Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte

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Cuda
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Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte

#1 Beitrag von Cuda » Dienstag 9. April 2013, 23:41

Möglicherweise sollte man eine neue Kategorie für die Kanzlei Nimrod einrichten.
Die Burschen scheinen darauf aus sich möglichst bequem zu bereichern.
Das auffälligste Merkmal der Kanzlei ist ihre überragende Inkompetenz in Sachen P2P.

Hierzu ein Fall aus meinem Bekanntenkreis:
Abgemahnt wird ein Spiel der Firma SCS Software, im Auftrag des deutschen Vertreibers.
Hierbei handelt es sich um eine öffentlich downloadbare Testversion - legal.
Der deutsche Vertreiber hat daran keine Rechte.
Dabei wird nicht die Spieldatei selbst, sondern die "Torrentdatei" abgemahnt !
Die angegebene Hashsumme existiert natürlich auch nicht.

Spaßeshalber bin ich den Links zu erfolgreichen Urteilen auf der Homepage von Nimrod nachgegangen.
Sie führen jeweils zu PDFs - Die Aktenzeichen scheinen laut Datenbank des LG Hamburg nicht zu existieren.

Wie unverfroren kann man eigentlich sein ?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte

#2 Beitrag von Steffen » Dienstag 9. April 2013, 23:46

Besorge mir einmal bitte dieses Schreiben ungeschwärzt. Ich werde nichts veröffentlichen. Trotzdem etwas Contenance.

Zu den Urteilen:
Es handelt sich doch in der Regel um EV's. Ich glaube kaum, das eine Kanzlei Urteile fälscht und veröffentlicht. Das wäre nämlich strafbar (StGB). Immer vorsichtig mit solchen Behauptungen. Außer Du kannst den Nachweis (schriftlich, von der jeweiligen Geschäftsstelle) erbringen. dann gerne und mit vorheriger Absprache mit meinereiner.

Danke Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte

#3 Beitrag von Steffen » Mittwoch 10. April 2013, 11:36

.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
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Cuda
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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte

#4 Beitrag von Cuda » Mittwoch 10. April 2013, 13:28

@Steffen,
das Landgericht Hamburg verfügt über eine öffentlich zugängliche Urteilsdatenbank.
Die Urteile mit den, auf der Nimrod Homepage angegebenen Aktenzeichen, sind darin nicht aufgeführt.
Es handelt sich um die AZ: 14 O 431/12, 308 O 406/12, 308 O 275/12.
Die selben AZ finden sich im Kopf der PDFs wieder.
Auch fanden an den angegebenen Tagen keine Sitzungen statt.
Du kannst dies ohne weiteres selbst nachprüfen: Link zur Datenbank - Link zu Nimrod

Keiner der angeblichen Beschlüsse der LG Köln, Berlin und FFM ist Dejure bekannt - ein juristisches Archiv.

Bei den PDFs handelt es sich übrigens nicht um offizielle Dokumente.
Sie werden vielmehr von der Kanzlei Nimrod selbst zur Verfügung gestellt.
Die URL führt zu deren eigenen Server.

Abgemahnt wird die Datei: "scania.truck.driving.simulator.extended.fl.etgamez.torrent"
Der angeblich ermittelte Hash lautet: "N7V62UTBWRCNYO4UI6GTHUIA7OMCNRDU"
Die Herren scheinen noch nie etwas vom Hexadezimalen System gehört zu haben . .

Eine Anfrage bei SCS Software ergab, daß der Klient von Nimrod lediglich deutsche Vertriebsrechte hat.

Nachdem die Kanzlei auf ihre Fehler hingewiesen wurde, kamen die üblichen, vorgefertigten Textbausteine.
"Wir haben alle Rechte - Wir verlangen bis spätestens . . . bla, bla, bla".
Mit Logik beißt man bei Nimrod offenbar auf Granit . .

Gegen den Auskunftsbeschluß wurde bereits Beschwerde eingelegt.
Ein Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, ist in Vorbereitung.

ahnungsloser
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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte

#5 Beitrag von ahnungsloser » Samstag 4. Mai 2013, 15:32

die Firma Nimrod mahnt auch den Landwirtschaftssimulator ab

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Steffen
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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte

#6 Beitrag von Steffen » Samstag 4. Mai 2013, 15:53

Hallo @Cuda,

dies hättest Du gleich so verfassen sollen - ohne wilde Behauptungen oder Spekulationen.
Dieses kann jetzt jeder in seinem konkreten Fall nachprüfen und mögliche Schritte
vornehmen. Danke für die Informationen und halte uns bitte auf dem Laufenden.

