Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Ganz kann ich der Aussage in diesem Artikel aber nicht folgen - "Im Antrag (PDF) steht überhaupt nix von Tauschbörse.". Stimmt nur zum Teil. Im Antrag wird zwar nicht von Tauschbörsen geschrieben, dafür aber ganz klar von Downloadportalen. Somit wurde dem Gericht vorgegaukelt, es ginge um Urheberechtsverletzungen in entsprechenden Tauschbörsen und nicht um Streamingportale. Demzufolge dürfte die Schuld garnicht beim LG Köln, sondern tatsächlich bei diesem Rechtsverdreher zu suchen sein. Man kann jetzt nur noch hoffen, dass der Herr sich damit selbst einen Strick gedreht hat!
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Die Schuld liegt auch in erster Linie beim LG Die hätten die Anträge richtig prüfen müssen. D.h auch sich informieren, ob es sich bei redtube.com überhaupt um eine Tauschbörse handelt. Deshalb soll das ja ein Richter prüfen um Betrug zu verhindern. Es ist schon ein Witz dass sich ein Gericht durch unkorrekte, schwammig formulierte Anträge täuschen lässt.
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Mag sein, aber wir gucken blöd.
ich bin Student, habe etwa nen Hunni angespart für meine Freundin zu Weihnachten ( ja,ich bin arm) und heute sehe ich (nachdem ich fast eine Woche in München war), dass ich auch einen Brief gekriegt hab. Natürlich bis übermorgen nur Frist und nun steh ich da. Da ich aufgrund "richtiger" Freunde ( w-lan und Filesharing tool im autostart und mich dann hängen lassen) schon Erfahrungen damit habe und erst kürzlich durch Vergleiche die Sache aus der Welt schaffen konnte ( auch ein Grund wieso ich pleite bin, am Ende waren es doch über 1000 Euro) nervt mich der Brief ungemein. Pronoseiten besuche ich fast nie, redtube schon gar nicht, glamour girls oder wie auch immer kenn ich nicht einmal, obwohl man im Internet heutzutage fast nichts mehr ausschließen kann. Man besucht öfter unfreiwillig solche Videos als gewollt.
Ich weiss das in Köln gepennt wurde, aber es frustet mich, dass solche dubiosen....ja fast schon wahnwitzigen Aktionen ( ich würde mich tot lachen, wenn es nicht so traurig wäre) mich wieder dazu zwingen zu meinem Anwalt zu gehen, der mich ( um eben keinen Fehler zu begehen) bei einer Sache vertritt, die aufgrund seiner Lächerlichkeit eh im Sande verläuft und mich das wohl wieder 150 Euro kosten dürfte, die ich nicht wirklich habe. Einklagen kann ich das Geld kaum, da die ARchive AG in der Schweiz ist, das Geld ist dann wohl weg. Mein Anwalt kann da nix für, aber wenn jetzt schon irgendwelche semi idiotischen Anträge beim Gericht durch gewunken werden und die für Abmahnwellen sorgen, dann kann das ja alles "illegal" sein und am Ende ohne Konsequenzen, aber immer wieder einen Anwalt aufzusuchen um eben auf Nummer sicher zu gehen, so wird man sein Geld auch los. Als Bürger unseres Rechtsstaats fühle ich mich regelrecht verarscht. Es tut weh das man zu einem Spielball von Abmahnern und Verteidigern wird...irgendwer, egal ob die Sache überhaupt irgendwie Hand und Fuß hat, kriegt das Geld immer.
Eigentlich wollte ich es selber machen, doch von der mod. UE halte ich (Laie wohlgemerkt) wenig ( da ich mir keiner Schuld bewusst bin, da gibts nix zu unterlassen), Widerruf ohne Anwalt ist nichts halbes, nichts ganzes. Also doch wieder zum Anwalt. Ich bin einfach nur müde. Es zerrt wirklich an den Nerven. Die Sachen kommen auch immer dann, wenn man eh schon genug um die Ohren hat.
Ich hoffe das in Köln köpfe rollen. Für Tipps bin ich auch dankbar. Mein Anwalt is ok, aber auch eher ein Typ Schema F.
ich bin Student, habe etwa nen Hunni angespart für meine Freundin zu Weihnachten ( ja,ich bin arm) und heute sehe ich (nachdem ich fast eine Woche in München war), dass ich auch einen Brief gekriegt hab. Natürlich bis übermorgen nur Frist und nun steh ich da. Da ich aufgrund "richtiger" Freunde ( w-lan und Filesharing tool im autostart und mich dann hängen lassen) schon Erfahrungen damit habe und erst kürzlich durch Vergleiche die Sache aus der Welt schaffen konnte ( auch ein Grund wieso ich pleite bin, am Ende waren es doch über 1000 Euro) nervt mich der Brief ungemein. Pronoseiten besuche ich fast nie, redtube schon gar nicht, glamour girls oder wie auch immer kenn ich nicht einmal, obwohl man im Internet heutzutage fast nichts mehr ausschließen kann. Man besucht öfter unfreiwillig solche Videos als gewollt.
