Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

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whitespace
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#341 Beitrag von whitespace » Sonntag 15. Dezember 2013, 00:39

whitespace hat geschrieben: Wie nun schon Oliver Lazar schreibt, ist es, ohne Zugriff auf den Computer zu haben, der die die Daten anfragt nicht möglich, konkrete Schlüsse darüber zu ziehen, was mit den Daten dort passiert. Ob sie komplett oder in teilen gespeichert werden, ob sie sofort oder nach eine gewissen Zeit gelöscht werden ist schlicht nicht nachvollziehbar. Die These, die Datei würde heruntergeladen, gespeichert und damit würde eine Kopie entstehen ist schlicht nicht Beweisbar.
Was im Fall von Seiten wie RedTube noch dazu kommt, ist das viele Benutzer beim ansehen von Pornos den Inkognito-Modus (z.B. https://support.google.com/chrome/answer/95464?hl=de" onclick="window.open(this.href); return false;) ) o.ä. ihres Browsers benutzen dürften. Das führt u.a. dazu, das der Cache noch flüchtiger wird. Auch dies könnte gegen die Annahme sprechen, dass es zu einer Vervielfältigung kommt...

muhski
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#342 Beitrag von muhski » Sonntag 15. Dezember 2013, 01:43

bin gerade bei fefe drüber gestolpert.

der Flashplayer kann sehr wohl p2p
http://www.macromedia.com/support/docum ... ger09.html

und war bei mir standartmäßig nicht deaktiviert. schon frech das einem da ungefragt die bandbreite geklaut wird. ich sag nur "flatrate". was man sonst noch so damit machen kann sieht man ja gerade an dem aktuellen abmahnwahn.

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Steffen
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#343 Beitrag von Steffen » Sonntag 15. Dezember 2013, 02:04

Liebe Leser, Engagierte und Betroffene,


AW3P wünscht allen einen besinnlichen 3. Advenstsonntag im Kreise seiner Liebsten.

Bild
GBPicsOnline.com - 3. Advent GB Pics für Jappy



Um den aktuellen Abmahnwahn zusammenzufassen, den Betroffenen aufzurufen wehrt Euch
jetzt und aktiv gegen diesen Streaming-Murks!, möchte ich den bemerkenswerten Artikel
von Frau RAin Neubauer veröffentlichen.


Hierzu bleibt mir nur eines anzumerken:

Bild






Das Geschäft mit der Angst - mit einer “großen Lüge”
und unter Ausspielung eines überforderten Gerichtssystems
kann man leicht Millionen machen!“




Prolog

Einer der größten Lügner und Verbrecher der Geschichte, hat es mit Glaubwürdigkeit
der großen Lüge im Vergleich mit der kleinen Lüge einmal auf Punkt gebracht:

“In der primitiven Einfalt ihres Gemütes fallen die Menschen einer großen Lüge
leichter zum Opfer als einer kleinen, da sie selber ja wohl manchmal im kleinen
lügen, jedoch vor zu großen Lügen sich doch zu sehr schämen würden. Eine solche
Unwahrheit wird ihnen gar nicht in den Kopf kommen, und sie würden an die Möglichkeit
einer so ungeheuren Frechheit der infamsten Verdrehung auch bei anderen nicht glauben
können, ja selbst bei Aufklärung darüber noch lange zweifeln und schwanken und
wenigstens irgendwelche Ursache doch noch als wahr annehmen.“

(zitiert nach Paul Graig Roberts in seinem Essay 2009: “Warum Propaganda die Wahrheit
übertrumpft”)

Und anschließend wurde dies beim Reichstagsbrand umgesetzt … alle haben es geglaubt,
niemand wagte auch nur zu wähnen, dass es nicht stimmen könnte, die Lüge wäre zu
krass gewesen …

Daher: Das mit den “großen Lügen“ kann sich leider jederzeit wiederholen … die Lüge
muss nur fett genug sein und energisch genug behauptet werden! Es ist ein
psychologisches Prinzip. Je lauter gebrüllt wird, umso weniger wird hinterfragt.
Zeit, das “Warum” zu hinterfragen.

I)

Zur Historie der Abmahnung und Ausblick, warum diese “Streaming-Abmahnungen“ nur
heiße Luft sind - der Abmahner sich aber durch die Sofortzahler eine goldene Nase
verdient, und zwar NUR, weil die Abgemahnten panisch werden!

Abmahnungen werden hier in der Kanzlei seit über 10 Jahren bearbeitet, die
Abmahnwellen kamen und gingen, auch der nun besonders bekannt gewordene Herr Urmann
ist hier kein Unbekannter.

Die Kanzlei hieß im Jahre 2007 noch “KUW“ und nicht “U+C“ und machte sich einen Ruf
durch Pornoabmahnungen, die Namen hatten, die selbst mir die Schamesröte ins Gesicht
trieben. Herr Urmann war damals schon dabei. Zu dieser Zeit war es auch noch so, dass
die Auskünfte über die Anschlussinhaber von den Providern nicht über die Landgerichte
in Form von Auskunftsbeschlüssen gingen, sondern über die Staatsanwaltschaften. Was
zur Folge hatte, dass diese völlig überlastet waren und ein halbes Jahr mit den Akten
im Rückstand. Bei einer hier vorliegenden Abmahnung, die aus faktischen Gründen
einfach nicht sein konnte, wurden wir aber stutzig. Der angebliche
Feststellungszeitpunkt war nur 3 Wochen VOR der Abmahnung - zu damaligen Zeiten
völlig (zeitlich) unmöglich! Ein Anruf bei der Staatsanwaltschaft Essen bestätigte,
dass die Daten über den Mandanten auch noch nicht vorlagen- und keiner konnte sich
erklären, wie die Kanzlei an die Daten von dem Mandanten kamen.

Also wurde Strafanzeige gegen die Kanzlei erstattet. Was passierte? Einstellung nach
§ 170 II StPO, was soviel heißt wie „Wieso? Warum Anzeige? Da ist doch nichts!“

Screenshot der Einstellungsmitteilung der Staatsanwaltschaft Regensburg:

Bild


in Das Geschäft mit der Angst - mit einer großen Lüge und unter Ausspielung eines
überforderten Gerichtssystems kann man leicht Millionen machen!

Dabei ging es gar nicht um “berechtigte Interessen”, sondern um die Frage, wie die
Kanzlei meinem Mandanten eine Abmahnung schicken konnte, obwohl sie über die
Adressdaten zu diesem Zeitpunkt nicht verfügt haben konnte! Komisch: Beide
Staatsanwälte aus Essen hatten mir telefonisch bestätigt, dass am 12.10.2007 keine
Daten über meinen Mandanten vorlagen, die Abmahnung war datiert (!) auf den
10.10.2007, die Einstellung des angeblichen Verfahrens meines Mandanten erfolgte
angeblich am 23.10.2007. Dennoch stellte die Staatsanwaltschaft Regensburg ein.

II)

Warum die Abmahnungen nun eines der größten Luftgebilde aller Zeiten sein könnten,
aber niemand wagt, das auch so zu sagen - und selbst das LG Köln fällt darauf rein!

1) Austricksen der Psyche:

Bisher gab es keine Streaming-Abmahnungen, daher reden alle davon, dass es “eine
rechtliche Grauzone sei“. Dabei ist das - zivilrechtlich - gar nicht so umstritten,
es sind die Straf(!)richter in einer “Kino.to“-Entscheidung, die es nicht verstanden
haben und aus rechtspolitischen Gründen wohl etwas kriminalisieren wollten, was nicht
sein durfte! Und das, obwohl hier die verurteilt wurden, die “hochgeladen” hatten -
aber dass das verboten ist, ist klar. Dass sich das AG Leipzig zusätzlich noch
äußerte, was mit denen eigentlich sein sollte, die geguckt hatten, was - sozusagen -
eine Zugabe. Allerdings überflüssig wie falsch.

