naja.. sicher fühle ich mich erst wenn es "vorbei" ist. Aber ich werde denen jedenfalls keine "schreiben" schreiben. Wenn sie wollen, sollen sie klagen. Ich bin unschuldig@cleaner , nicht zu sicher fühlen und zu früh freuen trotz allem ,das wird schon nur Mut, ich vermute du wirst noch einige schreiben schreiben müssen.
Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Erneut konnte unsere Kanzlei eine vollständige Klageabweisung einer Filesharingklage erreichen - Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH bzw. die KSM GmbH unterliegt
Sievers & Coll. Rechtsanwälte
Rheinstraße 11
12159 Berlin
Tel.: 030 – 323 01 590
Fax: 030 – 323 01 5911
E-Mail: mail@recht-hat.de
Web: http://www.recht-hat.de/
........................
Das AG Charlottenburg hat mit Urteil vom 15.04.2014, Az.: 224 C 486/13 in einem Rechts-streit wegen Schadens- und Kostenersatz wegen unerlaubten Filesharings an den Filmwerk "Babysitter Wanted" die Klage des Inkassobüros Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH, vertreten durch die Berliner Rechtsanwälte BaumgartenBrandt, i.H.v. 856,40 € komplett abgewiesen. Noch im Mahnverfahren wurden, wie so häufig, weit höhere Beträge, mithin 1.298,00 € für Anwaltskosten und Schadensersatz, 156,50 € Inkassokosten und Kontoführungskosten i.H.v. 2,95 € geltend gemacht. Im Klageverfahren wurden die Ansprüche dann bis auf 856,40 € zurückgenommen.
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Das AG Charlottenburg hat mit Urteil vom 15.04.2014, Az.: 224 C 486/13 in einem Rechts-streit wegen Schadens- und Kostenersatz wegen unerlaubten Filesharings an den Filmwerk "Babysitter Wanted" die Klage des Inkassobüros Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH, vertreten durch die Berliner Rechtsanwälte BaumgartenBrandt, i.H.v. 856,40 € komplett abgewiesen. Noch im Mahnverfahren wurden, wie so häufig, weit höhere Beträge, mithin 1.298,00 € für Anwaltskosten und Schadensersatz, 156,50 € Inkassokosten und Kontoführungskosten i.H.v. 2,95 € geltend gemacht. Im Klageverfahren wurden die Ansprüche dann bis auf 856,40 € zurückgenommen.
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Filesharing: Ordnungsgemäße Datenermittlung nicht nachgewiesen -
AG Charlottenburg weist Klage ab (Az.: 210 C 231/13)
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Urteil im Volltext
AG Charlottenburg weist Klage ab (Az.: 210 C 231/13)
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Urteil im Volltext
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Sehr schöne Entscheidung und zeigt wieder einmal, dass der Kläger die Beweise lückenlos erbringen muss und wenn nur der geringste Verdacht bsteht, es eng werden kann. Sehr schön. Endlich wieder was positives.
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Hallo Leidensgenossen,
die Klage gegen meine Mutter wurde letzte Woche (d.h. nach dem ersten Gerichtstermin im Februar in Calw - meinem Landkreis in BW) von der Gegenseite zurückgezogen. Nachdem es beim ersten Gerichtstermin viele Ungereimtheiten gab, wurde ein zweiter
Gerichtstermin von der Richterin angesetzt, der nun nicht stattfindet.
Die Klägerin als auch Herr Krogh von Condor hätten dieses mal persönlich bei uns im Schwarzwald erscheinen müssen.
Das hätten sie auch mit einem schönen Urlaub hier verbinden können. Beim ersten Termin hatte Baumgarten Brandt einen Anwalt aus meiner Umgebung geschickt. Diesem hätten sie bzw. die Klägerin aber gar keine Vollmacht erteilen dürfen. Hier wurde ihre Abwesenheit bemängelt.
Beim ersten Verfahren wurde vor allem bemängelt, dass in der Klage eine falsche Anlage zur Rückabtretung der Zahlungsansprüche (Condor an KSM) beigefügt wurde. Somit hatte die Klägerin eigentlich gar nicht das Recht zu klagen.
Da damals im Haushalt mehrere Familienangehörige wohnten (unter anderem ich), konnte die Schuld meiner Mutter nicht nachgewiesen werden. Unterstützend hierzu gibt es den neuen Entscheid zur Störerhaftung vom Bundesgerichtshof.
