geht in der Diskussion darum WIE wurden die Leute umgeleitet. Dein Wikipeadia-Wissen über UDP ist da derzeit völlig unrelevant.

Rene_D32
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#116 Beitrag von Rene_D32 » Sonntag 8. Dezember 2013, 09:31

Ich habe die Email mit der Virenwarnung von T-Online doch noch wiedergefunden allerdings stammt diese bereits vom Mai 2013.

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Steffen
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#117 Beitrag von Steffen » Sonntag 8. Dezember 2013, 10:29

N.M.n. haben wir doch jetzt genügend Informationen zum Thema. Die diversen Anwalts- und Printmedienseiten, die darüber berichten, sind sich doch alle einig, das es hier sehr streitig ist in puncto der Wirksamkeit dieser U+C-Streaming-Abmahnungen.

Nur wurde hier wieder einmal eine clevere Strategie in Regensburg gewählt.
  • 1. Unsichere Rechtslage und Beweiskette
    2. In den meisten Fällen wurde ein Pornostreame genutzt (kein Vorwurf, vlt. ohne Wissen des Partners)
    3. Die Forderungshöhe: (von nur) 250,- €
2013-12-08 10 11 03.jpg
Foto: http://www.ratgeberrecht.eu/urheberrech ... aming.html


Was passiert hier? - “Geschäft mit der Scham!“
a) ein Betroffener zahlt doch lieber, schnell und heimlich, als sich auf einen Rechtsstreit einzulassen.
b) hu, hu, hu, ein Anwalt kostet viel zu viel Geld, mehr als die Abmahnung!

Ist dies aber wirklich so?

Bei eine Streitforderung von 250,- €, ergeben sich anwaltliche Gebühren von: 70,20 €. Wenn nun jemand übertrieben den Gesamtstreitwert annimmt von 1.080.50 €, ergeben sich anwaltliche Gebühren von: 169,50 €. Aus meiner Sicht = einsetzbar!

Das heißt,
  • ½ zahlt lieber, egal ob Abmahnung berechtigt/unberechtigt
    ½ gibt eine mod. UE ab, deren Abfassung unklar ist, zahlt nicht und wertvolle Zeit verstreicht, als ...
... als
  • 1. Anwalt beauftragen
    2. Akteneinsicht vorzunehmen
    3. rechtliche (Gegen-)Schritte einzuleiten
Wir sind hier schon bei Seite 8 und diskutieren was alles möglich wäre, wie rechtswidrig es sei, wie streitig, was man unternehmen könnte usw. usf.

Dann steht auf und wehrt euch mit Anwalt, und nicht nur verbal in den Foren!


VG Steffen

Grummel
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#118 Beitrag von Grummel » Sonntag 8. Dezember 2013, 10:58

Also ich habe mich mit meiner Familie einem Anwalt und einem Journalisten besprochen.

1. Ich werde kommende Woche ein Kanzlei beauftragen, die sich mit diesen Fragen beschäftigt,

2. desweiteren das LKA anrufen, bzw. über ein Präsidium der Polizei mit dem LKA in Kontakt treten um dort eine Anzeige wegen Betruges aufzugeben und

3. eine Beschwerde über die Anwaltskammer in Rosenheim durchführen, die die Machenschaften der RA U+C untersuchen soll.

Es wäre schön, wenn gesammelte Erkenntnisse die hier gewonnen worden sind, von mir auch genutzt werden können und vielleicht auch sonst Unterstützung von euch erhalten könnte.

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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#119 Beitrag von Steffen » Sonntag 8. Dezember 2013, 11:19

Innovativ, aber unbegründet -
Die U+C-Streaming-Abmahnung im Test



Die Kanzlei "Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" hat ein neues
Betätigungsfeld entdeckt: das Abmahnen von Anschlussinhabern, die sich im Wege des
Streamings Pornofilme angeschaut haben sollen. Innovativ ist dies, weil Film- und
Musikabmahnungen bislang immer auf einer Verbreitungshandlung, nicht aber auf rein
passivem Konsum der jeweiligen Inhalte (ob die betreffenden Filme urheberrechtlichen
Werkcharakter haben, wird durchaus bestritten).

