Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
So mal ne Frage in die Runde: Nach Abgabenachricht (Mayen) im Juni an das Streitgericht (Mitte) , habe ich im Juli noch einen Brief bekommen das die Mahnsache antragsgemäß abgegeben wurde und der Kläger "2 Wochen" hat um den Antrag zu formulieren usw. usf. Das übliche wie bei den meisten hier. Meine Frage wäre jetzt, ob Mitte (die ja den fliegenden Gerichtsstand soweit ich gehört habe aktuell ablehnt bzw. sich an das kommende Gesetz orientiert) erst die Zuständigkeit prüft mit Eingang der Klagebegründung oder auch schon davor? Da ich bisweilen noch keinen Brief von Mitte bekommen habe , der mich über die "Nichtzuständigkeit" informieren soll , da ich mehrere hundert km davon weg wohne.
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Du musst erst abwarten bis eine Verfügung irgend eines Gerichtes kommt, das ein schriftliches Vorverfahren oder mdl. Verhandlung durchgeführt wird. Hier ist dann auch eine Kopie der Klageschrift beinhaltet und fordert dich auf innerhalb 14 Tagen zu erklären, ob Du dich aktiv verteidigen möchtest. Dann sollte man sich erst Gedanken machen und einen Anwalt beauftragen.
Ehe macht es keinen Sinn irgendwelche Gedanken zu verlieren, ob oder ob nicht.
VG Steffen
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
habe letzte woche auch ein antwortschreiben auf meinen widerspruch erhalten.
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Hallo,
habe heute dann doch Nachricht vom Amtsgericht Mitte bekommen.
BaumgartenBrandt "AHA" - bisher wars bei mir noch RA Rudolph, hat Klage beim Amtsgericht Berlin-Mitte begründet und beantragt den Rechtsstreit an das Amtsgericht Charlottenburg abzugeben.
Die Klage begründet sich bei mir auch außschließlich auf die Software von Guardaley Ltd.!
Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat BB informiert, dass eine Verweisung an Charlottenburg nicht in Betracht kommt und der Kläger binnen 2 Wochen einen Verweisungsantrag an das Amtsgericht unseres Wohnortes stellen soll.
Weiterhin war ein Brief des Amtsgerichts Mitte dabei in dem steht, dass Gelegenheit gegegben wird binnen 2 WOchen zur örtlichen ZUständigkeit und dem Verweisungsantrag Stellung zu nehmen.
Mache nun einen Termin bei meinem Anwalt.
habe heute dann doch Nachricht vom Amtsgericht Mitte bekommen.
BaumgartenBrandt "AHA" - bisher wars bei mir noch RA Rudolph, hat Klage beim Amtsgericht Berlin-Mitte begründet und beantragt den Rechtsstreit an das Amtsgericht Charlottenburg abzugeben.
Die Klage begründet sich bei mir auch außschließlich auf die Software von Guardaley Ltd.!
Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat BB informiert, dass eine Verweisung an Charlottenburg nicht in Betracht kommt und der Kläger binnen 2 Wochen einen Verweisungsantrag an das Amtsgericht unseres Wohnortes stellen soll.
Weiterhin war ein Brief des Amtsgerichts Mitte dabei in dem steht, dass Gelegenheit gegegben wird binnen 2 WOchen zur örtlichen ZUständigkeit und dem Verweisungsantrag Stellung zu nehmen.
Mache nun einen Termin bei meinem Anwalt.
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Spannend! Jetzt bin ich einfach mal gespannt, ob und wann BB wirklich beim AG des Beklagten aufschlägt.
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Persönlich gelöscht!
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Ja mal noch ist es "nur" die Klagebegründung beim "falschen Amgtsgericht". Wenn BB jetzt nicht hier bei uns klagen wollen, hätte es sich für uns erledigt. Unser Anwalt wird jetzt erstmal dem Amtsgericht schreiben, dass wir auch der Meinung sind, dass unser Amtsgericht zuständig ist und nicht Berlin und dann warten wir mal ab.
Ich habe unserem Anwalt alles aufgeschrieben was ich wusste. U.a. das Guardaley ltd. von BB erfolgreich verklagt wurde.