Wenn jemand die Ladung zum 2. Gerichtstermin mit dem genauen Wortlaut benötigt, dann bitte Nachricht an mich.
Vielen Dank an Baumgarten Brandt und natürlich an die Klägerin, dass sie großzügiger weise nun die Anwaltskosten (Anwältin hier in Calw und Anwalt Herrn Jüdemann aus Berlin) und natürlich auch die Gerichtskosten im vollen Umfang übernehmen werden. Ich hoffe, es war ihnen eine Lektion, demnächst über 70jährige Mütterchen nicht mehr zu verklagen. Vielleicht kommen sie ja zukünftig mal einem ehrlichen Handwerk nach (Maurer, Klempner, Drucker - Massenklagen ohne richtige Anlagen drucken können sie ja).
Vielen Dank an Herrn Jüdemann aus Berlin. Ohne ihn hätten wir hier kein Land gesehen.
Es lohnt sich immer zu kämpfen, und ein Vergleich ist auch nur ein Schuldgeständnis.
die Klage gegen meine Mutter wurde letzte Woche (d.h. nach dem ersten Gerichtstermin im Februar in Calw - meinem Landkreis in BW) von der Gegenseite zurückgezogen. Nachdem es beim ersten Gerichtstermin viele Ungereimtheiten gab, wurde ein zweiter
Gerichtstermin von der Richterin angesetzt, der nun nicht stattfindet.
Die Klägerin als auch Herr Krogh von Condor hätten dieses mal persönlich bei uns im Schwarzwald erscheinen müssen.
Das hätten sie auch mit einem schönen Urlaub hier verbinden können. Beim ersten Termin hatte Baumgarten Brandt einen Anwalt aus meiner Umgebung geschickt. Diesem hätten sie bzw. die Klägerin aber gar keine Vollmacht erteilen dürfen. Hier wurde ihre Abwesenheit bemängelt.
Beim ersten Verfahren wurde vor allem bemängelt, dass in der Klage eine falsche Anlage zur Rückabtretung der Zahlungsansprüche (Condor an KSM) beigefügt wurde. Somit hatte die Klägerin eigentlich gar nicht das Recht zu klagen.
Da damals im Haushalt mehrere Familienangehörige wohnten (unter anderem ich), konnte die Schuld meiner Mutter nicht nachgewiesen werden. Unterstützend hierzu gibt es den neuen Entscheid zur Störerhaftung vom Bundesgerichtshof.
Wenn jemand die Ladung zum 2. Gerichtstermin mit dem genauen Wortlaut benötigt, dann bitte Nachricht an mich.
Vielen Dank an Baumgarten Brandt und natürlich an die Klägerin, dass sie großzügiger weise nun die Anwaltskosten (Anwältin hier in Calw und Anwalt Herrn Jüdemann aus Berlin) und natürlich auch die Gerichtskosten im vollen Umfang übernehmen werden. Ich hoffe, es war ihnen eine Lektion, demnächst über 70jährige Mütterchen nicht mehr zu verklagen. Vielleicht kommen sie ja zukünftig mal einem ehrlichen Handwerk nach (Maurer, Klempner, Drucker - Massenklagen ohne richtige Anlagen drucken können sie ja).
Vielen Dank an Herrn Jüdemann aus Berlin. Ohne ihn hätten wir hier kein Land gesehen.
Es lohnt sich immer zu kämpfen, und ein Vergleich ist auch nur ein Schuldgeständnis.
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Abgezockt hat geschrieben: Hallo Leidensgenossen,
die Klage gegen meine Mutter wurde letzte Woche (d.h. nach dem ersten Gerichtstermin im Februar in Calw - meinem Landkreis in BW) von der Gegenseite zurückgezogen. Nachdem es beim ersten Gerichtstermin viele Ungereimtheiten gab, wurde ein zweiter
Gerichtstermin von der Richterin angesetzt, der nun nicht stattfindet.
Die Klägerin als auch Herr Krogh von Condor hätten dieses mal persönlich bei uns im Schwarzwald erscheinen müssen.
Das hätten sie auch mit einem schönen Urlaub hier verbinden können. Beim ersten Termin hatte Baumgarten Brandt einen Anwalt aus meiner Umgebung geschickt. Diesem hätten sie bzw. die Klägerin aber gar keine Vollmacht erteilen dürfen. Hier wurde ihre Abwesenheit bemängelt.
