Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

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Steffen
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#601 Beitrag von Steffen » Montag 27. Januar 2014, 23:32

Pressemitteilung Landgericht Köln,
PM 2/14



Erste Entscheidungen über Beschwerden
in Sachen "Streaming-Abmahnung"


In vier Beschlüssen vom 24.01.2014 hat eine Zivilkammer des Landgerichts Köln
Beschwerden von Anschlussinhabern stattgegeben, die von der "The Archive AG"
wegen Ansehens eines Streaming-Videos auf der Plattform http://www.redtube.com" onclick="window.open(this.href); return false; abgemahnt
worden waren (siehe hierzu auch die Pressemitteilungen des Landgerichts Köln
vom 10.12.2013 und vom 20.12.2013,abrufbar unter:
http://www.lg-koeln.nrw.de/presse/Press ... /index.php).

Der Kammer zufolge hätte dem Antrag der "The Archive AG" auf Herausgabe der
bestimmten IP-Adressen zuzuordnenden Namen und Anschriften von Kunden der
Deutschen Telekom nicht entsprochen werden dürfen. Einer der Beschlüsse
(Aktenzeichen 209 O 188/13) ist in anonymisierter Form unter dem vorgenannten
Link abrufbar. Weitere Entscheidungen werden in Kürze erwartet.

Die Kammer hat die Abweichung von ihrer ursprünglichen Entscheidung damit
begründet, dass im Antrag der "The Archive AG" (Antragstellerin) von
Downloads die Rede war, während es sich tatsächlich - wie sich später
herausstellte - um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform
handelte. Ein bloßes Streaming einer Video-Datei bzw. deren Ansehen mittels
eines Streams stellt im Gegensatz zum Download nach Auffassung der Kammer
aber grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne
des Urheberrechts, insbesondere keine nur dem Urheber erlaubte Vervielfältigung
gemäß § 16 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dar. Da es um Streaming ging, war
zudem unklar geblieben, wie das eingesetzte Ermittlungsprogramm in der Lage war,
die IP-Adresse desjenigen zu erfassen, der einen Stream von dem Server des
Anbieters http://www.redtube.com" onclick="window.open(this.href); return false; abruft. Auch nach einem Hinweis der Kammer im Rahmen
des Beschwerdeverfahrens hatte die Antragstellerin die Frage unbeantwortet
gelassen, wie das Programm in diese zweiseitige Verbindung eindringen konnte.

Die Kammer hat angedeutet, dass ihre Entscheidung auch Bedeutung für ein
Beweisverwertungsverbot in einem Hauptsacheprozess (z.B. über die Berechtigung
der Abmahnkosten) haben könnte.

Aktenzeichen: PM 2/14
Datum: 27.01.2014

Dr. Christian Hoppe
Pressesprecher
Telefon:(0221) 477-1161
Fax: (0221) 477-1100
pressestelle@lg-koeln.nrw.de

Landgericht Köln
Luxemburger Str. 101 50939 Köln
Telefon:(0221) 477-0
http://www.lg-koeln.nrw.de" onclick="window.open(this.href); return false;


LG_Koeln_Az._209_O_188-13.pdf
(118 KiB) 252-mal heruntergeladen

Bürgerrechtler
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#602 Beitrag von Bürgerrechtler » Dienstag 28. Januar 2014, 19:38

Code: Alles auswählen


http://www.welt.de/wirtschaft/article124277677/RedTube-Nutzer-duerfen-anonym-bleiben.html

http://www.digitalfernsehen.de/Abgetaucht-Redtube-Abmahner-verschleiern-ihre-Spuren.111687.0.html

http://www.onlinehaendler-news.de/recht/gesetze/3262-das-gesetz-gegen-unserioese-geschaeftspraktiken.html

http://www.heise.de/newsticker/meldung/30-000-Unterschriften-gegen-Vorratsdatenspeicherung-2094494.html

https://twitter.com/rock_galore/status/426323925102891008



The Grinch
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#604 Beitrag von The Grinch » Donnerstag 30. Januar 2014, 12:16

War doch klar das UC Nebelkerzen zündet!
Jetzt mahlen die Mühlen der Justiz die Informationen so fein,
das schlussendlich nur noch Staub übrig bleibt und die Verursacher
danach schon lange über alle Berge (vorzugsweise die Region der Alpen) sind.