Ich weiss das in Köln gepennt wurde, aber es frustet mich, dass solche dubiosen....ja fast schon wahnwitzigen Aktionen ( ich würde mich tot lachen, wenn es nicht so traurig wäre) mich wieder dazu zwingen zu meinem Anwalt zu gehen, der mich ( um eben keinen Fehler zu begehen) bei einer Sache vertritt, die aufgrund seiner Lächerlichkeit eh im Sande verläuft und mich das wohl wieder 150 Euro kosten dürfte, die ich nicht wirklich habe. Einklagen kann ich das Geld kaum, da die ARchive AG in der Schweiz ist, das Geld ist dann wohl weg. Mein Anwalt kann da nix für, aber wenn jetzt schon irgendwelche semi idiotischen Anträge beim Gericht durch gewunken werden und die für Abmahnwellen sorgen, dann kann das ja alles "illegal" sein und am Ende ohne Konsequenzen, aber immer wieder einen Anwalt aufzusuchen um eben auf Nummer sicher zu gehen, so wird man sein Geld auch los. Als Bürger unseres Rechtsstaats fühle ich mich regelrecht verarscht. Es tut weh das man zu einem Spielball von Abmahnern und Verteidigern wird...irgendwer, egal ob die Sache überhaupt irgendwie Hand und Fuß hat, kriegt das Geld immer.
Eigentlich wollte ich es selber machen, doch von der mod. UE halte ich (Laie wohlgemerkt) wenig ( da ich mir keiner Schuld bewusst bin, da gibts nix zu unterlassen), Widerruf ohne Anwalt ist nichts halbes, nichts ganzes. Also doch wieder zum Anwalt. Ich bin einfach nur müde. Es zerrt wirklich an den Nerven. Die Sachen kommen auch immer dann, wenn man eh schon genug um die Ohren hat.
Ich hoffe das in Köln köpfe rollen. Für Tipps bin ich auch dankbar. Mein Anwalt is ok, aber auch eher ein Typ Schema F.
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
gehe zu deinem Amtsgericht und beantrage einen Beratungshilfeschein. Da du Student bist und geringes Einkommen hast, bekommst du den auf jeden Fall. Dann kostet dich der Anwalt nur 10 Euro.
Damit ist das Weihnachtsgeschenk für deine Freundin gerettet. Ansonsten kommt es auf ein paar Tage bei der UE nicht an. Die haben derzeit andere Probleme wie EV gegen Leute zu beantragen, die die UE ein paar Tage später abgeben. Die Klitsche hat 10000 Abmahnungen rausgehauen. Da geht es sowieso nur ums schnelle Geld. Bei 4 Leuten bei 10000 Abmahnungen zu prüfen ob die UEs fristgerecht eingehen, da müssten für die der Tag wahrscheinlich 120 Stunden haben.
Zudem kann dann der Anwalt eine Fristverlängerung beantragen.
Damit ist das Weihnachtsgeschenk für deine Freundin gerettet. Ansonsten kommt es auf ein paar Tage bei der UE nicht an. Die haben derzeit andere Probleme wie EV gegen Leute zu beantragen, die die UE ein paar Tage später abgeben. Die Klitsche hat 10000 Abmahnungen rausgehauen. Da geht es sowieso nur ums schnelle Geld. Bei 4 Leuten bei 10000 Abmahnungen zu prüfen ob die UEs fristgerecht eingehen, da müssten für die der Tag wahrscheinlich 120 Stunden haben.
Zudem kann dann der Anwalt eine Fristverlängerung beantragen.
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Ich kann keinen rechtlichen Rat geben, aber soweit mir bekannt ist, hat es in vielen Jahren, die U+C schon Abmahnungen versenden, noch nicht einen einzigen bekannten Fall gegeben, der vor Gericht ging.
Wenn man nun noch bedenkt, wie offensichtlich dünn dieser Fall hier noch dazu ist, kann man sicher seine eigenen Schlüsse ziehen.
Auf lawblog findet man dazu folgendes:
"Fazit: Es spricht einiges dafür, dass man sich keine schlaflosen Nächte machen muss. Selbst bei den echten Abmahnungen von U + C ist schlichtes Ignorieren derzeit eine vertretbare Option. Dem Abmahn-Express dürfte nämlich ohnehin eine Vollbremsung drohen."
Und selbst, wenn man mal alle sonstigen Ungereimtheiten außer acht lässt, liest man bei RA Thomas Stadler bereits über die reine Form der Abmahnung:
"Die Abmahnung beachtet [...] die Vorgabe von § 97a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 UrhG nicht ausreichend. Denn es wird in der Abmahnung nicht angegeben, dass die von U&C vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht. Die Abmahnung ist alleine deshalb nach § 97 a Abs. 2 S. 2 UrhG unwirksam."
Wenn man nun noch bedenkt, wie offensichtlich dünn dieser Fall hier noch dazu ist, kann man sicher seine eigenen Schlüsse ziehen.
Auf lawblog findet man dazu folgendes:
"Fazit: Es spricht einiges dafür, dass man sich keine schlaflosen Nächte machen muss. Selbst bei den echten Abmahnungen von U + C ist schlichtes Ignorieren derzeit eine vertretbare Option. Dem Abmahn-Express dürfte nämlich ohnehin eine Vollbremsung drohen."
Und selbst, wenn man mal alle sonstigen Ungereimtheiten außer acht lässt, liest man bei RA Thomas Stadler bereits über die reine Form der Abmahnung:
"Die Abmahnung beachtet [...] die Vorgabe von § 97a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 UrhG nicht ausreichend. Denn es wird in der Abmahnung nicht angegeben, dass die von U&C vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht. Die Abmahnung ist alleine deshalb nach § 97 a Abs. 2 S. 2 UrhG unwirksam."
