Abmahnungen von Rechtsanwalt Sebastian Wulf

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Sebastian Wulf

#41 Beitrag von Steffen » Mittwoch 14. Mai 2014, 17:48

Einen Widerspruch - insgesamt - bekommt man eigentlich alleine hin.

Bild

Natürlich sollte man einen Anwalt beauftragen, wenn man hoffnungslos keinen Plan hat und nur Wasserzeichen sieht. :lol:

Ansonsten:
  • 1. Widerspruch - insgesamt - (Fristgerecht, Doppelversand)
    2. Klageschrift = Anwalt
    3. keine übereilten Vergleiche!
    4. Weitere außergerichtliche Post = ignorieren.
VG Steffen

Sumselbrumm
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Sebastian Wulf

#42 Beitrag von Sumselbrumm » Mittwoch 14. Mai 2014, 18:24

Habe auch gerade einen MB vom Amtsgericht Hagen erhalten. Er bezieht sich hier auf eine Abmahnung vom März 2011, die ich von Negele Zimmel Greuter Beller erhalten habe. Diese Abmahnung wurde wohl dann an Debcon weiterverhökert und jetzt ist Herr Wulf drann, sein Glück zu versuchen. Immerhin möchte er 1000 € + Gebühren, in der Summe ca. 1280 €. Bin mal gespannt, was auf meinen Gesamtwiederspruch kommt.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Sebastian Wulf

#43 Beitrag von Steffen » Mittwoch 14. Mai 2014, 18:33

Halte uns einmal bitte auf dem Laufenden.

VG Steffen

Roda-Alemanne
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Sebastian Wulf

#44 Beitrag von Roda-Alemanne » Freitag 16. Mai 2014, 09:22

Sumselbrumm hat geschrieben:Habe auch gerade einen MB vom Amtsgericht Hagen erhalten. Er bezieht sich hier auf eine Abmahnung vom März 2011, die ich von Negele Zimmel Greuter Beller erhalten habe. Diese Abmahnung wurde wohl dann an Debcon weiterverhökert und jetzt ist Herr Wulf drann, sein Glück zu versuchen. Immerhin möchte er 1000 € + Gebühren, in der Summe ca. 1280 €. Bin mal gespannt, was auf meinen Gesamtwiederspruch kommt.

Genau wie bei mir!! Ebenfalls Abmahnung März 2011 (NZGB), dann Debcon mit den üblichen Schreiben, jetzt RA Wulf. Habe Mahnbescheid gestern im Ganzen widersprochen.

Gruß

V.

marbling
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Sebastian Wulf

#45 Beitrag von marbling » Samstag 17. Mai 2014, 03:36

Hallo zusammen.

So habe gestern einen Mahnbescheid bekommen. Wegen einer Abmahnung von 2012. Es geht um ein erotischen Film von Magmafilm in Essen. Anwalt ist Sebastian Wulf. Habe in meinen Unterlagen gesucht und hab wohl die Abmahnu g novh aufgehoben von April 2012 von der U + C.
Es geht um einen Streitwert von 650 Euro. Mit den anderen Kosten ca 800 noch was.

Langsam werde ich stinksauer. Ich hatte schon mal eine Abmahnung 2011 für irgendwelche Musiktitel von Culcha Candela oder wie die auch immer heissen. Damals habe ich mir Anwalt besorgt. Habe pauschalbetrag bezahlt von 215 Euro. Die wollten erst ein Vergleichsangebot der Gegenseite anbieten, welches ich widersprochen habe. Seitdem nix mehr von denen gehört.

Nun diese Abmahnung. Ah ja ich hab in Erinnerung ich hab vor paar Wochen oder ca 2 monaten eine Abmahnung bekommen mit diesen "Schiessen Sie kein Eigentor" ähnlichem. Keine Ahnung wo ich den Brief hingetan habe.
Aufjedenfall werde ich dem Mahnbescheid erstmal widersprechen.
Einen Anwalt kontaktieren. Ich habe aber keine lust dem auch noch was zu zahlen. Ist eh alles Geldmacherei. Die Anwälte die gegen diese Abmahnung vorgehen haben auch ihren Vorteil von dieser Abmahnwelle.

