Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

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abaulet
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#381 Beitrag von abaulet » Donnerstag 18. Juli 2013, 16:16

Wie geht Ihr jetzt als Beklagte damit um? Steht eine Verteidigungsstrategie? Würde mich diesbezüglich über eine Rückmeldung freuen, gerne auch per PN!

Howsi
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#382 Beitrag von Howsi » Donnerstag 18. Juli 2013, 18:40

würde mich auch interessieren! Schonmal viel Glück egal was ihr macht...

ich denke wenn ich die Klage erhalte werde ich veruschen einen Vergleich zu erzielen.

Kann man das eigtl zu dem Zeitpunkt noch im alleingang machen mit einem Musterschreiben oder sollte man das via Anwalt angehen?
abaulet hat geschrieben:Wie geht Ihr jetzt als Beklagte damit um? Steht eine Verteidigungsstrategie? Würde mich diesbezüglich über eine Rückmeldung freuen, gerne auch per PN!

Kobold
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#383 Beitrag von Kobold » Donnerstag 18. Juli 2013, 19:30

Hier bin ich mal wieder.
Nochmal zu meiner Klage:
Ich lebe in Süddeutschland und das betreffende Amtsgericht ist ca. 20 Km von mir entfernt.
Die Klage lief über Condor und Bernd Rudolph.

Ich habe Verteidigungsbereitschaft über mein Anwaltsbüro am AG angezeigt.
Die Klageerwiederung stand mir Gestern zur Durchsicht bereit und wird mit ein paar kleinen
Änderungen so rausgehen.

Zum vorher angefragten Vergleich,bleibt anzumerken von welchem Betrag ausgegangen wird.
Da die Condorforderungen ja allesamt überhöht waren,könnte es sein das deine Vergleichssumme
um einiges höher liegt als die Orginalforderung von Baumgarten u. Brandt.

Interresant wäre auch zu erfahren,ob nach der Rückübername von Condor zu B&B die Forderungssumme
die gleiche bleibt wie die Condorsumme oder ob wieder von der Orginalsumme ausgegangen wird.
Ich weiß nicht wie Baumgarten u. Brandt es vor Gericht schlüssig erklären kann wie sie das Mandat einmal
abgegeben haben,das ganze von einer Inkassofirma mit überhöhten Forderungen weiterbetrieben wurde und dann
wieder das Mandat von Baumgarten und Brand übernommen wurde.

Das ganze könnte diese Gruppierung ja öfters wiederholen um so die Gesammtsumme immer höher zu treiben.
Je nach Richter kann dieser Schuss auch nach hinten losgehen.

Also mal abwarten wie sich die Sache weiterentwickelt.
Wenn es bei mir Neues gibt,melde ich mich.

Howsi
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#384 Beitrag von Howsi » Donnerstag 18. Juli 2013, 21:43

also meinst du, dass du eine relle Chance hast bei dem Verfahren weniger zu zahlen? Was meint denn dein Anwalt dazu bzw. was schätzt er für eine reelle Summe bei einer Verurteilung?

Abgezockt
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#385 Beitrag von Abgezockt » Freitag 19. Juli 2013, 14:45

Komisch, da scheint Kobold ja wirklich aus der Reihe zu tanzen!

Er wohnt angeblich hier in Süddeutschland und an einem Gericht in
Süddeutschland wird auch noch vom Rudolph geklagt? Seltsam.

Kobold schreibt hier Richtung Vergleich. "Zahlen wir doch glatt mal die Hälfte".

Mein Anwalt in Berlin, geht davon aus, dass wir
Baumgarten Brandt vor Gericht schlagen werden. Er ist über alles informiert
(die miese fehlerhafte Software und Urteile gegen die Software).
Zu Baumgarten Brandt hat er nur Spott. "Was die gibt es noch?
Die haben doch nur Altfälle, sonst kommt da nichts mehr".

Kobold
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#386 Beitrag von Kobold » Freitag 19. Juli 2013, 18:13

Mitnichten schrieb ich über einen Vergleich.

Eine Klageerwiederung kostet Geld und macht nur Sinn wenn man die Verhandlung gewinnen will.
Der Hinweis auf den Vergleich galt nur für denjenigen der das in Betracht zieht.

Ich kann auch nichts dafür das das zuständige Amtsgericht nur 20 Km von meinem Wohnort entfernt ist.

Genauere Angaben werden Folgen sobald mein Fall abgeschlossen ist.

Bei mir ist weiterhin Condor der Kläger.