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Hallo,
ich bin auch Betroffener, aber nachdem was alles in der Presse und bei diversen Anwälten auf der Homepage steht mach ich mir keine Sorgen wegen U+C und Abmahnung.
Aber: irgendwelche windigen Gauner besitzen nun fast sämtliche Daten von mir EINSCHLIESSLICH der T-online Kennung.
Klar kann man Strafanzeige wegen Verstosses gegen das Datenschutzgesetz stellen, aber das ändert nichts an der Tatsache,
dass diese dunklen Gesellen nun praktisch alles von mir wissen.
Wer sagt mir denn, dass ich nicht nächstes Jahr wieder eine Abmahnung bekomme wegen irgendwas, die Daten haben sie ja nun.
Hat sich da jemand mal Gedanken drüber gemacht?
ich bin auch Betroffener, aber nachdem was alles in der Presse und bei diversen Anwälten auf der Homepage steht mach ich mir keine Sorgen wegen U+C und Abmahnung.
Aber: irgendwelche windigen Gauner besitzen nun fast sämtliche Daten von mir EINSCHLIESSLICH der T-online Kennung.
Klar kann man Strafanzeige wegen Verstosses gegen das Datenschutzgesetz stellen, aber das ändert nichts an der Tatsache,
dass diese dunklen Gesellen nun praktisch alles von mir wissen.
Wer sagt mir denn, dass ich nicht nächstes Jahr wieder eine Abmahnung bekomme wegen irgendwas, die Daten haben sie ja nun.
Hat sich da jemand mal Gedanken drüber gemacht?
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Habe heute auch so eine gefälschte Mail erhalten. Absender "blablabla@web.de", gespickt mit rechtschreifehlern und einer zip - Datei.
Mich würde trotzdem mal interessieren was die Zip beinhaltet. Gibt es eine Möglichkeit dies herauszubekommen ? Mein Virenscanner kann das glaube nicht...
Ich bin übrigens kein T-Online Kunde
Mich würde trotzdem mal interessieren was die Zip beinhaltet. Gibt es eine Möglichkeit dies herauszubekommen ? Mein Virenscanner kann das glaube nicht...
Ich bin übrigens kein T-Online Kunde
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Prinzipiell: https://www.virustotal.com/de/" onclick="window.open(this.href); return false;Lemon hat geschrieben:Habe heute auch so eine gefälschte Mail erhalten. Absender "xxx@xxx.xx", gespickt mit rechtschreifehlern und einer zip - Datei.
Mich würde trotzdem mal interessieren was die Zip beinhaltet. Gibt es eine Möglichkeit dies herauszubekommen ? Mein Virenscanner kann das glaube nicht...
Ich bin übrigens kein T-Online Kunde
Aber wenn du schon so fragst, würde ich davon abraten selber daran herumzubasteln.
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Immerhin wurde jetzt Strafanzeige erstellt:
Können denn auch die Richter rechtlich belangt werden? Kann doch nicht folgenlos bleiben, wenn sowas einfach ungesehen durchgewunken wird.
Wegen der Spam Mails: beruhigt euch mal wieder ,einfach löschen und gut ist.
Bin zwar selbst nicht von den U+C Schreiben betroffen, aber wäre ich es, würde ich's da wahrscheinlich auch machen bzw. einfach ignorieren. Das steht alles auf so tönernen Füßen, die werden sich hüten, Klage zu erheben oder eine EV zu beantragen.
http://www.welt.de/wirtschaft/article12" onclick="window.open(this.href); return false; ... ahner.htmlDie Berliner Kanzlei Werdermann/von Rüden hat Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz bei der Berliner Staatsanwaltschaft gegen den Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian erstattet. Außerdem will die Kanzlei den zuständigen Datenschutzbeauftragten auf den Fall hinweisen.
Können denn auch die Richter rechtlich belangt werden? Kann doch nicht folgenlos bleiben, wenn sowas einfach ungesehen durchgewunken wird.
Wegen der Spam Mails: beruhigt euch mal wieder ,einfach löschen und gut ist.
Bin zwar selbst nicht von den U+C Schreiben betroffen, aber wäre ich es, würde ich's da wahrscheinlich auch machen bzw. einfach ignorieren. Das steht alles auf so tönernen Füßen, die werden sich hüten, Klage zu erheben oder eine EV zu beantragen.
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
@lemmon
Datei mit einem BS öffnen das nicht auf den Befehlscode anfällig ist.
Da mittels Hexeditor betrachten.
Mich würde das schon Interessierten aber ich habe ja leider :( keine Bekommen.
MfG
Datei mit einem BS öffnen das nicht auf den Befehlscode anfällig ist.
Da mittels Hexeditor betrachten.
Mich würde das schon Interessierten aber ich habe ja leider :( keine Bekommen.
MfG
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Die Welt: Richter verwechseln Porno-Portal mit Tauschbörse
Ein Gericht könnte sich bei der Begründung für ein Auskunftsersuchen an die Telekom geirrt haben, weil es den Streaming-Dienst Redtube als Tauschbörse bezeichnete. Weitere Abmahnungen sind möglich.
