Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

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muensteraner
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#721 Beitrag von muensteraner » Sonntag 12. Januar 2014, 13:59

NaNo13 hat geschrieben:Hallo
ich hatte vor 2 Jahren Einspruch eingelegt,dann war 1 Jahr ruhe .Alle sagten bei Briefen brauchst du nicht reagieren das war der Fehler.Im Juli erfuhr ich das auf mich ein Haftbefehl läuft in der Schufa.
Haftbefehl in der Schufa ? Was redest du für einen Unsinn ?

Ansonsten hast du wohl nicht auf den gerichtlichen Mahnbescheid reagiert. Da wird aber in diesem Forum und anderen Foren immer wieder geschrieben, dass man diesem widersprechen MUSS sonst gibt es einen Vollstreckungsbescheid. Dein Beispiel zeigt mal wieder, wenn man keine Ahnung hat, auch die Tipps in Foren nicht richtig versteht, es nur einen Weg gibt. Den direkten Weg zum Anwalt. Also für deine Situation ist keiner schuld, außer dir selbst. Du hast wohl alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Die "Geiz ist geil"-Methode hat dich halt richtig in die Scheisse gerissen.

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Steffen
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#722 Beitrag von Steffen » Sonntag 12. Januar 2014, 14:04

[quoteemNaNo13]ich hatte vor 2 Jahren Einspruch eingelegt, dann war 1 Jahr ruhe. Alle sagten
bei Briefen brauchst du nicht reagieren, das war der Fehler. Im Juli erfuhr
ich das auf mich ein Haftbefehl läuft in der Schufa. Bin sofort zum Anwalt.
Seit November habe ich Kontosperre, seit 3 Monaten kein Geld mehr. Nichts wird
bezahlt und dann kommt auch noch die Gehaltspfändung.

Diese ********** von Condor haben mir in 2 Monaten 2.200Euro abgezogen und
hören immer noch nicht auf. Mit Anwaltskosten komme ich auf ca.3.100Euro.

An diesem Tag als der Streaming stattfand waren wir gar nicht zu hause. Warum
soll man eigentlich Einspruch erheben wenn es sowieso nix bringt.[/quoteem]


Hallo @NaNo13,

anfänglich, ich verstehe zwar deine emotionelle Lage, bei mit liegen/lagen
auch Konto- und Lohnpfändungen vor, trotzdem muss ich ein Wort aus deinem
Posting zensieren. Dieses dient zu meiner Gesundheit als Forenbetreiber.
Danke für dein Verständnis.


Man muss aber die Gedanken ordnen!

1. Wir haben -seit Jahren- einen ausgearbeiteten “Wegweiser Inkasso“ (siehe
Link in meiner Signatur). In diesem wird empfohlen, wenn die Inkasso-Forderungen
unberechtigt sind, diese 1-mal zu widersprechen und vollumfänglich zurückzuweisen
(Doppelversand).

2. Ohne einer titulierten Forderung

(...) Von titulierten Forderungen spricht man bei Forderungen, die auf einem
Vollstreckungstitel beruhen. Z.B. Forderungen über die schon mittels Urteil
(z.B. Vollstreckungsbescheid) festgestellt wurden. Andere Vollstreckungstitel
sind insbesondere Urteile, Prozessvergleiche, öffentliche Urkunden (z.B.
Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt) und notarielle Urkunden mit Unterwerfung
unter die sofortige Zwangsvollstreckung. Titulierte Forderungen verjähren gemäß
§ 197 Abs. 1 Nr. 3 in 30 Jahren. Eine Ausnahme gilt hinsichtlich der Verjährung
für titulierte Zinsen. (...)

kann aber kein Inkasso der Welt eine Pfändung (Lohn-, Gehalt-, Kontopfändung)
vornehmen, es darf nicht einmal ohne Erlaubnis deine Wohnung betreten.

Das heißt hier wurde wahrscheinlich etwas gepennt und auf einem möglichen MB
oder VB nicht reagiert.

3. Aber auch bei extremen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, gibt es Wege sich
rechtzeitig vor über die Gebühr vorgenommen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu
schützen.