Beim ersten Verfahren wurde vor allem bemängelt, dass in der Klage eine falsche Anlage zur Rückabtretung der Zahlungsansprüche (Condor an KSM) beigefügt wurde. Somit hatte die Klägerin eigentlich gar nicht das Recht zu klagen.
Da damals im Haushalt mehrere Familienangehörige wohnten (unter anderem ich), konnte die Schuld meiner Mutter nicht nachgewiesen werden. Unterstützend hierzu gibt es den neuen Entscheid zur Störerhaftung vom Bundesgerichtshof.
Wenn jemand die Ladung zum 2. Gerichtstermin mit dem genauen Wortlaut benötigt, dann bitte Nachricht an mich.
Vielen Dank an Baumgarten Brandt und natürlich an die Klägerin, dass sie großzügiger weise nun die Anwaltskosten (Anwältin hier in Calw und Anwalt Herrn Jüdemann aus Berlin) und natürlich auch die Gerichtskosten im vollen Umfang übernehmen werden. Ich hoffe, es war ihnen eine Lektion, demnächst über 70jährige Mütterchen nicht mehr zu verklagen. Vielleicht kommen sie ja zukünftig mal einem ehrlichen Handwerk nach (Maurer, Klempner, Drucker - Massenklagen ohne richtige Anlagen drucken können sie ja).
Vielen Dank an Herrn Jüdemann aus Berlin. Ohne ihn hätten wir hier kein Land gesehen.
Es lohnt sich immer zu kämpfen, und ein Vergleich ist auch nur ein Schuldgeständnis.
Herzlichen Glückwunsch, das ist doch mal richtig gut! Freu mich für euch.
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Auch von meiner Seite Glückwunsch, hab jetzt selbst seit Dezember 2012 nichts mehr gehört, aber Deine Rückmeldung macht Mut
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Hallo,ich bin hier neu und entschuldige mich für meine Sprache.Ich war hier als stiller Leser,da schreiben auf deutsch
für mich schwierig ist.Wir haben die gleiche Problem mit condor und deren Anwälte. Es geht um Film "Babysitter Wanted",am
20.03.2014 hatten wir Gerichtstermin im Bielefeld,die Klage wurde abgewiesen.Wir haben uns riesig gefreut,dachten alles endlich vorbei ist und gestern kam Post vom unser RA,gegenseite ist in Berufung gegangen. Jetzt dürfen wir erst mal Kosten für unser RA selbst bezahlen,später, wenn alles gut wird,kriegen wir erstattet,was ich nicht glaube.Kleine Mensch verliert immer,das ist mir schon bekannt.Im Gericht waren sie einfach lächerlich,konnten gar nicht beweisen ,da wir eine Familie ist,versuchten sie an unser Sohn dran machen,bis Richter sagte stopp,es geht um Inhaber nicht um Sohn.Und jetzt machen sie weiter.Warum? Wenn ich hier so lese,die Klagen werden doch abgewiesen,sie verlieren doch langsam,was wollen sie noch.
Das ist unsere Geschichte,wollte nur mich irgendwie mit Leuten,die gleiche Problem haben, aussprechen lassen.
für mich schwierig ist.Wir haben die gleiche Problem mit condor und deren Anwälte. Es geht um Film "Babysitter Wanted",am
20.03.2014 hatten wir Gerichtstermin im Bielefeld,die Klage wurde abgewiesen.Wir haben uns riesig gefreut,dachten alles endlich vorbei ist und gestern kam Post vom unser RA,gegenseite ist in Berufung gegangen. Jetzt dürfen wir erst mal Kosten für unser RA selbst bezahlen,später, wenn alles gut wird,kriegen wir erstattet,was ich nicht glaube.Kleine Mensch verliert immer,das ist mir schon bekannt.Im Gericht waren sie einfach lächerlich,konnten gar nicht beweisen ,da wir eine Familie ist,versuchten sie an unser Sohn dran machen,bis Richter sagte stopp,es geht um Inhaber nicht um Sohn.Und jetzt machen sie weiter.Warum? Wenn ich hier so lese,die Klagen werden doch abgewiesen,sie verlieren doch langsam,was wollen sie noch.
Das ist unsere Geschichte,wollte nur mich irgendwie mit Leuten,die gleiche Problem haben, aussprechen lassen.