Quelle: Die Welt: Richter verwechseln Porno-Portal mit Tauschbörse
Hier überschlagen sich doch die Ereignisse, fast Stündlich. Jeder weiß mehr als der andere, nur genaues nicht. Umsonst haben wir doch unsere empfohlen Vorgehensweise nicht darauf aufgebaut - das alles abzuklären. Nur weil ein Anwalt Akteneinsicht nimmt und seine Schlussfolgerungen darlegt, ein Printmedium darüber spekuliert, sollte man Ruhe bewahren und es einfach abklären, anstatt nach jeder Printmeldung herumzulaufen wie in einen wild gewordenen Hühnerstall und selbst zu Spekulieren.
Noch einmal:
Empfohlene Vorgehensweise
bei Streaming-Abmahnungen
Hilfe! Streaming-Abmahnung! Was tun?
Hier muss man erst einmal entgegenhalten -egal ob man diesen Stream-Dienst benutzt
hat-, gibt er sehr viele Unklarheiten und eine nichtausgeprägte Rechtsprechung zu
Streaming in Deutschland. Wir befinden uns hier in einer rechtlichen Grauzone!
Wichtigste Fragen, die jetzt geklärt werden -müssen-,
Ich persönlich finde es wieder einmal von Regensburg "clever ausgedacht und inszeniert".
Wir haben bald Weihnachten, das sitzt das Geld lockerer; es betrifft das "Geschäft mit
der Scham"; wer möchte seinem Partner schon mitteilen, das man heimlich Pornos schaut +
wenn die anderen (Kinder, Nachbarn) es erfahren, keine richtige Rechtsprechung usw.
Es werden hier leider viele Betroffene
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1. Nur mit Anwalt. Ich wehre mich!
Man beauftragt -sofort- einen Anwalt, der alles abklärt.
Was kostet mich ein Anwalt?
Natürlich wird man wohl von 250,- Euro Forderung U+C aus der Abmahnung; 1.000,- Euro
Unterlassung (UVE); ca. 35 - 50,- Euro für die Akteneinsicht ausgehen müssen. Man
käme dann auf einen Gegenstandswert in Höhe von ca. 1.300,- Euro, der eigene
anwaltliche Gebühren (ohne MwSt.) von ca. 170,- Euro produziert.
Huch, dann vergleiche ich mich lieber, kommt vielleicht billiger, oder zahle,
habe ichweniger Stress!
Türlich, türlich, Digger! Aber man sollte sich entscheiden: Wehre ich mich gegen eine
mögliche unberechtigte Abmahnung, oder zahle etwas bereitwillig, was vielleicht Murks
ist, aber weniger Stress darstellt. Denn geiz ist doch geil!?
Es muss jeder selbst wissen, ob er Kämpfen oder Nichtkämpfen will! Was soll ich
jetzt denn anderes schreiben? Ich bin kein Staubsaugerverkäufer, der Klinken putzt.
(...) Bist Du der Wolf, oder das Schaf!? (...)
The Expendables 2, "Jean Vilain" (Jean-Claude Van Damme)
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2. Ne, ich weiß nicht recht, ich versuche es erst
einmal ohne Anwalt! Oder?
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Steffen Heintsch für AW3P
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ACHTUNG: Betrüger hängen sich
an die U+C Streaming Abmahnung!
Betrügerische Emails im Umlauf!
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Kanzlei Dr. Wachs – Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: Dr. Wachs.de oder
Dr. Abmahnung.de
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Seit heute morgen erreichen und dutzenden Anfragen wegen E-Mails zu vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen. Betrüger versuchen sich an die Sorge wegen Streaming Abmahnungen anzuhängen und daraus Profit zu schlagen.
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Autor: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Quelle: Blog Dr. Wachs
Link: http://www.dr-wachs.de/blog/2013/12/10/ ... im-umlauf/
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AW3P
Beispiel UrhR-Verletzung am kommenden Sonntag, den 15.12.2013:
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Einfach Strafanzeige gegen Unbekannt! Und die angehängte zip.-Datei nicht öffnen, ansonsten Virenprüfung starten!
Und was sagt Regensburg dazu?
SH für AW3P
Ein Gericht könnte sich bei der Begründung für ein Auskunftsersuchen an die Telekom geirrt haben, weil es den Streaming-Dienst Redtube als Tauschbörse bezeichnete. Weitere Abmahnungen sind möglich.
Quelle: Die Welt: Richter verwechseln Porno-Portal mit Tauschbörse
Hier überschlagen sich doch die Ereignisse, fast Stündlich. Jeder weiß mehr als der andere, nur genaues nicht. Umsonst haben wir doch unsere empfohlen Vorgehensweise nicht darauf aufgebaut - das alles abzuklären. Nur weil ein Anwalt Akteneinsicht nimmt und seine Schlussfolgerungen darlegt, ein Printmedium darüber spekuliert, sollte man Ruhe bewahren und es einfach abklären, anstatt nach jeder Printmeldung herumzulaufen wie in einen wild gewordenen Hühnerstall und selbst zu Spekulieren.
Noch einmal:
Empfohlene Vorgehensweise
bei Streaming-Abmahnungen
Hilfe! Streaming-Abmahnung! Was tun?
Hier muss man erst einmal entgegenhalten -egal ob man diesen Stream-Dienst benutzt
hat-, gibt er sehr viele Unklarheiten und eine nichtausgeprägte Rechtsprechung zu
Streaming in Deutschland. Wir befinden uns hier in einer rechtlichen Grauzone!
