Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

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Steffen
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#481 Beitrag von Steffen » Montag 2. September 2013, 18:12

Wegweiser Inkasso - einfach lesen!

VG Steffen

muensteraner
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#482 Beitrag von muensteraner » Dienstag 3. September 2013, 16:06

Müller-zwo hat geschrieben:
klausi1409 hat geschrieben:Bei dem Vordruck von Seite 1 steht immer was von Boll unter der Nummer 2 und 3.
Kann ich den Vordruck so übernehmen weil auf dem Brief von mir ein Boll nicht auftaucht.
Bei mir handelt Condor im Namen von KSM.
Bin über jede Hilfe dankbar
Die Variablen musst schon austauschen. Und auch inhaltlich sollte die Antwort auf das Condoranschreiben angepasst werden, ist ja logisch.
*grins*

welwere
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#483 Beitrag von welwere » Mittwoch 4. September 2013, 12:14

Guten Tag zusammen
Nun habe ich auch Post von Condor bekommen.
Filesharing vom 12.03.2010
Insgesamt mit Zinsen usw. 2399,28 €.
Zahlbar bis zum 09.09.2013
Werde jetzt Wiederspruch einlegen.
Kann ich mir die Vorlageschreiben irgendwo runterladen?

mfg

cle4ner
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#484 Beitrag von cle4ner » Mittwoch 4. September 2013, 12:37

Schau auf der erster seite. Den text kopierste dir einfach !!

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Steffen
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#485 Beitrag von Steffen » Mittwoch 4. September 2013, 15:19

Wegweiser Inkasso - einfach lesen!

VG Steffen

rebell80
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#486 Beitrag von rebell80 » Mittwoch 4. September 2013, 16:38

Hallo zusammen,

habe auch vor etwa einer Woche Post von CONDOR bekommen - die vertreten KSM GmbH. Es geht um knapp 2400 Euronen. Ich habe den Widerspruch von Seite 1 per Einschreiben/Rückschein abgesendet und heute kam wieder Post von CONDOR.

Zitat:
"...in oben genannter Forderungsangelegenheit beziehen wir uns auf ihre Mitteilung und überreichen in der Anlage uns vorliegende Informationen und Unterlagen.
Wir fordern sie auf, bis Mitte September 2013 den Gesamtbetrag von knapp 2400 Euro zu überweisen.....

... sollte die Frist ergebnislos verstreichen, sind wir gehalten, die Angelegenheit unseren Anwälten zu übergeben, die dann das gerichtliche Mahnverfahren gegen sie einleiten werden..."

Anlagen: ist die Auskunft über gespeicherte Daten gemäß §34 BDSG
mein Name, meine Adresse

Dann noch eine Stellungnahme zu meinem Anliegen: "Unsere Mandantin ist Urheberin und ausschließlich Rechteinhaberin einer Vielzahl von Filmwerken.....
Filmtitel: ***.*******.** Blablabla
Datum: **.**.2010 **:**:**
damalige IP-Adresse: ***.***.***.***
Provider: Telekom
Beschluss Gericht: Landgericht Köln

........


"Wir fordern sie nunmehr auf, die Forderung fristgerecht zu begleichen."


------------------------------------

So, was mach ich nun? Zahlen werde ich nicht. ModUE hab ich damals schon an KSM gesendet.
Widerspruch (von Seite 1) liegt denen auch vor.

Soll ich jetzt nochmal widersprechen? Wenn ja - wieder von Seite 1? Eine neue ModUE?


Vielen Dank im voraus!

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Steffen
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#487 Beitrag von Steffen » Mittwoch 4. September 2013, 16:48

So, was mach ich nun? Zahlen werde ich nicht.
Du hast doch Deine Frage selbst beantwortet!

Soll ich jetzt nochmal widersprechen?
Warum, Du hast doch schon einmal.

VG Steffen

muensteraner
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#488 Beitrag von muensteraner » Mittwoch 4. September 2013, 16:57

Müller-zwo hat geschrieben:Bin auch in der Phase wie Du. Eine modUE an den RA, sowie ein Widerspruch an den Inkassodienst reicht aus. Ich werden der Dinge harren die da kommen. Die Gesamtforderung von 800,00 EUR auf 2.400,00 EUR zu erhöhen ist für den Abmahner m. E. taktisch unklug, denn sie veringert nur die Chance, dass derzeit überhaupt über eine Zahlung nachgedacht wird, jedenfalls in meinem Fall.
das ist unüblich. Die 800 EUR waren ein Vergleichsangebot, die sind jetzt der in dem Abmahnung schon aufgeführte angebliche "Schaden" zuzügl. Inkasso und Zinsen. Die fordern nun diesen Betrag um Druck zu machen und zum Annehmen eines Vergleichs zu "animieren". .-:;

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Steffen
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#489 Beitrag von Steffen » Mittwoch 4. September 2013, 17:01

Wegweiser Inkasso - einfach lesen!