Wie viele Betroffene Zahlungen geleistet haben wird wohl fein im Dunklen bleiben,
aber es wird sicherlich ausgereicht haben.

Und auch die Rechtsanwaltskammer bleib schön in Deckung, bloss nicht Stellung
zu dieser perfiden Masche beziehen - man müsste ja sonst die gesamten Massenabmahner
mal unter die Lupe nehmen.


mecenasandy
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#606 Beitrag von mecenasandy » Freitag 7. Februar 2014, 22:24

....wenn jemand gezahlt hatte, ist ihn nicht mehr zu helfen.......leider jkj:s_;

Das dahinten nur Lug und Trug steckt, hat man doch eindeutlich gerochen.
Traurig ist aber nur, dass solche Schweinereien überhaupt in diesem Land für solchen Wirbel sorgen.... .-:; .-:; .-:;

Aber, naja, wir haben doch nichts anderes zu tun.......
:l,


mwd
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#608 Beitrag von mwd » Montag 10. Februar 2014, 21:23

DS: "...sind mindestens 600 Mandate zu je 370 Euro abgefallen. Mehr als 220.000 Euro Umsatz. Nicht schlecht für einen Standardschriftsatz, jeweils leicht angepasst...."

jkj:s_;

bastler
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#609 Beitrag von bastler » Montag 10. Februar 2014, 21:39

Als ich das Gelesen haben viel mir der alte berühmte Spruch ein:
Falschfahrer , einer 100derte.

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Steffen
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#610 Beitrag von Steffen » Mittwoch 12. Februar 2014, 11:21

LG Hamburg • Beschluss vom 19. Dezember 2013 • Az. 310 O 460/13

(...) Im Wege einer einstweiligen Verfügung (der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung) wird der Antragsgegnerin zu 1 - unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,-; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre, zu voll-ziehen am jeweiligen Verwaltungsrat der Antragsgegnerin zu 1) - verboten

Abmahnschreiben zu versenden und/oder versenden zu lassen, mittels derer Empfänger mit Empfangsadressen in der Bundesrepublik Deutschland aufgefordert werden, es zu unterlassen, von Internetanschlüssen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus auf der Website <www. redtube.com> Video-Sequenzen zu streamen, die nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind und an denen die Antragsgegnerin zu 1 Urheberrechte geltend macht, wie geschehen in dem diesem Beschluss als Anlage A beigefügten Schreiben. (...)

wschmitz
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#611 Beitrag von wschmitz » Mittwoch 12. Februar 2014, 15:10

Steffen hat geschrieben:LG Hamburg • Beschluss vom 19. Dezember 2013 •

(...) Im Wege einer einstweiligen Verfügung (der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung) wird der Antragsgegnerin zu 1 - unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,-; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre, zu voll-ziehen am jeweiligen Verwaltungsrat der Antragsgegnerin zu 1) - verboten

Abmahnschreiben zu versenden und/oder versenden zu lassen,1I73K3GXVAF2E (...)
weiter unten wird es interessant und evtl auch strafrechtlich relevant:
ob dieser Film tatsächlich überhaupt auf der Internetseite <r....com> öffentlich zugänglich gemacht worden war (von der Antragstellerin bestritten), schließlich auch, ob die jeweils abgemahnten Personen – wie mit der Abmahnung vorgeworfen (von der Antragstellerin aber bestritten) – die Filmvorlagen von der Seite <r....com> aus gestreamt haben.
Das stützt ja diverse Vermutungen... Hoffentlich sehen sich die ermittelnden Staatsanwaltschaften die Aussagen der Antragstellerin mal etwas genauer an...