Ich hatte mich damals auch an akte 14 sat 1 gewannt. Die hatten einen Bericht darüber.
Das beste kommt ja noch. Wie in der ersten und jetzigen Abmahnung ist der Tatzeitpunkt etwa 3 uhr in der Nacht.
So zwischen 3 und 4 uhr macht mein Router eine Zwangstrennung. Das heisst det startet neu und bekommt somit auch eine neue ip adresse. In der akte 14 reportage wurde berichtet wie sich Hacket ip.adressen klauen und damit Unfug anstellen.
So und wenn das nicht reicht. Diese Straftaten sollen Filesharing sein.heisst es geht gar nicht um den Download sondern um den Upload dieser Dateien. Das man es weiterleitet. Wie bekannt braucht man dafür ein Programm. Torrent, Bittorrent.
So ich benutze gar nicht diese Programme. Wozu auch?!!!!???

Wieso soll ich so ein gefährliches Programm nutzen das meine Dateien mit anderen teilt und zum Upload anbietet, wenn es sicherere Wege gibt etwas runterzuladen?! Es gibt mittlerweile unzählige Seiten wo man Filme Musik usw in Parts oder komplett runterladen kann mit und auch ohne Programme, direkt von der Seite. Diese Torrentprogramme wer benutzt die bitte noch? Das war mal vor 10 Jahren oder noch länger in Mode wo es Kazaa oder emule o.ä gab. Heutzutage braucht man die doch nicht mehr, oder täusche ich mich da ??
Und dann soll ich nachdem ich davor schon abgemahnt wurde und mir kostenpflichtig einen Anwalt nehmen musste wegen dieser Musiksache knapp ein Jahr später immernoch dieses Programm nutzen? Ich weis nicht mehr für wann die Tatzeit von dem "Eigentor" sein soll aber ich denke mal auch in diesem Zeitraum.
Falls ich so dumm gewesen wäre und hätte das erste mal wirklich die Musik geteilt, hätte ich es weiter genutzt so das ich eine 2. Abmahnung bekomme und noch weiter genutzt das ich eine 3. Abmahnung bekomme. Und Gott weiss wieviele noch folgen werden. Hätte ich diese Tat begangen würde ich doch spätestens nach der 2. Abmahnung damit aufhören oder zumindest alternativen suchen oder sonst was.
Werden meine Daten etwa weiterverkauft weitergegeben an alle möglichen Abmahnanwälte?!
Soll ich mein Internet abmelden oder was.

Obwohl das auch nicht hilft um eine Abmahnung zu vermeiden. Es gibt Fälle, wo Leute eine bekommen haben für einen Tatzeitpunkt an dem die gar nicht da waren oder was noch besser ist an Leute die gar keinen Internetanschluss haben.
Ich habe weder diese Filmchen noch Musikstücke runtergeladen noch Torrentprogramme womit ich die uploaden konnte dazu kommt das mein Router sich um die Zeit vom Internet trennt noch irgendwas anderes.
Ich glaube ich schreibe diesen Anwälten auch mal einen Brief oder gehe da mal vorbei. So einen 3 Seiten Brief in dem ich sage Sie haben dies und das gemacht kann ich auch.

Aktuell habe ich gelesen das U + C diese Redtube sache abgegeben haben. Ich hoffe nur das bald ein Ende in Sicht ist und die Gerichte was dagegen tun.

Viel Glück allen
Lg Lisa

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Sebastian Wulf

#46 Beitrag von Steffen » Samstag 17. Mai 2014, 09:42

Hallo @Lisa,

zuallererst, (…) Soll ich mein Internet abmelden oder was. (…) - Nein!

Im Weiteren, wenn ich jetzt antworte, kannst Du persönlich der Meinung sein, das ich herzlos bin (oder was weiß ich noch), nur ich antworte aus einer unbeteiligten Ecker heraus, sodass mich Emotionen nicht am Denken hintern, oder in die falsche Richtung führen.

Kurzfassung:
MB aufgrund einer 2012’er Abmahnung von U+C (Porno). Ansonsten nur viel emotionaler Text.