Abgezockt
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#387 Beitrag von Abgezockt » Freitag 19. Juli 2013, 18:40

@Kobold

Wer tritt denn hier an um zu verlieren? Ich tanze doch nicht mit Baumgarten Brandt Ringel, Ringel Röschen.
Dafür ist mir meine zeit zu schade.

Lieber gebe ich meinem Anwalt das Geld, und der soll sie fertigen machen (ca. 300 €), als dass ich Baumgarten Brandt
die Hälfte der 2000 € gebe. Wenn ich einen Vergleich zahle, dann gestehe ich meine Schuld ein. Warum sollte ich das tun?
Die Software wurde schon zig mal vor Gericht niedergeschmettert, weil sie den Upolad nicht nachweisen kann. Ich setze mich in das Verfahren, und Baumgarten darf das Verfahren und evtl. sogar meinen Anwalt zahlen. Da wird nicht verglichen, da wird geschossen.

Was spielst du denn hier mit der Angst der Abmahnungsopfer? "Eine Klageerwiederung kostet Geld" Und ein Vergleich kostet ja nichts, oder was?

Du bist bestimmt auch bei meinem Verfahren, und du wirst zahlen!

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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#388 Beitrag von Abgemahnter0815 » Freitag 19. Juli 2013, 19:09

Kobold hat geschrieben:Mitnichten schrieb ich über einen Vergleich.

Eine Klageerwiederung kostet Geld und macht nur Sinn wenn man die Verhandlung gewinnen will.
Der Hinweis auf den Vergleich galt nur für denjenigen der das in Betracht zieht.

Ich kann auch nichts dafür das das zuständige Amtsgericht nur 20 Km von meinem Wohnort entfernt ist.

Genauere Angaben werden Folgen sobald mein Fall abgeschlossen ist.

Bei mir ist weiterhin Condor der Kläger.
Wirst du wegen der selben Sache wie alle anderen hier angeklagt? (Filesharing wegen eines Filmes)
Mir kommt es so vor, als ob du wegen etwas anderem angeklagt wirst...allein schon weil dein Gericht anscheinend nicht Berlin oder Hamburg ist...

Was ist bei dir der Grund für die Klage?
Wie hoch ist die bisher geforderte Summe bei dir?
Und an welchem Gericht wird bei dir geklagt?
(Das darfst du auch ruhig während einem laufenden Verfahren sagen)

Kobold
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#389 Beitrag von Kobold » Freitag 19. Juli 2013, 19:35

Abgemahnt wegen Filesharing.
Genauere Angaben gibt es erst nach der Verhandlung.
Ich soll wie alle Hier einen Film oder Teile davon zum Download angeboten haben.

Also alles genau wie bei Euch. Warum bei mir das Gericht so Heimatnah ist weiß ich nicht.
Bin aber sehr froh darüber.

Nach erhalt der Klageschrift wurde die ganze Sache dem Anwalt übergeben.
Ich bat um Anzeige von Verteidigungsbereitschaft.Dazu hat man 14 Tage Zeit.
Danach bat ich um Klageerwiederung. Das alles spricht doch für sich.
Und wer es jetzt noch nicht weiß: Wenn ich eine Klageerwiederung zu Gericht bringe, dann bestimmt nicht
um mich zu Vergleichen.

Das alles wird Euch aber auch noch Euer Anwalt genauer erklären.

Lieber "Abgezockt" vor ein paar Tagen noch hast du geschrieben das der gute Rudolph niemals klagen
würde und hast dich über uns lustig gemacht.

Nun hast du deine eigene Klage bekommen und machst natürlich die Kanzlei Baumgarten u. Brand fertig.

Ich hoffe das deine Verhandlung vor allen Anderen ist,denn danach dürfte ja von besagter Kanzlei
keine Gefahr mehr ausgehen.

Kobold
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#390 Beitrag von Kobold » Freitag 19. Juli 2013, 22:50

Mein zuständiges AG ist in einer Kleinstadt und sicherlich niemandem bekannt.

Mein Anwalt sieht die Chance zu gewinnen,sonst hätte er sich ja nicht die Mühe der Klageerwiederung
gemacht.

Im Moment ist alles etwas undurchsichtig,da auf einmal ein Schreiben das angeblich verlegt war
wieder aufgetaucht ist.
Darin wird die vollständige Forderung der Klägerin an die Inkasso abgetreten.

Somit ist mir im Moment nicht ganz klar,ob es sich um eine Urheberechtssache oder eine
Schadensersatzsache handelt.

Condor ist ja nicht der Rechteinhaber und kann von Daher gar keine Urheberrechtsklage einfordern.

Muß nun mal bis nächste Woche warten was mein Anwalt sagt.