Wichtigste Fragen, die jetzt geklärt werden -müssen-,
- 1. IP-Ermittlung, bis hin zur Beauskunftung
2. Rechteinhaberschaft
3. Ist Streaming ein UrhR-Verstoß, und wenn ja, welche Ansprüche und Forderungen löst
er wirklich aus
4. gibt es strafrechtliche Aspekte
Das sind aber Fragen, die Du als Abgemahnter -nicht- klären kannst, sondern -nur- ein
Anwalt!
Anwalt!
Ich persönlich finde es wieder einmal von Regensburg "clever ausgedacht und inszeniert".
Wir haben bald Weihnachten, das sitzt das Geld lockerer; es betrifft das "Geschäft mit
der Scham"; wer möchte seinem Partner schon mitteilen, das man heimlich Pornos schaut +
wenn die anderen (Kinder, Nachbarn) es erfahren, keine richtige Rechtsprechung usw.
Es werden hier leider viele Betroffene
- 1. entweder vorschnell zahlen ("Geschäft mit der Scham") oder sich versuchen
kostengünstig zu vergleichen (Preis drücken)
2. eine mod. UE abgeben und 3 Jahre warten (es verstreicht nutzlos die wertvolle Zeit)
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Für AW3P -und ich bin auch etwas verhaltener in Empfehlungen- gibt es nur 2 (eigentlich
nur 1 Richtige (die -mit- Anwalt)) Vorgehensweisen!
nur 1 Richtige (die -mit- Anwalt)) Vorgehensweisen!
1. Nur mit Anwalt. Ich wehre mich!
Man beauftragt -sofort- einen Anwalt, der alles abklärt.
- muss überhaupt eine UE abgegeben werden, wenn ja - welche?
- kann man die Abmahnung zurückweisen oder andere rechtliche Schritte einleiten?
- IP-Ermittlung / IP-Verauskunftung = Akteneinsicht + Auswertung
- was für Ansprüche und Forderungen gelten bei Streaming usw.
- solle man hier es gerichtlich abklären
- gibt es strafrechtliche Aspekte
Liste empfohlener Anwälte: Link
Beachte: Erst Fragen und Klären, dann Beauftragen!
Vor einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes muss feststehen:
Vor einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes muss feststehen:
- 1. die Höhe des anwaltlichen Honorars (Pauschalhonorar, Auslagenpauschale und
Mehrwertsteuer)
2. die genauen anwaltlichen Tätigkeiten (mod. UE, allg. Schriftverkehr usw.)
- 1. keine konkrete Höhe des anwaltlichen Honorars benannt wird und
2. die Höhe des anwaltlichen Honorars größer ist, als die Forderungen der Abmahnung
Was kostet mich ein Anwalt?
Natürlich wird man wohl von 250,- Euro Forderung U+C aus der Abmahnung; 1.000,- Euro
Unterlassung (UVE); ca. 35 - 50,- Euro für die Akteneinsicht ausgehen müssen. Man
käme dann auf einen Gegenstandswert in Höhe von ca. 1.300,- Euro, der eigene
anwaltliche Gebühren (ohne MwSt.) von ca. 170,- Euro produziert.
Huch, dann vergleiche ich mich lieber, kommt vielleicht billiger, oder zahle,
habe ichweniger Stress!
Türlich, türlich, Digger! Aber man sollte sich entscheiden: Wehre ich mich gegen eine
mögliche unberechtigte Abmahnung, oder zahle etwas bereitwillig, was vielleicht Murks
ist, aber weniger Stress darstellt. Denn geiz ist doch geil!?
Es muss jeder selbst wissen, ob er Kämpfen oder Nichtkämpfen will! Was soll ich
jetzt denn anderes schreiben? Ich bin kein Staubsaugerverkäufer, der Klinken putzt.
(...) Bist Du der Wolf, oder das Schaf!? (...)
The Expendables 2, "Jean Vilain" (Jean-Claude Van Damme)
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2. Ne, ich weiß nicht recht, ich versuche es erst
einmal ohne Anwalt! Oder?
! | Bei einer Vorgehensweise -ohne Anwalt- rate ich von a) Nichtabgabe einer "mod. UE-Streaming"; b) einer Abgabe einer "Do-it-Yourself-mod.UE" o.a.; c) privater Zurückweisung der Abmahnung (ohne Rechtsbeistand) - kategorisch ab! Hier ist das Risiko und die Kosten für den Betroffenen -als Nichtjuristen- einfach zu groß und nicht überschaubar. |
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Alles andere ist beim jetzigen Status quo = keine angemessene Empfehlung!
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Steffen Heintsch für AW3P
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ACHTUNG: Betrüger hängen sich
an die U+C Streaming Abmahnung!
Betrügerische Emails im Umlauf!
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Kanzlei Dr. Wachs – Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: Dr. Wachs.de oder
Dr. Abmahnung.de
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Seit heute morgen erreichen und dutzenden Anfragen wegen E-Mails zu vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen. Betrüger versuchen sich an die Sorge wegen Streaming Abmahnungen anzuhängen und daraus Profit zu schlagen.
Von: Anwalt Urmann
Datum: 10.12.2013 09:42:53
An: XXXXXX
Betreff: Redtube Urheberrechtsverletzung an dem Werk Dream Trip
Es handelt sich um Betrugsversuche. In der E-Mail heißt es:
Sehr geehrte/r XXXXX XXXXXXX,
>
> Grund unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Miriams Adventures. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.