Denn es gibt einen Paragrafen für “Streaming“ im Urhebergesetz (“§ 44a“), der genau
das erlaubt, was die Strafrichter nicht sehen wollten oder konnten, nämlich dass
Streaming-“Speicherungen“ technisch notwendig sind und daher erlaubt. Was machen die
Strafrichter in dem Urteil, was Urmann zitiert? “§ 44 a UrhG findet keine Anwendung“.
Ach, und warum? Nun, es gab keine Begründung, in Leipzig sagte man einfach “iss so!“.
Und dank dessen beruft sich nun Herr Urmann auf dieses Urteil.

Es gibt Aufsätze, Kommentierungen … alle sagen, dass Streaming zulässig ist - aber ER
kommt nun und suggeriert dem juristischen Laien:

“SIE HABEN SICH STRAFBAR GEMACHT!“

Jeder, der so ein Schreiben bekommt - und vor allem juristische Laien - verstehen es
nicht. Man sieht es im Internet. Alle ratlos. Hier wird gezielt - wie damals mit den
üblen Pornonamen - auf die Psyche der Abgemahnten eingewirkt! Man sagt jemanden “Du
Straftäter“ und der denkt sich “wieso?“ und versteht die Welt nicht mehr, da er
dachte, dass es ja eigentlich legal sei … wer will schon ein Straftäter sein? Oder
etwas mit illegalen Tauschbörsen zu tun haben.

Ein Mandant meinte zu mir “mein Sohn muss sich einen Virus gefangen haben, denn der
kennt die Seite nicht einmal, ist aber rot geworden, weil er schon einmal auf
“Youporn“ war, um Himmels willen, nicht, dass da noch mehr kommt, ist der dann
vorbestraft? Der Junge fängt gerade erst seine Ausbildung an. …” Oh ja oh ja, es
funktioniert! Das Geschäft mit der Angst. Statt dass der Frage nachgegangen wird, wie
hier überhaupt ein Video denn angeblich angesehen werden konnte, also OB überhaupt,
stellt sich dem Abgemahnten eher die Frage nach den Folgen, also WIE der Abmahner die
jetzt “womöglich fertig machen wird!”!

Und dann kommen die SOFORTZAHLER! Bloß nichts mit dem kriminellen Zeug zu tun haben …
wenn das die Frau erfährt …

Und sie zahlen! 20 % - so die Statistiken - zahlen ALLES, was man von ihnen verlangt!
ALLES! Ohne Murren! Die zeichnen alles und zahlen! “Bloß weg damit“ und “hoffentlich
wird es nicht noch schlimmer“. Ein Mandant hatte 3 Tage Albträume, bevor er sich bei
mir meldete!

Schlimmer machen es dann noch die scheinheiligen Anwaltskollegen, die überall
marketingtechnisch Presse machen … nur um sinngemäß anzumerken: “Aha, DAS war erst
der Anfang … wir haben jetzt schon mehrere Hundert Anrufe am Tag, es werden immer
mehr … und DAS wird teuer!” Genauso wurde auch einem meiner Mandanten gesagt: “ja,
kostet 350 Euro, aber da kommen noch weitere Kosten auf sie zu … !!!“ Na klar! Da
wird in Kameras gegrinst “ja, das ist eine juristische Grauzone” um medienwirksam die
Panik weiterzuschüren … dabei gibt es lediglich noch keine Urteile zu dem Thema und
nur ein komplett daneben liegendes Urteil aus Leipzig. Grauzone ... nein, nur bislang
nicht entschieden. Der Abwehranwalt erklärt aber auch nicht im Schwerpunkt, warum das
nicht so schlimm sein kann und dass rechtlich als auch tatsächlich erst einmal eine
Menge (!) Nachweise erbracht werden müssen, damit die Forderung von 250,00 Euro
überhaupt verlangt werden kann. Nein, da wird sich hinter wagen Äußerungen versteckt
- um sich zum einen nicht festlegen zu müssen und um natürlich weiter auch selbst mit
der Angst Geld zu verdienen!

Nur mit der Angst wird das Geschäft auch für ihn rund. Kann es sein, dass deswegen
auch Interviews vom Abmahnungsabwehranwalt mit dem Massenabmahner gemacht werden? Da
wird Öl ins Feuer gegossen, dass die Leute nicht mehr schlafen können weil auch noch
beide Seiten - für den juristischen Laien ganz klar - versichern “ja, DAS war erst
der Anfang, da kommt noch mehr”! Mal ein Hinweis auf die Zulässigkeit von
Privatkopien? Fehlanzeige! Einmal genau hinterfragen, wie die Technik hier
funktionieren soll? Selbst Urmann sagt dazu

(Zitat im Original) “Fragen Sie mich nicht zu den technischen Details, aber auf
Wikipedia ist nachzulesen, dass nach dem Anschauen eines solchen Streams nachher die
gesamte Datei im temporären Ordner auf der Festplatte liegt.“ Ich selbst habe diesen
Sachverhalt nicht überprüft,:”

Ach ja. Der Herr mahnt ab und weiß nicht mal warum? Natürlich, es geht um das
Geschäft mit der Angst! Wen interessiert denn da die Technik? Mit der kann man auch
kein Geld verdienen! Nur gut, dass der Abmahnungsabwehranwalt noch nachschiebt in
einem Update, dass “Strafanzeigen gegen Urmann bislang im Sande verlaufen seien”. Ist
ja auch wichtig für den Abgemahnten zu verstehen, dass es - so kam es bei einem
meiner Mandanten konkret an - “zu wissen, dass man hier nichts erreichen kann, selbst
wenn man sich wehrt!”.

Die Gutgläubigen sehen sich dann natürlich schon mit einem Bein im Knast! Und zahlen
jeden Ablass, der verlangt wird, nur um Ruhe zu haben. Da denkt keiner nach - das
muss von Tisch! Da nützt es auch nichts, wenn Abmahnungsabwehranwälte später
schreiben “Naja, eigentlich ist diese Abmahnung juristisch gesehen völliger Unfug” -
die Angst ist DA!

Ziel erreicht!

Urmann sagt ja selbst in diversen Interviews, dass er über 500 Anrufe am Tag hat -
alles Sofortzahler, nicht wahr? Die wollen “die Angelegenheit schnell bereinigen …
gut so, denn DAS ist erst der Anfang!“

Die Menschen sind nachweislich verschreckt! Die wollen nur “da raus! -Die zahlen
alles und die tun alles, damit sie nicht kriminalisiert werden! Nun, nicht alle- aber
für die 20% “Sofortzahler“ reicht das. Und die wollen auch “die guten
Abmahnungsabwehrer“ erreichen. Denn auch hier ist es das große Geschäft mit der
Angst! Ein Kollege berichtete, was ihm einer seiner Mandanten erzählte. Man könnte es
schon “Abmahnungsstrich“ nennen: „ ...wir bearbeiten 10 Ihrer Abmahnungen für 500
Euro“. Ja, da gibt es Mengenrabatt! Kein Wunder, denn die Massenantwortschreiber
benutzen auch Textbausteine und kaum einer macht sich die Mühe, genauer zu
hinterfragen- es sei denn es könnte ein PR-trächtiger Gerichtsfall draus werden.
Andernfalls ist es auch hier ein Massengeschäft mit der Angst! Und nur die Masse
macht‘s! Da zählt clevere Logistik mehr als anwaltliches Können - sonst kann man an
“250-Euro-Abmahnungen” ja auch nichts verdienen.

Hauptsache, die Abgemahnten haben ANGST - dann läuft das Geschäft.


2) Die Lüge muss nicht mal gut vorbereitet sein.

