Mahnbescheid und möchte nach dessen Widerspruch
die Begründung!
In den neusten Schreiben des RA Rudolph, wird man aufgefordert den Widerspruch
zum MB zu begründen und ihn zurückzunehmen bzw. eine Ratenzahlungsvereinbarung
wurde zusätzlich beigefügt.
einleitet, mit einem Widerspruch - insgesamt - wohl rechnen muss, nach der
Einleitung des streitigen Verfahrens vom Amtsgericht aufgefordert wird, den
Anspruch innerhalb 14 Tage zu begründen. Das heißt nichts anderes, er muss eine
Klageschrift verfassen. Ohne Klageschrift = keine Klage!
Wenn jemand konsequent den Anspruch durchsetzen will, der wird den Anspruch
begründen und damit Klage einreichen und nicht noch ellenlang Stellungnahmen
fordern.
Auf diesem Schreiben würde ich persönlich überhaupt nicht reagieren und bitte ja
nichts unterzeichnen. Die Ratenzahlungsvereinbarung stellt neben dem klaren
Schuldeingeständnis einen verpflichteten Zahlungsvertrag dar und das Formular
Rücknahme Widerspruch MB ist ein Art “Dummfang“. Da jetzt der Antragsteller
(RA Rudolph) den Vollstreckungsbescheid gegen Dich beantragen könnte, wenn
Du den Widerspruch-MB zurück nimmst. Bezüglich der Kosten für das streitige
Verfahren stellt er im Weiteren einen Kostenantrag, wonach Dir die Kosten auferlegt
werden sollen und dann als letztes einen Kostenfestsetzungsantrag.
Du hast solange gewartet, bleibe geduldig, bis die mögliche Klageschrift käme.
Dann gehe erst zu einem Anwalt.
VG Steffen