Bürgerrechtler
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#612 Beitrag von Bürgerrechtler » Sonntag 16. Februar 2014, 20:16

Code: Alles auswählen

http://www.inar.de/redtube-massenabmahnungen-schadensersatzklage-gegen-abmahnkanzlei-eingereicht/
»Sollte sich der Klagevorwurf nämlich bestätigen, drohen den hinter den Abmahnungen stehenden Rechtsanwälten schließlich Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe.«

-ö.,,ö.,,


____
Ceterum censeo ...

Klugscheisser
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#613 Beitrag von Klugscheisser » Dienstag 18. Februar 2014, 23:01

Hier mal einen Hinweis auf eine Unterstützungsmöglichkeit zu einer Petition im Bundestag:
Petition 48020:
Urheberrecht - Streaming keine Urheberrechtsverletzung vom 19.12.2013
...//epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_12/_19/Petition_48020.nc.html
Hat wahrscheinlich die Wirkung .:::;;
Kostet ja auch nix ... ,,..--.-

Bürgerrechtler
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#614 Beitrag von Bürgerrechtler » Sonntag 23. Februar 2014, 02:03

Eine Petition für eine Selbstverständlichkeit, nämlich »Streaming keine Urheberrechtsverletzung«???

Gröbster Unfug.

Wenn, dann bitte eine Petition generell »Gegen Abmahnwahn, gegen IP-Herausgabe, gegen BigBrother-1984-Überwachung, gegen Vorratsdatenspeicherung, gegen gläserne Menschheit«!

Erschreckend, dass es doch so weit kommen musste.

aushilfsindianer
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#615 Beitrag von aushilfsindianer » Sonntag 23. Februar 2014, 06:25

Privatleute sollten massenhaft ihre Intenet - Anschlüsse abmelden,keine Smartphone´s und keine Digitalen Medien mehr kaufen. Dann ändert sich was.

The Grinch
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#616 Beitrag von The Grinch » Sonntag 23. Februar 2014, 06:36

Du hast noch vergessen:
- nicht mehr Tanken
- nicht mehr Essen
- nicht mehr Waschen (sich selbst und die Kleidung)
- nicht mehr Wählen gehen
- nicht mehr das Hirn benutzten (huch, das hattest Du ja schon!)

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Steffen
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#617 Beitrag von Steffen » Sonntag 23. Februar 2014, 10:30

aushilfsindianer hat geschrieben: Privatleute sollten massenhaft ihre Internet-Anschlüsse abmelden, keine Smartphones und keine
digitalen Medien mehr kaufen. Dann ändert sich was.
Bürgerrechtler hat geschrieben: Eine Petition für eine Selbstverständlichkeit, nämlich »Streaming keine Urheberrechtsverletzung«???
Gröbster Unfug.
Wenn, dann bitte eine Petition generell »Gegen Abmahnwahn, gegen IP-Herausgabe, gegen BigBrother-
1984-Überwachung, gegen Vorratsdatenspeicherung, gegen gläserne Menschheit«!
Erschreckend, dass es doch so weit kommen musste.
Das ist doch alles zu einfach ...
"Stell Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin - dann kommt der Krieg zu Euch! Wer zuhause bleibt,
wenn der Kampf beginnt, und lässt andere kämpfen für seine Sache, der muss sich vorsehen: Denn wer
den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage. Nicht einmal Kampf vermeidet, wer den
Kampf vermeiden will, denn er wird kämpfen für die Sache des Feindes, wer für seine eigene Sache
nicht gekämpft hat.
"

Bertolt Brecht (1898 - 1956), eigentlich Eugen Berthold Friedrich Brecht, deutscher Dramatiker,
Lyriker, Erzähler und Regisseur

Urheberrecht - Streaming keine Urheberrechtsverletzung vom 19.12.2013
Anzahl Online-Mitzeichner - 454

(...) Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Streaming im Internet keine Urheberrechtsverletzung
ist. Streaming bedeutet, dass auf Internetportalen (keine vollständigen) Videos angeschaut werden können.
Es soll legal sein. (...)