Nun kommen wir “zur Größe der Lüge“ - eigentlich ist es ganz simpel: Ich nehme mir
einen Gutachter, der mir IP-Adressen zu einem Film sammelt, ich habe einen Mandanten,
dem der Film gehört und der Techniker muss nur noch eine Methode finden, mit der er
technisch nachweisen kann, wie es funktioniert, dass der Nutzer den Film
“gerichtsverwertbar bewiesen geschaut hat” (was er angeblich nicht durfte).

REICHT!

Ja, es klingt verblüffend, aber für eine Glaubhaftmachung durch eidesstattliche
Versicherung in Sachen Filesharing habe ich schon wüstere Sachen gesehen, da wäre ein
Vorgehen wie das beschriebene schon ein “perfekt vorbereiteter Antrag“. Es gab
Anträge, da stand nur drin “hat die Datei 1234.avi am 12.12.12. um 10.00 h
hochgeladen, der Unterzeichnete hat den gesamten Film gesehen und kann bestätigen,
dass ….” So ein Antrag geht durch, auch wenn für genau den gleichen Tag im gleichen
Antrag 25 Filme angeblich durch den Gutachter geschaut wurden. Und das bei einer
Filmlänge von über 2 Stunden. Ein Mancher sagt jetzt “Moment! 25 mal 2 Stunden … an
einem Tag?” Nein, es fällt nicht auf, dass da was nicht stimmt!

Ich habe bei einigen Anträgen sogar mal die Zeit zwischen Gerichtsterminen genutzt,
um mit Richtern zu sprechen, deren Unterschriften unter den Beschlüssen standen. Ich
wollte Aufklärung betreiben, warum einige Beschlüsse niemals hätten erlassen werden
können - ein großes Beispiel “die Elcombe-Nahrungsmittelporno“-Abmahnungen. Die
eidesstattlichen Versicherungen des Technikers hatte ich sogar gesammelt und konnte
Hochrechnungen machen und nachweisen, dass die nicht stimmen konnten. Sagte man zu
mir “wieso machen Sie sich die Mühe? Sie sind doch nicht betroffen.“ Als ich
erklärte, dass mir doch anders würde, wenn ich sähe, dass man mit einem gezielten
Blick hier erkennen konnte, dass die Anträge das Papier nicht wert waren, auf denen
sie standen. Da sagt man zu mir “die Zeit, die ich für diese Sachen bekomme, kann ich
auf andere Akten verwenden“.

Nun, keine weitere Fragen, Euer Ehren.

Und DAS wurde ja nun auch eindrucksvoll bestätigt durch die Beschlüsse, in denen
Copy/Paste die Textbausteine zu den Filesharing-Beschlüssen in die
“Streaming-Beschlüsse“ eingebaut wurden. Und NIEMANDEM ist das aufgefallen.

In der Haut der Pressestelle möchte ich nicht stecken, muss diese nun doch versuchen
zu erklären, “dass ja doch einige Beschlüsse nicht durchgingen, man ja doch
sorgfältig war, es seien Ausnahmen gewesen …”

Nun, es waren nach der Presseerklärung “über 90 Verfahren” mit “jeweils ca 1.000
IP-Adressen”. Und es gingen genug Beschlüsse durch, um nach ersten Schätzungen nun
über 50.000 Abmahnungen (über fünfzigtausend !) zu verschicken. Ich könnte mir auch
vorstellen, dass es dann auch noch 100.000 werden!


3) Die Größe macht‘s!

Tja, und wenn so viele Abmahnungen unterwegs sind, dann fragen sich alle “ist da
nicht doch was dran?“

Ich stelle die Gegenfrage: UND WENN NICHT? Was ist, wenn das alles nur ‘ne riesen
Verlade ist?

Es gibt keine “Nachweise” und keine “Strafbarkeit“ und auch nach § 44a UrhG werden
die Abmahnungen nicht haltbar, sogar unwirksam sein!

Was dann?

Bis das durch Gerichte bestätigt und geprüft der Fall ist, ist schon einmal ein Jahr
herum. Also würden wir uns Weihnachten 2014 zu diesem Thema nochmals treffen und
Revue passieren lassen: Ja, das war nix!

Dann haben aber schon mal 20% der 50.000 (wenn es dabei bleibt, aber nur mal
angenommen!) gezahlt. Das macht 10.000 mal 250,00 Euro gleich 2.500.000 Euro.
Zweikommafünfmillionen!!! Und das ist ja - wie oben beschrieben - nur die Untergrenze
dessen, was bei 20% Sofortzahlern herumkommt. Ist also schon vielleicht doch noch
“etwas” mehr …

Zweikommafünfmillionen! Dafür kann man mal das Landgericht Köln lahmlegen mit
Beschlüssen, die überarbeitete Richter, die zu viel zu tun haben und einfach kein
Personal nachbesetzt bekommen, einfach mal durchwinken (Ist eigentlich irgend einem
schon mal aufgefallen, dass alle Beschlüsse in der Hochsommerzeit gestellt worden
sind, wenn das Gericht ohnehin unterbesetzt ist wegen Ferien?)

Zweikommafünfmillionen! Dafür kann man auch mal ein rechtspopulistisches Urteil als
„das ist die Wahrheit“ verbreiten und 50.000 ahnungslosen Bürgern, die bis zum Tag
der Abmahnung noch nie von der Seite “Redtube“ gehört haben, auch mal nen Schrecken
einjagen. (Selbst ICH hatte vorher nie von dieser Seite gehört und ich bin
schließlich von Berufs wegen jeden Tag stundenlang im Internet! Und auf einer Seite,
die keiner kennt, sollen so viele Nutzer so viele Pornos geschaut haben? Ah ja! Bei
den hier vorliegenden Abmahnungen kannte KEINER der Nutzer oder der Familien
“Redtube”.)

Zweikommafünfmillionen! Dafür kann man dann auch mal der meistgehasste Anwalt in
Deutschland sein, denn WEN interessiert es denn?

Zweikommafünfmillionen! Da ist der “Learjet“ mit der Nase in Richtung Süden geparkt!

Und wenn alles so kommt, dass nach dem neuen Gesetz die Abmahnungen unwirksam sind
und alle Abgemahnten die Anwaltskosten zurückfordern, die ihnen entstanden sind?

Tja, die Kanzlei U+C ist “leider“ nun umfirmiert in eine Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH - mit anderen Worten die haftet nur bis 25.000 Euro und dann ist Feierabend! (Wie
gesagt: Zweikommafünfmillionen wäre dann auch die mindeste Gegenforderung! … naja, da
kommen dann noch die Gerichtskosten etc. dazu …)

Dann wird die Kanzlei aufgelöst und der Spuk hat ein Ende. Im “worst case“-Szenario
läge ich dann aber schon längst auf den Malediven und würde über WLAN die News aus
Deutschland abfragen ... wo bestimmt einer ne noch dickere Lüge versucht zu verkaufen


Ich würde mich jedenfalls nicht wundern, wenn es wieder einer schafft ...

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Autorin:

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Anja M. Neubauer
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Rood
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#344 Beitrag von Rood » Sonntag 15. Dezember 2013, 07:21

Nachdem ich mir jetzt wirklich mal redtube und deren Video Player angeschaut habe, habe ich festgestellt, dass die eine modifizierte Version des frei erhältlichen Jw Player benutzen (http://www.jwplayer.com" onclick="window.open(this.href); return false;).

Dieser Player lässt sich mit Javascript kontrollieren. Die Dokumentation dazu gibt es hier: http://www.longtailvideo.com/support/jw ... -reference" onclick="window.open(this.href); return false;

Da findet man dann z.b., dass man irgendwo im Javascript auf der Webseite Pause() aufrufen kann, um das Video zu pausieren, und Play() um es wieder zu starten.

Und es findet sich auch die Funktionen getState() um abzufragen, was der Player gerade macht.