[quoteemmarbling](…) Einen Anwalt kontaktieren. Ich habe aber keine Lust dem auch noch was zu zahlen. Ist eh alles Geldmacherei. Die Anwälte die gegen diese Abmahnung vorgehen haben auch ihren Vorteil von dieser Abmahnwelle. (…)[/quoteem]

Geht denn ein Hunger verspürender Mensch zum Bäcker und sagt: “He Bäcker, Du schlägst mit meinem Hunger, aus meinen Leid deinen Vorteil und wirst Millionär. Du fährst ‘nen fetten Porsche, schlürfst genüsslich Caipirinha auf Ibiza, ich muss hier, wie viele andere auf der Welt hungern. Gib mir Brot und Kuchen für Lau, damit ich nicht verhungere, ansonsten bist du auch nicht besser, als die ganzen Geldsäcke!“

Anwalt ist nun einmal die Dienstleistung, die Geld kostet. Und ein Anwalt wird immer (egal Abmahnanwalt oder Abgemahnten vertretender Anwalt) in Zusammenarbeit mit seinem Mandanten, für seinen Mandanten versuchen anwaltlich das Bestmögliche herauszuholen. Sollte es jedenfalls.



[quoteemmarbling](…) Ich hatte mich damals auch an akte 14 sat 1 gewannt. Die hatten einen Bericht darüber.
Das beste kommt ja noch. Wie in der ersten und jetzigen Abmahnung ist der Tatzeitpunkt etwa 3 uhr in der Nacht. (…)[/quoteem]

Der berühmte Bericht aus TV, Radio oder Printmedien + der freundliche Hacker von Nebenan. Nur gibt es in einem Zivilrechtsstreit gewissen Prozedere und Grundlagen.

Allgemein und im Steffe-Style:
  • 1. Jeder, egal ob Abmahner oder Abgemahnter, BEWEISE was ihm hilft
    2. Wenn ich etwas behaupte, muss ich es BEWEISEN und das Gericht damit überzeugen.
    3. Wenn ich etwas des Abmahners nicht bestreite, gilt es als WAHR


[quoteemmarbling](…) So zwischen 3 und 4 uhr macht mein Router eine Zwangstrennung. Das heisst, det startet neu und bekommt somit auch eine neue ip adresse. In der akte 14 reportage wurde berichtet wie sich Hacket ip.adressen klauen und damit Unfug anstellen. (…)[/quoteem]

Wo ist denn jetzt das Problem? Wenn der Router z.B. 03:59 Uhr eine Zwangstrennung vornahm, dann ist doch ein Log 03:10 Uhr (z.B.) möglich. Und sicherlich hast Du BEWEISE, wann zum Tatvorwurf die Zwangstrennung erfolgte bzw. Nachweis des unbefugten Nutzung à la “Akte 14 Sat.1“. Bin meinen erstes Abschnitt beachten, ich habe auch nicht gegen “Akte 14 Sat.1“

Aber einen Richter interessiert nicht was sein hätte können, sondern was lebensnah und einleuchtend bzw. überzeugend bewiesen wurde.



[quoteemmarbling](…) P2P = gefährliches Programm; Filesharing = Straftat! (…)[/quoteem]

P2P(-Client) = kein gefährliches Programm und auch nicht illegal. Rechtswidrig wird es nur, wenn man es für den Download/Upload von urheberrechtlich geschütztes Material verwendet.

Rechtsgrundlage:
  • I. Herunterladen (Download)
    => §§ 16 Abs. 1, 53 Abs. 1 UrhG - unerlaubte Vervielfältigung (rechtswidrig hergestellt; öffentlich zugänglich gemachte Vorlage)
    II. Anbieten (Upload)
    => § 19a UrhG - öffentliches Zugänglichmachen i.V.m. §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG - öffentliches Zugänglichmachen ohne Erlaubnis des Rechteinhabers (RI),
    III. Erfüllt Strafbarkeit nach § 106 UrhG
Recht am eigenen Werk (Bild, Text, Film, Komposition usw.) bzw. Recht
Es geht um Nutzungs- und Verwertungsrechte (vgl. Hoesmann: Nutzungs- und Verwertungsrechte)! Jeder Inhaber eines Rechtes, jeder Verwerter eines Rechtes, jeder Urheber kann selbst bestimmen, wie und wo sein Werk/Recht andern zugute kommt, oder nicht bzw. kann sich gegenüber Verstöße wehren und dies ahnden.



