Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

Antworten
Nachricht
Autor
habenichts
Beiträge: 12
Registriert: Montag 16. Dezember 2013, 09:01

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#661 Beitrag von habenichts » Montag 16. Dezember 2013, 09:50

Hallo habe auch von Condor Post bekommen am 26.08.2013 mit der Forderung von ca. 2.600. €

Am 14. 12. 2013 kam jetzt vom Mahngericht Mayen Bescheid eine erhöhte bedeutende Summe zu bezahlen die in der Hauptforderung nicht stand.


Habe den Widerspruch am 14. 12.2013 in allem Widersprochen angekreuzt und Unterschrieben an das Mahngericht Mayen zugeschickt.


Wäre es Sinnvoll dem Mahngericht nachträglich die Unterlagen der Hauptforderung vom Original in Kopie zuzuschicken und auf die falschen Angaben Zahlungsforderungen hinzuweisen, da Condor bewusst Nachweislich falsche überhöhte Zahlungsforderungen beim Mahngericht stellt.

Denn ich habe schon im September 2013 nach der erhöhten Forderung von Condor das Original der Forderung mir zuzuschicken was sie auch taten .

In diesem Schreiben beläuft sich die Summe auf 850 € von BAUMGARTENBRAND vom 18 August 2010 womit alle Kosten bei Zahlung dieser Summe abgegolten seien.

Beratungshilfeschein für die Condor Angelegenheit habe ich vom Amtsgericht bekommen nach Bescheinigung von der Verbraucherberatungsstelle das Beratungen für das Filesharing nicht Kostenlos seien und dem Schreiben was ich von Condor einforderte.

Soll ich jetzt schon einen Rechtsanwalt gegen den Abmahnwahn aufsuchen wegen der Zahlungsforderung von Condor

LG habenichts

muensteraner
Beiträge: 752
Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#662 Beitrag von muensteraner » Montag 16. Dezember 2013, 09:57

habenichts hat geschrieben: Wäre es Sinnvoll dem Mahngericht nachträglich die Unterlagen der Hauptforderung vom Original in Kopie zuzuschicken und auf die falschen Angaben Zahlungsforderungen hinzuweisen, da Condor bewusst Nachweislich falsche überhöhte Zahlungsforderungen beim Mahngericht stellt.

Denn ich habe schon im September 2013 nach der erhöhten Forderung von Condor das Original der Forderung mir zuzuschicken was sie auch taten .

In diesem Schreiben beläuft sich die Summe auf 850 € von BAUMGARTENBRAND vom 18 August 2010 womit alle Kosten bei Zahlung dieser Summe abgegolten seien.
Das Amtsgericht prüft Mahnbescheide nicht. Deshalb macht es auch keinen Sinn irgendwelche Unterlagen zum Amtsgericht zu schicken. Erst bei einer evntl. Klage werden die Forderungen geprüft.
Dass die Summen so stark abweichen liegt daran, dass das andere ein Vergleich war, jetzt der volle Schadensersatz + Inkasso + Zinden gefordert wird.
Das soll natürlich den Abgemahnten erschrecken und dazu nötigen den Vergleich doch anzunehmen. Im Klagefall werden die die Summe nie bekommen.

VG

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#663 Beitrag von Steffen » Montag 16. Dezember 2013, 10:13

1. Zeigt es doch wieder, das hier einfach überzogene Forderungen geltend gemacht werden. Die aktuelle Rechtsprechung ist nun einmal so, das die Richter diese Werte sehr stark nach unten korrigieren, so das man mit einer Klage besser kommt. Außerdem geht es ans für das Wohnort zuständige Amtsgericht.

2. Das Mahngericht prüft nicht die Beweise des Antragstellers. Es macht deshalb, so wie @muensteraner schon schrieb, keinen Sinn irgendwelche Schreiben an das Mahngericht zu versenden - außer dem Widerspruch - insgesamt -!

3. Sollte man jetzt schon mit einen Anwalt seiner Wahl klären, inwieweit der Beratungsschein als Beihilfemandat auch für eine eventuelle gerichtlich Klärung gilt. Denn nach dem MB und dessen Widerspruch käme, wenn man ernst macht, eine Klage.