=> P-Konto, sicherlich fallen hier zusätzliche Gebühren an, ein gewisser Satz
(1.045,04 Euro je Kalendermonat geschützt, weitere Beträge (Kindergeld usw.)
können auf Nachweis frei gegeben werden) ist aber pfändungsfrei. Man erhält
zwar keinen Dispo, aber Online-Banking geht weiterhin. Vorteil, es funktioniert
auch bei laufender Pfändung!

=> Antrag des Kontoinhaber beim Amtsgericht, das den Pfändungsbeschluss erlassen
hat oder der pfändenden Behörde beantragen mussten, dass ihnen ein monatlicher
Freibetrag zum Leben verbleibt Warum, es gibt eine Pfändungstabelle sowie
Pfändungsfreigrenzen, die man aber im Gegensatz zum P-Konto rechtzeitig und
selbst beantragen muss, ansonsten ist das Geld weg. Diese sollte dein Anwalt wissen.

Man kann sich also auch als Schuldner schützen. Das heißt nicht, das man vor den
Forderungen geschützt ist, aber man kann diese angemessen zurückzahlen.

Links:
http://www.vz-nrw.de/p-konto
http://www.ag-warendorf.nrw.de/aufgaben ... /index.php
http://www.akademie.de/wissen/pfaendungstabelle
http://www.akademie.de/wissen/lohnpfaen ... spfaendung

Ergo durchlesen, P-Konto einrichten und mit dem Anwalt abklären, wie man mit den
titulierten Forderungen weiter verfährt bzw. eine bezahlbare Regelung zw. Gläubiger
und Schuldner abzuschließen.

Ich persönlich kenne nur einen Haftbefehl, wenn Du auf die schriftlichen Aufforderungen
des Gerichtsvollzieher nicht nachkommst zur Abgabe eines Offenbarungseid.
Das heißt aber, du solltest deine Post zukünftig besser lesen und dann darauf reagieren!



VG Steffen

SvEgI
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#723 Beitrag von SvEgI » Montag 13. Januar 2014, 07:15

SvEgI hat geschrieben:
SvEgI hat geschrieben:Hallo auch von meiner Seite

ich habe mittlerweile 3 Abmahnungen (1x Feriengast über mein WLAN) durch Anwaltbüros erhalten - die Geschichte mit KSM / BaumgartenBrandt -> über Condor jedoch zieht sich und will nicht enden
Chronik:

2010-08-13: Abmahnung durch BB - Forderung 850 EUR
2010-08-18: Schreiben von meinem Anwalt - Teilzahlung 200 EUR plus UE
2013-08-26 Mahnbescheid Condor über 1911,80 EUR plus div. Kosten und Verzugszins ab 13.03.! = all in 2399,07 EUR und Frist zum 09.09.
2013-08-27 Mahnbescheid 2 Condor über Gesamtsumme 2.399,27 EUR und der Frist 10.09.
ich habe darauf nicht reagiert, da KEINE Vollmacht oder dergleichen vorlag und auch Forderungshöhe total überzogen + der Zins nicht ab der Frist des MB vom 13.08. gerechnet war (auch der Rat meines Anwalts)
2013-11-26 Gerichtlicher Mahnbescheid - Forderung 2630 EUR
2013-11-27 wird mit Einschreiben komplett widersprochen

nun meine Fragen:
ist es normal, dass wenn mein Anwalt ein SChreiben verfasst mit Teilzahlung und dem Satz ".. und wird Ihnen einen Betrag von 200 EUR unter dem Vorbehalt überweisen, dass damit sämtliche Ansprüche Ihrer Mandantschaft erledigt ist. Wir gehen davon aus, dass sich diese Sache damit erledigt hat."
hier noch eine Forderung in dieser Summe offenstehen kann ? von 850 EUR - 200 EUR - = 650 EUR - Auch der Zins sollte sich doch erst ab der ersten Frist der ersten Abmahnung errechnen oder ?
Ist der Zins überhaupt soweit zu veranschlagen, da BB diese Teilzahlung hätte ablehnen können, somit hätte man einen Vergleich oder ähnliches anstellen können...

Gibt es schon Berichte und Erfahrungen wenn es zu Gerichtsverfahren kommen wird ? hat jemand Erfahrungen mit dem Gericht in Mannheim ?