[quoteemmarbling](…) Ich glaube ich schreibe diesen Anwälten auch mal einen Brief oder gehe da mal vorbei. So einen 3 Seiten Brief in dem ich sage Sie haben dies und das gemacht kann ich auch. (…)[/quoteem]

Glaube ich nicht. Sonst würdest Du hier nicht ellenlang Posten, sondern gehst da hin bzw. schreibst ihnen …
… und lieferst ihnen sofort Material, dass man in der Form, wie hier in deinem Posting, gegen dich verwenden kann und wird. Weil es, sry, Murks ist. Du trägst vor, was alles hätte sein können, aber nicht wie es zum konkreten Zeitpunkt/Zeitpunkten des Tatvorwurf tatsächlich war!



[quoteemmarbling](…) Aktuell habe ich gelesen das U + C diese Redtube Sache abgegeben haben. Ich hoffe nur das bald ein Ende in Sicht ist und die Gerichte was dagegen tun. (…)[/quoteem]

Das eine hat doch definitiv nichts mit den anderen zu tun! Bei der einen ging es um den Sachverhalt: Abmahnung Streaming, bei der anderen Abmahnung Filesharing. Und der Rechteinhaber, der ursprünglich über U+C abmahnen lies, versucht seine Ansprüche/Forderungen über Wulf in einem gerichtlichen Mahnverfahren durchzusetzen.

Es geht auch nicht darum, dass Du es nicht warst, oder das man dir es erst einmal beweisen muss. Ich werde Dir einmal die Ausgangslage näher bringen.

Seit der höchstrichterlichen Rechtsprechung 2010 (“Sommer unseres Lebens“ -> “Morpheus“ -> “BearShare“)

BGH: Tatsächliche Vermutung
Es besteht erst einmal die tatsächliche Vermutung, dass durch die ermittelte P2P-IP, und durch die Zuordnung des Providers, dieser P2P-IP einem seinem Kunden, der Verantwortliche - der Anschlussinhaber (AI) - für diesen vorgeworfenen UrhR-Verstoß verantwortlich sei. Dieser hat sich jetzt, im Rahmen der sekundären Darlegungslast zu erklären.

Salopp formuliert:
  • -> Logger: P2P-IP (Ausgang des UrhR-Verstoß)
    -> Abmahner: Antrag auf Herausgabe der Person hinter der P2P-IP (logo, es ist nur der AI verauskunftbar)
    -> Provider: hier, was ich zur P2P-IP gespeichert und zuordnen kann
    -> Abmahner: prima, Abmahnung und wenn Du es nicht warst, nenne wer (Beweise)
    -> BGH: tatsächliche Vermutung, das der AI verantwortlich ist + er muss sich erklären!
Es geht nur um Störerhaftung + A und = Prüfpflichten!

BGH Störerhaftung:
Störer = der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich
und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt.

Störerhaftungsarten:
a) Handlungs- und Zustandsstörer = nimmt die Beeinträchtigung selbst vor!
b) Tätigkeits- und Untätigkeitsstörer = wer die Möglichkeit zur Beseitigung der
Beeinträchtigung hat, die Gefahrenquelle geschaffen oder übernommen hat bzw. die
Störung typisch ist und damit gerechnet werden muss!
Quelle: MünchKommBGB/Medicus, § 1004 Rn. 42[/list]

Definition nach AW3P:
Die Unterbindung einer Urheberrechtsverletzung von einem bestimmten Internetzugangsanschluss aus sowie die Erlangung von Schadenersatz. Liegt ein Fall der Störerhaftung vor, muss nämlich der eigentliche Täter nicht ermittelt werden.

Und er ist der Einzige - nicht der RI, Logger, Abmahnanwalt, Richter - der die Geschehnisse zum Tatzeitpunkt/Tatzeitpunkte kennt, sondern nur der Verantwortliche = der AI. Und dieser hat sich jetzt so zu erklären, das ein anderer möglicher Geschehensablauf richterlich abgenickt möglich ist. Denn jetzt ist der Abmahner wieder in seiner Beweislast zu beweisen: wer denn nun?

Sicherlich sehr viele allgemeine gesetzlich und juristische Grundlagen, die aber unabdingbar sind, überhaupt zu verstehen um was es geht bei einer Abmahnung. Wichtig jetzt ist sowieso erst einmal fristgerecht und mittels Doppelversand auf den MB zu reagieren, anstatt Regierungserklärungen abzugeben. Natürlich verstehe ich, das bei jedem Betroffenen eine Menge Emotionen und Wut vorherrschen. Ich wurde selbst mehrmals abgemahnt und stand mehrmals vor Gericht.