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Hallo @swesda68,
Danke für Deinen Post. In einem Rechtsstreit (außergerichtlich/gerichtlich) steht jeder Partei frei seine rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Das heißt, man kann nach einem Urteil, in der höheren Instanz Berufung einlegen.
Ob sich jetzt das Berufungsgericht die Klageabweisung des Amtsgericht kippt, ist dabei noch nicht raus. Natürlich kenne ich nicht den Verlauf des Abmahnfalls bis Amtsgericht, was wer vorgetragen hat. Hier sollte man sich auf seinen Anwalt verlassen.
Aber gerade bei "Babysitter Wanted"
1. Aktivlegitimation
- Memo
- lückenlose Rechtekette
2. Logfirma
- LG Berlin, EV - 16 O 55/11
- OLG - 6 W 242/11
- Unterlagen aus dem Ami-Prozess
3. Zahlung der anwaltlichen Gebühren im Innenverhältnis (RI <-> Abmahner)
4. Entkräftung Störerhaftung
sollten in -jedem- Klageverfahren - Thema sein.
Halt uns einmal bitte auf dem Laufenden.
VG Steffen
Danke für Deinen Post. In einem Rechtsstreit (außergerichtlich/gerichtlich) steht jeder Partei frei seine rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Das heißt, man kann nach einem Urteil, in der höheren Instanz Berufung einlegen.
Ob sich jetzt das Berufungsgericht die Klageabweisung des Amtsgericht kippt, ist dabei noch nicht raus. Natürlich kenne ich nicht den Verlauf des Abmahnfalls bis Amtsgericht, was wer vorgetragen hat. Hier sollte man sich auf seinen Anwalt verlassen.
Aber gerade bei "Babysitter Wanted"
1. Aktivlegitimation
- Memo
- lückenlose Rechtekette
2. Logfirma
- LG Berlin, EV - 16 O 55/11
- OLG - 6 W 242/11
- Unterlagen aus dem Ami-Prozess
3. Zahlung der anwaltlichen Gebühren im Innenverhältnis (RI <-> Abmahner)
4. Entkräftung Störerhaftung
sollten in -jedem- Klageverfahren - Thema sein.
Halt uns einmal bitte auf dem Laufenden.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Mache ich,unser RA hat gesagt,das die müsse jetzt bis 8.06 schriftlich begründen.Dann warten wir.Das alles für mich wie chinesische Sprache.Und danke für antwort.
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Mache ich,unser RA hat gesagt,das die müsse jetzt bis 8.06 schriftlich begründen.Dann warten wir.Das alles für mich wie chinesische Sprache.Und danke für antwort.
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Habe mich vertippt,bin nicht so gut mit comp.umzugehen.
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Hallo @swesda68,
kein Problem, bleib locker. Wenn etwas unklar ist, oder unverständlich, kann man doch nachfragen.
Wichtig ist, was hat der Kläger vorgetragen, was Dein Anwalt, was argumentierte der Richter in der Klageabweisung. Das weiß ich nicht.
Nun hat der Kläger Rechtsmittel eingelegt (Berufung). Das ist ja sein gutes Recht. Er hat dem Urteil widersprochen und geht jetzt an die nächsthöhere Instanz (Landgericht). Natürlich muss er jetzt innerhalb der Frist seinen Widerspruch begründen. Danach hat Dein Anwalt Gelegenheit sich zu äußern. Letztlich dann das Landgericht, was einem Hinweisbeschluss an die Parteien sendet, oder das Berufungsverfahren mit Termin bestimmt (so allgemein formuliert).
Es hängt alles ab, was der Amtsrichter entschied, was der Kläger jetzt vorträgt, was Dein Anwalt erwidert, und was die Landesrichter sehen. Hier sollte man jetzt abwarten, und sich nicht verrückt machen. Natürlich immer unter dem Aspekt, das hier niemand weiß, wie der Fall bislang gelaufen ist.
VG Steffen
kein Problem, bleib locker. Wenn etwas unklar ist, oder unverständlich, kann man doch nachfragen.
Wichtig ist, was hat der Kläger vorgetragen, was Dein Anwalt, was argumentierte der Richter in der Klageabweisung. Das weiß ich nicht.