Vielen Dank und Gruß

Sven
Update:
2013-11-27 mit Einschreiben komplett dem Mahnbescheid widersprochen
2013-12-13 SChreiben von Condor mit einer nochmaligen Zahlungsaufforderung über 2560 EUR bis zum 21.12.2013

Weiteres Update:

es kamen nun 2 weitere Mahnbescheide über den gleichen Fall rein. Jedoch kein Wort mehr von Condor, sondern KSM und RA B&B
1 Mahnbescheid ging an mich, der weitere MB ging an meine Frau !
Die Summe ist nun auf JEWEILS ca. 1000 EUR ohne Gerichtskosten aufgeteilt worden
MB kamen nun auch von einem anderen Gericht - AG Hünefeld
Datumangabe und Inhalt völlig neu Formuliert - es ist nun nicht mehr das Datum der 2010er Abmahnung genannt, sondern das Datum des angeblichen Downloads - also auf den ersten Blick meint man es ist wieder was neues - auf den 2. Blick ist es wieder eine neue Masche um an das Geld noch zu kommen - nun jedoch ohne die Inkasso

dass die jedoch nun die Frechheit besitzen weitere Personen hier zu belangen ist schon ein starkes Stück !

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Steffen
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#724 Beitrag von Steffen » Montag 13. Januar 2014, 12:17

dass die jedoch nun die Frechheit besitzen weitere Personen hier zu belangen ist schon ein starkes Stück !
Wenn ihr beide beim Provider gemeldete und eingeschriebene AI seit = normal, das beide AI je 1 MB erhalten in 1 Mahnverfahren, auch wenn z.B. bislang nur 1 AI angeschrieben wurde. Hat etwas mir dem § 421 BGB zu tun. Einfach deinen Anwalt fragen.

VG Steffen

NaNo13
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#725 Beitrag von NaNo13 » Dienstag 14. Januar 2014, 16:57

Hallo Steffen
habe Unterschrieben (20.11.13)das ich 200Euro im Monat bezahle,eskam auch bei ihnen an aber seit da warte ich auf die freigabe meines Kontos,bis jetzt.Und die Fa.Conndor pfändet auch noch monatlich mein Gehalt.

Hallo muensteraner
ich bekam ein Schreiben vom Gericht und das ging zu meinem Anwalt und in meiner Schufa steht Haftbefehl.
Mein Anwalt kann angeblich nichts mehr machen,sein Honorar war wohl etwas zu klein.
Danke

The Grinch
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#726 Beitrag von The Grinch » Dienstag 14. Januar 2014, 17:51

NaNo13 hat geschrieben:und in meiner Schufa steht Haftbefehl.
Ganz sicher "Haftbefehl"?

muensteraner
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#727 Beitrag von muensteraner » Dienstag 14. Januar 2014, 18:19

NaNo13 hat geschrieben:Hallo Steffen
habe Unterschrieben (20.11.13)das ich 200Euro im Monat bezahle,eskam auch bei ihnen an aber seit da warte ich auf die freigabe meines Kontos,bis jetzt.Und die Fa.Conndor pfändet auch noch monatlich mein Gehalt.

Hallo muensteraner
ich bekam ein Schreiben vom Gericht und das ging zu meinem Anwalt und in meiner Schufa steht Haftbefehl.
Mein Anwalt kann angeblich nichts mehr machen,sein Honorar war wohl etwas zu klein.
Danke
naja, der muss im Ernstfall auch seinem Geld hinterherlaufen. Da du wohl wirklich alles falsch gemacht hast, kann er dir wohl auch nicht mehr helfen. Wahrscheinlich geht da schon eher in Richtung Strafrecht. Für dich bleibt nur noch schnell bezahlen. Ansonsten hat Steffen ja schon geschrieben, dass es einen Haftbefehl nur gibt, wenn man der Vorladung des Gerichtsvollziehers mehrfach nicht Folge leistet. Und dieser wird wohl tatsächlich auch in die SCHUFA eingetragen.

Ich habe fast die Vermutung, dass du gegenüber dem Gerichtsvollzieher gelogen hast und angegeben hast, dass bei dir kein Vermögen vorhanden ist. Möglicherweise hast du deshalb nicht auf den MB regiert, weil du geglaubt hast, mit dieser Masche aus der Nummer herauszukommen. Hast aber wohl nicht bedacht, dass du , wenn wirklich nichts zu holen sein sollte, eine EV abgeben musst. Möglicherwiese hat der Anwalt daraufhin sein Mandat niedergelegt.