Kann mir jemand sagen, welcher Termin der wirkliche DVD-Verkaufsstart in Dt. für den Film Babysitter wanted gilt? Im Netz liest man 2 verschiedene Daten. Einmal 05.11.2009 und einmal der 01.10.2009. Das wäre wichtig fürs Verfahren.
Ich habe unserem Anwalt alles aufgeschrieben was ich wusste. U.a. das Guardaley ltd. von BB erfolgreich verklagt wurde.
Kann mir jemand sagen, welcher Termin der wirkliche DVD-Verkaufsstart in Dt. für den Film Babysitter wanted gilt? Im Netz liest man 2 verschiedene Daten. Einmal 05.11.2009 und einmal der 01.10.2009. Das wäre wichtig fürs Verfahren.
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Bis wann hat bb eigentlich mit dem guardley programm gearbeitet? Bzw. Haben die nur das benutzt ?
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Laut imdb war die dvd-premiere in deutschland am 5.november 2009.Abgemahnter0815 hat geschrieben:Kann mir jemand sagen, welcher Termin der wirkliche DVD-Verkaufsstart in Dt. für den Film Babysitter wanted gilt? Im Netz liest man 2 verschiedene Daten. Einmal 05.11.2009 und einmal der 01.10.2009. Das wäre wichtig fürs Verfahren.
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Ich lese schon lange mit.
Info für diejenigen die eine Zuständigkeitsprüfung erhalten haben:
Wenn in dem Brief steht, das Gericht sei nicht zuständig und es wird euer Gericht vorgeschlagen, solltet Ihr reagieren.
BaumgartenBrandt möchte alles nach Berlin und Hamburg holen.
Die Chancen ohne Reaktion auf die Verlegung stehen 50 zu 50 für Berlin oder Heimatort.
Ihr könnt die Chancen für den Heimatort auf 75 setzen, wenn ihr einer Verlegung an euren Heimatort zustimmt.
PS. Danke Steffen für dieses Forum
Info für diejenigen die eine Zuständigkeitsprüfung erhalten haben:
Wenn in dem Brief steht, das Gericht sei nicht zuständig und es wird euer Gericht vorgeschlagen, solltet Ihr reagieren.
BaumgartenBrandt möchte alles nach Berlin und Hamburg holen.
Die Chancen ohne Reaktion auf die Verlegung stehen 50 zu 50 für Berlin oder Heimatort.
Ihr könnt die Chancen für den Heimatort auf 75 setzen, wenn ihr einer Verlegung an euren Heimatort zustimmt.
PS. Danke Steffen für dieses Forum
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
[quoteemVagan]Kann es sein das es die Putzfrau des Rechtsinhabers war. Sie wollte ja nur das Filmchen ihren Verwandten in Moldavien mal rübertiggern. Werden wohl die Schlingel gewesen sein die das Recht haben sowas zu tun.[/quoteem]
Selbst wenn, und die Putzfrau die Erlaubnis hatte - was du nicht bewiesen hast, sondern Vaganwild behauptest - hat niemand weiteres die Erlaubnis des RI, dieses Werk in einem P2P-Netzwerk herunterzuladen/anzubieten. Das ist das hüpfende Komma daran.
Und wenn es einer macht, begeht er einen UrhR-Verstoß und kann abgemahnt werden.
VG Steffen
Selbst wenn, und die Putzfrau die Erlaubnis hatte - was du nicht bewiesen hast, sondern Vaganwild behauptest - hat niemand weiteres die Erlaubnis des RI, dieses Werk in einem P2P-Netzwerk herunterzuladen/anzubieten. Das ist das hüpfende Komma daran.
Und wenn es einer macht, begeht er einen UrhR-Verstoß und kann abgemahnt werden.
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Erstmal Hallo an alle hier
Habe mal die Diskusion bisschen überflogen habe auch das gleiche Problem
Hatte von Condor nen Schreiben bekommen 2392,96 zahlbar bis 09.09.2013, habe aber net reagiert heute kam wieder eines mit letzmaliger Aufforderung bis 30.09.2013 da sonst gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
Wie soll ich weiter verfahren, mein Bekannter meinte nur abwarten bis nen gerichtlicher Mahnbescheid kommt und diesen wiedersprechen und abwarten.