Mahnbescheid (allgemein):
  • 1. Widerspruch - insgesamt -
    2. Abwarten
    • 2.1. klagt man
      • 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
        2.1.2. versucht sofort einen außergerichtlichen Vergleich
      2.2. klagt man nicht
      • 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
        2.2.2. berichtet hier einmal, wenn man Abstand gefunden hat, und lacht über die eigene Angst.
    3. Natürlich kann man sich jetzt auch außergerichtlich vergleichen. Aber warum? Die derzeitige gerichtliche Entwicklung ist aus unserer Sicht positiv.


VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Sebastian Wulf

#47 Beitrag von rainer92 » Freitag 23. Mai 2014, 17:01

Hallo
Habe einen MB vom Amtsgericht Wedding erhalten. Er bezieht sich hier auf eine Abmahnung vom November 2012, die ich von Negele Zimmel Greuter Beller erhalten habe.
Der Prozessbevollmächtigter ist Sebastian Wulf vom Antragssteller M.I.C.M Mircom International Content Management & Consulting. Er möchte eine Gesamtsumme von 1.200€. Werde dem Widersprechen. Bin nicht bereit das Geld zu zahlen.


Viel Glück euch allen


Mit freundlichen Grüßen

D.

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Sebastian Wulf

#48 Beitrag von TAET1004 » Freitag 23. Mai 2014, 22:01

Hallo zusammen,

Habe mich heute hier angemeldet, weil ich ebenfalls ein MB von RA S. Wulf bekommen habe. Ich werde morgen mein Widerspruch insgesamt per Einschreiben und auch per Fax vorab abschicken.
Erstmal vielen Dank für die Informationen, die ich in diesem Forum entnehmen konnte.
Ich habe generell eine Frage, weil ich dies irgendwo im Netz gelesen habe.
Laut Info kommt ein gerichtl. MB in ein leuchtend gelben Umschlag. Der Postbote kennzeichnet mit Kuli den Tag der Übergabe auf dem Umschlag ...
Ich war zum Zeitpunkt arbeitsbedingt auch nicht daheim gewesen. Meine Frau hat es aus unserem Briefkasten, weder gelber Umschlag noch Datum drauf.
Ist die Info veraltet?
Ich will jetzt damit nicht ausdrücken, dass dieses MB ungültig ist.

Danke und Gruß,
TE

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Sebastian Wulf

#49 Beitrag von Steffen » Freitag 23. Mai 2014, 22:09

Das hieße ja, der Postbote nimmt den Mahnbescheid aus dem Umschlag und wirft diesen so ein. Das ist etwas wild und man sollte schon einmal zum Postamt gehen.

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Frob3
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Sebastian Wulf

#50 Beitrag von Frob3 » Samstag 24. Mai 2014, 02:35

Hallo,

habe ebenfalls einen Mahnbescheid des o.g. RA erhalten -- mit dem ominösen Vermerk:
Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei.
Ich habe dazu schon initiative-abmahnwahn.de/2012/12/02/mahnbescheid-anspruch-hangt-von-einer-gegenleistung-ab-dieser-ist-bereits-erbracht gefunden. Bin jedoch unsicher, ob man diese falsche Tatsachenbehauptung irgendwie beim Widerspruch deutlich machen sollte? Nicht, dass das noch irgendwie als stilles Eingeständnis irgendeiner "erbrachten Gegenleistung" konstruierbar wäre?
Ist es eigentlich normal, dass die Hauptforderung um 100 Euro vom genannten Schreiben abweicht?

Im Voraus schon mal Danke! Super Forum hier :)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Sebastian Wulf

#51 Beitrag von Steffen » Samstag 24. Mai 2014, 08:52

Frob3 hat geschrieben: habe ebenfalls einen Mahnbescheid des o.g. RA erhalten -- mit dem ominösen Vermerk:
Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei.
Ich habe dazu schon http://www.initiative-abmahnwahn.de/201 ... s-erbracht gefunden.