Am Rande, ich hatte etwas Ähnliches im Auge gehabt.

(...) § 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen - UrhG (n.F. nach evtl. Petitionserfolg)
Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen
integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es
ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. einer zur flüssigen Wiedergabe teils temporär zwischengespeicherten Daten bei Streaming-Diensten,
ohne diese temporär gefertigten Kopien weiter zu verwenden oder
3. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche
Bedeutung haben. (...)


Letztlich musste ich mir aber von sehr vielen Seiten das Argument gefallen lassen, und nicht das es
Lächerlich ist, sondern, das

(...) Solche Regelungen wären grundsätzlich eine reine Verschwendung von Steuergeldern und sind überflüssig.
Die Rechtsprechung kann mit Streaming gut umgehen. Das Verfahren in Köln stellt eine - wohl auf dem
Sachvortrag der Antragsteller, vielleicht aber auch auf der technischen Funktionsweise der Porno-Seite
beruhende - Ausnahme dar, um die zurzeit viel Aufregung gemacht wird.
(...)

Aber das ist gar nicht das Problem, egal ob lächerlich oder Verschwendung von Steuergeldern!

Egal ob eine Gegenwehr gegen einen Abmahnwahn, Streaming-Abmahnungen ... gegen Vorratsdatenspeicherung,
gegen gläserne Menschheit ...

... Wo wir wieder bei meinem anfänglichen Brecht-Zitat wären.

"Stell Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin - dann kommt der Krieg zu Euch! Wer zuhause bleibt, wenn
der Kampf beginnt, und lässt andere kämpfen für seine Sache, der muss sich vorsehen: Denn wer den Kampf
nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage. Nicht einmal Kampf vermeidet, wer den Kampf vermeiden
will, denn er wird kämpfen für die Sache des Feindes, wer für seine eigene Sache nicht gekämpft hat."


Bertolt Brecht (1898 - 1956), eigentlich Eugen Berthold Friedrich Brecht, deutscher Dramatiker, Lyriker,
Erzähler und Regisseur



Und hier wären wir beim ursprünglichen, menschlichen, deutschen Michel-Problem. Jeder regt sich auf, zeigt
Kampfeslust (zumindest anonym in einem Forum oder bergischen Blog), um letztlich nur seine eigene Haut zu
retten und nicht das Gesamte zu sehen, geschweige denn etwas persönlich offen zu unternehmen.

Und solange es der Masse egal ist, was Offline / Online geschieht, solange ändert sich nichts. Denn spätestens
zur nächsten BTW ziehen wir uns den schicken Anzug an, gehen stolz an die Urne, um traditionell und zufrieden
die Großkopferden zu wählen, um bei Bruch der Wahlversprechen dagegen heimlich zu wettern.

Wenn ich nur die ganze Diskussion um die Erhöhung der Diäten der Herren und Damen Abgeordneten verfolge; das
massive Brechen der Wahlversprechen (egal von wem); das elendige Abwarten bzw. Verstecken, das die EU etwas
entscheidet, statt selbst zu agieren; bis hin dass nach Terrorismusgefahr jetzt wieder die Kinderpornografie
ausgepackt wird, um eine Vorratsdatenspeicherung schmackhaft zu machen auf dem Weg zum gläsernen und total-
überwachten Menschen. Keine Frage, Kinderpornografie muss strafbar sein und geahndet werden. Aber was bringt
z.B. die totale Videoüberwachung von London (außer Steuergeldverschwendung)? Nichts! Es werden keinerlei
Verbrechen dadurch verhindert. Bis hin die ganzen Steuer-Affairen oder die ganze Zuschusterung von Geldern
(Stichpunkt: Eurofighter).