Ich weiß nicht, ob sie es so gemacht haben, aber technisch wäre es jetzt extrem einfach. Man braucht nur einen Server und z.B. ein kurzes PHP Script, das folgendes macht:
  • Wenn der User eine der Abmahn-Webseiten aufrufen will, lädt das Script die Webseite von RedTube.
  • Eine neue Base_URL wird in Webseite eingefügt, damit sie auch auf diesem Server funktioniert.
  • Ein kleines Script wird in die Webseite eingefügt, das alle 3 Sekunden getState() aufruft und das Ergebnis, zusammen mit der IP Adresse des Users an den Webserver zurück sendet.
  • fertig. Das ist in kaum 10 Zeilen Code und einer halben Stunde Arbeit gemacht.
Egal, welche Webseite aufgerufen wird, es wird immer dieses Script aufgerufen und für den User sieht es immer so aus, als wäre er auf einer redtube Webseite.

Wenn der User eine andere Webseite aufrufen will, kann das Script entweder einfach einen 302 Redirect senden um den User direkt zum echten redtube zu leiten, oder, was noch gemeiner wäre, das einfach ignorieren und trotzdem eine der Abmahn-Webseiten aufrufen. Für einen Gutachter natürlich ersteres.

Nun braucht man nur noch eine Datenbank, in der man die ganzen Daten speichert und kann sie beliebig auslesen - etwa mit einem hübschen Tool, das man dann Gladiis nennt.

Da der Jw Player sehr verbreitet ist funktioniert das gleiche mit einer ganzen Reihe von Webseiten. Wenn man es etwas geschickt programmiert, braucht man überhaupt nichts mehr zu ändern und kann das sofort für alle möglichen Webseiten und Streams benutzen.

Jetzt brauch man nur noch einen unauffälligen Namen für den Server, z.B. Retdube.net und natürlich User. Die werden durch Werbung, z.b. von einem Anbieter namens Trafficholder auf diesen Server geleitet.

Das würde allerdings bedeuten, man hätte selber das Video durch den eigenen Server verbreitet. Und noch dazu Werbung dafür gemacht, damit User ihn auch aufrufen - was wohl ausgesprochen illegal wäre.

Prinzipiell ist also das Einzige, was man braucht, ein Aufruf von getState(), um herauszufinden, ob der User gerade das Video schaut. Nach dem gleichen Prinzip lässt sich auch herausfinden, welchen Stream er schaut und welche IP Adresse er hat. Das sind dann im Ganzen 3 Javascript Funktionen und eine Vierte um das Ergebnis an eine Datenbank zu schicken. Diese 4 Zeilen müssen nur irgendwie auf die HTML Seite - z.B. durch einen vorgeschalteten Server.

Dreizack
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Registriert: Donnerstag 12. März 2009, 22:48

Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#345 Beitrag von Dreizack » Sonntag 15. Dezember 2013, 08:02

Steffen hat geschrieben:Es muss doch möglich sein - für einen Techniker - das er jetzt sich mit der Thematik (progressive Download), den Thesen und den einzelnen Aussagen auseinandersetzt und eine Zusammenfassung schreibt. Was ist möglich, was nicht.
Die Ergänzungen von @whitespace und @Rood zu den externen Artikeln finde ich sehr hilfreich. Es fehlt aber die kurze Zusammenfassung für den technischen Laien. Er ist verunsichert und das spielt den Abmahnern in die Hand.

Ich versuche es. Ich nenne sie die Beweisführung nach Hinx, Jinx und Kinx (Dreifach-X).

Hinx bietet ein Video per Streaming an; Kinx betrachtet diesen Streifen; Jinx hat sich in die Kommunikation eingeklinkt. Was kann der Abmahner und was kann er nicht?

Wenn Hinx mit dem Abmahner zusammenarbeitet, dann kann der Abmahner die Liste von IP-Adressen erhalten und die Zeiten inklusiv Unterbrechungen. Redtube bestreitet dies allerdings vehement.

Wenn der Abmahner direkten Zugang zu Kinx Rechner hat, dann kann er alles protokollieren, manipulieren, usw. Es gibt Hinweise, dass mancher Abgemahnte im Sommer einen Virus oder Trojaner auf dem Rechner hatten. Es ist eine gewagte Theorie und passt nicht wirklich zum Server in Panama, usw.

Es bleibt also die Zusammenarbeit zwischen Abmahner und Jinx - der sogenannte "Man-in the middle". Prof. Oliver Lazar und @whitepace sagen: Jinx kann mitschreiben, wer die Videos aufgerufen hat und wann. Er kann nicht mehr wissen als das. @Rood sagt: doch, Jinx kann bei Flash alles wissen, was mit dem Film auf Kinx Rechner geschieht, und er begrundet das nachvollziehbar. Heute ergänzt er, dass Jinx auf einfachster Art die Daten auch bei Redtube abrufen kann.

Danach kommt die juristische Betrachtung:
  • Hinx hat nichts Illegales gemacht und hat ein funktionierendes Takedown-System. Gut, in Zukunft muss er vielleicht Deutschland blockieren, sowie Youtube das wegen der GEMA macht. Dafür reichen aber die Rechte der Archive AG beileibe nicht.
  • Jinx hat das Auskunftsgericht vernebelt und getäuscht. Da wird in Zukunft in Köln hoffentlich genauer hingeschaut. Ob es für ihn schlimmer kommt, wird die Staatsanwaltschaft jetzt entscheiden.
  • Am wenigsten strafbar hat sich Kinx gemacht. Das Angebot war legal oder zumindest bei den von Fremden hochgeladenen Videos nicht offensichtlich illegal. Von NS-Propaganda oder KiPo ist hier nicht die Rede. Die (bis zu acht - siehe YT "Urheberrecht: Cache und Streaming") temporären Kopien beim Streaming sind explizit vom deutschen Gesetzgeber (und mit dem gleichen Wortlaut auch von der europäischen Richtlinie 2001/29/EC als Ausnahme erlaubt). Die eventuell mitgeschnittene aber nicht abgemahnte permanente Privatkopie übrigens auch!

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Steffen
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#346 Beitrag von Steffen » Sonntag 15. Dezember 2013, 09:26

Das Geschäft mit der Angst - mit einer “großen Lüge”
und unter Ausspielung eines überforderten Gerichtssystems
kann man leicht Millionen machen!“




Prolog

Einer der größten Lügner und Verbrecher der Geschichte, hat es mit Glaubwürdigkeit
der großen Lüge im Vergleich mit der kleinen Lüge einmal auf Punkt gebracht:

“In der primitiven Einfalt ihres Gemütes fallen die Menschen einer großen Lüge
leichter zum Opfer als einer kleinen, da sie selber ja wohl manchmal im kleinen
lügen, jedoch vor zu großen Lügen sich doch zu sehr schämen würden. Eine solche
Unwahrheit wird ihnen gar nicht in den Kopf kommen, und sie würden an die Möglichkeit
einer so ungeheuren Frechheit der infamsten Verdrehung auch bei anderen nicht glauben
können, ja selbst bei Aufklärung darüber noch lange zweifeln und schwanken und
wenigstens irgendwelche Ursache doch noch als wahr annehmen.“

(zitiert nach Paul Graig Roberts in seinem Essay 2009: “Warum Propaganda die Wahrheit
übertrumpft”)

Und anschließend wurde dies beim Reichstagsbrand umgesetzt … alle haben es geglaubt,
niemand wagte auch nur zu wähnen, dass es nicht stimmen könnte, die Lüge wäre zu
krass gewesen …

Daher: Das mit den “großen Lügen“ kann sich leider jederzeit wiederholen … die Lüge
muss nur fett genug sein und energisch genug behauptet werden! Es ist ein
psychologisches Prinzip. Je lauter gebrüllt wird, umso weniger wird hinterfragt.
Zeit, das “Warum” zu hinterfragen.