VG Steffen

habenichts
Beiträge: 12
Registriert: Montag 16. Dezember 2013, 09:01

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#664 Beitrag von habenichts » Montag 16. Dezember 2013, 11:20

Danke für die schnelle Antwort


Werde mal im Ort hier nach einen RA für Filesharing schauen Gerichtsort ist Bochum



lg habenichts

Habe Morgen 10.30 Uhr Termin bei einen Fachanwalt für Abmahnungen Urheberrecht gleich um die Ecke

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#665 Beitrag von Steffen » Montag 16. Dezember 2013, 12:25

bitte aber erst alles abklären, bevor man jemand beauftragt.

vg steffen

armleuchter
Beiträge: 11
Registriert: Freitag 8. November 2013, 20:06

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#666 Beitrag von armleuchter » Dienstag 17. Dezember 2013, 12:38

Hi,

habe auch einen MB vom AG Mayen von Condor erhalten, Forderung ähnlich wie bei Belladonna99.

Widerspruch ist schon raus.

Was mich wundert ist unten die Angabe wo ein streitiges Verfahren durchzuführen wäre. Da steht Mannheim, also der Ort wo der RA Rudolph sitzt. Das ist aber weder das Gericht in meinem Ort noch das nächst gelegene Gericht. Beantragt wurde der MB jetzt erst die letzten Tage, also darf das doch eigentlich gar nicht sein, oder?

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#667 Beitrag von Steffen » Dienstag 17. Dezember 2013, 13:01

[quoteemarmleuchter]Was mich wundert ist unten die Angabe wo ein streitiges Verfahren durchzuführen wäre. Da steht Mannheim, also der Ort wo der RA Rudolph sitzt. Das ist aber weder das Gericht in meinem Ort noch das nächst gelegene Gericht. Beantragt wurde der MB jetzt erst die letzten Tage, also darf das doch eigentlich gar nicht sein, oder?[/quoteem]

Keine Ahnung welches Gericht für dich zuständig ist, lässt sich aber hier herausfinden. Das Streitgericht wird - nachdem das Mahngericht das Verfahren abgibt - seine örtliche und sachliche Zuständigkeit prüfen. Hält es sich für zuständig, könnte man zwar durch dem eigenen Anwalt einen Verweisungsantrag stellen, ob er aber durchgeht, das hängt vom jeweiligen Streitgericht ab.

VG Steffen

armleuchter
Beiträge: 11
Registriert: Freitag 8. November 2013, 20:06

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#668 Beitrag von armleuchter » Dienstag 17. Dezember 2013, 13:49

Danke für den Link, Steffen.

cle4ner
Beiträge: 24
Registriert: Donnerstag 22. August 2013, 23:47

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#669 Beitrag von cle4ner » Dienstag 17. Dezember 2013, 20:34

Habe jetzt auch den zweiten mahnbescheid von condor für die selbe sache erhalten.
Ich finde das schon lustig.. der urheber(ksm) selbst will 1100€ und condor, auf die das angeblich im dezember übergegangen ist(so steht es im mahnbescheid) fordert über 2600€ für die selbe sache.. was ist da los?

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#670 Beitrag von Steffen » Dienstag 17. Dezember 2013, 23:14

Du bist da nicht der Einzige. Wenn es sich wirklich um ein und das Gleiche handelt, zeigt es einfach, das niemand groß prüft was da raus geht. Einfach alle beide MB -insgesamt- widersprechen. Trotzdem nochmals prüfen, ob es sich wirklich nur um ein und das Gleiche handelt.

VG Steffen

cle4ner
Beiträge: 24
Registriert: Donnerstag 22. August 2013, 23:47

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#671 Beitrag von cle4ner » Dienstag 17. Dezember 2013, 23:26

Ja. Es ist auf jeden fall die selbe sache. Allerdings bezieht sich condor auf das logdatum während baumgarten brandt das datum ihrer abmahnung angibt (im mahnbescheid). Daher könnten evtl. manche durcheinanderkommen.

Belladonna99
Beiträge: 5
Registriert: Dienstag 17. September 2013, 14:42

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#672 Beitrag von Belladonna99 » Mittwoch 18. Dezember 2013, 01:45

Sorry Leute für die folgende Frage.