>
> Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:
>
> Datum/Uhrzeit: 13.12.2013 24:44:64
> IP-Adresse: 93.XX.132.11 XXXXXX XXXXXXXXX
> Produktname: Miriams Adventures
> Benutzerkennung: 710XY
> Stream Seite: Redtube
>
> Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.
>
> Die beim Streamen des genannten Werkes technisch notwendige Zwischenspeicherung stellt ein Vervielfältigen nach § 16 UrhG dar und steht ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber zu. Hierfür spielt es keine Rolle, ob das Werk dauerhaft oder nur vorübergehend gespeichert wird. Eine rechtmäßige Nutzung der Raubkopie (§ 44a UrhG) ist ohne Genehmigung des Urhebers nicht möglich (vgl. AG Leipzig, Urteil vom 21.12.2011 – Az. 200 Ls 390 Js 184/11). Eine erlaubte Vervielfältigung zum privaten Gebrauch (§ 53 UrhG) kommt hier von vornherein nicht in Betracht, da eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet worden ist. Daher hat unsere Mandantschaft gegen Sie einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (§ 97 UrhG). Weiterhin hat unsere Mandantschaft gegen Sie den Anspruch auf Vernichtung aller bei Ihnen noch befindlichen rechtswidrigen Kopien (§ 98 UrhG).
>
> Aufgrund der Zuordnung der oben bezeichneten IP-Adresse zu Ihrem Internetanschluss besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Inhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dies hat der Bundesgerichtshof jüngst in seiner Morpheus-Entscheidung am 15.11.2012 bestätigt (Az. I ZR 74/12). Als Anschlussinhaber müssen Sie sich auch das Verhalten Dritter zurechnen lassen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08) entschieden, dass der Betrieb eines nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschlusses adäquat kausal für Urheberrechtsverletzungen ist, die unbekannte Dritte unter Einsatz dieses Anschlusses begehen. Im Rahmen der sekundären Darlegungs- und Beweislast ist von Ihnen darzulegen und zu beweisen, dass ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden. Als Anschlussinhaber haften Sie daher zivilrechtlich für die Rechtsverletzung. Die unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke wird gemäß § 106 UrhG zudem mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft.
>
> Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie unverzüglich von Ihrem Computer zu entfernen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 13.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.
>
> Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Kostenerstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 97,20 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 80,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:
>
> Gegenstandswert: 1743,00 Euro
> Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 335,75 Euro
> Pauschale für Post und Telekommunikation: 17,82 Euro
> Schadensersatz: 97,20 Euro
> Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 80,00 Euro
>
>
> Die gespeicherten Daten sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der angehängten Datei.
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Rechtsanwälte Urmann und Collegen
Es handelt sich - wie sich schon dem Datum in der Zukunft erkenntlich - die Rechtsverletzung soll am 13.12.2013 stattfinden, um eine betrügerische Aktion. Die angehängte ZIP Datei enthält mutmaßlich Viren. Zahlen Sie nicht, sie brauchen dafür keinen Anwalt. Löschen Sie die E-Mail unverzüglich.Datum: 10.12.2013 09:42:53
An: XXXXXX
Betreff: Redtube Urheberrechtsverletzung an dem Werk Dream Trip
Es handelt sich um Betrugsversuche. In der E-Mail heißt es:
Sehr geehrte/r XXXXX XXXXXXX,
>
> Grund unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Miriams Adventures. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.
>
> Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:
>
> Datum/Uhrzeit: 13.12.2013 24:44:64
> IP-Adresse: 93.XX.132.11 XXXXXX XXXXXXXXX
> Produktname: Miriams Adventures
> Benutzerkennung: 710XY
> Stream Seite: Redtube
>
> Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.
>
> Die beim Streamen des genannten Werkes technisch notwendige Zwischenspeicherung stellt ein Vervielfältigen nach § 16 UrhG dar und steht ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber zu. Hierfür spielt es keine Rolle, ob das Werk dauerhaft oder nur vorübergehend gespeichert wird. Eine rechtmäßige Nutzung der Raubkopie (§ 44a UrhG) ist ohne Genehmigung des Urhebers nicht möglich (vgl. AG Leipzig, Urteil vom 21.12.2011 – Az. 200 Ls 390 Js 184/11). Eine erlaubte Vervielfältigung zum privaten Gebrauch (§ 53 UrhG) kommt hier von vornherein nicht in Betracht, da eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet worden ist. Daher hat unsere Mandantschaft gegen Sie einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (§ 97 UrhG). Weiterhin hat unsere Mandantschaft gegen Sie den Anspruch auf Vernichtung aller bei Ihnen noch befindlichen rechtswidrigen Kopien (§ 98 UrhG).
>
> Aufgrund der Zuordnung der oben bezeichneten IP-Adresse zu Ihrem Internetanschluss besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Inhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dies hat der Bundesgerichtshof jüngst in seiner Morpheus-Entscheidung am 15.11.2012 bestätigt (Az. I ZR 74/12). Als Anschlussinhaber müssen Sie sich auch das Verhalten Dritter zurechnen lassen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08) entschieden, dass der Betrieb eines nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschlusses adäquat kausal für Urheberrechtsverletzungen ist, die unbekannte Dritte unter Einsatz dieses Anschlusses begehen. Im Rahmen der sekundären Darlegungs- und Beweislast ist von Ihnen darzulegen und zu beweisen, dass ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden. Als Anschlussinhaber haften Sie daher zivilrechtlich für die Rechtsverletzung. Die unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke wird gemäß § 106 UrhG zudem mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft.