Bin jedoch unsicher, ob man diese falsche Tatsachenbehauptung irgendwie beim Wider-spruch deutlich machen sollte? Nicht, dass das noch irgendwie als stilles Eingeständnis irgendeiner "erbrachten Gegenleistung" konstruierbar wäre? Ist es eigentlich normal, dass die Hauptforderung um 100 Euro vom genannten Schreiben abweicht?
Sicherlich kann man in einem Antrag zweierlei Ankreuzen.

Bild

In der Regel wird das verkehrte angekreuzt. Juristisch korrekt wäre deshalb, dass der "Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt". Es ist aber durch das Mahngericht nicht überprüfbar und wird sicherlich auch nicht überprüft. Es handelt sich daher weniger um eine unwahre Tatsachenbehauptung, eher um Unwissenheit um die Sache, einmal vom Mahngericht, andermal vom Antragsteller.

Aber Vorsicht!

Der MB wird durch diese falsche Angabe des Antragstellers nicht unwirksam und man muss trotzdem Widerspruch - insgesamt - einlegen.

Anderseits ist es doch auch aus Sicht des Antragsgegners (Abgemahnter) günstig. Wenn der Antragsteller ankreuzt, das der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, heißt es ja nichts anderes (, da im Mittelpunkt die anwaltlichen Gebühren stehen,) das diese Ansprüche ja vom RI an dem Abmahnanwalt erfüllt worden (bezahlt worden sind!). Ergo, dürfte es kein Problem sein vom Kläger, im Prozess dieses substantiiert zu beweisen. In den meisten Fällen kommt es aber nicht zu diesem Beweis, in der Regel kommen dann die RI nicht einmal zum Prozess, wenn sie als Zeuge aufgerufen werden, um es zu beeiden


[quoteemFrob3]Ist es eigentlich normal, dass die Hauptforderung um 100 Euro vom genannten Schreiben abweicht?[/quoteem]
Ja. In einer möglichen Klage sind die Forderungen meist wieder unterschiedlich zu den im MB. Man sollte bedenken, das die Mahngerichte dieses nicht prüfen. Letztlich ist sowieso nur wichtig, was genau bei einer Klage geltend gemacht wird.

VG Steffen





Und es geht immer wieder um denselben Prozess:
Entschlussfassung des Abgemahnten (allgemein)
  • 1. Klarmachen der Aufgabe
    • => Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung
      / Folgeschreiben / Inkassoschreiben / Mahnbescheid / Klage i.V.m. welche Gesetzeslage und Rechtsprechung bzw. wie war
      die Anschluss-Situation zum jeweiligen Log (Ursachenforschung; Schlussfolgerungen)
    2. Beurteilung der Lage
    • => Beurteilung des Inhaltes: Abmahnung / Folgeschreiben / Inkassoschreiben / Mahnbescheid / Klage i.V.m. dem
      Abmahner / Inkasso / Antragsteller / Kläger
      => Beurteilung der eigenen Position (Stichpunkt: Prüfpflichten), sowie der möglichen (Internet-)Mitbenutzer
      => Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten für mich als AI, und der (Internet-)Mit-
      benutzer bzw. als Täter namentlich Benannten (Stichpunkt: Minderjährige)
    3. Entschlussfassung
    • => Wie reagiere ich, auf welches Schreiben!

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Wir - die Foren - können nur allgemein sagen:

Mahnbescheid (allgemein):
  • 1. Widerspruch - insgesamt -
    (bei unberechtigten Forderungen)
    2. Abwarten
    • 2.1. klagt man
      • 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
        2.1.2. versucht sofort einen außergerichtlichen Vergleich
    • 2.2. klagt man nicht
      • 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
        2.2.2. berichtet hier einmal, wenn man Abstand gefunden hat, und lacht über die eigene
        Angst.
    3. Natürlich kann man sich jetzt auch außergerichtlich vergleichen. Aber warum? Die derzeitige
    gerichtliche Entwicklung ist aus unserer Sicht positiv.

Hier die Ausfüllhinweise. Bitte fristgemäß und per Doppelversand.

Bild

Frob3
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Sebastian Wulf

#52 Beitrag von Frob3 » Montag 26. Mai 2014, 23:31

OK. Dumm, dass das Mahngericht eigentlich keine der Angaben des Mahnenden so richtig interessiert, außer die Überweisung auf das Konto des Gerichts natürlich...