Mir wurde heute gesagt von Anwaltswegen das man sogar eingeknastet werden kann wegen sowas, da ist mir ja gleich der Kaffe schaal geworden.
Nun meine Frage wie hoch stehen solche Chancen überhaupt und wurde sowas schon mal praktiziert?
Unw was sind dafür überhaupt die Voraussetzungen.
Weil ich persönlich würde es ne riesen Sauerei nennen, andere die Millionen verdonnern bekommen prommibonus und der kleine Mann hängt am Galgen

Aber musste mal gefragt werden wenn vielleicht auch ne dämliche Frage

habenichts
Beiträge: 12
Registriert: Montag 16. Dezember 2013, 09:01

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#673 Beitrag von habenichts » Mittwoch 18. Dezember 2013, 07:14

Frage muss ein RA tätig werden in Sachen Urheberrechtsverletzung wenn ich ihm einen Beratungshilfeschein dafür vorlege?

Wenigstens Akteneinsicht von den Forderer Condor einfordert.

Oder darf der RA trotzdem nichts unternehmen und zusätzlich eine Geldforderung an mich stellen bevor er sich überhaupt mit dem Forderer Condor schriftlich in Verbindung setzt.

Wenn der RA recht hat was soll ich dann mit einem Beratungshilfeschein wo ich trotzdem noch aus eigener Tasche als Leistungsberechtigter Bürger nach dem SGB II mindestens 250 € aus meinen Regelsatz bezahlen soll damit er tätig wird.

Wenn der RA sich nicht einmal die mühe macht überhaupt ein Schreiben zur Ansicht von Condor von mir haben möchte um tätig zu werden.

lg habenichts

habenichts
Beiträge: 12
Registriert: Montag 16. Dezember 2013, 09:01

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#674 Beitrag von habenichts » Mittwoch 18. Dezember 2013, 07:31

Belladonna99 hat geschrieben:Sorry Leute für die folgende Frage.

Mir wurde heute gesagt von Anwaltswegen das man sogar eingeknastet werden kann wegen sowas, da ist mir ja gleich der Kaffe schaal geworden.
Nun meine Frage wie hoch stehen solche Chancen überhaupt und wurde sowas schon mal praktiziert?
Unw was sind dafür überhaupt die Voraussetzungen.
Weil ich persönlich würde es ne riesen Sauerei nennen, andere die Millionen verdonnern bekommen prommibonus und der kleine Mann hängt am Galgen

Aber musste mal gefragt werden wenn vielleicht auch ne dämliche Frage

Der Anwalt erzählt aber Sachen!

Ins Gefängnis versuchen sie Bürger zu stecken wenn ein Urteil ergangen ist und der Gerichtsvollzieher das Geld einfordert und du die Vermögensauskunft nicht unterschreibst. Dann kann der Gläubiger einen Haftbefehl erlassen damit du ins Gefängnis kommst und dann unter diesem Druck die Vermögensauskunft unterschreibst.

Der Gläubiger muss aber in Vorkasse gehen und die Gefängniskosten vorstrecken was so gut wie keiner macht.

Meistens Unterschreibt der verurteilte die Vermögensauskunft.

Es gibt einen wichtigen Grund wo man nicht die Vermögensauskunft unterschreiben muss, wenn man ein Geschäft hat und durch die Vermögensauskunft ja auch ins Schuldverzeichnis des jeweiligen Bundeslandes Amtsgericht eingetragen wird.

Dadurch bist du ja nicht mehr Geschäftstüchtig für Kredite bei den Banken und den Lieferanten für Ware die man als Geschäftsinhaber einkaufen muss.

Die Vermögensauskunft darf nicht dazu führen das man dem Sozialstaat auf der Tasche liegt und die Selbständigkeit vernichtet wird.


Wenn man nichts zu verlieren hat und nur für Bürger die ein paar Jahre vor der Rente sind und im Rentenalter noch Grundsicherung beantragen müssen hat man auch Vorteile gegenüber dem Gläubiger und keine Wertgegenstände die Pfändbar sind in der Wohnung hat auch sonst kein Geldvermögen auf der Bank Grundstücke verwertbaren Schmuck Gemälde Auto ohne Arbeit usw.