>
> Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie unverzüglich von Ihrem Computer zu entfernen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 13.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.
>
> Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Kostenerstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 97,20 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 80,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:
>
> Gegenstandswert: 1743,00 Euro
> Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 335,75 Euro
> Pauschale für Post und Telekommunikation: 17,82 Euro
> Schadensersatz: 97,20 Euro
> Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 80,00 Euro
>
>
> Die gespeicherten Daten sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der angehängten Datei.
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Rechtsanwälte Urmann und Collegen
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Autor: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Quelle: Blog Dr. Wachs
Link: http://www.dr-wachs.de/blog/2013/12/10/ ... im-umlauf/
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AW3P
Beispiel UrhR-Verletzung am kommenden Sonntag, den 15.12.2013:
.
.
Einfach Strafanzeige gegen Unbekannt! Und die angehängte zip.-Datei nicht öffnen, ansonsten Virenprüfung starten!
Und was sagt Regensburg dazu?
SH für AW3P
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Stellungnahme des Landgerichts Köln zu Abmahnungen durch die "The Archive AG"
(...) ist in den ca. 90 hier anhängig gewesenen Verfahren (...) die Zahl der beigefügten IP-Adressen lag zwischen 400 und 1000. (...) von 16 verschiedenen Zivilkammern bearbeitet [durchgewunken]. (...)
1000 mal berührt. Tausend mal ist nichts passiert. Und es hat Zoom gemacht!
... und Sebastian/U+C hatten die Gestattung!
Also, Leute, los geht es - Beschwerdeverfahren gegen den jeweiligen Auskunftsbeschluss! Ihr habt es in der Hand!
VG Steffen
(...) ist in den ca. 90 hier anhängig gewesenen Verfahren (...) die Zahl der beigefügten IP-Adressen lag zwischen 400 und 1000. (...) von 16 verschiedenen Zivilkammern bearbeitet [durchgewunken]. (...)
1000 mal berührt. Tausend mal ist nichts passiert. Und es hat Zoom gemacht!
... und Sebastian/U+C hatten die Gestattung!
Also, Leute, los geht es - Beschwerdeverfahren gegen den jeweiligen Auskunftsbeschluss! Ihr habt es in der Hand!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Bei den Mails würde mich nicht wundern, wenn dahinter dieselben oder ähnlich Typen stecken, die durch das Versenden von vermeintlichen Inkasso-Mails bekannt wurden.
Mal ein Beispiel
"Sehr geehrter Kunde,
die automatische Lastschrift für die Bestellung vom 22.07.2013 ist leider storniert worden. Es wurden alle Buchungen bis zum 21.08.2013 berücksichtigt.
Die Summer der Bestellung inklusive der Versandkosten beläuft sich auf 168,13 Euro. Unsere Anwaltskanzlei wurde gebeten den fälligen Betrag für Ihre Bestellung einzufordern. Zusätzlich wird Ihnen eine Mahngebühr von 13,00 Euro berechnet und die Gebühren unserer Beauftragung von 51,82 Euro.
Falls Sie die Zahlung nicht tätigen müssen Sie mit sehr erheblichen Bußgeldern rechnen. Sie haben bis zum 28.08.2013 die letzte Chance die gesamte Summe zu zahlen. Die Lieferdaten der Bestellung und die Bankdaten finden Sie im angehängten Ordner.
Mit verbindlichen Grüßen
Johann Keller Anwaltskanalei"
Ebenfalls mit gezippten Anhängen und teilweise recht kuriosen Schreib- und Inhaltsfehlern. Als Absender Mail-Adressen von T-Online. Hab' im August 'n paar solcher Dinger bekommen. Die Fehler in den Schreiben lassen mich vermuten, dass als Täter wohl eher solche "dringend benötigten ausländischen Fachkräfte" infrage kommen.
Mal ein Beispiel
"Sehr geehrter Kunde,
die automatische Lastschrift für die Bestellung vom 22.07.2013 ist leider storniert worden. Es wurden alle Buchungen bis zum 21.08.2013 berücksichtigt.
Die Summer der Bestellung inklusive der Versandkosten beläuft sich auf 168,13 Euro. Unsere Anwaltskanzlei wurde gebeten den fälligen Betrag für Ihre Bestellung einzufordern. Zusätzlich wird Ihnen eine Mahngebühr von 13,00 Euro berechnet und die Gebühren unserer Beauftragung von 51,82 Euro.
Falls Sie die Zahlung nicht tätigen müssen Sie mit sehr erheblichen Bußgeldern rechnen. Sie haben bis zum 28.08.2013 die letzte Chance die gesamte Summe zu zahlen. Die Lieferdaten der Bestellung und die Bankdaten finden Sie im angehängten Ordner.
Mit verbindlichen Grüßen
Johann Keller Anwaltskanalei"
Ebenfalls mit gezippten Anhängen und teilweise recht kuriosen Schreib- und Inhaltsfehlern. Als Absender Mail-Adressen von T-Online. Hab' im August 'n paar solcher Dinger bekommen. Die Fehler in den Schreiben lassen mich vermuten, dass als Täter wohl eher solche "dringend benötigten ausländischen Fachkräfte" infrage kommen.