Ergänzend zu den Blogbeiträgen zahlreicher internetrechtlich tätiger Kollegen soll
hier einmal die Abmahnung selbst betrachtet werden.

Gegenstand der Abmahnungen sind jeweils Filme, an denen einer The Archive AG das
ausschließliche Vervielfältigungsrecht haben soll. Bei dieser Firma handelt es sich
um eine Schweizer Aktiengesellschaft, die Gesellschaft bezweckt laut dem Register
Moneyhouse.ch: "den Erwerb und die Auswertung von Audio-Medien und audiovisuellen
Medien jeglicher Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich" und
hat seit dem 08.11.2013 einen neuen Verwaltungsrat, bestehend aus den deutschen
Staatsangehörigen Ralf Reichert und Philipp Wiik. Letzterer ist unter der gleichen
Adresse auch für die Wiik Consulting GmbH tätig, welche passenderweise "die
Unternehmensberatung, das Projektmanagement, das Management auf Zeit sowie den Erwerb
und die Verwertung von Urheber-und anderen immateriellen Rechten" bezweckt.

Woher die Rechte der The Archive AG hergeleitet werden, steht in den Sternen, in der
Abmahnung steht es nicht.

Dem Abgemahnten wird sodann mitgeteilt, wann und unter welcher IP-Adresse der
angebliche Verstoß begangen worden sein soll. Hier stellt sich die Frage:


Wie kommen die an meine Daten?

Der einfache Teil der Antwort ist: das Landgericht Köln hat die Deutsche Telekom im
Rahmen eines Auskunftsverfahrens verpflichtet, den Rechteinhabern die Daten
derjenigen Anschlussinhaber mitzuteilen, denen die ermittelten IP-Adressen zugeordnet
waren.

Der spannendere Teil der Antwort ist: die Quelle für die IP-Adressen selbst ist
unbekannt. Zur zeit weiß niemand, ob die IP-Adressen irgendwo anders als gerade aktiv
ermittelt wurden, ob die IP-Adressen von der betroffenen Internetseite stammen (was
unwahrscheinlich ist), ob sie über dort geschaltete Werbung ermittelt wurden, oder ob
es sich - wofür einige Berichte sprechen - um die Folgen eines Virusbefalls handelt.
Sicher ist nur: die in Filesharing-Fällen übliche Ermittlung der IP-Adressen von
Anbietern ist schon deshalb nicht möglich, weil die Ermittelten nichts angeboten
haben. Damit wären wir bei der nächsten Frage:


Was werfen die mir eigentlich vor?

Anders als bei Tauschbörsen-Abmahnungen wird hier keine Verbreitung, sondern "nur"
die Anfertigung einer Kopie im Wege der Zwischenspeicherung vorgeworfen. Im Klartext:
die Anschlussinhaber bzw. -nutzer sollen die Seite redtube.com aufgerufen und dort
pornografische Filme betrachtet - aber nicht dauerhaft runtergeladen! - haben. Dafür
ist es technisch notwendig, dass Teile des Films kurzzeitig im Rechner
zwischengespeichert werden.


Ist das denn verboten?

Das hängt von zwei Fragen ab: ist überhaupt eine Vervielfältigung im
urheberrechtlichen Sinne erfolgt, und wäre diese dann vom Recht auf Privatkopie
gedeckt?

Um es einfach zu fassen: nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs löst
rein technisch bedingtes Zwischenspeichern keine Ansprüche der Rechteinhaber aus.
Dies scheint auch den Verfassern der Abmahnung nicht völlig entgangen zu sein, da sie
auch behaupten, dass die Daten aus einer offensichtlich rechtswidrig öffentlich
gemachten Vorlage stammen. Das klingt bedeutsam, ist aber unzutreffend. Gemeint ist,
dass irgendwelche finsteren Gestalten die Werke der The Archive AG unerlaubt auf die
Seite redtube.com gestellt haben und dass die Rechtswidrigkeit dieses Tuns für die
Besucher dieser Seite so offensichtlich ist, dass sie wissen, dass sie besser die
Finger davon lassen.