I)

Zur Historie der Abmahnung und Ausblick, warum diese “Streaming-Abmahnungen“ nur
heiße Luft sind - der Abmahner sich aber durch die Sofortzahler eine goldene Nase
verdient, und zwar NUR, weil die Abgemahnten panisch werden!

Abmahnungen werden hier in der Kanzlei seit über 10 Jahren bearbeitet, die
Abmahnwellen kamen und gingen, auch der nun besonders bekannt gewordene Herr Urmann
ist hier kein Unbekannter.

Die Kanzlei hieß im Jahre 2007 noch “KUW“ und nicht “U+C“ und machte sich einen Ruf
durch Pornoabmahnungen, die Namen hatten, die selbst mir die Schamesröte ins Gesicht
trieben. Herr Urmann war damals schon dabei. Zu dieser Zeit war es auch noch so, dass
die Auskünfte über die Anschlussinhaber von den Providern nicht über die Landgerichte
in Form von Auskunftsbeschlüssen gingen, sondern über die Staatsanwaltschaften. Was
zur Folge hatte, dass diese völlig überlastet waren und ein halbes Jahr mit den Akten
im Rückstand. Bei einer hier vorliegenden Abmahnung, die aus faktischen Gründen
einfach nicht sein konnte, wurden wir aber stutzig. Der angebliche
Feststellungszeitpunkt war nur 3 Wochen VOR der Abmahnung - zu damaligen Zeiten
völlig (zeitlich) unmöglich! Ein Anruf bei der Staatsanwaltschaft Essen bestätigte,
dass die Daten über den Mandanten auch noch nicht vorlagen- und keiner konnte sich
erklären, wie die Kanzlei an die Daten von dem Mandanten kamen.

Also wurde Strafanzeige gegen die Kanzlei erstattet. Was passierte? Einstellung nach
§ 170 II StPO, was soviel heißt wie „Wieso? Warum Anzeige? Da ist doch nichts!“

Screenshot der Einstellungsmitteilung der Staatsanwaltschaft Regensburg:

Bild


in Das Geschäft mit der Angst - mit einer großen Lüge und unter Ausspielung eines
überforderten Gerichtssystems kann man leicht Millionen machen!

Dabei ging es gar nicht um “berechtigte Interessen”, sondern um die Frage, wie die
Kanzlei meinem Mandanten eine Abmahnung schicken konnte, obwohl sie über die
Adressdaten zu diesem Zeitpunkt nicht verfügt haben konnte! Komisch: Beide
Staatsanwälte aus Essen hatten mir telefonisch bestätigt, dass am 12.10.2007 keine
Daten über meinen Mandanten vorlagen, die Abmahnung war datiert (!) auf den
10.10.2007, die Einstellung des angeblichen Verfahrens meines Mandanten erfolgte
angeblich am 23.10.2007. Dennoch stellte die Staatsanwaltschaft Regensburg ein.

II)

Warum die Abmahnungen nun eines der größten Luftgebilde aller Zeiten sein könnten,
aber niemand wagt, das auch so zu sagen - und selbst das LG Köln fällt darauf rein!

1) Austricksen der Psyche:

Bisher gab es keine Streaming-Abmahnungen, daher reden alle davon, dass es “eine
rechtliche Grauzone sei“. Dabei ist das - zivilrechtlich - gar nicht so umstritten,
es sind die Straf(!)richter in einer “Kino.to“-Entscheidung, die es nicht verstanden
haben und aus rechtspolitischen Gründen wohl etwas kriminalisieren wollten, was nicht
sein durfte! Und das, obwohl hier die verurteilt wurden, die “hochgeladen” hatten -
aber dass das verboten ist, ist klar. Dass sich das AG Leipzig zusätzlich noch
äußerte, was mit denen eigentlich sein sollte, die geguckt hatten, was - sozusagen -
eine Zugabe. Allerdings überflüssig wie falsch.

Denn es gibt einen Paragrafen für “Streaming“ im Urhebergesetz (“§ 44a“), der genau
das erlaubt, was die Strafrichter nicht sehen wollten oder konnten, nämlich dass
Streaming-“Speicherungen“ technisch notwendig sind und daher erlaubt. Was machen die
Strafrichter in dem Urteil, was Urmann zitiert? “§ 44 a UrhG findet keine Anwendung“.
Ach, und warum? Nun, es gab keine Begründung, in Leipzig sagte man einfach “iss so!“.
Und dank dessen beruft sich nun Herr Urmann auf dieses Urteil.

Es gibt Aufsätze, Kommentierungen … alle sagen, dass Streaming zulässig ist - aber ER
kommt nun und suggeriert dem juristischen Laien:

“SIE HABEN SICH STRAFBAR GEMACHT!“

Jeder, der so ein Schreiben bekommt - und vor allem juristische Laien - verstehen es
nicht. Man sieht es im Internet. Alle ratlos. Hier wird gezielt - wie damals mit den
üblen Pornonamen - auf die Psyche der Abgemahnten eingewirkt! Man sagt jemanden “Du
Straftäter“ und der denkt sich “wieso?“ und versteht die Welt nicht mehr, da er
dachte, dass es ja eigentlich legal sei … wer will schon ein Straftäter sein? Oder
etwas mit illegalen Tauschbörsen zu tun haben.

Ein Mandant meinte zu mir “mein Sohn muss sich einen Virus gefangen haben, denn der
kennt die Seite nicht einmal, ist aber rot geworden, weil er schon einmal auf
“Youporn“ war, um Himmels willen, nicht, dass da noch mehr kommt, ist der dann
vorbestraft? Der Junge fängt gerade erst seine Ausbildung an. …” Oh ja oh ja, es
funktioniert! Das Geschäft mit der Angst. Statt dass der Frage nachgegangen wird, wie
hier überhaupt ein Video denn angeblich angesehen werden konnte, also OB überhaupt,
stellt sich dem Abgemahnten eher die Frage nach den Folgen, also WIE der Abmahner die
jetzt “womöglich fertig machen wird!”!

Und dann kommen die SOFORTZAHLER! Bloß nichts mit dem kriminellen Zeug zu tun haben …
wenn das die Frau erfährt …

Und sie zahlen! 20 % - so die Statistiken - zahlen ALLES, was man von ihnen verlangt!
ALLES! Ohne Murren! Die zeichnen alles und zahlen! “Bloß weg damit“ und “hoffentlich
wird es nicht noch schlimmer“. Ein Mandant hatte 3 Tage Albträume, bevor er sich bei
mir meldete!

Schlimmer machen es dann noch die scheinheiligen Anwaltskollegen, die überall
marketingtechnisch Presse machen … nur um sinngemäß anzumerken: “Aha, DAS war erst
der Anfang … wir haben jetzt schon mehrere Hundert Anrufe am Tag, es werden immer
mehr … und DAS wird teuer!” Genauso wurde auch einem meiner Mandanten gesagt: “ja,
kostet 350 Euro, aber da kommen noch weitere Kosten auf sie zu … !!!“ Na klar! Da
wird in Kameras gegrinst “ja, das ist eine juristische Grauzone” um medienwirksam die
Panik weiterzuschüren … dabei gibt es lediglich noch keine Urteile zu dem Thema und
nur ein komplett daneben liegendes Urteil aus Leipzig. Grauzone ... nein, nur bislang
nicht entschieden. Der Abwehranwalt erklärt aber auch nicht im Schwerpunkt, warum das
nicht so schlimm sein kann und dass rechtlich als auch tatsächlich erst einmal eine
Menge (!) Nachweise erbracht werden müssen, damit die Forderung von 250,00 Euro
überhaupt verlangt werden kann. Nein, da wird sich hinter wagen Äußerungen versteckt
- um sich zum einen nicht festlegen zu müssen und um natürlich weiter auch selbst mit
der Angst Geld zu verdienen!