Eine korrupte und gierig egoistische Gesellschaft, wo nur noch der Mammon zählt, statt im Namen des deutschen
Volkes zu handeln. Geschweige denn Christlich! Foren, wo man gegen einen Obolus sich strahlend erleuchtet,
statt kostenlos und kostenfrei zu handlen.

Und solange - die Masse - nicht auf die Straße geht, diese güldenen Götzten anbetet, ändert sich nichts, egal
wie intellektuell wir uns in den Foren anonym und kämpferisch geben. Nur Makulatur ...


VG Steffen

wschmitz
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#618 Beitrag von wschmitz » Dienstag 25. Februar 2014, 16:22

Sueddeutsche.de:

25. Februar 2014 12:18
Videostreaming
So funktioniert das Geschäft der Redtube-Abmahner


sz.de/1.1897772

http://www.sueddeutsche.de/digital/vide ... -1.1897772

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Steffen
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#619 Beitrag von Steffen » Samstag 15. März 2014, 10:56

Negative Feststellungsklage gegen The Archive AG
und U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH




Bild
Rechtsanwalt Thomas Feil

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
30559 Hannover
Telefon: 0511 / 47 39 06-0
Telefax: 0511 / 47 39 06-7
E-Mail: kanzlei (at) recht-freundlich.de
Web: http://www.recht-freundlich.de

...............

Wir haben für einen Mandanten bei dem Amtsgericht Hannover eine negative
Feststellungsklage gegenüber The Archive AG eingelegt. Nunmehr hat die Kanzlei U + C
Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Regensburg die
Klageerwiderung nach Fristverlängerung übersandt.

Wie schon in diversen Foreneinträgen zu lesen, sind die Ausführungen eher "dünn". Zu
einigen spannenden und zentralen Fragen trägt The Archive AG nicht weiter vor.
Erstaunlich ist, dass zu dem Werk, welches auf Redtube.com veröffentlicht worden sein
soll, keinerlei Informationen gegeben werden. Weder werden Bildschirmausdrucke
vorgelegt noch sonstige Informationen an das Gericht übermittelt. Es scheint förmlich
so, als handele es sich bei dem Film um eine Art "Blackbox". Hier kann nur noch
spekuliert werden, warum The Archive AG so ein Geheimnis um den Film macht.
Vermutlich ist die Qualität des Films und des Inhaltes so schlecht, dass sich der
angebliche Rechteinhaber und die Kanzlei U + C Rechtsanwälte nachträglich noch
schämen.

Bemerkenswert ist auch, dass zu den Ermittlungen nur sehr dünn vorgetragen wird. Es
heißt in der Klageerwiderung:

"Der Filelink enthielt zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung das entsprechende
Filmwerk."

Dann wird auf einen Mitarbeiter Herrn Andreas Roschu von der Firma itGuards als Zeuge
verwiesen und das Sachverständigengutachten, das schon vielfach Gegenstand von
Erörterungen gewesen ist, genannt.

Weiterer Vortrag fehlt. Offensichtlich hat auch hier die Kanzlei U + C und The
Archive AG Angst, weitere Details zu offenbaren. Da das Amtsgericht Hannover in der
Angelegenheit deutlich signalisiert hat, dass sie sehr kurzfristig entscheiden
wollen, wird der Versuch der Kanzlei U + C Rechtsanwälte, häppchenweise in dem
gerichtlichen Verfahren vorzutragen, wohl scheitern.

Offensichtlich haben auch insgesamt die Dynamik der Angelegenheit und das Interesse
der Kanzlei U + C Rechtsanwälte stark nachgelassen. Die Klageerwiderung ist an vielen
Stellen sehr oberflächlich. In manchen Punkten, die wir in der negativen
Feststellungsklage vorgetragen haben, wird gar nicht entgegengetreten. Beispielsweise
wird nicht vorgetragen, dass es Honorarzahlungen von The Archive AG an die Kanzlei U
+ C Rechtsanwälte gegeben hat. Auch hier bleibt der Vortrag der
Prozessbevollmächtigten an der Oberfläche.
Wir sind gespannt, wie das Amtsgericht Hannover reagiert.