VG Steffen

Radiathor
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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte

#7 Beitrag von Radiathor » Dienstag 18. Juni 2013, 21:22

Hallo,

ich bin einer der von den einstweiligen Verfügungen Betroffener. Doof ist, dass ich Jura studiere.

Naja also bei meinem Prozess ging es um das Spiel "Scania" von SCS. Rondomedia hat die Rechte für Deutschland. Den Vertrag habe ich gesehen. Was die Datenbanken angeht, so landen da nur Urteile und Beschlüsse, von denen die Richter ausgehen, dass sie wichtig sind. Mein Fall war leider einer von vielen.

Dummer Weise hat mein Mitbewohner zwischenzeitlich den Eurotruck runtergeladen, so dass ich jetzt am Arsch bin. Ich habe mittlerweile die Vertragsstrafe kassiert und hoffe, dass mein Mitbewohner für den Schaden gerade stehen wird.

Naja also dann

R

Geändert: die Datenbank aus HH ist übrigens nicht aktuell- sie geht nur bis Feb. 2013

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House
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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte

#8 Beitrag von House » Mittwoch 14. August 2013, 00:00

Hallo,

ich habe heute, am 13.08.13, ein Schreiben von NIMROD wegen einer Urheberrechtsverletzung bezüglich eines PC Programms mit dem Namen: "Bus Simulator 2012" erhalten.
Das schreiben fängt mit dem folgenden Satz an:
wir haben Ihnen, datiert auf den 01.03.2013, eine Abmahnung zukommen lassen.
• Ich habe diese angesprochene Abmahnung niemals erhalten.


Weiterhin behaupten sie, daß die Rechte ihrer Mandantschaft durch unerlaubtes Hoch- und Herunterladen (§19a UrhG) in einem sog. P2P-System verletzt wurden.

• Ich habe nicht ein einziges Bit dieses Programms hochgeladen und dadurch mit anderen geteilt.


Außerdem wird der folgende Hashwert angegeben: B1F70B0F82C5611C88D1464605DC3E5C4F3E4903

Dazu habe ich die folgende Information gefunden:
Liegt ein Programm als RAR oder ZIP Dateien auf der Festplatte vor (das ist in den meisten Fällen wegen des Umfangs der Dateien der Fall) ist eine Beweissicherung anhand von sogenannten Hash-Dateien nicht ohne weiteres möglich. Die Hash-Dateien sind meines Erachtens nicht in der Lage, den Inhalt gepackter RAR oder ZIP Dateien zu erkennen, wenn die gepackten Dateien nicht vollständig vorliegen, zumal RAR Dateien wiederum selbst verschlüsselt werden können.
Im Weiteren schreibt NIMROD:
Wir haben mit Beschluss vom 26.02.2013 vor dem Landgericht München [...] einen Auskunftsanspruch [...] gegen Ihren Internetprovider durchgesetzt. [...] Dabei wurde auf Abrechnungsdaten zurückgegriffen. Diese sind besonders valide, weshalb daher Verwechslungsgefahr ausgeschlossen sind.
• Wie können denn Abrechnungsdaten bei einer Flatrate valide für eine Abmahnung sein?

Im Rahmen dieses Verfahren hat das Gericht vor allem die Zuverlässigkeit der Datenerhebung und die Berechtigung unserer Mandantschaft (sog. Aktivlegitimation) geprüft und beides angenommen.
• Ich habe nicht gewußt, daß ein Gericht die Zuverlässigkeit einer Abmahnung im Vorfeld prüfen kann.

850.- Euro möchten sie haben und es sei noch ein "erhebliches Entgegenkommen" ihrer Mandantschaft.

Von mir folgt eine modUE.

Danke

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Steffen
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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte

#9 Beitrag von Steffen » Mittwoch 14. August 2013, 01:14

Außerdem wird der folgende Hashwert angegeben: B1F70B0F82C5611C88D1464605DC3E5C4F3E4903
2013-08-14 01 11 18.jpg
2013-08-14 01 11 54.jpg

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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte

#10 Beitrag von House » Mittwoch 14. August 2013, 01:32

Das ist die englische Version von Bus Simulator 2012.