Haftbefehl Eintrag in SCHUFA

Willkommenimclub
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#728 Beitrag von Willkommenimclub » Dienstag 14. Januar 2014, 18:29

muensteraner hat geschrieben:
NaNo13 hat geschrieben:Hallo Steffen
habe Unterschrieben (20.11.13)das ich 200Euro im Monat bezahle,eskam auch bei ihnen an aber seit da warte ich auf die freigabe meines Kontos,bis jetzt.Und die Fa.Conndor pfändet auch noch monatlich mein Gehalt.

Hallo muensteraner
ich bekam ein Schreiben vom Gericht und das ging zu meinem Anwalt und in meiner Schufa steht Haftbefehl.
Mein Anwalt kann angeblich nichts mehr machen,sein Honorar war wohl etwas zu klein.
Danke
naja, der muss im Ernstfall auch seinem Geld hinterherlaufen. Da du wohl wirklich alles falsch gemacht hast, kann er dir wohl auch nicht mehr helfen. Wahrscheinlich geht da schon eher in Richtung Strafrecht. Für dich bleibt nur noch schnell bezahlen. Ansonsten hat Steffen ja schon geschrieben, dass es einen Haftbefehl nur gibt, wenn man der Vorladung des Gerichtsvollziehers mehrfach nicht Folge leistet. Und dieser wird wohl tatsächlich auch in die SCHUFA eingetragen.

Haftbefehl Eintrag in SCHUFA
Der wird nur eingetragen wenn man die eidesstattliche Versicherung nicht abgibt weitere Schritte können sogar Beugehaft bis zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sein. Anders wiederspricht es ja den Angaben denn sollte eine Konto- wie Lohnpfändung vorliegen ist ja Vermögen da (besser Einkünfte).

MBAnne
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#729 Beitrag von MBAnne » Mittwoch 15. Januar 2014, 11:10

Hallo Steffen wie bitte meinst du das?
Ich habe ja ein Schreiben vom Gericht bekommen nciht von einem Inkasso, die haben mir auch den Eingang des Wiederspruchs shcon per mail bestätigt soll ich denen die Verjährungsschrift ,also das Muster von dir hinterher senden???
Ich steh wahrscheinlich auf dem Schlauch :,: , ok ich werde es ausfüllen, fertig machen und wenn du so nett bist mir ein ja oder nein fürs Gericht brauchste das nciht senden, dann send ich raus oder nicht.

Entschuldige ich weiß manche menschen sind nicht so mit Klugheit beschlagen, deshalb war ich ja so froh das ich hier gelandet bin :slm :an

Natürlich kenne ich nicht den ganzen Fall, darf ich auch nicht. Aber bei einem
Inkassoschreiben (außergerichtlich), keinen konkreten Vergleichsverhandlungen durch
einen Anwalt oder durch den Betroffenen selbst, datiert 2014, reicht es aus Einrede
auf Bewährung zu erheben. Diese Einrede auf Verjährung einfach - je - Inkassoschreiben
hinterher schicken und gut!

Warum?

Es kommt immer wieder vor, das Abmahner, oder Inkassos bei der Fülle Ihrer
umfangreichen Tätigkeit diese Verjährungsfristen übersehen, oder z.B. even-
tuelle Vergleichsverhandlungen mit einbeziehen (Hemmung) oder eigene Zeit-
rechnungen haben. Dies ist erst einmal nebensächlich.

Der Abgemahnte kann jetzt - nach Eintritt der Verjährung - die Leistungen
verweigern (§ 244 BGB). Der Anspruch als solcher erlischt nicht. Mit der
Einrede wird lediglich ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht begründet.
Im möglichen Prozess wird die Verjährung nicht von Amts wegen sondern nur
dann berücksichtigt, wenn sich der Schuldner auf die Verjährung beruft.

MBAnne
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#730 Beitrag von MBAnne » Mittwoch 15. Januar 2014, 11:14

.)( einmal ans Gericht Coburg , einmal an Brandt und Partner oder die Europool Europäusche gemeinshcaft????