Sobald uns eine Entscheidung vorliegt, werden wir natürlich berichten.

Ob negative Feststellungsklagen dann auch in der Zukunft ein erfolgreiches Mittel
sind, gegen die Firma The Archive AG vorzugehen, muss allerdings bezweifelt werden.
Vermutlich wird bei dem Unternehmen selbst wenig zu holen sein und eine Forderung
gegenüber den Prozessbevollmächtigten nur mit einigen Mühen durchzusetzen sein.



________________________________

Autor: Rechtsanwalt Thomas Feil
Quelle: www.recht-freundlich.de
Link: http://www.recht-freundlich.de/negative ... schaft-mbh
___________________________






AW3P hat Dr. Rolf Freitag um ein kurzes Statement zum Gutachten gebeten.

...............

Bild
Dr. Rolf Freitag

Vita:
  • 08.12.1968 Geboren in Cuxhaven an der Elbe;
  • 1975-1989 Grundschule, Gesamtschule, Hauptschule, höhere Handelsschule, Fachgymnasium
    Technik, Teilnahmen bei "Jugend Forscht";
  • 1990-1996 Physik-Studium an der Uni Bremen, Diplom-Arbeit: Diffusive dynamische
    Lichtstreuung von Substanzen am kritischen Punkt;
  • 1995-2001 Teilzeit-Zusatz-Aufbau-Studium an der Fernuni Hagen:
  • 1997-2001 Promotion an der Uni Ulm: Korrelationsmethoden für hoch dynamische
    Zeitauflösung in der Foto- und Kathodolumineszenz;
  • 2001 Kryptografics GmbH Nürnberg: Anwendung u. Zertifizierung von echten
    Zufallszahlengeneratoren;
  • 2002/2004 Daum Electronic GmbH Fürth: Hard- u. Software-Entwicklung zu Ergometern;
    Seit 2003 CCC-Mitgliedschaft;
  • 2006 – 2010 bei Siemens;
  • Seit 2008 Aufbaustudium Wirtschaftsrecht
  • Seit 2010 Technischer Sachverständiger der Initiative AW3P;
  • Projekte: http://www.true-random.com/homepage/projects/

...............

Da hat jemand irgendeinen Zugang zu irgendeiner Software getestet und konnte sehen,
dass einige Aktionen damit nachverfolgt werden konnten. Das ist so wie die die
Testfahrt mit einem Gebrauchtwagen, bei der Bremse, Gas und Kupplung funktionieren.
Das ist nur eine kurze Stichprobe. Allerdings sagt das wenig über die Zuverlässigkeit
aus, so wie sie nach einer kurzen Testfahrt nicht davon ausgehen können, dass der
Wagen ohne Weiteres problemlos die Überprüfung beim TÜV überstehen wird und das der
Wagen noch mindestens 100.000 km schafft.

Zudem wird im Gutachten ständig Download und Streaming / Wiedergabe verwechselt; der
Tester hat keinen Download gemacht, sondern nur Streaming / Wiedergabe und das ist
nur ein Beleg dafür, das er nicht wusste, was er da macht. Ein anderes Beispiel ist
die "Identität" eines Videos, aber tatsächlich wird da nur mit Dateinamen gearbeitet
und ein bisschen angesehen aber keine Daten verglichen, so das tatsächlich nur mit
Anschein gearbeitet wird.

Da wird vieles verwechselt und vorgegaukelt.
 