Nun hat der Kläger Rechtsmittel eingelegt (Berufung). Das ist ja sein gutes Recht. Er hat dem Urteil widersprochen und geht jetzt an die nächsthöhere Instanz (Landgericht). Natürlich muss er jetzt innerhalb der Frist seinen Widerspruch begründen. Danach hat Dein Anwalt Gelegenheit sich zu äußern. Letztlich dann das Landgericht, was einem Hinweisbeschluss an die Parteien sendet, oder das Berufungsverfahren mit Termin bestimmt (so allgemein formuliert).
Es hängt alles ab, was der Amtsrichter entschied, was der Kläger jetzt vorträgt, was Dein Anwalt erwidert, und was die Landesrichter sehen. Hier sollte man jetzt abwarten, und sich nicht verrückt machen. Natürlich immer unter dem Aspekt, das hier niemand weiß, wie der Fall bislang gelaufen ist.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Ich könnte die Urteil privat für dich schicken,aber dafür brauche ich Hilfe,wenn mein Sohn da ist,könnte ich versuchen.
Bei uns ,im Gericht, war eigentlich alles einafach,um alles zu beschreiben wird zuviel für mich. Schreiben geht schwierig.
Bei uns ,im Gericht, war eigentlich alles einafach,um alles zu beschreiben wird zuviel für mich. Schreiben geht schwierig.
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Nur Privat, das wäre schön. Aber mach Dir keinen Stress.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Beiträge: 43
- Registriert: Montag 17. Dezember 2012, 12:07
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Hallo zusammen,
heute habe ich die Nachricht erhalten, dass die Klage zurückgenommen wurde. Nach knapp einem Jahren und 7 Monaten hat der Alptraum endlich ein Ende gefunden.
Vielen Dank an Steffen und das Forum, ohne euch hätte ich wohl nie die Kraft gefunden, diesen Alptraum durchzustehen.
Ablauf:
Dez 12: Inkassobrief (Condor)
Dez 12: Mahnbescheid (Condor)
Jan 13: Widerspruch
Mai 13: Abgabenachricht (Condor)
Juni 13: Vergleichsangebot (Condor)
Juli 13: Verlgeichsangebot Nr.2 (Condor)
März 14: Anspruchsbegrüdung (BBrandt)
April 14: Klageerwiderung
Mai 14: Vergleichsangebot Nr.3 (BBrandt)
Juni 14: Klage zurückgenommen (BBrandt)
heute habe ich die Nachricht erhalten, dass die Klage zurückgenommen wurde. Nach knapp einem Jahren und 7 Monaten hat der Alptraum endlich ein Ende gefunden.
Vielen Dank an Steffen und das Forum, ohne euch hätte ich wohl nie die Kraft gefunden, diesen Alptraum durchzustehen.
Ablauf:
Dez 12: Inkassobrief (Condor)
Dez 12: Mahnbescheid (Condor)
Jan 13: Widerspruch
Mai 13: Abgabenachricht (Condor)
Juni 13: Vergleichsangebot (Condor)
Juli 13: Verlgeichsangebot Nr.2 (Condor)
März 14: Anspruchsbegrüdung (BBrandt)
April 14: Klageerwiderung
Mai 14: Vergleichsangebot Nr.3 (BBrandt)
Juni 14: Klage zurückgenommen (BBrandt)
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Na das ist doch super dann bist damit ja durch.
Ging das alles mit rechtsanwalt oder hast es ohne durch gezogen ?
Grüße
Ging das alles mit rechtsanwalt oder hast es ohne durch gezogen ?
Grüße
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Well done, herzlichen Glückwunsch @Geistertölpel
Bei mir ist nach der Abgabenachricht aus 12/2012 weiterhin nichts gekommen.
Bei mir ist nach der Abgabenachricht aus 12/2012 weiterhin nichts gekommen.
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Nach solanger zeit nach der Abgabenachricht kein Kontakt mehr.
Ich dachte jetzt immer wenn man bescheid bekommen hat von der Abgabenachricht bekommt man dann auch noch mal post vom gericht.
Was mich ja noch mal interessiert hat das einfluss auf die laufende verjährung.
Ich dachte jetzt immer wenn man bescheid bekommen hat von der Abgabenachricht bekommt man dann auch noch mal post vom gericht.
Was mich ja noch mal interessiert hat das einfluss auf die laufende verjährung.
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- Beiträge: 23
- Registriert: Sonntag 6. April 2014, 09:38
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
geistertöpel hast aber keinen Vergleich abgeschlossen? oder warum wurde die Klage zurückgenommen?