Nimrod gibt im Schreiben an, daß sie "die ausschließlichen Nutzungsrechte zumindest für das Gebiet der BRD vertritt".
Bedeutet das nun, daß sie das PC Game in jeder Sprache auch abmahnen können?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte

#11 Beitrag von Steffen » Mittwoch 14. August 2013, 09:28

Es müsste an Hand der Rechte geklärt werden, die der RI/RV erworben hat. Dieses könnte aber nur jetzt ein Anwalt klären.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte

#12 Beitrag von House » Samstag 31. August 2013, 04:57

Am 30.08.13 lag ein zweites Schreiben im Briefkasten.
Sehr geehrter Herr _____,

in der oben bezeichneten Angelegenheit haben wir Ihnen eine Abmahnung wegen der Verletzung des geistigen Eigentums unserer Mandantschaft zukommen lassen. Darin wurde Ihnen vorgeworfen, die urheberrechtlichen Nutzungsrechte unserer Mandantschaft verletzt zu haben.

Aufgrund der von Ihnen erhlatenen modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die wir hiermit annehmen, gehen wir davon aus, dass Sie die Art unseres Vorwurfes zutreffend erfasst haben. Trotzdem konnten wir bisher weder einen Zahlungseingang noch eine Stellungnahme zu den gemachten Vorwürfen erhalten.

Die Vertretung der Urheberrechte unserer Mandantschaft nehmen wir sehr ernst. Wir geben Ihnen daher eine letzte Frist, um die von uns in dem Abmahnschreiben günstige Zahlungsforderung zu erfüllen. Dafür haben wie uns eine Frist bis zum 2.September 2013 notiert.

Sollten Sie auch diese fruchtlos verstreichen lassen, werden wir unsere Mandantschaft empfehlen, umgehend und ohne weitere Ankündigung gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.

Sollten Sie es tatsächlich soweit kommen lassen, müssen Sie mit Kosten rechnen, die weit über dem liegen, was wir Ihnen derzeit noch als Vergleichsbetrag anbieten. Allein die Rechtsanwaltskosten können im Falle einer Hauptsachenklage mehr als dreimal so hoch liegen.

Bezüglich des darüber hinaus in Frage kommenden Schadensersatzes möchten wir auf die folgende Gerichtsentscheidung hinweisen: Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Fall, in dem ebenfalls ein Computerprogramm über eine Tauschbörse verbreitet wurde, den Beklagten zu einem Schadenersatz in Höhe von 5.000 Euro verurteilt (OLG Köln, Urteil vom 23.07.10, Az. 6 U 31/10). Das Landgericht Hamburg hat dem Kläger für das Anbieten eines Films - ebenfalls im Rahmen einer Tauschbörse, immerhin noch einen Schadensersatz von 1.000 Euro zugesprochen (Urteil vom 18.03.11, Az.: 310 O 367/10).

Wenn Sie das von uns angebotene Vergleichsangebot annehmen, sind alle Ansprüche gegenüber unserer Mandantschaft erfüllt und Sie vermeiden das Risiko eines teuren Prozesses. Im Bedarfsfall können wir Ihnen auch eine Ratenzahlungsvereinbarung anbieten. Kontaktieren Sie uns einfach formlos per Fax, Email oder per Post oder rufen Sie uns an.

Denken Sie bitte auch darn, dass die vorsätzliche Verletzung von Urheberrechten eine Straftat dsrstellt und nach entsprechender Verurteilung einen Eintrag ins Führungszeugnis nach sich ziehen kann.

Zur weiteren Information haben wir Ihnen die Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 16.11.11 beigefügt.


Mit freundlichen Grüßen
...
Die erwähnte Kopie der Pressemitteilung lag bereits beim ersten Brief (Abmahung) bei.
Selbst wenn ich schuld wäre und zahlen wollte, vom ALG-II Regelsatz bleibt am Ende des Monats kein Cent übrig.

tigerlily
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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte

#13 Beitrag von tigerlily » Samstag 31. August 2013, 08:00

House hat geschrieben:Am 30.08.13 lag ein zweites Schreiben im Briefkasten.
Sehr geehrter Herr _____,

in der oben bezeichneten Angelegenheit haben wir Ihnen eine Abmahnung wegen der Verletzung des geistigen Eigentums unserer Mandantschaft zukommen lassen. Darin wurde Ihnen vorgeworfen, die urheberrechtlichen Nutzungsrechte unserer Mandantschaft verletzt zu haben.