Pfändungsfreibetrag Singlehaushalt 1045 € Pfändungsschutzkonto sofort einrichten kostet keine Zusatzgebühr.

Nur das allernötigste zum Leben hat kann man ja die Vermögensauskunft unterschreiben.


Man könnte dann ja auch einen Vergleich nach dem unterschreiben der Vermögensauskunft mit dem Gläubiger machen da er sieht der ist nie Pfändbar wird er dem Vergleich zustimmen oder bekommt sonst nie etwas.

Schreiben an den Gläubiger Summe der Vergleichs anbieten (Beispiel 300 €)

Das schreibt man dem Gerichtsvollzieher das ein Vergleich angeboten wurde.

Nach Bestätigung alles nur schriftlich nie am Telefon des Vergleiches folgendes

Dem Gerichtsvollzieher schriftlich Mitteilung machen und der Gerichtsvollzieher hat ja ein Konto mit Aktenzeichen wo das Geld für den Gläubiger überwiesen wird, damit der Gläubiger nicht einfach noch mehr Geld nachträglich einfordert ist alles schon vorgekommen.

Immer Absicherung des Vergleiches Gerichtsfest machen schriftlich einfordern Kopie an den Gerichtsvollzieher.

So hat man nicht alle 2 Jahre den Gerichtsvollzieher bei sich in der Wohnung und muss wieder die Vermögensauskunft unterschreiben und die Sache ist schnell vom Tisch.

Vorteile der Altersarmut kann man auch Sinnvoll für sich nutzen.


lg habenichts

habenichts
Beiträge: 12
Registriert: Montag 16. Dezember 2013, 09:01

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#675 Beitrag von habenichts » Mittwoch 18. Dezember 2013, 08:11

Urteil1979 hat geschrieben:hallo. bei mir auch das gleiche. MB über 2.000€!
ich widerspreche insgesamt. kann ich nun erstmal abwarten bis sie klage einreichen und mich dann noch vergleichen,
oder ist es dann zu spät? bis wann kann man sich vor der gerichtsverhandlung noch vergleichen?

LG
vorheriger Beitrag von mir dazu

lg habenichts

Caoidulra
Beiträge: 1
Registriert: Mittwoch 18. Dezember 2013, 20:55

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#676 Beitrag von Caoidulra » Mittwoch 18. Dezember 2013, 21:10

Schönen guten Abend, ich bin meinerseits stiller Mitleser, seit Netzwelt um ~2009 rum.
Ich habe nach einem Mahnbescheid von RR bzw. Condor Widerspruch eingelegt. Dies war Anfang des Jahres.

Mittlerweile habe ich ein Schreiben vom zuständigen Amtsgericht, mit der Information, dass das schriftliche Vorverfahren angeordnet wird und die Aufforderung, sofern ich mich verteidigen will, dies innerhalb der üblichen Frist zu tun.
Inwiefern realisiere ich dies? Oder ist das schon der Punkt, bei dem ich einen Anwalt hinzuziehen sollte?
Es soll alles mitgeteilt werden, was ich gegen die Klage einzuwenden habe.
Details gerne per PN.

...und jährlich vor Weihnachten grüßt das Murmeltier...


PS: Wenn ich alles richtig verfolgt habe, hat Baumgarten Brandt, im Auftrag von KSM erstmals einen Mahnbescheid verfasst dem ebenfalls widersprochen wurde, zu einem späteren Zeitpunkt wurde wohl alles abgegeben an RR / Condor, jedoch und ich zitiere: " Der Antragsteller bzw. dessen Prozessbevollmächtigter hat den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides insgesamt zurückgenommen. Das Mahnverfahren hat sich durch diese Erklärung erledigt." (KSM)
Jetzt folgte der oben genannte Brief mit dem schriftlichen Vorverfahren (CONDOR)...

Entschuldigung für das Durcheinander.

muensteraner
Beiträge: 752
Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#677 Beitrag von muensteraner » Mittwoch 18. Dezember 2013, 21:13

Caoidulra hat geschrieben: Oder ist das schon der Punkt, bei dem ich einen Anwalt hinzuziehen sollte?
.
ja.