Nur mit der Angst wird das Geschäft auch für ihn rund. Kann es sein, dass deswegen
auch Interviews vom Abmahnungsabwehranwalt mit dem Massenabmahner gemacht werden? Da
wird Öl ins Feuer gegossen, dass die Leute nicht mehr schlafen können weil auch noch
beide Seiten - für den juristischen Laien ganz klar - versichern “ja, DAS war erst
der Anfang, da kommt noch mehr”! Mal ein Hinweis auf die Zulässigkeit von
Privatkopien? Fehlanzeige! Einmal genau hinterfragen, wie die Technik hier
funktionieren soll? Selbst Urmann sagt dazu

(Zitat im Original) “Fragen Sie mich nicht zu den technischen Details, aber auf
Wikipedia ist nachzulesen, dass nach dem Anschauen eines solchen Streams nachher die
gesamte Datei im temporären Ordner auf der Festplatte liegt.“ Ich selbst habe diesen
Sachverhalt nicht überprüft,:”

Ach ja. Der Herr mahnt ab und weiß nicht mal warum? Natürlich, es geht um das
Geschäft mit der Angst! Wen interessiert denn da die Technik? Mit der kann man auch
kein Geld verdienen! Nur gut, dass der Abmahnungsabwehranwalt noch nachschiebt in
einem Update, dass “Strafanzeigen gegen Urmann bislang im Sande verlaufen seien”. Ist
ja auch wichtig für den Abgemahnten zu verstehen, dass es - so kam es bei einem
meiner Mandanten konkret an - “zu wissen, dass man hier nichts erreichen kann, selbst
wenn man sich wehrt!”.

Die Gutgläubigen sehen sich dann natürlich schon mit einem Bein im Knast! Und zahlen
jeden Ablass, der verlangt wird, nur um Ruhe zu haben. Da denkt keiner nach - das
muss von Tisch! Da nützt es auch nichts, wenn Abmahnungsabwehranwälte später
schreiben “Naja, eigentlich ist diese Abmahnung juristisch gesehen völliger Unfug” -
die Angst ist DA!

Ziel erreicht!

Urmann sagt ja selbst in diversen Interviews, dass er über 500 Anrufe am Tag hat -
alles Sofortzahler, nicht wahr? Die wollen “die Angelegenheit schnell bereinigen …
gut so, denn DAS ist erst der Anfang!“

Die Menschen sind nachweislich verschreckt! Die wollen nur “da raus! -Die zahlen
alles und die tun alles, damit sie nicht kriminalisiert werden! Nun, nicht alle- aber
für die 20% “Sofortzahler“ reicht das. Und die wollen auch “die guten
Abmahnungsabwehrer“ erreichen. Denn auch hier ist es das große Geschäft mit der
Angst! Ein Kollege berichtete, was ihm einer seiner Mandanten erzählte. Man könnte es
schon “Abmahnungsstrich“ nennen: „ ...wir bearbeiten 10 Ihrer Abmahnungen für 500
Euro“. Ja, da gibt es Mengenrabatt! Kein Wunder, denn die Massenantwortschreiber
benutzen auch Textbausteine und kaum einer macht sich die Mühe, genauer zu
hinterfragen- es sei denn es könnte ein PR-trächtiger Gerichtsfall draus werden.
Andernfalls ist es auch hier ein Massengeschäft mit der Angst! Und nur die Masse
macht‘s! Da zählt clevere Logistik mehr als anwaltliches Können - sonst kann man an
“250-Euro-Abmahnungen” ja auch nichts verdienen.

Hauptsache, die Abgemahnten haben ANGST - dann läuft das Geschäft.


2) Die Lüge muss nicht mal gut vorbereitet sein.

Nun kommen wir “zur Größe der Lüge“ - eigentlich ist es ganz simpel: Ich nehme mir
einen Gutachter, der mir IP-Adressen zu einem Film sammelt, ich habe einen Mandanten,
dem der Film gehört und der Techniker muss nur noch eine Methode finden, mit der er
technisch nachweisen kann, wie es funktioniert, dass der Nutzer den Film
“gerichtsverwertbar bewiesen geschaut hat” (was er angeblich nicht durfte).

REICHT!

Ja, es klingt verblüffend, aber für eine Glaubhaftmachung durch eidesstattliche
Versicherung in Sachen Filesharing habe ich schon wüstere Sachen gesehen, da wäre ein
Vorgehen wie das beschriebene schon ein “perfekt vorbereiteter Antrag“. Es gab
Anträge, da stand nur drin “hat die Datei 1234.avi am 12.12.12. um 10.00 h
hochgeladen, der Unterzeichnete hat den gesamten Film gesehen und kann bestätigen,
dass ….” So ein Antrag geht durch, auch wenn für genau den gleichen Tag im gleichen
Antrag 25 Filme angeblich durch den Gutachter geschaut wurden. Und das bei einer
Filmlänge von über 2 Stunden. Ein Mancher sagt jetzt “Moment! 25 mal 2 Stunden … an
einem Tag?” Nein, es fällt nicht auf, dass da was nicht stimmt!

Ich habe bei einigen Anträgen sogar mal die Zeit zwischen Gerichtsterminen genutzt,
um mit Richtern zu sprechen, deren Unterschriften unter den Beschlüssen standen. Ich
wollte Aufklärung betreiben, warum einige Beschlüsse niemals hätten erlassen werden
können - ein großes Beispiel “die Elcombe-Nahrungsmittelporno“-Abmahnungen. Die
eidesstattlichen Versicherungen des Technikers hatte ich sogar gesammelt und konnte
Hochrechnungen machen und nachweisen, dass die nicht stimmen konnten. Sagte man zu
mir “wieso machen Sie sich die Mühe? Sie sind doch nicht betroffen.“ Als ich
erklärte, dass mir doch anders würde, wenn ich sähe, dass man mit einem gezielten
Blick hier erkennen konnte, dass die Anträge das Papier nicht wert waren, auf denen
sie standen. Da sagt man zu mir “die Zeit, die ich für diese Sachen bekomme, kann ich
auf andere Akten verwenden“.

Nun, keine weitere Fragen, Euer Ehren.

Und DAS wurde ja nun auch eindrucksvoll bestätigt durch die Beschlüsse, in denen
Copy/Paste die Textbausteine zu den Filesharing-Beschlüssen in die
“Streaming-Beschlüsse“ eingebaut wurden. Und NIEMANDEM ist das aufgefallen.

In der Haut der Pressestelle möchte ich nicht stecken, muss diese nun doch versuchen
zu erklären, “dass ja doch einige Beschlüsse nicht durchgingen, man ja doch
sorgfältig war, es seien Ausnahmen gewesen …”

Nun, es waren nach der Presseerklärung “über 90 Verfahren” mit “jeweils ca 1.000
IP-Adressen”. Und es gingen genug Beschlüsse durch, um nach ersten Schätzungen nun
über 50.000 Abmahnungen (über fünfzigtausend !) zu verschicken. Ich könnte mir auch
vorstellen, dass es dann auch noch 100.000 werden!


3) Die Größe macht‘s!

Tja, und wenn so viele Abmahnungen unterwegs sind, dann fragen sich alle “ist da
nicht doch was dran?“

Ich stelle die Gegenfrage: UND WENN NICHT? Was ist, wenn das alles nur ‘ne riesen
Verlade ist?

Es gibt keine “Nachweise” und keine “Strafbarkeit“ und auch nach § 44a UrhG werden
die Abmahnungen nicht haltbar, sogar unwirksam sein!

Was dann?

Bis das durch Gerichte bestätigt und geprüft der Fall ist, ist schon einmal ein Jahr
herum. Also würden wir uns Weihnachten 2014 zu diesem Thema nochmals treffen und
Revue passieren lassen: Ja, das war nix!