Aufgrund der von Ihnen erhlatenen modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die wir hiermit annehmen, gehen wir davon aus, dass Sie die Art unseres Vorwurfes zutreffend erfasst haben. Trotzdem konnten wir bisher weder einen Zahlungseingang noch eine Stellungnahme zu den gemachten Vorwürfen erhalten.

Die Vertretung der Urheberrechte unserer Mandantschaft nehmen wir sehr ernst. Wir geben Ihnen daher eine letzte Frist, um die von uns in dem Abmahnschreiben günstige Zahlungsforderung zu erfüllen. Dafür haben wie uns eine Frist bis zum 2.September 2013 notiert.

Sollten Sie auch diese fruchtlos verstreichen lassen, werden wir unsere Mandantschaft empfehlen, umgehend und ohne weitere Ankündigung gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.

Sollten Sie es tatsächlich soweit kommen lassen, müssen Sie mit Kosten rechnen, die weit über dem liegen, was wir Ihnen derzeit noch als Vergleichsbetrag anbieten. Allein die Rechtsanwaltskosten können im Falle einer Hauptsachenklage mehr als dreimal so hoch liegen.

Bezüglich des darüber hinaus in Frage kommenden Schadensersatzes möchten wir auf die folgende Gerichtsentscheidung hinweisen: Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Fall, in dem ebenfalls ein Computerprogramm über eine Tauschbörse verbreitet wurde, den Beklagten zu einem Schadenersatz in Höhe von 5.000 Euro verurteilt (OLG Köln, Urteil vom 23.07.10, Az. 6 U 31/10). Das Landgericht Hamburg hat dem Kläger für das Anbieten eines Films - ebenfalls im Rahmen einer Tauschbörse, immerhin noch einen Schadensersatz von 1.000 Euro zugesprochen (Urteil vom 18.03.11, Az.: 310 O 367/10).

Wenn Sie das von uns angebotene Vergleichsangebot annehmen, sind alle Ansprüche gegenüber unserer Mandantschaft erfüllt und Sie vermeiden das Risiko eines teuren Prozesses. Im Bedarfsfall können wir Ihnen auch eine Ratenzahlungsvereinbarung anbieten. Kontaktieren Sie uns einfach formlos per Fax, Email oder per Post oder rufen Sie uns an.

Denken Sie bitte auch darn, dass die vorsätzliche Verletzung von Urheberrechten eine Straftat dsrstellt und nach entsprechender Verurteilung einen Eintrag ins Führungszeugnis nach sich ziehen kann.

Zur weiteren Information haben wir Ihnen die Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 16.11.11 beigefügt.


Mit freundlichen Grüßen
...
Die erwähnte Kopie der Pressemitteilung lag bereits beim ersten Brief (Abmahung) bei.
Selbst wenn ich schuld wäre und zahlen wollte, vom ALG-II Regelsatz bleibt am Ende des Monats kein Cent übrig.
Wenn du ALG2 bekommst, kannst du bei deinem Amtsgericht Beratungskostenhilfe beantragen. Dann kostet dich der Anwalt nur 10 Euro. In der Regel wird ein Vergleich ausgehandelt, der dann in monatlichen Raten bezahlt werden können.

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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte

#14 Beitrag von House » Sonntag 1. September 2013, 05:44

tigerlily hat geschrieben:Wenn du ALG2 bekommst, kannst du bei deinem Amtsgericht Beratungskostenhilfe beantragen. Dann kostet dich der Anwalt nur 10 Euro. In der Regel wird ein Vergleich ausgehandelt, der dann in monatlichen Raten bezahlt werden können.
Vielen Dank!
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Pater
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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte

#15 Beitrag von Pater » Donnerstag 3. Oktober 2013, 15:59

Hallo,

ich hab auch so ein Schreiben erhalten, allerdings für den Landwirtschaftssimulator 2013, besitze es jedoch im Original!!! Mich würde mal interessieren was aus der
o.g. Sache geworden ist und welche abgeänderte UE Du abgegeben hast. Reagieren soll man ja erstmal...
Hat jemand erfahrung mit denen?

Herzlichen Dank für die Antwort und Hilfe

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House
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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte

#16 Beitrag von House » Donnerstag 3. Oktober 2013, 17:17

Pater hat geschrieben:Mich würde mal interessieren was aus der o.g. Sache geworden ist und welche abgeänderte UE Du abgegeben hast.
Hallo, ich habe das Muster dieses Forums verwandt: click
Habe bis heute nichts weiteres mehr gehört. Der Schadensersatzanspruch endet bei allen Abmahnungen, welche in diesem Jahr erhalten wurden bzw werden, mit Ablauf des 31.12.2016
Die meisten Leute empfehlen die modUE fristgemäß einzusenden, keine Dialoge mit dem Abmahner zulassen, abwarten bis die Verjährung eintritt.

