Abmahnung mit anderen Ansätzen
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
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Aktuell wurde mir eine Scharnberg - Hahn - Bergmann Abmahnung vorgelegt. Diese überrascht mit neuen
"Ansätzen" im Umgang mit Urheberrechtsverletzungen.
Zunächst wird üblich eingeführt:
Dann folgen einige Ausführungen zur Störerhaftung, über die man im Detail sicher streiten kann."Unsere Mandanten sind als Urheber an dem Werk "Ivy Quainoo feat. Stanfour - Who you are" Inhaber
der damit verbundenen Urheberrechte. Diese Rechte wurden über Ihren Internetanschluss durch Nutzung
eines sog. Peer-to-Peer Netzwerkes massiv verletzt. Sie haben das Werk unserer Mandanten gegen deren
Willen heruntergeladen und einer unbegrenzten Anzahl von Personen im Internet zur Verfügung gestellt.
Bei Urheberrechtsverletzungen handelt es sich nicht um eine Bagatelle, sondern eine Rechtsverletzung,
welche bei größerem Umfang sogar strafrechtliche Konsequenzen hat."
Interessant die weiteren Ausführungen der Scharnberg Hahn Bergmann Abmahnung:
Eine Einordnung fällt mir schwer. Zunächst ist anzumerken, dass das im Anschluss angebotene Vergleichsangebot"4. Ihre Chance: saferdownload e.V.
Unsere Kanzlei ist ein klarer Gegner der sonst vielfach praktizierten überhöhten Schadensersatzforderungen
und Anwaltsgebühren durch Abmahnkanzleien. Deshalb haben wir im Jahre 2011 den gemeinnützigen Verein
saferdownload e.V. gegründet. Der Verein klärt zum einen darüber auf, welche Schäden durch den illegalen
Download verursacht werden und verurteilt gleichzeitig die gängige Abmahnpraxis.
Wenn Sie Ihren Fehler gegenüber den Urhebern innerhalb von der unten benannten Fristen durch Abgabe der
Unterlassungserklärung und Zahlung des geforderten Vergleichsbetrages zugeben, verzichten die Urheber auf
einen Großteil Ihres Schadensersatzanspruches und Sie erhalten sogar noch einen Gutschein für ein legales
Musikportal. Zudem geht ein Betrag in Höhe von 5 EUR an den gemeinnützigen Verein saferdownload e.V., mit
dem Sie die weitere Aufklärung, z.B. an Schulen, über den illegalen Download unterstützen.
5. So gehts a) Einsicht
Wir vertreten hier drei Komponisten, die es geschafft haben, einen Top 50 Charterfolg zu schreiben. Durch
den Verkauf der Single und dem legalen Download über Musikportale wird deren Erfolg bemessen. Dieser Erfolg
ist entscheidend dafür, ob im Weiteren neue Songs von Interpreten und Plattenfirmen von diesem Songwriter
geordert werden. Beim illegalen Download in den Peer to-Peer Netzwerken wird der Song weltweit einer un-
begrenzten Anzahl an Personen kostenlos zur Verfügung gestellt: Ein verheerender Schaden für Komponisten
und Künstler."
von 290,00 EUR sicher zu den günstigsten Vergleichsangeboten gehört, allerdings scheinen mit diese Ausführungen
im Detail ein wenig unglücklich: "Ihre Chance" später gibt es noch einen "harten und teuren Weg". Durch die
Formulierung scheinen mir die grundsätzlich sinnvollen Ansätze wieder eingerissen. Dadurch wirkt es doch eher
wie eine aufwendigere Umschreibung des klassischen "Zahl jetzt, sonst wird es teurer". Zumal zum Schluss auch
noch die "Kostendrohungs-Keule" ordentlich geschwungen wird (Kosten von 1.200 EUR).
Ein erhebliches Problem bei obigen Ausführungen ist, dass das Schreiben den Anschlussinhaber als "Täter"
adressiert, dies ist aber in vielen Fällen gerade nicht der Fall. Warum soll der Anschlussinhaber also nun
"Einsicht" zeigen? Wegen einer Spende an einen nicht bekannten Verein oder wegen eines Gutscheins für ein
legales Musikportal?
Fazit
Die Scharnberg - Hahn - Bergmann Abmahnung hat durchaus interessante Ansätze reduzierterer Vergleichsbetrag
im Vergleich zu anderen Abmahnungen; Spende an Saferdownload; Gutschein für Portal. Nur wirken diese Bemühungen
ein wenig aufgedrängt: Was ich sinnvoller finden würde, wäre eine wirklich objektive Darstellung der Rechtslage
inklusive differenziertere Darstellung der Haftung für Dritte, in Verbindung mit einem angemessenen Vergleichs-
angebot gern auch mit dem Hinweis auf legale Bezugsmöglichkeiten, aber das sollte eher am Ende und informatorisch
formuliert werden. Wenn Sie eine Scharnberg - Hahn - Bergmann Abmahnung erhalten haben können Sie sich gern für
eine individuelle Betrachtung telefonisch in meiner Kanzlei melden.
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Autor: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Quelle: Blog Dr. Wachs
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