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Es wäre glaub sinnvoll hier keine E-Mail-Adressen zu veröffentlichen, da es sich whs um einen armen Schlucker handelt, der von PCs usw. keine Ahnung hat und einem Bot-Netz für SPAM-Versand zum Opfer gefallen ist. Durch die Veröffentlichung wird derjenige nur sinnlos an den Pranger gestellt und erhält zusätzlich selber noch mehr SPAM-Mails. Deshalb habe ich die Adresse auch nicht wirklich zitiert. Davon abgesehen könnte man aufgrund der unerlaubten Veröffentlichung persönlicher Daten evtl. belangt werden.Lemon hat geschrieben:....Absender "blabla@blaaa.bla", gespickt mit rechtschreifehlern und einer zip - Datei...
Ansonsten gilt hier, wie immer:
Alle E-Mails von nicht bekannten Absendern oder Absendern, die die eigene Adresse nicht kennen sollten (Banken, Polizei, Anwälte, Ämter, ...) sind aller Wahrscheinlichkeit nach Fakes und Abzockversuche! Bitte nicht kopflos reagieren, sondern nachdenken, wer die entsprechende Adresse überhaupt kennt! Banken, Polizei, Anwälte und Ämter schreiben Euch per Papier-Post an, wenn sie etwas von euch wollen!
Viele Grüße
Euer Richy
Anwalts- und Gerichtskosten und Ablauf des Verfahrens (Hamburger Abendblatt / Rat & Hilfe)
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Hallo zusammen,
gestern Abend habe ich auch eine E-Mail bekommen. Ich war erstmal geschockt, auch weil ich dies bezüglich nichts gemacht habe. Dann habe ich auch gesehen, dass das Datum in der Zukunft liegt. Ich habe die Mail gelöscht. Oder wie soll ich mich verhalten?
Dave82
gestern Abend habe ich auch eine E-Mail bekommen. Ich war erstmal geschockt, auch weil ich dies bezüglich nichts gemacht habe. Dann habe ich auch gesehen, dass das Datum in der Zukunft liegt. Ich habe die Mail gelöscht. Oder wie soll ich mich verhalten?
Dave82
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Das wurde hier (einfach den Thread lesen?), als auch auf jedem großen Internet Portal,als auch auf der Seite von u + c selbst, als auch auf Pro 7 und Co unzählige male gesagt.
Email = Müll.
Es werden keine Abmahnungen per Email versendet.
Das ist nicht persönlich, doch es ärgert mich ein wenig, da der Fokus so stark auf die Spam mails liegt ( die auf einer Stufe mit den Penis enlargement mails liegen...Spam eben), weil so viele Leute angst haben ( von mir aus auch berechtigte) und trotz genügend Quellen trotzdem fragen, was sie damit tun sollen. An sich ist das ok, aber bei der schieren Masse von Quellen geht das doch etwas zu weit und die Opfer,die wirklich ein echtes Schreiben im Briefkasten haben bleiben ein wenig auf der Strecke, da die Diskussion sich nur um Spam mails, die kein Gewicht tragen, dreht.
Ich weiss das sowas verängstigt und man nur auf Nummer sicher gehen möchte, aber man muss es eben nicht übertreiben
Email = Müll.
Es werden keine Abmahnungen per Email versendet.
Das ist nicht persönlich, doch es ärgert mich ein wenig, da der Fokus so stark auf die Spam mails liegt ( die auf einer Stufe mit den Penis enlargement mails liegen...Spam eben), weil so viele Leute angst haben ( von mir aus auch berechtigte) und trotz genügend Quellen trotzdem fragen, was sie damit tun sollen. An sich ist das ok, aber bei der schieren Masse von Quellen geht das doch etwas zu weit und die Opfer,die wirklich ein echtes Schreiben im Briefkasten haben bleiben ein wenig auf der Strecke, da die Diskussion sich nur um Spam mails, die kein Gewicht tragen, dreht.
Ich weiss das sowas verängstigt und man nur auf Nummer sicher gehen möchte, aber man muss es eben nicht übertreiben
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Zumal wenn man ein paar Postings weiter oben den Beitrag von Steffen liest eigentlich alles klar sein sollte. Aber die meisten können wohl nicht lesen oder sind einfach zu faul dazu.Klausimausi hat geschrieben:Ich weiss das sowas verängstigt und man nur auf Nummer sicher gehen möchte, aber man muss es eben nicht übertreiben
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
ist wahrscheinlicher !...oder sind einfach zu faul dazu.
gruß
fiesthies
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
jo ehrlich ?
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Tausende von Internet Usern erhalten emails von U+C mit Abmahnung und Zahlungsaufforderung. U+C wehrt sich und beteuert, dass sie nicht von Ihnen sind. Tausende von T-Online Internetkunden haben von diese Anwaltskanzlei Abmahnungen bezüglich Streaming bekommen. Viele von denen beteuern (glaubhaft), dass sie diese Seite nie besucht haben. Wird ihnen U+C das Glauben - natürlich nicht!!!! Sie werden beweisen müssen, dass sie diese Machwerke nie geschaut haben.
WARUM SOLLEN WIR JETZT U+C GLAUBEN, DASS DIE MAILS NICHT VON IHNEN STAMMEN?????
WARUM SOLLEN WIR JETZT U+C GLAUBEN, DASS DIE MAILS NICHT VON IHNEN STAMMEN?????