D A N K E sehr!!! :te

Ps: auf dem Mahnbeshceid steht nun wieder 19.03.2010, allerdings auch das wäre doch verjährt oder nicht???

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Steffen
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#731 Beitrag von Steffen » Mittwoch 15. Januar 2014, 11:39

Ansprüche aus einer Abmahnung könne solange gerichtlich geltend gemacht werden, solange diese nicht der gesetzlichen Verjährung unterliegen bzw. es keine Faktoren gibt (Vergleichsverhandlungen, MB, Klageverfahren usw.), die eine Verjährung hemmen oder gar unterbrechen.

Beachte:
Ein Mahngericht prüft nicht, weder den Anspruch noch die Verjährung!

Für einen MB, Eingang am Mahngericht 2014 gilt daher:
  • 1. Widerspruch insgesamt
    2. Im möglichen Klageverfahren muss vom beauftragten Anwalt
    - neben der Entkräftung der möglichen Störer-/Täterhaftung
    - gleichzeitig Einrede auf Verjährung gestellt werden.
Ist der Fall tatsächlich verjährt, wird die Klage nach der Einrede in der Klageerwiderung - abgewiesen.

Alles andere gehört ins Reich der Spekulationen. Natürlich kann ein Abmahner eine verjährten Anspruch gerichtlich geltend machen. Reagiert der Betroffene falsch (keine Einrede, oder zahlt gar bzw. vergleicht sich) - hat er (der Abgemahnte) eben Pech. Deshalb und zum letzten Mal = Einrede auf Verjährung mit Klageerwiderung! Dann gilt: Schaun wir mal.

VG Steffen

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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#732 Beitrag von MBAnne » Mittwoch 15. Januar 2014, 11:56

Ok ,verstanden,... wird so gemacht nur an wen der Formhalber, an den Antragsteller, nicht an die Prozessbevollmächtigten richtig?
Von Europool finde ich keine mailadresse im gesammtenNetz, also dann an Brandt u. Partner die Kopie senden, wäre das richtig, wenn im Wiederspruch und in Verjährung als anschrift Europoool steht???
Ich weiß klingt kompliziert nur ich wills ja auch per mail zusätzlich senden, doppelt ist besser als nichts.


Dann wird dies jetzt sofort erledigt expsm , danke Dir..!!!

Steffen98 ich schenke Dir mein bestes lächeln für heute udn wünsche einen stressfreien tag.

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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#733 Beitrag von Steffen » Mittwoch 15. Januar 2014, 12:25

Außergerichtlich:
  • Abmahnung - Abmahnanwalt - Inkasso - Einrede Verjährung (Inkasso)
    Abmahnung - Abmahnanwalt - Einrede Verjährung (Abmahnanwalt)
Gerichtlich:
  • Abmahnung - Abmahnanwalt - Inkasso - MB - Widerspruch insgesamt / Einrede auf Verjährung im Prozess (neben Entkräftung möglicher Störer-/Täterhaftung)
    • Abmahnung - Abmahnanwalt - Inkasso - MB - Widerspruch insgesamt - außergerichtliche Schreiben RA oder Inkasso den Widerspruch MB zu begründen - Einrede auf Verjährung (RA oder Inkasso)
    Abmahnung - Abmahnanwalt - Inkasso - Klage - Einrede auf Verjährung im Prozess (neben Entkräftung möglicher Störer-/Täterhaftung)


Bitte aber beachten! Zwecks Klugheit, wird mir regelmäßig nachfolgendes Zugesprochen!
Bild
:ew

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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#734 Beitrag von MBAnne » Mittwoch 15. Januar 2014, 12:50

jkj:s_;
Du machst total verwirrt...*schnief*

warum dies dies dies???

Mahnbescheid vom Gericht !

eine einfache antwort reicht doch, soll ich nun in der Verjährung die ich heute noch nachsenden will , bitte baumgarten und Brandt oder europool eintragen???
und an wen versenden, den wiederspruch habe ich ans Gericht schon gesendet der ist dort angekommen als mail bestätigt.

- außergerichtliche Schreiben RA oder Inkasso den Widerspruch MB zu begründen - Einrede auf Verjährung (RA oder Inkasso) ok habs gerafft, man muß sich das wirklich dreimal durchlesen und weggehen und nocheinmal, dann geht es, für uns noop´s ist das echt schwehr.