Bei der Software-Entwicklung in der Industrie würde man bei dem Stand damit beginnen
die Software umfangreich zu testen. Beispielsweise wäre interessant zu sehen ob bei
dutzenden gleichzeitigen Abrufen, von verschiedenen IPs, noch alles funktioniert. Ein
anderer Fall wäre zu sehen ob nach einem Monat Dauerbetrieb die Tests noch bestanden
werden. Wichtig ist auch, wie Proxy-Header-Einträge behandelt werden, welche der
vielen IPs als "die IP" betrachtet wird. Beispielsweise ist mir bei eBay mal
aufgefallen das zu einer Email-Änderung die IP-Adresse: "10.11.22.33" aus einem
Proxy-Header-Eintrag als "die IP-Adresse" angezeigt wurde, was schlecht geraten ist.
 
Aber das Gutachten kann zur Funktionsfähigkeit der Software ebenso wenig aussagen,
wie eine kurze Testfahrt eines neuen Wagens etwas über die Straßenzulassungsfähigkeit
aussagen kann, denn schon der Ansatz mal kurz etwas zu testen ist dafür ungeeignet.
Wichtiger als Tests ist ein Begutachten vom Ansatz, von der Grobstruktur der
Software, und auch den Quelltext durchzusehen. Vor einer Freigabe einer Software
müssen umfangreiche Tests erfolgen, auch über längere Dauer.

In diesem Fall gab es offenbar weder ein Quellcodreview noch einen Freigabeprozess,
sondern hier hat irgendjemand mal was programmiert, mit dem ein anderer mal kurz
etwas getestet hat.
 
Das Gutachten ist ein typisches Gefälligkeits-Gutachten.

Lustig ist auch das der Gutachter, Dr. der Physik wie ich, völlig ohne Belege
behauptet: "Aufgrund seiner Tätigkeit ist Dr. Frank Schnorr mit den Technologien der
Informationsübertragung über das Internet in einem Maß vertraut, welches über das für
die vorliegende Untersuchung notwendige Maß weit hinausgeht.". Das kann ja jeder
behaupten und ist ohne Nachweise schlicht lächerlich, völlig unglaubwürdig und schon
deshalb ist dieses Gutachten ein Witz, aber auch ein weiterer Beleg dafür, dass
Richter die Glaubwürdigkeit von Gutachtern nicht überprüfen und sich leicht ein X für
U vormachen lassen, auch weil das Jura-Studium sich darum nicht kümmert und es keine
verbindlichen Vorschriften dazugibt. Dazu fällt mir nur ein "Herr vergib ihm, denn er
weiß nicht was er tut"; der Gutachter sollte erstmal, so wie ich, Nachweise vorlegen
wie ein erfolgreich abgeschlossenes Zusatzstudium praktische Informatik, Zertifikat
ITIL Foundation Certificate in TI Service Management, Zertifikat LPI Stufe 1 und 2,
ein IT-Buch, Fachartikel u.a. in 2600 und Linux-Magazin sowie jahrelange
Berufserfahrung im Administrieren von Servern, Programmieren von Mikrocontrollern und
Anwendungsprogrammen.
 
Das Gutachten ist aber schon formal nicht akzeptabel:
1. Der Auftraggeber fehlt. Aber auch den an anderer Stelle genannten Auftraggeber gab
es zu dem damaligen Datum der Tests im Dezember 2012 noch gar nicht, denn
die Firma itGuards Inc. wurde erst mehrere Monate später im Jahr 2013 gegründet.
2. Auf Seite 8/12 unter 2.) steht:
2. Auswählen des der Mediendatei (siehe Abschnitt 5.3 oben) [....]
Aber dies Kapitel gibt es nicht!
Beschrieben auch unter:
http://www.welt.de/wirtschaft/article12 ... ungen.html
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
Dr. Rolf Freitag


______________

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Weiterer Betrug durch Rechtsanmaßer U+C

#620 Beitrag von Bürgerrechtler » Samstag 15. März 2014, 20:26

:lo

Weiterer Betrug (zusätzlich zur Abmahnerei):

Code: Alles auswählen

http://www.augsburger-allgemeine.de/dillingen/Betrugsverdacht-Massenabmahner-Urmann-ab-Montag-vor-Gericht-id29192317.html
öüöäö

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