A-n-d-y
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Sebastian Wulf

#53 Beitrag von A-n-d-y » Mittwoch 18. Juni 2014, 13:35

hallo.
ich bin neu hier und ich habe auch paar mahnbescheide bekommen und muss sagen am hartnäckigstens ist debcon und sebastian wulf.
ich habe alles gemacht so wie es hier geschrieben worden ist und jetzt habe ich ein GROSSES PROBLEM und ich hoffe ihr könnt mir helfen?
ich habe heute post vom gerichtsvollzieher bekommen und er möchte demnächst bei mir einen betrag von über 700€ eintreiben.
jetzt weiss nicht wie ich reagieren soll, ich hoffe es hat einer rat für mich weil ich mit sowas überhaupt nicht gerechnet habe.

mfg
Andy

The Grinch
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Sebastian Wulf

#54 Beitrag von The Grinch » Mittwoch 18. Juni 2014, 14:07

Du hast ALLEN Mahnbescheiden ordnungsgemäß vollumfänglich Widersprochen?
Andernfalls kann ich mir nicht erklären wieso ein Gerichtsvollzieher bei Dir anrufen sollte,
ohne einen entsprechenden Titel!

A-n-d-y
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Sebastian Wulf

#55 Beitrag von A-n-d-y » Mittwoch 18. Juni 2014, 14:14

ja soweit ich mich erinnern kann habe ich alles widersprochen, falls ich doch nicht alles widersprochen habe wäre das jetzt mein problem?

abzocke
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Sebastian Wulf

#56 Beitrag von abzocke » Mittwoch 18. Juni 2014, 22:30

@andi

Hast du einem MB nicht wiedersprochen kann die Gegenseite einen vollstreckbaren Titel gegen dich erwirken und sowie es leider aussieht scheint das bei dir der Fall zu sein.Würde alle Unterlagen durchsuchen ob du einem MB nicht wiedersprochen hast....

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Sebastian Wulf

#57 Beitrag von Steffen » Donnerstag 19. Juni 2014, 00:07

[quoteemA-n-d-y]ich habe alles gemacht so wie es hier geschrieben worden ist und jetzt habe ich ein GROSSES PROBLEM und ich hoffe ihr könnt mir helfen?
ich habe heute post vom gerichtsvollzieher bekommen und er möchte demnächst bei mir einen betrag von über 700€ eintreiben.
jetzt weiss nicht wie ich reagieren soll, ich hoffe es hat einer rat für mich weil ich mit sowas überhaupt nicht gerechnet habe.[/quoteem]

Was soll man denn jetzt helfen? Wenn sich der GV ankündigt zur Zwangsvollstreckung,
  • hat man eben es nicht so gemacht, wie hier beschrieben,
  • hat man eben dem zugestellten Mahnbescheid nicht - insgesamt- widersprochen,
  • hat man eben gegen den zugestellten Vollstreckungsbescheid nicht Einspruch eingelegt.
Denn mit eingelegten Widerspruch - insgesamt - zum MB = kein Vollstreckungsbescheid = keine Zwangsvollstreckung! Hier wurde die Thematik einfach nicht ernst genommen bzw. ist der Überblick verloren gegangen. Dies rächt sich jetzt. Natürlich kannst Du noch einen Anwalt hierzu befragen, aber viele Hoffnungen mach ich Dir nicht, denn mit verstrichener Einspruchsfrist, handelt es sich um einen rechtskräftigen Titel.

VG Steffen

babajaga80
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Sebastian Wulf

#58 Beitrag von babajaga80 » Freitag 20. Juni 2014, 20:13

Hallo,

habe dem Manbescheid vom Amtsgericht vollkommen wiedersprochen und nun kam von Debcon ein letzter Brief.
Hat jemand Erfahrung, ob sie jetzt wirklich klagen oder ob das wieder so ein Bettelbrief ist?

vipermann
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Sebastian Wulf

#59 Beitrag von vipermann » Freitag 20. Juni 2014, 20:43

Hey

Also ich habe den Brief letztes jahr bekommen,und bis heute nichts mehr von den gehört.

The Grinch
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Sebastian Wulf

#60 Beitrag von The Grinch » Samstag 12. Juli 2014, 06:52

Moin Wackeldackel!
Sammelst Du Fleißkärtchen, oder was soll das den gleichen Text in allen erreichbaren Threads zu bringen?

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