Dann haben aber schon mal 20% der 50.000 (wenn es dabei bleibt, aber nur mal
angenommen!) gezahlt. Das macht 10.000 mal 250,00 Euro gleich 2.500.000 Euro.
Zweikommafünfmillionen!!! Und das ist ja - wie oben beschrieben - nur die Untergrenze
dessen, was bei 20% Sofortzahlern herumkommt. Ist also schon vielleicht doch noch
“etwas” mehr …

Zweikommafünfmillionen! Dafür kann man mal das Landgericht Köln lahmlegen mit
Beschlüssen, die überarbeitete Richter, die zu viel zu tun haben und einfach kein
Personal nachbesetzt bekommen, einfach mal durchwinken (Ist eigentlich irgend einem
schon mal aufgefallen, dass alle Beschlüsse in der Hochsommerzeit gestellt worden
sind, wenn das Gericht ohnehin unterbesetzt ist wegen Ferien?)

Zweikommafünfmillionen! Dafür kann man auch mal ein rechtspopulistisches Urteil als
„das ist die Wahrheit“ verbreiten und 50.000 ahnungslosen Bürgern, die bis zum Tag
der Abmahnung noch nie von der Seite “Redtube“ gehört haben, auch mal nen Schrecken
einjagen. (Selbst ICH hatte vorher nie von dieser Seite gehört und ich bin
schließlich von Berufs wegen jeden Tag stundenlang im Internet! Und auf einer Seite,
die keiner kennt, sollen so viele Nutzer so viele Pornos geschaut haben? Ah ja! Bei
den hier vorliegenden Abmahnungen kannte KEINER der Nutzer oder der Familien
“Redtube”.)

Zweikommafünfmillionen! Dafür kann man dann auch mal der meistgehasste Anwalt in
Deutschland sein, denn WEN interessiert es denn?

Zweikommafünfmillionen! Da ist der “Learjet“ mit der Nase in Richtung Süden geparkt!

Und wenn alles so kommt, dass nach dem neuen Gesetz die Abmahnungen unwirksam sind
und alle Abgemahnten die Anwaltskosten zurückfordern, die ihnen entstanden sind?

Tja, die Kanzlei U+C ist “leider“ nun umfirmiert in eine Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH - mit anderen Worten die haftet nur bis 25.000 Euro und dann ist Feierabend! (Wie
gesagt: Zweikommafünfmillionen wäre dann auch die mindeste Gegenforderung! … naja, da
kommen dann noch die Gerichtskosten etc. dazu …)

Dann wird die Kanzlei aufgelöst und der Spuk hat ein Ende. Im “worst case“-Szenario
läge ich dann aber schon längst auf den Malediven und würde über WLAN die News aus
Deutschland abfragen ... wo bestimmt einer ne noch dickere Lüge versucht zu verkaufen


Ich würde mich jedenfalls nicht wundern, wenn es wieder einer schafft ...

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Autorin:

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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#347 Beitrag von Steffen » Sonntag 15. Dezember 2013, 09:42

:al



O.K. Zuallererst einmal danke, das die Bitte aufgenommen wurde und umgesetzt.
Nur müssen wir jetzt die Gedanken ordnen, da die Meisten (sorry) doch zu faul
sind alle Beiträge durchzulesen. Nachteil, im Thread wo über Abmahnungen all-
gemein diskutiert wird, gehen diese Infos unter, spätestens 2 Seiten später.

Ich werde deshalb im “Technik-Thread“ einen Thread eröffnen zum Thema:
“Streaming, progressive Download, Gutachten & Co“

Hier bitte ich zu keiner großartigen Diskussionen zur Abmahnung an sich, sondern
das Jeder techn. Thematiken zum Streaming, progressive Download sowie mögliche
Aussagen zu evtl. Gutachten unter die Lupe nimmt, sowie Links mit unter jedem
Beitrag extra aufnimmt.


Bsp. Dreizack oder hier

Beweisführung nach Hinx, Jinx und Kinx (Dreifach-X)

- Text -

Links; Quellen:
usw.

Hinweis phpBB-Code (da ansonsten überlange Links , automatisch von der Foren-
software gekürzt werden und dadurch meist nicht mehr fehlerfrei aufrufbar sind:

Wichtig wäre das einer - Techniker X - einen Gesamtbeitrag auf Seite 1, Beitrag 1
führt, wo alle Beiträge, Quellen und Links zusammengefasst werden und ständig
aktualisiert. Kommt, traut Euch.
Gliederung (in etwa)
  • 1. Technische Grundlagen (Streaming, progressive Download)
    2. Gutachten Software + Auseinandersetzung (spätestens nach vorgenommenen Akten-
    einsicht)
    3. Logfirma (Klatsch & Tratsch)
    4. Aussagen Abmahner + Auseinandersetzung
    5. "Verschwörungstheorien“
    6. Links, Quellen

Warum Technik-Thread? Viele haben immer den Eindruck, das ich das Thema abschieben
will. Kann sein. Aber wenn hier Infos gesammelt werden, dann sind diese nur für
registrierte und eingeloggte User sichtbar. Das heißt, es ist ein begrenzter Bereich,
den nicht jeder “Gast“ lesen kann, demzufolge nicht jeder mich anhupen kann und um
Löschung eines Posting bittet, wenn jemand eine gewagte These aufstellt. Punkt. Aus.

Sicherlich macht es dann Sinn, in der jeweiligen Signatur, den Link aufzunehmen.


VG Steffen

whitespace
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#348 Beitrag von whitespace » Sonntag 15. Dezember 2013, 11:44

Rood hat geschrieben: [...]Ich weiß nicht, ob sie es so gemacht haben, aber technisch wäre es jetzt extrem einfach. Man braucht nur einen Server und z.B. ein kurzes PHP Script, das folgendes macht:
  • Wenn der User eine der Abmahn-Webseiten aufrufen will, lädt das Script die Webseite von RedTube.
  • Eine neue Base_URL wird in Webseite eingefügt, damit sie auch auf diesem Server funktioniert.
  • Ein kleines Script wird in die Webseite eingefügt, das alle 3 Sekunden getState() aufruft und das Ergebnis, zusammen mit der IP Adresse des Users an den Webserver zurück sendet.
  • fertig. Das ist in kaum 10 Zeilen Code und einer halben Stunde Arbeit gemacht.
Egal, welche Webseite aufgerufen wird, es wird immer dieses Script aufgerufen und für den User sieht es immer so aus, als wäre er auf einer redtube Webseite. [...]
Ganz so wird es nicht funktionieren, da man von einer Domain (retdube.com) nicht ein JavaScript auf einer anderen Domain (redtube.com) aufrufen kann (um dort getState() abzufragen). Andererseits sind leichte Abwandlungen des beschriebenen Szenarios durchaus möglich. Man betreibt auf der eigenen Domain quasi eine modifizierte "Kopie" der Zielseite und lädt nur Inhalte wie Bilder und Filme von dort nach. Dann hat man die Möglichkeit alles haarklein mit zu protokollieren. So funktionieren im Grunde auch typische Phishing Seiten die versuchen PIN+TAN für Online-Banking abzugreifen. Ein klassischer "Man-In-The-Middle Angriff" (http://de.wikipedia.org/wiki/Man-in-the-middle-Angriff" onclick="window.open(this.href); return false;).

Vielleicht wurden mit so einem Trick die Gutachter reingelegt... Zur Erlangung der IP Adressen der Abgemahnten haben die aber meiner Meinung nach gar nicht so einen Aufwand getrieben sondern den Nutzer einfach einmal auf ihre Trapolin-Seite gelockt, IP und Uhrzeit protokolliert und ihn dann weiter geschickt. Fertig.