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Steffen
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#391 Beitrag von Steffen » Samstag 20. Juli 2013, 09:19

[quoteemHeinerstadt]Was ich nicht verstehe, ist, warum Condor vor verschiedenen Gerichten klagt und warum der eine von Rudolph und der andere von BB verklagt wird.[/quoteem]

Soweit ich es verstehe, gibt es Ur-Abmahnungen von einmal RA Rudolph und andermal BB. Die / der Abgemahnte hat eine mod. UE abgegeben (oder nicht) und nicht gezahlt. Der ursprüngliche Auftraggeber - der Rechteinhaber - beauftragt jetzt mittels Vollmacht ein Inkasso zum weiteren Forderungsmanagement. Wenn der Betroffene nicht zahlt, beantragt das Inkasso einen MB und thematisiert als Prozessbevollmächtigten: RA Rudolph. Das ist doch ganz normal.

Warum klagt Condor vor verschiedenen Gerichten?

Dazu müsste man erst einmal die Vollmacht und den Auftrag kennen, ob der RI die Forderungen im Klagefall an das Inkasso abtritt oder die Klage von RA Rudolph bzw. BB kommt i.A. des RI.

Ein MB wird nicht am Wohnort des Abgemahnten beantragt, sondern am Mahngericht an dem der RI bzw. Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (§ 689 ZPO).
  • Baden-Württemberg beim Amtsgericht Stuttgart
  • Bayern - AG Coburg
  • Berlin - AG Wedding (das AG Wedding ist auch bei Antragsteller mit Sitz/Wohnsitz im Ausland zuständig)
  • Brandenburg - AG Wedding (das AG Wedding ist auch bei Antragsteller mit Sitz/Wohnsitz im Ausland zuständig)
  • Bremen - AG Bremen
  • Hamburg - AG Hamburg
  • Hessen - AG Hünfeld
  • Mecklenburg-Vorpommern - AG Hamburg
  • Niedersachsen - AG Uelzen
  • Nordrhein-Westfalen OLG-Bezirk Köln: AG Euskirchen; Im Übrigen:AG Hagen
  • Rheinland-Pfalz - AG Mayen
  • Saarland - AG Mayen
  • Sachsen - AG Aschersleben
  • Sachsen-Anhalt - AG Aschersleben
  • Schleswig-Holstein - AG Schleswig
  • Thüringen - AG Aschersleben

Wird dem MB (-insgesamt-) widersprochen, gibt es nun 2 Varianten.

1. Im Mahnantrag wurde gem. § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO -kein- Streitgericht thematisiert
=> hier prüft das Mahngericht als Erstes die eigene örtliche und sachliche Zuständigkeit. Ist diese nicht gegeben, verweist sie das Streitverfahren an das nächst örtlich und sachlich zu-ständige Gericht.

2. Im Mahnantrag wurde gem. § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO - das - Streitgericht (besonderer Gerichtsstand) thematisiert
Zuständigkeit:
  • sachlich: AG oder LG
    örtlich: § 105 UrhG i.V.m. § 32 ZPO (besonderer Gerichtsstand)
Klar, durch den fliegenden Gerichtsstand, kann der Kläger eben den Gerichtsstand frei wählen. Ob fehlendes Wissen oder Kalkül dahinter steht, dass man trotzdem an einem Amtsgericht die Klage einreicht, das bei einer Urheberrechtsstreitigkeit -nicht- sachlich zuständig ist, entzieht sich meine Kenntnis. Es kann vom Vorteil bzw. auch von Nachteil sein. Letztendlich wird sofort vom Gericht die örtliche und sachliche Zuständigkeit geprüft, notfalls kann man diese dann anfechten, wenn sie nicht gegeben ist.

VG Steffen

Kobold
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#392 Beitrag von Kobold » Samstag 20. Juli 2013, 09:41

Zur Vollmacht bleibt zu sagen,das ein Schriftstück zB. "beglaubigte Vollmachtserklärung von KSM an Condor" existieren muss.

In meinem Fall gibt es eine Abtrittserklärung,die meines erachtens nichts mit einer Vollmacht gemein hat.

Irre ich mich,bitte ich um Aufklärung.

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Steffen
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#393 Beitrag von Steffen » Samstag 20. Juli 2013, 10:37

Wenn man einen Hinweisbeschluss eines AG erhält, ist doch ersichtlich, um was es sich in diesem Rechtsstreit dreht.

Wenn eine Abtrittserklärung (Urkunde im Original) vorliegt, dann hat der ursprüngliche R//RV die Ansprüche abgetreten, das heißt verkauft. Natürlich muss als Erstes die Aktivlegitimation geklärt werden - hat jetzt Condor die ordnungsgemäßen Urheberrechte bzw. Nutzungs- und Verwertungsrechte inne oder nicht. Dieses bestreitet man einfach mit Nichtwissen.