Radul
Beiträge: 4
Registriert: Donnerstag 19. Dezember 2013, 14:25

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#678 Beitrag von Radul » Donnerstag 19. Dezember 2013, 15:14

Hallo

wie so ziemlich jeder hier habe ich das gleiche Problem mit der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH im Auftrag von KSM.
Mein erster MB kam am 08.10.13 und bezog sich auf Filesharing vom 27.01.2010 in Höhe von 2426,04 Euro-zahlbar bis 16.10.2013 (habe darauf nicht reagiert).
Der 2. MB folgte dann am 25.10.13 und enhielt die Forderung von 2427,58 Euro-zahlbar bis 07.11.13,
worauf ich laut Anraten meines Anwalts auch nicht reagieren sollte.
Nun kam am 13.12.13 der nette gelbe/braune Brief vom Amtsgericht Mayen. Dort waren es dann schon 2632,76 Euro.
Was mich nun stutzig macht ist, das sich die Hauptforderung aus dem 1. MB auf 1911,80 Euro belief (wobei nicht ersichtlich ist wofür genau) und
die Hauptforderung im Schreiben vom AG Mayen auf 1893,40 Euro (700,80 € Schadenersatz vom 27.01.10 und 1192,60 € Anwaltshonorar vom 27.01.10).
Das sind mal über 18 € weniger :te
Wie kann es sein, das die Hauptforderung sinkt und was hat der Anwalt schon in der 1. Hauptforderung des Inkassounternehmens zu suchen?
Und wie kann man über fast 3 Jahre Verzugszinsen geltend machen, wenn noch nie vorher auch nur ein Schreiben versandt wurde?

Leider konnte mir der Anwalt bei der Verbraucherzentrale auch nicht weiterhelfen... dafür ich aber ihm
denn dieses Sinnlosgespräch + Kärtchen eines anderen Anwalts (wohlbemerkt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht :shock: ),
kostete mich schlappe 40 € für 10 min.
Und sollte nicht auch vor all dem, eine Mahnung durch die KSM GmbH bei mir eigegangen sein bzw. irgendwo ersichtlich sein um welche Datei/Dateien
es sich handelt und welche IP-Adresse genutzt wurde???
Morgen werde ich mir dann noch die Kosten für ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt für IT-Recht ans Bein binden... das gute-sind nicht mehr als 190 € :lol:
Wäre schön, wenn mir mal jemand meine Fragen beantworten könnte...dafür schon mal nen dickes Danke an alle.

@Belladonna99 Ich glaube wir haben diesen besagten Tag zusammen verbracht, denn wie ich aus deinen Daten entnehmen konnte hast du exakt den
gleichen MB vom Amtsgericht mit den gleichen Zahlen wie ich bekommen seko}

bhai786
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 19. Dezember 2013, 20:05

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#679 Beitrag von bhai786 » Donnerstag 19. Dezember 2013, 20:15

Verjährt oder nicht ?

Hallo,

ich habe 2009 eine Abmahnung von BaumgartenBrandt bekommen ( mod.uE abgeschickt ).
Im Oktober 2013 eine Mahnung von Condor (nicht reagiert), jetzt im Dezember einen Mahnbescheid ( insgesamt widerrufen ).

Wäre diese Angelegenheit schon nicht letztes Jahr verjährt ?Ich hab leider letztes Jahr diese Unterlagen von BB entsorgt mit dem gedanken diese Angelegenheit wäre vom Tisch, daher kann ich auch nicht mehr genau sagen wann die Abmahnung von BB eingetrudelt ist, vermute aber das es im Mitte des Jahres gewesen ist.

muensteraner
Beiträge: 752
Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34

Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#680 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 19. Dezember 2013, 20:21

eigentlich schon. Das Problem ist, dass der Schadensersatzanspruch eigentlich nie erlischt. Man kann nur die Zahlung aufgrund unter Berufung auf Verjährung zurückweisen. Theoretisch können die dich in den nächsten Jahren immer wieder mit Mahnbescheiden terrorisieren in der Hoffnung, dass du vielleicht irgendwann mal in Urlaub bist und dem Mahnbescheid nicht widersprichst.

Antworten