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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#349 Beitrag von mecenasandy » Sonntag 15. Dezember 2013, 12:11

.-:;

noch mal : wenn diese Masche in DE nicht als bandenmäßiger Betrug eingestuft wird, und natürlich mit aller Härte strafrechtlich verfolgt wird, kann man eigentlich den Internetanschluß gleich mit Seitenschneider kappen, das gleiche betrifft SAT-Empfang, DVD/BlueRay/CD Wiedergabe, da wird
technisch bedingt immer der Datenfluß zwischengespeichert. Ist halt Digitaltechnik....
Dann machen wir uns am Tag 100 mal strafbar......
Willkommen in der Steinzeit ,,..--.- ,,..--.-

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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#350 Beitrag von Steffen » Sonntag 15. Dezember 2013, 12:37

noch mal : wenn diese Masche in DE nicht als banden mäßiger Betrug eingestuft wird,
Sehe ich nicht so, ich erkenne keinen Betrug, sonst hätten die Landesrichter keine Auskunft gestattet, oder Telekom hätte sich gegen die Gestattungsanordnung gewehrt. ;)

VG Steffen

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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#351 Beitrag von muensteraner » Sonntag 15. Dezember 2013, 12:38

Diese mutmaßlichen ********* sind ja wirklich absolut skrupellos.

Urmann will Nutzer weiterer Pornoportale abmahnen


könnte wetten, dass es dabei um das Portal pornup.me geht. Denn von movfile.net bestand eine Weiterleitung dorthin.

VG

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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#352 Beitrag von Steffen » Sonntag 15. Dezember 2013, 12:45

Noch einmal, und ich bitte darum die Wortwahl zu bedenken. Worin liegt denn das große Verbrechen, wenn ein Anwalt von einem RI beauftragt wird zur Geltendmachung von UrhR-Verstößen. Hier geht es doch um Klärung von einer Rechtsfrage und nicht um Betrug oder ein Verbrechen!

Man sollte bei aller Emotion, mal etwas realistisch bleiben. Danke! Die Klärung der Rechtsfrage wird im Gerichtssaal herbeigeführt und nicht in einem Forum oder Blog. Jeder, dem es betrifft,
  • - kann und muss sich aktiv wehren und es gerichtlich klären
    - sollte seinem Provider kündigen
    - strafrechtliche Aspekte mit seinem Anwalt prüfen
VG Steffen

Rood
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#353 Beitrag von Rood » Sonntag 15. Dezember 2013, 13:00

"Redtube war eher ein Testballon. Wir haben auch in anderen Portalen bereits ermittelt, deswegen rechne ich damit, in den kommenden Monaten auch Nutzer der anderen Portale anzuschreiben"

Interessante Wortwahl übrigens.

Lemon
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#354 Beitrag von Lemon » Sonntag 15. Dezember 2013, 13:08

Worin liegt denn das große Verbrechen, wenn ein Anwalt von einem RI beauftragt wird zur Geltendmachung von UrhR-Verstößen. Hier geht es doch um Klärung von einer Rechtsfrage und nicht um Betrug oder ein Verbrechen!
Das sehe ich aber anders. Wenn eine Kanzlei mit illegal erworbenen Daten Geld verdient, dann ist das für meine Begriffe strafbar.
Egal wer die Daten illegal besorgt hat und egal wer sie zur Verfügung gestellt hat, die daten wurden illegal erlangt. Das hat für meine Begriffe etwas mit eine Art Hehlerei zu tun.
Wenn ich im Auftrag eines Anderen dessen Auto verkaufe, welches sich im Nachhinein als gestohlen herausstellt, begehe ich doch auch eine Straftat, egal, ob ich vom Diebstahl gewußt habe oder nicht.
Oder wie ist hier die Rechtslage ?

muensteraner
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#355 Beitrag von muensteraner » Sonntag 15. Dezember 2013, 13:11

lasst eben bestimmte Begriffe weg, und schreibt "seriöse" Menschen oder "seriöse" Kanzleien. Da weiß auch jeder der es liest was gemeint ist und kann nicht als Verleumdung ausgelegt werden. Es ist nun mal so, dass keiner als Betrüger oder Verbecher bezeichnet werden darf/sollte bevor es ihm nachgewiesen wurde. Deshalb habe ich immer "mutmaßlich" geschrieben. Es scheint da wohl trotzdem Ärger gegeben haben.

abzocke
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#356 Beitrag von abzocke » Sonntag 15. Dezember 2013, 13:37

Laut Kommentar von RA Solmecke in der Bild am Sonntag ist davon auszugehen das die Daten unrechtmäßig ermittelt wurden über sogenannte Proxy fake Seiten (oder so ähnlich).So wurden die IP Adressen abgefiltert,obwohl noch nicht einmal ein Stream geschaut wurde und diejenigen die an die ausführende Kanzlei bereits bezahlt haben können evt Schadensersatz vom Land NRW verlangen , da das Landgericht Köln die Daten hätte nicht herausgeben dürfen.Wenn das stimmt bewegen sich die handelnden Kanzleien anscheinend nicht mehr im straffreien Raum......Mal schauen wie es weitergeht.....

bastler
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#357 Beitrag von bastler » Sonntag 15. Dezember 2013, 14:44

Also erst mal kann man schon verlangen, das z.B. BGB § 268, 269, und 270 geprüft wird.
Das Recht steht JEDEM Bürger zu.
Ich muss als Betroffener Nur Strafantrag stellen.
Und Nein, Ich muss Nichts beweisen, ich als Bürger muss da nur vermuten.!!
Für die Beweise ist dann ein vom Staat bezahlter Herr zuständig.
( Der darf dann Ermitteln.)§ 263a
Computerbetrug kommt auch noch in Frage.
MfG

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Steffen
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#358 Beitrag von Steffen » Sonntag 15. Dezember 2013, 15:37

Sicherlich, jeder kann Strafanzeige bzw. Strafantrag erstatten bzw. stellen. Man sollte nur im Forum sich etwas (geht nicht gegen dich) gewählter Ausdrücken.

VG Steffen

bastler
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#359 Beitrag von bastler » Sonntag 15. Dezember 2013, 15:42

Stimmt,Schimpfwörter oder ähnliches sollte man... :(
Weil, es bringt auch nichts.
MfG öüöäö

Obi-Wahn
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming

#360 Beitrag von Obi-Wahn » Sonntag 15. Dezember 2013, 16:15

Ich sehe Parallelen zum KVR-Fall, wo die Firma auch nur zu dem Zweck gegründet wurde, Abmahnungen verschicken zu lassen, an denen nur die Anwaltskanzlei verdient haben dürfte. Der Richter in Regensburg hat die richtige Frage gestellt: Warum sollten die das tun, wenn sie nicht mit dem Anwalt unter einer Decke stecken und an den Einnahmen beteiligt werden. Leider wurden die Ermittlungen zur Strafanzeige dazu wie immer von der Staatsanwalt eingestellt.

Die Erhebung der Anwaltsgebühren liegt aber mit Sicherheit nicht in der Verantwortung des Rechteinhabers, sondern der Kanzlei. Und da konnte mir noch keiner erklären, woher die zusätzlichen 1000€ Streitwert kommen sollen, aus denen sich die 169,50€ Gebühren nach RVG ergeben. Der Schaden beträgt ja nur (angeblich) 15,50€ und nicht einmal die Ermittlungskosten von 65€ wirken streitwerterhöhend.
Steffen hat geschrieben:Hier geht es doch um Klärung von einer Rechtsfrage und nicht um Betrug oder ein Verbrechen!
Ich fürchte, die Rechtslage wird hier nicht geklärt werden, denn um die Parallele zum KVR-Fall weiterzuspinnen, gehe ich davon aus, daß zu den Verhandlungen wegen der negativen Feststellungsklagen von den Abmahnern niemand erscheint und Säumnisurteile ergehen.

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