Das ist natürlich unzutreffend. Die Tatsache, dass die Seite zum einen nichts für
Minderjährige, zum anderen nichts für Menschen mit bestimmten Moralvorstellungen ist,
macht sie nicht offensichtlich rechtswidriger als die Erotikboutique in der
Fußgängerzone. Insbesondere befindet sich auf redtube.com auch die obligatorische
DMCA Notification Page, mit der Urheberrechtsinhaber Verletzungen ihrer Rechte
mittels E-Mail-Formular melden können. Und hier schließt sich der Kreis: eine Seite,
die einen Mechanismus zur Wahrung von Urheberrechten bietet, ist nicht offensichtlich
urheberrechtswidrig.


Wieso wenden sie sich dann nicht gegen die, die Filme dort eingestellt
haben?


Gegenfrage: könnte die The Archive AG dann für jeden Streamingvorgang die Überweisung
von 250,00 EUR auf ihr Schweizer Konto verlangen? Also.


Ja und hafte ich jetzt?

Das würde einen Urheberrechtsverstoß voraussetzen, der ja gerade nicht vorliegt. Läge
ein Verstoß vor, könnte man die auf der zweiten Seite unter Nr. 3 stehenden
Darlegungen zur Haftung des Anschlussinhabers noch ein wenig mit der tatsächlichen
Rechtslage vergleichen.


Habe ich mich etwa strafbar gemacht?

Nein. Der Hinweis auf die Strafbarkeit nach § 106 UrhG setzt nicht nur einen
Urheberrechtsverstoß voraus, sondern auch ein vorsätzliches Handeln. Wenn die
Abmahnung von einem Rechtsanwalt formuliert wurde, wird dieser den Satz - Kenntnis
z.B. der Entscheidung OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.05.2009, Az. 1 Ss 46/09
vorausgesetzt - nur zum Aufbau der Drohkulisse eingefügt haben. Eine Strafbarkeit des
Vorgangs mag - die Einzelheiten stehen noch aus - gegeben sein, aber nicht auf Seiten
der Abgemahnten. Vgl. "Wieso meldet sich den eine Schweizer Firma, wenn ich von
Deutschland aus eine amerikanische Seite besucht habe?".


Muss ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

Auf der zweiten Seite unter II.1 wird die Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung verlangt. In Tauschbörsenfällen gehört das dazu, vermutlich
ist deshalb auch hier eine Aufforderung eingebaut. Rechtlich ist die
Unterlassungserklärung nämlich nicht geschuldet: es gibt keine
Urheberrechtsverletzung,also kann es auch keine Wiederholungsgefahr geben. Eigentlich
logisch. Außerdem geht es hier ja nicht um die Verbreitung, durch deren Fortsetzung
weiterer Schaden droht, sondern um den einmaligen Konsum. Ein rechtliches Interesse,
dass sich der Abgemahnte den Film nicht mehr anguckt, wenn gleichzeitig
Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises der DVD verlangt wird, erscheint ebenfalls
zweifelhaft. Kommen wir also zu den Zahlen.


Was rechnen die mir da eigentlich vor - muss ich das wirklich zahlen?

Vorgerechnet wird in einem (im Ergebnis die gesetzlichen Erfordernisse wohl nicht
erfüllenden) Rechenbeispiel der angebliche Schaden sowie die daraus resultierenden
Forderungen. Als Schaden werden 15,50 EUR aus der Luft gegriffen. Es darf bezweifelt
werden, dass der Gewinn aus dem Verkauf einer DVD an den Abgemahnten (also der
Vorteil, den die The Archive AG gehabt hätte, wenn der Abgemahnte sich das Material
vom Erotikhändler seines Vertrauens geholt hätte) so hoch liegt. Der Gewinn aus einem
legalen Download liegt vermutlich unter 2 Euro. Hier darf darauf hingewiesen werden,
dass das Einfordern überhöhten Schadensersatzes nicht nur bei Verkehrsunfallsachen
als Betrug gewertet wird.