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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte

#17 Beitrag von Pater » Donnerstag 3. Oktober 2013, 18:12

Fax vorab und dann noch per Einschreiben, oder? Was denkst Du was da noch kommen wird?
Hast Du da was recherchieren können...Finde über diese Anwälte nichts.

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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte

#18 Beitrag von House » Donnerstag 3. Oktober 2013, 18:33

Ich hatte die modUE vorher noch per eMail gesendet.
Was da noch kommen wird? Naja, man spricht von einer geringen Wahrscheinlichkeit, am Ende verklagt zu werden.
Bei der hohen Zahl an verschickten Abmahnungen pro Jahr wäre es zeitlich gesehen unmöglich jeden zu verklagen.
Irgendwo hatte ich auch mal eine Statistik dazu gesehen.

Ich würde raten etwas stresstoleranter zu werden, anstatt nachzugeben oder einen faulen Kompromis einzugehen.
Die Risikoeinschätzung ist eine kühle Wahrscheinlichkeitsberechnung.

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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte

#19 Beitrag von Steffen » Dienstag 5. November 2013, 09:51

Nimrod mahnt minderjährige
potenzielle Filesharer ab!




- -- - -- - -- - -- -

Bild
Stefan Lutz
Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht


Stefan Lutz - IT-Kanzlei
Kira-von-Preußen-Weg 1
28357 Bremen
Telefon: +49 421 3 22 88 90
Telefax: +49 421 3 22 88 99
E-Mail: info@hb-law.de
Internet: www.hb-law.de

- -- - -- - -- - -- -


Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin mahnt im Auftrag der Astragon Software GmbH
minderjährige potenzielle Filesharer ab. Vorliegend hatte der Anschlussinhaber den Vorwurf
von sich gewiesen und der Kanzlei mitgeteilt, dass zu diesem Zeitpunkt der Minderjährige
zu Besuch gewesen sei. Ob dieser den Computer genutzt habe, wisse der Anschlussinhaber
jedoch nicht.

Dies hat die die Kanzlei Nimrod zum Anlass genommen, den Minderjährigen direkt mit einer
Abmahnung zu überziehen. Dabei wurden, obwohl das Gesetz zur Bekämpfung unseriöser
Geschäftspraktiken bereits am 9.10.2013 in Kraft getreten ist, die neuen Vorschriften
unberücksichtig gelassen. Dies mit dem Argument, es handele sich um eine Folgeabmahnung,
die aus der Abmahnung gegen den Anschlussinhaber resultiere. Ich glaube nicht, dass sich
diese Rechtsauffassung durchsetzen kann, was auch die Kollegen Nimrod zum Anlass genommen
haben, eine zweite Abmahnung vorsorglich auszusprechen. Hierbei wurde dann von einem
Gegenstandswert von 30.000,- EUR ausgegangen und meinem minderjährigen Mandanten nahegelegt,
er möge nachweisen, dass er nicht Gewerbetreibender sei und dies auch nicht vorhabe.

Es ist also zu äußerster Vorsicht geraten, den vermeintlichen Täter einfach "hinzuhängen".
Im vorliegenden Fall wurde er zwar namentlich und mit Anschrift als möglicher Täter benannt,
nicht hingegen wurde ausgesagt, dass er es auch tatsächlich gewesen sei. Dies konnte der
Anschlussinhaber aufgrund seiner Ortsabwesenheit auch kaum behaupten.


_________________________

Autor:Rechtsanwalt Stefan Lutz
Quelle: www.hb-law.de
Link: http://www.hb-law.de/alle-beitraege/11- ... esharer-ab
____________________________________

Mukono
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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte

#20 Beitrag von Mukono » Montag 16. Dezember 2013, 15:58

Hallo,

angenommen jemand hat über einen Anwalt ein Vergleichsangebot von unter 300 Euro ausgehandelt.
Nun stellt derjenige erst jetzt fest, dass bei ihm ebenso wie oben von House erwähnt eine englische Datei abgemahnt wird, aber nur die Rede von deutschem Vertriebsrecht ist.
Sollte er dann die 300 Euro zahlen?

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