Was ist damit gemeint? (neben Entkräftung möglicher Störer-/Täterhaftung) bin am schreiben und muß mich beeilen..trotzdem danke und hab verständnis für meine unkenntnisse.

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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#735 Beitrag von Steffen » Mittwoch 15. Januar 2014, 13:03

Noch einfacher. Keine Sorge, meine Ex sagte auch immer, das ich sie verrückt mache!

.-:;


Außergerichtlich: Einrede an den dich zuletzt Angeschriebenen
Gerichtlich: z.B. MB, Nach Widerspruch insgesamt + Klage - macht alles dann dein Anwalt. Keinen Mahnbescheid? Dieser Punkt zerstört sich in 5 sec

expsm


VG Steffen

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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#736 Beitrag von MBAnne » Mittwoch 15. Januar 2014, 13:46

Mich hat ja keiner angeschrieben, ich habe nur den mahnbescheid vom Gericht Coburg bekommen, kein Anschreiben von Europool oder gar Baumgarten Brandt.

also schon Mahnbescheid hab ich doch geschrieben..muahhh...also ich hab einen vom Gericht erhalten blbljk
denen habe ich einen wiederruf gesendet, die haben ihn bestätigt
und werde nun noch diese Verjährung und einen zweiten Wiederuf an die europool im Briefkopf senden.

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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#737 Beitrag von MBAnne » Donnerstag 16. Januar 2014, 00:18

.)(

@Steffen
♥ Du wirst mir bald sympatisch...überlege schon ob ich Deine ex mal konsultieren sollte zum Verhöhr :lo
expsm

verwirrtes Objekt ☺schreibt Dinge Kompliziert☺absichtlich, oder will er nur Aufmerksamkeit☺ :ty

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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#738 Beitrag von salix » Donnerstag 16. Januar 2014, 10:49

Guten Tag,

war schon lange nicht mehr hier im forum unterwegs^^ und tadaaaa gestern bekomme ich ein Brief von einer Inkassogesellschaft Foscus Förderungsmanagement (ist nicht Condor, aber ich finde im Forum leider nichts dazu) :,:

Muss sagen dass es ein richtig schlechter Zeitpunkt für so ein Schrott ist :_: hab anderes um das ich mich kümmern muss zurzeit (Klausurenphase, Praktikumssuche), und hoffe mir kann geholfen werden :-/

Also...der "Schaden" bezieht sich auf den 18.04.2012.
Damals habe ich Post von den Paulus Anwälten bekommen (Grafton Hold LLP) und ich hatte ganz vorbildlich eine mod. UE geschickt, seitdem hab ich gedacht es hat sich alles geregelt.

Im gestrigen Brief stand dass sie mir am 10.10.2013 eine Mahnung geschickt hätten, die natürlich nie angekommen ist.
Die Gesamtforderung beträgt 953,15 Euro und ist bis zum 27.1.2014 an Focus zu zahlen.

Angehängt befindet sich ein Schreiben indem ich versichere dass ich den Gesamtbetrag zahle/oder in Raten :rl und eine sogut wie ausgefüllte Überweisung für die Inkassofirma mit Sitz in Mannheim.

Jetzt hab ich euren Inkasso-Wegweiser gelesen (Dankeee danke!)...soll ich jetzt erstmal eine Fristverlängerung und Widerspruch an FOCUS schicken? (Mein Brief ist eine Bevollmächtigung).

Wie geht es dann weiter? Melden sie sich erst in 6 Monate oder so wieder? Bekomme ich eine Mahnung?

Vielen Dank im Voraus...das zerrt gerade an meine Nerven :-(

LG

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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#739 Beitrag von Steffen » Donnerstag 16. Januar 2014, 11:07

[quoteemsalix]Jetzt hab ich euren Inkasso-Wegweiser gelesen (Dankeee danke!) ... soll ich jetzt
erstmal eine Fristverlängerung und Widerspruch an FOCUS schicken? (Mein Brief ist
eine Bevollmächtigung).[/quoteem]

Du bist echt geil (nicht an-/auszüglich oder beleidigend!). Einerseits hast Du den
Wegweiser Inkasso gelesen, anderseits möchtest Du eine Fristverlängerung schicken.