VG Steffen

rebell80
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#490 Beitrag von rebell80 » Donnerstag 5. September 2013, 08:15

@Steffen: vielen Dank!

cle4ner
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#491 Beitrag von cle4ner » Donnerstag 5. September 2013, 19:59

Wann wohl die ersten mahnbescheide kommen werden gk..)(
Das so ein Massenvorgehen überhaupt noch erlaubt ist.. Ein Dokument wo die immer nur jeweils den Namen und evtl. den Betrag ändern.. So nen chilligen Job hätt ich auch gerne a-m-o;_

Butterblume
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#492 Beitrag von Butterblume » Donnerstag 5. September 2013, 20:42

Persönlich gelöscht! ;tö

bikerjoe999
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#493 Beitrag von bikerjoe999 » Donnerstag 5. September 2013, 21:01

Ich warte auch noch.
ist jetzt 3 Monate her nach Abgabemeldung Berlin Mitte

Andrefanie
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#494 Beitrag von Andrefanie » Donnerstag 5. September 2013, 21:34

Ich warte auch noch. Ist jetzt nach der Abgabenachricht schon 3 Monate her.

Butterblume
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#495 Beitrag von Butterblume » Donnerstag 5. September 2013, 21:41

Persönlich gelöscht! ;tö

abaulet
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#496 Beitrag von abaulet » Freitag 6. September 2013, 10:09

Ich warte auch noch!

huberhelle
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#497 Beitrag von huberhelle » Freitag 6. September 2013, 10:19

jkj:s_;

So wie es ausschaut bin ich der einzige der eine Vorladung nach Berlin hat mündliche Anhörung.
Habe aber meinen Fall Dr.Wachs übergeben.Schaum ma moi wos rauskimmt.

huberhelle

Manhattan
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#498 Beitrag von Manhattan » Freitag 6. September 2013, 10:29

Hallo @all, :al
hab soeben auch so einen Verweisungsantrag vom AG Mitte bekommen mit 2 Wochen Frist zur Stellungnahme.
"Über die Verweisung wird ohne mündliche Verhandlung entschieden"
Was nun ? :h
Darauf antworten und dem zustimmen, oder
warten bis das AG Mitte das ganze an mein AG verwiesen hat und dann erst zum Anwalt?

:te

PS: @ Steffen :an :te für deine Arbeit

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Steffen
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#499 Beitrag von Steffen » Freitag 6. September 2013, 11:25

[quoteemManhatten]Habe soeben auch so einen Verweisungsantrag vom AG Mitte bekommen mit 2 Wochen Frist
zur Stellungnahme.
"Über die Verweisung wird ohne mündliche Verhandlung entschieden"
Was nun? Darauf antworten und dem Zustimmen, oder warten, bis das AG Mitte das Ganze
an mein AG verwiesen hat, und dann erst zum Anwalt?[/quoteem]

Abgesehen das man Smilies in einem Posting sparsam umgehen sollte, kann es doch nicht
so funktionieren. Du kommst ins Forum, wirfst hier 1 Mosaiksteinchen hin, und wir sollen
damit ein gesamtes Mosaikbild entwerfen. Abgesehen, das wird es -öffentlich- sowieso
nicht dürften.

Es muss doch erst einmal geklärt werden, wer letztendlich Stellung diesbezüglich nehmen
muss. Der Kläger oder der Beklagte. Wo wir einen weiteren Aspekt haben, dass wir das
Schreiben inhaltlich gar nicht kennen, um überhaupt eine Aussage zu treffen.

In einem Zivilverfahren geht es verallgemeinert immer um die sachliche (AG oder LG) und
örtliche (§§ 32, 35 ZPO [besonderer Gerichtsstand]; § 105 UrhG) Zuständigkeit
des Streitgerichtes.