Sodann werden Anwaltskosten aus dem angeblichen Schaden, den angeblichen Ermittlungs-
und Auskunftskosten sowie dem diffus aus § 97a UrhG übernommenen Streitwert von
1.000,00 EUR berechnet. Das ist falsch: nicht nur werden die Kosten aus dem
Schadensersatz nicht separat ausgewiesen (weil sie nur vom Täter zu zahlen sind,nicht
aber von einem Anschlussinhaber, der lediglich als Störer für die mangelnde Sicherung
oder Belehrung haftet), auch vergisst der Verfasser der Abmahnung, dass die
Ermittlungskosten nicht streitwerterhöhend wirken. Endgültig zweifelt man an der
Erstellung der Abmahnung durch einen Rechtsanwalt, wenn für einen Verstoß, der
maximal 15,50 EUR Schaden nebst Kosten verursacht hat, einen Gegenstandswert von
1.000,00 EUR angesetzt wird. § 97a UrhG sieht eine Obergrenze für den Streitwert vor,
keinen Festbetrag!


Und nun? Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Auf S. 3 steht als letzter Satz vor der Grußformel "Die Beurteilung unter
strafrechtlichen Gesichtspunkten bleibt vorbehalten.". Das werde ich mir für meine
Schriftsätze in Streaming-Fällen merken.

Die auf der vierten Seite vorgeschlagene Unterlassungserklärung (die Fußnote 1 zu §
97a II Nr. 4 UrhG ist übrigens eine nette Idee, während die Fußnote 2 mit dem
Hinweis, dass bei Ratenzahlung je Rate 2 Euro Bearbeitungsgebühr verlangt werden,
doch arg nach Inkassounternehmen klingt) ist rechtlich nicht geschuldet. Inhaltlich
bedeutet sie quasi "ich gehe nie wieder auf anderer Leute Internetseiten, weil es
könnte ja sein, dass der Seitenbetreiber ohne mein Wissen fremdes Material verwendet,
und ich will dafür, dass diese Seite aus technischen Gründen kurz im Arbeitsspeicher
meines Rechners ist, nicht Strafe zahlen oder ins Gefängnis".


Kriege ich jetzt mein Geld zurück?

Wenn Sie schon gezahlt haben, könnten Sie Ihr Geld theoretisch nach den Grundsätzen
der ungerechtfertigten Bereicherung zurückfordern. Wenn Sie nicht gezahlt, aber einen
Anwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragt haben, sind die Kosten nach §
97a Abs. 4 Satz 1 UrhG zu erstatten. In beiden Fällen gibt es aber ein Problem: die
The Archive AG sitzt in der Schweiz. Dort zu klagen dürfte wirtschaftlich sinnlos
sein.

Eine interessante Idee wäre es natürlich, die verantwortliche Rechtsanwaltskanzlei
selbst in Regress zu nehmen. Eine erstinstanzliche Verurteilung der Kanzlei Urmann +
Kollegen zur Haftung für die Kosten eines Abgemahnten ist durch das Amtsgericht
Regensburg mit Urteil vom 05.07.2013; Az.: 4 C 3780/12, erfolgt. Ob die Angabe des
Kontos der The Archive AG in der Fußzeile der ersten Seite des Abmahnschreibens (also
dort, wo man die Angaben der Kanzlei selbst erwarten würde), eine die Haftung noch
näher legende Verflechtung indiziert, sei dahingestellt.


Fazit

Die neue Abmahnkampagne von U+C ist zwar kreativ, leidet aber unter erheblichen
rechtlichen Mängeln. Die Abgemahnten haben sich nicht strafbar gemacht, bei den
übrigen Beteiligten ist diese Frage noch offen.


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Autor: Rechtanwalt Malte Dedden

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Quelle: Blog conle§i

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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#120 Beitrag von muensteraner » Sonntag 8. Dezember 2013, 19:18

Hier mal ein Link zum Handelsregistereintrag der Archive AG

Handelsregistereintrag Archive AB

Hier ein Link zum Handelsregistereintrag eines Geschäftsführers

Verwaltungsratsmitglied unter anderem Archive AG

nächster Gesellschafter
Direktor unter anderem Archive AG

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