Zu klären muss sein - insbesondere bei ursprünglich Abgemahnten von BB - das Ergebnis der Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren LG Berlin (Az. 16 O 55/11).

Hier sollte auch geklärt werden, was für Gelder sind an wem und wann geflossen usw. usf. Aber dieses ist halt Aufgabe des jeweiligen Anwaltes, der den Beklagten vertritt.

Und ein bisschen Entkräftung der Störerhaftung wäre auch nicht verkehrt.


VG Steffen

alterschwede
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#394 Beitrag von alterschwede » Samstag 20. Juli 2013, 11:24

@Abgemahnter0815
Du hattest zwar Recht, dass ich mein Geld nimmer bekomme, aber einen Vergleich sindse eingegangangen, 70€ habe ich jetzt wieder der Gesamtbetrag war ja gerad das Doppelte.
Jetzt bin ich die endlich los.

Django3000
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#395 Beitrag von Django3000 » Sonntag 21. Juli 2013, 15:00

w3.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/45713031_kw26_de_geschaeftspraktiken/

Kobold
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#396 Beitrag von Kobold » Donnerstag 25. Juli 2013, 19:28

Ist ja sehr still geworden hier.
Zuerst die vielen Abgabenachrichten,dann ein paar Klagen und jetzt kommt nichts mehr.

Bei mir wurde die Klageerwiederung nun dem Gericht vorgelegt(und natürlich dem Kläger).
Vom Gericht kam darauf nun die Verfügung,das der Kläger drei Wochen Zeit hat dazu Stellung zu nehmen.

Mal sehen wie es weiter geht.

Butterblume
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#397 Beitrag von Butterblume » Donnerstag 25. Juli 2013, 19:33

Persönlich gelöscht! ;tö

bikerjoe999
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#398 Beitrag von bikerjoe999 » Donnerstag 25. Juli 2013, 21:00

Butterblume hat geschrieben:
Kobold hat geschrieben:Ist ja sehr still geworden hier.
Zuerst die vielen Abgabenachrichten,dann ein paar Klagen und jetzt kommt nichts mehr.

Bei mir wurde die Klageerwiederung nun dem Gericht vorgelegt(und natürlich dem Kläger).
Vom Gericht kam darauf nun die Verfügung,das der Kläger drei Wochen Zeit hat dazu Stellung zu nehmen.

Mal sehen wie es weiter geht.
Danke für Deine Rückmeldung.

Nun zu mir: was sollte ich denn sagen? Ich warte immer noch auf die Zustellung der Klage. Nach der Abgabenachricht kam nix mehr.

LG
Bei mir kam auch nichts mehr. Abgabenachricht kam am 19.06.2013 ;tö

DavenD82
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#399 Beitrag von DavenD82 » Mittwoch 31. Juli 2013, 14:49

Ich bin heute erst wieder aus dem Urlaub gekommen und hatte wieder Post...

Verfügung
in Sachen
Condor Ges.f.Forderungsmanag. mbh wg. Urheberrecht

Aufforderungen,Anordnungen und Hinweise
1. Es wird ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt.

2. An die beklagte Partei ergehen gemäß §§697 Abs.2, 276 ZPO folgende Aufforderungen:
2.1. Sie hat die Absicht der Verteidigung binnen einer NOTFRIST VON ZWEI WOCHEN
ab Zustellung dieser Verfügung schriftlich anzuzeigen.

Hinweis:
Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder sonstige bisherige Erklärungen gelten
noch nicht als Verteidigunsanzeige.

2.2. Sie hat auf das Klagevorbringen innerhalb von zwei Wochen
nach Ablauf der unten Ziffer 2.1 genannten Notfrist zu erwidern,wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will.

usw...
Die Post kam am 19.07.2013 und ich war da im Urlaub und kam erst heute wieder.
Im Brief davor stand das es nach Berlin übergeben wurde und der Brief ist jetzt wieder aus Hamburg.
Könnt ihr mir helfen was ich nun tun soll?

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Steffen
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

#400 Beitrag von Steffen » Mittwoch 31. Juli 2013, 15:19

[quoteem]Könnt ihr mir helfen was ich nun tun soll?[/quoteem]
Dies ist ganz einfach. Sofort einen Anwalt beauftragen und sich verteidigen. Hier - bei einem Inkasso - darf es keine voreiligen Vergleiche geben.

RA Dr. Alexander Wachs: Tel.: 040 411 88 15 70 / E-Mail: info@dr-wachs.de

Ansonsten:

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