Beachte:
1. Ein nicht reagieren auf ein Inkassoschreiben ist nicht zu empfehlen. Es ist einmal
zu widersprechen und die Forderungen vollumfänglich zurückzuweisen. Sie sollten außerdem
prüfen, ob das Inkassobüro eine Abtretungserklärung oder eine Vollmacht des ursprünglichen
Gläubigers, sowie eine detaillierte Forderungsaufstellung nachweisen kann. Sollte das
Inkassobüro keinen Nachweis beigefügt haben, sollte man ihn schriftlich verlangen. Kann
das Inkassobüro keine Abtretungserklärung im Original oder Vollmacht Ihnen vorweisen,
sollten Sie sich weiter an ihren ursprünglichen Gläubiger halten.
2. Auf Gerichtspost ist - immer und fristgemäß - zu reagieren und notfalls ein Rechtsanwalt
zu konsultieren!

Seite 6 - Musterschreiben Widerspruch (Bevollmächtigung)

Kurzform bei unberechtigten Forderungen:
  • 1-mal widersprechen und die Forderungen zurückweisen (Doppelversand)

[quoteemsalix]Wie geht es dann weiter? Melden sie sich erst in 6 Monate oder so wieder? Bekomme ich eine
Mahnung?[/quoteem]

Das weiß ich nicht! Hierzu bitte das Inkasso befragen. In der Regel geht es in die Richtung
Verjährung, oder in Richtung MB bzw. Klage.


VG Steffen

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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#740 Beitrag von salix » Donnerstag 16. Januar 2014, 11:19

Steffen hat geschrieben:[quoteemsalix]Jetzt hab ich euren Inkasso-Wegweiser gelesen (Dankeee danke!) ... soll ich jetzt
erstmal eine Fristverlängerung und Widerspruch an FOCUS schicken? (Mein Brief ist
eine Bevollmächtigung).[/quoteem]

Du bist echt geil (nicht an-/auszüglich oder beleidigend!). Einerseits hast Du den
Wegweiser Inkasso gelesen, anderseits möchtest Du eine Fristverlängerung schicken.

Beachte:
1. Ein nicht reagieren auf ein Inkassoschreiben ist nicht zu empfehlen. Es ist einmal
zu widersprechen und die Forderungen vollumfänglich zurückzuweisen. Sie sollten außerdem
prüfen, ob das Inkassobüro eine Abtretungserklärung oder eine Vollmacht des ursprünglichen
Gläubigers, sowie eine detaillierte Forderungsaufstellung nachweisen kann. Sollte das
Inkassobüro keinen Nachweis beigefügt haben, sollte man ihn schriftlich verlangen. Kann
das Inkassobüro keine Abtretungserklärung im Original oder Vollmacht Ihnen vorweisen,
sollten Sie sich weiter an ihren ursprünglichen Gläubiger halten.
2. Auf Gerichtspost ist - immer und fristgemäß - zu reagieren und notfalls ein Rechtsanwalt
zu konsultieren!

Seite 6 - Musterschreiben Widerspruch (Bevollmächtigung)

Kurzform bei unberechtigten Forderungen:
  • 1-mal widersprechen und die Forderungen zurückweisen (Doppelversand)

[quoteemsalix]Wie geht es dann weiter? Melden sie sich erst in 6 Monate oder so wieder? Bekomme ich eine
Mahnung?[/quoteem]

Das weiß ich nicht! Hierzu bitte das Inkasso befragen. In der Regel geht es in die Richtung
Verjährung, oder in Richtung MB bzw. Klage.


VG Steffen
Ja, hab mich falsch ausgedrückt *lach*

Habe gemeint dass ich FOCUS eine 14-tägige frist einräume wegen den Unterlagen (laut 1.1 im inkasso-wegweiser)...

Hab das gefühl dass ich da nie rauskommen werden (klage und mahnbescheid, wenn ich das schon höre) und mich immer mehr reinreite. Soll ich mich lieber an einen Rechtsanwalt/Verbraucherzentrale wenden? Glaubst du da komm ich besser raus als auf eigener Faust jetzt was zu unternehmen?

Vielen Dank für die schnelle Hilfe

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