Wichtigste Gerichtsstände für die örtliche Zuständigkeit:
  • 1. Der allgemeine Gerichtsstand (§§ 12 - 19 ZPO)
    Grundsatz: Gerichtsstand ist dort, wo die beklagte natürliche Person ihren Wohnsitz hat
    (§12 ZPO) oder juristische Person ihren Sitz hat (§17 ZPO).
    2. Der besondere Gerichtsstand (§§ 20 - 34 ZPO)
    Die wirtschaftliche Niederlassung eines Unternehmens (§ 21 ZPO), bei Erbschaft (§ 27 ZPO),
    Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) und der der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO
    (UrhR-Streitigkeiten/Filesharing)).
    3. Der ausschließliche Gerichtsstand (§§ 24, 29a ZPO)
Mit Eröffnung eines Zivilverfahrens wird deshalb vom Streitgericht seine sachliche und
örtliche Zuständigkeit überprüft. Ist man der Meinung, z.B. das man zwar sachlich zuständig
ist, aber nicht örtlich, wird mittels Hinweisbeschluss darauf aufmerksam gemacht (§ 281 ZPO)
bzw. kann es auf Antrag des Klägers seine Unzuständigkeit erklären (§ 281 ZPO).

Es ist aber erkennbar, dass sehr viele Abmahner vor dem AG Berlin Mitte Klage erheben,
obwohl schon hinsichtlich § 105 UrhG i.V.m. §§ 32, 35 ZPO das Berlin Charlottenburg zuständig
wäre, und das AG Berlin Mitte sich als Nichtzuständig erachtet. In der neusten Entwicklung
nun sagt aber das AG Berlin Mitte - mit Hinblick auf das Kommen (, oder Nichtkommen,) des
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken:
(...) Die vom Gericht vertretene Rechtsansicht entspricht dem Willen des Gesetzgebers. Dieser
hält eine Einschränkung des so genannten fliegenden Gerichtsstandes zu Gunsten eines Beklagten-
schutzes und der Waffengleichheit für notwendig.

In der Begründung zu dem am 27.06.2013 (Bundestagsdrucksache 17/13429) beschlossenen, aber noch
nicht verkündeten und verabschiedeten Gesetz zum Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken (u.a.
Einführung des § 104 a UWG), führt der Gesetzgeber aus:

"Der fliegende Gerichtsstand erlaubt so genanntes Forum-Shopping, wobei der Kläger das zuständige
Gericht je nach günstiger Rechtsprechung und möglichst weiter Entfernung vom Wohnsitz des Beklagten
auswählen kann. Dies führt dann zu einer Erhöhung des Aufwandes und der Kosten für die Verbraucher,
wenn diese nicht an ihrem allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden. Es besteht die Gefahr, dass
Verbraucher deswegen eher auf außergerichtliche Vergleichsangebote eingehen und vor einer Überprüfung
durch die Gerichte zurückscheuen, (aus: Drucksache 17/13429 (zu Drucksache 17/13057)".

Eine Verweisung an das Amtsgericht Charlottenburg kommt deshalb nicht in Betracht. Es wird anheim-
gestellt, binnen 2 Wochen einen Verweisungsantrag zum Amtsgericht am Wohnsitz der Beklagten (AG Calw)
zu stellen.

Der Beklagten wird binnen gleicher Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem zu erwartenden Verwei-
sungsantrag gewährt. (...)
Quelle: RA Jüdemann - Berlin

:::::::::::::::::::::::::

Da ich Deinen Schriftsatz nicht inhaltlich kenne, und mit Kenntnis auch nicht -öffentlich- antworten
darf,

- Die Berliner Landesrichter haben mir mittels EV vom 25.04.2013, Az. 103 O 60/13,
untersagt es zu unterlassen auf konkrete Rechtsfragen - insbesondere Verjährung - zu
antworten -
[/b]

sollte man sich an die allgemeinen Verhaltensregeln halten. Und die besagen:
Mit Gerichtspost = Anwalt!
VG Steffen

Abgemahnter0815
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#500 Beitrag von Abgemahnter0815 » Samstag 7. September 2013, 15:23

Hallo Butterblume und alle anderen,

ich warte auch noch, wie ihr.

Leider ist es hier in letzter Zeit ziemlich unübersichtlich geworden weil der ganze "Nachwuchs" nun alle Fragen stellt, die wir schon vor Monaten gestellt haben und die auch vor Monaten hier schonmal beantwortet wurden. :wayne: :shock: :oops: :lol:

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