Habe mal die Diskusion bisschen überflogen habe auch das gleiche Problem
Hatte von Condor nen Schreiben bekommen 2392,96 zahlbar bis 09.09.2013, habe aber net reagiert heute kam wieder eines mit letzmaliger Aufforderung bis 30.09.2013 da sonst gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
Wie soll ich weiter verfahren, mein Bekannter meinte nur abwarten bis nen gerichtlicher Mahnbescheid kommt und diesen wiedersprechen und abwarten.
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
wenn du dem Inkasso nicht widersprichst kannst du einen Schufa-Eintrag bekommen. Deshalb hättest du schon beim ersten Schreiben widersprechen sollenBelladonna99 hat geschrieben:Erstmal Hallo an alle hier
Habe mal die Diskusion bisschen überflogen habe auch das gleiche Problem
Hatte von Condor nen Schreiben bekommen 2392,96 zahlbar bis 09.09.2013, habe aber net reagiert heute kam wieder eines mit letzmaliger Aufforderung bis 30.09.2013 da sonst gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
Wie soll ich weiter verfahren, mein Bekannter meinte nur abwarten bis nen gerichtlicher Mahnbescheid kommt und diesen wiedersprechen und abwarten.
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
[quoteemBelladonna99]Wie soll ich weiter verfahren, mein Bekannter meinte nur abwarten bis ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt und diesen widersprechen und abwarten.[/quoteem]
Diese Entscheidung kann - Gott sei Dank - Dir niemand abnehmen. Hierzu sollte man sich umfassend informieren und Wissen aneignen oder einen Profi (Anwalt) beauftragen.
VG Steffen
Diese Entscheidung kann - Gott sei Dank - Dir niemand abnehmen. Hierzu sollte man sich umfassend informieren und Wissen aneignen oder einen Profi (Anwalt) beauftragen.
Entschlussfassung des Abgemahnten
1. Klarmachen der Aufgabe
=> Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist
1. Klarmachen der Aufgabe
=> Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist
- > eine Abmahnung,
> ein Inkasso-Schreiben,
> ein Gerichts-Schreiben,
welche Gesetzeslage oder Rechtsprechung, wie war die Anschluss-Situation zum Log, Ursachenforschung - Schlussfolgerungen
- => Beurteilung des Inhaltes i.V.m. dem Abmahner / Inkassos /Gerichtsstandes
=> Beurteilung der eigenen Position (beweisbare Verteidigungsstrategie, Ersparnisse)
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten
Und bei einem Inkasso-Schreiben: Wegweiser Inkasso!
Es geht immer um, entweder Verjährung oder Klage! Warte ich weiter ab oder zahle ich, das heißt, dann vergleiche ich mich privat. VG Steffen
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Wie lange dauert es eigentlich bis so ein MB ins Hausflattert?
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Das hängt vom Postboten ab!
Ne, war ein Joke. Dazu muss doch erst einmal einer beantragt und bewilligt werden, sowie dann zugestellt. Und hier können wir Dir keine Antwort geben, weil wir nicht wissen, ob ein Mahnantrag in Deinem Fall überhaupt gestellt wurde. Und ehe die Frage kommt, nein, Du kannst auch nicht jedes Mahngericht anrufen, ohne Geschäftszeichen des Mahnverfahrens, erhält man keinerlei Auskunft.
VG Steffen
Ne, war ein Joke. Dazu muss doch erst einmal einer beantragt und bewilligt werden, sowie dann zugestellt. Und hier können wir Dir keine Antwort geben, weil wir nicht wissen, ob ein Mahnantrag in Deinem Fall überhaupt gestellt wurde. Und ehe die Frage kommt, nein, Du kannst auch nicht jedes Mahngericht anrufen, ohne Geschäftszeichen des Mahnverfahrens, erhält man keinerlei Auskunft.
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Persönlich gelöscht!
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Wie, nur die kosten für den aufwand?! Das dürfte ja dann bei weitem nicht soviel sein wie bei der filesharing forderung ?!
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Ob man den angesetzten Streitwert von 50.000 richterlich durchgesetzt bekommt, das bezweifle ich.
VG Steffen
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